Artikel zum Thema Verkehr
[VDI-Liveblog #DIT13] Infrastruktur der Zukunft – Menschen sinnvoll vernetzen

Was passiert, wenn man Rainer Bomba (CDU), Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und , einen der führenden Köpfe hinter den Protesten um das umstrittene Bahnprojekt 21, auf ein Podium setzt? Wir werden es heute Nachmittag erfahren. Der Verein Deutscher Ingenieure VDI veranstaltet heute in den 26. Deutschen Ingenieurtag. Im Rahmen dieser Veranstaltung findet auch eine Podiumsdiskussion zum Thema “ der – Menschen sinnvoll vernetzen” statt, die von Tom Buhrow moderiert wird.

Mit einem Politiker, einem Medienvertreter mit Ingenieurtechnischen Hintergrund, einem sogenannten “Wutbürger”, einem Projektplaner, der die Londoner Olympiastätten termin- und kostengerecht fertigstellen konnte und einem Kommunikationsexperten ist das ganze Spektrum von Akteuren in der Infrastruktur- und vertreten. Aus diesem Grund habe ich mich auch dazu entschlossen, die Podiumsdiskussion live von 16:00 – 17:30 Uhr an dieser Stelle mitzuprotokollieren und festzuhalten. Ich habe vermutlich auch die Möglichkeit, den Herrschaften im Anschluss noch einige Fragen zu stellen. Alternativ kann man die Diskussion hier im Livestream verfolgen.

Bis zu Beginn der Podiumsdiskussion empfehle ich die Lektüre des Interviews mit Fritz Mielert “Sauber, transparent, demokratisch und ohne Hinterzimmergespräche” im VDI-Blog.

Dr.-Ing. Willi Fuchs:
Seit 1999 ist er Direktor und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDI und Herausgeber der VDI nachrichten. Er studierte allgemeinen Maschinenbau an der Universität Siegen, an der er 1986 promovierte.

Rainer Bomba:
Mitglied der CDU und im BMVBS zuständig für die Bereiche Umweltpolitik, Infrastruktur und Grundsatzfragen des Ressorts, Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, , Stadtentwicklung und Wohnen sowie für den Straßenbau.

Klaus Grewe :
Als Senior Projektmanager für die Olympic Delivery Authority (ODA) koordinierte er von 2007 bis 2012 den Bau von rund 100 großen Olympiabauwerken, darunter das Londoner Olympiastadion, mit einem Gesamtvolumen von EUR 10,7 Mrd.

Dipl.-Ing. Fritz Mielert:
Geschäftsführer des Bürger- projekts „Die AnStifter“ in Stuttgart. Davor betreute er beim Online-Netzwerk „Campact – Demokratie in Aktion“ Projekte im Spektrum zwischen Energiewende und Vorratsdatenspeicherung und baute die „Parkschützer“ als eine der wichtigsten Gruppierungen im Protest gegen auf.

:
Als Geschäftsführer von Eck Kommunikation berät er Unternehmen in den Themen Onlinekommunikation, Online Reputation Management und Social Media Strategie. Außerdem ist er Herausgeber des PR-Blogger, gefragter Veranstaltungsreferent und Buchautor.

Skoda Ago EXPO Mikro-Taxikonzept von Maxim Shershnev und Tigran Lalayan (Designstudie)

Die Designer Maxim Shershnev und Tigran Lalayan von der Mailänder Scuola Politecnica di Design (SPD) haben gemeinsam mit der Designabteilung der Group ein neues Taxikonzept entwickelt. Das Skoda Ago EXPO ist im Rahmen des Studienganges Transportation and Car Design 2011/12 entstanden und soll einen Betrag zum Verkehrskonzept der EXPO 2015 in (1. Mai bis 31. Oktober 2015) leisten.

Neues Taxikonzept für Mailand vomnMaxim Shershnev und Tigran Lalayan

Frontansicht des Skoda Ago EXPO Micro Taxikonzepts von und

Das Design lehnt sich an Designtechnischen Schlüsselelementen des tschechischen Autobauers Škoda an, eine 100%iges Tochterunternehmen des Volkswagen AG.

Skoda Ago EXPO Micro Taxikonzept

Heckansicht des Skoda Ago EXPO Micro Taxikonzepts von Maxim Shershnev und Tigran Lalayan

Indem beide Designer auf den Beifahrersitz verzichtet haben, wird der Fahrer in der Mitte des Innenraums positioniert, die Fahrgäste nehmen auf zwei schmaleren Sitzen im hinteren Fahrzeugraum Platz. Durch die Raumaufteilung ist das Fahrzeug als Ganzes schmaler, leichter und weist somit im Vergleich zu heute üblichen Taximodellen geringere Schadstoffemissionswerte und einen geringeren auf.

