Der Umweltzone wird oft nachgesagt, dass sie eine positive Wirkung auf die Emissionen der Fahrzeugflotte haben. Dies soll zum einen für die in einer Kommune mit Umweltzone zugelassenen Fahrzeuge wie auch auf die Fahrzeugflotte aus dem Umland gelten. Durch Einfahrverbote für bestimmte Fahrzeuge sollen die Eigentümer zum Kauf neuer, kraftstoffeffizienter und vor allem emissionsarmen Fahrzeuge bewegt werden. Dieser Effekt lässt sich jedoch nur im geringsten Umfang nachweisen.
Eine Auswertung von 19 Luftreinhalteplänen bzw. Wirkungsanalysen von Umweltzonen (insgesamt existieren in Deutschland zurzeit 61 Kommunen mit Umweltzonen) hat die folgende Einteilung der Fahrzeugflotte (nur Pkw) in Schadstoffgruppen (keine Plakette, rote Plakette, gelbe Plakette, grüne Plakette) gezeigt:
- Schadstoffgruppe 1, keine Plakette: 2,47%
- Schadstoffgruppe 2, rote Plakette: 1,94%
- Schadstoffgruppe 3, gelbe Plakette: 6,92%
- Schadstoffgruppe 4, grüne Plakette: 88,87%
Eine Analyse der in 19 Kommunen angemeldeten Fahrzeugflotten erscheint ausreichend, da die Standardabweichung äußerst gering ist. Die Hinzunahme weiterer Werte hat einen minimalen Einfluss auf das Ergebnis. Die Stichprobe kann daher als für die Grundgesamtheit gültig angesehen werden.
Der hohe Anteil an Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ergibt sich aus dem großen Anteil an Pkw mit Ottomotor. Gemäß Anhang 2, Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (zu § 2 Abs. 2, 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) erhalten alle Benziner mit geregeltem Kat ab Euro 1 (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG) die grüne Plakette, ansonsten erhalten Ottomotoren ohne Katalysator (geringer Anteil) keine Plakette. Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette sind Fahrzeuge mit Dieselmotor.
Keine Plakette erhalten jene Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1997 zugelassen wurden und nur EURO 1 oder schlechter erfüllen, eine rote Plakette bekommen Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2000, die EURO 2 oder EURO 1 mit Partikelfilter erfüllen, eine gelbe Plakette erhalten Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 01.01.2001 und dem 31.12.2005 mit EURO 3- oder EURO 2-Motor mit Partikelfilter (PM 1, 0,05 g/km) und eine grüne Plakette können Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 mit EURO 4 oder besser oder EURO 3 mit Partikelfilter (PM1 bis PM4, 0,05 g/km – 0,005 g/km) erhalten.
Die Einführung einer Umweltzone hat daraus folgend nur einen Einfluss auf Fahrzeuge mit Ottomotor ohne Katalysator (vor 1993) und auf Fahrzeuge mit Dieselmotor schlechter als EURO IV. Eine Erneuerung der Pkw-Flotte mit Ottomotor wird daher nicht durch die Umweltzone gefördert, bei Dieselfahrzeugen wird durch die Schaffung einer Umweltzone jedoch der Einbau eines Partikelfilters attraktiver, der zudem finanziell oftmals gefördert wird. Eine schnellere Flottenerneuerung ist im Pkw-Bereich jedoch unwahrscheinlich.
Insgesamt sind in Deutschland etwa 6,5 Millionen zugelassene Pkw (Dieselanteil der entsprechenden Emissionsklassen) von der Einführung einer Umweltzone betroffen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 15 Prozent. Abzuziehen sind jene Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO III, die mit einem entsprechenden Partikelfilter ausgerüstet wurden. Dieser Wert kann jedoch aufgrund der schlechten Datenlage nicht angegeben werden.
Wirkung auf die Fahrzeugflotten
Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen EURO I, II und III sind im Allgemeinen ältere Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse. Im älteren Kleinwagenbereich sind Dieselfahrzeuge recht selten anzutreffen. Ältere Dieselfahrzeuge sind zudem meistens in privater Hand, da Unternehmensflotten schneller erneuert werden und Leasingverträge kürzere Laufzeiten haben.
