Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit

Mobilität bezahlbar halten. Wahre Kosten transparent machen.
Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

Mobilität ist zu billig und zu teuer zugleich. Zu billig, weil Klima-, Unfall-, Gesundheits- und Flächenkosten oft von der Allgemeinheit getragen werden. Zu teuer, weil hohe Mobilitätskosten vor allem Haushalte belasten, die wenig verdienen oder mangels Alternativen auf das Auto angewiesen sind.

Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden kann, entscheidet sich an drei Fragen: Welche Kosten verursacht der Verkehr? Wer trägt sie heute? Und wie lassen sich Busse, Bahnen, Straßen und kommunale Netze nachhaltig finanzieren? Der Beitrag untersucht dazu Instrumente von der CO₂- und Straßenbenutzungsgebühr über Tarife bis hin zu neuen Einnahmequellen.

Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind keine Gegensätze. Sie lassen sich verbinden, wenn die Kosten verursachergerechter verteilt und die Einnahmen für Entlastungen, bessere Angebote und eine verlässliche Infrastruktur eingesetzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobilität ist zu billig und zu teuer zugleich: Zu billig, weil der Verkehr externe Kosten von rund 149 Milliarden Euro pro Jahr verursacht, die fast ausschließlich auf den Straßenverkehr entfallen. Zu teuer, weil die Mobilitätskosten gerade einkommensschwache und autoabhängige Haushalte stark belasten.
  • Der Staat verbilligt oft das Falsche: Statt die tatsächlichen Kosten des Verkehrs stärker den Verursachern anzulasten, fördern steuerliche Regelungen und Vergünstigungen emissionsintensives Fahren. Dienstwagenprivileg, Entfernungspauschale sowie Diesel- und Kerosinvergünstigungen summieren sich auf über 30 Milliarden Euro pro Jahr und wirken oft sozial unausgewogen.
  • Die größte Ungleichheit besteht räumlich, wobei nicht nur das Einkommen, sondern auch der Wohnort entscheidend ist. Am stärksten betroffen sind Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum, die in schlecht erschlossenen Räumen auf das Auto angewiesen sind. Ihnen hilft langfristig kein billigerer Treibstoff, sondern eine verlässliche Alternative.
  • Kostenwahrheit und Bezahlbarkeit schließen sich nicht aus, wenn die Einnahmen nachvollziehbar verwendet werden: als Klimageld, als gezielte Hilfe für Härtefälle und als Investition in bessere Angebote.
  • Kein Instrument reicht allein: CO₂-Bepreisung, Straßenbenutzungsgebühren, Parkraumbewirtschaftung, Drittnutzerfinanzierung und sozial gestaffelte Tarife lösen jeweils nur einen Teil des Problems. Erst im Zusammenspiel, gemessen an Einnahmen, Lenkungswirkung, sozialer Wirkung, räumlicher Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit, wird die Finanzierung tragfähig.
  • Mehr Geld allein reicht nicht, der Investitionsstau ist auch ein Ordnungs- und Steuerungsproblem. Schuldenbremse, fehlende Zusätzlichkeit, kurzfristige Budgets und knappe Verwaltungskapazitäten verhindern eine verlässliche Infrastruktur. Notwendig sind mehrjährige, zweckgebundene Mittel und Institutionen, die planen und bauen können.
Inhaltsverzeichnis

Das doppelte Kostenparadox

Mobilität ist in Deutschland zugleich zu billig und zu teuer.

Sie ist zu billig, weil viele Folgen des Verkehrs nicht von dem bezahlt wird, von dem sie verursacht werden. Klimaschäden, Luftschadstoffe, Lärm, Unfälle und Flächenverbrauch sind nur teilweise im Preis einer Fahrt enthalten. Ein erheblicher Teil dieser Kosten wird von der Allgemeinheit oder von künftigen Generationen getragen.

Gleichzeitig ist sie zu teuer, weil Mobilität für viele Haushalte längst eine spürbare Belastung ist. Wer wenig verdient, weit pendeln muss oder in einer schlecht angebundenen Region lebt, kann steigende Kosten nicht einfach vermeiden. Besonders hart trifft es Menschen, die ein Auto brauchen, es sich aber kaum leisten können.

Genau darin liegt das doppelte Kostenparadoxon: Verkehr ist gesellschaftlich unterpreist und individuell oft überteuert.

Die erste Seite dieses Paradoxons zeigt sich in den externen Kosten. Allein in der Europäischen Union belaufen sich die Schäden, die nicht von den Verursachern getragen werden, auf mehrere Hundert Milliarden Euro im Jahr.[van Essen u. a. (2019)] Dazu gehören Klima- und Gesundheitsschäden ebenso wie Lärm, Unfälle und Flächenverbrauch.

Der Staat gleicht diese Schieflage jedoch nicht konsequent aus. Im Gegenteil: An wichtigen Stellen verbilligt er gerade jene Mobilität, die hohe Folgekosten verursacht. Die umweltschädlichen Subventionen im Verkehr summieren sich auf über 30 Milliarden Euro pro Jahr, nur der Energiesektor weist noch höhere Summen auf.[Umweltbundesamt (2021)] Das Dienstwagenprivileg, die Entfernungspauschale, die Dieselbegünstigung und die Kerosinbefreiung senden ein falsches Signal: Was klima- und verteilungspolitisch begrenzt werden müsste, wird fiskalisch teilweise gestützt.

Die zweite Seite des Paradoxons zeigt sich im Haushaltsbudget. Mobilität ist nach Wohnen und Ernährung der drittgrößte Ausgabenposten privater Haushalte und macht im Durchschnitt rund zwölf Prozent der Konsumausgaben aus.[Agora Verkehrswende (2023)] Eine pauschale Verteuerung des Fahrens wirkt deshalb nicht neutral. Sie betrifft Menschen je nach Einkommen, Wohnort und verfügbaren Alternativen sehr unterschiedlich.

Haushalte, die trotz geringer Einkommen auf ein Auto angewiesen sind, sind besonders verletzlich. Für sie ist das Auto kein Komfortgut, sondern eine Voraussetzung für Arbeit, Versorgung, Bildung und soziale Kontakte. Werden Autos teurer, ohne dass brauchbare Alternativen entstehen, wird Mobilität zu einem Teilhabeproblem. Dieser erzwungene Autobesitz ist eine zentrale Form von Verkehrsarmut.[Lucas et al. (2016)]

Deshalb reicht es nicht aus, Mobilität einfach teurer oder billiger zu machen. Beides kann falsch sein. Ein höherer CO₂-Preis kann die tatsächlichen Kosten besser abbilden, aber ohne Ausgleich soziale Härten verschärfen. Ein günstiges Ticket entlastet, hilft aber wenig, wenn es kein verlässliches Angebot gibt. Eine Maut kann die Kosten für die Nutzung der Straßen stärker in den Preis einbeziehen, trifft aber besonders jene, die keine Ausweichmöglichkeit zum Auto haben.

Entscheidend ist die folgende Verknüpfung: Kosten müssen dort anfallen, wo sie entstehen, und Einnahmen müssen so zurückfließen, dass die Teilhabe erhalten bleibt. Das kann über eine Pro-Kopf-Rückerstattung geschehen, die niedrige Einkommen relativ stärker entlastet. Es kann durch gezielte Hilfen für Härtefälle geschehen. Und es kann durch Investitionen in bessere Angebote geschehen, die den Zwang zum Auto verringern. Entscheidend für die Akzeptanz ist nicht nur die Höhe des Preises, sondern vor allem die nachvollziehbare Verwendung der Einnahmen.[Klenert et al. (2018)]

Das Zielsystem: Kostenwahrheit, Bezahlbarkeit, Gerechtigkeit

Drei Maßstäbe ziehen sich deshalb durch den gesamten Text.

Kostenwahrheit bedeutet, dass Preise die tatsächlichen Kosten der Mobilität besser abbilden sollen. Wer Schäden verursacht, soll sie nicht auf andere abwälzen.

Bezahlbarkeit bedeutet, dass Menschen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Versorgung und soziale Kontakte erreichen können müssen, ohne finanziell überfordert zu werden. Ein niedriger Preis allein genügt dafür nicht, entscheidend ist ein nutzbares Angebot.

Gerechtigkeit bedeutet, dass die Lasten nach Einkommen, Wohnort, Mobilitätsabhängigkeit und Generationengerechtigkeit bewertet werden müssen. Ein Haushalt in der gut angebundenen Innenstadt hat andere Möglichkeiten als ein Haushalt im ländlichen Raum ohne Bus am Abend.