Maxim Shershnev und Tigran Lalayan Taxi Mailand Innenraum Konzept Designstudie

Innenraum des Skoda Ago EXPO Micro Taxikonzepts von Maxim Shershnev und Tigran Lalayan

[Video zum Wochenende] Zürich in Bewegung

Der Schweizer Fotograf Alessandro Della Bella wollte das Lebensgefühl in Zürich, die pulsierende und elektrisierende Stadt an der Limmat, einfangen. Angestrebte Filmobjekte seines Zeitrafferfilms waren die malerische Altstadt, die großartigen Einkaufsmöglichkeiten, das breite kulturelle Angebot sowie die wunderschöne Seepromenade, viele Parks und Grünflächen. Nun ist es aber relativ schwer, in einer Stadt mit einem der besten Verkehrssysteme weltweit, den außen vorzulassen. 

Daher ist das Video auch ein exquisiter Kurzfilm über den Züricher mit der berühmten Bahnhofstraße, das Gleisvorfeld des Züricher Hauptbahnhofs, des Züricher Flughafens und den nächtlichen .

[Infografik] Wie misst man die Radverkehrsfreundlichkeit einer Stadt?

Die League of American Bicyclists vergleicht seit mehreren Jahren die Radverkehrsfreundlichkeit amerikanischer Städte und Bundesstaaten. Der Bicycle Friendly America Award dürfte im weiteren Sinne mit dem deutschen  des ADFC vergleichbar sein. Die betrachteten Regionen werden in Bronze, Silber, Gold, Platin und Diamant eingestuft.


Um die Einteilung vornehmen zu können, wurden bestimmte Kriterien festgelegt, welche die Fahrradfreundlichkeit einer Kommune bestimmen. Was sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine niedrigste Kategorie und wie können sich von dort hin zu Silber oder Gold verbessern?

Die  hat für eine bessere Übersicht über die Kriterien eine spezielle erstellt. Da die Bewertungsgrundlage meiner Meinung nach allgemeingültig ist, können auch europäische und deutsche Kommunen diese Maßstäbe an sich anlegen und die Radverkehrsfreundlichkeit ihrer Stadt und Gemeinde bewerten.

Radverkehrsfreundlichkeit Infografik USA

Kritieren der League of American Bicyclists zur Einstufung der Radverkehrsfreundlichkeit von US-Kommunen und Bundesstaaten (für Großansicht bitte klicken)

Regulierung des Fernbusmarktes durch das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)? Das BMVBS sagt NEIN!

Ich musste mich gestern auf Twitter doch sehr wundern, als eine Pressemitteilung der MFG MeinFernbus GmbH verbreitet wurde. In dieser wird von Seiten von nochmals darauf hingewiesen, dass im Wettbewerb mit der Deutschen Bahn keine Chancengleichheit herrsche und die Politik, insbesondere der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG, die Deutsche Bahn an die Leine nehmen müsse.

Torben Greve, Geschäftsführer von MeinFernbus:

Der deutsche braucht keine Staatsunternehmen. Es gibt bereits zahlreiche private Busunternehmen, die in einem intensiven Wettbewerb mit niedrigen Preisen und hoher Qualität um die Gunst der Kunden konkurrieren. Wir lehnen es ganz klar ab, dass die Deutsche Bahn ihre Gewinne aus dem Quasi-Monopol im Schienenfernverkehr und öffentliche Steuergelder aus dem Regionalverkehr nun nutzt, um mit Dumping-Preisen die Kooperationen von mittelständischen Unternehmen aus dem Markt zu verdrängen.

In der Pressemitteilung von MeinFernbus ist die Reaktion Ramsauers hervorgehoben:

Minister Ramsauer sicherte MeinFernbus zu, durch die anstehende Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes und eine Stärkung der die Nadelstiche der Deutschen Bahn zu unterbinden.

Im heutigen Münchner Teil der Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung ist im Artikel “Zum Leben erwacht” von Marco Völklein zu lesen: 

Ramsauer versicherte, mit einem “Eisenbahnregulierungsgesetz” wolle man “solche Sticheleien unterbinden” und zudem die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde stärken.

