
Hinzu kommt, dass die Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit bietet, den Flächenverbrauch des Pkw und die Bereitstellung öffentlicher Fläche entsprechend zu bepreisen. Fahremissionen wie Lärm, der Ausstoß von Schadstoffen, etwaige Stau- und Unfallkosten können über fahrleistungsabhängige Komponenten wie die Mineralölsteuer oder eine entsprechende Straßennutzungsgebühr eingepreist werden.
Die Bepreisung öffentlichen Parkraums wurde lange Jahre vernachlässigt und ist auch heute noch auf einem technisch sehr einfachen Niveau. Über den Tag hinweg ist trotz sich ändernder Nachfragestrukturen ein identischer Preis zu entrichten, der zentral für einen längeren Zeitraum festgesetzt wurde. Folge sind Ineffizienzen (z.B. Parksuchverkehr), unvollständige Informationen und der Verzicht auf einen wirksamen Steuerungsmechanismus.
Hinzu kommt, dass der Widerstand der Bevölkerung (insbesondere Anwohner), des lokalen Gewerbes (insbesondere der Einzelhandel) und der Politik eine marktgerechtere Bepreisung oft verhindert. An dieser Stelle ist jedoch die Frage zu stellen, ob ein knappes Gut mit starrem Angebot wirklich umsonst oder zu niedrigen Pauschalpreisen abgegeben werden sollte oder ob ein Marktmechanismus mit einer entsprechenden nachfrageabhängigen Preissetzung die Allokation des Gutes “öffentlicher Parkraum” nicht besser und gerechter durchführen könnte?
In Madrid wird ab dem 1. Juli 2014 testweise ein neues Gebührenmodell eingeführt, welches die Parkgebühren innerhalb des Autobahnrings M-30 (Autopista de Circunvalación M-30) anhand der Schadstoffwerte des Fahrzeugs und der Nachfrage nach Parkraum bemisst. Fahrzeuge, welche einen hohen Schadstoffausstoß aufweisen, müssen höhere Parkgebühren entrichten als effiziente und schadstoffarme Fahrzeuge.
Zur Einordnung wurde die Euro-Norm herangezogen. Fahrzeuge, welche die Euro-V-Norm erfüllen, fallen in Kategorie A. Fahrzeuge mit EURO-IV-Norm in Kategorie B. Insgesamt gibt es fünf Kategorien, von denen Fahrzeuge der Kategorie C (= EURO-III) die Basisparkgebühr entrichten müssen. Fahrzeuge der Kategorie A erhalten 20 Prozent Rabatt, Fahrzeuge der Kategorie B 10 Prozent. Fahrzeuge der Kategorien D und E müssen 10 bzw. 20 Prozent Aufschlag auf die Basisparkgebühr entrichten.
Auch für Anwohner mit Jahresparkausweisen wurden entsprechende Preiskategorien eingeführt. Anwohner, welche ein Fahrzeug der Kategorie A besitzen, bezahlen eine Jahresparkgebühr von 19,70 € / Jahr, Fahrzeuge der Kategorie B 22,15 €. Die Basisgebühr beträgt 24,60 € mit entsprechenden Aufschlägen für Fahrzeuge der Kategorie D und E.
Für Parkplätze in Straßenzügen und Stadtvierteln, in denen hoher Parkdruck (= hohe Nachfrage) herrscht, wird ein weiterer Aufschlag von bis zu 20 Prozent erhoben. Die Gebiete werden ebenfalls pauschal in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt (sehr hohe Nachfrage + 20 %, hohe Nachfrage + 10 %, übliche Nachfrage +/- 0 %, geringe Nachfrage – 10 %, sehr geringe Nachfrage – 20 %).
Derzeit betragen die Parkgebühren in Madrid zwischen 0,66 Euro und 3,29 Euro je Stunde. Bislang wurden Parkgebühren nur nach Hauptzeit und Nebenzeit differenziert. Der neue Basistarif entspricht dem Mittelwert der beiden bisherigen Tarife. Maximal sollen 40 Prozent Rabatt möglich sein.
Etwa drei Viertel der Autofahrer sollen laut Berechnungen der Madrider Stadtverwaltung keine oder nur sehr geringe Mehrbelastungen spüren, etwa ein Viertel wird stärker belastet werden. Für Fahrzeuge, welche von mehreren Personen / Haushalten genutzt werden und für Carsharing-Fahrzeuge wird eine Flatrate-Parkgebühr von 1.800 Euro eingeführt.
