Um die Inhalte in diesem Blog weiterzuentwickeln und zu verbessern, werden alle von mir produzierten Inhalte nun unter einer CC BY-SA 3.0 de Lizenz veröffentlicht. Damit ist die kommerzielle Nutzung ausdrücklich gestattet. Alle bisher unter CC BY-NC-SA 3.0 veröffentlichten Inhalte stehen mit sofortiger Wirkung unter CC BY-SA 3.0 de Lizenz.
Weiterhin der Hinweis: Grafiken sind von dieser Lizenz aus Vereinfachungs- und Schutzgründen ausgenommen (Anwendung aufgrund der Verwendung von Grafiken / Bildern mit unterschiedlichen Lizenzen zu kompliziert) außer die CC-Lizenz ist ausdrücklich genannt. Für bisher unter CC BY-NC-SA lizensierte Grafiken siehe Nicht-Anwendungshinweis am Ende des Artikels.
Weitere Informationen zur Lizensierung von Inhalten dieses Blogs sind hier zu finden.
Zu den Gründen:
Eine ungewollte Nebenwirkung eines Ausschluß der kommerziellen Nutzung ist eine hohe Unsicherheit, die damit einhergeht. Ursprünglich wollte ich verhindern, dass mit meinen Inhalten Einnahmen generiert werden und ich keine entsprechende Vergütung erhalte. Nun ist dieser Fall in den letzten Jahre nicht eingetreten. Bei kommerzieller Nutzung meiner Inhalte wurden immer entsprechende Zusatzverträge geschlossen.
In einer neuen Broschüre “Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen – Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nicht kommerziell – NC«” von Dr. Paul Klimpel, iRights.info, wurden die Effekte der NC-Nutzung genauer beleuchtet.
Problematisch ist generell die Abgrenzung zwischen kommerziell und nicht-kommerziell. Der Ausschluß der kommerziellen Nutzung betrifft nur “Handlungen, die vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind (“nicht-kommerzielle Nutzung”, “Non-commercial-Option”).” Dadurch wäre theoretisch die Nutzung von Texten in Studienarbeiten, die von Unternehmen finanziert werden, ausgeschlossen. Ein weiterer Grenzfall wäre ebenfalls die Nutzung von Textauszügen in Universitäten, die entweder teilweise oder vollständig durch Studiengebühren finanziert werden. Zudem ist die interne Nutzung in Unternehmen (auch ohne Veröffentlichung) untersagt, was als Student der irgendwann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, durchaus hinderlich sein kann.
Ebenso möchte ich anderen Bloggern, usw. die Nutzung meiner Inhalte nicht untersagen, nur weil zur Refinanzierung der Serverkosten Google AdSense-Anzeigen geschaltet werden oder ein Flattr-Button eingebunden wird. Der Gewinn, der durch die Nutzung meiner Inhalte entsteht, dürfte äußerst gering sein.
Mit der neuen Lizenz wäre es theoretisch möglich, dass ein Verlag Artikel aus diesem Blog übernimmt, in ein Buch einfügt und dieses über den Buchhandel verkauft, ohne mir einen einzigen Euro zu bezahlen. Nun ist dieses erstens recht unrealistisch und zweitens ist die Entlohnung von Autoren durch die Verlage äußerst dürftig. Der Vorteil durch die größere Verbreitung meiner Inhalte ist um ein Vielfaches höher als die entgangene Entlohnung.
Die schwierige Abgrenzung zwischen kommerziell und nicht-kommerziell führt dazu, dass in vielen Fällen die Verantwortlichen vorsichtshalber keine CC-lizenzierten Inhalte übernehmen, wenn das NC-Modul mit in der Lizenz steht, selbst wenn sie im Ergebnis als nicht-kommerzielle Nutzer einzustufen wären. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, wird die kommerzielle Nutzung mit sofortiger Wirkung nicht mehr ausgeschlossen.
Für den theoretischen Fall, dass ich berühmt werde und Unternehmen mit meinen Inhalten Millionen Euro verdienen könnten, gilt das Modul Share Alike (SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen), das die Veröffentlichung von Bearbeitungen nur unter gleichen oder vergleichbaren Lizenzbedingungen erlaubt.
