
Dieser Gastartikel von Prof. Dr.-Ing. Christian Holz-Rau und Dr. Giulio Mattioli wird ebenfalls als Arbeitspapier Nr. 32 / Juli 2019 des Fachgebiets Verkehrswesen und Verkehrsplanung der Fakultät Raumplanung an der TU Dortmund veröffentlicht und ist Preprint einer Veröffentlichung in Internationales Verkehrswesen (Ausgabe 3/2019). Wenn auch Sie einen Beitrag auf Zukunft Mobilität veröffentlichen möchten, schreiben Sie mir bitte.
Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung 2030 wurde eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr um 25 % prognostiziert (BVU et al. 2014: 361). Diese ist vollständig ausgeblieben. Die Verkehrsnachfrage steigt stärker als erwartet. Fahrzeugseitige Effizienzgewinne blieben in den letzten zehn Jahren aus. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am 5. Juli 2019 ihr Konzept einer CO2-Steuer für den Verkehrs- und Wärmesektor präsentiert. Danach schlägt sie eine CO2-Steuer von 35 € je t CO2 für das Jahr 2020 vor sowie eine lineare Steigerung um 15 € je Jahr bis 2030.
Im Verkehrsbereich werden davon Verhaltensanpassungen in der Verkehrsnachfrage und beim Kauf von Fahrzeugen erwartet. Die gleichzeitig vorgeschlagene Kompensation als Kopfpauschale1 mindert allerdings den Druck zur Verhaltensanpassung. Bei unterdurchschnittlichen CO2-Emissionen steigt das verfügbare Einkommen und kann die Grundlage für höhere Emissionen bilden. Erst oberhalb des Mittelwertes entstehen Zusatzkosten. Diese können im Verkehrsbereich, aber auch durch andere Einsparungen (z. B. bei Nahrung, Kleidung, Urlaub, Altersvorsorge…) ausgeglichen werden.
Hinsichtlich des Vorschlags einer CO2-Steuer dürfte unstrittig sein:
Dieser Beitrag ordnet die Debatte in die Verkehrsentwicklung der letzten zwanzig Jahre und in die Verkehrsprognosen für die nächsten zehn Jahre ein. Er betrachtet die Emissionen des Personenverkehrs mit Pkw, auf die sich die politische Debatte konzentriert.
Die Kraftstoffpreise sind seit dem Jahr 2000 zunächst gestiegen, nominal (hier Superbenzin) von 102 ct/l im Jahr 2000 auf 146 ct/l im Jahr 2018, also um 43 % (Abb. 1).3 Maxima erreichte der nominale Benzinpreis in den Jahren 2008 und 2012. Seitdem ist der Benzinpreis wieder deutlich gesunken. Während in den Jahren 2000 bis 2003 zu Jahresbeginn die Steuern auf Kraftstoffe um 3,1 ct/a erhöht wurden,4 blieben die Steuersätze seitdem nominal konstant (Mineralölsteuer auf Benzin 65,45 ct/l, auf Diesel 47,04 ct/l (BMFi 2019)). Damit sind sie real seit 2003 um 21,5 % gesunken. In Preisen von 2019 lag die Mineralölsteuer im Jahr 2003 um 18 ct/l Benzin höher als 2019 (Inflationsrate 1,5 %/a, zu den Berechnungen s. Anhang 1).

Abb. 1: Preisentwicklung bei Superbenzin (nominal, bezogen auf die Entwicklung der Verbraucherpreise sowie auf die Nettolöhne und –gehälter (2010 = 1)), Berechnungen nach: statista 2019a, statista 2019b, BVU et al. 2014: 185ff. und DIW 2019: 5 s. Anhang 1
Dagegen haben zwischen 2009 und 2017 24 bzw. 26 der übrigen 29 europäischen Staaten die Steuern auf Benzin bzw. Diesel erhöht, in der Mehrzahl der Fälle für Diesel stärker als für Benzin (Kunert 2018: 690f).