An diesen Maßstäben werden CO₂-Bepreisung, Tarifpolitik, Straßenbepreisung, Arbeitgeberabgaben, Value Capture, Sondervermögen und Fondsmodelle bewertet. Dabei bleibt entscheidend: Wer verursacht Kosten? Wer zahlt heute? Wer sollte künftig zahlen? Und wie lässt sich verhindern, dass notwendige Preissignale die soziale Teilhabe beeinträchtigen?

Zwischenfazit

Mobilität ist zugleich zu billig und zu teuer

Mobilität ist zugleich zu billig und zu teuer: Einerseits landen viele tatsächliche Kosten bei der Allgemeinheit und künftigen Generationen, andererseits belasten Mobilitätskosten einkommensschwache und autoabhängige Haushalte stark. Das System ist intransparent, sozial unausgewogen und in seiner Lenkung widersprüchlich. Kostenwahrheit und Bezahlbarkeit lassen sich deshalb nur gemeinsam erreichen, wenn die Verursacher stärker zur Kasse gebeten werden, die Einnahmen nachvollziehbar zurückfließen und bessere Angebote entstehen.
Externe Kosten und Kostenwahrheit

Was sind externe Kosten und Nutzen des Verkehrs?

Externe Kosten sind Folgekosten des Verkehrs, die nicht die Verursacher tragen, sondern die Allgemeinheit oder künftige Generationen.

Was Mobilität wirklich kostet: externe Kosten und Kostenwahrheit

Externe Kosten sind Folgekosten des Verkehrs, die nicht von den Verursachern, sondern von der Allgemeinheit oder künftigen Generationen getragen werden. Dazu zählen Klimaschäden, Luftschadstoffe, Lärm, Unfälle, Flächenverbrauch und – je nach Abgrenzung – auch Zeitverluste durch Stau. Eine Untersuchung des Schweizer Instituts INFRAS beziffert diese Kosten für Deutschland für das Jahr 2017 auf rund 149 Milliarden Euro. Nahezu 95 Prozent davon entfallen auf den Straßenverkehr.[INFRAS (2019)]

Diese Summe ist kein abstrakter Rechenposten. Sie beschreibt den Teil der Mobilitätskosten, der aktuell weder im Fahrpreis noch an der Zapfsäule oder in der Steuererklärung auftaucht. Genau darin liegt das „zu billig“ des Kostenparadoxons: Der Preis einer Fahrt zeigt nur einen Ausschnitt dessen, was sie gesellschaftlich tatsächlich kostet.

Was kostet Mobilität?

Vier Arten von Kosten

01

Private Kosten

Das, was Haushalte unmittelbar zahlen.
02

Fiskalische Kosten

Das, was öffentliche Haushalte finanzieren.
03

Externe Kosten

Das, was Dritte, Umwelt und künftige Generationen tragen.
04

Verdeckte Kosten

Subventionen und Steuervergünstigungen, welche Preise verzerren.

Was die Verkehrsmittel kosten

Die Rechnung wird vor allem im Vergleich der Verkehrsmittel aussagekräftig. Je Personenkilometer, also je Person und gefahrenem Kilometer, verursacht der Pkw externe Kosten in Höhe von rund 10,8 Cent. Linien- und Reisebusse verursachen Kosten von rund 3,0 Cent, die Eisenbahn im Personenverkehr von 3,2 Cent und im Fernverkehr rund 2,1 Cent.[INFRAS (2019)] Der innerdeutsche Luftverkehr erreicht 12,8 Cent je Personenkilometer, wobei mehr als die Hälfte auf die Klimawirkung entfällt. Einen Sonderfall bilden Motorräder mit rund 54 Cent, was vor allem auf die hohen Unfallkosten zurückzuführen ist.[INFRAS (2019)]

Bei gleicher Verkehrsleistung verursacht die Bahn damit nur etwa ein Drittel der externen Kosten eines Pkw und ein Viertel der Kosten eines Inlandsflugs. Dieser Vergleich ist sogar eher vorsichtig, da bei der Berechnung der Bahnstrom mit dem deutschen Strommix angesetzt wird, wodurch die Schiene tendenziell ungünstiger erscheint.

Der größte Hebel liegt deshalb nicht allein in der effizienteren einzelnen Fahrt. Entscheidend ist das Bündel aus kürzeren Wegen, der Verlagerung auf Verkehrsmittel mit geringeren Folgekosten und der Vermeidung besonders kostenintensiver Fahrten.

Aus diesem Befund folgt die ökonomische Grundforderung der Kostenwahrheit, das sogenannte Verursacherprinzip. Demnach soll derjenige, der Kosten auslöst, diese auch tragen. Nicht als Strafe, sondern damit die tatsächlichen Kosten in die Entscheidung über Verkehrsmittel, Wegstrecke und Wohn- oder Arbeitsort einfließen. Das Instrument dazu heißt Internalisierung: Externe Kosten werden über Preise angelastet, etwa über Energiesteuern, eine CO₂-Bepreisung, Maut oder Parkgebühren. Die Europäische Union hat dieses Ziel – „Polluter Pays“ und „User Pays“ – ausdrücklich zur Richtschnur ihrer Verkehrspolitik erklärt.[van Essen u. a. (2019)]

Solange diese Anlastung unterbleibt, sendet der Markt ein falsches Signal: Das Verkehrsmittel mit den höheren Folgekosten erscheint billiger, als es für die Gesellschaft tatsächlich ist.

Wie belastbar die Zahlen sind

Diese Zahlen sind keine exakten Messwerte. Sie beruhen auf Schätzungen, die erhebliche Spannweiten enthalten. Besonders anspruchsvoll ist die Monetarisierung von Klimaschäden, Lärm oder Unfallfolgen, also die Umrechnung von Schäden in Geldbeträge. Welcher Wert einer Tonne Kohlendioxid zugerechnet wird, ist zwar wissenschaftlich begründbar, aber zugleich auch normativ. Das Umweltbundesamt setzt dafür einen eigenen Kostensatz an, der deutlich über dem politisch festgelegten CO-Preis liegt.[Umweltbundesamt (2020)]

Je nach Kostensatz, Bezugsjahr und Abgrenzung fallen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Das wird besonders bei den Staukosten deutlich, die in manchen Rechnungen enthalten sind und in anderen nicht. Die im Auftrag der Europäischen Kommission für die gesamte EU erstellten Schätzungen reichen deshalb je nach Methode von mehreren Hundert Milliarden Euro bis nahe an eine Billion Euro.[van Essen el al. (2019)]

Diese Unsicherheit schränkt die grundsätzliche Aussage nicht ein. Zwar schwankt die genaue Höhe der externen Kosten, die Größenordnung und die Rangfolge bleiben jedoch stabil. Straße und Luft verursachen in den Studien deutlich höhere externe Kosten als Schiene und Bus. Für politische Entscheidungen reicht diese Einschätzung aus. Es geht nicht darum, den Centbetrag auf die zweite Nachkommastelle genau festzulegen, sondern um die Richtung des Preissignals.

Zahlen Autofahrer genug?

In der öffentlichen Debatte heißt es oft, Autofahrer zahlten über Steuern bereits genug. Tatsächlich nimmt der Staat erhebliche Summen ein. So bringt die Kraftfahrzeugsteuer rund 9,5 Milliarden Euro im Jahr ein.[Statistisches Bundesamt (2025)] Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel summierte sich 2024 auf rund 33,5 Milliarden Euro, davon entfielen 15,3 Milliarden auf Benzin und 18,2 Milliarden auf Diesel.[Statistisches Bundesamt (2025)], [Destatis (2025b)] Zusammen mit der auf Kraftstoffe entfallenden Mehrwertsteuer ergeben sich verkehrsbezogene Einnahmen in der Größenordnung von 45 bis 50 Milliarden Euro.

Diese Einnahmen decken den Bau und Unterhalt der Bundesfernstraßen, der im Bundeshaushalt mit rund 13 Milliarden Euro zu Buche schlägt, deutlich.[Bundesministerium für Verkehr (2026)] Daraus folgt jedoch nicht, dass der Autoverkehr seine Kosten trägt. Denn die Kraftfahrzeug- und Energiesteuer sind allgemeine Steuern und keine zweckgebundenen Nutzerentgelte. Vor allem aber reicht der Vergleich „Einnahmen minus Straßenbaukosten“ nicht aus. Entscheidend ist die gesamtwirtschaftliche Rechnung: Welche Kosten verursacht der Straßenverkehr insgesamt, einschließlich der Kosten, die heute nicht im Preis erscheinen?

Hier fällt die Bilanz deutlich anders aus. Allein die externen Kosten des Straßenverkehrs belaufen sich laut INFRAS-Rechnung auf rund 141 Milliarden Euro pro Jahr, was etwa 95 Prozent der gesamten externen Verkehrskosten von 149 Milliarden Euro entspricht.[INFRAS (2019)] Diese übersteigen die verkehrsbezogenen Einnahmen bei Weitem. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht trägt der Straßenverkehr seine Kosten daher nicht.