Grund für die Anpassung der Parkgebühren sind die schlechten Luftqualitätswerte, welche vor allem im Bereich der NOx-Emissionen EU-Grenzwerte kontinuierlich überschreiten. Neben dem neuen System zur Parkraumbewirtschaftung soll die Anschaffung neuer schadstoffarmer Busse sowie der Aufbau eines Bikesharing-Angebots die Schadstoffbelastung senken.
MonkeyParking
Die iOS-App “MonkeyParking“, welche in San Francisco und kürzlich in Rom gestartet ist, versucht ebenfalls einen Marktmechanismus im Bereich Parken zu implementieren. Das Angebot hat in jüngster Zeit für starke Diskussionen gesorgt.
Die mobile Anwendung aus Italien ermöglicht es Autofahrern, welche einen Parkplatz belegen, diesen an den Meistbietenden zu versteigern.
Um einen Parkplatz zu finden, setzt man auf einer Karte eine Stecknadel, in deren Umkreis Parkplätze gesucht werden. Im Anschluss gibt man ein Gebot für den Parkplatz ab. Das Mindestgebot lautet auf 5 US-Dollar, das Maximalgebot auf 20 US-Dollar. Nutzer der App, welche den von ihnen belegten Parkplatz zur Versteigerung angeboten haben, werden über die Anfrage informiert und können das Gebot akzeptieren, auf ein höheres Gebot warten oder es ignorieren, wenn sie den Parkplatz noch länger benötigen.

Das Geschäftsmodell wird sehr kritisch diskutiert, da zum Großteil mit öffentlichem Parkraum spekuliert wird. Einzelne Personen machen mit dem Gut Gewinn, welches die Öffentlichkeit nahezu umsonst zur Verfügung stellt. “MonkeyParking” argumentiert hingegen, dass nicht der Parkplatz an sich, sondern nur die Information über einen frei werdenden Parkplatz über die Plattform gehandelt wird. Des Weiteren wurde Kritik laut, dass dieses Modell sozial ungerecht sei und zudem das unnötige Belegen von Parkplätzen fördere, falls die Gebote zu niedrig sein sollten.
Die Stadt San Francisco prüft derzeit die Legalität des Angebots und mögliche regulatorische Eingriffe (siehe Aktualisierung vom 26.06.2014).
Aktualisierung vom 26.06.2014
Die Stadtverwaltung von San Francisco hat MonkeyParking untersagt, weiterhin in der Stadt Parkplätze zu versteigern. Es sei verboten, aus öffentlichen Parkplätzen einen “räuberischen privaten Markt” zu machen. Pro Verstoß können Bußgelder von 300 US-Dollar gegenüber NutzerInnen der App sowie 2.500 US-Dollar gegenüber MonkeyParking verhängt werden. Die Stadtverwaltung räumt MonkeyParking eine Frist bis zum 11. Juli ein, um die Geschäftstätigkeit in San Francisco einzustellen. Des Weiteren wurde Apple gebeten, die Anwendung aus dem iOS-Store zu entfernen, da diese durch die Illegalität gegen Apples Nutzungsbedingungen verstoße.
Einen Warnschuss gab San Francisco gegenüber den Unternehmen Sweetch Inc. und Parkmodo in Form einer Abmahnung ab. Diese folgen einem zu MonkeyParking sehr ähnlichem Prinzip. Bei Sweetch bezahlen Nutzer, welche einen Parkplatz von einem anderen Sweetch-Nutzer bekommen möchten, fünf Dollar Gebühr. Sweetch-Nutzer, welche einen Parkplatz anbieten bzw. reservieren, erhalten vier Dollar. Das Unternehmen argumentiert ebenfalls, dass es nur die Information über einen frei werdenden Parkplatz und nicht den Parkplatz an sich verkaufe.
ParkModo soll über den Online-Marktplatz Craigslist versucht haben, Dritten 13 Dollar pro Stunde zu bezahlen, um Parkplätze im populären Stadtteil Mission District zu besetzen. Diese sollten dann ebenfalls an den Meistbietenden versteigert werden.
Aktualisierung vom 30.06.2014
Paolo Dobrowolny, CEO von MonkeyParking, bezeichnet das Verbot als absurd und als eine offene Einschränkung der Meinungsfreiheit. “Ich habe das Recht anderen Personen mitzuteilen, dass ich einen bestimmten Parkplatz verlasse und diese haben das Recht, mich für eine solche Information zu bezahlen”, so Dobrowolny. Die Stadt versuche über das Verbot öffentliche Parkplätze und Gehwege weder verkaufen noch vermieten zu dürfen, einen jungen “shared economy service” zu behindern. MonkeyParking werde daher den Vermittlungsservice nicht einstellen.











