Urbane Logistik und Wirtschaftsverkehr

Versorgen, entlasten, steuern
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026

Damit Städte funktionieren, müssen Waren, Werkzeuge, Lebensmittel, Medikamente und Dienstleistungen ihre Ziele erreichen. Der Wirtschaftsverkehr umfasst deshalb weit mehr als nur Paketdienste. Auch Handwerk, Pflege, Gastronomie, Bauwirtschaft, Entsorgung und viele weitere Bereiche sind auf verlässliche Zugänge angewiesen.

Gleichzeitig treffen ein wachsender und kleinteiligerer Lieferverkehr auf einen begrenzten Straßenraum, Klimaziele und hohe Ansprüche an die Aufenthaltsqualität. In diesem Beitrag werden neue Handels- und Zustellmodelle, Zufahrtsregeln, Nachtlogistik, Ladezonen, Mikrodepots, Lastenräder sowie die besonderen Bedarfe unterschiedlicher Branchen untersucht.

Planerisch wird die Frage, wie Güter, Dienstleistungen und handwerkliche Arbeit zuverlässig in urbane Bereiche gelangen, häufig nur reaktiv und in Einzelaspekten behandelt. Diese planerische Asymmetrie steht in auffälligem Kontrast zur strukturellen Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs, der, je nach Erhebungsmethodik, in deutschen Großstädten zwischen 20 und 30 Prozent des gesamten Straßenverkehrsaufkommens ausmacht und durch Wachstum im E-Commerce, neue Handelskonzepte und die Transformation zur Kreislaufwirtschaft strukturell weiter an Bedeutung gewinnt.[Taniguchi/Thompson/Qureshi (2023)] Die zukunftsfähige Gestaltung des urbanen Wirtschaftsverkehrs ist daher eine der zentralen Herausforderungen der Stadtentwicklung und Mobilitätspolitik im 21. Jahrhundert.[Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) (2025)]

Das Wichtigste in Kürze

  • Urbane Logistik ist mehr als nur Paketverkehr. Handwerk, Pflege, Bau, Gastronomie, Entsorgung und stationärer Handel haben unterschiedliche Anforderungen an Fahrzeuge, Zeiten und Flächen. Bei der Planung müssen diese Unterschiede berücksichtigt werden, statt alle gewerblichen Fahrten gleich zu behandeln.
  • Sendungswachstum trifft auf knappen Straßenraum. E-Commerce, Same-Day-Angebote, Retouren und kleinere Liefermengen erhöhen die Zahl der Stopps und erschweren die Bündelung. Effizienzgewinne bei den Fahrzeugen allein reichen deshalb nicht aus.
  • Ladezonen sind eine wichtige Infrastruktur. Ihre Lage, Größe, Nutzungszeiten und Kontrolle entscheiden darüber, ob Lieferfahrzeuge legal und nah am Ziel halten können. Fehlende oder blockierte Ladeflächen verlagern die Konflikte auf die Fahrbahn sowie auf Geh- und Radwege.
  • Mikrodepots und Lastenräder sind nicht überall gleichermaßen geeignet. Sie eignen sich vor allem für dichte Gebiete, kurze Wege und passende Sendungen. Ihre Wirtschaftlichkeit und Wirkung hängen von den verfügbaren Flächen, der Tourenstruktur und einer langfristigen Betreiberlösung ab.
  • Zufahrtsregeln können Planungssicherheit schaffen. Zero-Emission-Zonen und andere Vorgaben können Investitionen beschleunigen, wenn Fristen, Ausnahmen, Förderungen und die Ladeinfrastruktur zusammenpassen. Kleine Betriebe benötigen andere Übergänge als große Flotten.
  • Zeitverlagerung hat Nutzen und Nebenwirkungen. Nacht- und Randzeiten können Staus und die Tourendauer reduzieren. Dies erfordert jedoch leise Technik, geeignete Gebäude, klare Lärmgrenzen und faire Arbeitsbedingungen.
  • Die Kreislaufwirtschaft verändert die städtischen Warenströme. Rücknahme, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling erzeugen jedoch neue Transporte und Flächenbedarfe. Diese Rückflüsse müssen daher früh in Logistikkonzepte einbezogen werden.
  • Städte benötigen ein Wirtschaftsverkehrsflächenmanagement. Bordstein, Ladezonen, Baustellenflächen, Handwerkerzugänge und Mikrodepots sollten als zusammenhängendes System geplant, bewirtschaftet und anhand einheitlicher Daten weiterentwickelt werden.
Inhaltsverzeichnis

Anforderungen verschiedener Wirtschaftsverkehre im Überblick

Der urbane Wirtschaftsverkehr umfasst alle Fahrten, die der Versorgung, Produktion und Erbringung von Dienstleistungen in einer Stadt dienen. Dazu gehören Warenlieferungen ebenso wie Fahrten des Handwerks, der Pflege, der Bauwirtschaft, der Entsorgung und weiterer Servicedienste.

Diese Verkehre unterscheiden sich grundlegend voneinander. Paketdienste benötigen beispielsweise viele kurze Haltevorgänge entlang einer Tour. Handwerksbetriebe führen Werkzeuge und Materialien mit und müssen ihr Fahrzeug teilweise über mehrere Stunden in der Nähe des Einsatzortes abstellen. Pflegedienste sind auf kurze Wege zwischen Fahrzeug und Gebäude angewiesen. Baustellen benötigen hingegen große Fahrzeuge, planbare Anlieferungen und zeitweise erhebliche Flächen.

Eine einheitliche Planung für den gesamten Wirtschaftsverkehr greift deshalb zu kurz. Ladezonen, Zufahrtsregeln, Parkberechtigungen und Umschlagflächen müssen sich daher an den jeweiligen Aufgaben und Betriebsabläufen orientieren.

Welche Wirtschaftsverkehre haben welche Anforderungen?

Bereich Typische Aufgabe Fahrzeuge und Ladung Typische Halte- oder Einsatzdauer Flächen- und Zugangsbedarf Möglichkeit zur Verlagerung oder Bündelung
Kurier-, Express- und Paketdienste Zustellung und Abholung vieler kleiner Sendungen entlang einer Tour Transporter, elektrische Lieferfahrzeuge, Lastenräder und teilweise Pkw Viele kurze Haltevorgänge von wenigen Minuten Regelmäßig verfügbare Ladezonen, Mikrodepots, Paketstationen und kurze Wege zu den Empfangsadressen Vergleichsweise hoch durch gebündelte Zustellung, Paketstationen, Mikrodepots und Lastenräder
Stationärer Handel und Gastronomie Anlieferung von Waren, Lebensmitteln, Getränken und Betriebsmitteln sowie Abholung von Leergut und Abfällen Lieferwagen, Kühlfahrzeuge und schwere Lkw; teilweise Paletten, Rollcontainer und Getränkebehälter Meist kurze bis mittlere Be- und Entladevorgänge Zielnahe Ladeflächen, ausreichende Rangiermöglichkeiten, zeitlich abgestimmte Zufahrt und teilweise Kühl- oder Lagerflächen Mittel durch gemeinsame Lieferungen, zeitliche Koordination und konsolidierte Anlieferung
Handwerk und Servicedienste Montage, Reparatur, Wartung, Reinigung und weitere Arbeiten an wechselnden Einsatzorten Transporter und Pkw mit Werkzeugen, Ersatzteilen, Maschinen und Material Von kurzen Einsätzen bis zu mehreren Stunden Zielnahe Stellplätze, längere Nutzungszeiten und branchenspezifische Park- oder Zufahrtsberechtigungen Gering, da Fahrzeug, Werkzeuge und Materialien häufig während des gesamten Einsatzes benötigt werden
Pflege, medizinische und soziale Dienste Hausbesuche, Betreuung, Behandlung und Versorgung von Patient:innen und unterstützungsbedürftigen Personen Überwiegend Pkw und kleinere Dienstfahrzeuge mit medizinischer oder pflegerischer Ausstattung Viele kurze bis mittlere Aufenthalte an wechselnden Orten Kurze Wege zum Gebäude, verlässliche Haltemöglichkeiten und geeignete Ausnahme- oder Parkberechtigungen Gering, da Touren zeitkritisch sind und viele verteilte Ziele nacheinander bedient werden
Bauwirtschaft Transport von Baustoffen, Geräten, Maschinen und Personal sowie Ver- und Entsorgung von Baustellen Transporter, schwere Lkw, Betonmischer, Krane, Baumaschinen und Spezialfahrzeuge Von einzelnen Anlieferungen bis zur langfristigen Flächennutzung während der Bauzeit Baustelleneinrichtungsflächen, Lade- und Wartezonen, gesicherte Zufahrten sowie Koordination großer Fahrzeuge Begrenzt; Potenziale bestehen vor allem durch Baustellenlogistikpläne, Bündelungsflächen und zeitlich koordinierte Anlieferungen
Entsorgung und Stadtreinigung Sammlung von Abfällen und Wertstoffen sowie Reinigung und Unterhaltung öffentlicher Räume Abfallsammelfahrzeuge, Kehrmaschinen, Containerfahrzeuge und weitere Spezialfahrzeuge Viele kurze Stopps entlang festgelegter Touren sowie teilweise längere Arbeitsvorgänge Durchgängige Zufahrten, ausreichend breite Fahrgassen, Aufstellflächen und erreichbare Sammelstellen Gering; möglich sind eine bessere Tourenplanung und die Bündelung von Wertstoffströmen
Umzüge, Veranstaltungen und Sonderverkehre Zeitlich begrenzte Transporte mit besonderem Platz-, Zufahrts- oder Sicherheitsbedarf Transporter, Lkw, Reisebusse, Übertragungsfahrzeuge und weitere Spezialfahrzeuge Mehrere Stunden bis zu mehreren Tagen Temporäre Halteverbotszonen, reservierte Flächen, Sondergenehmigungen und abgestimmte Zufahrtswege Gering, da Anlass, Ort und Zeit meist feststehen; Potenziale bestehen vor allem durch frühzeitige Koordination

Die Übersicht zeigt, dass sich nicht alle gewerblichen Fahrten gleichermaßen vermeiden, bündeln oder auf kleinere Fahrzeuge verlagern lassen. Besonders groß sind die Potenziale bei standardisierten und regelmäßig wiederkehrenden Waren- und Paketsendungen. Diese können über Paketstationen, Mikrodepots, gemeinsame Umschlagpunkte oder gebündelte Anlieferungen effizienter organisiert werden.

Bei Handwerk, Pflege, Entsorgung, Umzügen und Teilen der Bauwirtschaft ist die Substituierbarkeit hingegen deutlich geringer. Hier steht weniger die Vermeidung der Fahrt als vielmehr ihre verlässliche und möglichst konfliktarme Abwicklung im Vordergrund. Dafür sind wohnort- und zielnahe Haltemöglichkeiten, branchenspezifische Berechtigungen sowie ausreichend lange Nutzungszeiten erforderlich.

Städte sollten den Wirtschaftsverkehr daher nicht als einheitliche Fahrzeuggruppe behandeln. Ausschlaggebend sind die Aufgabe einer Fahrt, die mitgeführten Güter oder Arbeitsmittel und die Aufenthaltsdauer eines Fahrzeugs am Zielort.

Die Herausforderung: Wachsendes Sendungsvolumen trifft auf begrenzten Straßenraum

Der urbane Wirtschaftsverkehr steht vor einem strukturellen Ungleichgewicht, das sich nicht durch ein einzelnes Instrument auflösen lässt. Das Sendungsvolumen wächst kontinuierlich und wird allen Prognosen zufolge weiter zunehmen. Die Kapazität des städtischen Straßenraums bleibt hingegen im Wesentlichen unverändert. In dicht bebauten Quartieren fehlen schlicht die Flächen für Erweiterungen. Zugleich steigen die Anforderungen an Emissionsreduktion, Lärmminderung und Aufenthaltsqualität. Dazu tragen weitere europäische und nationale Klima- und Luftreinhalteziele bei.

Im Jahr 2025 erreichte der deutsche KEP-Markt mit 4,37 Milliarden Sendungen einen neuen Höchstwert.[Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) (2026)] Die KEP-Studie 2026 prognostiziert für das Jahr 2030 ein Volumen von 5,08 Milliarden Sendungen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 3,1 Prozent entspricht. Besonders dynamisch entwickelt sich das B2C-Segment, also der Versand von Sendungen durch gewerbliche Anbieter an Privatpersonen. Es macht inzwischen 60 Prozent aller KEP-Sendungen aus.

Neben der Menge hat sich auch die Struktur der Sendungen qualitativ verändert. Die durchschnittliche Sendungsgröße sinkt, während die Liefererwartung steigt. Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft ab, für eine schnellere Zustellung mehr zu zahlen. Dazu hat die Zustellung am nächsten Tag als Standardleistung beigetragen. Dadurch wird die Tourenplanung ineffizienter: Nach Einschätzungen der Branche scheitern 12 bis 18 Prozent der ersten Zustellversuche. Zudem konzentrieren sich viele Zustellungen auf die Nachmittagsstunden. Das ist in Wohngebieten mit ohnehin eingeschränkter Infrastruktur besonders problematisch. Eine von McKinsey und dem Weltwirtschaftsforum veröffentlichte Studie erwartet bis 2030 einen Anstieg des innerstädtischen Paketvolumens um 78 Prozent.[Taniguchi/Thompson/Qureshi (2023)], [Schorung (2024)]

Parallel dazu verändert die Mobilitätswende die Aufteilung des Straßenraums: Parkstreifen werden zu Radwegen, es entstehen Schulstraßen und Fußgängerzonen. Diese Priorität für aktive Mobilität ist aus Klima- und Gesundheitssicht richtig und notwendig. Sie erzeugt jedoch einen ungelösten Verteilungskonflikt. Dieser lässt sich nur lösen, wenn Städte die logistische Infrastruktur konsequent mitplanen. Ein Radfahrstreifen ohne ausreichende Ladezonen zwingt Zustellfahrzeuge in den fließenden Verkehr oder auf den Gehweg. Oder die Fahrer:innen parken regelwidrig auf der Radverkehrsanlage. Damit werden teilweise genau jene Verkehrssicherheitsziele unterlaufen, die eigentlich verfolgt werden.

Zum Weiterlesen

Warum der städtische Lieferverkehr wächst: KEP-Aufkommen und strukturelle Wachstumstreiber

Zwischen 2000 und 2017 hat sich das von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) transportierte Sendungs­volumen in Deutschland verdoppelt (+ 98 %). Für die kommenden Jahre ist ein weiteres Wachstum zu erwarten, sodass jährlich über 4 Milliarden Sendungen zugestellt werden würden. Was sind die Treiber dieses anhaltenden Wachstums und welche Herausforderungen entstehen insbesondere im städtischen Raum?

Das Plateau-Problem: Warum inkrementelle Maßnahmen nicht ausreichen

Beim urbanen Wirtschaftsverkehr stoßen schrittweise Verbesserungen an ihre Grenzen. Ähnliches zeigt sich bei der Verkehrssicherheit: Seit 2010 stagniert die Zahl der Verkehrstoten auf einem Plateau. Die „niedrig hängenden Früchte“ sind bereits geerntet – einzelne Maßnahmen verbessern die Lage zwar vor Ort. Dazu zählen mehr Ladezonen, freiwillige Zeitfenster oder die Förderung elektrischer Fahrzeuge. Sie können das wachsende Sendungsvolumen jedoch nicht ausgleichen. Hinzu kommt ein Datendefizit: Für den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV gibt es systematische Fahrleistungsdaten und Modellierungswerkzeuge, für den Wirtschaftsverkehr fehlen dagegen bundesweit einheitliche Erhebungsmethoden.[Taniguchi/Thompson/Qureshi (2023)] Die Folge ist, dass Maßnahmen nicht belastbar bewertet werden können und der politische Diskurs von Verbänden, Logistikunternehmen und dem Handel statt von unabhängiger Forschung geprägt wird.

Zwischenfazit

Mengenwachstum bei unveränderter Fläche

Je nach Erhebungsmethode macht der Wirtschaftsverkehr 20 bis 30 Prozent des städtischen Straßenverkehrsaufkommens aus. Zugleich wächst insbesondere der kleinteilige Lieferverkehr weiter: Der deutsche KEP-Markt erreichte im Jahr 2025 rund 4,37 Milliarden Sendungen, für das Jahr 2030 werden 5,08 Milliarden prognostiziert. Sinkende Sendungsgrößen, steigende Liefererwartungen und fehlgeschlagene Erstzustellungen erschweren eine Bündelung zusätzlich.

Der verfügbare Straßenraum wächst hingegen nicht. Eine notwendige Neuordnung zugunsten sicherer Geh- und Radwege, Begrünung und Aufenthaltsqualität macht deutlich, dass logistische Funktionen bislang häufig nur auf Restflächen berücksichtigt wurden. Einzelne Ladezonen, elektrische Fahrzeuge oder freiwillige Zeitfenster können das strukturelle Mengenwachstum deshalb nicht auffangen. Hinzu kommt ein Datendefizit: Ohne einheitliche Erhebungsmethoden und belastbare Wirkungsanalysen bleibt die kommunale Steuerung reaktiv. Erforderlich ist ein Wirtschaftsverkehrsflächenmanagement, das die Mengenentwicklung, die Haltebedarfe und die Flächenverteilung gemeinsam betrachtet.

Neue Handels- und Zustellmodelle: Quick Commerce, Dark Hubs und veränderte Erwartungen

Der Einzelhandel befindet sich in einer Transformationsphase, deren logistische Konsequenzen bislang weder planerisch noch regulatorisch hinreichend berücksichtigt wurden. Vier Entwicklungen verändern die Anforderungen an die letzte Meile fundamental und in ihrer Kombination in einem Maß, das die Planungskonzepte der frühen 2000er Jahre strukturell überfordert: die Ausbreitung des Quick Commerce, die Zunahme sogenannter dunkler Lagerformate in innerstädtischen Lagen (zentral gelegene Zustellbasen für Waren, welche keinen Kundenverkehr haben) und die Normalisierung von Liefererwartungen, die früher als Premiumservice galten und heute als Mindeststandard wahrgenommen werden. Hinzu kommt das strukturell unterschätzte Volumen von Rücksendungen.

Quick Commerce und Dark Stores: Neue Flächenbedarfe im Quartier

Der Trend des Quick Commerce, also der Zustellung von Lebensmitteln und Drogerieartikeln innerhalb von 10 bis 30 Minuten, hat in den Corona-Jahren zwischen 2020 und 2023 in deutschen Großstädten ein massives Wachstum erfahren. Anbieter wie Gorillas, Flink und Getir haben in dicht besiedelten Stadtquartieren sogenannte Dark Stores etabliert: kleine, nicht öffentlich zugängliche Lager mit einer Grundfläche von typischerweise 200 bis 600 Quadratmetern, die ausschließlich als Kommissionierlager für die Zustellung mit dem Fahrrad dienen. Typischerweise sind sie in ehemaligen Einzelhandelsflächen, Erdgeschosslagen oder Gewerbeeinheiten angesiedelt.[Buldeo Rai et al. (2023)]

Einerseits entsprechen Dark Stores dem seit Jahren von Stadtlogistikforschern geforderten Mikrodepot-Prinzip: Es handelt sich um kleinteilige, quartiersnah verteilte Konsolidierungspunkte, die den motorisierten Lieferverkehr durch Radverkehr ersetzen. Andererseits operieren sie in einem planungsrechtlichen Graubereich, der sich bereits in mehreren deutschen Städten konfliktreich manifestiert hat. Die Flächen sind als Einzelhandel genehmigt, werden aber gewerblich als Lager genutzt. Ein Missverhältnis, das in mehreren Städten zu Nutzungsuntersagungen geführt hat.[Stiehm et al. (2022)] Ökonomisch hat sich das Geschäftsmodell nach dem Ende der Phase der massiven Risikokapitalzufuhr als strukturell fragil erwiesen. Gorillas wurde 2022 von Getir übernommen, das sich 2024 wiederum aus Deutschland zurückzog.[Fend (2023)], [Schorung (2024)]

Es bleiben zwei Lektionen: Erstens bestätigen Dark Stores, dass eine dezentrale, quartiersnahe Lagerinfrastruktur logistisch funktioniert, sofern sie strukturell abgesichert ist und nicht vom Risikokapitalmarkt abhängig ist. Zweitens zeigt ihr planungsrechtliches Scheitern, dass die Baunutzungsverordnung (BauNVO) keinen geeigneten Nutzungstyp für urbane Logistikinfrastruktur kennt und die fehlende planungsrechtliche Kategorie die Transformation der Stadtlogistik aktiv bremst. Die städtebauliche Lehre aus dem Quick-Commerce-Boom ist somit nicht, dass das Konzept falsch war, sondern dass seine Infrastruktur nur dann dauerhaft funktioniert, wenn sie aufgrund der Nutzungskonkurrenz öffentlich geplant, flächenrechtlich gesichert und betreiberneutral konzipiert wird.