Dies ist eine Aussage über das gesamte System, nicht über jede:n Autofahrer:in. Einige Haushalte sind stark belastet, andere profitieren von steuerlichen Begünstigungen und wieder andere besitzen gar kein Auto. Für die Preislogik bleibt zunächst festzuhalten: Die heutigen Preise und Steuern bilden die tatsächlichen Kosten des Straßenverkehrs nur unzureichend ab, ihre Verteilung muss gesondert betrachtet werden.

Der Nutzen des Fuß- und Radverkehrs

Eine faire Kostenrechnung berücksichtigt nicht nur die Folgekosten des motorisierten Verkehrs. Sie erkennt auch den gesellschaftlichen Nutzen von Verkehrsarten an, die kaum externe Kosten verursachen. Fuß- und Radverkehr belasten Klima, Luft und Fläche deutlich weniger und stiften zusätzlich einen messbaren Nutzen, vor allem durch gesundheitsfördernde Bewegung.

Eine europaweite Untersuchung beziffert diesen Saldo je Kilometer. Ein mit dem Auto gefahrener Kilometer kostet die Gesellschaft rund 0,11 Euro. Ein mit dem Fahrrad zurückgelegter Kilometer bringt dagegen einen Nutzen von rund 0,18 Euro und ein zu Fuß zurückgelegter Kilometer sogar von rund 0,37 Euro.[Gössling u. a. (2019)]

Die Förderung sicherer Fuß- und Radwege ist somit kein Zusatzaspekt der Verkehrspolitik. Sie ist auch ökonomisch gut begründet. Wenn kurze Wege vom Auto auf das Fahrrad oder den Fußweg verlagert werden, entfällt nicht nur eine externe Kostenlast, es entsteht auch ein gesellschaftlicher Gewinn. Dies hat zugleich eine soziale Dimension: Gerade einkommensschwache und autolose Haushalte sind auf sichere, direkte und barrierearme Wege angewiesen.

Die Schweiz zeigt mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, wie sich das Verursacherprinzip praktisch umsetzen lässt. Seit 2001 zahlen dort alle Lastwagen über 3,5 Tonnen eine Abgabe, deren Höhe sich aus Gewicht, gefahrener Strecke und Schadstoffklasse ergibt – für einen 40-Tonner sind das rund ein Franken je Kilometer. Die LSVA belastet damit die Infrastruktur- und Umweltkosten des Schwerverkehrs gezielt und bringt rund 1,8 Milliarden Franken im Jahr ein. Zwei Drittel davon fließen an den Bund und werden dort größtenteils in die Bahninfrastruktur investiert.[Bundesamt für Verkehr (o. J.)]

Dieses Instrument verbindet zwei Ziele: Es macht Kosten transparent, indem es die Verursacher zahlen lässt, und stärkt gleichzeitig die Alternative, indem die Einnahmen in die Schiene fließen. Damit zeigt es im Kleinen, worauf es im Großen ankommt: Preissignale werden politisch tragfähiger, wenn ihre Erträge in bessere Angebote münden.

Zwischenfazit

149 Milliarden € externe Kosten

Der Verkehr verursacht in Deutschland externe Kosten von rund 149 Milliarden Euro pro Jahr – fast ausschließlich auf der Straße. Die genauen Beträge sind zwar Schätzungen, doch die Rangfolge ist stabil: Pkw und Flugzeug belasten die Allgemeinheit deutlich stärker als Schiene, Bus, Fuß- und Radverkehr. Die heutigen Steuern decken diese Kosten bei Weitem nicht. Kostenwahrheit verlangt deshalb, die Folgekosten stärker anzulasten und die Einnahmen in bessere Angebote zurückzuführen.
Externe Kosten und Kostenwahrheit

Die externen Kosten des Verkehrs nach Verkehrsträger in den EU28 im Jahr 2016

Die Europäische Kommission ließ in einer Studie die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Umwelt, Gesundheit, Luftqualität und Klima wie auch die anfallenden Infrastrukturkosten berechnen.

Die Subventionslandschaft: umweltschädliche Subventionen und Fehlanreize

Der Verkehr trägt nur zum Teil seine tatsächlichen Kosten. Der fiskalische Rahmen geht jedoch noch weiter, denn er unterlässt nicht nur die konsequente Anlastung externer Kosten, sondern verbilligt an zentralen Stellen auch aktiv emissionsintensives Fahren.

Laut Umweltbundesamt belaufen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf rund 65 Milliarden Euro im Jahr. Der Verkehrssektor hat nach dem Energiesektor den zweitgrößten Anteil – über 30 Milliarden Euro jährlich.[Umweltbundesamt (2021)] Gemeint sind nicht nur direkte Zahlungen, sondern auch Steuervergünstigungen, also Einnahmen, auf die der Staat verzichtet, um ein bestimmtes Verhalten zu begünstigen.

Wie hoch diese Summe ausfällt, hängt vom jeweiligen Subventionsbegriff ab. Das Bundesfinanzministerium legt diesen enger aus als das Umweltbundesamt, weshalb beide zu unterschiedlichen Zahlen kommen. Unstrittig ist jedoch die Richtung: Die wichtigsten Vergünstigungen im Verkehr begünstigen Auto und Flugzeug und stehen damit quer zu den Klima- und Verteilungszielen, die der Staat an anderer Stelle verfolgt.

Besonders prägend für die Debatte sind vier Posten: Dienstwagenprivileg, Entfernungspauschale, Dieselbegünstigung und Kerosinbefreiung.

Dienstwagen und Entfernungspauschale

Das Dienstwagenprivileg begünstigt die private Nutzung von Firmenwagen. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss der Nutzer diesen geldwerten Vorteil pauschal mit einem Prozent des Listenpreises je Monat versteuern. Diese Regelung bildet die tatsächliche Privatnutzung großzügig ab und wirkt zusammen mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Anschaffung und Betrieb beim Arbeitgeber.

Das Umweltbundesamt beziffert die Begünstigung auf rund drei Milliarden Euro im Jahr. Sie kommt vorwiegend Haushalten mit hohen Einkommen zugute, da Dienstwagen vor allem in höheren Gehaltsklassen verbreitet sind.[Umweltbundesamt (2021)] Eine ökonomische Untersuchung schätzt den jährlichen Wohlfahrtsverlust dieser verzerrenden Besteuerung auf 600 bis 780 Euro je Fahrzeug, was EU-weit einem Betrag von zwölf Milliarden Euro entspricht. Der Grund dafür ist, dass die Regelung größere und teurere Fahrzeuge begünstigt.[Gutiérrez-i-Puigarnau und van Ommeren (2011)]

Das Dienstwagenprivileg ist somit aus zwei Gründen problematisch: Einerseits fördert es ein emissionsintensives Verhalten, andererseits begünstigt es überdurchschnittlich hohe Einkommen. Zwar wird durch die reduzierte Besteuerung elektrischer Dienstwagen die ökologische Problematik entschärft, die soziale Schieflage bleibt jedoch weitgehend unangetastet. Die Begünstigung bleibt auf diejenigen konzentriert, die überhaupt Zugang zu einem Dienstwagen haben.

Ähnlich gelagert, aber breiter gestreut ist die Entfernungspauschale, die im Alltag meist als Pendlerpauschale bezeichnet wird. Sie erlaubt es, für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Pauschbetrag als Werbungskosten geltend zu machen. Genau darin liegt ihre regressive Logik: Der Abzug mindert das zu versteuernde Einkommen und ist daher umso wertvoller, je höher der persönliche Steuersatz ist. Ein Spitzenverdiener spart somit je Kilometer mehr als eine Geringverdienerin. Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, geht leer aus.

Eine Untersuchung auf Basis georeferenzierter Beschäftigtendaten bestätigt, dass die Pauschale Höherverdienende deutlich stärker begünstigt und vor allem dann regressiv wirkt, wenn keine Mindestentfernung vorgesehen ist.[Heuermann u. a. (2017)] Genau diese Untergrenze hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Die Pauschale beträgt seither einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das kostet den Bund im Jahr 2026 rund 1,1 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2027 jährlich rund 1,9 Milliarden Euro.[Bundesministerium der Finanzen (2025)]

Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land sowie mit der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Diese Zielrichtung ist nachvollziehbar. Lange Pendelwege sind in schlecht angebundenen Regionen oft keine Frage des Luxus, sondern die Folge fehlender Alternativen. Das Instrument bleibt dafür jedoch ungenau. Es hilft über den Steuerabzug besonders den Gutverdienern und subventioniert lange Wege unabhängig vom Verkehrsmittel. Damit wird auch das Pendeln mit dem Auto entlastet, anstatt gezielt Mobilitätsabhängigkeit und niedrige Einkommen auszugleichen.

