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Kosten und Nutzen einer gesetzlichen Radhelmpflicht – Teil 2: Neuseeland

Radverkehr in Wellington
Radverkehr in Wellington, Neuseeland - Foto: piwakawaka1 @ Flickr - gemeinfrei

Alles Wissenswerte zum Thema Radhelmpflicht und deren Wirkung auf den Radverkehr finden Sie in unserem Dossier.

Neuseeland hat am 1. Januar 1994 eine allgemeine Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene eingeführt. Auch in Neuseeland ging die Zahl der Kopfverletzungen zurück. Wie auch in Kanada soll sich aber nicht nur die Zahl der mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus eingelieferten Radfahrer positiv entwickeln, sondern die gesamten gesundheitlichen Kosten der neuseeländischen Volkswirtschaft minimiert werden. Die gesetzliche Radhelmpflicht ist nur dann sinnvoll, wenn der Nutzen der Maßnahme eindeutig die Kosten übersteigt! (Zur Erläuterung siehe: Kosten und Nutzen einer gesetzlichen Radhelmpflicht – Teil 1: Kanada)

Die britischen Wissenschaftler M. Taylor vom Centre for the Analysis of Safety Prevention and Attitudes to Risk der University of Newcastle-upon-Tyne und P. Scuffham vom York Health Economics Consortium der University of York haben die Wirkung der neuseeländischen Radhelmpflicht näher betrachtet. 1

Die gesundheitsökonomische Wirkung der Radhelmpflicht wurde für drei Altersklassen (5-12 Jahre, 13–18 Jahre und >19 Jahre) analysiert. Ziel der Untersuchung war eine Aussage über die Kosteneffektivität, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und den Netto-Nutzen (Gesamtnutzen abzüglich Gesamtkosten). Da keinerlei Studien über die Effektivität einer Radhelmpflicht bei der Vermeidung von Todesopfern vorlagen, beschränkt sich die Analyse auf die Verletzungskosten, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts anfallen.

Der Nutzen der Radhelmpflicht

In den ersten drei Jahren nach Einführung der gesetzlichen Radhelmpflicht in Neuseeland wurden in der Altersgruppe der 5-12-Jährigen im Durchschnitt jährlich 4,0 Kopfverletzungen (90%-Konfidenzintervall; 0-10), in der Altersgruppe der 13-18-Jährigen im Durchschnitt jährlich 10,3 Kopfverletzungen (90%-Konfidenzintervall; 7-14) und in der Altersgruppe ab 19 Jahren jährlich 28,3 Kopfverletzungen (90%-Konfidenzintervall; 22-35) vermieden. In Summe wurden pro Jahr durch die Radhelmpflicht 42,6 Personen unterschiedlicher Altersgruppe weniger mit einer Kopfverletzung in einem Krankenhaus behandelt. Dieser Nutzen wurde über die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Radhelmes von 5 Jahren extrapoliert.

Für die Bewertung des Nutzens wurden zwei Bewertungsgrundlagen herangezogen. Zum einen wurden Personen im Rahmen einer Befragung nach ihrer Zahlungsbereitschaft, einen Krankenhausaufenthalt kürzer bzw. über sieben Tage zu vermeiden, gefragt. Die Zahlungsbereitschaft umfasst indirekte Kosten wie Produktivitätsverluste, Lohnverluste, Kosten für juristische Auseinandersetzungen und Schadensersatz für Eigentumsschäden sowie indirekte medizinische Kosten 2. Die direkten medizinischen Kosten zur Behandlung von verunfallten Radfahrern wurden aus der Statistik des New Zealand Health Information Service (NZHIS) entnommen.

Kosten Unfall Radfahrer Krankenhaus Neuseeland Helmtragerate Helmpflicht
Unfallkosten, Helmtragerate vor / nach Einführung der gesetzlichen Radhelmpflicht, durchschnittliche stationäre Behandlungsdauer von Kopfverletzungen – Taylor, Scuffham (2002), S. 318

Die Kosten der Radhelmpflicht

Die direkten Kosten der Radhelmpflicht wurden anhand der Helmtrageraten vor und nach Einführung der Helmpflicht bestimmt. Für Radfahrer, die zuvor ohne Fahrradhelm gefahren sind, wurden die Minimalkosten für den Kauf eines Helmes von 19,95 neuseeländischen Dollar (nach Abzug der Mehrwertsteuer, die wieder an den Staat / die Gesellschaft zurückfließt 17,73 $) angesetzt.

Alle Werte wurden auf die Preise des Jahres 2000 normiert, liegen in Neuseeland-Dollar vor (Umrechnungskurs 1$ : 0,50 €) und wurden pro Jahr mit 5% abgezinst.

Analyse

Die Kosteneffizienz wurde über die Zahl der jährlich vermiedenen Kopfverletzungen und den damit verbundenen Behandlungskosten im Vergleich zum Null-Fall ermittelt. Als Kosten wurden die Anschaffungskosten für zusätzliche Helme angesetzt, die durch den Nutzen (Zahl der ernsthaften Kopfverletzungen über die Nutzungsdauer eines Helmes) geteilt wurden.

Für die Kosten-Nutzen-Analyse wurden ebenfalls die Kosten für die Anschaffung zusätzlicher Helme angesetzt. Die Nutzenkomponente entspricht dem monetären Gegenwert vermiedener Kopfverletzungen. Dasselbe Bewertungsschema wurde auch für die Ermittlung des Nettonutzens (Summe der Einzelnutzen abzüglich Summe der Einzelkosten) angewendet.

