Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe und vor allem gesunde Weihnachten!
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Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde folgende Vereinbarung getroffen: “Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u. a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht, werden wir die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüfen.” (S. 162) Doch was steckt dahinter?
Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Verkehr sowie den angrenzenden Politikbereichen (Klimaschutz, Energie, Bauen und Wohnen, etc.) in einer kommentierten Übersicht.
In den vergangenen Jahrzehnten sind die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrs global und in allen Teilen der Welt stark gestiegen. Für die kommenden Jahrzehnte wird erwartet, dass das globale Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Emissionen weiter zunehmen. Die große Herausforderung lautet, die heutige Verkehrsmenge und deren Wachstum zu begrenzen, die verbleibenden Verkehre auf regenerative Energien umzustellen und somit den Verkehrssektor zu dekarbonisieren.
Dieser Ausschnitt aus der australischen Comedyserie Utopia (ABC Australia) illustriert auf sehr witzige Weise die Dynamik zwischen Verkehrspolitik, Straßenausbauplänen und dem dadurch induzierten Mehrverkehr und erklärt die Systematik des induzierten Verkehrs und des Jevons’ Paradoxon sehr gut.
Ich freue mich über eine rege Diskussion, inwieweit eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben aller Verkehrsträger und stadtplanerischer Vorhaben innerhalb der Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsphasen überhaupt möglich ist und in welchem Umfang diese erfolgen könnte. Ich freue mich, wenn insbesondere Menschen aus der Verwaltung und Praxis - gerne auch anonym - ihre Einschätzung geben.
Die Evaluation der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf französischen Landstraßen von 90 auf 80 km/h zeigt signifikante Sicherheitsgewinne mit einer sinkenden Verkehrsopferzahl bei geringen Reisezeitverlusten von rund einer Sekunde je Kilometer. Die Maßnahme war effektiv, effizient, hatte geringe Investitionskosten und einen positiven Nutzen für die Gesellschaft. Da die Geschwindigkeitsreduktion in der Bevölkerung jedoch unbeliebt ist, wurde die Verschärfung nach Protesten aufgeweicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann nun von den Départements regional wieder auf 90 km/h heraufgesetzt werden.