Diesel und Kerosin

Auf der Kraftstoffseite gibt es zwei weitere Begünstigungen. So wird Dieselkraftstoff mit 47,04 Cent je Liter besteuert, also rund 18 Cent niedriger als Benzin mit 65,45 Cent je Liter, obwohl bei der Verbrennung eines Liters Diesel mehr Kohlendioxid freigesetzt wird. Der Bundesrechnungshof beziffert die dadurch entgangenen Einnahmen für das Jahr 2022 auf rund 7,2 Milliarden Euro und empfiehlt die Abschaffung des Dieselprivilegs ausdrücklich. Die höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw gleicht diesen Vorteil jedoch nur teilweise aus. Ein großer Teil der Begünstigung entfällt zudem auf den gewerblichen Verkehr, vor allem den Straßengüterverkehr.[Bundesrechnungshof (2025)]

Die Begünstigung des Luftverkehrs ist noch größer. Kerosin ist im gewerblichen Luftverkehr von der Energiesteuer befreit und für internationale Flüge fällt keine Mehrwertsteuer an. Zusammen ergibt das einen Steuervorteil von rund zwölf Milliarden Euro.[Umweltbundesamt (2021)] Hier zeigt sich die Schieflage zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln besonders deutlich: So wird der Schienenpersonenfernverkehr seit 2020 immerhin nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent belastet.[Mehrwertsteuer Schienenfernverkehr (2020)] Auf Tickets und Treibstoff des internationalen Luftverkehrs wird dagegen keine entsprechende Steuer erhoben. Dadurch wird ausgerechnet eines der klimaschädlichsten Verkehrsmittel verbilligt.

Warum der Abbau stockt

Dass diese Fehlanreize seit Jahren bekannt sind, hat ihren Abbau bislang kaum beschleunigt. Das Umweltbundesamt, der Bundesrechnungshof und große Teile der Verkehrsforschung halten die genannten Vergünstigungen für klima- und haushaltspolitisch verfehlt. Trotzdem werden sie politisch kaum in Frage gestellt.

Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens lässt sich über den Subventionsbegriff streiten. Was das Umweltbundesamt als umweltschädliche Subvention zählt, erscheint im engeren Subventionsbericht des Bundes nicht immer in gleicher Weise. Diese Unterschiede in den Definitionen schwächen die politische Eindeutigkeit.

Zweitens sind die Verlierer einer Reform klar erkennbar: Pendler, Dieselfahrer, Dienstwagenberechtigte, die Luftverkehrsbranche und Spediteure. Der Nutzen einer Reform verteilt sich dagegen breit und ist weniger greifbar – auf den Haushalt, das Klima, die Gesundheit und künftige Generationen.

Drittens haben manche Vergünstigungen einen realen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund. So soll die Entfernungspauschale Haushalte mit langen Arbeitswegen entlasten. Von Verfassung wegen kann es im Sinne des objektiven Nettoprinzips zudem geboten sein, die unausweichlich beruflich bedingten Wegeaufwendungen weiterhin abzugsfähig zu halten. Die Dieselbegünstigung wurde lange mit der Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs begründet. Wer diese Instrumente reformieren will, muss diese Anliegen berücksichtigen, statt sie zu ignorieren.

Gerade deshalb reicht eine reine Streichlogik nicht aus. Besser wäre ein Umbau: weg von pauschalen Vergünstigungen für Kraftstoff, Dienstwagen oder lange Autowege, hin zu einer verkehrsmittelunabhängigen und sozial gestaffelten Mobilitätsförderung. Wer tatsächlich wenig verdient und auf Mobilität angewiesen ist, sollte gezielt entlastet werden. Wer hohe Einkommen erzielt, große Dienstwagen nutzt oder häufig fliegt, braucht keine indirekte Förderung.

Die politische Richtung ging zuletzt allerdings teilweise in die Gegenrichtung. Neben der erhöhten Entfernungspauschale beschloss der Bundestag auf Initiative der Koalition für Mai und Juni 2026 eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent je Liter inklusive Umsatzsteuer – einen zweiten „Tankrabatt“. In der Gesetzesbegründung wird eingeräumt, dass die Maßnahme den Einsatz fossiler Energien vorübergehend begünstigt.[Energiesteuersenkung 2026 (Tankrabatt)]

Darin liegt der Grundkonflikt: Kurzfristige Entlastung wird über Instrumente organisiert, die langfristig die falsche Struktur stabilisieren. Wer Haushalte in schlecht angebundenen Räumen unterstützen will, sollte nicht den Kraftstoff pauschal verbilligen, sondern ihre Abhängigkeit vom Auto verringern und sie bis dahin gezielt entlasten.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Instrumente, ihre Fehlanreize und mögliche bessere Ansätze zusammen:

Instrument Fehlanreiz Verteilungswirkung Besserer Ansatz
Dienstwagenprivileg Anreiz zu größeren, teureren Pkw regressiv Mobilitätsbudget; CO₂- und nutzungsabhängige Besteuerung
Entfernungspauschale lange Pendelwege, Zersiedelung regressiv sozial gestaffeltes Mobilitätsgeld
Dieselprivileg Fossiler Kraftstoff gemischt, stark gewerblich stufenweise Angleichung mit Ausgleich für den Güterverkehr
Kerosinbefreiung Flugverkehr regressiv nach Nutzung Kerosin- und Ticketbesteuerung, international abgestimmt
Zwischenfazit

Der Staat verbilligt das Falsche

Das Dienstwagenprivileg, die Entfernungspauschale, die Dieselbegünstigung und die Kerosinbefreiung begünstigen Auto und Flugzeug und wirken häufig sozial unausgewogen. Ihr Abbau stockt, weil die Subventionen vielen Einzelpersonen zu Gute kommen und daher politisch umstritten sind. Eine Reform muss berechtigte Anliegen wie den Stadt-Land-Ausgleich aufnehmen, darf diese aber nicht länger über pauschale Begünstigungen des fossilen Verkehrs lösen.

Wer zahlt, wer profitiert: die Verteilungsfrage

Es stehen zwei Befunde nebeneinander: Der Verkehr trägt seine tatsächlichen Kosten nur teilweise und der Staat subventioniert emissionsintensives Fahren zusätzlich, wodurch häufig höhere Einkommen begünstigt werden. Daraus folgt die Verteilungsfrage: Wer trägt die Kosten der Mobilität und wer profitiert von den bestehenden Regeln?

Diese Frage lässt sich nicht mit einem einfachen Gegensatz von Arm und Reich beantworten. Nötig sind zwei Blickrichtungen. Der übergeordnete Blick zeigt, wie sich Verkehrsausgaben, Autobesitz und steuerliche Begünstigungen über die verschiedenen Einkommensgruppen verteilen. Der individuelle Blick zeigt, was Mobilität einen Haushalt tatsächlich kostet. Erst die Kombination beider Perspektiven macht deutlich, warum die Lastverteilung in wichtigen Punkten regressiv ist und die härteste Bruchlinie oft nicht zwischen Einkommensgruppen, sondern zwischen gut angebundenen und autoabhängigen Räumen verläuft.

Der übergeordnete Blick: Wer wie viel ausgibt

Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, der jüngsten nach Einkommen gegliederten Auswertung, gibt ein einkommensschwacher Haushalt im Schnitt rund 40 Euro pro Monat für das Auto aus, ein einkommensstarker dagegen fast 388 Euro. Das ist nahezu das Zehnfache.[Destatis – Mobilitätsausgaben (2021)]

In absoluten Beträgen zahlen höhere Einkommen also deutlich mehr. Sie fahren häufiger, besitzen mehr und größere Fahrzeuge und geben entsprechend mehr für Anschaffung, Betrieb und Nutzung aus. Relativ zum verfügbaren Einkommen sieht das Bild anders aus. Für Haushalte mit wenig Budget wiegt jeder Mobilitätseuro schwerer. Dieselbe Ausgabe kann für den einen eine Unannehmlichkeit sein, für den anderen eine echte Einschränkung.