Für die Untersuchung wurde zudem die Annahme getroffen, dass ein Teil der Radfahrer, statt finanzielle Mittel für den Kauf eines Helmes aufzuwenden, das Radfahren aufgibt. Des Weiteren wurde angenommen, dass die Zahl dieser Personen dem Rückgang an Radfahrern zwischen 1993 und 1994 (Einführung der Radhelmpflicht) entspricht. Der Rückgang an Kopfverletzungen im gleichen Zeitraum wurde um die prozentuale Reduktion des Radverkehrs gemindert.

Die Kosten des verringerten Radverkehrs wurden entweder mit 0,00 Neuseeland-Dollar (keine Kosten), 19,99 Neuseeland-Dollar (Kosten eines Fahrradhelmes) oder 49,95 Neuseeland-Dollar (Kosten eines Fahrradhelmes plus 30 $ für eingeschränkte Bewegung und verstärkte Nutzung des Pkw) bewertet.

Ergebnis

Die Kosten der Radhelmpflicht waren für die jüngste Altersgruppe (5-12 Jahre) sehr gering, da die Helmtragequote vor Einführung der gesetzlichen Regelung bereits 87 Prozent betrug. Die Kosten für ältere Altersgruppen (39% Helmtragequote) waren ungleich höher.

Damit war die Helmtragepflicht für Kinder am kosteneffektivsten. Für jeden in einen Fahrradhelm investierten Neuseeland-Dollar wurde ein Nutzen von 2,61 $ erzielt. Für die Altersgruppe 13 – 18 war der Nutzen mit 0,85 $ ebenso wie für >19-Jährige mit 0,74 $ negativ!

Die eingesparten Gesundheitskosten für Krankenhausaufenthalte entsprachen 15,7% (5-12 Jahre), 5,0% (13-18) und 3,0% (> 19%) der Helmkosten.

Die Kosten für 13-18-Jährige und Erwachsene überstiegen dementsprechend den Nutzen. Im betrachteten Fünf-Jahres-Zeitraum entstand durch die Radhelmpflicht für Erwachsene bei einem Kostenfaktor von 0,737 ein negativer Netto-Nutzen von 1,5 Millionen Neuseeland-Dollar.

Radhelmpflicht Neuseeland Nutzen Kosten
Kosten und Nutzen der Radhelmpflicht in Neuseeland – Taylor, Scuffham (2002), S. 319

Der Nutzen überwog die Kosten nur, wenn die Kosten für Fahrradhelme signifikant sanken (Erwachsene: 13,07 $). Ebenfalls brachte eine größere Zahl an Personen, die das Radfahren durch andere Verkehrsarten substituieren unter Annahme von Umstiegskosten von null Neuseeland-Dollar, einen positiven Wert. Hinzu kommt, dass Todesopfer mangels Daten nicht mit in die Analyse einbezogen werden konnten.

Fazit

Auch diese Studie zeigt, dass eine gesetzliche Radhelmpflicht die Zahl der Kopfverletzungen verringern kann. Jedoch muss auch für Neuseeland festgehalten werden, dass der in dieser Studie ermittelte Gesamtnutzen einer Radhelmpflicht negativ ist. Die Kosteneffektivität streut sehr stark zwischen den einzelnen Altersgruppen und ist bei jungen Kindern am höchsten. Die breite Streuung sollte bei einer Bewertung der Radhelmpflicht und allen Gesetzesinitiativen mit beachtet werden!

Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre es angebracht, zunächst jene Maßnahmen umzusetzen, die einen höheren Gesamtnutzen erzeugen bzw. keine Altersgruppe schlechter als den Status quo stellen. Bei der Bewertung von Alternativmaßnahmen sollte zudem darauf geachtet werden, dass eine Radhelmpflicht nur bei Kopfverletzungen eine Wirkung zeigen kann. Die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur oder eine Verringerung des Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen Radfahren und sonstigem Straßenverkehr verhindert oder verringert jedoch eine Vielzahl weiterer Verletzungsarten und deren Folgen (ganzer Körper). Die vermiedenen medizinischen Kosten sind folglich ungleich höher anzusetzen und daher auch höhere Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zu akzeptieren.

Zusammengefasst: Auch diese Studie zeigt, dass einer Entscheidung über eine gesetzliche Radhelmpflicht zwingend eine ganzheitliche Betrachtung der Unfall(folge)kosten und Nutzenkomponenten verschiedenster Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorausgehen muss!

  1. TAYLOR, M; SCUFFMAN, P.: New Zealand bicycle helmet law—do the costs outweigh the benefits?; In: Injury Prevention 2002; Ausgabe 8; Seite 317–320
  2. Guria JC. Social costs of traffic accidents. Wellington: Land Transport Division, Ministry of Transport, 1993.
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Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

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E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Ervin Peters
22. Juli 2013 19:43

Ich habe das nur überflogen, wie auch den 1. Teil. Aber mir fehlt der Rückgang der Kopfverletzungen Bereinigt um die Änderung des Modalsplit oder der Verkehrsleistung, also der Frage ob mehr oder weniger Radgefahren wird. Denn ansonsten könnte man der trivialen Lösung zugeneigt sein: Fährt niemand Rad, kommt auch keiner um.
Auch muß die Abnahme der Verletzungen mit dem allgemeinen Trend des Rückgangs der Unfallzahlen korrelliert werden…

ervin

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