Das Bier- und Weinland Deutschland trinkt gerne hin und wieder das / den ein oder anderen Humpen /Schoppen / Maß / Pinte / Glas Wein, Schnaps oder Bier. In den richtigen Mengen ist dies auch kein Problem. Außer man nimmt am Straßenverkehr teil.
In Deutschland und anderen Ländern gibt es immer wieder die Diskussion, ob ein generelles Alkoholverbot am Steuer eingeführt werden sollte, sprich eine Null-Promille-Grenze gelten solle.
Erst letzte Woche ergab eine eine Emnid-Umfrage (500 Bürger ab 14 Jahren) im Auftrag der “Bild am Sonntag” eine hohe Zustimmung für ein totales Alkoholverbot für Fahranfänger und Berufskraftfahrer. 77 Prozent der Befragten sprachen sich für eine solche Regelung aus, 21 Prozent waren dagegen. Bei den Frauen betrug die Zustimmung zur Null-Promille-Regelung sogar 85 Prozent, bei den Männern 68 Prozent.
Grundlage für die Umfrage ist eine Empfehlung des europäischen Parlaments an die EU-Kommission mit der Forderung, einen Aktionsplan für eine bessere Straßenverkehrssicherheit für den Zeitraum bis 2020 auszuarbeiten. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten (EU-27: etwa 35.000) um die Hälfte zu verringern.
Die europäische Einstellung im Vergleich zur Deutschen
Flash Eurobarometer 301 – Road safety, Europäische Kommission, Juli 2010
Im Auftrag der Europäischen Kommission befragte The Gallup Organization, Ungarn, im Auftrag der Generaldirektion Mobilität und Transport 25.629 EU-Bürger ab 15 Jahre, etwa 1.000 je Land. Die Ergebnisse wurden im Flash Eurobarometer 301 – Verkehrssicherheit (deutsche Version) veröffentlicht.
Eine überwältigende Mehrheit von 94 % der EU-Bürger betrachtet das Fahren unter Alkoholeinfluss als ein großes Sicherheitsproblem. In allen Mitgliedsstaaten, mit der Ausnahme Irlands, hielten mehr als 80 Prozent der Befragten das Fahren unter Alkoholeinfluss für ein großes Straßensicherheitsproblem in ihrem Land. Die irischen Ergebnisse waren ein klarer Sonderfall: nur 62 % der Befragten sahen Alkohol am Steuer als großes Sicherheitsproblem an, 31 % betrachteten es lediglich als ein geringes Problem. In Rumänien, Ungarn, Malta, Polen, Frankreich, Zypern, Griechenland, Bulgarien, Spanien und Italien befanden 97-99 % (!) der Befragten, dass Alkohol am Steuer ein großes Sicherheitsproblem darstellt.Da Alkohol am Steuer als großes Problem angesehen wird, stellt ein großer Teil der Befragten hohe Anforderungen an die Politik. 71% der Befragten sind der Meinung, dass ihre nationale Regierung mehr gegen Fahren unter Alkoholeinfluss unternehmen sollte. Im Vergleich: das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während der Fahrt über eine Freisprechanlage sehen nur 26% der Befragten als großes Sicherheitsproblem und 50% als kleineres Sicherheitsproblem an. Übrigens: die deutschen Werte sind hier die zweit-niedrigsten in der EU. Nur die Finnen sehen das Telefonieren am Steuer noch unkritischer. EU-weit sind nur 34 Prozent der Befragten der Meinung, dass hier von ihrer nationalen Regierung mehr unternommen werden sollte.
In Deutschland waren 68 Prozent der Befragten der Meinung, dass die Bundesregierung strengere Maßnahmen gegen alkoholisierte Autofahrer ergreifen sollten. 31 Prozent empfinden die gesetzlichen Regelungen als ausreichend.
Allerdings muss festgehalten werden, dass die jüngsten „besorgten“ Befragte (15-24 Jahre) etwas häufiger mehr Einsatz ihrer Regierung gegen Trunkenheit am Steuer forderten (74 % gegenüber 70-71 % der „besorgten“ Befragten ab 25 Jahren). Außerdem war dieser Unterschied zwischen den Altersgruppen noch etwas größer, wenn man sich nur auf die „besorgten“ Fahrer konzentriert: während 72 % der jüngsten Fahrer (18-24 Jahre) sagten, dass ihre Regierung hinsichtlich dessen mehr unternehmen sollte, sank dieser Anteil bei den Fahrern über 54 Jahren auf 66 %.
