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[Smart Parking] Die Ökonomisierung des Parkraums

Artikelaktualisierung Zukunft MobilitätDie Bepreisung von Parkraum ist heutzutage noch sehr unvollkommen. Dabei ist eine räumliche oder zeitliche Begrenzung des Parkens eines der stärksten Steuerungselemente, welches für den Straßenverkehr zur Verfügung steht. Nur wenn am Zielort ausreichend Parkplätze zu einem akzeptablen Preis zur Verfügung stehen, wird der Pkw als Verkehrsmittel in Betracht gezogen. Mit einer Verknappung des Parkraums kann die Verkehrsmittelwahl stark beeinflusst werden. Zum einen ist dies dauerhaft durch den Rückbau und die Umgestaltung von Parkplätzen möglich, zum anderen bietet sich die Möglichkeit einer flexibleren Angebots- und Nachfragesteuerung über den Preis.

Hinzu kommt, dass die Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit bietet, den Flächenverbrauch des Pkw und die Bereitstellung öffentlicher Fläche entsprechend zu bepreisen. Fahremissionen wie Lärm, der Ausstoß von Schadstoffen, etwaige Stau- und Unfallkosten können über fahrleistungsabhängige Komponenten wie die Mineralölsteuer oder eine entsprechende Straßennutzungsgebühr eingepreist werden.

Die Bepreisung öffentlichen Parkraums wurde lange Jahre vernachlässigt und ist auch heute noch auf einem technisch sehr einfachen Niveau. Über den Tag hinweg ist trotz sich ändernder Nachfragestrukturen ein identischer Preis zu entrichten, der zentral für einen längeren Zeitraum festgesetzt wurde. Folge sind Ineffizienzen (z.B. Parksuchverkehr), unvollständige Informationen und der Verzicht auf einen wirksamen Steuerungsmechanismus.

Hinzu kommt, dass der Widerstand der Bevölkerung (insbesondere Anwohner), des lokalen Gewerbes (insbesondere der Einzelhandel) und der Politik eine marktgerechtere Bepreisung oft verhindert. An dieser Stelle ist jedoch die Frage zu stellen, ob ein knappes Gut mit starrem Angebot wirklich umsonst oder zu niedrigen Pauschalpreisen abgegeben werden sollte oder ob ein Marktmechanismus mit einer entsprechenden nachfrageabhängigen Preissetzung die Allokation des Gutes “öffentlicher Parkraum” nicht besser und gerechter durchführen könnte?

In Madrid wird ab dem 1. Juli 2014 testweise ein neues Gebührenmodell eingeführt, welches die Parkgebühren innerhalb des Autobahnrings M-30 (Autopista de Circunvalación M-30) anhand der Schadstoffwerte des Fahrzeugs und der Nachfrage nach Parkraum bemisst. Fahrzeuge, welche einen hohen Schadstoffausstoß aufweisen, müssen höhere Parkgebühren entrichten als effiziente und schadstoffarme Fahrzeuge.

Madrid SERVICIO DE ESTACIONAMIENTO REGULADO (S.E.R.)
Von der neuen Gebührenordnung betroffene Parkzonen [SERVICIO DE ESTACIONAMIENTO REGULADO (S.E.R.)] in Madrid – Ayuntamiento de Madrid
Die Bemessung erfolgt anhand des Fahrzeugalters, der Emissionswerte und der Antriebsart. Hybridfahrzeuge erhalten beispielsweise einen Rabatt von 20 Prozent, während ein Dieselfahrzeug aus dem Jahr 2001 einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Basis-Parkgebühr entrichten muss. Elektrofahrzeuge sind als Fördermaßnahme von Parkgebühren befreit.

Zur Einordnung wurde die Euro-Norm herangezogen. Fahrzeuge, welche die Euro-V-Norm erfüllen, fallen in Kategorie A. Fahrzeuge mit EURO-IV-Norm in Kategorie B. Insgesamt gibt es fünf Kategorien, von denen Fahrzeuge der Kategorie C (= EURO-III) die Basisparkgebühr entrichten müssen. Fahrzeuge der Kategorie A erhalten 20 Prozent Rabatt, Fahrzeuge der Kategorie B 10 Prozent. Fahrzeuge der Kategorien D und E müssen 10 bzw. 20 Prozent Aufschlag auf die Basisparkgebühr entrichten.

Auch für Anwohner mit Jahresparkausweisen wurden entsprechende Preiskategorien eingeführt. Anwohner, welche ein Fahrzeug der Kategorie A besitzen, bezahlen eine Jahresparkgebühr von 19,70 € / Jahr, Fahrzeuge der Kategorie B 22,15 €. Die Basisgebühr beträgt 24,60 € mit entsprechenden Aufschlägen für Fahrzeuge der Kategorie D und E.