Click and Collect und vernetzte Abholkonzepte

Als strukturelle Gegenantwort auf die Ineffizienz der kleinteiligen Haustürzustellung haben sich Click-and-Collect-Modelle, also die Abholung online bestellter Waren in stationären Geschäften oder dedizierten Abholpunkten, als eines der wirksamsten Instrumente zur Entlastung der letzten Meile erwiesen. Ein internationaler Vergleich zeigt dabei signifikante Unterschiede: So wurden in Frankreich im Jahr 2024 über 35 Prozent aller E-Commerce-Bestellungen über Click-and-Collect-Punkte abgewickelt, während der Anteil in Deutschland trotz einer wachsenden Packstationsinfrastruktur erheblich niedriger liegt.[Bates et al. (2022)]

DHL gibt an, dass die Zustellung über Packstationen gegenüber der Haustürzustellung rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen einspart, da pro Stopp Dutzende Pakete gleichzeitig abgeliefert werden. Die ökologische Bilanz solcher Out-of-Home-Lösungen ist zwar empirisch gut untersucht, jedoch kontextabhängig. Eine norwegische Studie, die auf realen Zustelldaten im Großraum Oslo basiert, weist für den Ersatz der Haustürzustellung durch Paketbox-Zustellung je nach Szenario eine Reduktion der CO₂-Emissionen um 13 bis 32 Prozent nach. Dabei schließt sie konservative Annahmen zu Abholfahrten der Empfänger mit ein.[Pinchasik et al. (2023)] Niemeijer und Buijs (2023) ergänzen diese Befunde mit einer räumlich differenzierten Analyse. Demnach ist das Nettopotenzial positiver CO₂-Wirkungen dort am größten, wo Abholpunkte in urbanen, fußläufig erreichbaren Lagen errichtet werden. In peripheren Lagen kann der ökologische Vorteil durch zusätzliche Pkw-Fahrten für die Abholung jedoch kompensiert oder sogar ins Gegenteil verkehrt werden.[Niemeijer und Buijs (2023)] Die standortoptimierte Platzierung im urbanen Raum ist somit keine Nebenbedingung, sondern die eigentliche Wirkungsbedingung. Eine Erkenntnis, die bspw. für Berlin operationell formalisiert wurde.[Schwerdfeger et al. (2022)]

Der räumlichen Integration der OoH-Infrastruktur kommt folglich eine besondere Bedeutung zu: Sind Paketstationen oder Abholpunkte nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar, wird der ökologische Vorteil durch zusätzliche Pkw-Fahrten zunichte gemacht. Kommunen, welche Alternativen zur Haustürzustellung als Effizienzinstrument fördern wollen, müssen daher die Standortdichte und die Nahmobilitätserreichbarkeit aktiv mitplanen, statt die Standortwahl allein den Betreibern zu überlassen.[Niemeijer/Buijs (2023)], [Schwerdfeger et al. (2022)] Ebenfalls sind Fragen zu klären, ob und in welchen Fällen Paketstationen auch im öffentlichen Raum platziert sein können, Anbieterdiskriminierung dabei ausgeschlossen wird und der verkehrliche Mehrwert optimiert werden kann.

Laut der KEP-Studie 2025 soll der Anteil der Out-of-Home-Zustellungen (OoH) in Deutschland in urbanen Regionen bis 2030 auf 25 bis 30 Prozent ansteigen. Dabei wird die Haustürzustellung nicht abgeschafft, sondern um Wahloptionen ergänzt.[BPEX (2025)] Dennoch fehlen in Deutschland systematische Anreizinstrumente, die Empfänger zur bevorzugten Out-of-Home-Nutzung motivieren. Frankreich und Großbritannien sind in dieser Hinsicht deutlich weiter: Frankreich bietet steuerliche Erleichterungen für die Nutzung von Paketpoints und in Großbritannien wird über CO₂-Abgaben auf haushaltsgebundene Zustellungen diskutiert.[Bates et al. (2022)]

Hybride Handelsformate und urbane Micro-Fulfillment-Center

Jenseits von Dark Stores und OoH-Zustellung entstehen hybride Handelsmodelle, die den klassischen Graben zwischen stationärem Handel und E-Commerce überwinden. Click & Collect im Einzelhandelsbetrieb, die Nutzung von Filialen als Fulfillment-Center (Store Fulfillment) sowie automatisierte Micro-Fulfillment-Center sind Ausdruck einer Omnichannel-Logistik. Schorung (2024) beschreibt diese Entwicklung als strukturelle Verlagerung der Lagerfunktion vom Stadtrand in das urbane Gewebe, mit entsprechend erhöhter Transportintensität pro Flächeneinheit [Schorung (2024)], [Buldeo Rai et al. (2023)]. Diese Entwicklung stellt eine strategische Chance für Städte dar, Leerstandsflächen in Gewerbegebieten oder Parkhäusern als urbane Logistikknoten zu aktivieren. All dies setzt jedoch ein aktives planerisches Management voraus, das über die reaktive Zulassung von Gewerbenutzungen hinausgeht.

Veränderte Kundenerwartungen und das Same-Day-Paradox

Die Normalisierung von Next-Day-Delivery als Standardleistung und die zunehmende Verbreitung von Same-Day- oder gar Same-Hour-Angeboten erzeugen ein Paradoxon, das die Logistik strukturell verschlechtert: Je höher die Erwartung an die Liefergeschwindigkeit ist, desto geringer ist die Möglichkeit zur Konsolidierung, desto höher ist die Anzahl notwendiger Zustellfahrten pro Sendung und desto größer ist der ökologische Fußabdruck jedes einzelnen Pakets. Eine im Jahr 2022 von Song et al. veröffentlichte Analyse zeigt, dass Same-Day-Delivery im Vergleich zu konsolidierten Fünf-Tage-Zustellungen den CO₂-Ausstoß je Sendung um den Faktor 1,5 bis 3 erhöht.[Song et al. (2022)]

Dennoch investieren KEP-Dienstleister und Händler massiv in die Beschleunigung der Zustellung – nicht, weil sie ökologisch überzeugt sind, sondern weil es die Wettbewerbslogik erzwingt. Wer langsamer liefert, verliert Marktanteile. Dieser strukturelle Anreizkonflikt lässt sich nicht durch Aufklärungskampagnen lösen, sondern nur durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen, die eine langsamere und damit konsolidierungsfähigere Zustellung privilegieren – etwa durch zeitgestaffelte Zufahrtsrechte in Innenstadtbereichen oder CO₂-basierte Benutzungskosten für den öffentlichen Straßenraum.

Rücksendungen als unterschätzter Lastfaktor

Eine Dimension der durch E-Commerce induzierten Verkehrsbelastung, die systematisch unterschätzt wird, sind Rücksendungen. Die durchschnittliche Retourenquote im deutschen Online-Handel liegt bei 20 bis 25 Prozent, im Bekleidungssegment gehört Deutschland mit Quoten von bis zu 50 Prozent sogar zu den Spitzenreitern im internationalen Vergleich.[Seeck et al. (2022)] Jede Rücksendung erzeugt eine zusätzliche Fahrt in umgekehrter Richtung. Diese wird weder in kommunalen Logistikkonzepten noch in den Emissionsbilanzen der KEP-Dienstleister transparent ausgewiesen. Somit ist der tatsächliche verkehrliche Fußabdruck einer E-Commerce-Bestellung höher als der einer vergleichbaren Transaktion im stationären Einzelhandel. Diese Erkenntnis stellt das verbreitete Narrativ des ökologisch vorteilhaften Online-Handels infrage.

Lösungsansätze liegen sowohl auf der Anbieterseite – etwa in Form von Größenberatung, verbesserter Produktdarstellung oder Pfandmodellen für Verpackungen – als auch auf der regulatorischen Ebene. Eine Regulierung der erweiterten Produzentenverantwortung, die auch die externen Kosten von Retouren berücksichtigt, wäre ein systemisch wirksames Instrument. Ein solches Instrument fehlt jedoch bislang im europäischen Rechtsrahmen.[Seeck et al. (2022)]

Zwischenfazit

Lastverschiebung durch neue Handels- und Zustellmodelle

Quick Commerce, Dark Stores, Out-of-Home-Zustellung und hybride Handelsformate verändern nicht nur die eingesetzten Fahrzeuge, sondern auch die Standorte, Tourenstrukturen und den Flächenbedarf der letzten Meile. Der Boom des Quick Commerce hat gezeigt, dass sich durch quartiersnahe Kleinlager Zustellungen mit kurzen Wegen realisieren lassen. Zugleich wurden die wirtschaftliche Abhängigkeit von Risikokapital sowie die planungsrechtliche Unsicherheit bei der Nutzung von Logistikflächen in ehemaligen Einzelhandelsimmobilien sichtbar.

Paketstationen und Abholpunkte können Haustürzustellungen bündeln und somit Emissionen senken. Ihr Vorteil hängt jedoch wesentlich von einer fußläufig oder mit dem Fahrrad gut erreichbaren Lage ab. Zusätzliche Pkw-Abholfahrten können diesen Vorteil zunichte machen. Gegenläufig wirken sich beschleunigte Lieferstandards und Retouren aus: Same-Day-Zustellungen verursachen je Sendung deutlich höhere Emissionen als konsolidierte Lieferungen. Hohe Rücksendequoten erzeugen zudem bislang kaum bilanzierte zusätzliche Verkehrsströme. Städte müssen daher nicht nur Zustellfahrzeuge, sondern auch Logistikstandorte, Abholstrukturen und die Anreizwirkungen neuer Handelsmodelle steuern.

Zufahrtsbeschränkungen und autofreie Quartiere: Regulierung als Treiber der Transformation

Zufahrtsbeschränkungen für Innenstadtbereiche sowie die Schaffung autofreier oder autoarmer Quartiere gehören zu den wirksamsten, jedoch auch am häufigsten missverstandenen Instrumenten der Stadtlogistiksteuerung. Entgegen verbreiteter politischer Darstellungen stellen sie keinen Angriff auf den Wirtschaftsverkehr dar, sondern sind eine notwendige Voraussetzung für dessen Transformation. Solange der öffentliche Straßenraum für alle Fahrzeuge ungehindert und kostenfrei zugänglich ist, fehlt der systemische Anreiz zur Konsolidierung, Kooperation und Emissionsreduktion.[Allen et al. (2018)]

Zufahrtsbeschränkungen: Instrumente, Wirkungen und Flankierungsbedarfe

Zufahrtsbeschränkungen für den Lieferverkehr können nach verschiedenen Kriterien ausgestaltet werden: emissionsbasiert (nur Fahrzeuge ab einer bestimmten Abgasnorm), tonnagebasiert (Gewichtsbeschränkungen), zeitbasiert (Lieferzeitfenster) oder in Kombination.

Instrumente der Zufahrtssteuerung im Vergleich

Instrument Steuerungsprinzip Hauptziel Geeignete Einsatzbereiche Erforderliche Begleitmaßnahmen Zentrales Risiko Einordnung für Deutschland
Lieferzeitfenster Zufahrt oder Belieferung ist nur innerhalb festgelegter Zeiträume zulässig Lieferverkehre zeitlich ordnen und Nutzungskonflikte reduzieren Fußgängerzonen, Innenstädte, Quartierszentren und dicht genutzte Straßenräume Abgestimmte Warenannahme, geeignete Ladeflächen und Ausnahmen für zeitkritische Lieferungen Verlagerung vieler Lieferungen in dieselben kurzen Zeiträume und zusätzliche Spitzenbelastungen Als örtliche Verkehrsregelung grundsätzlich möglich; Anordnung und Ausgestaltung müssen für das jeweilige Gebiet begründet werden
Größen- und Gewichtsbeschränkung Zufahrt wird nach Fahrzeugabmessungen oder zulässiger Gesamtmasse begrenzt Ungeeignete Großfahrzeuge aus sensiblen oder baulich begrenzten Bereichen fernhalten Historische Stadtkerne, enge Wohnstraßen, gewichtsbeschränkte Brücken und verkehrsberuhigte Bereiche Geeignete Zufahrtsrouten, Umschlagmöglichkeiten und Ausnahmen für unvermeidbare Schwer- und Spezialtransporte Zusätzlicher Umschlag, mehr Fahrten mit kleineren Fahrzeugen oder Verlagerung in Nachbarstraßen Verkehrsrechtlich grundsätzlich möglich, wenn eine tragfähige örtliche Begründung und geeignete Beschilderung vorliegen
Emissionsbasierte Zufahrtsregel Zufahrt hängt von Schadstoffklasse, Antrieb oder Emissionsstandard des Fahrzeugs ab Luftschadstoffe reduzieren und die Erneuerung der Fahrzeugflotten beschleunigen Gebiete mit hoher Luftschadstoffbelastung und dicht bewohnte Innenstadtbereiche Klare Fahrzeugkategorien, Kontrolle, Übergangsfristen und Ausnahmen für notwendige Verkehre Soziale und wirtschaftliche Belastung kleiner Betriebe sowie räumliche Verlagerung älterer Fahrzeuge Umweltzonen können auf Grundlage des Immissionsschutzrechts eingerichtet werden; das bestehende System unterscheidet Fahrzeuge nach Schadstoffgruppen
Zero-Emission-Zone Zufahrt ist grundsätzlich nur mit lokal emissionsfreien Fahrzeugen zulässig Lokale Abgasemissionen beseitigen und die Umstellung des Wirtschaftsverkehrs beschleunigen Innenstädte und klar abgegrenzte Gebiete mit guten Umschlag- und Lademöglichkeiten Ladeinfrastruktur, Mikrodepots, Übergangsfristen, Förderangebote sowie digitale Ausnahme- und Kontrollsysteme Marktaustritte kleiner Betriebe, Umwegverkehre und Ausweichreaktionen bei fehlenden Alternativen Kein ausdrücklich geregeltes kommunales Standardinstrument nach niederländischem Vorbild; die konkrete Rechtsgrundlage müsste besonders geprüft oder erweitert werden
Gebührenpflichtige Umwelt- oder Zufahrtszone Die Zufahrt bleibt möglich, wird aber nach Fahrzeug, Emissionen, Tageszeit oder Gebiet bepreist Verkehrsnachfrage steuern und externe Kosten teilweise anrechnen Stark belastete Innenstädte und größere zusammenhängende Stadtgebiete Technisches Erfassungssystem, Datenschutzregelungen, Ausnahmen und eine nachvollziehbare Verwendung der Einnahmen Hoher Einführungsaufwand, Ausweichverkehre und ungleiche Belastung verschiedener Unternehmen Für eine allgemeine kommunale Zufahrtsgebühr wäre regelmäßig eine gesonderte gesetzliche Grundlage erforderlich
City-Maut Einfahrt oder Nutzung eines Stadtgebiets wird unabhängig oder teilweise unabhängig von der Fahrzeugemission bepreist Gesamtverkehr verringern, Staus reduzieren und Einnahmen für das Verkehrssystem erzielen Große, hoch belastete Stadtzentren mit guten Alternativen zum privaten Pkw Räumlich schlüssige Abgrenzung, leistungsfähiger öffentlicher Verkehr, Erfassungssystem und soziale Ausgleichsregelungen Verkehrsverlagerung an den Zonenrand und Belastung von Betrieben ohne realistische Alternative Derzeit kein allgemein verfügbares kommunales Standardinstrument; eine besondere bundes- oder landesrechtliche Grundlage wäre notwendig
Autoarmes oder autofreies Quartier Kfz-Zufahrt wird räumlich, zeitlich oder nach Nutzergruppen beschränkt; notwendige Fahrten bleiben zugelassen Aufenthaltsqualität erhöhen und den Straßenraum anderen Nutzungen zur Verfügung stellen Neue Quartiere, Wohngebiete, Stadtzentren und Bereiche mit hoher Fußverkehrsdichte Quartiersgaragen, Liefer- und Mobilitätshubs, klar definierte Zufahrten sowie Regelungen für Handwerk, Pflege und Entsorgung Unklare Ausnahmen, unerwünschte Parkverlagerung und eingeschränkte Erreichbarkeit notwendiger Dienste Kann über eine Kombination aus Verkehrsrecht, Parkraummanagement, Städtebau und privatrechtlichen Regelungen umgesetzt werden
Ausnahme- und Berechtigungssystem Bestimmte Fahrzeuge, Betriebe oder Einsatzzwecke werden von geltenden Beschränkungen ausgenommen Notwendige Wirtschafts- und Versorgungsverkehre trotz Zufahrtsregeln ermöglichen Ergänzung sämtlicher zeitlicher, räumlicher, emissions- oder fahrzeugbezogener Beschränkungen Einheitliche Kriterien, digitale Beantragung, zeitliche Begrenzung, Kennzeichenerfassung und wirksame Kontrolle Zu viele oder zu weit gefasste Ausnahmen können die Wirkung der ursprünglichen Regelung aufheben Einzelfallbezogene oder gruppenbezogene Ausnahmen sind nach § 46 StVO grundsätzlich möglich

Hinweis: Die Instrumente können miteinander kombiniert werden. Ihre Wirkung hängt nicht nur von der Zufahrtsregelung selbst, sondern auch von Ladeflächen, Umschlagmöglichkeiten, der Energieinfrastruktur, Übergangsfristen und kontrollierbaren Ausnahmen ab. Die rechtliche Zulässigkeit muss jeweils für das Gebiet und den konkreten Regelungszweck geprüft werden.

Eine differenzierte Behandlung notwendiger Wirtschaftsverkehre ist bei Zufahrtssteuerungen besonders wichtig. Handwerk, Pflege, Entsorgung, Umzüge sowie die Anlieferung schwerer oder sperriger Güter lassen sich nicht vollständig auf Lastenräder oder kleine Elektrofahrzeuge verlagern. Für sie sind klar geregelte Ausnahmen erforderlich, die digital beantragt, kontrolliert und auf den tatsächlichen Einsatz begrenzt werden können.

Eine wirksame Zufahrtssteuerung erfordert somit stets drei Dinge:

  • eine belastbare Rechtsgrundlage,
  • realistische Übergangs- und Ausnahmeregelungen
  • sowie geeignete Lade-, Umschlag- und Andienungsflächen.

Fehlt einer dieser Bausteine, werden Verkehre häufig nur räumlich oder zeitlich verlagert. Durch eine abgestimmte Umsetzung können Zufahrtsregeln hingegen Planungssicherheit schaffen und den knappen Straßenraum gezielter für notwendige Wirtschaftsverkehre verfügbar machen. Verschiedene internationale Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit und Wirkung kombinierter Ansätze.

Zero-Emission-Zonen: Das niederländische Modell

Das niederländische Zero-Emission-Zone-Modell (ZEZ-Modell), das ab dem 1. Januar 2025 in ersten Städten in Kraft trat, ist das bislang überzeugendste europäische Beispiel dafür, wie verbindliche Zufahrtsbeschränkungen die gesamte Logistikbranche zur Transformation zwingen können. Denn sie belegen den „Business-as-usual“-Pfad mit steigenden Kosten. Im Rahmen des nationalen Klimaabkommens der Niederlande von 2019 verpflichteten sich Städte, Regierung und Logistikbranche dazu, ab 2025 ZEZ für den Güterverkehr einzuführen. Der Beschluss ist in eine Gesetzgebung eingebettet, die 30 bis 40 mittelgroße Städte zur Einrichtung von ZEZ-F (Zero Emission Zone for Freight) verpflichtet. Zum 1. Januar 2025 traten die Regelungen in einer ersten Welle in 14 Städten, darunter Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Utrecht, in Kraft. Im Laufe des Jahres 2025 kamen vier weitere Städte hinzu, sodass bis Ende 2025 insgesamt 18 Kommunen ZEZ-F implementiert hatten. Bis 2030 sollen es rund 28 Städte sowie der Flughafen Schiphol sein.[ICCT (2025)], [Rijkswaterstaat (2024)], [EU Urban Mobility Observatory (2025)]

Das niederländische Modell ist dabei bewusst als schrittweiser Übergang konzipiert. Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 dürfen bis Ende 2027, Euro-6-Lkw je nach Erstzulassung bis 2028 oder 2030 und Euro-6-Transporter bis 2028 einfahren. Die Zugangsberechtigungen für Euro-6-Transporter wurden zwischenzeitlich um ein Jahr verlängert. Für kleinere Unternehmen existieren spezielle Förderprogramme und steuerliche Anreize. Einige Kommunen, wie Deventer, haben ihren ZEZ-Start auf das Jahr 2027 verschoben, um kleinen Handwerksbetrieben mehr Übergangszeit zu geben. Begleitet wird die Einführung zudem mit einer sechsmonatigen Schonfrist ohne Bußgelder, steuerlichen Anreizen (Befreiung emissionsfreier Lieferwagen von der ab 2025 erhobenen Zulassungssteuer) sowie einem Förderprogramm zum Aufbau öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für den Nutzfahrzeugverkehr[ICCT (2025)], [Rijkswaterstaat (2024)]. Die frühen Effekte der Regelung sind in der Flottenstatistik bereits deutlich ablesbar: Der Anteil batterieelektrischer Lieferwagen an den Neuzulassungen in den Niederlanden stieg von 11 Prozent im ersten Halbjahr 2024 auf 78 Prozent im ersten Halbjahr 2025 und ist damit mit Abstand der höchste innerhalb der Europäischen Union; bei mittelschweren Lkw (3,5–12 Tonnen) stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 8 auf 76 Prozent.[ICCT (2025)], [EU Urban Mobility Observatory (2025)] Die gestaffelte Implementierung ist eine der wichtigsten Lehren für den deutschen Kontext: Verbindliche Zufahrtsbeschränkungen sind dann politisch und sozial tragfähig, wenn sie mit substanziellen Übergangsfristen und gezielter KMU-Förderung kombiniert werden.