Entscheidend ist dabei der Autobesitz. Der Pkw ist in Deutschland weit verbreitet. Anfang 2026 waren rund 49,5 Millionen Pkw zugelassen, die Pkw-Dichte lag bei 590 Fahrzeugen je 1.000 Einwohnern.[Pkw-Bestand (KBA)] Doch der Zugang zum Auto ist stark vom Einkommen abhängig. Im Jahr 2017 verfügten 53 Prozent der Haushalte mit sehr niedrigem ökonomischem Status über kein Auto. Bei Haushalten mit sehr hohem Status waren es nur 8 Prozent. In der untersten Einkommensklasse kamen je 100 Haushalte 40 Pkw, in der höchsten 185 – mehr als das Vierfache.[Pkw-Verfügbarkeit nach Einkommen]

Dies führt zu einem scheinbaren Widerspruch. Die ärmsten Haushalte sind überdurchschnittlich häufig autolos und werden von Kraftstoffabgaben, der Energiesteuer oder dem CO₂-Preis kaum unmittelbar getroffen. Die Kosten des Autos belasten mittlere und höhere Einkommen stärker. Gleichzeitig sind einkommensschwache Haushalte, die ein Auto benötigen, besonders verletzlich. Für sie ist das Auto kein Komfortgut, sondern eine teure Voraussetzung, um Arbeit, Versorgung und soziale Kontakte zu erreichen.

Der einzelwirtschaftliche Blick: die Vollkostenfalle

Die amtliche Statistik erfasst nur einen Teil dieser Belastung. Mobilität ist nicht nur eine Frage einzelner Fahrkarten oder Tankfüllungen, sondern stellt eine dauerhafte Haushaltslast dar. Erst eine Vollkostenrechnung macht sie sichtbar: Kaufpreis, Wertverlust, Versicherung, Wartung, Kraftstoff oder Strom, Parken, Steuern und Reparaturen.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weist im Durchschnitt rund 233 Euro pro Monat für Unterhalt und Nutzung eines Pkw aus. Dieser Wert unterschätzt die tatsächliche Belastung jedoch, da der größte Kostenblock, der über die Haltedauer anfallende Wertverlust, nur teilweise sichtbar wird.[Destatis – Mobilitätsausgaben (2021)]

Der ADAC rechnet diesen Wertverlust ein. Für einen Kompaktklassewagen mit einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern ergeben sich typische Vollkosten von rund 480 bis 620 Euro pro Monat. Je nach Fahrzeugklasse reicht die Spanne von etwa 350 Euro für einen Kleinwagen bis über 800 Euro für größere Fahrzeuge.[ADAC – Autokosten / Vollkostenrechnung] Der wichtigste Punkt ist, dass der Kraftstoff nicht der größte Kostenblock ist, sondern der Wertverlust. Er macht rund 37 Prozent der Gesamtkosten aus und wird von vielen Haltern unterschätzt.

Für die Verteilungsfrage ist das entscheidend. Ein großer Teil der Autokosten fällt nämlich unabhängig davon an, wie viel gefahren wird. Versicherung, Steuer, Wertverlust, Reparaturvorsorge und Stellplatzkosten verschwinden nicht, wenn das Auto stehen bleibt. Ein einkommensschwacher Haushalt, der auf ein Auto angewiesen ist, trägt diese Fixkosten auch dann, wenn er nur wenige Kilometer fährt.
Genau darin liegt die Vollkostenfalle: Wer wenig fährt, zahlt nicht vor allem für Mobilität, sondern für die Möglichkeit, mobil zu sein.

Ein Kostenvergleich des CarSharing-Verbands veranschaulicht diesen Punkt, allerdings nur für geringe Jahresfahrleistungen und Regionen, in denen Carsharing verfügbar ist. Bei geringer Fahrleistung kostet der eigene Pkw rund 475 Euro pro Monat. Ein Haushalt, der das Deutschlandticket und CarSharing nutzt, hätte beim gleichen Budget einen erheblichen Betrag übrig.[bcs – Kostenvergleich Pkw und Multimodalität (2025)] In vielen autoabhängigen ländlichen Räumen ist diese Alternative allerdings nicht verfügbar. Dort bleibt die Vollkostenfalle bestehen.

Fiskalische Instrumente und der CO₂-Preis

Bezieht man Steuern, Abgaben und Vergünstigungen mit ein, wird der regressive Befund deutlicher, aber auch komplexer. Wie gezeigt, begünstigen Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg vor allem höhere Einkommen.[Heuermann u. a. (2017)] Sie entlasten nicht gezielt Bedürftige, sondern folgen vorhandenen Einkommen, Steuerlasten und Beschäftigungsformen.

Komplizierter ist die CO₂-Bepreisung von Kraftstoffen. Relativ zum Einkommen wirkt sie regressiv, allerdings schwächer als die Bepreisung von Heizstoffen. Beim Benzin ist die regressive Wirkung deutlich geringer, beim Diesel nahezu proportional.[DIW – Verteilungswirkung CO₂-Bepreisung] Der Grund liegt erneut im Autobesitz: Die ärmsten Haushalte kaufen häufig keinen Kraftstoff, da sie kein Auto besitzen. Der Verbrauch steigt mit dem Einkommen.

Auch der internationale Forschungsstand zeigt, dass die Verteilungswirkung der CO₂-Bepreisung im Verkehrssektor methodenabhängig ist. Eine Meta-Analyse aus 39 Ländern kommt für den Verkehrssektor zu dem Ergebnis, dass die Wirkung häufig weniger regressive oder sogar progressive ist, wenn statt des Jahreseinkommens das Lebensinkommen betrachtet wird und indirekte Effekte sowie Anpassungsreaktionen einbezogen werden.[Ohlendorf u. a. (2021)]

Die stärkere Bruchlinie verläuft räumlich. Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt rund 60 Prozent stärker von der CO₂-Bepreisung betroffen als städtische Haushalte, da dort Wege länger, Alternativen schwächer und der Autobesitz häufiger erzwungen ist.[DIW – Verteilungswirkung CO₂-Bepreisung] Ein pauschales Klimageld kann die regressive Wirkung im Durchschnitt umkehren, da alle den gleichen Betrag erhalten, während die CO₂-Kosten mit dem Verbrauch steigen. Es löst aber nicht alle Härtefälle. Auch mit Klimageld blieben mehrere Millionen Haushalte netto belastet, besonders in der Mitte der Einkommensverteilung und in schlecht angebundenen Räumen.[IMK – CO₂-Bepreisung und Klimageld]

Die Betroffenheit und wirksame Entlastungsmaßnahmen lassen sich drei Haushaltstypen zuordnen:

Typ Lage Stärkste Belastung Wirksamste Entlastung
A städtisch, niedriges Einkommen, kein Auto von Kraftstoffabgaben kaum berührt Klimageld, günstige Tickets, sichere Fuß- und Radwege
B niedriges bis mittleres Einkommen, ländlich, autoabhängig CO₂-Preis, Kraftstoffkosten, fixe Autokosten verlässliche Alternativen, gezielte Härtefallhilfe
C hohes Einkommen, mehrere Pkw, hohe Fahrleistung absolut hohe Kosten, aber gut tragbar Abbau regressiver Subventionen

Das Gerechtigkeitsraster angelegt

Das Gerechtigkeitsraster macht deutlich, warum kein einzelnes Instrument alle Probleme zugleich lösen kann.

Betrachtet man die Kosten vertikal, also nach Einkommen, belasten sie die unteren Gruppen relativ stärker. Zugleich begünstigen mehrere fiskalische Instrumente höhere Einkommen. Der CO₂-Preis kann durch ein Klimageld sozial ausgeglichen werden, während die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg strukturell weniger zielgenau sind.

Räumlich ist die Schieflage am stärksten ausgeprägt. Wer in dünn besiedelten oder schlecht angebundenen Regionen lebt, hat höhere Mobilitätskosten, ist häufiger auf ein Auto angewiesen und wird von Kraftstoffpreisen stärker getroffen. Dieselbe Abgabe wirkt sich dort anders aus als in der Stadt mit dichtem Nahverkehr.

Auch zwischen Haushalten mit ähnlichem Einkommen gibt es eine weitere Unwucht. Zwei Haushalte mit gleichem Budget können sehr unterschiedlich belastet sein. Der eine wohnt mit Bahnstation, Nahversorgung und Radwegen vor der Tür, während der andere für Arbeit, Arzt, Einkauf und Kinderbetreuung ein Auto braucht. Ein einheitlicher Preis trifft beide nicht gleich.

Schließlich verschieben nicht angelastete externe Kosten und aufgeschobene Infrastrukturinvestitionen Lasten in die Zukunft. Die heutigen Nutzer profitieren von zu niedrigen Preisen und unterlassenem Erhalt, während künftige Generationen die Kosten für Klimaschäden, Sanierungsstau und höhere Nachholkosten tragen müssen.

Die Verteilungsfrage lässt sich nur differenziert beantworten. In absoluten Beträgen zahlen höhere Einkommen mehr. Relativ zum Einkommen tragen jedoch ärmere Haushalte die größere Last. Von Kraftstoffabgaben sind die ärmsten und oft autolosen Haushalte zwar weniger betroffen. Am härtesten trifft es jedoch jene mit wenig oder mittlerem Einkommen, die trotz knapper Mittel ein Auto unterhalten müssen.