Für Parkplätze in Straßenzügen und Stadtvierteln, in denen hoher Parkdruck (= hohe Nachfrage) herrscht, wird ein weiterer Aufschlag von bis zu 20 Prozent erhoben. Die Gebiete werden ebenfalls pauschal in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt (sehr hohe Nachfrage + 20 %, hohe Nachfrage + 10 %, übliche Nachfrage +/- 0 %, geringe Nachfrage – 10 %, sehr geringe Nachfrage – 20 %).

Derzeit betragen die Parkgebühren in Madrid zwischen 0,66 Euro und 3,29 Euro je Stunde. Bislang wurden Parkgebühren nur nach Hauptzeit und Nebenzeit differenziert. Der neue Basistarif entspricht dem Mittelwert der beiden bisherigen Tarife. Maximal sollen 40 Prozent Rabatt möglich sein.

Etwa drei Viertel der Autofahrer sollen laut Berechnungen der Madrider Stadtverwaltung keine oder nur sehr geringe Mehrbelastungen spüren, etwa ein Viertel wird stärker belastet werden. Für Fahrzeuge, welche von mehreren Personen / Haushalten genutzt werden und für Carsharing-Fahrzeuge wird eine Flatrate-Parkgebühr von 1.800 Euro eingeführt.

Grund für die Anpassung der Parkgebühren sind die schlechten Luftqualitätswerte, welche vor allem im Bereich der NOx-Emissionen EU-Grenzwerte kontinuierlich überschreiten. Neben dem neuen System zur Parkraumbewirtschaftung soll die Anschaffung neuer schadstoffarmer Busse sowie der Aufbau eines Bikesharing-Angebots die Schadstoffbelastung senken.

MonkeyParking

Die iOS-App “MonkeyParking“, welche in San Francisco und kürzlich in Rom gestartet ist, versucht ebenfalls einen Marktmechanismus im Bereich Parken zu implementieren. Das Angebot hat in jüngster Zeit für starke Diskussionen gesorgt.

Die mobile Anwendung aus Italien ermöglicht es Autofahrern, welche einen Parkplatz belegen, diesen an den Meistbietenden zu versteigern.

Um einen Parkplatz zu finden, setzt man auf einer Karte eine Stecknadel, in deren Umkreis Parkplätze gesucht werden. Im Anschluss gibt man ein Gebot für den Parkplatz ab. Das Mindestgebot lautet auf 5 US-Dollar, das Maximalgebot auf 20 US-Dollar. Nutzer der App, welche den von ihnen belegten Parkplatz zur Versteigerung angeboten haben, werden über die Anfrage informiert und können das Gebot akzeptieren, auf ein höheres Gebot warten oder es ignorieren, wenn sie den Parkplatz noch länger benötigen.MonkeyParking Anwendung MonkeyParking Versteigerung Parkraum Versteigerung von Parkplätzen via MonkeyParking

Das Geschäftsmodell wird sehr kritisch diskutiert, da zum Großteil mit öffentlichem Parkraum spekuliert wird. Einzelne Personen machen mit dem Gut Gewinn, welches die Öffentlichkeit nahezu umsonst zur Verfügung stellt. “MonkeyParking” argumentiert hingegen, dass nicht der Parkplatz an sich, sondern nur die Information über einen frei werdenden Parkplatz über die Plattform gehandelt wird. Des Weiteren wurde Kritik laut, dass dieses Modell sozial ungerecht sei und zudem das unnötige Belegen von Parkplätzen fördere, falls die Gebote zu niedrig sein sollten.

Die Stadt San Francisco prüft derzeit die Legalität des Angebots und mögliche regulatorische Eingriffe (siehe Aktualisierung vom 26.06.2014).

Aktualisierung vom 26.06.2014

Die Stadtverwaltung von San Francisco hat MonkeyParking untersagt, weiterhin in der Stadt Parkplätze zu versteigern. Es sei verboten, aus öffentlichen Parkplätzen einen “räuberischen privaten Markt” zu machen. Pro Verstoß können Bußgelder von 300 US-Dollar gegenüber NutzerInnen der App sowie 2.500 US-Dollar gegenüber MonkeyParking verhängt werden. Die Stadtverwaltung räumt MonkeyParking eine Frist bis zum 11. Juli ein, um die Geschäftstätigkeit in San Francisco einzustellen. Des Weiteren wurde Apple gebeten, die Anwendung aus dem iOS-Store zu entfernen, da diese durch die Illegalität gegen Apples Nutzungsbedingungen verstoße.