Clean-Air-Zones und ZFE-m: Weitere europäische Beispiele

Das britische Clean-Air-Zone-Konzept, das unter anderem in Birmingham, Bristol und Bath implementiert wurde, erlaubt es Kommunen von Fahrzeugen unterhalb bestimmter Emissionsstandards Einfahrgebühren zu verlangen oder vollständig auszuschließen. In Frankreich besteht mit der Zone à Faibles Émissions mobilité (ZFE-m) ein seit der Loi d’Orientation des Mobilités (LOM) von 2019 verankerter Rechtsrahmen, auf dessen Grundlage die Métropole du Grand Paris seit 2019 eine der restriktivsten europäischen Umweltzonen für den Lieferverkehr etabliert hat: Die Zone umfasst das Pariser Stadtgebiet innerhalb des Autobahnrings A86 und schließt gestaffelt nach Crit’Air-Vignetten immer ältere Diesel-Nutzfahrzeuge aus, flankiert von Umstiegsprämien, Beratungsangeboten und dem staatlichen Begleitprogramm InTerLUD (Innovations Territoriales pour la Logistique Urbaine Durable) für Kommunen [Cerema (2024a)], [Cerema (2024b)]. Die Cerema-Fachberichte dokumentieren im Einzelnen, wie die Pariser Metropolregion im Gegensatz zur britischen Steuerung über Gebühren auf eine Kombination aus ordnungsrechtlichen Zufahrtsbeschränkungen, partizipativen Konzertierungsverfahren mit Wirtschaftsakteuren und gesundheitsorientierter Zielformulierung setzt.[Cerema (2024b)] London betreibt neben der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) ein stadtweites Congestion-Charging-System, das den Zugang monetär steuert.

Die entscheidende Lehre aus diesen internationalen Erfahrungen ist, dass Zufahrtsbeschränkungen ohne simultane Bereitstellung von Konsolidierungsinfrastruktur an der Peripherie kontraproduktiv wirken können. Wenn Lieferfahrzeuge nicht mehr in die Innenstadt einfahren dürfen, es aber keine Mikrodepots oder Konsolidierungspunkte außerhalb des Sperrbereichs gibt, entstehen Suchverkehre, Umwegfahrten und räumlich verschobene Belastungen, ohne dass das Grundproblem gelöst wird. Voraussetzung für wirksame Zufahrtsbeschränkungen ist daher die gleichzeitige Planung und Sicherung von Lade- und Konsolidierungsinfrastruktur außerhalb des Sperrbereichs, was planungsrechtliche Flächensicherung und öffentliche Investitionen erfordert.[Allen et al. (2018)], [Cerema (2024a)]

Autofreie und autoarme Quartiere: Planung zwischen Wohnqualität und Versorgungssicherheit

Autofreie und autoarme Quartiere, von der komplett stellplatzfreien Neuentwicklung bis zur nachträglichen Umgestaltung historischer Innenstadtbereiche, sind ein wachsendes Planungsphänomen in deutschen und europäischen Städten. Wien, Amsterdam, Oslo und Barcelona haben autofreie Bereiche in verschiedenen Größenordnungen und mit unterschiedlichen Instrumenten geschaffen. Diese erhöhen die Aufenthaltsqualität, reduzieren den Lärm und verteilen den öffentlichen Raum neu. Für die Stadtlogistik ist entscheidend, dass die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in keinem dieser Fälle eingestellt wurde, sondern lediglich ihre Form verändert hat.[Kodukula (2021)]

Die Lieferung in autofreie Quartiere erfolgt typischerweise über eine Kombination aus zeitlich gestaffelten Lieferfenstern für emissionsarme Fahrzeuge (Lastenräder, Elektro-Leichtnutzfahrzeuge), Andienungspunkten an den Rändern der Quartiere sowie, für schwerere Güter und längere Standzeiten des Handwerks, beantragten Ausnahmegenehmigungen. Das zentrale Planungsproblem ist die Andienung: Wo werden Waren zwischengelagert, die zu groß für ein Lastenrad sind? Wo können Handwerker in der Nähe ihres Einsatzortes parken, wenn sie Werkzeuge und Materialien benötigen, die sich nicht oder nur über kurze Distanzen tragen lassen? Diese Fragen müssen im Vorfeld beantwortet werden, nicht als nachträgliche Korrekturmaßnahme. In deutschen Neubauquartieren wie der autofreien Siedlung „Stellwerk 60” in Köln-Nippes oder dem Vauban-Quartier in Freiburg wurden Lösungen entwickelt, die zeigen, dass autofreies Wohnen und vollständige Versorgungssicherheit miteinander vereinbar sind, sofern die logistische Infrastruktur von Beginn an mitgeplant wird.[Scheiner (2020)]

Deutschland: Rechtliche Grenzen kommunaler Zufahrtssteuerung

Mit der StVG-Novelle von 2024 und der darauf basierenden Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 1. Oktober 2024 in Kraft trat, hat Deutschland einen Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht vollzogen. Seither sind Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als gleichberechtigte Ziele neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verankert.[Bundestag-Drucksache 20/8293 (2023)] Seitdem können Kommunen Radverkehrsanlagen, Busspuren und Tempo-30-Maßnahmen ohne den Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage anordnen. Bei der Abwägung muss die Leichtigkeit des Verkehrs zwar noch berücksichtigt werden, sie stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium mehr dar.[Bundestag-Drucksache 20/8896 (2023)]

Für das spezifische Instrument der Zero-Emission-Zone im Lieferverkehr ändert sich dadurch jedoch wenig. Die neuen Ermächtigungsgrundlagen betreffen die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr sowie Busspuren, nicht jedoch die emissionsbasierte Zufahrtssteuerung für Nutzfahrzeuge. Umweltzonen nach § 40 BImSchG sind nicht als Instrument zur gezielten Steuerung des Lieferverkehrs konzipiert. Eine ZEZ nach niederländischem Vorbild, die es Kommunen ermöglicht, emissionsfreie Zonen als positives Planungsziel für den Güterverkehr auszuweisen, erfordert weiterhin eine eigene gesetzliche Grundlage, die im deutschen Recht nicht existiert.[Bundestag-Drucksache 20/8293 (2023)], [Rijkswaterstaat (2024)], [ICCT (2025)] Dieser Reformschritt ist bislang nicht im parlamentarischen Prozess verankert.

Zwischenfazit

Wirksamkeit von Zufahrtsregeln durch Rechtsgrundlage und Infrastruktur

Verbindliche und langfristig angekündigte Zufahrtsregeln senden klare Investitionssignale für die Flottenumstellung. So stieg beispielsweise der Anteil batterieelektrischer Lieferwagen an den Neuzulassungen in den Niederlanden zwischen dem ersten Halbjahr 2024 und dem ersten Halbjahr 2025 von 11 auf 78 Prozent. Die Zero-Emission-Zonen wurden jedoch nicht isoliert eingeführt, sondern mit mehrjährigen Übergangsfristen, Förderangeboten für kleine Betriebe und einem Ausbau der Ladeinfrastruktur verbunden.

Zufahrtsbeschränkungen bleiben jedoch wirkungslos oder erzeugen Umweg- und Suchverkehre, wenn außerhalb der geregelten Bereiche keine Umschlag-, Lade- und Konsolidierungsflächen verfügbar sind. Auch autoarme Quartiere benötigen Andienungspunkte, Lieferfenster und verlässliche Ausnahmen für Handwerk, Pflege, Umzüge und schwere Güter. In Deutschland fehlt weiterhin eine spezifische Ermächtigungsgrundlage für Zero-Emission-Zonen des Güterverkehrs. Eine wirksame Zufahrtssteuerung setzt daher drei Dinge gleichzeitig voraus: einen klaren Rechtsrahmen, eine realistische Übergangsgestaltung und die passende logistische Infrastruktur.

Nachtzustellung: Zeitverlagerung, Laufzeitparadoxon und soziale Kosten

In der Debatte über urbane Logistik steht nahezu ausschließlich die räumliche Dimension im Fokus: Ladezonen, Mikrodepots, Routenoptimierung. Dabei wird eine zweite Handlungsoption, die strukturell gleichwertig ist, weitgehend ignoriert: die zeitliche Verlagerung von Lieferverkehren aus den Hauptverkehrszeiten in die Nacht und die frühen Morgenstunden.

Die Grundlogik ist bestechend einfach. Tagsüber konkurriert der Lieferverkehr mit dem Personenverkehr um denselben Straßenraum. Blockierte Nebenflächen und Stop-and-go-Verkehr erhöhen den Schadstoffausstoß. Nachts hingegen ist der Straßenraum weitgehend frei, sodass sich Touren flüssiger und effizienter abfahren lassen. Zudem ist die Zustellung von Öffnungszeiten und Kundenverkehr entkoppelt. Dass diese Verlagerung bislang nicht flächendeckend stattfindet, liegt nicht an logistischer Untauglichkeit, sondern an einem Geflecht aus lärmschutzrechtlichen Restriktionen, fehlenden bundeseinheitlichen Genehmigungsrahmen, ungelösten Anforderungen auf der Empfängerseite und einem Laufzeitparadoxon, das die Anwendungsfelder der Nachtbelieferung enger begrenzt, als in der stadtlogistischen Debatte typischerweise anerkannt wird.

Vorteile der Zeitverlagerung: Effizienz, Emissionen und Tourenplanung

Die ökonomischen und ökologischen Vorteile der Nachtbelieferung sind empirisch gut belegt. Durch die Verlagerung von Logistikprozessen in die Tagesrandzeiten und die Nacht können die Effizienz und die Tourengeschwindigkeit gesteigert sowie die Schadstoff- und Lärmemissionen reduziert werden. Logistikdienstleister profitieren von einer besseren Fahrzeugauslastung, da sich Routen optimieren und Fahrzeuge stärker auslasten lassen. Der klare Kostenvorteil liegt darin, so viel Ware wie möglich mit so wenig Fahrzeugen wie nötig zu transportieren.[Kirsch et al. (2017)] Für den Einzelhandel bedeutet die Nachtbelieferung, dass die Filialen zu Geschäftsbeginn vollständig befüllt sind, ohne dass die Einlagerungsvorgänge mit dem Kundenbetrieb kollidieren. Für die Stadt bedeutet sie eine spürbare Entlastung der Hauptverkehrszeiten, was direkte Auswirkungen auf Staus, die Luftqualität und die Verlässlichkeit des ÖPNV hat, der tagsüber häufig hinter Lieferfahrzeugen im Stau steht.[Fraunhofer IML (2024)]

Das Laufzeitparadoxon: Warum Empfänger bei Nachtzustellung einen Tag verlieren können

Die zeitliche Logik der Nachtbelieferung verbirgt ein strukturelles Problem, das in der Fachdebatte kaum je thematisiert wird: den Konflikt zwischen Nachtbelieferung und Sendungslaufzeit aus Sicht der Empfänger. Beim klassischen Zustellmodell erreicht eine Sendung das Empfangsdepot in den frühen Morgenstunden, wird direkt in die Feinverteilung gegeben und ist am selben Tag beim Empfänger. Die Nachtbelieferung auf der letzten Meile greift in diesen Ablauf ein und kann ihn konterkarieren. Wenn die Sendung das Empfangsdepot zwar morgens erreicht, aber nicht in die Tageszustellung geht, sondern bis zum Abend zwischengelagert wird, um dann nachts zugestellt zu werden, kommt sie beim Empfänger erst in den frühen Morgenstunden des Folgetages an – faktisch einen Tag später als bei konventioneller Tageszustellung. Aus Empfängerperspektive verlängert die Nachtbelieferung in diesem Fall die Laufzeit, anstatt sie zu verkürzen.

Ob dieser Laufzeitnachteil tatsächlich entsteht, hängt entscheidend vom Empfängertyp ab. Bei gewerblichen Empfängern wie Einzelhandelsfilialen, Gastronomiebetrieben oder Krankenhäusern kann die Ware nachts in einer Schleuse, einem Anlieferbereich oder einem gesicherten Lagerraum abgelegt werden, ohne dass sie persönlich entgegengenommen werden muss. Hier ist die Nachtbelieferung eine logistisch und ökologisch überzeugende Option: Die Ware liegt vor Ladenöffnung bereit, die Filiale braucht dafür kein zusätzliches Personal in der Nacht und bei entsprechender Warenwirtschaft und Vorausplanung wird der Laufzeitnachteil minimiert.

Für die B2C-Paketzustellung an Privathaushalte ist die Nachtbelieferung hingegen nur ohne Laufzeitnachteil darstellbar, wenn die Sendung entweder bereits am Abend des Vortages im Empfangsdepot liegt und direkt in die Nacht-Feinverteilung übergeht oder wenn eine personenunabhängige Empfangsinfrastruktur – eine Paketbox oder eine gesicherte Abholstation – dafür sorgt, dass die Sendung dem Empfänger ab Morgendämmerung zur Verfügung steht. Fehlt diese Infrastruktur, ist die Nachtbelieferung für das am stärksten wachsende Sendungssegment strukturell ungeeignet. Eine kommunale Strategie, die Nachtbelieferung pauschal als Entlastungsoption propagiert, ohne diese Segmentierung vorzunehmen, setzt somit auf ein Instrument, dessen tatsächliches Anwendungsfenster erheblich enger ist als sein stadtlogistisches Versprechen.[BPEX (2025)], [Seeck et al. (2022)]

Rechtliche Hürden: Die TA Lärm als strukturelles Nadelöhr

Die zentrale rechtliche Hürde bei der Nachtbelieferung ist der Lärmschutz. Die Nachtruhe, die in der Regel von 22 bis 6 Uhr gilt, ist in den Landes-Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer verankert. Für gewerbliche Anlagen, zu denen nach der Rechtsprechung auch der Lieferverkehr einer Handelsfiliale zählt, gelten die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese sind nachts erheblich strenger als tagsüber. In Mischgebieten liegt der Nachtwert beispielsweise bei 45 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten bei 40 dB(A). Zu den Geräuschen, die einer Anlage zugeordnet werden, gehören neben den reinen Anlagengeräuschen auch die Geräusche des Lieferverkehrs, der Verladearbeiten und sonstiger Tätigkeiten im Freien. Mit konventionellen Diesel-Lkw lassen sich diese Werte bei realistischen Anliefersituationen wie Rückwärtsrangieren, Absenken der Ladebordwand und Abrollen von Rollbehältern nicht einhalten. Deshalb ist die Nachtbelieferung bislang die absolute Ausnahme und bedarf in den meisten Fällen einer aufwendigen Einzelgenehmigung.[Fraunhofer IML (2024)]

Das eigentliche Problem ist dabei nicht die Existenz des Lärmschutzes, sondern dessen fragmentierte Anwendung. Die Genehmigungsbehörden der Städte verlangen von jedem Unternehmensstandort einen Nachweis über die Einhaltung der Lärmgrenzwerte. Ein Dienstleister, der im Zuge einer Tour an 50 Orten beliefern möchte, muss somit 50 separate Genehmigungsverfahren durchlaufen. Bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen zur Freigabe von Nachtlogistik fehlen. Die Genehmigungsverfahren müssen ihren Pilotstatus verlassen und dauerhaft ermöglicht werden.

Fahrzeugseitige Ausstattungsanforderungen: Mehr als nur ein leiser Motor

Die entscheidende Erkenntnis des Fraunhofer-IML-Forschungsprojekts „GeNaLog” und des darauf aufbauenden Handbuchs „Geräuscharme Logistik” (September 2024) ist, dass ein Elektromotor allein für eine lärmkonforme Nachtbelieferung nicht ausreichend ist. Dazu wurde das Gesamtsystem der Anlieferung schalltechnisch vermessen, einschließlich des Ladeequipments, der Rollwagen sowie der durch Ladebordwände und Kühlaggregate entstehenden Geräusche. Das Ergebnis: Batterieelektrische und Wasserstoff-Lkw können die geltenden Lärmrichtwerte einhalten, wenn das gesamte System auf Geräuscharmut ausgelegt ist. Bleibt das Umschlagequipment jedoch konventionell, ist das Gesamtsystem unabhängig vom Fahrzeugantrieb zu laut.[Fraunhofer IML (2024)]

Die konkreten Anforderungen an eine für Nachtlieferungen geeignete Fahrzeug-Equipment-Kombination umfassen einen elektrischen oder wasserstoffbetriebenen Antrieb ohne Kühlaggregat-Dauerlauf, eine elektrisch absenkbare, gedämmte Ladebordwand anstelle einer hydraulisch-pneumatischen Standardbordwand, leise Rollbehälter mit Gummi- oder Kunststoffrollen anstelle von Stahlrollen auf befestigtem Untergrund sowie eine gedämmte Ladefläche zur Dämpfung von Rollgeräuschen. Darüber hinaus sind elektrisch betriebene Kühlaggregate mit Leistungsabsenkung im Nachtbetrieb erforderlich. Das niederländische PIEK-Zertifizierungssystem, das seit 2004 einen einheitlichen Standard für geräuscharme Lieferfahrzeuge und -technologien setzt, definiert einen Grenzwert von 60 dB(A) in 7,5 Metern Entfernung für das Gesamtsystem. Mit einem PIEK-zertifizierten Fahrzeug und entsprechender Kennzeichnung ist eine Belieferung in Innenstädten zu Randzeiten möglich. Kommunen können Freigaben für diese Fahrzeuge erteilen und die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Ein analoges deutsches Zertifizierungssystem existiert bislang nicht, jedoch ist das Fraunhofer-IML-Handbuch ein erster Schritt in diese Richtung.[PIEK (2023)], [Fraunhofer IML (2024)]

Empfängerseitige Infrastruktur: Die unterschätzte Voraussetzung

Im Praxisbetrieb scheitert die Nachtbelieferung häufig nicht auf Fahrzeugseite, sondern auf Empfängerseite. Wenn die Ware nicht angenommen werden kann, weil der Markt oder die Filiale nicht besetzt sind, ist die lärmkonforme Zustellung logistisch wertlos. Eine personenunabhängige Belieferung ist somit die notwendige Voraussetzung für skalierbare Nachtlogistik. Dafür sind bauliche, technische und organisatorische Investitionen auf der Empfängerseite erforderlich. Diese werden in der bisherigen Förderpolitik, die sich fast ausschließlich auf die Dienstleisterseite konzentriert, strukturell vernachlässigt.[Kirsch et al. (2017)], [Fraunhofer IML (2024)]

Für Einzelhandelsfilialen bedeutet eine personenunabhängige Belieferung typischerweise ein Schleusensystem aus zwei hintereinander geschalteten Türen: einem äußeren Zugang, der dem Fahrer entweder per digitaler Einmalfreigabe oder über einen physischen Schlüsselkasten zugänglich gemacht wird, sowie einem inneren Abschluss zum Verkaufsraum, der die Warensicherheit und den Brandschutz gewährleistet.

Diese bauliche Lösung ist keine neue Technologie, sondern in vielen Supermärkten und Discountern mit eigener Logistik Standard. In der weiteren, heterogenen deutschen Handelslandschaft ist sie jedoch nicht standardisiert und in Bestandsgebäuden oft durch Umbaukosten, Denkmalschutz oder mietrechtliche Fragen blockiert. Das Schlüsselmanagement stellt dabei eine eigenständige sicherheitstechnische Herausforderung dar. Der autorisierte Fahrer muss zum richtigen Zeitpunkt Zugang erhalten, ohne dass ihm ein dauerhafter Schlüssel ausgegeben wird, der bei Verlust oder einem Mitarbeiterwechsel Sicherheitsrisiken schafft. Etablierte Lösungen reichen von digitalen Keyboxen mit Einmalcodes über NFC-basierte Fahrzeugidentifikation bis zu videogesicherten Lieferschleusen mit Remote-Freigabe durch zentrale Sicherheitsdienste. Für Filialbetreiber mit vielen Standorten und mehreren Lieferanten ist die Interoperabilität dieser Systeme eine ungelöste Standardisierungsaufgabe – technisch längst lösbar, branchenweit aber noch nicht koordiniert umgesetzt.

Für die B2C-Paketzustellung an Privathaushalte ist die gesicherte Paketbox das Äquivalent. Sie ermöglicht eine personenunabhängige Zustellung ohne Klingeln und eliminiert damit die Lärmbelästigung durch den Zustellvorgang selbst. Trotz Förderanreizen ist ihre Verbreitung in Deutschland gering und wird durch das Fehlen eines herstellerübergreifenden Öffnungsprotokolls strukturell gebremst: Eine Box, die nur vom Zusteller eines einzigen Dienstleisters geöffnet werden kann, ist für Empfänger, die Sendungen mehrerer Dienstleister erhalten, wenig attraktiv. Solange keine offene Schnittstelle existiert, löst jeder Hersteller das Problem nur für seinen eigenen Dienstleister, nicht jedoch für das System.

Die soziale Dimension: Nachtarbeit und Arbeitsbedingungen

In der stadtlogistischen Fachdiskussion werden die Vorteile der Nachtbelieferung überwiegend aus der Perspektive der Stadt und der Logistikdienstleister beschrieben. Die Perspektive derjenigen, die Logistikarbeit im Allgemeinen und Nachtbelieferungen im Speziellen operativ leisten, wird dabei jedoch regelmäßig ausgeblendet. Nachtarbeit ist jedoch gesundheitlich belastend, sozial isolierend und mit erheblichen Folgekosten für die Beschäftigten verbunden, die in keiner Kosten-Nutzen-Rechnung berücksichtigt werden.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Nachtarbeit, definiert als Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, besondere Schutzpflichten vor. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf angemessene Ausgleichsmaßnahmen (Lohnzuschläge oder zusätzliche freie Tage) und sind bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf einen Tagesarbeitsplatz umzusetzen. In der KEP-Branche, in der ein erheblicher Teil der Zustellung durch Subunternehmer und Solo-Selbstständige erbracht wird, greifen diese Schutzpflichten häufig nicht. Wer formell als selbstständiger Fahrer tätig ist, fällt nicht unter das Arbeitszeitgesetz und trägt die Gesundheitsfolgen der Nachtarbeit damit in vollem Umfang selbst. Eine Ausweitung der Nachtbelieferung, die auf dieser Beschäftigungsstruktur aufbaut, verschiebt die sozialen Kosten der Logistikoptimierung auf die schwächsten Glieder der Lieferkette.[Holtgrewe et al. (2020)], [Dörre et al. (2018)]

Hinzu kommen strukturelle Nachteile der Nachtarbeit für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die in einem Sektor mit ohnehin hoher Fluktuation und niedrigen Einstiegslöhnen besonders schwer wiegen. Kinderbetreuung ist nachts kaum verfügbar, soziale Teilhabe am Abend entfällt, und die chronobiologischen Folgen dauerhafter Nachtarbeit, wie bspw. ein gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus, ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und depressive Verstimmungen, sind wissenschaftlich gut belegt. Die International Agency for Research on Cancer stuft Schichtarbeit mit zirkadianer Rhythmusstörung zudem als „wahrscheinlich krebserregend“ (Gruppe 2A) ein.[IARC (2019)]

Eine stadtlogistische Strategie, die Nachtbelieferung als skalierbare Lösung propagiert, ohne diese Dimension zu berücksichtigen, ist unvollständig. Zu einer fairen Bewertung gehört daher die Forderung nach einer beschäftigungsrechtlichen Absicherung, die Nachtarbeit auf der letzten Meile an dieselben Standards bindet wie Nachtarbeit in anderen Branchen — einschließlich einer Durchgriffshaftung für Auftraggeber, die Nachtleistungen über Subunternehmerketten erbringen lassen.

