Das dänische Radverkehrs-Beratungsunternehmen Copenhagenize.eu, das aus dem sehr zu empfehlenden Blog Copenhagenize.com hervorgegangen ist, bewertet im Copenhagenize Index die radfreundlichsten Großstädte weltweit. (Liste der 20 radfreundlichsten (Groß-)Städte auf der Welt für das Jahr 2011)
Der Copenhagenize Index vergibt Noten an Städte, für ihre Bemühungen das Fahrrad als akzeptierte und praktische Verkehrsform zu etablieren. Das Interesse, das Fahrrad als ernst zu nehmende Verkehrsart in den Städten zu haben, ist weltweit ungebrochen. Jede Stadt auf der Welt war auf die eine oder andere Weise fahrradfreundlich, bis Verkehrsplaner und Verkehrsingenieure in den sechziger Jahren mit dem Umbau der Städte hin zu autofreundlichen Strukturen begonnen haben und Radfahrer, Fußgänger und Nutzer des ÖPNV zu drittklassigen Bürgern degradierten. Die Zeiten haben sich zum Glück geändert.
Viele Städte auf der Welt stellen sich der Herausforderung eines veränderten Mobilitätsbewusstseins und versuchen durch Maßnahmen in den Bereichen Radverkehrsinfrastruktur, Politik, Fahrradverleihsysteme, etc. auf Basis bestehender Strukturen umzusetzen, um Städte fahrradfreundlicher und damit lebenswerter zu machen.
Der Copenhagenize Index bewertet diese Maßnahmen mit 0 und 4 Punkten in 13 verschiedenen Kategorien. Darüber hinaus werden maximal 12 Bonuspunkte für besonders beeindruckende Anstrengungen oder Ergebnisse vergeben. Insgesamt können 64 Punkte erreicht werden. Das Ergebnis wird als Prozentsatz ausgewiesen (100 Prozent = 64 Punkte).
Bonuspunkte drücken vor allem den politischen Willen zu Investitionen in Radverkehrsinfrastruktur aus. Als Beispiel können hier Radverkehrspläne und geplante Maßnahmen dienen, die noch in der Konzeptionsphase sind und im nächsten Copenhagenize Index einen Effekt auf die Wertung haben werden.
Ein Beispiel für die Vergabe von Bonuspunkten ist die belgische Stadt Antwerpen. Die Gewinner der Kommunalwahl haben im Wahlkampf den Bau von 100 Kilometern neuen Radwegen versprochen und dafür Bonuspunkte erhalten. Da dieses Versprechen bis zur Kommunalwahl 2012 eingelöst wurde, erhält Antwerpen neben zusätzlichen Bonuspunkten einen höheren Basiswert für Infrastruktur.
Auf den vorderen Plätzen finden sich auch dieses Jahr drei niederländische Städte, die vor allem von ihrer guten Infrastruktur und den Maßnahmen der Vergangenheit profitieren. Aber auch andere Länder holen Schritt für Schritt auf.
Erstmals finden sich drei französische Städte in den Top 20. Ein Zeichen, dass Frankreich sehr starke Fortschritte im Bereich Radverkehr zu verzeichnen hat. Drei deutsche und zwei japanische Städte sind ebenfalls weiterhin im Ranking vertreten und festigen den Ruf als Fahrradnationen hinter den Niederlanden und Dänemark.

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Ich musste mich gestern auf Twitter doch sehr wundern, als eine Pressemitteilung der MFG MeinFernbus GmbH verbreitet wurde. In dieser wird von Seiten von MeinFernbus nochmals darauf hingewiesen, dass im Wettbewerb mit der Deutschen Bahn keine Chancengleichheit herrsche und die Politik, insbesondere der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG, die Deutsche Bahn an die Leine nehmen müsse.
Torben Greve, Geschäftsführer von MeinFernbus:
Der deutsche Fernbusmarkt braucht keine Staatsunternehmen. Es gibt bereits zahlreiche private Busunternehmen, die in einem intensiven Wettbewerb mit niedrigen Preisen und hoher Qualität um die Gunst der Kunden konkurrieren. Wir lehnen es ganz klar ab, dass die Deutsche Bahn ihre Gewinne aus dem Quasi-Monopol im Schienenfernverkehr und öffentliche Steuergelder aus dem Regionalverkehr nun nutzt, um mit Dumping-Preisen die Kooperationen von mittelständischen Unternehmen aus dem Markt zu verdrängen.
