Laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung ist knapp die Hälfte der Eisenbahnbrücken in NRW in einem besorgniserregenden Zustand.
Insgesamt wird der Zustand der Eisenbahnbrücken gemäß der DB-Richtlinie (Ril) 804 in vier Zustandskategorien unterteilt:
Zustandskategorie 1: Punktuelle Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts sind bei langfristig (länger als 30 Jahre) zu erhaltenden Bauwerksteilen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen.
Zustandskategorie 2: Größere Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts sind bei lang- und mittelfristig (länger als 18 Jahre) zu erhaltenden Bauwerksteilen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.
Zustandskategorie 3: Umfangreiche Schäden am Bauwerksteil, welche die Standsicherheit nicht beeinflussen. Eine Instandsetzung ist noch möglich, ihre Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen.
Zustandskategorie 4: Gravierende Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit noch nicht beeinflussen. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich.
Von den insgesamt 4.369 Eisenbahnbrücken in NRW werden 1.660 in die dritte und 263 in die vierte Kategorie eingeordnet. Der Zustand der einzelnen Brücken findet sich in der Antwort der Bundesregierung (ab Seite 6), die Landtagsfraktion der GRÜNEN in NRW hat zudem die Brücken der schlechtesten Zustandskategorie in dieser Liste zusammengestellt.
Wenn auch Sie eine interessante Zahl aus dem Bereich Verkehr haben, dann lassen Sie es mich bitte wissen! Vielen Dank!