Nachtbelieferung ist damit kein universelles Instrument, sondern ein selektives. Sie entfaltet ihr Potenzial vollständig nur dort, wo gewerbliche Empfänger, gesicherte Zustellinfrastruktur, laufzeitneutrale Geschäftsmodelle und faire Arbeitsbedingungen zusammentreffen.

Zwischenfazit

Nachtlogistik als selektives Instrument

Die Verlagerung von Lieferverkehren in die Tagesrandzeiten oder in die Nacht kann die Geschwindigkeit der Touren erhöhen, Staus vermeiden und die Hauptverkehrszeiten entlasten. Diese Maßnahme ist besonders für gewerbliche Empfänger wie den Einzelhandel, die Gastronomie oder Krankenhäuser geeignet, wenn Waren ohne persönliche Annahme in Schleusen oder gesicherten Lagerräumen abgelegt werden können.

Für die B2C-Paketzustellung ist das Potenzial hingegen deutlich geringer. Fehlt eine personenunabhängige Empfangsinfrastruktur, kann die nächtliche Feinverteilung aus Sicht der Empfänger die Zustellung um einen Tag verzögern. Hinzu kommen strenge Lärmanforderungen. Geräuscharme Antriebe genügen nicht, wenn Ladebordwände, Rollbehälter, Kühlaggregate oder Gebäudetechnik weiterhin hohe Spitzenpegel erzeugen. Nachtarbeit verursacht zudem gesundheitliche und soziale Belastungen, die in Subunternehmerketten leicht auf die Beschäftigten verlagert werden. Nachtlogistik ist deshalb kein allgemeines Entlastungsinstrument, sondern eine Lösung für bestimmte Waren, Empfänger, Standorte und Beschäftigungsmodelle.

Kreislaufwirtschaft und das Ende von Product-In/Trash-Out

Die Transition von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise, zusammengefasst unter dem Begriff „Circular Economy“, ist eine der tiefgreifendsten strukturellen Transformationen, die in den kommenden Jahren auf den Wirtschaftsverkehr einwirken werden.

In der linearen Wirtschaft wird nach dem Prinzip „Product In, Trash Out“ (PITO) gearbeitet: Rohstoffe werden zu Produkten verarbeitet, diese werden konsumiert und schließlich als Abfall entsorgt. Logistisch manifestiert sich dieses Modell in einer klar gerichteten, unidirektionalen Lieferkette vom Produzenten zum Konsumenten. Für diese wurde die Infrastruktur der städtischen Zustellung optimiert, einschließlich Ladezonen, Mikro-Depots und Tourenplanungssysteme.

Logistische Implikationen der Kreislaufführung

Die Circular Economy lässt sich als Wirtschaftssystem beschreiben, das das lineare Konzept des „End-of-Life“ durch die hierarchisch geordnete Erhaltung von Rohstoffen, Bauteilen und Produkten im Wirtschaftskreislauf ersetzt. Ausgediente Produkte und Materialien sollen dabei möglichst lange auf der höchsten Wertschöpfungsstufe gehalten werden, bevor sie thermisch verwertet oder entsorgt werden.[Kirchherr/Reike/Hekkert (2017)] Die operative Konkretisierung dieser Zielsetzung erfolgt im international etablierten R-Framework. In der ausgearbeiteten Fassung von Potting, Worrell und Hekkert (2017) umfasst es zehn hierarchisch geordnete Strategien: Refuse, Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle und Recover. In der vereinfachten Kommunikation werden diese häufig auf die fünf Kernprinzipien Reduce, Repair, Reuse, Refurbish und Recycle reduziert.[Potting/Worrell/Hekkert (2017)] Für die Logistik impliziert dieses Konzept eine fundamentale Erweiterung des Aufgabenspektrums. Neben dem klassischen Hinfluss (Zustellung) tritt der Rückfluss (Rücknahme) als gleichwertiger und logistisch anspruchsvoller Prozess hinzu.

In der Praxis bedeutet dies, dass aus der heutigen „Einbahnstraße Lieferkette” ein komplexes Netzwerk aus Zu-, Rück- und Querflüssen entsteht. Die Rücknahme von Elektroschrott, Verpackungsmaterial, Gebrauchtkleidung, defekten Elektrogeräten oder ausgedienten Bauteilen erfordert ebenso Ladelogistik, Fahrzeugbewegungen und Flächenbedarf im Stadtraum wie die klassische Zustellung.[Seeck et al. (2022)]

Die Besonderheit der Reverse-Logistik besteht darin, dass Rückführungsflüsse deutlich inhomogener, weniger vorhersehbar und damit schwerer zu bündeln sind als Hinflüsse. Das unterminiert die Effizienz konventioneller Tourenplanung und erfordert neue Bündelungskonzepte, etwa Konsolidierungszentren, die sowohl Hin- als auch Rückströme bedienen, oder digitale Plattformen, die Rückläufer verschiedener Produktkategorien in einer einzigen Abholfahrt zusammenfassen.

Das Rohstoffpotenzial urbaner Kreisläufe

Hinzu kommt eine Materialdimension, die das ökonomische Potenzial der Kreislaufwirtschaft unterstreicht: In deutschen Haushalten lagern Schätzungen von Branchenverbänden und Recyclingstudien zufolge weit über 200 Millionen ausrangierte Mobiltelefone. Diese enthalten wertvolle Sekundärrohstoffe wie Neodym, Tantal und seltene Erden. Für deren Rückgewinnung ist eine gezielte urbane Sammellogistik erforderlich. Das Potenzial ist erheblich, doch die Wirtschaftlichkeit scheitert derzeit häufig daran, dass Primärrohstoffe, die oft aus Ländern mit niedrigen Lohnkosten oder staatlich subventioniert stammen, günstiger als recycelte Materialien verfügbar sind. Sobald jedoch die Carbon-Border-Adjustment-Mechanismen der EU, stärkere Rohstoffabhängigkeitsrisiken und neue Regelungen wie der EU-Ecodesign-Rahmen die Preisrelationen verschieben, dürfte sich das Bild rasch ändern.

Neue Geschäftsmodelle, neue Logistikbedarfe

Die Circular Economy verändert die Geschäftsmodelllogik produzierender Unternehmen auf eine Weise, die direkte logistische Konsequenzen hat. Bei Product-as-a-Service-Modellen, bei denen das Eigentum am Produkt beim Hersteller verbleibt und der Kunde dessen Nutzung kauft, sind eine regelmäßige Abholung, Wartung, Aufbereitung und Weiterverteilung der Produkte erforderlich. Ähnliches gilt für Mehrweg-Verpackungssysteme, Werkzeugverleih im Handwerksbereich oder Reparaturdienstleistungen, die als Teil der „Repair Economy“ zunehmend in urbanen Räumen angeboten werden. Die Sharing Economy ist ein Spezialfall der Circular Economy und erfordert zusätzliche urbane Dienstleistungslogistik für die Wartung, Umverteilung und Reinigung geteilter Objekte.

Vor diesem Hintergrund ist PITO ein ökologisches und logistisches Auslaufmodell. Die Logistik der Circular Economy wird kleinteiliger, bidirektionaler, dezentraler und zeitlich weniger standardisiert sein als ihr lineares Äquivalent. Dies schafft einerseits neue Herausforderungen für die Tourenplanung und die urbane Logistikinfrastruktur, eröffnet aber andererseits auch Chancen für lokale Logistikdienstleister und handwerkliche Reparaturbetriebe, die im linearen Modell kaum eine Rolle spielen. Für die Stadtplanung bedeutet dies, dass Reverse-Logistik-Infrastruktur, Sammel- und Rücknahmestellen, Aufbereitungszentren sowie Mikro-Depots mit bidirektionaler Funktion, als planungsrechtlich relevante Nutzungsart aktiv berücksichtigt werden muss.

Zwischenfazit

Bidirektionale Logistik als Infrastrukturaufgabe

In der Kreislaufwirtschaft wird die lineare Lieferkette durch ein Netz aus Hin-, Rück- und Querströmen ersetzt. Durch Rücknahme, Reparatur, Wiederverwendung, Aufbereitung und Recycling entstehen zusätzliche Transporte und Flächenbedarfe. Diese Rückflüsse sind häufig kleinteiliger, unregelmäßiger und schwerer vorhersehbar als die ursprüngliche Warenverteilung. Sie lassen sich mit konventionellen Tourenmodellen nur eingeschränkt bündeln.

Ob urbane Sammel- und Rücknahmesysteme wirtschaftlich tragfähig sind, hängt unter anderem vom Preisverhältnis zwischen Primär- und Sekundärrohstoffen sowie von europäischen Produkt-, Rohstoff- und Kreislaufvorgaben ab. Die räumlichen Voraussetzungen müssen jedoch bereits vorher geschaffen werden. Sammelstellen, Reparaturstandorte, Aufbereitungszentren und Mikrodepots sollten sowohl ausgehende als auch rücklaufende Warenströme aufnehmen können. Reverse Logistics ist somit keine nachträgliche Ergänzung der Zustellung, sondern eine eigenständige kommunale Infrastruktur- und Flächenaufgabe.

Infrastruktur: Ladezonen, Mikrodepots und urbane Konsolidierungszentren

Die physische Infrastruktur des städtischen Wirtschaftsverkehrs bildet dessen Fundament. Ohne ausreichend vorhandene, zuverlässig durchgesetzte und logistisch sinnvoll verteilte Ladezonen sowie ohne strategisch gelegene Konsolidierungsinfrastruktur außerhalb der Innenstadt bzw. der urbanisierten Bereiche sind alle anderen Maßnahmen nur bedingt wirksam. Leistungsfähige und sinnvoll verortete Infrastruktur ist die notwendige, aber nicht alleinige Bedingung für ein funktionierendes urbanes Logistiksystem.[Allen et al. (2018)]

Vier Defizite des Wirtschaftsverkehrsflächenmanagements

In der öffentlichen Debatte reduziert sich das Management von Flächen für den Wirtschaftsverkehr typischerweise auf die Ladezone für den KEP-Verkehr. Damit wird jedoch verdeckt, dass das eigentliche Problem breiter und tiefgreifender ist. Es geht nicht nur um ein Problem mit den Ladezonen, sondern um ein strukturelles Flächendefizit für alle Formen des gewerblichen Haltens. Dieses Defizit hat vier Dimensionen, für die jeweils eigene Instrumente erforderlich sind.

Erstens besteht ein quantitatives Defizit: Die Zahl der Ladezonen wächst nicht proportional zum Sendungsvolumen. Die Ausstattung deutscher Innenstädte mit formalen Ladezonen ist in den vergangenen Jahren nur geringfügig gewachsen, während das KEP-Volumen im gleichen Zeitraum einen deutlich zweistelligen Zuwachs verzeichnete [Schröder/Liedtke/Wittenbrink (2023)], [BPEX (2026)]. In vielen Zustellbezirken kommen auf 100 bis 200 tägliche Stopps weniger als drei reguläre Ladezonen.

Zweitens besteht ein qualitatives Defizit: Viele bestehende Ladezonen sind mit Längen von sechs bis acht Metern für moderne Transporter knapp bemessen und nicht für elektrische Leicht-Nutzfahrzeuge mit veränderten Anforderungen ausgelegt. Zudem befinden sie sich häufig in einer Lage, die eine wirtschaftliche Zustellung verhindert, da der Fußweg zum Zustell- oder Einsatzort 80 Meter oder mehr beträgt. Darüber hinaus gibt es zu wenige Ladezonen mit Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Die Kombination aus Haltebereich und Ladeinfrastruktur, wie sie in niederländischen und britischen Städten bereits standardmäßig geplant wird, ist im deutschen Stadtstraßenraum bislang die absolute Ausnahme.

Drittens besteht ein Durchsetzungsdefizit: Über 80 Prozent der Haltevorgänge im Lieferverkehr finden außerhalb zugewiesener Ladezonen statt.[Schröder/Liedtke/Wittenbrink (2023)], [Senatsverwaltung Berlin (2022)] Dies liegt jedoch nicht primär daran, dass keine Ladezonen vorhanden sind, sondern daran, dass diese durch dauerhaft geparkte Pkw blockiert werden und den kommunalen Ordnungsdiensten die personellen Kapazitäten für eine effektive Kontrolle fehlen bzw. von der Politik verwehrt werden.

Wirksame Lösungen kombinieren mehrere Instrumente: die dynamische Ladezonensteuerung, bei der Parkflächen zu Stoßzeiten des Lieferverkehrs automatisch zu Ladezonen werden (diese Methode wurde bereits in Amsterdam und London erprobt), die Digitalisierung der Belegungserkennung durch Sensortechnik und eine verstärkte Durchsetzung mittels automatisierter Überwachung. Mit der Einführung des eigenständigen Verkehrszeichens 286.1 für Ladezonen im Rahmen der StVO-Novelle 2024 wurde eine langjährige Forderung der Logistikbranche erfüllt. Die exklusive Ausweisung von Flächen für Be- und Entladevorgänge mit klarer zeitlicher Begrenzung ermöglicht eine präzisere Regelung als die bislang verwendeten kombinierten Halteverbotszeichen.[Bundestag-Drucksache 20/8293 (2023)] Die zentrale Frage der Durchsetzbarkeit bleibt jedoch offen.

Viertens – und dies ist die am stärksten vernachlässigte Dimension – besteht ein strukturelles Differenzierungsdefizit: Das gesamte Ladezonensystem ist auf den KEP-Verkehr mit kurzen Stoppzeiten von fünf bis 20 Minuten ausgelegt. Damit werden die Flächenbedarfe aller anderen Formen des Wirtschaftsverkehrs, die strukturell andere Anforderungen haben, systematisch ignoriert. Das nachfolgende Kapitel geht im Detail auf die fundamentalen Unterschiede zwischen KEP-Verkehr, Handwerk, Bauwirtschaft, sozialen Diensten und Gastronomielieferanten sowie auf die daraus folgenden Anforderungen an differenzierte Park- und Halteberechtigungen ein.

Handwerk, Bauwirtschaft und Gruppen mit besonderen Parkbedarfen

Die in Tabelle 1 dargestellten Unterschiede werden beim Parken und Halten besonders deutlich. Klassische Ladezonen sind auf kurze Be- und Entladevorgänge ausgerichtet. Für Handwerk, Pflege, soziale Dienste und Baustellen reichen solche Flächen jedoch häufig nicht aus, da die Fahrzeuge Arbeitsmittel und Materialien enthalten oder weil diese über längere Zeit in der Nähe des Einsatzortes benötigt werden.

Deshalb benötigen Städte neben Ladezonen weitere Flächen- und Berechtigungsmodelle. Maßgeblich sind dabei die Funktion der Fahrt, die erforderliche Nähe zum Einsatzort, die Dauer des Aufenthalts und die Frage, ob das Fahrzeug während der Arbeit weiterhin benötigt wird.

Das Handwerk: Mobiles Lager und mehrstündige Einsätze

In einer im Jahr 2023 veröffentlichten Analyse hat Agora Verkehrswende die strukturellen Parkprobleme des Handwerks in bewirtschafteten Parkzonen herausgearbeitet und festgestellt, dass die bisherigen Antworten der Verkehrsplanung wie Ladezonen, Bewohnerparken und sogar der Handwerkerparkausweis aus Sicht des Handwerks keine ausreichenden Lösungen bieten.[Agora Verkehrswende (2023)] Dies belastet nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Handwerksbetrieben, sondern untergräbt auch die Zustimmung von Handwerker:innen zu verkehrsplanerischen Maßnahmen, die grundsätzlich zu einem Mehrwert für Verkehr, Klima und Lebensqualität führen könnten. Somit verlieren politische Allianzen für die Verkehrswende einen potenziell wichtigen Partner.

Einige Städte haben damit begonnen, differenzierte Haltezonen mit verlängerten Zeitfenstern für Handwerksbetriebe zu erproben. Die Stadt Bonn hat beispielsweise „Wirtschaftszonen“ eingerichtet, die zu definierten Zeitfenstern exklusiv für den Wirtschaftsverkehr (Handwerk, Lieferverkehr, soziale Dienste) reserviert sind und außerhalb dieser Zeiten auch von Anwohnern genutzt werden können. Agora Verkehrswende plädiert für eine bundeseinheitliche Verankerung solcher Zonen in der StVO.[Agora Verkehrswende (2023)] Die derzeit mögliche Konstruktion gemäß § 45 StVO erfordert Einzelanordnungen mit Begründungspflicht. Eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Ausweisung handwerksspezifischer Haltezonen als eigenständige Kategorie im Straßenverkehrsrecht existiert nicht.[Schröder et al. (2023)]

Eine weitere Option sind sogenannte Handwerkerparkausweise. Die rechtliche Grundlage für Handwerkerparkausweise bildet § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO als Ausnahmegenehmigung, die von den Straßenverkehrsbehörden individuell zu erteilen ist. Die zuständigen Behörden legen den Kreis der Anspruchsberechtigten fest, typischerweise Betriebe, die Material, Werkzeuge oder Maschinen regelmäßig mit sich führen, und können die genaue Art der Ausnahme von den Parkregeln definieren, beispielsweise gebührenfreies Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen, Ausnahmen von begrenzten Parkzeiten oder das Parken auf Bewohnerparkplätzen.[Schröder et al. (2023)]

Die zentrale Schwäche des derzeitigen Systems liegt jedoch nicht in der rechtlichen Grundlage selbst, sondern in ihrer kleinteiligen kommunalen Umsetzung: Ein Handwerksbetrieb, der regelmäßig in mehreren Kommunen tätig ist, muss für jede Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung mit unterschiedlichen Verfahren, Gebühren und Geltungsbereichen beantragen. Vereinzelt haben deutsche Regionen auf diese Fragmentierung mit überkommunalen Vereinbarungen reagiert, die eine einheitliche Parkberechtigung für eine Vielzahl benachbarter Kommunen etablieren. Eine systematische, wissenschaftliche Evaluation dieser Modelle hinsichtlich verkehrlicher Entlastung, Verwaltungsaufwand und betrieblicher Wirkungen steht jedoch noch aus. Dies stellt einen auffälligen Befund in der deutschen Verkehrsforschung zum Parkraummanagement dar.[Schröder et al. (2023)], [Senatsverwaltung Berlin (2022)] Aus planerischer Sicht wäre eine bundesweite Vereinheitlichung im Sinne einer abgestuften, zeitlich begrenzten und digital verwalteten Berechtigung für definierte Einsatzkategorien begrüßenswert.

Hinzu kommt die Herausforderung der Elektrifizierung: Der Übergang von Dieseltransportern zu elektrischen Leichtnutzfahrzeugen wird durch die Batteriemasse begrenzt, wodurch sich die zulässige Nutzlast reduziert. Dies ist ein Problem für Handwerksbetriebe, die schwere Materialien transportieren, da es direkte betriebliche Konsequenzen hat. Zudem erfordert das Laden am Einsatzort bei mehrstündigen Arbeitsphasen neue Ladeinfrastrukturen, die in der Realität kaum verfügbar sind. Kommunen, die ihre Flottenumstellung aktiv steuern wollen, sollten daher gezielt Lademöglichkeiten für Handwerksbetriebe an Kunden- oder Einsatzorten fördern, beispielsweise durch eine Anschlussförderung in Mehrfamilienhäusern oder durch öffentlich zugängliche AC-Lader in Gewerbestraßen.

Die Bauwirtschaft: Temporärer Intensivnutzer des Stadtraums

Die Bauwirtschaft zählt zu den logistisch aufwändigsten und stadträumlich invasivsten Wirtschaftszweigen und ist zugleich einer der am schlechtesten planerisch integrierten. Baustellen beanspruchen temporär erhebliche Flächen des öffentlichen Straßenraums für Anlieferungen von Baustoffen und Baugeräten sowie für Baucontainer, Gerüste, Kräne und Materialzwischenlager. Dabei ist die Substituierbarkeit dieser Transporte durch emissionsfreie Alternativen strukturell begrenzt, da sich Beton, Bewehrungsstahl, Dämmstoffe und Schwerlastmaschinen nur mit Spezialfahrzeugen transportieren lassen.

Internationale Erfahrungen mit Building Consolidation Centres (BCC) in London, Stockholm und Kopenhagen zeigen, dass sich die innerstädtischen Baustellenfahrten durch eine Vorkonsolidierung von Baumaterialien in stadtnahen Lagern erheblich reduzieren lassen. In einem Londoner Pilotprojekt konnten die baustellenbezogenen Fahrzeugbewegungen um bis zu 40 Prozent reduziert werden.[Allen/Browne/Woodburn (2019)] Stockholm kombiniert BCC mit zeitlich gestaffelten Anlieferungsfenstern und einer koordinierten Steuerung aller Baustellen eines Quartiers. Voraussetzung ist jedoch, dass Bauherren und ausführende Betriebe bereit sind, die Mehrkosten der Konsolidierung zu tragen und ihre Beschaffungslogistik zu koordinieren. Dies ist eine Anforderung, die in der stark fragmentierten deutschen Bauwirtschaft auf strukturelle Widerstände trifft.