In der Pressemitteilung von MeinFernbus ist die Reaktion Ramsauers hervorgehoben:
Minister Ramsauer sicherte MeinFernbus zu, durch die anstehende Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes und eine Stärkung der Bundesnetzagentur die Nadelstiche der Deutschen Bahn zu unterbinden.
Im heutigen Münchner Teil der Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung ist im Artikel “Zum Leben erwacht” von Marco Völklein zu lesen:
Ramsauer versicherte, mit einem “Eisenbahnregulierungsgesetz” wolle man “solche Sticheleien unterbinden” und zudem die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde stärken.

„Bundesverkehrsminister Ramsauer im Gespräch mit den Geschäftsführern von MeinFernbus“. Im Bild von links nach rechts: Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Torben Greve, Geschäftsführer MFB MeinFernbus GmbH und Panya Putsathit, Geschäftsführer MFB MeinFernbus GmbH.
Die Bildrechte liegen bei Verena Brandt / MeinFernbus.
Da ich mir vorgenommen hatte, die Presseabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung etwas stärker zu nutzen, habe ich heute folgende Fragen an das BMVBS gerichtet:
- Plant das BMVBS der Deutschen Bahn AG bzw. der DB ML AG das Anbieten von Fernbusleistungen regulatorisch zu untersagen bzw. einzuschränken?
- Inwieweit deckt sich die Aussage von Herrn BM Ramsauer mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (Bundestags-Drucksache 17/12726 vom 13.03.2013)? Durch welchen Passus sollen “die Nadelstiche der Deutschen Bahn” konkret unterbunden werden?
- Auf welche “Nadelstiche” spielt Herr BM Ramsauer konkret an?
- Sind weitere Gesetzesinitiativen zur Regulierung des Fernbusmarktes geplant? Wenn ja, welche?
- Wie schätzt das BMVBS die Chancengleichheit im Fernbusmarkt derzeit ein? Falls Defizite erkannt worden sind: Welche Defizite sind dies und wie möchte der Bund die Chancengleichheit im Fernbusmarkt sicherstellen?
- Möchte der Bund als Eigentümer der DB ML AG das Anbieten von Fernbuslinien durch die DB untersagen?
Aus Vereinfachungsgründen zitiere ich einfach die Antwort des BMVBS:
[...] Dabei wurde seitens eines Unternehmens u.a. angesprochen, dass die DB AG zum einen die “guten” Haltepunkte an Bahnhöfen privaten Fernbusanbietern nicht zur Verfügung stelle und zum anderen durch “Dumpingpreise” auf bestimmten Strecken, die nun auch durch Fernbusse bedient werden, den Fernbussen bewusst Konkurrenz mache. Herr Minister hat dies zur Kenntnis genommen und dabei zutreffend angemerkt, dass der Bund als Eigentümer der DB AG sich nicht in das operative Geschäft einmischen könne, aber der DB AG z.B. durch das geplante neue Eisenbahnregulierungsgesetz stärker auf die Finger geschaut werden wird, z.B. was die Vergabe von Trassennutzungsrechten an Dritte und die Festlegung der Trassenpreise angeht; dies bezieht sich aber immer nur auf Schienennutzung. Durch das ERG wird mehr Transparenz und Kontrolle durch die BNetzA hergestellt.
Das Wort “Nadelstiche” wurde übrigens meines Wissens nicht von Herrn Ramsauer genutzt (ich stand dabei).
Das BMVBS plant weder, der DB AG oder sonst jemandem das Anbieten von Fernbusleistungen zu untersagen, im Gegenteil. Wir freuen uns sehr, dass sich der Markt so gut entwickelt und begrüßen dies ausdrücklich. Mit der erfolgten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ist dafür der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen worden. Weitere gesetzliche Regulierungen sind unsererseits (Bund) derzeit nicht geplant. Das Augenmerk zur weiteren Stärkung des Fernbusmarktes muss aus unserer Sicht nun auf den Ausbau einer guten Infrastruktur gelegt werden, also vor allem die Einrichtung gut positionierter und gut ausgestatteter Haltestellen. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die Zugriff auf die entsprechenden innerstädtischen Flächen haben. In München ist das mit einem PPP-Modell gut gelöst – Hochtief hat die Fläche nahe des Bahnhofes gekauft, in den Bau eines modernen ZOB mit guter Versorgungsinfrastruktur investiert und diesen nun an private Betreiber verpachtet.