Gemessen an den Verbraucherpreisen beträgt der Anstieg von 2000 bis 2018 10 %. Bezogen auf die Nettolöhne und –gehälter liegt der heutige Benzinpreis nur knapp 3 % über dem Preis des Jahres 2000. Preissignale für sparsamere und weniger CO2-emittierende Fahrzeuge und Verhaltensweisen sind trotz zwischenzeitlichen Hochs 2012 ausgeblieben.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das zentrale Dokument der Verkehrs(infrastruktur)politik des Bundes (BMVI 2016). Der BVWP basiert u. a. auf einer in ihren Grundlagen interministeriell und in der Bund-Länder-Kommission abgestimmten Verkehrsverflechtungsprognose.5 Diese prognostiziert die Entwicklung der Verkehrsnachfrage (Pkwkm: +12 %) und der CO2-Emissionen (-25 %) (BVU et al. 2014: 368).6 In der Realität ist die Verkehrsnachfrage seit 2010 stärker gestiegen als erwartet. Die Abnahme der CO2-Emissionen ist vollständig ausgeblieben. Die CO2-Emissionen der Neufahrzeuge haben in Deutschland in den letzten Jahren sogar weiter zugenommen. Innerhalb der EU emittieren die Neufahrzeuge nur in Estland und Luxemburg mehr CO2 pro km als in Deutschland (Rang 27 von 29). Die CO2-Emissionen pro km der deutschen Neuwagenflotte (2017) liegen um 7,8 % über dem EU-Durchschnitt und um 23,1 % über dem der Niederlande als „EU-Meister“ (Berechnung nach ACEA 2019: 64).
Eine der zentralen Grundlagen der BVWP-Prognose ist die Preisentwicklung bei Kraftstoffen. Der BVWP ging von einem realen Preisanstieg von 2 %/a aus (punktierte Linien von 2010 bis 2030 in Abb. 2, zu den Berechnungen s. Anhang 2). Die tatsächliche Preisentwicklung von 2010 bis 2019 (schmale Linien in Abb. 2) verläuft ab 2014 immer weiter unterhalb der BVWP-Prognose. Im Jahr 2019 war das Superbenzin real 47 ct/l billiger als prognostiziert, der Liter Diesel 36 ct/l. Die Gründe:
Entsprechend verläuft die Nachfrage- und Emissionsentwicklung deutlich oberhalb der BVWP-Prognose. Die bisher schon erhebliche Differenz zwischen BVWP-Prognose und den aktuellen Kraftstoffpreisen würde ohne Interventionen (gestrichelten Linien in Abb. 2) bis 2030 real auf 89,7 ct/l Benzin und 66,9 ct/l Diesel ansteigen.

Abb. 2: Bisherige und mögliche Entwicklungen der Kraftstoffpreise (reale Preise, Bezugsjahr 2018). Berechnungen nach: statista 2019a, statista 2019b, BVU et al. 2014: 185ff. und DIW 2019: 5 s. Anhang 2
Die hohe Preisdifferenz zu den Prognosegrundlagen zeigt die bisher fehlende Bereitschaft, Emissionsminderungen im Verkehrsbereich durch Preiserhöhungen zu unterstützen. Seit fast zwei Jahrzehnte wird sogar ein inflationsbedingter Rückgang der realen Mineralölsteuer akzeptiert. In der BVWP-Prognose 2030 soll Superbenzin real 234 ct/l und Dieselkraftstoff 200 ct/l kosten (auf 2019 umgerechnet nach BVU et al. 2014: 187). Diese Planungsgrundlagen wurden politisch nicht einmal kommuniziert. Dabei sind 2 %/a real eine moderate Preissteigerung, weiter abgeschwächt durch Einkommenssteigerungen.