Hinzu kommt das Problem der mangelnden Baustellenkoordination: Laufen in einer Straße mehrere Bauvorhaben parallel, summieren sich die Einschränkungen für den umgebenden Verkehr überproportional. Ein kommunales Baustellenmanagement, das eine zeitliche und räumliche Koordination im Sinne eines Gesamtoptimums anstrebt, ist in deutschen Städten allenfalls ansatzweise vorhanden. Wien und Amsterdam gelten als Vorreiter bei der Nutzung eines digital gestützten Baustellenregisters mit Sperr- und Abstimmungslogik, das Überlagerungen identifiziert und steuert. Die städtebauliche Verträglichkeit von Bauvorhaben und die operative Effizienz der ausführenden Betriebe lassen sich am besten in Einklang bringen, wenn es eine verbindliche Pflicht zur Erstellung von Baustellenlogistikplänen gibt. Diese Pflicht sollte ab einer bestimmten Projektgröße gelten, also etwa ab einem Bauvolumen von 5 Millionen Euro oder einer Bauzeit von mehr als sechs Monaten.

Soziale und medizinische Dienste, Gastronomie, Entsorgung

Ähnliche, aber weniger diskutierte Bedarfe haben soziale und medizinische Dienste. Pflegedienste und Teams der Hauskrankenpflege bedienen mehrere Einsatzorte pro Schicht und sind dabei auf kurze Parkzeiten direkt am Gebäude angewiesen. Ihre Dienstzeiten liegen häufig außerhalb der regulären Büroarbeitszeiten. In engen Wohnstraßen mit hoher Belegung und eingeschränkten Haltebereichen konkurrieren diese Fahrzeuge mit Paketdiensten, Handwerkern und Privatfahrzeugen um denselben knappen Stellraum, ohne dass ihre systemrelevante Bedeutung für die soziale Infrastruktur der Stadt im Parkraummanagement besondere Berücksichtigung findet. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, existieren explizite Parkausweise für ambulante Pflegedienste gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO. In Berlin erhalten Hebammenpraxen und ambulante Pflegedienste vereinfachte Ausnahmegenehmigungen. Dennoch sind diese Regelungen fragmentiert und in vielen Städten nicht konsequent umgesetzt.[Schröder/Liedtke/Wittenbrink (2023)], [Senatsverwaltung Berlin (2022)]

Gastronomiebelieferungen mit frischen Waren unterliegen engen Zeitfenstern, insbesondere in den frühen Morgenstunden und vor Beginn der Vorbereitung der Speisen. Die Kombination aus Zeitdruck, Anforderungen an die Kühlkette und mangelnden Halteflächen führt häufig zu Doppelparken und Blockaden, die im Wirtschaftsverkehr überproportional häufig auftreten. Ähnliches gilt für die Lieferung von teilweise palettierten Getränken sowie die Abholung von Pfand.

Kommunale Entsorgungsbetriebe verfügen zwar über formale Sonderrechte nach § 35 StVO, geraten aber zunehmend mit eng genutzten Ladezonen und Radinfrastruktur in Konflikt.

Weitere Gruppen mit spezifischen Bedarfen, wie Umzugsunternehmen, die temporäre Halteverbotszonen benötigen, mobile Dienstleister wie Glasreinigungsfirmen oder Schornsteinfeger, Veranstaltungs- und Messelogistikunternehmen sowie Außendienstler und Servicetechniker, vervollständigen ein heterogenes Anforderungsprofil, das mit der klassischen Ladezonenlogik nicht adäquat abgebildet werden kann.

Die übergreifende planerische Konsequenz lautet: Städte benötigen differenzierte Berechtigungssysteme für den ruhenden Wirtschaftsverkehr, die nach Art des Bedarfs unterscheiden – beispielsweise nach Haltezeit, Tageszeit, Fahrzeugkategorie oder sozialer Systemrelevanz –, statt nur nach der groben Dichotomie „Lieferverkehr ja/nein“. Eine solche Differenzierung ist technisch bereits möglich (digitale Nummernschilderkennung, appbasierte Registrierung, GPS-gestützte Berechtigungen), politisch jedoch voraussetzungsreich, da sie klare Priorisierungsentscheidungen erfordert, die gesellschaftlich ausgehandelt werden müssen.

Wirtschaftsverkehrsflächen als eigenständige Planungskategorie

Die konzeptionelle Weiterentwicklung, die sich in fortschrittlichen Stadtlogistikstrategien weltweit abzeichnet, geht über die einzelne Ladezone hinaus. Flächen für den Wirtschaftsverkehr werden dabei als eigenständige, integrierte Infrastrukturkategorie betrachtet: Wirtschaftsverkehrsflächen, die je nach Lage, Nutzungsprofil und Zeitfenster unterschiedliche Funktionen erfüllen.

Welche Flächen braucht der Wirtschaftsverkehr?

Flächen- oder Infrastrukturtyp Hauptfunktion Typische Nutzer:innen Nutzungsdauer Geeignete Lage Steuerung und Kontrolle Zentrale Voraussetzung
Klassische Ladezone Kurzzeitiges Be- und Entladen unmittelbar am Ziel Lieferdienste, Handel, Gastronomie und sonstige Warenanlieferung Wenige Minuten bis etwa eine halbe Stunde Zielnah in Straßen mit regelmäßigem Lieferaufkommen Eindeutige Beschilderung, zeitliche Begrenzung und konsequente Überwachung Ausreichende Größe und kurze Wege zwischen Fahrzeug und Zieladresse
Flexibel genutzte Wirtschaftszone Zeitlich wechselnde Nutzung für Lieferung, Service, Handwerk oder andere gewerbliche Zwecke Lieferverkehr, Handwerk, Pflege- und Servicedienste Abhängig von Tageszeit und Nutzungszweck Dicht genutzte Geschäfts- und Wohnstraßen mit wechselnden Anforderungen Digitale oder statische Zeitregelung, klar erkennbare Nutzungszeiten und Kontrolle Verständliche Regeln und eine an den tatsächlichen Bedarf angepasste Zeitaufteilung
Handwerker- und Servicestellplatz Zielnahes Abstellen eines Fahrzeugs während eines mehrstündigen Einsatzes Handwerksbetriebe, Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsdienste Von etwa 30 Minuten bis zu mehreren Stunden In Wohn- und Geschäftsquartieren nahe typischer Einsatzorte Berechtigungssystem, digitale Parkgenehmigung oder Kennzeichenkontrolle Ausreichende Aufenthaltsdauer und ein nachvollziehbar begrenzter Nutzerkreis
Fläche für Pflege- und Sozialdienste Kurzes, verlässliches Halten nahe der betreuten oder behandelten Person Ambulante Pflege, medizinische Dienste, Hebammen und soziale Einrichtungen Meist kurze bis mittlere Aufenthalte Dezentral in Wohngebieten und nahe schwer erreichbarer Gebäude Zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung und digitaler Einsatznachweis Sehr kurze Wege zwischen Fahrzeug und Gebäude
Baustellenlogistikfläche Anlieferung, Umschlag, Zwischenlagerung sowie Aufstellung von Fahrzeugen und Geräten Bauunternehmen, Lieferanten, Entsorger und Spezialtransporte Von einzelnen Lieferfenstern bis zur gesamten Bauzeit Auf oder nahe größerer Baustellen sowie an geeigneten Zufahrtsrouten Baustellenlogistikplan, Zeitfensterbuchung und Zufahrtskontrolle Frühzeitige Flächensicherung und Abstimmung mit anderen Baustellen und Verkehrsarten
Paketstation oder Abholpunkt Bündelung der Zustellung und personenunabhängige Abholung oder Rückgabe Paketdienste, Einzelhandel, Kund:innen und Rücknahmesysteme Dauerhafte Infrastruktur mit kurzen einzelnen Nutzungsvorgängen Fußläufig erreichbar an Wohnstandorten, Nahversorgungszentren und Mobilitätsknoten Digitale Zugangs- und Benachrichtigungssysteme sowie regelmäßige Leerung und Befüllung Gute Erreichbarkeit ohne zusätzliche Pkw-Fahrt und möglichst offene Nutzung durch mehrere Anbieter
Mikrodepot Quartiersnaher Umschlag und Zwischenlagerung für die emissionsarme Feinverteilung Paketdienste, Handelslogistik und lokale Lieferdienste Dauerhaft oder mehrjährig Innerhalb oder am Rand dichter Zustellgebiete Betriebliche Zugangskontrolle, Flächenmanagement und abgestimmte Lieferzeiten Ausreichendes Sendungsvolumen, verlässliche Betreiberlösung und sichere Lastenradverbindungen
Urbanes Konsolidierungszentrum oder City-Hub Bündelung von Waren mehrerer Absender oder Unternehmen vor der städtischen Feinverteilung Logistikunternehmen, Handel, Gastronomie und öffentliche Einrichtungen Dauerhafte Infrastruktur Am Rand hoch belasteter Stadtbereiche mit guter regionaler und innerstädtischer Anbindung Verbindliche Teilnahme- oder Anreizsysteme, digitale Sendungssteuerung und Betreiberkonzept Ausreichende Mengen, langfristig gesicherte Fläche und wirtschaftlich tragfähiger Betrieb
Building Consolidation Centre Bündelung, Prüfung und bedarfsgerechte Anlieferung von Baumaterialien Bauherren, Bauunternehmen, Lieferanten und mehrere Baustellen Für die Dauer eines größeren Bauvorhabens oder mehrerer Projekte Stadtnah mit guter Anbindung an die Baustellen und das übergeordnete Straßennetz Verbindlicher Baustellenlogistikplan, Lieferzeitfenster und zentrale Koordination Verpflichtende Einbindung der beteiligten Unternehmen und ausreichender Platz für Lagerung und Umschlag
Temporäre Sondernutzungsfläche Zeitlich begrenztes Halten, Laden oder Aufstellen für besondere Anlässe Umzüge, Veranstaltungen, Wartungsarbeiten und sonstige Sonderverkehre Mehrere Stunden bis wenige Tage Unmittelbar am Einsatzort, soweit Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit gewahrt bleiben Digitale Beantragung, zeitlich begrenzte Genehmigung und sichtbare Kennzeichnung Frühzeitige Koordination mit Baustellen, Veranstaltungen und anderen Flächenbelegungen

Hinweis: Die verschiedenen Flächentypen ergänzen sich und können teilweise zeitlich überlagert werden. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Funktion, der Fahrzeuggröße, der Aufenthaltsdauer, dem Umschlagbedarf und der räumlichen Verteilung der Ziele ab. Eine digitale Steuerung verbessert die Nutzung, sie ersetzt jedoch weder geeignete Standorte noch ein ausreichendes Flächenangebot.

Nicht jede Funktion benötigt eine dauerhaft reservierte Einzelfläche. In vielen Straßen können Flächen flexibel genutzt werden. So kann eine Zone beispielsweise morgens für die Warenanlieferung, tagsüber für Handwerks- und Pflegedienste und abends für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Voraussetzungen hierfür sind verständliche Regelungen, eine eindeutige Kennzeichnung und eine wirksame Kontrolle.

In Amsterdam, Paris und Oslo werden Straßenräume nicht mehr binär als Fläche für den ruhenden und fließenden Verkehr klassifiziert, sondern mithilfe eines mehrstufigen Zeitzonensystems differenziert. In den frühen Morgenstunden dienen Nebenflächen der Anlieferung für den Einzelhandel, tagsüber stehen sie dem Handwerksverkehr zur Verfügung, zur Mittagszeit werden sie zu Ladezonen für KEP und abends zum Parken freigegeben. Dieses Konzept der zeitlich gestaffelten Mehrfachnutzung setzt digitale Beschilderung, Sensortechnik und eine koordinierende kommunale Plattform voraus. Zudem setzt es voraus, dass die Nutzung des öffentlichen Straßenraums nicht mehr als kostenfrei und ungeregelt, sondern als bewirtschaftete, knappe Ressource gilt.[Dablanc (2021)], [Oberhofer et al. (2021)]

In Deutschland fehlen mehrere Voraussetzungen dafür: die technische Infrastruktur, die rechtliche Grundlage und grundlegender die planerische Denkweise. Solange der öffentliche Straßenraum in den Kommunen primär als Verkehrsfläche gedacht wird, gibt es schlicht keine Grundlage, ihn als differenziert bewirtschaftete Ressource für den Wirtschaftsverkehr zu planen. Ein erster naheliegender Schritt wäre, die Planung dieser Flächen verpflichtend in die kommunalen Verkehrsentwicklungspläne aufzunehmen, wie es für die Radverkehrsplanung in mehreren Bundesländern inzwischen Standard ist.

Andere Nutzungen benötigen dagegen dauerhaft gesicherte Standorte. Hierzu zählen insbesondere Mikrodepots, Paketstationen, größere Konsolidierungszentren sowie Flächen für die Baustellenlogistik. Diese lassen sich nicht kurzfristig im Straßenraum einrichten, sondern müssen planungsrechtlich gesichert, erschlossen und dauerhaft betrieben werden.

Entscheidend ist zudem die räumliche Verteilung. Eine einzelne große Ladezone kann zahlreiche kleine, zielnahe Flächen nicht ersetzen. Umgekehrt reicht ein dichtes Netz kurzer Ladezonen nicht aus, wenn Flächen für Bündelung, Zwischenlagerung oder den Umschlag auf kleinere Fahrzeuge fehlen.

Kommunen sollten Wirtschaftsverkehrsflächen daher als Netz aus drei Ebenen planen:

  • zielnahe Flächen für das Halten, Be- und Entladen sowie mehrstündige Einsätze,
  • quartiersbezogene Infrastruktur wie Paketstationen, Mikrodepots und gemeinsam genutzte Umschlagpunkte sowie
  • stadtregionale Knoten wie Konsolidierungszentren, Baustellenlogistikzentren und größere City-Hubs.

Mikrodepots und urbane Konsolidierungszentren

Mikrodepots – das sind kleine Zwischenlager in innerstädtischen Lagen – gelten als das wirksamste Einzelinstrument zur gleichzeitigen Reduktion von Emissionen, Fahrten und Konflikten im Stadtgebiet. Von ihnen aus wird die letzte Meile mit emissionsfreien Fahrzeugen bewältigt. Wenn KEP-Fahrzeuge die Innenstadt nicht mehr direkt anfahren, sondern ihre Sendungen in einem Mikrodepot konsolidieren und die letzte Meile mit Lastenrädern bewältigen, reduzieren sich die CO₂-Emissionen um 40 bis 60 Prozent und die Fahrzeugbewegungen im Innenstadtkern um 30 bis 50 Prozent.[Schwerdfeger et al. (2022)], [Gruber et al. (2020)] Eine Skalierung scheitert jedoch an der fehlenden planungsrechtlichen Kategorie in der BauNVO, an Flächenknappheit und an einem fehlenden Geschäftsmodell ohne Dauersubventionen.

Das in Deutschland bekannteste Pilotprojekt ist KoMoDo (Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die Kurier-, Express- und Paketbranche für den nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin). Von 2018 bis 2019 wurden auf dem Gelände der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (BEHALA) im Prenzlauer Berg sieben Seecontainer als anbieteroffene Mikro-Depots eingerichtet. An dem Projekt waren die fünf größten nationalen Paketdienstleister DHL, DPD, GLS, Hermes und UPS beteiligt. Die Evaluierung des Projekts dokumentierte für die zwölfmonatige Umsetzungsphase eine Reduktion um rund 28.000 Fahrzeugkilometer, eine Einsparung von 4.139 Litern Diesel und eine Vermeidung von etwa 11 Tonnen CO₂, 150 Kilogramm Stickoxiden sowie knapp einem Kilogramm Feinstaub.[KoMoDo (2019)] Aus ökonomischer Sicht zeigte sich jedoch, dass die einmaligen Anschaffungs- und Baukosten für Lastenräder und die Mikrodepot-Infrastruktur den größten Anteil an den Gesamtkosten einnahmen – Kosten, die im Projekt über Fördergelder finanziert wurden. Die Frage der Rentabilität im regulären Geschäftsbetrieb blieb jedoch offen. Laut Ninnemann et al. (2019) ist die Wirtschaftlichkeit erst gegeben, wenn durch das Mikro-Depot mindestens eine klassische Zustelltour substituiert werden kann.[Ninnemann et al. (2019)]

Urban Consolidation Centres (UCC) sind größere Konsolidierungsanlagen an der Peripherie städtischer Ballungsräume. In ihnen werden Sendungen mehrerer Dienstleister gebündelt und anschließend gemeinsam in die Innenstadt transportiert. Das Bristol-Bath Freight Consolidation Centre (BBFCC), das zwischen 2004 und 2018 für das Stadtzentrum von Bristol betrieben wurde, ist das in der Forschung am häufigsten zitierte europäische Beispiel für ein UCC und zugleich ein anschauliches Lehrstück über die Grenzen freiwilliger Konsolidierung. Auf seinem Höhepunkt reduzierte es die eingehenden Fahrzeugbewegungen für die beteiligten Händler um 70 bis 80 Prozent und setzte Elektrofahrzeuge für die letzte Meile ein.[Browne/Allen/Leonardi (2011)] Der Betrieb war jedoch durchgehend auf Subventionen des Bristol City Council und EU-Projektmittel angewiesen. Trotz mehrjähriger Laufzeit konnten nur sehr kleine Marktanteile am gesamten Güterverkehrsaufkommen konsolidiert werden (etwa 0,3 %), und mit Auslaufen der öffentlichen Finanzierung wurde der Dienst schrittweise eingestellt.[Paddeu (2017)] Das BBFCC zeigt exemplarisch, dass ein UCC logistisch funktioniert, sobald eine kritische Teilnehmermasse erreicht ist. Diese Masse entsteht jedoch nicht ohne Pflichtnutzung.[Verlinde et al. (2019)]

Das Pariser Hôtel Logistique Chapelle International zeigt, wie ein urbanes Logistikterminal mit Bahnanschluss, Umschlag und städtischer Verteilung räumlich integriert werden kann. Das Berliner Projekt KoMoDo steht ergänzend für die gemeinsame Nutzung eines Mikrodepot-Standorts durch mehrere Paketdienste.

Building Consolidation Centres übertragen das Bündelungsprinzip auf die Bauwirtschaft. Baumaterialien werden zunächst an einem stadtnahen Standort gesammelt, geprüft und entsprechend dem Baufortschritt zu den Baustellen geliefert. Dadurch können unkoordinierte Einzelanlieferungen, Wartezeiten und Zwischenlagerungen im öffentlichen Straßenraum reduziert werden.

Zwischenfazit

Wirtschaftsverkehrsflächenmanagement statt einzelner Ladezonen

Das Flächendefizit des Wirtschaftsverkehrs ist quantitativ, qualitativ, betrieblich und funktional. Es gibt zu wenige Ladezonen und viele der bestehenden Flächen sind zu kurz, ungünstig gelegen oder werden häufig durch private Pkw blockiert. Zudem sind sie überwiegend auf kurze Paketstopps ausgerichtet. Mehr als 80 Prozent der Haltevorgänge des Lieferverkehrs finden außerhalb von Ladezonen statt.

Damit wird die Vielfalt des Wirtschaftsverkehrs verkannt. Handwerk, Pflege, soziale Dienste, Gastronomie und Bauwirtschaft benötigen je nach Einsatz Werkzeuge, Materialzugang und Standzeiten von 30 Minuten bis zu mehreren Stunden. Mikrodepots und Konsolidierungszentren können die zurückgelegten Fahrzeugkilometer erheblich reduzieren. Ohne gesicherte Flächen, dauerhafte Betreiberlösungen und eine ausreichende Beteiligung erreichen sie jedoch keine Skalierung. Erforderlich ist deshalb kein bloßer Ausbau klassischer Ladezonen, sondern ein differenziertes Wirtschaftsverkehrsflächenmanagement mit zeitlich flexiblen Zonen, kontrollierter Belegung, branchenspezifischen Berechtigungen, Baustellenlogistik und strategisch gesicherten Umschlagstandorten.

Fahrzeuge und Verkehrsmittel in der urbanen Logistik

Ein in zweiter Reihe haltender Elektrotransporter verursacht dieselben Flächenkonflikte wie ein vergleichbares Dieselfahrzeug. Die Umstellung des Antriebs ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtlogistik. Sie löst jedoch weder den Flächenbedarf noch die Konflikte beim Halten, Laden und Umschlagen.[McKinnon (2018)]

Ebenso wenig gibt es ein Transportmittel, das alle Aufgaben des urbanen Wirtschaftsverkehrs übernehmen kann. Die Anforderungen an die Transportmittel unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um kleine Pakete auf kurzen Wegen oder um Paletten, Getränkelieferungen, Werkzeuge, Baustoffe oder Abfälle handelt. Ausschlaggebend sind die Güterart, die Sendungsgröße, die Entfernung, die Tourenstruktur, die notwendige Aufenthaltsdauer und die verfügbare Infrastruktur.

Vom einzelnen Fahrzeug zur mehrstufigen Transportkette

In mehrstufigen Transportketten werden größere Mengen zunächst mit einem kapazitätsstarken Verkehrsmittel zu einem Umschlagpunkt in der Stadt oder im Quartier gebracht. Von dort aus übernehmen kleinere Fahrzeuge die Feinverteilung. Die letzten Meter zwischen Fahrzeug, Ladezone oder Mikrodepot und dem eigentlichen Ziel werden häufig zu Fuß zurückgelegt.