Damit sollte klar sein: Der Bund als Eigentümer wird der Deutschen Bahn das Anbieten von Fernbusfahrten nicht untersagen. Auch das Eisenbahnregulierungsgesetz wird keinen Einfluss auf die Fernbusaktivitäten der Deutschen Bahn haben. Natürlich ist es sehr wichtig, wenn die Deutsche Bahn bzw. die DB Station & Service den Zugang zu bahnhofsnahen Fernbushaltestellen anderen Anbietern diskriminierungsfrei ermöglicht. Hier müssen die jeweiligen Aufsichtsbehörden entsprechende Maßnahmen ergreifen. Eine gesetzliche Regelung ist aber derzeit nicht geplant.
MeinFernbus hat in der Pressemitteilung anscheinend etwas unglücklich formuliert.
Meine in die beiden Tweets von gestern verpackte Kritik nehme ich hiermit zurück:
Ein leider oft unterschätztes Thema in der Verkehrswissenschaft ist das Parken. Die Wirkung, der Nutzen und die marktgerechte Bepreisung von Parkraum dürfte in Zukunft weiter erforscht werden. In diesen Bereichen gibt es noch viel zu tun.
Etwas anders sieht es in der Verkehrsplanung bzw. Straßenraumgestaltung aus. Es gibt aus verkehrsplanerischer Sicht sehr viele Möglichkeiten Parkraum zu gestalten. Die gröbste Einteilung wird zu Anfang vorgenommen: Befindet sich der Parkstand entlang einer öffentlichen Straße, ist es ein speziell angelegter Parkplatz, eine Tiefgarage oder ein Parkhaus?
Die Fahrzeugaufstellung beschreibt die Art und Weise wie ein Fahrzeug auf einer Parkfläche aufgestellt wird. Bei der Schrägaufstellung stehen die Fahrzeuge in einem Aufstellwinkel zwischen 45° und 90°, bei der Senkrechtaufstellung in einem Winkel von 90° und in der Längaufstellung werden die Fahrzeuge parallel zur Fahrbahn geparkt. Jede dieser Aufstellformen hat bestimmte Vor- und Nachteile die Flächenausnutzung, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss betreffend.
Die einzelnen Wirkungen der Fahrzeugaufstellung sind gut erforscht und können je nach lokaler Gegebenheit und Zielsetzung angewendet werden. Problematischer ist jedoch die Zuteilung von Parkständen.
Unterschied Parkstand / Stellplatz
An dieser Stelle eine genauere Klärung der Begriffe. Ein Parkstand und ein Stellplatz sind für den Autofahrer de facto dasselbe. Ein Parkstand befindet sich jedoch im öffentlichen Raum, während der Stellplatz auf privatem Grund liegt. Dies kann zum einen eine Parkmöglichkeit oder Garage auf dem eigenen Grundstück sein oder ein Parkplatz eines privaten Anbieters. Aus Vereinfachungsgründen nutze ich den Begriff “Parkstand”, dieser wird für die nun folgende Erklärung aber synonym zum Begriff “Stellplatz” verwendet.
Für jedes Fahrzeug müssen theoretisch drei Parkstände zur Verfügung stehen, damit die Nutzung eines Pkw überhaupt möglich ist. Ohne Parkplätze kein Autofahren. Im Allgemeinen wird ein wohnortnaher Parkplatz, ein Parkstand in Nähe der Arbeitsstätte und eine “virtuelle” Parkmöglichkeit für alles Weitere benötigt. Dieser dritte Parkplatz kann sich in Nähe eines Supermarktes, eines Theaters, eines Fitnessstudios, etc. befinden.
Die Suche nach einem Parkplatz ist für einen Autofahrer insbesondere in Gegenden mit hohem Parkdruck, d.h. einer hohen Nachfrage nach Stellfläche, sehr zeit- und nervenaufreibend. In der Verkehrsplanung können für den ruhenden Verkehr spezielle Maßnahmen getroffen werden, die das Autofahren deattraktivieren und eine Verkehrsverlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel o.ä. ermöglichen. Zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen sind unter anderem das Bepreisen von Parkraum mittels Parkgebühr, das Wegfallen von Parkplätzen oder das Anordnen von speziellen Regelungen bezüglich der Parkdauer (Halteverbot, Parkscheibe, usw.). An dieser Stelle soll noch einmal festgehalten werden, dass kein Anrecht auf einen Parkstand im öffentlichen Raum besteht. Kommunen sind keineswegs verpflichtet, Anwohnern das Parken vor ihrer Wohnung oder nahe von Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Stellplatzverordnungen und Stellplatzsatzungen – Regelungen, Ablösebeträge und Wirkungen
Jedoch müssen beim Neubau eines Gebäudes nach Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen eine gewisse Zahl von Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden. Bei baulichen Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr erwarten lassen, müssen also eine bestimmte Zahl von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen errichtet werden. Die Anzahl wird in Abhängigkeit der Wohneinheiten in einem Wohnhaus oder der Nutzfläche in einem Bürogebäude festgelegt und ist je Bundesland und Gemeinde unterschiedlich.