Ramsauer Mein Fernbus

„Bundesverkehrsminister Ramsauer im Gespräch mit den Geschäftsführern von MeinFernbus“. Im Bild von links nach rechts: Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für , Bau und ; Torben Greve, Geschäftsführer MFB MeinFernbus GmbH und Panya Putsathit, Geschäftsführer MFB MeinFernbus GmbH.
Die Bildrechte liegen bei Verena Brandt / MeinFernbus.

Da ich mir vorgenommen hatte, die Presseabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung etwas stärker zu nutzen, habe ich heute folgende Fragen an das BMVBS gerichtet:

  1. Plant das BMVBS der Deutschen Bahn AG bzw. der DB ML AG das Anbieten von Fernbusleistungen regulatorisch zu untersagen bzw. einzuschränken?
  2. Inwieweit deckt sich die Aussage von Herrn BM Ramsauer mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (Bundestags-Drucksache 17/12726 vom 13.03.2013)? Durch welchen Passus sollen “die Nadelstiche der Deutschen Bahn” konkret unterbunden werden?
  3. Auf welche “Nadelstiche” spielt Herr BM Ramsauer konkret an?
  4. Sind weitere Gesetzesinitiativen zur Regulierung des Fernbusmarktes geplant? Wenn ja, welche?
  5. Wie schätzt das BMVBS die Chancengleichheit im Fernbusmarkt derzeit ein? Falls Defizite erkannt worden sind: Welche Defizite sind dies und wie möchte der Bund die Chancengleichheit im Fernbusmarkt sicherstellen?
  6. Möchte der Bund als Eigentümer der DB ML AG das Anbieten von Fernbuslinien durch die DB untersagen?

Aus Vereinfachungsgründen zitiere ich einfach die Antwort des BMVBS:

[...] Dabei wurde seitens eines Unternehmens u.a. angesprochen, dass die DB AG zum einen die “guten” Haltepunkte an Bahnhöfen privaten Fernbusanbietern nicht zur Verfügung stelle und zum anderen durch “Dumpingpreise” auf bestimmten Strecken, die nun auch durch bedient werden, den Fernbussen bewusst Konkurrenz mache. Herr Minister hat dies zur Kenntnis genommen und dabei zutreffend angemerkt, dass der Bund als Eigentümer der DB AG sich nicht in das operative Geschäft einmischen könne, aber der DB AG z.B. durch das geplante neue Eisenbahnregulierungsgesetz stärker auf die Finger geschaut werden wird, z.B. was die Vergabe von Trassennutzungsrechten an Dritte und die Festlegung der Trassenpreise angeht; dies bezieht sich aber immer nur auf Schienennutzung. Durch das ERG wird mehr Transparenz und Kontrolle durch die BNetzA hergestellt.

Das Wort “Nadelstiche” wurde übrigens meines Wissens nicht von Herrn Ramsauer genutzt (ich stand dabei).

Das BMVBS plant weder, der DB AG oder sonst jemandem das Anbieten von Fernbusleistungen zu untersagen, im Gegenteil. Wir freuen uns sehr, dass sich der Markt so gut entwickelt und begrüßen dies ausdrücklich. Mit der erfolgten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ist dafür der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen worden. Weitere gesetzliche Regulierungen sind unsererseits (Bund) derzeit nicht geplant. Das Augenmerk zur weiteren Stärkung des Fernbusmarktes muss aus unserer Sicht nun auf den Ausbau einer guten Infrastruktur gelegt werden, also vor allem die Einrichtung gut positionierter und gut ausgestatteter Haltestellen. Hier sind vor allem die  Kommunen gefragt, die Zugriff auf die entsprechenden innerstädtischen Flächen haben. In München ist das mit einem PPP-Modell gut gelöst – Hochtief hat die Fläche nahe des Bahnhofes gekauft, in den Bau eines modernen ZOB mit guter Versorgungsinfrastruktur investiert und diesen nun an private Betreiber verpachtet.

Damit sollte klar sein: Der Bund als Eigentümer wird der Deutschen Bahn das Anbieten von Fernbusfahrten nicht untersagen. Auch das Eisenbahnregulierungsgesetz wird keinen Einfluss auf die Fernbusaktivitäten der Deutschen Bahn haben. Natürlich ist es sehr wichtig, wenn die Deutsche Bahn bzw. die DB Station & Service den Zugang zu bahnhofsnahen Fernbushaltestellen anderen Anbietern diskriminierungsfrei ermöglicht. Hier müssen die jeweiligen Aufsichtsbehörden entsprechende Maßnahmen ergreifen. Eine gesetzliche Regelung ist aber derzeit nicht geplant.