Der Status Quo: Alkoholunfälle im Straßenverkehr in Deutschland, Jahr 2009
Vorbemerkung
Alkoholunfälle sind dabei als Unfälle definiert, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hat. In Deutschland gilt das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder mehr, bzw. 0,5 Promille oder mehr im Blut als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes. Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 (bzw. 0,25 mg/l Atemalkoholgehalt), aber mindestens 0,3 Promille (bzw. 0,15 mg/l Atemalkoholwert) werden auch als alkoholbeeinflusst eingestuft, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Ein Verkehrsunfall wird als solche Auffälligkeit angesehen.
Bei alkoholisierten Fahrten ist des Weiteren von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da nicht jede Alkoholfahrt von der Polizei entdeckt wird. Die Zahl der Unfälle mit mindestens einem alkoholisierten Beteiligten ist in der Realität auch höher anzusetzen, da die Zahl des unerlaubten Entfernen vom Unfallort (sprich Fahrerflucht) bei alkoholisierten Personen höher liegt als bei nicht alkoholisierten Unfallverursachern. Ebenfalls nicht aufgenommen sind die Unfälle mit alkoholisierten Personen bei denen keine andere Person zu Schaden gekommen ist (Alleinunfälle), da diese vom Unfallverursacher meist nicht der Polizei gemeldet werden.
Die hier genannten Daten stammen vom Statistischen Bundesamt und sind der Straßenverkehrsunfallstatistik für das Jahr 2009 entnommen. Grundlage für diese Statistik polizeiliche Verkehrsunfallanzeigen. Unfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde, werden folglich in der Statistik nicht nachgewiesen.
Unfallzahlen 2009
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2009 (die Zahlen für 2010 liegen in aufbereiteter Form noch nicht vor) 2,3 Millionen Unfälle von der Polizei registriert, darunter 43 821 Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war (1,9% aller Unfälle). Von den Alkoholunfällen insgesamt waren 26 387 Unfälle nur mit Sachschaden, ein Minus von 7,8% im Vergleich zum Vorjahr. Bei 17 434 Alkoholunfällen entstand Personenschaden (–11%), dabei wurden 15 576 Verkehrsteilnehmer leicht verletzt (–12%), 6 159 schwer verletzt (–12%) und 440 getötet (– 16%). Jeder neunte im Straßenverkehr Getötete starb bei einem Alkoholunfall.
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 1975 – 2009, Vergleich Getötete insgesamt, Getötete bei Alkoholunfällen, Alkoholunfälle und Unfälle insgesamt – Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 – Verkehrsunfälle: Alkoholunfälle im Straßenverkehr, Seite 6
Insgesamt verringerte sich die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden seit 1975 um 66% von 51 593 auf 17 434 im Jahr 2009. Auch die Zahl der bei Alkoholunfällen Getöteten fiel um 88 % von 3 641 auf 440.
Bei 17 658 der 595 702 von der Polizei aufgenommenen Unfälle war Alkohol im Spiel. Und es handelt sich bei den Beteiligten nicht immer um Autofahrer.9 890 oder 56 % aller alkoholisierten Unfallbeteiligten waren Pkw-Fahrer. Ein Viertel der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren Fahrradfahrer, 9,5 % Fahrer von motorisierten Zweirädern, 6,4 % Fußgänger und 2,4 % fuhren ein Güterkraftfahrzeug. Äußerst selten war ein Busfahrer (0,0 %) unter den alkoholisierten Unfallbeteiligten.
Betrachtet man die Anteile der Alkoholunfälle mit Personenschaden an allen Unfällen mit Personenschaden 2009 nach Bundesländern, so weisen Hamburg (4,0%), Berlin (4,6%) und Bayern (4,7%) die niedrigsten Werte auf. Deutlich höher als im Bundesdurchschnitt von 5,6% waren die Anteilswerte in Mecklenburg- Vorpommern (8,7%) und im Saarland (7,1%).