In Sachsen müssen beispielsweise nach VwVSächsBO (gültige Fassung vom 7. August 2012) 1-2 Pkw- und Rad-Stellplätze je Wohnung in Wohngebäuden geschaffen werden. In Büro- und Verwaltungsräumen sind eine Pkw-Abstellmöglichkeit je 30 – 40 Quadratmeter Nutzfläche und eine Radabstellmöglichkeit je 40 – 80 Quadratmeter Nutzfläche zu schaffen, handelt es sich um Räume mit hohem Besucheraufkommen (Arztpraxen, Beratungsräume, usw.) müssen je 20 – 30 Quadratmeter Nutzfläche ein Pkw-Stellplatz und je 30 – 60 Quadratmeter Nutzfläche ein Fahrrad-Stellplatz geschaffen werden. Bei gesichertem ÖPNV-Anschluss verringert sich die Stellplatzverpflichtung um bis zu 30 Prozent, bei nachgewiesenem Großkunden-Abonnement (Jobticket o.ä.) um 75 Prozent.
Äußerst problematisch ist, dass die Zahl der zu errichtenden Stellplätze nicht nach der realen Nachfragestruktur richtet, sondern statisch festgelegt wird. In den meisten Fällen wird mehr Parkraum geschaffen, als eigentlich notwendig wäre, in manchen Fällen aber auch zu wenig.
Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, aus herstellungstechnischen (Stellplatzablösung) sowie aus verkehrlichen/städtebaulichen Gründen (Stellplatzbeschränkung) differenzierte Regelungen für zu erstellende Stellplätze in städtischen Bereichen zu treffen. Ist es einem Bauherren nicht möglich, die Zahl der nach Stellplatzverordnung / Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze zu schaffen, kann er mit der Kommune eine Ablösesumme verhandeln (meist für bestimmte Zonen festgelegt) und sich so von seiner Pflicht freikaufen (Maximalbeträge einiger deutscher Städte: Düsseldorf – 12.270 €, Dresden – 10.000 €, Leipzig -10.000 €, Hamburg – 10.000 €, München – 12.500 €, Münster – 19.245 €, Würzburg – 10.000 €, Bad Orb – 6.000 €). Die Ablösebeträge werden zweckgebunden unter anderem zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen und Fahrradabstellplätze verwendet.
Wie viele Parkmöglichkeiten gibt es eigentlich?
Die genaue Zahl von Parkplätzen kann nur geschätzt werden. Eine genaue quantitative Aufstellung gibt es nicht. Laut Schätzung existieren in Westeuropa (EU-15) etwa 300 Millionen öffentliche Parkplätze. Davon sind über 80 Prozent im öffentlichen Raum. Eine Parkgebühr muss auf etwa 11 Millionen (3,6 Prozent) Abstellmöglichkeiten entrichtet werden.
“Die jährlich wiederkehrenden Betriebs- und Wartungskosten belaufen sich auf ca. 195 Milliarden Euro. Der mit öffentlichen Parkplätzen generierte Gesamtumsatz wird auf über 45 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Das bedeutet, dass nur 23% der Kosten durch die Benutzer ausgeglichen werden, während die verbleibenden 77% der Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden” .
Nutzung von Parkplätzen
Parkplätze werden sehr häufig und unterschiedlich lange genutzt. Insbesondere wohnort- und arbeitsplatznahe Parkflächen werden mehrere Stunden am Tag von einem Fahrzeug “beparkt”. Im Durchschnitt steht ein Fahrzeug 95% der Zeit, in Stunden ausgedrückt steht ein Pkw 23 Stunden am Tag im öffentlichen Raum oder auf privaten Grundstücken. Kritiker des Automobilwahns sprechen daher auch von sogenannten “Stehzeugen”.