Bei den aktuellen Vorschlägen zur CO2-Steuer handelt es sich um eine modifizierte Mineralölsteuererhöhung, die den höheren CO2-Ausstoß je Liter Dieselkraftstoff berücksichtigt (breite Linien 2020 bis 2030 in Abb. 2). Auch mit diesem CO2-Steuer-Vorschlag wäre der Liter Superbenzin im Jahr 2030 real 44,8 ct billiger als nach der BVWP-Prognose, der Liter Diesel um 16,5 ct.7
Die aktuelle politische Auseinandersetzung über die CO2-Steuer dreht sich also darum, ob ein kleiner Teil der dem BVWP 2030 zugrunde liegenden Preiserhöhung verspätet realisiert wird. Bisher diente die BVWP-Prognose dagegen ausschließlich als Begründungsgerüst für den weiteren Infrastrukturausbau, verbunden mit einem nicht umgesetzten Beruhigungsargument für die CO2-Diskussion.
Die seitens der Umweltministerin vorgeschlagene CO2-Steuer wird die im BVWP prognostizierte CO2-Minderung für den Straßenpersonenverkehr von 25 % bis 2030 bei Weitem nicht erreichen, und erst recht nicht das Sektorziel von 40 bis 42 %:
Der Vorschlag der CO2-Steuer, die EU-Grenzwerte für den Flottenverbrauch und einige Fördermaßnahmen werden bei Weitem nicht ausreichen, um das Ziel 2030 von minus 40 bis 42 % (BMU 2019: 38) für den Verkehr zu erreichen. Das im Verkehrsbereich für den Klimaschutz verlorene letzte Jahrzehnt wird sich so nicht aufholen lassen. Daher wäre die erste Schlussfolgerung die Kraftstoffpreise so zu erhöhen, wie im BVWP 2030 vereinbart. Umgerechnet auf Benzin entspricht dies einer CO2-Steuer von real 180 €/t CO2 für 2020 und 320 €/t CO2 für 2030.
Dazu führt auch, leichter verständlich als die Angaben in €/t CO2, etwa folgende Regelung:
Dies würde ab 2020 eingeführt zwar milde einsteigen, bis 2030 für Benzin aber ziemlich genau den Wert der BVWP-Prognose erreichen. Gleichzeitig wäre das Dieselprivileg abgebaut. Es ginge aber vielleicht noch eingängiger:
Damit wäre 2030 der BVWP-Wert etwas überschritten, aber es gilt ein verlorenes Jahrzehnt aufzuholen.
Zu Ende ist die Diskussion damit aber noch lange nicht, denn selbst die kaum noch erreichbare BVWP-Prognose blieb weit vom Ziel der -40 % entfernt. Aber ein wichtiger Einstieg ist die Verteuerung der Kraftstoffe in jedem Fall, je schneller und konsequenter umso besser. Zu diskutieren wären aber auch dann weitere Bausteine:
Zum Schluss noch ein Hinweis:
Die verkaufte Menge der Kraftstoffe muss zum Erreichen der CO2-Ziele um 40 bis 42 % zurückgehen. Die realen Steuereinnahmen des DIW-Konzeptes aus Benzin sinken unter Berücksichtigung des Inflationsverlustes bei der Mineralölsteuer um 13%, die aus Diesel steigen um 6%. Die realen Einnahmen lägen in der Summe bei zielkonformer Emissionsminderung im Verkehr des Jahres 2030 also unter den heutigen Einnahmen. Würde das Ziel dagegen nicht erreicht, wäre der Steuer zwar höher. Diese Einnahmen würden aber voraussichtlich als Strafzahlungen an die EU abfließen. Vielleicht spart der Verbraucher abhängig von seinen Fahrzeug- und Energiekosten sogar noch mehr. Denn er zahlt nicht nur weniger Steuern auf den Kraftstoff, sondern gleichzeitig für weniger Kraftstoff.
Sollten nach den Ankündigungen von Ursula von der Leyen als neuer Präsidentin der EU-Kommission verschärfte Klimaschutzvorgaben in Kraft treten und erreicht werden, wären die Mindereinnahmen noch höher. Im klimaneutralen Jahr 2050 fehlen diese Steuereinnahmen zur Infrastrukturfinanzierung dann vollständig.