Die Unfallschwere war am höchsten in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird in „Getötete je 1 000 Unfälle mit Personenschaden ausgedrückt. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern starben jeweils 41 Personen je 1 000 Alkoholunfälle mit Personenschaden. In Rheinland-Pfalz kamen 30, in Niedersachsen 29 und in Baden-Württemberg 25 Personen je 1 000 Alkoholunfälle ums Leben. Am geringsten war die Unfallschwere in Bremen (keine Getöteten), im Saarland (10) und in Berlin (11). Im Bundesdurchschnitt wurden 25 Getötete je 1 000 Alkoholunfälle ermittelt.
Die zeitliche Verteilung von Alkoholunfällen ist interessant, wenn auch nicht außergewöhnlich. Generell passieren an einem Freitag die meisten Unfälle mit Personenschaden. Bei Alkoholunfällen liegen jedoch der Samstag und der Sonntag mit jeweils knapp 23% an der Spitze der Unfallhäufigkeit. Der Freitag hat einen Anteil von 15%. Die wenigsten Alkoholunfälle ereigneten sich montags und dienstags.
Betrachtet man nun noch die zeitliche Verteilung, fällt auf, dass insbesondere Nachts die meistens Alkoholunfälle passieren. Im Jahr 2009 wurden zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nur 8,9% der Unfälle mit Personenschaden gezählt, aber fast die Hälfte (46%) der Alkoholunfälle. Davon ereigneten sich die meisten (2 304 bzw. 13%) in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. Von den 27 807 Personenschadensunfällen, die in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens passierten, war bei mehr als jedem vierten Unfall Alkohol im Spiel (29%).Die Tage und die Uhrzeiten mit einem vermehrten Auftreten von Alkoholunfällen mit all den negativen Folgen ist nicht überraschend. Der Samstag- und Sonntagmorgen sind klassische Heimfahrzeiten aus den Diskotheken und von Partys. Vermehrt sind aber auch Unfälle vor dem Diskobesuch zu beobachten. Diese Beobachtung lässt sich neben der persönlichen Erfahrung und Meinung, die viele hier mit mir teilen, auch mit der folgenden Grafik belegen.
Die Altersstruktur der an Alkoholunfällen Beteiligten zeigt, dass insbesondere junge Menschen betroffen sind. Am stärksten ist die Altersgruppe der 18 – 24jährigen betroffen. Aber erst in der Altersgruppe ab 55 nimmt die Zahl der Beteiligten stark ab.
Zu beobachten ist auch, dass Männer mit Abstand häufiger in alkoholisiertem Zustand in Verkehrsunfälle verwickelt sind als Frauen. Nicht umsonst heißt es, dass die gefährlichste Zeit für Jugendliche (und vor allem für Männer) an einem Freitag / Samstag Abend zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens ist.
Das Problem mit dieser Statistik ist jedoch das Prinzip “mitgefangen, mitgehangen”. Zwar waren nur 12 % der alkoholisierten Unfallbeteiligten weiblich, jedoch stellten die Frauen 34% der Verletzten bei Unfällen mit alkoholisierten Fahrern. Hier wird ihnen vor allem die Rolle als Beifahrerin bei alkoholisierten Fahrern zum Verhängnis.
Unfallstellen und Unfalltypen
Bei einer Betrachtung der Unfalltypen, also der Konfliktsituationen, die zum Unfallführten, fällt auf, dass über die Hälfte (52%) der Alkoholunfälle sogenannte Fahrunfälle waren. Das sind Unfälle, die – ohne Zutun anderer Verkehrsteilnehmer –dadurch entstehen, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, weil er die Geschwindigkeit nicht entsprechend dem Verlauf, dem Querschnitt, der Neigung oder dem Zustand der Straße gewählt hatte. Dieser Anteil lag weit über dem Normalanteil der Fahrunfälle von 20 %. Dagegen hatten die Unfalltypen „Abbiegeunfall“ sowie „Einbiegen-/Kreuzen-Unfall“ bei Alkoholunfällen sehr kleine Anteile, nämlich zusammen nur 13% gegenüber 36% im Durchschnitt aller Unfälle mit Personenschaden. Daraus kann geschlossen werden, dass alkoholisierte Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen oder Einmündungen, also an den bekannten Gefahrenstellen, besonders vorsichtig fahren, sich aber auf „freien“ Strecken ohne große Gefahrenstellen überschätzen.