Einen Warnschuss gab San Francisco gegenüber den Unternehmen Sweetch Inc. und Parkmodo in Form einer Abmahnung ab. Diese folgen einem zu MonkeyParking sehr ähnlichem Prinzip. Bei Sweetch bezahlen Nutzer, welche einen Parkplatz von einem anderen Sweetch-Nutzer bekommen möchten, fünf Dollar Gebühr. Sweetch-Nutzer, welche einen Parkplatz anbieten bzw. reservieren, erhalten vier Dollar. Das Unternehmen argumentiert ebenfalls, dass es nur die Information über einen frei werdenden Parkplatz und nicht den Parkplatz an sich verkaufe.

ParkModo soll über den Online-Marktplatz Craigslist versucht haben, Dritten 13 Dollar pro Stunde zu bezahlen, um Parkplätze im populären Stadtteil Mission District zu besetzen. Diese sollten dann ebenfalls an den Meistbietenden versteigert werden.

Aktualisierung vom 30.06.2014

Paolo Dobrowolny, CEO von MonkeyParking, bezeichnet das Verbot als absurd und als eine offene Einschränkung der Meinungsfreiheit. “Ich habe das Recht anderen Personen mitzuteilen, dass ich einen bestimmten Parkplatz verlasse und diese haben das Recht, mich für eine solche Information zu bezahlen”, so Dobrowolny. Die Stadt versuche über das Verbot öffentliche Parkplätze und Gehwege weder verkaufen noch vermieten zu dürfen, einen jungen “shared economy service” zu behindern. MonkeyParking werde daher den Vermittlungsservice nicht einstellen.

Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

Kontaktaufnahme:

Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Markus
Markus
13. Dezember 2017 22:37

Ich suche nach Informationen (Beispielen, Erfahrungen, Studien, Überlegungen) zum Thema “Verknappung des Parkraums.”
Ich meine damit nicht nur Bepreisung oder zeitliche Begrenzung, sondern den tatsächlichen Wegfall von Parkplätzen. Welche Effekte hat dies auf das Verkehrsaufkommen, auf Verkehrsmittelwahl usw.?

Kurt
Kurt
5. Juni 2014 19:03

M.E. gibt es überwiegend keine Notwendigkeit, den Flächenverbrauch von Pkws und die damit verbundene Bereitstellung öffentlicher Flächen zu bepreisen. In der Regel ist Parkraumbewirtschaftung politisch gewollt und damit unrechtmäßig. Denn für politisch verordnete Bewirtschaftungskonzepte gibt es schlichtweg keine Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsrecht. Daher sind Beschränkungen des Verkehrs immer dann zu beanstanden, wenn man dadurch den Fahrzeugverkehr zu Gunsten des Wirtschafts-, Anwohner- und Nahverkehrs (aus politischen Gründen) verdrängen möchte.

Ungeachtet dessen, würde ich vielen Fällen ausreichen, als Steuerungsinstrument auf die gute, alte Parkscheibe zurückzugreifen. Stattdessen geht es den Autofahrern wieder einmal an den Geldbeutel. Und das ohne Grund. Der Verweis auf Marktmechanismen ist wenig hilfreich und führt letztlich dazu, dass sich nur noch wohlhabende Autofahrer einen Cityparkplatz leisten können. Aus umweltpolitischer Sicht ist es da schon eher sinnvoll, die Höhe der Parkgebühren an den Ausstoss von Schadstoffen zu koppeln (wie im Artikel geschildert); Fahrzeuge ohne lokale Emssionen könnten damit quasi kostenlos parken. Gebührennachlässe für Anwohner sind aus meiner Sicht auch eher poltisch motiviert und damit fragwürdig.

Barbara
Barbara
Reply to  Kurt
12. Juni 2014 12:34

Warum ist es unsinnig, Parkplätze zu bepreisen? Diese werden mit Steuergeldern finanziert (sowohl Erstellung als auch Unterhalt), und zwar verdammt teuer! Und eben nur von einer bestimmten Gruppe genutzt. In anderen Bereichen werden zur Verfügung gestellte Güter auch mit Gebühren belegt.

Ich selbst habe kein Auto. Warum soll ich durch meine Steuergelder Parkplätze finanzieren wollen, auf denen dann andere (fast) kostenlos herumstehen? Wenn ich selbst lieber mehr Fahrradabstellflächen hätte, oder einfach mal freien öffentlichen Raum, auf dem Menschen sich aufhalten können?
Als Stadtplanerin träume ich immer davon, was auf unseren Straßen und in den öffentlichen Räumen alles möglich wäre, wenn sie nicht mit Blech vollgestellt wären. Es gibt kein Menschenrecht auf einen kostenlosen Parkplatz vor der Tür, den die Allgemeinheit einem bezahlt hat!