Dies hat folgenden Effekt:
Firmen oder Privatleute, die sich einen kreativen Inhalt aneignen wollen, können dies normalerweise relativ leicht dadurch erreichen, dass sie das Werk bearbeiten und die Nutzung der bearbeiteten Version, die dann eigenen urheberrechtlichen Schutz genießt, nur noch zu ihren Bedingungen zulassen. Das Share-Alike-Modul der Creative-Commons-Lizenzen kann das verhindern. Denn alle Bearbeitungen müssen unter die gleiche Lizenz wie der ursprüngliche Inhalt gestellt werden. Das heißt, sie sind in den von CC gesetzten Grenzen weiter genauso frei nutzbar, wie der ursprüngliche Inhalt es war. Und wenn die Bearbeitung darin besteht, dass eigene Inhalte des Bearbeiters durch freigegebene fremde Inhalte aufgewertet werden, dann wirkt die CC-Lizenz mit Share-Alike-Modul quasi ansteckend. Dann darf nämlich das gesamte, neu entstandene Werk (die bearbeitete Version) nur unter derselben Lizenz in Umlauf kommen. Dies allein macht es vielen Firmen bereits unmöglich, sich diejenigen Inhalte zum Nulltarif anzueignen, bei denen Share Alike greift. Dann müssten sie nämlich das betreffende Werbematerial (oder welche Inhalte auch sonst das Ergebnis der Bearbeitung sein mögen) ihrerseits der Allgemeinheit unter Share Alike zur Verfügung stellen – und dazu sind die wenigsten Firmen bereit. Das Share-Alike-Modul hat zugleich – anders als das NC-Modul – nicht die negative Auswirkung, dass dadurch die Verbreitung der Inhalte generell (auch in Blogs usw.) erschwert wird, ganz im Gegenteil: Weil auch für alle Bearbeitungen eine CC-Lizenz gilt, kann diese bearbeitete Version nicht nur von dem Bearbeiter, sondern von jeden beliebigen Dritten später weiterverwendet werden.
– »P. Klimpel – Hrsg.: Wikimedia Deutschland, iRights.info, CC DE, CC BY-SA3.0 de, S. 13f.
Da eine rückwirkende Lizenzänderung bereits publizierter Grafiken und Texte theoretisch nicht möglich bzw. nur sehr eingeschränkt durchführbar ist und ich die entsprechenden Hinweise in bzw. unter Grafiken nicht ändern kann / möchte, wird eine kommerzielle Nutzung bislang nicht-kommerziell eingestufter Inhalte nicht verfolgt.
Ich gehe mal davon aus, dass du nichts dagegen hast, wenn ich Texte von dir auch auf einem Schweizer Blog verwende, solange ich mich an die Namensnennung und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen halte.
Trotzdem die Frage: Wie würde das eigentlich rein rechtlich gesehen ausschauen? Deine CC-Lizenz bezieht sich ja ausschliesslich auf Deutschland. Würde das nun bedeuten, dass man von “ausserhalb” rein theoretisch um Erlaubnis bitten müsste, um die Texte zu nutzen?
Oder bedeutet CC BY-SA 3.0 de dann einfach, dass auch für mich das deutsche Recht gilt, selbst wenn ich im Ausland sitze?
Falls ja: Wozu gibt es denn noch eine internationale CC-Version?
Fragen über Fragen, ich weiss. ;-) Aber bisher wurde ich diesbezüglich noch nicht wirklich schlau.
Moin,
ich habe da sicherlich nichts dagegen. Sonst würde ich die Inhalte ja nicht unter der entsprechenden Lizenz veröffentlichen. Von daher: Bedien dich! ;-)
Bzgl. deiner Frage: Die Creative Commons-Lizenz ist natürlich international gültig. Unterschiede zwischen internationaler und deutscher Lizenz beziehen sich nur auf den Hintergrund, z.B. zur Aufnahme in europäische Datenbanken. Du kannst also auch Texte von hier in einem Schweizer Blog veröffentlichen.
Die CC-Lizenzen werden nur an das nationale Urheberrecht angepasst. Jedes Urheberrecht ist ja leicht unterschiedlich. In den USA gibt es ja spezielle Bedingungen für die Nutzung von Inhalten, die aus Steuergelder finanziert worden sind.
Gruß,
Martin