Mit der CO2-Steuer ist die Debatte um die Nutzerkosten im Verkehr gerade erst eröffnet. Wünschen wir uns eine fundierte Debatte und endlich relevante Fortschritte im Klimaschutz. Wünschen wir uns einen offensiven Verkehrsminister, der das Geld zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Verkehrsbereich einnehmen will. Denn alles andere wäre unsozial. Erfolgreicher Klimaschutz führt dann fast zwingend von der Mineralölsteuer, im Übergang begleitet durch eine CO2-Steuer, zur Maut auf allen Straßen.
ACEA (European Automobile Manufacturers Association): The Automobile Industry Pocket Guide 2019/2020 (2019)
BMFi 2019: Grundlagenwissen zum Benzinpreis und seiner Entwicklung. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2018-01-11-grundlagen-benzinpreis.html (Zugriff 17.7.2019)
BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit): Klimaschutz in Zahlen. Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik. Ausgabe 2019
BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Hg.: Bundesverkehrswegeplan 2030. (2016)
BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Hg.: Verkehr in Zahlen 2018/2019. (2018)
BVU Beratergruppe Verkehr und Umwelt, Intraplan Consult, Ingenieurgruppe IVV, Planco Consulting (2014): Verkehrsverflechtungsprognose 2030. Endbericht (2014)
DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin): Für eine sozialverträgliche CO2-Bepreisung. In: Politikberatung kompakt 138 (2019)
EUROSTAT (2019): Verfügbares Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte. SDG_10_20. Letzte Daten- und Strukturaktualisierung: 03.07.2019 https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_10_20/default/table?lang=de
Kunert, Uwe (2018): Diesel: Kraftstoff und Pkw-Nutzung europaweit steuerlich bevorzugt, Besteuerung in Deutschland reformbedürftig. In: DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung): DIW Wochenbericht 32/2018: 686-695 (DOI: https://doi.org/10.18723/diw_wb:2018-32-1)
Ricke, Katharine; Drouet, Laurent; Caldeira, Ken; Tavoni, Massimo: Country-level social costs of carbon. In: Nature Climate Change Volume 8: 895–900 (2018)
Statista 2019a: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/776/umfrage/durchschnittspreis-fuer-superbenzin-seit-dem-jahr-1972/ (Zugriff 10.7.2019)
Statista 2019b: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4913/umfrage/verbraucherpreisindex-fuer-deutschland-seit-1948/ (Zugriff 10.7.2019)
Statista 2019c: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/370558/umfrage/monatliche-nettoloehne-und-gehaelter-je-arbeitnehmer-in-deutschland/ (Zugriff 10.7.2019)
Statista 2019d: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/779/umfrage/durchschnittspreis-fuer-dieselkraftstoff-seit-dem-jahr-1950/ (Zugriff 10.7.2019)
UBA (Umweltbundesamt): Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten. Kostensätze. Stand 02/2019
Die nominalen Kraftstoffpreise für den Zeitraum 2000 bis 2019 wurden anhand des Verbraucherpreisindexes auf die Preise des Jahres 2010, dem Jahr der BVWP-Prognose, umgerechnet. Eine Vergleichsrechnung mit der Einkommensentwicklung nach EUROSTAT (2019) führt dabei zu annähernd gleichen Ergebnissen wie für die Entwicklung der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung.
Reale Grundpreise der Kraftstoffe: Um den Grundpreis vor Steuern zu berechnen wird der aktuelle Benzin- und Dieselpreis (real 2019) um die MWSt. reduziert und diesem Nettopreis die Mineralölsteuer von 65,45 ct/l auf Benzin bzw. 47,04 ct/l auf Diesel abgezogen. Die Grundpreise ausgehend von aktuell 141 ct/l Benzin bzw. 127 ct/l Diesel betragen danach (141/1,19) – 65,45 = 53 ct/l Benzin bzw. (127/1,19) – 47,04 = 60 ct/l Diesel.