Genau diese Haushalte werden durch billigeren Kraftstoff nur unzureichend entlastet. Ein Tankrabatt senkt zwar kurzfristig die Kosten, verlängert aber auch die Abhängigkeit vom Auto. Wirksamer ist eine bezahlbare und verlässliche Alternative. Ein zum Auto gezwungener Haushalt braucht keine dauerhafte Dieselpreis-Subvention, sondern einen Bus, der tatsächlich fährt, sichere Wege und erreichbare Alltagsziele.

Damit geht die Verteilungsfrage in die soziale Frage über. Wann werden Mobilitätskosten zu Verkehrsarmut, also zu einem Hindernis gesellschaftlicher Teilhabe?

Zwischenfazit

Verteilung der Verkehrskosten regressiv

Die Verteilung der Verkehrskosten ist regressiv, aber nicht einfach. Höhere Einkommen zahlen absolut mehr, ärmere Haushalte relativ mehr. Entscheidend ist der Autobesitz: Viele der ärmsten Haushalte sind autolos und werden von Kraftstoffabgaben kaum erreicht. Wer trotz geringen Einkommens ein Auto braucht, gerät dagegen schnell in die Vollkostenfalle. Die schärfste Ungleichheit ist räumlicher Natur. Am stärksten belastet sind autoabhängige Haushalte in schlecht angebundenen Räumen.

Verkehrsarmut, Mobilitätsarmut und Erreichbarkeit: die soziale Dimension

Dem autoabhängigen Haushalt in einer schlecht angebundenen Region hilft billigerer Kraftstoff nur begrenzt. Entscheidend ist eine funktionierende Alternative. Damit verschiebt sich die Frage: Es geht nicht mehr nur darum, was Mobilität kostet, sondern wer am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Mobilität ist keine Ware wie jede andere. Sie ist entscheidend dafür, ob Menschen Arbeit, Bildung, ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote und soziale Kontakte erreichen können. Wer diese Ziele nicht erreicht, ist nicht einfach weniger mobil, sondern in seiner Teilhabe eingeschränkt. Fehlende bezahlbare Mobilität wird so selbst zu einem Treiber sozialer Ausgrenzung.

In der öffentlichen Debatte geht dabei oft eine entscheidende Unterscheidung verloren: Das eigentliche Ziel ist nicht Bewegung, sondern Erreichbarkeit. Nicht jede zusätzliche Fahrt löst ein Teilhabeproblem. Manchmal ist die bessere Lösung, dass Menschen weniger weit fahren müssen.

Fünf Dimensionen der Verkehrsarmut

Der Begriff „Verkehrsarmut” beschreibt nicht nur zu hohe Fahrpreise. Er umfasst mehrere Formen der verkehrlichen Benachteiligung: fehlende Angebote, zu hohe Kosten, schlechte Erreichbarkeit, hohe Belastungen durch Lärm oder Unfallrisiken sowie zu lange oder zu komplizierte Wege.

In der internationalen Forschung werden häufig fünf Dimensionen unterschieden:[Agora Verkehrswende – Mobilitätsarmut (2023)], [Lucas u. a. (2016)]

  • Mobilitätsarmut im engeren Sinne, also eingeschränkte Ortsveränderung durch fehlende Angebote,
  • mangelnde Erschwinglichkeit, wenn notwendige Wege zu teuer sind,
  • Erreichbarkeitsarmut, wenn Alltagsziele nur mit hohem Zeit-, Kosten- oder Organisationsaufwand erreichbar sind,
  • Belastung durch externe Effekte wie Lärm, Schadstoffe und Unfallrisiken sowie
  • Zeitarmut, wenn Wege zwar möglich sind, aber so viel Zeit binden, dass Teilhabe faktisch eingeschränkt wird.

Manche Darstellungen fassen die Zeitarmut mit anderen Dimensionen zusammen und sprechen deshalb von vier Dimensionen. Eine gesonderte Betrachtung ist jedoch sinnvoll, da Zeit gerade bei Sorgearbeit eine eigene Rolle spielt: Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt, einkauft und arbeitet, hat nicht einfach „mehr Wege“, sondern weniger frei verfügbare Zeit.

Die deutschsprachige Forschung unterscheidet zudem zwischen Verkehrsarmut und Mobilitätsarmut. Verkehrsarmut beschreibt den Mangel an Infrastruktur, Angeboten oder Verkehrsmitteln. Mobilitätsarmut ist weiter gefasst und fragt auch danach, ob Menschen ihre Wege verlässlich planen und ihr Leben räumlich organisieren können.[Daubitz (2016)] Die Begriffe sind nicht vollständig trennscharf. Sie helfen jedoch dabei, das Problem nicht auf Fahrpreise und Kraftstoffpreise zu verengen.

Zum Weiterlesen

Die Dimensionen von Verkehrsarmut

In Europa sind die meisten Formen von Verkehrsarmut mit dem automobildominierten Verkehrssystem und den daraus entstehenden Abhängigkeiten verknüpft. In der öffentlichen Debatte wird der Begriff der “Verkehrsarmut” meistens ausschließlich mit einer mangelnden Bezahlbarkeit in Verbindung gebracht, hierbei werden jedoch viele Ungleichheits- und Verteilungsfragen übersehen. Giulio Mattioli beschreibt in seinem Übersichtsartikel "Transport poverty and car dependence: A European perspective" die verschiedenen Dimensionen von Verkehrsarmut und deren Folgen in einer automobilabhängigen Gesellschaft. Einige Fakten und Zusammenhänge werden in diesem Artikel wiedergegeben.

Diese Differenzierung führt zu einem wichtigen Schluss: Verkehrsarmut kann auch dort bestehen, wo viel gefahren wird. Der deutlichste Fall ist der erzwungene Autobesitz. Ein Haushalt kann jeden Tag mobil sein und trotzdem verkehrsarm sein, wenn er das Auto nahezu zwangsweise besitzt, weil es keine brauchbaren Alternativen gibt. Dann bindet der Pkw einen großen Teil des Budgets und erzwingt Verzicht an anderer Stelle.

Dieser Kostendruck ist nicht nur finanziell relevant. Er kann sich auch negativ auf das Wohlbefinden und soziale Kontakte auswirken. Eine Auswertung australischer Paneldaten zeigt, dass steigende Kraftstoffpreise die Lebenszufriedenheit senken. Ein wichtiger Wirkungskanal ist die Schwierigkeit, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.[Kraftstoffpreise und Wohlbefinden (HILDA)] Die Größenordnung ist jedoch nicht direkt auf Deutschland übertragbar. Sie zeigt jedoch, dass Mobilitätskosten nicht nur das Budget belasten, sondern auch Teilhabe und Alltagssicherheit beeinflussen.

Besonders gefährdet sind diejenigen, die häufig fahren müssen, wenig verdienen und kaum auf andere Verkehrsmittel ausweichen können.[Agora Verkehrswende – Mobilitätsarmut (2023)] Der zum Auto gezwungene Haushalt aus dem vorigen Kapitel erscheint damit in einem neuen Licht: Seine Last ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern betrifft auch die gesellschaftliche Teilhabe.

Erreichbarkeit statt Bewegung

Die naheliegende Antwort auf Mobilitätsarmut lautet oft: Mobilität billiger machen.

Günstigere Tickets, niedrigere Kraftstoffpreise, mehr Verkehr. Doch die Erreichbarkeitsperspektive zeigt, dass dies nur ein Teil der Lösung ist.

Entscheidend ist nicht, ob Menschen möglichst viel unterwegs sind. Entscheidend ist, ob sie ihre alltäglichen Ziele mit vertretbarem Aufwand erreichen. Arbeit, Schule, Ausbildung, Arzt, Einkauf, Pflege, Freunde, Kultur, Behörden. Dabei zählen neben den Kosten auch die Aspekte Zeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Planbarkeit.

Damit verschiebt sich das Problem von der reinen Verkehrspolitik zur Siedlungs- und Standortpolitik. Eine kompakte, durchmischte Siedlung mit Nahversorgung, Schule, Arzt, Grünfläche und Haltestelle im Quartier erzeugt weniger Verkehrsarmut als ein zersiedelter Raum, in dem jede Erledigung eine Autofahrt erfordert. Ein günstiges Ticket kann ein fehlendes Ziel in Wohnortnähe jedoch nicht ersetzen. Ein zusätzlicher Bus hilft wenig, wenn er nicht fährt, wenn die Schichtarbeit beginnt oder die Kita schließt.