Die meisten Menschen machen sich keinerlei Gedanken darüber, wie viel (öffentliche) Fläche sie mit ihrem Fahrzeug faktisch privatisieren.
Es gibt interessante Ansätze, das sichtbar zu machen, zum Beispiel hier:
http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Mobilit%C3%A4t/2009/06/Knoflacher-l%C3%A4sst-gr%C3%BC%C3%9Fen-Gehzeuge-laufen-in-der-City-Leipzig.html
oder hier:
http://www.youtube.com/watch?gl=GB&v=nZsSIGH4T-o&hl=en-GB

Wenn man bedenkt, wie kurz die meisten Wege sind, die mit dem Auto zurückgelegt werden, käme vielleicht der ein oder andere einmal auf die Idee, das Fahrrad zu nehmen. Ist ja auch gesünder und umweltfreundlicher ;)

Und warum ist etwas unrechtmäßig, wenn es politisch gewollt ist? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Da könnte man ja gar keine Entscheidungen mehr treffen, “nur” weil man bestimmte Entwicklungen befürwortet. Und da kratzen wir jetzt an den Grundprinzipien der Demokratie! Wegen Autos?! Ich bitte Sie!

Kurt
Kurt
Reply to  Barbara
17. Juni 2014 18:33

Hallo Barbara,
unrechtmäßig deshalb, weil eine Parkraumbewirtschaftung allein aus politischer Intention heraus nicht im Einklang mit der Straßenverkehrsrecht steht.

Na ja, und bei den Steuergeldern sollten wir die Kirche im Dorf lassen. Steuer sind bekanntermaßen Abgaben, ohne das ein Anspruch auf Gegenleistung besteht. Wenn jeder nur noch für Dinge zahlen möchte, die er auch tatsächlich nutzt oder die er für sinnvoll oder zweckmäßig hält, wird die Gesamtfinanzierung unseres Gemeinwesens generell in Frage gestellt. Im umgekehrten Sinne könnten Autofahrer argumentieren, dass sie keine Steuergelder für die Anlage und den Erhalt von Gehwegen zahlen wollen, da die ja ausschließlich von Fußgängern genutzt werden. Und konsequenterweise müssten Sie dann z.B. auch eine Gebühr für das Abstellen von Fahrrädern einführen. Diese Diskussion führt m.E. zu nichts.

Übrigens bezweifele ich, dass Sie mit ihren persönlichen Steuerzahlungen in der Praxis tatsächlich den Parkraum von Autofahrern finanzieren. Denn: Aktuell beträgt das Steueraufkommen durch den Kraftfahrzeugverkehr rund 53 Milliarden Euro im Jahr. Davon werden aber nur 19 Milliarden für den Erhalt und Neubau des Straßennetzes ausgegeben. Mit dem Rest werden andere Projekte finanziert, die nicht unbedingt etwas mit dem Straßenverkehr zu tun haben müssen.

Das Fahrrad ist selbstverständlich ein sehr brauchbares Verkehrsmittel. Gleiches gilt für das Auto. Und daher gibt es in unserem Land und bei unseren Bürgern offensichtlich ein allgemeines Interesse am Bau und Erhalt eines leistungsfähigen Straßennetzes; zu einer adäquaten Nutzung gehören dabei auch ausreichend Parkplätze. Wenn in diesem Zusammenhang immer wieder von von Platzverschwendung die Rede ist, wird dabei gerne vergessen, dass für Verkehrsflächen (Schienen, Straßen, Flughäfen, etc.) in unseren Städten in der Regel lediglich 10-15% der Gesamtfläche vorgehalten werden. Der tatsächliche Bedarf an Parkraum dürfte damit schätzungsweise bei unter 4% liegen. Hinzukommt, dass es sich hierbei ja nicht um eine zusammenhängende Nutzfläche handelt, sondern oftmals lediglich um ca. 2 Meter breite Seitenstreifen, die parallel zum eigentlichen Straßenverlauf angelegt worden sind. Aus städtebaulicher Sicht sind diese Randstreifen aus den genannten Gründen daher eher irrelevant.

KK
KK
Reply to  Kurt
20. Juni 2014 00:26

Das Straßenverkehrsrecht ist ja nicht gottgegeben, sondern bei entsprechendem politischen Willen durchaus änderbar. Insofern ist das Argument der Rechtmäßigkeit nicht tragfähig.
Und politisch kann man durchaus über die Sinnhaftigkeit der derzeitigen Parkplatzsituation, insbesondere in den Ballungsräumen, streiten. Dazu gibt es eine aufschlussreiche Broschüre aus NRW: http://www.agfs-nrw.de/cipp/agfs/custom/pub/content,lang,1/oid,5700/ticket,guest

Jochen
Jochen
5. Juni 2014 07:56

Hallo,
ebenfalls aus San Francisco:
http://sfpark.org/

Man kann online sehen welche Parkplätze belegt sind.
Anhand der Auswertung der Daten – wie beliebt ist ein Parkplatz – werden die Preise angepasst.

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