Die Frage ist natürlich, wie dieser Wert festgestellt wurde und wie allgemeingültig er ist. Es wird natürlich einige Pkw-Besitzer geben, die ihr Fahrzeug einen längeren Zeitraum am Tag fahren. Für die große Mehrheit ist der 23-Stunden-Parkzeitraum jedoch gültig.
Dies kann man recht einfach überprüfen. Um die Zeit des Parkens (Verkehrsplaner sagen “ruhen”) bestimmen zu können, muss man zunächst den Zeitraum in Bewegung bestimmen.
Anhand der durchschnittlichen an einem Tag zurückgelegten Wegzahl und Weglänge lässt sich eine Gesamt-Wegedauer ermitteln. Laut der Mobilitätsuntersuchung “Mobilität in Deutschland” wurde 2008 eine mittlere Wegelänge von 14,7 Kilometern (2002: 14,5 km) zurückgelegt. Im Mittel wurden dafür 21 Minuten benötigt (2002: 22 Minuten) (vgl. MiD 2008, S. 85). Die durchschnittliche tägliche Wegezahl betrug 2008 3,4 Wege pro Person und Tag (vgl. MiD 2008, S. 42). Dieser Wert ist sowohl im Kernstadtbereich als auch in verdichteten Kreisen und ländlichen Kreisen identisch! Einen Unterschied gibt es jedoch in den Wegelängen, die sich aufgrund der höheren Außerortsgeschwindigkeit jedoch nicht in einem höheren Zeitaufwand niederschlagen:
[...] der „Kernstädter“ legt an einem durchschnittlichen Tag 36 Kilometer zurück und benötigt dafür 84 Minuten. Das Umgekehrte gilt für ländliche Kreise. Im Durchschnitt benötigen Personen im ländlichen Raum pro Tag neun Minuten weniger für das Zurücklegen ihrer täglichen Wege, dies entspricht einer durchschnittlichen „Zeitersparnis“ von etwa zehn Prozent. Die pro Tag zurückgelegte Entfernung fällt dagegen um gut sechs Kilometer höher aus. Dies entspricht einer rund 15 Prozent längeren Tagesstrecke. Verdichtete Räume nehmen bei den betrachteten Mobilitätskenngrößen jeweils die mittlere Position ein, das bedeutet, die dort wohnenden Personen legen im Mittel pro Tag etwa 40 Kilometer zurück und sind dafür knapp 80 Minuten unterwegs.
Mobilität in Deutschland (2008), S. 42
Da die genannten Zeitwerte jedoch für alle Verkehrsmittel gelten, kann durch eine Multiplikation der Wegezahl mit der Wegedauer ein mittlerer Zeitaufwand für den MIV (leider nicht in Abhängigkeit der Siedlungsdichte) bestimmt werden. Bei 3,4 Wegen, die im Mittel 21 Minuten lang waren, ergibt sich somit ein zeitlicher Wegeaufwand von 71,4 Minuten (eine Stunde, elf Minuten und 24 Sekunden). Somit ergibt sich im Umkehrschluss eine Stehzeit des Fahrzeugs von 22,81 Stunden bzw. 22 Stunden und etwa 48 Minuten.
Diese Werte sind auch für andere Länder gültig. Eine Untersuchung der RAC Foundation ergab, dass ein Pkw in Großbritannien im Schnitt in der Woche 162 Stunden geparkt ist und nur sechs Stunden fährt. Dies entspricht einer “Parkquote” von 96,5 Prozent!
In den USA bescheinigte das US-Verkehrsministerium in der “Nationwide Personal Transportaton Survey (NPTS)” des Jahres 1995, das ein amerikanischer Autofahrer im Mittel 73 Minuten am Tag mit seinem Pkw fährt. Ähnliche Werte konnten auch für Seoul in Südkorea (92,3 Prozent im Jahr 1995) und Singapur (94 Prozent) festgestellt werden (aus: 1995 UITP Millennium Cities Database).
Diese Werte führen uns nochmals vor Augen, dass insbesondere das Parken und der damit verbundene Flächenverbrauch eine der größten Ineffizienzen des privaten Pkw-Besitzes ist. Und sie liefern die Begründung dafür, wieso Parkraum knapp und richtig bepreist sein sollte und Konzepte, wie Carsharing zu fördern sind!