Die Forschung zur Mobilitätsarmut bestätigt diese Richtung: Eine wirksame Politik muss die Abhängigkeit vom Auto verringern, einkommensschwache Haushalte entlasten und Wege einfacher, kürzer oder überflüssig machen.[Agora Verkehrswende – Mobilitätsarmut (2023)]

Die wirksamste Mobilitätspolitik ist deshalb manchmal jene, die den Zwang zur Mobilität senkt.

Wer betroffen ist

Das Risiko der Verkehrsarmut ist ungleich verteilt. Betroffen sind nicht nur einkommensschwache Haushalte. Besonders verletzlich sind auch Kinder und Jugendliche ohne Führerschein, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung, Alleinerziehende, Schichtarbeitende, Personen in Sorge- und Pflegearbeit, Menschen ohne Führerschein, Menschen in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie ländliche Haushalte mit erzwungenem Autobesitz.

Allein einen schlechten Anschluss an den öffentlichen Verkehr – gemessen an Haltestellennähe, Taktdichte und Bedienzeiten – haben in Deutschland rund 27 Millionen Menschen, wie eine Studie von Agora Verkehrswende zeigt.[Agora Verkehrswende – Mobilitätsarmut (2023)] Diese Zahl macht deutlich, dass Verkehrsarmut kein Randphänomen ist. Sie betrifft nicht nur extreme Armut, sondern auch Alltagsräume, in denen das Angebot nicht zur Lebensrealität passt.

Zwei Gruppen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Erstens gibt es die Care-Mobilität, also die Wege, die im Zusammenhang mit Sorgearbeit zurückgelegt werden. Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt oder den Haushalt organisiert, bewegt sich in der Regel nicht auf einer einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Typisch sind verkettete Wege: Kita, Schule, Arbeit, Einkaufen, Arzttermin, Pflegebesuch. Diese Wege sind kürzer, zahlreicher, zeitkritischer und schwerer zu bündeln. Sie werden überwiegend von Frauen bewältigt. Zeitarmut ist hier nicht nur eine Folge langer Pendelwege, sondern auch eine Folge der hohen Koordinationslast.

Eine weitere Gruppe sind Menschen ohne Auto. Für sie sind sichere Fuß- und Radwege, barrierefreie Haltestellen, kurze Querungen und verlässliche Anschlüsse keine Komfortfrage, sondern eine Frage der Teilhabe. Sie sind eine Voraussetzung für Teilhabe. Wo diese Wege fehlen oder gefährlich sind, entsteht Verkehrsarmut, die auch durch Unsicherheit bedingt ist. Ob ein Weg praktisch nutzbar ist, entscheiden dann das Unfallrisiko, schlechte Beleuchtung, fehlende Gehwege oder ungeschützte Radstreifen.

Wie Verkehrsarmut messbar wird

Damit das Thema „Verkehrsarmut” politisch bearbeitet werden kann, muss es messbar werden. Dafür reichen einzelne Kennzahlen nicht aus. Benötigt wird ein Bündel aus sozialen, räumlichen und verkehrlichen Indikatoren.

Wichtige Größen sind beispielsweise der Anteil der Mobilitätskosten am verfügbaren Einkommen, insbesondere der fixen Autokosten, die Taktdichte und Bedienzeit des öffentlichen Personennahverkehrs, die Entfernung zur nächsten Haltestelle, die Erreichbarkeit von Arbeit, Schule, Arzt, Nahversorgung und sozialen Einrichtungen innerhalb von 15, 30 und 45 Minuten, der Anteil barrierefreier Wegeketten, die Sicherheit von Fuß- und Radwegen sowie der Zeitaufwand für Pflicht- und Sorgewege.

Solche Indikatoren verändern den Maßstab der Finanzierungsfrage. Zu finanzieren ist nicht „mehr Mobilität“ im Allgemeinen, sondern messbare Erreichbarkeit. Ein zusätzlicher Euro ist also nicht automatisch gut eingesetzt, nur weil er den Verkehr verbilligt. Entscheidend ist, ob er die Teilhabe verbessert, also ob Menschen ihre Ziele zuverlässiger, sicherer, bezahlbarer und mit weniger Zeitdruck erreichen können.

Die soziale Dimension der Kostenwahrheit

Die Analyse führt zurück zum Ausgangspunkt: Der Verkehr trägt seine tatsächlichen Kosten heute nicht. Korrekte Preissignale sind deshalb nach wie vor notwendig. Sie dürfen aber nicht isoliert eingeführt werden. Ein CO₂-Preis, eine Maut oder höhere Parkgebühren können sinnvoll sein. Ohne Ausgleich und ohne Ausweichmöglichkeiten können sie jedoch genau jene belasten, die nicht ausweichen können.

Deshalb braucht jedes Preissignal zwei Ergänzungen. Erstens einen sozialen Ausgleich, damit Teilhabe nicht beeinträchtigt wird. Zweitens braucht es eine Erreichbarkeitsplanung, die den Zwang zu teurer Mobilität verringert.

Kurzfristig sind bezahlbarer öffentlicher Verkehr, sichere Fuß- und Radwege sowie gezielte Unterstützung für Härtefälle unverzichtbar. Langfristig entscheidet die Siedlungs- und Erreichbarkeitsstruktur darüber, ob Verkehrsarmut überhaupt entsteht. Die wichtigste Frage lautet daher nicht: „Wie machen wir jede Fahrt billiger?” Sondern: Wie können wir erreichen, dass Menschen ihre Ziele erreichen können, ohne vom eigenen Auto abhängig zu sein?

Die Diagnose wirft die Finanzierungsfrage auf: Wer soll bezahlbare Erreichbarkeit ermöglichen?

Zwischenfazit

Verkehrsarmut hat mehrere Dimensionen

Verkehrsarmut bedeutet mehr, als sich eine Fahrkarte nicht leisten zu können. Sie entsteht, wenn Menschen ihre notwendigen Ziele nicht zuverlässig, sicher, bezahlbar oder in einer vertretbaren Zeit erreichen können. Besonders betroffen sind einkommensschwache Haushalte, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Menschen, die Sorgearbeit leisten, Schichtarbeitende und ländliche Haushalte ohne Alternative zum Auto. Die wirksamste Antwort senkt nicht nur die Kosten der Mobilität, sondern auch den Zwang dazu – durch bessere Erreichbarkeit und verlässliche Alternativen.

Wer soll zahlen? Nutzer, Allgemeinheit und Drittnutzer

Wer Kosten verursacht, soll sie auch tragen. Wo bezahlbare Angebote fehlen, müssen sie geschaffen werden. Beides kostet Geld.

Damit beginnt die Finanzierungsfrage. Oft wird sie als Gegensatz formuliert: Sollen die Nutzer zahlen oder die Allgemeinheit? Diese Zuspitzung greift jedoch zu kurz. Die eigentliche Frage ist nicht, wer „alles“ bezahlt, sondern welche Kosten welchem Zahler zugeordnet werden. Externe Kosten, Infrastrukturnutzung, Daseinsvorsorge, soziale Härten und die positiven Wirkungen des öffentlichen Verkehrs sind unterschiedliche Dinge. Sie benötigen unterschiedliche Finanzierungslogiken.

Zwei Finanzierungsprinzipien und der Drittnutzer als Mitzahler

Hinter der Finanzierungsdebatte stehen zwei Prinzipien. Das Verursacherprinzip, im EU-Sprachgebrauch auch „polluter pays“ genannt, verlangt, dass externe Kosten denjenigen angelastet werden, die sie verursachen. Es zielt auf faire Preise und Lenkung ab: Wer Klima-, Lärm-, Unfall- oder Schadstoffkosten verursacht, soll diese nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.

Das Nutzerprinzip – „user pays“ – besagt, dass die Kosten der Infrastruktur von denjenigen getragen werden, die sie nutzen. Es zielt auf eine verursachungsgerechte Finanzierung des Netzes ab. Wer Straßen, Parkraum, Schienenwege oder andere Infrastruktur beansprucht, beteiligt sich an deren Finanzierung. Die Europäische Union hat beide Prinzipien ausdrücklich zur Richtschnur ihrer Verkehrspolitik erklärt.[van Essen u. a. (2019)]

Für den Straßenverkehr weisen beide Prinzipien häufig in dieselbe Richtung, müssen aber getrennt umgesetzt werden. Ein CO₂-Preis bepreist Klimakosten. Eine Maut kann Abnutzung, Stau und Streckennutzung erfassen. Parkgebühren bepreisen knappen öffentlichen Raum. Zusammen machen sie sichtbar, dass Autofahren nicht nur Kraftstoff verbraucht, sondern auch Fläche, Infrastruktur und Umwelt beansprucht.