Ältere und größere Fahrzeuge werden oft von jungen Familien als Erstwagen genutzt. Aufgrund des häufig vorhandenen Nutzungszwangs werden diese Fahrzeuge bei Einrichtung einer Umweltzone oftmals gegen andere Fahrzeuge getauscht. Die Tauschfahrzeuge dürften relativ häufig auf dem Gebrauchtwagenmarkt beschafft werden und Dieselfahrzeuge einer höheren Emissionsklasse mit Partikelfilter oder Fahrzeuge mit Ottomotor sein. Eine Verlagerung auf andere Verkehrsmittel wie den öffentlichen Personennahverkehr dürfte in den seltensten Fällen stattfinden. Die denkbare Abschaffung eines Zweitwagens aufgrund von Einfahrverboten ist zwar theoretisch denkbar, wegen der betroffenen Fahrzeugklassen und -größen und der Struktur des Pkw-Bestandes, der als Zweitwagen zugelassen ist, recht unwahrscheinlich. Haushalte mit zwei zugelassenen Fahrzeugen besitzen in den allermeisten Fällen einen größeren und einen kleineren Pkw.
Bei der Flottenerneuerung dominiert laut der Verbrauchs- und Medienanalyse (n = 5.750) des ifak Instituts ebenfalls der Erstwagen: 73,2 Prozent der geplanten Pkw-Käufe ersetzen einen Erstwagen. 24,9 Prozent der Befragten planen, in den nächsten 2 Jahren einen Zweitwagen zu kaufen oder zu ersetzen. Bei Zweitwagen handelt es sich in den allermeisten Fällen um Kleinwagen, Fahrzeuge der unteren Mittelklasse / Kompaktklasse sowie vereinzelt Mittelklasse-Vans.
Fazit
Anhand der zur Verfügung stehenden Daten lässt sich ableiten, dass die Einführung einer Umweltzone nur einen minimalen Effekt auf den privaten Pkw-Besitz hat, sollte dieser überhaupt erkennbar sein. Dies hängt vor allem mit dem hohen Anteil von Fahrzeugen mit Ottomotor in den unteren Fahrzeugklassen zusammen, die oft als Zweitwagen genutzt werden. In Zukunft könnte jedoch theoretisch eine Verschärfung der Emissionswerte für Ottomotoren beschlossen werden, da diese wegen der, aus Kraftstoffeffizienzgründen mittlerweile häufig genutzten, Direkteinspritzung und des daraus entstehenden heterogenen Kraftstoff-/Luftgemisches zunehmend Partikel emittieren.
Bislang haben Umweltzonen im Pkw-Bereich keinen größeren Einfluss auf die Flottenzusammensetzung oder die Zahl zugelassener Pkw. Hier sind andere Maßnahmen weitaus zielführender. Andere Ergebnisse sind jedoch für den Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge sowie Busse zu erwarten.
“eine grüne Plakette können Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 mit EURO 4 oder besser oder EURO 3 mit Partikelfilter (PM1 bis PM4, 0,05 g/km – 0,005 g/km) erhalten.”
Die Formulierung stimmt nicht ganz. Es gibt inzwischen jede Menge mit DPF nachgerüstete Euro III-Diesel vor BJ 2006, die alle mit grüner Plakette unterwegs sind. Oder ist es so gemeint, dass bei Euro III und DPF das BJ keine Rolle spielt?
VW/Audi hatte im Golf IV und Audi A3 sogar einen TDI im Angebot, der vor 2006 ohne DPF so Schadstoffarm war, dass er die grüne Plakette bekam.
Hallo,
Bei Fahrzeugen mit DPF spielt das Erstzulassungsdatum keine Rolle. Hier zählt dann, was mit Partikelfilter an Emissionen aus dem Auspuff kommen.
Es gibt natürlich auch noch einige weitere Ausnahmen, die allerdings für das Gros der Flotte keine Rolle spielen. Wenn VW/Audi mit ihren Motoren die entsprechenden Emissionsgrenzen eingehalten haben, können natürlich auch Fahrzeuge früheren Baujahrs in die entsprechende Schadstoffgruppe fallen. Es ist allerdings, wie gesagt, nicht die Regel.
Entscheidend ist übrigens nicht die Emissionsklasse, sondern die Schadstoffschlüsselgruppe, die im Fahrzeugbrief genannt ist. Diese fallen normalerweise je nach Kraftstoffart in eine bestimmte Klasse, kann aber bei technischer Optimierung auch die nächstbessere Klasse erreichen. Ich werde das entsprechend präzisieren.
Viele Grüße,
Martin Randelhoff