Neben den technischen Herausforderungen sind natürlich auch die rechtlichen Aspekte bei der Erstellung von Anwendungen durch die Entwickler und der Freigabe von Fahrplandaten durch die Verkehrsunternehmen oder -verbünde von einer großen Bedeutung. Die Deutsche Bahn AG begründet ihre ablehnende Haltung auch mit der rechtlichen Unsicherheit, für Fehlauskünfte o.ä. haften zu müssen. Der IT-Rechtler Christian Laux der Züricher Kanzlei Laux Lawyers hat bei den Opendata.ch 2012 in einer Themensession die aktuelle rechtliche Situation aus Schweizer Sicht dargestellt. Ein ähnlicher Vortrag mit dem rechtlichen Stand in Deutschland ist mir leider nicht bekannt. Für Hinweise bin ich dankbar!
Aus den Anforderungen an die Entwickler von Anwendungen ergibt sich im Umkehrschluss auch zum Teil die Pflicht der Verkehrsunternehmen, oder der jeweiligen Daten-veröffentlichenden Stellen, diese rechtlichen Gegebenheiten in ihren Lizenzvereinbarungen zu klären.
Auch wenn mich Juristen für diese Aussage vermutlich verfluchen werden, hoffe ich, dass der deutsche Rechtsstand sich nicht allzu sehr vom Schweizer Recht unterscheidet. Einen groben Überblick über die möglichen rechtlichen Fallstricke lässt sich sicherlich gewinnen.
Der Foliensatz steht hier zum Download (PDF, 65KB) bereit.
Was ich damit ausdrücken will: Wenn es ein rechtliches Problem durch Falschinformation gäbe, müsste sie sich am meisten über die von ihr selbst herausgegebene Information machen.
Zu dem Argument, dass die DB Angst vor Febkauskünften hat meine ich, dass dies nur eine Nebelkerze sein kann. Beispiel Berliner S-Bahn. Die automatisierte Fahrgastinformation erzeugt sehr viel Schwachsinn:
-Anzeige von Betriebsfahrten, wenn es Linienfahrten sind und umgekehrt,
– Anzeige von falschen Zielen
– Netzpläne werden manchmal Monate nicht aktualisiert, selbst die digital abrufbaren in den S-Bahnfahrkartenautomaten
… und dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der täglich produzierten DB-internen Fehlinformationen.