Beispielsweise kann ein schwerer Lkw, ein Binnenschiff oder eine Güterstraßenbahn den Hauptlauf zwischen einem Logistikzentrum und einem innerstädtischen Hub übernehmen. Mittlere Lkw oder Kleintransporter verteilen die Sendungen anschließend im Stadtgebiet. Für kurze Wege innerhalb eines Quartiers oder Gebäudekomplexes werden schließlich Lastenräder, Lieferroboter oder Zusteller mit Sackkarren, Rollcontainern und Handwagen eingesetzt.

Fahrzeuge, Verkehrsmittel und modulare Transportketten in der urbanen Logistik

Fahrzeug oder Verkehrsmittel Geeignete Güter und Aufgaben Einsatz und Rolle in der Transportkette Typische Antriebsoptionen Zentrale Stärke und Modularität Erforderliche Infrastruktur Zentrale Grenze
Fußläufige Zustellung mit Transporthilfen Kleine Pakete, Briefe, Lebensmittel, Getränkekisten, Rollcontainer und andere kompakte Sendungen Letzte Teilstrecke zwischen Ladezone, Fahrzeug, Mikrodepot oder Paketstation und mehreren nahe beieinanderliegenden Empfangsadressen Muskelkraft; bei größeren Handwagen, Transportplattformen oder Treppensteigern teilweise elektrische Unterstützung Minimaler Verkehrsflächen- und Energiebedarf; Sackkarren, Rollcontainer oder Handwagen können direkt aus Fahrzeugen und Wechselbehältern übernommen werden Kurze und barrierearme Wege, abgesenkte Borde, ausreichende Gehwegbreiten, sichere Abstellmöglichkeiten sowie möglichst zielnahe Lade- oder Umschlagflächen Begrenzte Reichweite und Transportmenge, körperliche Belastung, Treppen und Bordkanten sowie Konflikte auf schmalen oder stark frequentierten Gehwegen
Elektrisches Lastenrad Kleine Pakete, Lebensmittel, Dokumente sowie leichte Service- und Handwerkertransporte Kurze Feinverteilungswege innerhalb dichter Quartiere, häufig ausgehend von einem Mikrodepot oder mobilen Umschlagpunkt Elektrischer Tretunterstützungsantrieb mit fest eingebauter oder austauschbarer Batterie Geringer Flächen- und Energiebedarf; je nach Bauart können standardisierte Boxen oder kleinere Wechselmodule aufgenommen werden Sichere und durchgängige Radverkehrsverbindungen, Abstell- und Ladeflächen sowie quartiersnahe Umschlagpunkte Begrenzte Nutzlast und Reichweite sowie geringe Eignung für schwere, große oder besonders temperaturempfindliche Güter
Schwerlast-Lastenrad Größere Paketmengen, Getränkekisten, Stückgut, kleinere Paletten und schwerere gewerbliche Lieferungen Quartiersbezogene Feinverteilung und Verbindung zwischen Mikrodepot, Paketstation, Geschäft und Empfangsadresse Batterieelektrisch; je nach Bauart zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge Höhere Nutzlast als klassische Lastenräder; teilweise für austauschbare Ladeboxen, Container- oder Plattformmodule geeignet Ausreichend breite und tragfähige Radverkehrsanlagen, sichere Abstellorte sowie Flächen zum Absetzen und Wechseln der Module Größere Fahrzeugabmessungen, höhere Anschaffungskosten und mögliche Konflikte auf schmaler oder stark ausgelasteter Radinfrastruktur
Autonomer Lieferroboter Kleine Pakete, Lebensmittel, Apothekenwaren und andere leichte, kompakte Sendungen Sehr kurze und wiederkehrende Wege zwischen Mikrodepot, Geschäft, Paketstation und Empfangspunkt; insbesondere auf Campusgeländen, privaten Arealen und in übersichtlichen Quartieren Batterieelektrisch mit automatisierter Navigation und gegebenenfalls Fernüberwachung Geringer Energiebedarf und automatisierte Zustellung auf der letzten Teilstrecke; geschlossene Ladekammer kann als kleines Übergabemodul dienen Barrierearme und ausreichend breite Wege, sichere Querungen, digitale Übergabepunkte sowie ein verlässliches Leit- und Überwachungssystem Sehr geringe Nutzlast und Geschwindigkeit, Konflikte mit Fußverkehr und Barrierefreiheit sowie hoher betrieblicher und rechtlicher Abstimmungsbedarf
Kleintransporter beziehungsweise leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 t
Klasse N1
Pakete, Handelswaren, Lebensmittel sowie Werkzeuge, Ersatzteile, Maschinen und mobile Werkstattausstattung Stadtweite und regionale Liefer-, Handwerks- und Servicetouren; bei Handwerkseinsätzen häufig zugleich Materiallager, Werkzeugraum und mobile Werkstatt am Einsatzort Zunehmend batterieelektrisch; im Bestand weiterhin insbesondere Diesel- und teilweise Benzinantrieb Flexibel einsetzbarer Transport-, Lager- und Arbeitsraum; je nach Fahrzeugkonzept können Paket-, Kühl-, Werkzeug- oder Werkstattmodule aufgenommen werden Verfügbare Lade- und Stellflächen, Betriebshof- und öffentliche Ladepunkte sowie bei Wechselmodulen geeignete Abstell- und Hebetechnik Erheblicher Straßen- und Stellflächenbedarf; als mobile Werkstatt während des Einsatzes gebunden und daher nicht für weitere Touren verfügbar
Mittlerer Lkw über 3,5 bis 12 t
Klasse N2
Paletten, Rollcontainer, Getränke, Lebensmittel, Handelswaren und gebündelte Lieferungen Städtischer Vorlauf zu größeren Empfängern, Mikrodepots und City-Hubs sowie Verbindung zwischen regionalem Depot und innerstädtischer Verteilung Diesel im Bestand; zunehmend batterieelektrisch bei planbaren Stadt- und Regionaltouren Höhere Transportkapazität bei weiterhin relativ flexibler Einsatzmöglichkeit; gut für standardisierte Koffer-, Kühl- und Wechselaufbauten geeignet Ausreichend große Lade- und Rangierflächen, tragfähige Zufahrten, leistungsfähige Depotladeinfrastruktur sowie Flächen zum Abstellen von Wechselbehältern Hoher Flächenbedarf und eingeschränkte Eignung für enge Quartiere; Elektrifizierung erfordert leistungsfähige Netzanschlüsse
Schwerer Lkw über 12 t
Klasse N3
Große Paletten- und Warenmengen, Container, Getränke, Baustoffe, Abfälle und schwere Stückgüter Kapazitätsstarker Hauptlauf zwischen Logistikzentrum, Hafen, Terminal, City-Hub und größeren gewerblichen Empfängern Diesel im Bestand; batterieelektrisch vor allem bei planbaren Regionalverkehren, ergänzende Technologiepfade für besondere Einsatzprofile Sehr hohe Transportkapazität; besonders geeignet für Container, Wechselbrücken und standardisierte Behälter, die auf kleinere Trägerfahrzeuge übergehen können Tragfähige Zufahrten, große Rangier- und Umschlagflächen, Hebe- oder Wechselsysteme sowie leistungsfähige Depot- und Schnellladeinfrastruktur Hoher Flächen-, Energie- und Rangierbedarf sowie geringe Eignung für sensible, enge oder stark fußverkehrsgeprägte Straßenräume
Spezial- und Baustellenfahrzeug Baustoffe, Abfälle, Maschinen, Beton, Kraneinsätze sowie schwere oder außergewöhnliche Transporte Baustellen, Entsorgung, technische Infrastruktur und weitere Aufgaben, die sich kaum in standardisierte Lieferketten einordnen lassen Abhängig von Aufbau und Aufgabe Diesel, batterieelektrisch oder andere spezialisierte Antriebslösungen Erfüllt Aufgaben, die wegen Gewicht, Abmessungen, Aufbau oder technischer Anforderungen kaum substituierbar sind; einzelne Abroll-, Mulden- oder Containermodule sind austauschbar Tragfähige Zufahrten, ausreichend große Rangier-, Warte- und Aufstellflächen sowie abgestimmte Lieferzeitfenster und Spezialtechnik Hoher Flächenbedarf sowie nur begrenzte Standardisierbarkeit; viele Arbeitsgeräte und Nebenaggregate sind fest mit dem Fahrzeug verbunden
Güterstraßenbahn beziehungsweise Cargo Tram Pakete, Rollcontainer, standardisierte Transportbehälter und andere regelmäßig anfallende, gut bündelbare Stückgüter Kapazitätsstarker städtischer Hauptlauf zwischen stadtrandnahem Logistikknoten, Betriebshof und innerstädtischen Verteilstandorten Elektrischer Schienenbetrieb mit eigens eingesetzten, umgebauten oder modular beladbaren Straßenbahnfahrzeugen Große Transportkapazität bei geringem zusätzlichem Straßenverkehr; standardisierte Wechselcontainer können auf Lkw, Kleintransporter oder Lastenräder übergehen Geeignetes Straßenbahnnetz, Lade- oder Abstellgleise, Umschlagflächen, standardisierte Behälter und abgestimmte Feinverteilung Hoher organisatorischer Aufwand, Abhängigkeit von geeigneten Strecken und Umschlagpunkten sowie mögliche Konflikte mit dem Personenverkehr
Binnenschiff mit nachgelagerter Feinverteilung Baustoffe, Abfälle, Paletten, Container und andere größere gebündelte Warenströme Kapazitätsstarker Hauptlauf entlang nutzbarer Wasserwege zu innerstädtischen oder stadtnahen Umschlagstellen Je nach Schiffstyp konventionelle, hybride, batterieelektrische oder andere emissionsarme Antriebe Hohe Transportkapazität und mögliche Entlastung stark beanspruchter Straßenkorridore; gut mit standardisierten Containern und Wechselbehältern kombinierbar Stadtnahe Kaianlagen, Umschlagtechnik, Lager- und Pufferflächen sowie abgestimmte Weiterverteilung per Lkw, Kleintransporter, Lastenrad oder zu Fuß Abhängigkeit von Wasserwegen, geeigneten Anlegestellen und ausreichend großen, regelmäßig anfallenden Transportmengen

Hinweis: Die Kategorien beschreiben typische Einsatzprofile und keine starren Systemgrenzen. Die Wahl des geeigneten Fahrzeugs oder Verkehrsmittels hängt von der Güterart, der Sendungsgröße, der Entfernung, der Tourenstruktur und der verfügbaren Infrastruktur ab. Elektrische Antriebe können lokale Abgas- und Lärmemissionen reduzieren, den Flächenbedarf beim Fahren, Halten, Laden und Umschlagen jedoch nicht beseitigen. Die Zustellung zu Fuß mit Sackkarren, Rollcontainern oder Handwagen ist insbesondere auf der letzten Teilstrecke relevant. Trotz des geringen Fahrzeugaufwands benötigt sie ausreichend breite, barrierearme und konfliktfrei nutzbare Wege.

Modulare Transportketten: Standardisierte Wechselbehälter ermöglichen die Übergabe vorkommissionierter Sendungen zwischen schweren Lkws, Güterstraßenbahnen, Kleintransportern, Lastenrädern und der Zustellung zu Fuß, ohne dass die einzelnen Waren bei jedem Wechsel neu sortiert werden müssen. Dafür müssen die Abmessungen, die Befestigungspunkte, die Verriegelung, die zulässigen Gewichte und die digitale Identifikation miteinander kompatibel sein. Für Handwerks- und Servicedienste sind auch Werkzeug-, Material- und Werkstattmodule denkbar, deren Standardisierungspotenzial jedoch geringer ist, da sie häufig individuell ausgestattet sind.

Die Übersicht zeigt, dass sich die verschiedenen Verkehrsmittel nicht nur ersetzen, sondern vor allem ergänzen. Große Fahrzeuge können zwar hohe Transportmengen bündeln, benötigen dafür jedoch geeignete Zufahrten, Rangierflächen und Umschlagpunkte. Kleine Fahrzeuge und die Zustellung zu Fuß beanspruchen weniger Verkehrsfläche, setzen jedoch kurze Wege und eine vorgelagerte Bündelung voraus.

Nicht alle Wirtschaftsverkehre lassen sich in eine standardisierte Transportkette einordnen. Bei Handwerks- und Servicediensten ist das Fahrzeug häufig zugleich Transportmittel, Materiallager, Werkzeugraum und mobile Werkstatt. Es wird während des gesamten Einsatzes am Ziel benötigt und kann nicht unmittelbar nach der Anlieferung für eine weitere Tour eingesetzt werden.

Fußläufige Zustellung auf der „letzten Meile“

Selbst bei einer weitgehend fahrzeugbasierten Lieferkette wird die Übergabe häufig zu Fuß durchgeführt. Mithilfe von Sackkarren, Rollcontainern, Plattformwagen oder elektrisch unterstützten Transporthilfen können mehrere nahegelegene Empfänger von einer Ladezone oder einem abgestellten Lieferfahrzeug aus bedient werden.

Diese Form der Zustellung kann effizienter sein, als das Fahrzeug immer wieder umzusetzen. Sie ist besonders geeignet für Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Campusareale und dichte Quartiere mit kurzen Wegen zwischen den Zielen.

Ihr Potenzial hängt allerdings von der Gestaltung des öffentlichen und privaten Raums ab. Benötigt werden barrierearme Wege, abgesenkte Bordsteine, ebene Oberflächen und Beläge, ausreichend breite Gehwege, gut zugängliche Gebäudeeingänge und geeignete Aufzüge. Treppen, hohe Bordsteine, schmale Gehwege und fehlende Abstellmöglichkeiten erhöhen dagegen die körperliche Belastung und verlängern die Zustellzeit.

Die fußläufige Zustellung ist daher keine vollständig infrastrukturarme Lösung. Zwar benötigt sie keinen eigenen Fahrweg, sie ist aber auf konfliktfrei nutzbare Wege und zielnah gelegene Lade- oder Umschlagflächen angewiesen.

Elektrifizierung nach Fahrzeuggröße und Einsatzprofil

Besonders geeignet für die Elektrifizierung sind Kleintransporter und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, aber auch zunehmend schwere E-Lkw im Verteilerverkehr, wenn sie planbare Tagestouren fahren und regelmäßig zu einem Betriebshof zurückkehren. Dort können sie außerhalb der Einsatzzeiten geladen werden.[BPEX (2025)] Voraussetzungen sind ausreichend leistungsfähige Netzanschlüsse und eine auf die Flotte abgestimmte Ladeplanung.

Bei Handwerks- und Servicediensten ist der Kleintransporter häufig mehr als nur ein Transportmittel. Er dient zugleich als Materiallager, Werkzeugraum, Energiequelle und mobile Werkstatt. Deshalb muss das Fahrzeug während des gesamten Einsatzes in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar bleiben. Eine Verlagerung auf ein Lastenrad, ein kleineres Zustellfahrzeug oder einen weiter entfernten Stellplatz ist bei diesen Verkehren meist nicht möglich.

Mittlere und schwere Lkw können hingegen auf planbaren Stadt- und Regionaltouren batterieelektrisch betrieben werden. Der Infrastrukturbedarf nimmt jedoch mit der Größe des Fahrzeugs, der täglichen Fahrleistung und der gewünschten Ladegeschwindigkeit zu. Deshalb müssen neben den Fahrzeugen auch Depotflächen, Netzanschlüsse, Ladeleistung und betriebliche Standzeiten gemeinsam geplant werden.

Für Baustellen-, Entsorgungs- und Spezialfahrzeuge ist die Umstellung anspruchsvoller. Fahrzeuge mit Kränen, Kühlaggregaten, Pressen, Betonmischern oder anderen Nebenantrieben haben zusätzliche Energie- und Leistungsanforderungen. Nicht jeder Einsatzzweck lässt sich daher im gleichen Tempo elektrifizieren.

Der Antriebswechsel ändert zugleich nichts an der notwendigen Fahrzeuggröße. Eine große Warenmenge kann mit einem voll ausgelasteten schweren Lkw effizienter und flächensparender transportiert werden als mit mehreren kleinen Fahrzeugen. Eine pauschale Verkleinerung der Fahrzeuge ist daher ebenso wenig zielführend wie eine Elektrifizierung ohne Anpassung der Betriebsabläufe.

Lastenräder und Lieferroboter für die Feinverteilung

Elektrische Lastenräder eignen sich insbesondere für kurze Strecken, kompakte Zustellgebiete und kleine bis mittlere Sendungen. Professionelle Schwerlastmodelle erweitern dieses Spektrum auf größere Paketmengen, Stückgut und einzelne palettierbare Ladeeinheiten. Bei Zustelldistanzen von unter 4 bis 5 Kilometern pro Stopp und einzelnen Paketen von bis zu 50 Kilogramm können sie eine höhere Stundenleistung als Transporter erzielen, da keine Zeit für die Parkplatzsuche aufgewendet werden muss.[Gruber et al. (2021)] Lastenräder können Kleintransporter jedoch nicht bei schweren, sperrigen oder besonders voluminösen Gütern vollständig ersetzen.

Ihre Wirkung hängt eng mit der Infrastruktur zusammen. Benötigt werden quartiersnahe Mikrodepots, sichere Abstell- und Ladeflächen sowie ausreichend breite und durchgängige Radverkehrsverbindungen.[Cerema (2024a)]
Sehr große Lastenräder stellen dabei andere Anforderungen an Kurvenradien, Abstellflächen und Wegebreiten als gewöhnliche Fahrräder.

Autonome Lieferroboter können ergänzend sehr kleine Sendungen auf kurzen und wiederkehrenden Strecken übernehmen. Mögliche Einsatzgebiete sind Campusareale, größere Betriebsgelände, neue Quartiere oder Verbindungen zwischen einem Mikrodepot und nahegelegenen Empfangspunkten. Aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit, kleinen Nutzlast, Barrierefreiheitsanforderungen und möglicher Konflikte mit dem Fußverkehr bleiben sie im öffentlichen Straßenraum eine Nischenlösung.

Güterstraßenbahn und Binnenschiff als städtische Hauptläufe

Grundsätzlich können Straßenbahnnetze auch für gebündelte Gütertransporte genutzt werden. So verbindet eine Güterstraßenbahn beispielsweise einen stadtrandnahen Logistikknoten mit innerstädtischen Verteilstandorten. Dort werden die Sendungen auf kleinere Fahrzeuge, Lastenräder oder für die Zustellung zu Fuß umgeladen.

Im Rahmen des Frankfurter Forschungsprojekts LastMileTram wurde eine dreistufige Transportkette aus elektrischem Transporter, Straßenbahn und Lastenrad erprobt. Es zeigt sich, dass eine Güterstraßenbahn nicht als isoliertes Verkehrsmittel funktioniert, sondern dass sie Umschlagflächen, passende Betriebsabläufe und eine verlässliche Feinverteilung benötigt.[VGF und Frankfurt University of Applied Sciences (2025)]

Für einen dauerhaften Betrieb müssen ausreichende und regelmäßig anfallende Mengen vorhanden sein. Zudem werden geeignete Strecken, Betriebs- oder Ladegleise und freie Kapazitäten benötigt. Der Gütertransport darf die Zuverlässigkeit und Kapazität des Personenverkehrs nicht beeinträchtigen. Güterstraßenbahnen eignen sich daher vor allem für klar definierte Korridore und wiederkehrende Transportaufgaben.

Ähnliche Voraussetzungen gelten für das Binnenschiff. Es kann Baustoffe, Abfälle, Container oder andere gebündelte Mengen entlang nutzbarer Wasserwege transportieren. Seine Wirkung in der Stadt hängt davon ab, ob Kaianlagen in der Innenstadt, Umschlagtechnik und geeignete Flächen für die anschließende Weiterverteilung verfügbar sind.

Modulare Wechselbehälter als verbindendes Element

Der Umschlag zwischen verschiedenen Transportmitteln verursacht Zeit- und Kostenaufwand und birgt die Gefahr von Beschädigungen. Er ist besonders aufwendig, wenn bei jedem Wechsel einzelne Pakete oder Waren neu sortiert und verladen werden müssen.

Modulare Wechselbehälter können diesen Aufwand verringern. Die Sendungen werden bereits im Ausgangsdepot nach Zielgebiet oder Tour kommissioniert und in einen geschlossenen Behälter verladen. Dieser kann anschließend von unterschiedlichen Trägerfahrzeugen aufgenommen werden, ohne dass die einzelnen Waren bei jedem Wechsel erneut umgeladen werden müssen.

Der Wechsel betrifft vor allem das Trägerfahrzeug. Der vorkommissionierte Ladebehälter bleibt hingegen weitgehend unverändert. So können kleine Behälter beispielsweise vom Lkw auf ein Schwerlast-Lastenrad umgeladen werden und am Ziel als Paketbox oder Rollcontainer weiterverwendet werden.

Entsprechende Systeme mit austauschbaren Containermodulen kommen bereits bei professionellen Lastenrädern zum Einsatz. Auch die Verknüpfung standardisierter Container mit Güterstraßenbahnen und Lastenrädern wurde bereits in der Praxis demonstriert.[CORDIS (2024)][VGF (2021)]

Je nach Aufgabe können solche Behälter unterschiedlich ausgestattet sein, beispielsweise als:

  • Paket- und Stückgutcontainer,
  • gekühlte oder isolierte Behälter,
  • Mehrweg- und Retourenbehälter,
  • Abfall- oder Wertstoffmodule,
  • mobile Paketstationen oder
  • abschließbare Werkzeug-, Ersatzteil- oder Werkstattmodule.

Dadurch können modulare Aufbauten auch für Handwerks- und Servicedienste interessant sein. Ein Trägerfahrzeug könnte je nach Auftrag unterschiedliche Werkzeug-, Material- oder Werkstattmodule aufnehmen. Dadurch ließen sich Fahrzeug und betriebliche Ausstattung teilweise voneinander entkoppeln.