Mineralölsteuer in realen Preisen: Die reale Höhe der Mineralölsteuer sinkt seit 2003 durch die Geldentwertung. Ausgehend von den Preisen 2019 sinkt die Mineralölsteuer bei weiterhin ausbleibender Anpassung von 2019 bis 2030 von 65,45 ct/l Benzin auf real 65,45 x 0,98511 = 55,4 ct/l Benzin bzw. von 47,04 auf real 47,04 x 0,98511 = 39,8 ct/l Diesel. Seit dem Jahr 2003 ist die Mineralölsteuer auf Benzin real um 17,6 ct/l, auf Diesel real um 12,7 ct/l gesunken.
Kraftstoffpreise bei fortgesetzter Untätigkeit: Die Preisentwicklung der Kraftstoffe wird durch die reale Veränderung des Grundpreises und die parallele Entwertung der Mineralölsteuer bestimmt. Die Fortschreibung des Grundpreises geht von einer realen Preissteigerung von 2 %/a aus. Auf den realen Grundpreis der Kraftstoffe der Jahre werden die Mineralölsteuer und die Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Dies führt für das Jahr 2030 (in Preisen von 2019) für Benzin zu (53 x 1,02 11 + 55,4) x 1,19 = 144 ct/l und für Diesel zu (60 x 1,02 11 + 47,04) x 1,19 = 136 ct/l. Beim Benzin wird wie in den letzten Jahren die Erhöhung des Grundpreises fast vollständig durch die inflationsbedingt sinkende Mineralölsteuer kompensiert. Beim Diesel tritt aufgrund des etwas höheren Grundpreises und des geringeren Mineralölsteuersatzes eine leichte Preissteigerung ein.
Reale Kraftstoffpreise nach BVWP-Prognose ab 2011: Nach BVWP-Prognose sollte seit 2010 infolge der Marktentwicklung und der Mineralölsteueranpassung der Kraftstoffpreis real um 2 % jährlich steigen. Ausgehend von den Kraftstoffpreisen des Jahres 2010 (zu Preisen von 2019) ergeben sich für das Jahr 2030 preisbereinigt 158*1,0220 = 234 ct/l Benzin und 136*1,0220 = 203 ct/l Diesel. Auf diesen Preisen basierten die Verkehrs- und CO2-Prognose sowie die Bewertung der Investitionsmaßnahmen im BVWP 2030.
CO2-Steuersätze: Die CO2-Emission wird im DIW-Modell 2020 mit 35 €/t CO2 besteuert. Diese Steuer steigt jährlich um 15 €/t und damit bis 2030 auf 185 €/t. Diese Annahmen des DIW-Gutachtens werden als nominale Steuersätze angesehen (keine nähere Ausführung im Gutachten) und daher mit einer Inflationsrate von 1,5 % in reale Steuersätze abgezinst. Für das Jahr 2030 ergibt sich 185 x 0,98510 = 159 €/t CO2. Die Umrechnung der realen Steuersätze auf den Liter Benzin und Diesel erfolgt anhand der Werte des DIW-Gutachtens. Bei 35 €/t CO2 sind dies 8,29 ct/l Benzin und 9,29 ct/l Diesel. Für das Jahr 2030 ergeben sich die CO2-Steuersätze zu 8,29 x 159 / 35 = 38 ct/l Benzin und 9,29 x 159 / 35 = 42 ct/l Diesel.
Reale Kraftstoffpreise mit CO2-Steuer ab 2020: Auf die realen Grundpreise der Kraftstoffe werden die realen Mineralölsteuersätze und die reale CO2-Steuer pro Liter Kraftstoff der jeweiligen Jahre addiert. Anschließend wird auf diesen realen Nettopreis die MWSt. in Höhe von 19 % aufgeschlagen. Für das Jahr 2030 ergibt sich auf Basis des Grundpreises 2030 und den realen Mineralöl- und CO2-Steuersätzen (65,9 + 55,4 + 37,8) x 1,19 = 189 ct/l Benzin und (74,2 + 39,8 + 42,3) x 1,19 = 186 ct/l Diesel.