MeinFernbus hat in der Pressemitteilung anscheinend etwas unglücklich formuliert.

Meine in die beiden Tweets von gestern verpackte Kritik nehme ich hiermit zurück:

Rechtliche Zulassung von autonomen Fahrzeugen: Welche Regelungen müssen geändert werden?

Autonome Fahrzeugsysteme werden mittlerweile nicht nur von , sondern auch von fast allen Automobilherstellern und den großen Automobilzulieferern wie Bosch und Continental entwickelt. Die Technik ist dabei bereit sehr weit entwickelt und findet sich zum Teil bereits in unseren Fahrzeugen: Spurhalteassistent, Einparkassistent, usw.

Audi autonomes Fahrzeug Roboterauto

Der vollautonome Audi TTS Pikes Peak 2010, eine Gemeinschaftsentwicklung des Audi Electronics Research Lab, der Stanford University und Oracle – Foto: Audi CC BY-NC-SA 2.0

Feststeht: Die technische Machbarkeit ist keinesfalls das Problem. Für einen vollständigen oder teilweise auch für einen teilautonomen Fahrbetrieb hapert es jedoch an den rechtlichen Voraussetzungen.

Die schlechte Nachricht vorab: Vollautonome Fahrzeuge dürfen wegen internationalen Rechts in Deutschland ausschließlich als Testfahrzeuge (§ 70 StVZO und § 46 StVO) zugelassen werden. Eine “normale” Zulassung setzt eine Rechtsänderung voraus, die aber nicht vom nationalen Gesetzgeber beschlossen werden kann, sondern neuer internationaler Übereinkommen bedarf. Das Problem betrifft aber nicht nur Deutschland, sondern das gesamte europäische Ausland, da die entsprechenden Regelungen vor allem in europaweit geltenden EU-Richtlinien und ECE-Regelungen festgehalten sind.

Die nun folgende Aufstellung enthält nur Regelungen, die einer Überarbeitung bedürfen. Anforderungen, die autonome Fahrzeugsysteme durch ihre Ausstattungsmerkmale erfüllen (können), wie beispielsweise ein 180-Grad-Sichtfeld nach vorne und bei konventionellen Fahrzeugen mittels Spiegeln auch nach hinten, sind nicht extra aufgeführt worden. Ebenfalls ignoriert wurden Anforderungen an die Kamerasysteme, die analog zur Sehfähigkeit des Fahrzeugführers gewisse Anforderungen erfüllen müssen: Klasse B: 5,4 – 7,2 MP (3600 x 1200), gewerbsmäßige Fahrgastbeförderung: 16,1 – 21,5 MP (6720 x 1920) (vgl. LIENKAMP et al, S. 3)

Googles autonomes Fahrzeug Lexus

Lexus RX450h, der von Google für den autonomen Fahrbetrieb umgerüstet wurde – Foto: Steve Jurvetson @ Flickr, bearbeitet durch: Mariordo @ Wikimedia CommonsCC BY 2.0

Ich berufe mich bei der Ausarbeitung der zu überarbeitenden Regelungen hauptsächlich auf eine der Technischen Universität , die diese Fragestellung entsprechend aufgearbeitet hat 1

An dieser Stelle möchte ich zudem, wie bei rechtlichen Themen üblich, auf folgenden Haftungsausschluss hinweisen: “Die AutorInnen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die AutorInnen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der AutorInnen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.”

Stanford autonomes Fahrzueg Roboterauto Junior

Autonomes Fahrzeug Junior (Factsheet) der Stanford University – Bild: S. Thrun, Stanford University

(weiterlesen …)

  1. LIENKAMP, Markus; TANG, Tito; LUTZ, Lennart: Analyse der rechtlichen Situation von teleoperierten (und autonomen) Fahrzeugen; Technische Universität München, Lehrstuhl für Fahrzeugtechnik; München, o.J. - http://www.ftm.mw.tum.de/uploads/media/07_Lutz.pdf
Verkehr in 140 Zeichen am 28.04.2013
Seite 1 von 5512345102030>|

Schlußstrich

Die Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen ist das traurige Resultat unseres Versagens, menschliche Grundbedürfnisse über wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen.
Walter Gropius, Totale Architektur

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Denn man muss die Vergangenheit kennen, die Gegenwart analysieren um die Zukunft entwickeln zu können. (Mehr...)

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