Das Potenzial ist jedoch geringer als bei standardisierten Paketbehältern. Werkstatteinrichtungen sind häufig individuell ausgestattet, dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden oder auf die Arbeitsabläufe eines bestimmten Gewerbes zugeschnitten. Hinzu kommen Anforderungen an die Ladungssicherung, die Energieversorgung, die Beleuchtung, die Belüftung und den sicheren Transport von Maschinen oder Gefahrstoffen.

Modulare Systeme stellen insgesamt hohe Anforderungen an Standardisierung und Kompatibilität. So müssen beispielsweise Abmessungen, Befestigungspunkte, zulässige Gewichte, Verriegelungssysteme und digitale Identifikation zwischen Behälter, Fahrzeug und Umschlaganlage zusammenpassen.

Zudem werden Flächen und Technik zum Abstellen, Puffern und Wechseln der Behälter benötigt. Der Umschlag kann, abhängig von Größe und Gewicht, manuell, mit fahrzeugeigener Technik oder durch stationäre Hebe- und Fördersysteme erfolgen. Fehlen gemeinsame Standards, entstehen anbieterspezifische Insellösungen, die nur mit bestimmten Fahrzeugen und Depots funktionieren.

Modulare Behälter ersetzen daher nicht die notwendige Umschlaginfrastruktur. Sie können jedoch den Umschlag beschleunigen und Hauptlauf und Feinverteilung stärker voneinander entkoppeln. So kann während ein Fahrzeug bereits den nächsten Behälter übernimmt, ein anderer Behälter be- oder entladen werden.

Arbeitsteilung in der urbanen Transportkette

Eine nachhaltige Stadtlogistik entsteht nicht allein durch den vollständigen Ersatz eines Verkehrsmittels durch ein anderes. Vielmehr ist eine auf Güter, Mengen, Entfernungen und örtliche Bedingungen abgestimmte Arbeitsteilung entscheidend.

  • Kapazitätsstarke Hauptläufe: Schwere Lkw, Güterstraßenbahnen und Binnenschiffe transportieren große, gebündelte Mengen zwischen Logistikzentren und städtischen Umschlagpunkten.
  • Städtische Verteilung: Mittlere Lkw und Kleintransporter verbinden die übergeordneten Logistikknoten mit größeren Empfängern, Mikrodepots und quartiersbezogenen Verteilstandorten.
  • Feinverteilung im Quartier: Lastenräder und gegebenenfalls Lieferroboter übernehmen kleinere Sendungen auf kurzen und dichten Touren.
  • Fußläufige letzte Teilstrecke: Sackkarren, Rollcontainer, Handwagen und elektrisch unterstützte Transporthilfen verbinden Ladezonen, Fahrzeuge oder Mikrodepots mit den einzelnen Empfangsadressen.
  • Verkehrsmittelübergreifender Umschlag: Standardisierte Wechselbehälter erleichtern den Übergang zwischen Hauptlauf, städtischer Verteilung und letzter Teilstrecke.
  • Ortsgebundene Arbeitsfahrzeuge: Handwerks-, Service- und Spezialfahrzeuge bleiben während des Einsatzes am Ziel, wenn Transport-, Lager-, Werkstatt- oder Arbeitsfunktion untrennbar miteinander verbunden sind.

Diese Arbeitsteilung ist kein starres Stufenmodell. Je nach Güterart und Stadtstruktur können einzelne Ebenen entfallen oder anders miteinander kombiniert werden. So kann ein Kleintransporter eine Sendung direkt bis zum Empfänger bringen, während eine gebündelte Paketlieferung mehrere Umschlagstufen durchläuft. Entscheidend ist, ob der zusätzliche Umschlag durch eine bessere Auslastung, kürzere Feinverteilungswege oder den Einsatz flächensparenderer Verkehrsmittel gerechtfertigt ist.

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Das Gesamtsystem entscheidet

Die Elektrifizierung reduziert die lokalen Abgasemissionen und kann den Verkehrslärm senken. Güterstraßenbahnen und Binnenschiffe können große Mengen auf städtischen Hauptverkehrsachsen transportieren. Lastenräder und die fußläufige Zustellung benötigen auf der letzten Teilstrecke weniger Verkehrsfläche als motorisierte Lieferfahrzeuge.

Keine dieser Lösungen wirkt jedoch für sich allein. Für mehrstufige Transportketten sind geeignete Umschlagpunkte, gesicherte Flächen, kompatible Ladeeinheiten sowie eine abgestimmte Lade- und Energieinfrastruktur erforderlich. Auch die Straßenräume, die Gebäudezugänge und die betrieblichen Abläufe müssen zur gewählten Arbeitsteilung passen.

Maßgeblich ist daher nicht, welches Verkehrsmittel grundsätzlich als das nachhaltigste gilt. Entscheidend ist, welches Verkehrsmittel die jeweilige Aufgabe innerhalb der Transportkette mit möglichst geringem Energie-, Flächen- und Organisationsaufwand erfüllt.

Stadtlogistik ist deshalb nicht nur Fahrzeug- und Antriebspolitik. Sie umfasst auch Netz-, Umschlag-, Standardisierungs-, Gebäude- und Straßenraumpolitik.
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Innenstadtlogistik mit Binnenschiff und Lastenrad: Beispiele aus Amsterdam, Utrecht und Paris

Beispiele aus Paris und Amsterdam zeigen, dass Transporte per Schiff in Kombination mit anderen stadtverträglichen Verkehrsarten im innerstädtischen Güterverkehr einen Platz haben. Eingebettet in ein entsprechendes Logistikkonzept sind sie durchaus konkurrenzfähig zum konventionellen Lkw-Transport.

Die soziale Dimension: Arbeit, Gerechtigkeit und Versorgung

Neben den bereits angesprochenen sozialen Fragen der Nachtarbeit verdient auch die breitere soziale Dimension des Wirtschaftsverkehrs eine eigenständige Betrachtung. Diese betrifft drei Aspekte: die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen und die Frage der Versorgungsgerechtigkeit.

Die Arbeitsbedingungen in der Paketzustellung werden seit über zehn Jahren kritisch diskutiert. Eine der frühen und empirisch fundierten Analysen ist das aus dem EU-Forschungsprojekt SODIPER hervorgegangene Arbeitspapier von Holst (2012). Es zeigte bereits vor Jahren auf, dass die deutsche KEP-Branche durch die systematische Auslagerung der Zustellung an Subunternehmen – häufig Kleinst- und Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten – wirtschaftliche Risiken, Flexibilitätsanforderungen sowie Infrastruktur- und Verwaltungskosten an nachgeordnete Akteure in einer komplexen und fragmentierten Dienstleistungskette verlagert. Die Konkurrenz zwischen den Subunternehmern ermöglicht es den marktmächtigen KEP-Hauptunternehmen, ihre Preis- und Leistungsinteressen gegenüber den ressourcenschwächeren Vertragspartnern durchzusetzen.[Holst (2012)], [Dörre et al. (2018)], [Holtgrewe et al. (2020)] Als legislative Antwort auf diese Strukturen hat die Bundesregierung mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz von 2019 die zuvor nur in der Bauwirtschaft und der Fleischindustrie bestehende Nachunternehmerhaftung auf die KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste) ausgeweitet. Seither haften Auftraggeber als Gesamtschuldner für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. In der Gesetzesbegründung wird das Ziel ausdrücklich benannt, die „aggressive Preispolitik“ der Hauptunternehmer als Ursache für den verbreiteten Missbrauch anzugehen. Zudem werden die Hauptunternehmer zu einer sorgfältigeren Auswahl ihrer Nachunternehmer verpflichtet.[Bundestag-Drucksache 19/13958 (2019)] Trotz dieser rechtlichen Verschärfung bleibt ein struktureller Druck auf die Zustellpersonen bestehen, der sich in Form von Zeitdruck, Überstunden und Parkdruck äußert. Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen einen gestiegenen Anteil regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, während Phänomene wie Scheinselbstständigkeit zurückgedrängt, aber nicht beseitigt wurden. Die KEP-Studie 2025 dokumentiert einen Beschäftigungsanstieg in der Branche um 2,2 Prozent auf rund 266.300 Personen im Jahr 2024. Bis 2030 wird ein Bedarf von rund 23.000 zusätzlichen Arbeitskräften erwartet.[BPEX (2026)] Damit wird die Fachkräftesicherung zu einer strategischen Frage, deren Lösung eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen voraussetzt. Diese Einsicht lässt sich sowohl aus der sozialwissenschaftlichen Forschung als auch aus der aktuellen Debatte über die Entfristung der Nachunternehmerhaftung ableiten.[Holst (2012)], [Dörre et al. (2018)], [Holtgrewe et al. (2020)]

Die ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen durch den Wirtschaftsverkehr ist eine zweite, häufig übersehene soziale Dimension. Lärm- und Schadstoffbelastungen konzentrieren sich systematisch in einkommensschwachen Stadtvierteln und entlang viel befahrener Durchgangsstraßen. Wohlhabende Wohnlagen profitieren dagegen überproportional von Zufahrtsbeschränkungen und autoarmen Stadtvierteln. In der deutschen Debatte ist diese räumliche Ungleichverteilung weniger präsent als etwa in Frankreich, wo sie unter dem Begriff der Umweltgerechtigkeit (justice environnementale) eine eigenständige politische Kategorie bildet. Für die Verkehrsplanung ergibt sich daraus die Pflicht, Entlastungsmaßnahmen so zu priorisieren, dass zuerst unterversorgte Quartiere adressiert werden, anstatt bestehende räumliche Privilegien weiter zu verstärken.

Die Versorgungsgerechtigkeit als dritte Dimension betrifft die Frage, ob regulatorische Eingriffe in den Wirtschaftsverkehr nicht ungewollt zu einer Verschlechterung der Versorgungslage für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen führen. Immobile Personen, ältere Menschen ohne Zugang zu E-Commerce-Plattformen und Haushalte ohne Abstellmöglichkeit für Pakete sind auf eine funktionierende Haustürzustellung angewiesen. Eine zu einseitige Ausrichtung auf Out-of-Home-Zustellung oder Paketautomaten kann diese Gruppen faktisch von der Versorgung ausschließen, wenn die entsprechende Abholinfrastruktur nicht fußläufig erreichbar ist. Die zunehmende Ausdifferenzierung der Zustelloptionen muss daher auch eine Dimension der Teilhabegerechtigkeit umfassen.

Zwischenfazit

Arbeits-, Umwelt- und Versorgungsgerechtigkeit

Der Wirtschaftsverkehr wirft drei miteinander verbundene Verteilungsfragen auf. Erstens verlagern Subunternehmerstrukturen einen Teil der wirtschaftlichen Risiken, des Zeitdrucks und der Infrastrukturkosten auf kleine Betriebe und Zustellpersonen. Das Paketboten-Schutz-Gesetz hat diese Missstände begrenzt, aber nicht vollständig beseitigt. Gleichzeitig werden bis 2030 rund 23.000 zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, sodass bessere Arbeitsbedingungen auch zur Voraussetzung für die Versorgungssicherheit werden.

Zweitens konzentrieren sich Lärm, Schadstoffe und Durchgangsverkehre häufig in bereits belasteten und einkommensschwachen Quartieren. Drittens können neue Zustellkonzepte selbst Ausschlüsse erzeugen: Eine einseitige Verlagerung auf Paketstationen benachteiligt immobile und ältere Menschen, wenn diese nicht fußläufig erreichbar sind. Eine sozial gerechte Stadtlogistik muss deshalb die Beschäftigungsbedingungen, die räumlichen Belastungen und den Zugang zur Versorgung gemeinsam bewerten. Entlastungsmaßnahmen sollten vorrangig dort ansetzen, wo Belastung und Verletzlichkeit am größten sind.

Der Paradigmenwechsel: Von reaktiver Regulierung zu integrierter Stadtlogistikplanung

Die traditionelle kommunale Reaktion auf Probleme des Wirtschaftsverkehrs ist überwiegend reaktiv-regulativ: Es werden Fahrverbote, Tonnagebeschränkungen, Lieferzeitfenster und Halteverbote als punktuelle Instrumente eingesetzt, um akute Konflikte zu entschärfen, ohne die systemischen Ursachen zu adressieren. Dieser Ansatz folgt derselben Logik wie die reaktive Verkehrssicherheitsarbeit vor der Etablierung des Vision-Zero-Prinzips: Man wartet, bis ein Problem sichtbar wird, und versucht, es mit dem geringstmöglichen Eingriff zu beheben. Das Ergebnis ist eine fragmentierte und inkonsistente Regulierungslandschaft. Sie ist für Dienstleister schwer kalkulierbar und Netzwerkeffekte systematischer Optimierung können in ihr nicht entstehen.[Verlinde et al. (2019)]

Der Paradigmenwechsel, der sich in den fortschrittlichsten Stadtverwaltungen weltweit vollzieht, besteht darin, die urbane Logistik als eigenständiges Planungsfeld zu begreifen, das dieselbe strategische Aufmerksamkeit verdient wie die Infrastruktur des ÖPNV und des Radverkehrs. Amsterdam verfügt seit 2019 über eine eigenständige Stadtlogistikstrategie, die Mikrodepots, emissionsfreie Zonen, ein Ladezonenmanagement und Kooperationsanreize als integriertes System konzipiert. In Frankreich bündelt das im Rahmen der LOM 2019 initiierte Programm „InTerLUD“ (Innovations Territoriales pour la Logistique Urbaine Durable) die Entwicklung kommunaler Logistikchartas mit ADEME-, Cerema- und Branchenbeteiligung. Die Pariser Metropolregion hat in diesem Rahmen die „Zone à Faibles Émissions mobilité“ mit logistischen Begleitmaßnahmen wie Umstiegsprämien und Andienungspunkten an der Zonengrenze verknüpft. Paris sieht zudem im Masterplan für nachhaltige Stadtlogistik Urban Consolidation Centres als verpflichtenden Bestandteil der Stadtplanung vor.[Cerema (2024a)], [Cerema (2024b)]

Die Logik des Kollektivgutproblems

Das Stadtlogistiksystem stellt ein klassisches Kollektivgutproblem dar. Die Infrastruktur des öffentlichen Raums ist eine gemeinsam genutzte Ressource, deren Überlastung allen Nutzern schadet. Ihre Ordnung erfordert jedoch individuelle Kooperationsbeiträge, die im Wettbewerbskontext rational vermieden werden. Kein einzelner Zustelldienstleister hat einen Anreiz, in eine gemeinsame Konsolidierungsinfrastruktur zu investieren, wenn seine Wettbewerber dasselbe Netz nutzen würden, ohne die Kosten zu teilen. Diese Logik macht deutlich, warum freiwillige Kooperation im deutschen Stadtlogistikmarkt trotz jahrzehntelanger Förderprogramme die absolute Ausnahme geblieben ist. Und sie zeigt auch auf, warum strukturelle Verbesserungen letztlich nicht durch Appelle an die Unternehmensverantwortung, sondern nur durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen entstehen können. Solche Rahmenbedingungen können Kooperation entweder erzwingen oder sie durch eine asymmetrische Kostenverteilung wirtschaftlich attraktiv machen.[Browne et al. (2011)]

Drei Grundprinzipien integrierter Stadtlogistik

Die integrierte Stadtlogistikplanung basiert auf drei Grundprinzipien, die in ihrer Kombination eine systemische Wirkung entfalten.

Erstens die Flächenzuweisung durch Planung statt durch Zufall: Ladezonen, Mikrodepotflächen und Wirtschaftsverkehrsbereiche werden als fester Bestandteil der Straßenraumgestaltung geplant und nicht als Restfläche zugeteilt.

Zweitens die Systemverantwortung statt Einzelverantwortung: Ähnlich wie bei der Vision Zero wird auch bei der integrierten Stadtlogistik die geteilte Systemverantwortung betont, da keine einzelne Akteursgruppe das System alleine optimieren kann. Kooperative Plattformen und eine geteilte Dateninfrastruktur sind dafür notwendige Voraussetzungen.

Drittens das Emissionsziel als Planungsrahmen. Die Klimaschutzziele der EU setzen verbindliche Reduktionspfade für den Verkehrssektor. Die Dekarbonisierung der Stadtlogistik muss als Planungsaufgabe begriffen und darf nicht als freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement betrachtet werden. Städte, die den Wirtschaftsverkehr als eigenständiges Planungsfeld behandeln, erzielen messbar bessere Ergebnisse bei Emissionen, Staubelastung und Flächeneffizienz als Städte, die auf reaktive Einzelmaßnahmen setzen.[Melo und Baptista (2017)]

Systemisches Zusammenspiel: Warum Einzelmaßnahmen scheitern und Systemansätze wirken

Die einzelnen Handlungsfelder der urbanen Stadtlogistik sind eng miteinander vernetzt und beeinflussen sich gegenseitig stark. Diese Wechselwirkungen werden weder in der politischen Debatte noch in der Planungspraxis ausreichend berücksichtigt. So entfalten Mikrodepots beispielsweise nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie mit Lastenrädern kombiniert werden. Dafür sind jedoch ausreichend breite Radwege und nicht behindernde Abstellmöglichkeiten am Zustellort erforderlich. Ladezonen können nur effektiv genutzt werden, wenn sie tatsächlich genutzt werden können, was einen entsprechenden Kontrolldruck voraussetzt, um Fehlbelegungen zu unterbinden. Emissionsfreie Zonen treiben die Elektrifizierung nur voran, wenn eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Zufahrtsbeschränkungen wirken nur dann nicht kontraproduktiv, wenn parallel dazu eine Konsolidierungsinfrastruktur an der Peripherie bereitgestellt wird. Diese Systemlogik erklärt, warum Pilotprojekte in Deutschland häufig lokal erfolgreich sind, sich aber nicht skalieren lassen. Das Einzelinstrument funktioniert, aber das komplementäre Systemumfeld fehlt.[Melo/Baptista (2017)], [Allen et al. (2018)]

Zwischenfazit

Kommunale Systemverantwortung statt reaktiver Einzelregulierung

Bislang reagiert die kommunale Steuerung des Wirtschaftsverkehrs häufig erst auf sichtbare Konflikte. Zwar lösen Halteverbote, Tonnagegrenzen, Lieferzeitfenster und einzelne Pilotprojekte lokale Probleme, sie erzeugen jedoch kein zusammenhängendes Logistiksystem. Zugleich ist die freiwillige Kooperation zwischen konkurrierenden Unternehmen strukturell begrenzt. Kein einzelner Anbieter hat einen ausreichenden Anreiz, gemeinsame Infrastruktur zu finanzieren, wenn Wettbewerber diese ohne entsprechenden Kostenbeitrag mitnutzen können.

Die integrierte Stadtlogistikplanung übernimmt deshalb die Systemverantwortung. Sie weist Lade-, Umschlag- und Mikrodepotflächen planerisch zu, verbindet Emissionsvorgaben mit Ladeinfrastruktur und schafft verbindliche Regeln für Kooperation und Datenaustausch. Entscheidend ist das Zusammenspiel: Mikrodepots benötigen Lastenräder und geeignete Netze, Ladezonen eine wirksame Kontrolle, Zufahrtsregeln Konsolidierungsflächen und Flottenvorgaben ausreichende Energieanschlüsse. Das Scheitern vieler Pilotprojekte bei der Skalierung zeigt nicht die Wirkungslosigkeit der Einzelinstrumente, sondern das Fehlen ihres komplementären Systemumfelds.

Handlungsempfehlungen

Eine integrierte Stadtlogistik kann nicht durch eine einzelne Maßnahme oder einen einzelnen Akteur umgesetzt werden. Vielmehr müssen Rechtsgrundlagen, kommunale Flächenplanung, betriebliche Abläufe, Gebäudeausstattung und digitale Systeme ineinandergreifen.

Der Bund und die Länder schaffen die wesentlichen rechtlichen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen. Die Kommunen müssen diese in räumliche Konzepte, verbindliche Regeln und konkrete Infrastruktur übersetzen. Unternehmen, Handel, Immobilieneigentümer und weitere Empfänger tragen wiederum die Verantwortung, ihre Liefer- und Betriebsabläufe anzupassen.

