AutoJustiz
11. Februar 2014 – Ein 57-jähriger Radfahrer überquert die Fahrbahn der Müllerstraße im Bereich der Fußgängerfurt in Richtung Afrikanische Straße. Dabei wird er von einem LKW erfasst, der unter Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage die Müllerstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Platz befährt. Beim Zusammenstoß kommt der Radfahrer zu Fall und wird so schwer verletzt, dass er am folgenden Tag im Krankenhaus verstirbt.
aus: ADFC Berlin: Getötete Radfahrende 2014
In einem Prozess vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten sagten Sachverständige aus, dass die Ampel mindestens vier Sekunden rot gezeigt haben muss. Der Lkw-Fahrer selbst führt den Unfall auf Sekundenschlaf zurück. Eine rechtswidrige Handynutzung konnte nicht bewiesen werden. Der Angeklagte war zuvor bereits wegen Fahrens ohne Führerschein und weiterer nicht einschlägiger Delikte verurteilt worden. Einen Tag nach dem tödlichen Unfall fuhr er bereits wieder Lkw.
Im Folgenden äußerte sich massiver Missmut unter (Berliner) Radfahrern, welche zum einen das Bußgeld als zu niedrig ansehen und zum anderen ein Fahrverbot fordern.
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