Der “neue, junge Online-Automobilclub und Mobilitätsverein” MOBIL in Deutschland e.V. (Eigendarstellung) hat sich an der Beantwortung der Frage nach der autofreundlichsten Stadt Deutschlands versucht (Übersicht der Ergebnisse). Das Ergebnis verwundert. Laut des Städtevergleichs sei Berlin die autofreundlichste Stadt Deutschlands. Einer Deutung, der jedoch jede Grundlage fehlt. Vielmehr dient die Untersuchung als gutes Beispiel, welche Fehler bei der Auswahl der Parameter gemacht werden können und wie systematische Fehler ein Ergebnis entwerten.
Im Rahmen des Städtevergleichs wurden die deutschen Großstädte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen und Dortmund miteinander verglichen.
Ergebnis
Für die Untersuchung wurden mehrere Kategorien mittels Schulnoten bewertet wurden. Folgende Bereiche wurden betrachtet: Fahrzeuge pro Einwohner, Straßenmeter pro PKW (sic!), Blitzer, Staulänge, Stand Umweltzone, Umweltzone (Größe), Autobahnring/ Innere Ringe, Taxis pro 1.000 Einwohner, Tankstellen sowie Räumfahrzeuge.
Aus den Einzelnoten wurde ein ungewichteter Durchschnittswert errechnet. Laut MOBIL in Deutschland unterscheidet sich die Autofreundlichkeit der untersuchten Städte wie folgt (absteigend, positiv: Note 1 & 2, negativ: Note 5 & 6):
- Berlin
Positiv: Wenige fest installierte Blitzer, Umweltzone umfasst nur einen geringen Anteil der Stadtfläche, Autobahnring und innere Ringstraßen, hohe Taxidichte
Negativ: geringe Pkw-Dichte, Umweltzone - München
Positiv: hohe Fahrzeugdichte, viele fest installierte Blitzer, Umweltzone umfasst nur einen geringen Anteil der Stadtfläche, fast geschlossener Autobahnring und innere Ringstraßen, hohe Taxidichte, viele Räumfahrzeuge
Negativ: -
Düsseldorf
Positiv: Hohe Fahrzeugdichte, wenige stationäre Blitzer, Autobahnring und innere Ringstraßen, Umweltzone umfasst nur einen geringen Anteil der Stadtfläche, hohe Taxidichte
Negativ: Straßenlänge je zugelassener Pkw - Hamburg
Positiv: Straßenlänge je zugelassener Pkw, geringe Staulänge, keine Umweltzone, hohe Taxidichte, viele Tankstellen im Stadtgebiet
Negativ: kein Autobahnring und keine inneren Ringstraßen, nur sehr wenige Räumfahrzeuge - Bremen
Positiv: Straßenlänge je zugelassener Pkw, Umweltzone umfasst nur einen geringen Anteil der Stadtfläche, viele Tankstellen im Stadtgebiet
Negativ: nur sehr wenige Räumfahrzeuge - Köln
Positiv: Hohe Fahrzeugdichte, Straßenlänge je zugelassener Pkw, Autobahnring und teilweise innere Ringstraßen,
Negativ: hohes Stauaufkommen - Frankfurt
Positiv: Autobahnring und innere Ringstraßen, hohe Taxidichte
Negativ: hohes Stauaufkommen, Große Umweltzone - Dortmund (Hinweis: Keine Angabe der Staulänge)
Positiv: Straßenlänge je zugelassener Pkw, geringe Stufe der Umweltzone
Negativ: Große Umweltzone, geringe Taxidichte, wenige Räumfahrzeuge - Stuttgart
Positiv: hohe Fahrzeugdichte, Straßenlänge je zugelassener Pkw
Negativ: viele stationäre Blitzer, sehr große Umweltzone, fehlender Autobahnring und innere Ringstraßen, wenige Räumfahrzeuge
Bereits an dieser Stelle kann man eine erste Bewertung des Ergebnisses vornehmen. Durch die nicht vorhandene Wichtung der Parameter nimmt die Umweltzone mit 20 Prozent einen überproportionalen Einfluss auf das Ergebnis. Das Nicht-Vorhandensein einer Umweltzone wird somit doppelt belohnt. Es ist auch fraglich, ob die Anzahl der Taxis in einer Stadt die Autofreundlichkeit wirklich beeinflusst und ob dieser Wert mit dem Stauaufkommen oder der allgemeinen Fahrzeugdichte gleichzusetzen ist.
Generell sollte jedoch auch die Eignung der einzelnen Parameter selbst anzweifelt werden. (weiterlesen …)