Verantwortlichkeiten für eine integrierte Stadtlogistik

Akteur oder Ebene Zentrale Verantwortung Rechtliche und planerische Aufgaben Infrastruktur und Betrieb Kooperation und Daten Erste Priorität
Bund Einheitliche rechtliche, finanzielle und technische Rahmenbedingungen schaffen Rechtsgrundlagen für Zufahrtssteuerung, digitale Berechtigungen und Wirtschaftsverkehrsflächen weiterentwickeln; bundesweit übertragbare Standards fördern Förderung von Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur, Umschlaganlagen und Modellvorhaben mit dauerhafter Betriebsperspektive Einheitliche Datenformate, Schnittstellen und Evaluationsstandards festlegen Kommunen einen rechtssicheren und praktikablen Instrumentenkasten bereitstellen
Länder Bundesrecht konkretisieren und kommunale Umsetzung unterstützen Landesrechtliche Vorgaben, Förderbedingungen und Genehmigungsverfahren vereinheitlichen; überörtliche Planung koordinieren Förderprogramme für Lade- und Logistikinfrastruktur sowie personelle und fachliche Unterstützung der Kommunen Kommunale Daten zusammenführen und den Erfahrungsaustausch zwischen Städten und Regionen organisieren Unterschiedliche kommunale Verfahren und Anforderungen stärker harmonisieren
Kommunen Wirtschaftsverkehr räumlich planen, Flächen sichern und Regeln umsetzen Stadtlogistikkonzepte erstellen; Lade-, Service- und Umschlagflächen ausweisen; Zufahrts-, Zeitfenster- und Berechtigungsregeln festlegen Flächennetz aus Ladezonen, Wirtschaftszonen, Paketstationen, Mikrodepots und größeren Logistikknoten entwickeln und kontrollieren Bedarfs-, Belegungs- und Wirkungsdaten erheben; Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft dauerhaft einbinden Wirtschaftsverkehrsflächen als eigenständige kommunale Planungskategorie etablieren
Logistik- und Transportunternehmen Fahrzeuge, Touren und Umschlagprozesse effizient und emissionsarm organisieren Zufahrts-, Zeitfenster- und Sicherheitsregeln einhalten sowie notwendige Berechtigungen nachweisen Flotten elektrifizieren, Sendungen bündeln, Mikrodepots nutzen und geeignete Fahrzeuge für die Feinverteilung einsetzen Planungsrelevante Betriebsdaten bereitstellen und an gemeinsamen Buchungs- und Steuerungssystemen teilnehmen Schlecht ausgelastete Einzelverkehre reduzieren und emissionsarme Hauptpfade festlegen
Handel und gewerbliche Empfänger Bestellungen und Warenannahme so organisieren, dass gebündelte Lieferungen möglich werden Lieferbedingungen, Beschaffung und betriebliche Vorgaben an kommunale Regeln und verfügbare Zeitfenster anpassen Gesicherte Warenannahmen, Paketboxen, Rückgabestellen, Mehrwegsysteme und gegebenenfalls gemeinsame Lieferbereiche bereitstellen Lieferzeiten mit Dienstleistern abstimmen und gemeinsame Lösungen mit benachbarten Betrieben entwickeln Bestellungen bündeln und verlässliche, möglichst personenunabhängige Warenannahmen ermöglichen
Öffentliche Einrichtungen Durch Beschaffung und Standortbetrieb eine Vorbild- und Nachfragerolle übernehmen Emissionsarme, gebündelte und sozial verträgliche Logistikleistungen in Ausschreibungen und Vergaben berücksichtigen Gemeinsame Warenannahmen, Paket- und Rückgabesysteme sowie Ladeinfrastruktur an eigenen Standorten einrichten Lieferdaten auswerten und Anforderungen zwischen mehreren Einrichtungen koordinieren Öffentliche Beschaffung für konsolidierte und emissionsarme Lieferungen nutzen
Immobilieneigentümer und Projektentwickler Logistische Funktionen innerhalb des Grundstücks und Gebäudes berücksichtigen Anlieferung, Entsorgung und Rücknahme bereits in Bauleitplanung, Genehmigung und Gebäudekonzeption einbeziehen Ladebereiche, Logistikräume, Paketboxen, geeignete Zugänge, Aufzüge und Flächen für Mehrweg und Rücksendungen bereitstellen Nutzungsregeln zwischen Mietparteien, Betreibern und Lieferdiensten koordinieren Logistik nicht nachträglich auf den öffentlichen Straßenraum verlagern
Bauherren und Bauunternehmen Baustellenverkehre frühzeitig planen und verbindlich koordinieren Baustellenlogistikpläne, Zufahrtsrouten, Lieferzeitfenster und Flächennutzungen festlegen Warte-, Umschlag- und Lagerflächen sichern sowie bei geeigneter Größe Bündelungszentren nutzen Lieferanten, Nachbarbaustellen und öffentliche Stellen in eine gemeinsame Termin- und Verkehrsplanung einbinden Unkoordinierte Direktanlieferungen und Warteverkehre am Baustellenrand reduzieren
Digitale Plattform- und Infrastrukturanbieter Interoperable Systeme für Buchung, Berechtigung, Steuerung und Kontrolle bereitstellen Datenschutz, Zugangsrechte, offene Schnittstellen und einen möglichen Betreiberwechsel berücksichtigen Systeme für Ladeflächen, Lieferzeitfenster, Zufahrtsrechte, Ladepunkte und Sendungsbündelung betreiben Daten in standardisierten Formaten zugänglich machen und geschlossene Einzellösungen vermeiden Offene Schnittstellen und übertragbare Berechtigungen gewährleisten

Die Übersicht macht deutlich, dass die Aufgaben der Beteiligten nicht voneinander zu trennen sind. Eine kommunale Zufahrtsregelung bleibt beispielsweise wirkungslos, wenn geeignete Fahrzeuge, Ladepunkte oder Umschlagflächen fehlen. Ein Mikrodepot kann den Verkehr nur dann entlasten, wenn Unternehmen ihre Sendungen dort tatsächlich bündeln und für die Feinverteilung geeignete Fahrzeuge einsetzen. Paketstationen und Empfangssysteme sind nur dann nützlich, wenn sie gut erreichbar, dauerhaft zugänglich und in die Abläufe mehrerer Anbieter integrierbar sind.

Bund und Länder: Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

Bund und Länder sollten den Kommunen einen rechtssicheren und praktikablen Instrumentenkasten zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere klare Grundlagen für Zufahrtsregelungen, differenzierte Wirtschaftsverkehrsflächen, digitale Berechtigungen sowie die planungsrechtliche Sicherung urbaner Logistikstandorte.

Technische und administrative Standards sollten möglichst einheitlich ausgestaltet werden. Unternehmen, die in mehreren Städten tätig sind, sollten nicht für jede Kommune unterschiedliche Anträge, Fahrzeugkategorien und Datenschnittstellen berücksichtigen müssen.

Förderprogramme sollten nicht nur den Fahrzeugkauf unterstützen. Ebenso wichtig sind Netzanschlüsse, betriebliche Ladeinfrastruktur, Mikrodepots, geräuscharme Technik, Empfangsschleusen und gemeinsam nutzbare digitale Systeme. Modellprojekte sollten von Beginn an eine Perspektive für den dauerhaften Betrieb enthalten.

Kommunen: Flächen sichern und Regeln miteinander verbinden

ommunen tragen die zentrale räumliche Verantwortung. Sie müssen ermitteln, welche Wirtschaftsverkehre in welchen Gebieten auftreten, welche Halte- und Umschlagbedarfe bestehen und welche Funktionen im Straßenraum oder auf privaten Flächen untergebracht werden können.

Stadtlogistikkonzepte sollten daher verbindlich mit den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Ordnungsrecht verknüpft werden. Erforderlich ist eine ressortübergreifende Zuständigkeit mit klaren Entscheidungswegen, eigenen personellen Kapazitäten und einem umsetzbaren Budget.

Zu den kommunalen Kernaufgaben gehören insbesondere:

  • die Sicherung geeigneter Lade-, Service- und Umschlagflächen,
  • die Integration des Wirtschaftsverkehrs in die Straßenraum- und Quartiersplanung,
  • verständliche Zufahrts-, Zeitfenster- und Berechtigungsregeln,
  • eine verlässliche Kontrolle der ausgewiesenen Flächen,
  • die Koordination größerer Baustellen und Sondernutzungen sowie
  • die Erhebung einheitlicher Daten zur Nutzung und Wirkung der Maßnahmen.

Zufahrtsbeschränkungen, Ladezonen und Mikrodepots sollten nicht als voneinander unabhängige Einzelprojekte eingeführt werden. Sie müssen Bestandteil eines zusammenhängenden Wirtschaftsverkehrsflächenmanagements sein.

Logistikunternehmen und gewerbliche Empfänger: Abläufe gemeinsam verändern

Logistikunternehmen können Touren bündeln, ihre Flotten elektrifizieren und alternative Zustellfahrzeuge einsetzen. Zudem können sie Daten bereitstellen, um ihre Prozesse besser zu steuern. Diese Veränderungen reichen jedoch nicht aus, wenn Handel, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und andere Empfänger ihre Warenannahme unverändert organisieren.

Deshalb muss auch die Empfängerseite einbezogen werden. Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise abgestimmte Lieferfenster, gemeinsame Warenannahmen, gesicherte Nachtanlieferungen, Paketboxen, Mehrwegsysteme und die Bündelung von Bestellungen. Größere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können durch ihre Beschaffungs- und Vergaberegeln zusätzliche Anreize für konsolidierte und emissionsarme Lieferungen setzen.

Freiwillige Kooperation kann solche Veränderungen unterstützen, sollte aber nicht die einzige Grundlage der Stadtlogistikpolitik bilden. Wo individuelle Kostenvorteile einer gemeinsamen Lösung entgegenstehen, sind verbindliche Vorgaben, Nutzungsbedingungen oder wirtschaftliche Anreize erforderlich.

Immobilieneigentümer und Projektentwickler: Logistik im Gebäude und auf dem Grundstück mitplanen

An der Schnittstelle zwischen Straße und Gebäude entstehen viele logistische Probleme. Fehlende oder ungeeignete Ladebereiche, zu kleine Aufzüge, unzugängliche Warenannahmen oder ungeeignete Müllräume verlängern die Haltezeiten und erhöhen den Flächenbedarf im öffentlichen Raum.

Deshalb sollten bei Neubauten und größeren Umbauten die Anlieferung, Entsorgung und Rücknahme von Waren bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Je nach Nutzung können folgende Aspekte wichtig sein:

  • gebäudeinterne oder grundstücksbezogene Ladebereiche,
  • gesicherte Paket- und Warenannahmen,
  • ausreichend dimensionierte Zugänge und Aufzüge,
  • Flächen für Mehrwegbehälter und Rücksendungen,
  • Ladepunkte für gewerbliche Fahrzeuge und Lastenräder (hierbei die richtige Auslegung der Ladeinfrastruktur beachten) sowie
  • gemeinsame Logistikräume für mehrere Nutzungen.

Kommunale Vorgaben und städtebauliche Verträge können sicherstellen, dass solche Funktionen nicht erst nach Fertigstellung eines Gebäudes auf den öffentlichen Straßenraum verlagert werden.

Bauherren und Bauunternehmen: Baustellenverkehre verbindlich koordinieren

Bei größeren Bauvorhaben sollten Baustellenlogistikpläne rechtzeitig festlegen, wie Anlieferungen, Warteflächen, die Zwischenlagerung und die Entsorgung organisiert werden. Besonders in Gebieten mit mehreren gleichzeitigen Vorhaben ist eine übergeordnete Koordination erforderlich.

Bündelungsstellen und Building Consolidation Centres können sinnvoll sein, sofern ihre Nutzung verbindlich vereinbart und in die Beschaffungs- und Terminplanung der beteiligten Unternehmen integriert wird. Ohne entsprechende Vorgaben bleiben sie häufig ein freiwilliges Zusatzangebot, während der Großteil der Anlieferungen weiterhin direkt zur Baustelle fährt.

Digitale Anbieter: Gemeinsame Systeme statt isolierter Plattformen

Digitale Anwendungen können Ladeflächen verwalten, Berechtigungen prüfen, Lieferzeitfenster koordinieren und Daten für die Verkehrsplanung bereitstellen. Ihr Nutzen bleibt jedoch begrenzt, wenn jede Kommune und jedes Unternehmen eigene, geschlossene Einzelsysteme verwendet.

Benötigt werden deshalb gemeinsame Schnittstellen, übertragbare Berechtigungen sowie klare Regeln für den Zugang, den Datenschutz und die Datennutzung. Öffentliche Stellen sollten vermeiden, sich dauerhaft von einzelnen Plattformanbietern abhängig zu machen. Zentrale Funktionen der Wirtschaftsverkehrssteuerung müssen auch bei einem Betreiberwechsel erhalten bleiben.

Zwischenfazit

Kommunale Systemverantwortung statt reaktiver Einzelregulierung

Die Verantwortung für eine funktionierende Stadtlogistik liegt bei vielen Akteuren. Die öffentliche Hand muss jedoch den Rahmen setzen, Flächen sichern und die verschiedenen Maßnahmen miteinander verbinden.

Unternehmen können innerhalb dieses Rahmens ihre Fahrzeuge und Betriebsabläufe anpassen. Immobilieneigentümer und Empfänger wiederum können die Warenannahme optimieren. Digitale Anbieter können die Nutzung der Infrastruktur koordinieren. Ohne klare öffentliche Ziele und verbindliche Regeln bleiben diese Aktivitäten jedoch häufig auf einzelne Standorte, Branchen oder Modellprojekte begrenzt.

Eine integrierte Stadtlogistik entsteht also nicht durch die Addition einzelner technischer Lösungen. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten, Finanzierung, Flächenplanung und betriebliche Umsetzung dauerhaft zusammengeführt werden.

Fazit

Die urbane Logistik befindet sich in einem strukturellen Umbruch, der weit über die Frage der Fahrzeugemissionen hinausgeht. Die gleichzeitige Entwicklung von E-Commerce-Wachstum, der Verbreitung von Quick Commerce, dem Out-of-Home-Trend, Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft, Zufahrtsbeschränkungen und neuen Verständnissen von Stadtraum erzeugt ein Spannungsfeld, in dem technologische Lösungen zwar notwendig, aber nicht hinreichend sind. Mikrodepots und Lastenräder, elektrifizierte Fahrzeugflotten und digitale Ladezonen sind zwar unverzichtbare Bausteine, ihre Wirksamkeit bleibt aber begrenzt, solange sie nicht in einen integrierten stadtplanerischen und regulatorischen Rahmen eingebettet werden.

Ein Kurswechsel im Umgang mit Gruppen, die in der öffentlichen Logistikdebatte kaum berücksichtigt werden, ist besonders dringend: Dazu zählen Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Sozial- sowie Gesundheitsdienste, deren Mobilitätsbedarfe sich nicht durch Out-of-Home-Zustellung oder Alternativzustellmodelle substituieren lassen. Hier besteht planerischer Nachholbedarf, der nur durch eine konsequente Einbeziehung dieser Akteure in Stadtentwicklungsprozesse behoben werden kann. Das Beispiel der Metropolregion Rhein-Neckar mit ihrem überkommunalen, digital beantragbaren Handwerkerparkausweis zeigt, dass administrativ einfache und rechtssichere Lösungen möglich sind, wenn der politische Wille vorhanden ist.

Die Nachtbelieferung bietet nur dort erhebliches Effizienzpotenzial, wo gewerbliche Empfänger mit gesicherter Zustellinfrastruktur, laufzeitneutrale Geschäftsmodelle und faire Arbeitsbedingungen zusammentreffen. Das Laufzeitparadoxon, bei dem die Zustellung aus Empfängersicht einen Tag später erfolgt, zeigt exemplarisch, dass stadtlogistische Instrumente kontextsensibel eingesetzt werden müssen und nicht pauschal als Entlastungsoption propagiert werden sollten. Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft ist keine Zukunftsvision mehr, sondern eine konkrete Forderung an den Umbau städtischer Logistikinfrastruktur, der von Sammelstellen bis hin zur Flächenstrategie für bidirektionale Mikrodepots reicht.

Der Unterschied zwischen fortschrittlichen Städten wie Amsterdam, Paris, Utrecht und Oslo und dem deutschen Durchschnitt ist nicht technischer oder finanzieller Natur, sondern planerisch-politischer: Die Entscheidung, Systemverantwortung zu übernehmen, statt auf freiwillige Lösungen zu warten, die in einem Wettbewerbsmarkt aus strukturellen Gründen nicht entstehen können.

Ob Städte und Betriebe den gegenwärtigen Wandel aktiv gestalten oder nur reagieren, hängt maßgeblich davon ab, wie frühzeitig integrierte Planungsansätze entwickelt werden, die wirtschaftliche Effizienz, Klimaschutzziele und soziale Teilhabe als gemeinsames Optimierungsfeld betrachten. Der Wirtschaftsverkehr wird dabei weder durch Zufahrtsbeschränkungen noch durch Digitalisierung verschwinden. Er wird sich verändern, differenzieren und räumlich neu verteilen.

Die Frage ist nicht, ob diese Transformation stattfindet, sondern ob sie gestaltet wird, und zwar mit welchen Prioritäten, mit welchen Akteuren und zu wessen Gunsten.

Kernbotschaft
Urbane Logistik ist keine nachgeordnete operative Frage eines einzelnen Logistikunternehmens, sondern eine zentrale Aufgabe der Stadtplanung. Es gibt eine Zunahme an Warenströmen, die immer kleinteiliger werden. Gleichzeitig bleiben die Flächen unverändert, es gibt Konkurrenz um die Nutzung und die Anforderungen an Klima-, Lärm- und Arbeitsschutz steigen. Elektrische Fahrzeuge können zwar die Emissionen senken, lösen aber weder den Flächenkonflikt noch Probleme durch unkoordinierte Zustellung, fehlende Umschlagpunkte oder belastende Arbeitsbedingungen. Erforderlich ist deshalb ein integriertes Stadtlogistiksystem, das Zufahrtsregeln, Lade- und Lieferzonen, Mikrodepots, Rücknahmelogistik, Energieversorgung und Datenaustausch aufeinander abstimmt. Kommunen müssen dafür Flächen sichern, verbindliche Regeln schaffen und die Bereiche Versorgung, Umweltentlastung und soziale Gerechtigkeit gemeinsam steuern.

Grundlagen und Analysen

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FAQ

Der urbane Wirtschaftsverkehr umfasst alle Fahrten, die eine Stadt versorgen, darunter Paketdienste, Handwerk, Pflege, Gastronomiebelieferung, Baustellenverkehr, Entsorgung und Warenlieferungen für Handel und Betriebe. Damit ist er deutlich mehr als nur Paketlogistik: Auf Handwerk, Pflege und Dienstleistungsverkehre entfallen etwa 35 bis 50 Prozent des gesamten städtischen Wirtschaftsverkehrs. Ohne diese Fahrten würden die Versorgung und viele Alltagsfunktionen in Städten nicht funktionieren.

Der Lieferverkehr lässt sich vor allem durch eine bessere Bündelung, Paketstationen, Mikrodepots, Lastenräder und klare Regeln für Zufahrt und Halten reduzieren. Dabei sind die Fahrten und der Flächenverbrauch reduzierbar, nicht jedoch das Sendungsvolumen selbst, da dieses unabhängig von kommunaler Politik weiter wächst. Entscheidend ist, dass Städte Logistikflächen aktiv mitplanen und nicht nur auf einzelne Anbieter reagieren. Eine freiwillige Kooperation zwischen konkurrierenden Paketdiensten entsteht dabei erst unter verbindlichen Rahmenbedingungen.

Lastenräder können einen wichtigen Teil der städtischen Paketzustellung übernehmen – vor allem auf kurzen Strecken und bei kleinen bis mittleren Sendungen. Professionelle Schwerlastmodelle erreichen inzwischen Nutzlasten von 200 bis 300 Kilogramm und können damit in vielen Einsatzfällen Kleintransporter ersetzen. Sie können jedoch nicht alle Lieferfahrzeuge ersetzen, da für schwere, sperrige oder palettierte Güter weiterhin größere Fahrzeuge benötigt werden. Besonders sinnvoll sind Lastenräder in Verbindung mit Mikrodepots, von denen aus die letzte Meile bedient wird.

Damit autofreie oder autoarme Quartiere funktionieren, muss der Lieferverkehr, das Handwerk, die Pflege, Umzüge und die Entsorgung von Anfang an mitgeplant werden. Dafür sind Andienungspunkte an den Quartiersrändern, Zufahrtsregeln, Lieferfenster sowie Ausnahmen für notwendige Fahrten erforderlich. Internationale Beispiele wie die Barcelona-Superblocks zeigen, dass die Versorgung auch unter restriktiven Zugangsregeln vollständig gewährleistet ist. Das Ziel besteht nicht darin, Wirtschaftsverkehr zu verhindern, sondern ihn geordnet, flächensparend und verträglich zu organisieren.

Oftmals stehen Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe, da geeignete Ladezonen fehlen oder dauerhaft von Pkw belegt sind. Besonders in Wohngebieten gibt es viele Lieferstopps, aber kaum gesicherte Halteflächen. Das führt zu Konflikten mit dem Rad- und Fußverkehr sowie dem fließenden Verkehr. Mehr dazu im Kapitel „Ladezonen und Halteflächen“.

Paketstationen und Abholpunkte können den Verkehr reduzieren, wenn sie fußläufig erreichbar sind und mehrere Zustellungen an einem Ort bündeln. Studien weisen je nach Szenario Einsparungen von 13 bis 32 Prozent der CO₂-Emissionen nach. Ihr Nutzen sinkt jedoch, wenn Menschen zur Abholung extra mit dem Auto fahren müssen. In peripheren Lagen kann sich der Vorteil sogar umkehren. Deshalb kommt es auf dichte, fußläufige und gut in den Alltag integrierte Standorte an.

Ein Mikrodepot ist ein kleiner Umschlagplatz in der Stadt, von dem aus Pakete und Waren auf der letzten Meile verteilt werden. Von dort aus können Lieferungen mit Lastenrädern, Sackkarren oder kleinen Elektrofahrzeugen zugestellt werden. In Kombination mit Lastenrädern lassen sich die CO₂-Emissionen auf der letzten Meile um 40 bis 60 Prozent senken. Mikrodepots sind vor allem dort sinnvoll, wo viele Lieferungen auf engem Raum anfallen.

Städte können den Lieferverkehr besser steuern, indem sie Ladezonen, Wirtschaftsverkehrsflächen, Mikrodepots und Zufahrtsregeln verbindlich planen. Wichtig sind außerdem digitale Belegungssysteme und eine konsequente Kontrolle, um zu verhindern, dass Ladeflächen dauerhaft zugeparkt werden. Anders als in den Niederlanden fehlt deutschen Kommunen bislang die Rechtsgrundlage, um emissionsfreie Zonen für den Güterverkehr auszuweisen. Entscheidend ist, den Wirtschaftsverkehr nicht nur als Störung, sondern als notwendigen Teil der städtischen Versorgung zu behandeln.

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Änderungshistorie & Updates
  • 17.04.2026: Erstaufschlag des Textes fertiggestellt
Verfasst von: Martin Randelhoff
Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund. Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte. Kontaktaufnahme: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net
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