Alles Wissenswerte zum Thema Ridesharing, Rideselling, Uber und den Konflikt mit deutschen Behörden und der Taxibranche finden Sie in unserem Dossier. Es ist schon relativ interessant zu beobachten, welche Reaktionen das US-Unternehmen Uber mit seinem aggressiven Auftreten, den neuen Services und den darauf folgenden gerichtlichen und behördlichen Verboten hervorruft. Auf der einen Seite befinden sich die vermeintlich innovationsfeindliche und altbackene Taxibranche, staatliche Behörden und Gerichte, welche ein vermeintlich überholtes Personenbeförderungsgesetz durchsetzen und jene vermeintlich technikskeptische Menschen, welche vor Sozialdumping, mangelnden Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung und die Zersetzung etablierter Strukturen warnen. Die Gegenseite trägt das Mantra...
Ridepooling, soziale Interaktion und der private Raum Pkw: Bereitschaft zum Teilen von Fahrten
Ridesharing in ländlichen Räumen – ein Baustein für die Mobilität auf dem Land?
[Visualisierung] BlaBlaCar-Fahrten in Europa
[Uber, Technik und Design] Eine globale Anwendung für lokal unterschiedliche Gegebenheiten
Wieso wir ein neues Verständnis von Kapazität im motorisierten Individualverkehr (Pkw) brauchen
Ridesharing und Rideselling
Uber sorgt für unruhigen Schlaf in der Taxibranche. Doch ist Uber wirklich die bessere Alternative zum Taxi? Gar die Zukunft des Verkehrs? Und was bedeutet dies für etablierte Verkehrsysteme oder den Taximarkt? Oder stellt sich am Ende nur eine kleine elitäre Gruppe auf Kosten der Gesellschaft und prekärer Arbeit besser?
Dieses Dossier soll bei Beantwortung dieser Fragen helfen und einen Einblick in die komplexe Materie flexibler Verkehrssysteme und deren Wirkung geben.
Alles Wissenswerte zum Thema Ridesharing, Rideselling, Uber und den Konflikt mit deutschen Behörden und der Taxibranche finden Sie in unserem Dossier. In jüngster Zeit wurde immer stärkere Kritik laut, dass Uber, Lyft, Sidecar und vergleichbare Angebote den Begriff “Ridesharing” gerne zu Marketingzwecken verwenden, jedoch durch das Design ihrer Angebote gar kein Ridesharing, sondern vielmehr Rideselling betreiben mit dem Ziel ein Para-Taxiangebot aufbauen (siehe auch: Definition und Abgrenzung Ridesharing versus Rideselling). In den USA haben Uber, Lyft und Sidecar am gleichen Tag angekündigt, ihre Angebote um die Ridesharing-Optionen UberPool, Lyft Line und Shareable Sidecars zu ergänzen. Alle drei Unternehmen beginnen somit erstmals dem Grundprinzip einer Mitfahrt –...
Die anhaltende Diskussion über Angebote wie UberPop, WunderCar, SideCar und deren problematisches Verhältnis mit Taxiunternehmen und deren Verbänden wird gerne als Kampf zwischen jungen innovativen Unternehmen der “sharing economy” gegen etablierte und womöglich aus der Zeit gefallene, staatlich regulierte Monopolisten hochstilisiert. Problematisch an der Diskussion ist jedoch, dass ein sachgerechter und objektiver Austausch von Argumenten nicht möglich ist. Ursächlich für die Problematik ist unter anderem eine klare Abgrenzung und Definition des Begriffs Ridesharing. Anbieter wie UberPop, Lyft und Sidecar nehmen für sich in Anspruch “Ridesharing-Anbieter” zu sein oder werden aus Unkenntnis von den Medien als solche bezeichnet. Eine Definition und Abgrenzung der...
In den USA wie auch in Europa wird vermehrt über Ridesharing-Angebote wie Uber, Lyft, SideCar und Wundercar gestritten. Die Diskussion und öffentliche Aufmerksamkeit hat ihren Höhepunkt jüngst in einstweiligen Verfügungen, regulatorischen Eingriffen, europaweiten Demonstrationen und Streiks der Taxifahrer gefunden. Um ihre persönlichen Daten zu schützen, wurde das Laden des YouTube-Videos und die damit verbundene Datenweitergabe an YouTube geblockt.Klicken Sie auf Video laden, wenn Sie das Video aufrufen möchten.Mit Aufruf des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzbedingungen von Youtube.Informationen hierzu können Sie hier abrufen: Google - Privacy & Terms. YouTube-Videos in Zukunft nicht mehr blockieren. Video laden Erwartungsgemäß haben die Maßnahmen der Taxibranche und Taxifahrer...
Am 11.04.2014 hat das Landgericht Berlin auf Antrag des Berliner Taxiunternehmers und Ersten Vorsitzenden der Berliner Taxivereinigung e.V., Richard Leipold, eine einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 15 O 41/14) gegen Uber erlassen, die es untersagt, in Berlin einen taxiähnlichen Verkehr anzubieten. Konkret wurde Uber untersagt, in der Stadt Berlin die von ihr herausgegebene Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen und Fahrer durch Mitteilungen dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlins außerhalb des Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Der Taxiunternehmer verzichtet jedoch aus wirtschaftlichen Gründen darauf, die einstweilige Verfügung...