Um den Effekt eines Alkoholverbotes richtig bewerten zu können, muss man sich die Blutalkoholkonzentration der beteiligten Personen genauer ansehen:71% der Pkw-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, hatten zum Zeitpunkt der Blutentnahme mindestens 1,1 Promille. Mehr als 20 Prozent der alkoholisierten Pkw-Fahrer hatte sogar einen Alkoholgehalt von mehr als 2,0 Promille im Blut. Nur sieben Prozent wiesen eine Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille aus. Da es sich hierbei allerdings nur um die Zahl der Unfälle mit Personenschaden handelt, ist dieser Wert nicht unbedingt aussagekräftig. Mit einem höheren Blutalkoholwert steigt auch das Risiko eines Unfalls, da die Motorik weiter eingeschränkt wird. Niedrigere Blutalkoholwerte bedeuten allerdings keinesfalls, dass die Intensität des Unfalls im gleichen Maße sinkt. Auch mit 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man mit seinem Fahrzeug jemanden töten oder schwer verletzen, weil man alkoholbedingt die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Und wie man mit 3,0 und mehr Promille im Blut überhaupt noch ein Fahrzeug fahren, geschweige denn führen kann, ist für mich persönlich unerklärlich. Manche liegen mit solchen Blutalkoholwerten bereits im Koma…
Wegen Trunkenheitsfahrten oder Fahrten unter anderen Drogen wurden im Jahr 2009 von den Gerichten 70 650 Fahrerlaubnisse entzogen. Etwa jede fünfte Führerscheinentziehung in Verbindung mit Trunkenheit im Straßenverkehr betraf die Altersgruppen der 18- bis 24-Jährigen beziehungsweise der 30- bis 39-Jährigen (21 % bzw. 19 %). Jeder vierte war zwischen 40 und 49 Jahre alt. 15 % der Verkehrsteilnehmer, deren Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen wurde, waren 50 bis 59 Jahre alt.
Fazit
Der Vorstoß des Europäischen Parlaments, Fahranfängern und Berufskraftfahrern Alkohol am Steuer vollständig zu verbieten, ist sicherlich lobenswert wenn auch nicht zwingend nötig. Natürlich ist jeder Tote, den eine solche Regelung zu verhindern hilft, positiv zu sehen. Aber für Deutschland hat dies keine allzu großen Auswirkungen.
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. Fahrer unter 21 Jahren gilt bereits heute ein Null-Promille-Grenze. Ansonsten drohen 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld, mindestens zwei Punkte in Flensburg, die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Für alle anderen gilt: die Promillegrenzen sind fest einzuhalten. Für Fahruntüchtigkeit hat der Gesetzgeber keinen Promillewert festgelegt. Er bestimmt lediglich, dass bestraft wird, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Darunter kann schon fallen, dass man mehrmals beim Abbiegen nicht blinkt. Von einem Unfall ganz zu schweigen.
Berufskraftfahrer gefährden nicht nur sich und andere, sondern setzen auch ihren Arbeitsplatz aufs Spiel: Wird ein Berufskraftfahrer am Steuer mit Alkohol im Blut in einen Unfall verwickelt, berechtigt das zu einer außerordentlichen Kündigung. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der alkoholisierte Fahrer am Unfall die Schuld trägt. Hier wäre eine europaweite Null-Promille-Regelung sicherlich angebracht. Berufskraftfahrer verursachen mit ihren großen und schweren Fahrzeugen einen großen Schaden. Sie tragen daher eine große Verantwortung für sich und andere und sollten von sich aus den Finger vom Alkohol lassen.
Bezüglich einer generellen Null-Promille-Grenze für alle Verkehrsteilnehmer bin ich mir persönlich ein wenig unschlüssig. Ein Kompromiss wäre eventuell eine Absenkung der generellen Promillegrenze auf 0,3 Promille. Auch für Radfahrer. Dies würde den Straßenverkehr sicherer machen und auf der anderen Seite das Problem mit Rotweinsaucen, Hustensaft und ähnlichem vermeiden. Zwar beeinflussen diese die Blutalkoholkonzentration nicht, allerdings würden Missverständnisse bei Atemalkoholkontrollen so im Vornherein ausgeschlossen werden können.
Und letztendlich muss jedem klar sein, der sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt, dass er sich und andere gefährdet. Und sein Leben aufs Spiel setzt. Für den Preis einer Taxirechnung…
Natürlich wäre ich auch für ein vollkommenes Verbot :-)
Bitte verzichten Sie auf Werbelinks – Danke! Martin Randelhoff