In Deutschland wurde der Fernbusmarkt im Rahmen einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01. Januar 2013 liberalisiert. Seitdem dürfen Fernbuslinien prinzipiell wieder zugelassen werden, auch wenn parallel Fernstrecken der Bahn bestehen. Lediglich im Bereich des Nahverkehrs wird der Vorrang des Schienenverkehrs bestehen bleiben, sofern Strecken durch den SPNV binnen einer Stunde bedient werden oder der durch den Fernbus bediente Abschnitt kürzer als 50 km ist. In solchen Fällen werden weiterhin Unterwegsbedienungsverbote als Teil der Liniengenehmigung auferlegt.
Fernbuslinien sind weiterhin bei den Bundesländern genehmigungspflichtig. Seit Anfang des Jahres 2013 wurden etwa 50 Fernbuslinien neu genehmigt. Somit sind bis insgesamt etwa 150 Fernbuslinien in Deutschland genehmigt worden.
Quelle: Tagesschau
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