Beim öffentlichen Verkehr ist die Lage anders. Würde man Bus und Bahn allein über kostendeckende Fahrpreise finanzieren, wären gerade diejenigen ausgeschlossen, die am stärksten auf sie angewiesen sind. Der öffentliche Verkehr ist deshalb nicht nur eine Dienstleistung für einzelne Fahrgäste, sondern auch Teil der Daseinsvorsorge. Er ermöglicht Teilhabe, entlastet Straßen, senkt Umwelt- und Unfallkosten und macht sowohl Städte als auch ländliche Räume funktionsfähiger. Sein Nutzen reicht weit über die Fahrgäste hinaus.

Damit tritt ein weiterer Zahler in den Blick: der mittelbar Begünstigte. Arbeitgeber profitieren beispielsweise davon, dass ihre Beschäftigten und Kunden erreichbar sind. Grundstückseigentümer profitieren von Grundstückswertsteigerungen durch bessere Lagen. Handel und Gewerbe profitieren von Laufkundschaft und geringeren Investitionen in Parkplätze. Wer von der Erreichbarkeit profitiert, ohne selbst Fahrgast zu sein, kann nach dem Vorteilsprinzip an der Finanzierung beteiligt werden.

Was die Nutzerfinanzierung leisten kann – und was nicht

Zunächst spricht die Effizienz für eine stärkere Nutzerfinanzierung. Ein Preis, der die tatsächlichen Kosten enthält, beeinflusst Entscheidungen. Wer eine Strecke fährt, eine Straße beansprucht, im Zentrum parkt oder Emissionen verursacht, sollte diese Kosten nicht vollständig auf andere abwälzen können. Für den Autoverkehr folgt daraus eine klare Konsequenz: Die bislang nicht angelasteten externen Kosten müssen stärker internalisiert werden – etwa durch einen CO₂-Preis, eine Maut oder höhere Parkgebühren.

Eine stärkere Nutzerfinanzierung des Autoverkehrs ist daher nicht automatisch unsozial. Sie kann sogar eine Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit sein, da sie verdeckte Kosten offenlegt und umweltschädliche Begünstigungen abbaut. Sozial problematisch wird sie jedoch dort, wo Menschen keine Alternative haben und notwendige Wege nicht vermeiden können. Deshalb braucht jede stärkere Anlastung eine Rückverteilung und Investitionen in Alternativen.

Beim öffentlichen Verkehr stößt die reine Nutzerfinanzierung noch schneller an ihre Grenzen. Kostendeckende Fahrpreise würden die Teilhabe vor allem von Haushalten mit niedrigem Einkommen, Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen ohne Auto und Sorgearbeitenden gefährden. Zudem würde der gesellschaftliche Nutzen von Bus und Bahn unterfinanziert bleiben. Der Markt bewertet nämlich nur den gekauften Fahrschein, nicht aber die vermiedenen Staus, die geringeren Emissionen, die vermiedenen Unfälle oder die bessere Erreichbarkeit eines ganzen Stadtteils.

Der öffentliche Verkehr ist deshalb ein sogenanntes meritorisches Gut: ein Angebot, das gesellschaftlich erwünscht ist, aber vom Markt allein zu wenig bereitgestellt wird. In der deutschen Tradition zählt er zudem zur Daseinsvorsorge. Eine vollständige Finanzierung über Fahrpreise würde ihn zu teuer, das Angebot zu klein und sozial exklusiv machen.

Die Zahler-Kosten-Matrix

Aus diesen Überlegungen folgt eine einfache Zuordnung: Es gibt nicht eine Quelle, die alles finanziert. Jede Kostenart muss dem entsprechenden Zahler zugeordnet werden.

Kostenart / Nutzenart Wer sollte zahlen? Warum? Instrumente
Externe Kosten Verursacher faire Preise und Lenkung CO₂-Preis, Maut, Parkgebühren
Infrastrukturabnutzung Nutzer nutzungsabhängige Finanzierung Maut, Trassenentgelte
Daseinsvorsorge und Teilhabe Allgemeinheit sozialer Zugang Steuern, Regionalisierungsmittel
Positive externe Effekte des ÖPNV Allgemeinheit und Drittnutzer Nutzen über den Fahrgast hinaus Arbeitgeberabgabe, Value Capture
Soziale Härten Allgemeinheit Teilhabesicherung Sozialtarife, Klimageld, Härtefallfonds

Diese Matrix bildet den Übergang von der Diagnose zu den Instrumenten. Sie macht deutlich, dass ein einziges Finanzierungsmodell nicht ausreicht. Der CO₂-Preis eignet sich für Klimakosten, aber nicht für den Betrieb eines Busses am späten Abend. Ein Sozialticket hilft bei der Bezahlbarkeit, aber nicht beim Investitionsstau. Eine Arbeitgeberabgabe kann den Nahverkehr mitfinanzieren, ersetzt aber keine verursachergerechte Bepreisung des Straßenverkehrs.

Die Stärke liegt im Zusammenspiel. Nutzer und Verursacher sollen dort zahlen, wo sie Kosten auslösen oder Infrastruktur beanspruchen. Die Allgemeinheit finanziert Daseinsvorsorge, Teilhabe und soziale Härten. Mittelbar Begünstigte beteiligen sich dort, wo sie von Erreichbarkeit profitieren. Erst diese Kombination verbindet Kostenwahrheit, Bezahlbarkeit und eine verlässliche Finanzierung.

Vom Prinzip zur Praxis

Die Zuordnung beantwortet die Grundsatzfrage, nicht aber die praktische. Wie groß die Finanzierungslücke des öffentlichen Verkehrs ist und warum Tarifpolitik sie nicht schließen kann, klärt das folgende Kapitel. Erst danach lassen sich die einzelnen Instrumente bewerten – und weil jedes unterschiedlich wirkt, auf Einnahmen, Lenkung, soziale und räumliche Verteilung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit, prüft der Beitrag sie an der in Kapitel 1 eingeführten Bewertungsmatrix.

Zwischenfazit

Jede Kostenart hat ihren Zahler

Der Gegensatz zwischen Nutzerfinanzierung und Steuerfinanzierung scheint die Debatte zu bestimmen, führt aber in die Irre. Tragfähig ist allein das Prinzip, jede Kostenart dem Zahler zuzuordnen, der sie sachlich zu verantworten hat: die externen Kosten den Verursachern, die Abnutzung der Infrastruktur den Nutzern und die Daseinsvorsorge sowie soziale Härten der Allgemeinheit. Der öffentliche Verkehr nützt auch jenen, die ihn nie nutzen. An seinen Kosten sollten sich deshalb die mittelbar Begünstigten beteiligen. Für die Straße weisen Verursacher- und Nutzerprinzip häufig in dieselbe Richtung, verlangen dort aber getrennte Instrumente. Im öffentlichen Verkehr geraten sie mit der Teilhabe in Spannung. Neben Nutzer und Allgemeinheit tritt damit ein dritter Zahler auf: der Drittnutzer, der vom Verkehr profitiert, ohne ihn selbst zu nutzen.

Die ÖPNV-Finanzierung: ein strukturelles Defizit

Der öffentliche Verkehr ist politisch gewollt und gesellschaftlich notwendig, aber er ist dauerhaft nicht ausreichend finanziert. Er kostet mehr, als seine Fahrgäste zahlen, und dieser Fehlbetrag wird immer größer. Die Leitfrage dieses Kapitels lautet, warum der Nahverkehr immer teurer wird und warum keine noch so kluge Tarifpolitik diese Finanzierungsfrage lösen kann. Im Kern geht es um ein dauerhaftes Betriebskostendefizit: Die Personal- und Energiekosten steigen, während das Angebot wachsen soll. Doch die Finanzierungsarchitektur bleibt zersplittert und einzelne Stützen verlieren an Tragfähigkeit.

Warum der Betrieb teurer wird

Der größte Kostenblock des Nahverkehrs ist das Personal, und genau dort entsteht der stärkste Druck. Die Branche beschäftigt heute rund 15 Prozent weniger Vollzeitkräfte als im Jahr 2000 und hat einen hohen Altersdurchschnitt. Allein um den Bestand zu sichern und das Angebot auszuweiten, sind nach gewerkschaftlicher Schätzung bis 2030 etwa 100.000 Neueinstellungen nötig.[ÖPNV-Personalbedarf – verdi (2021)] Der Arbeitgeberverband VDV kommt mit rund 110.000 Einstellungen bis 2030 auf eine ähnliche Größenordnung. Das Land Baden-Württemberg bestätigt die demografische Ursache: Mehr als die Hälfte der Busfahrer:innen ist über fünfzig, jährlich verlassen mehrere Tausend den Fahrdienst und schon heute fehlen bundesweit rund 20.000 Fahrer:innen.[ÖPNV-Fachkräftebedarf – Land BW / VDV] Wo Personal fehlt, fällt das Angebot aus – unabhängig vom Fahrpreis. Hinzu kommen die seit 2022 stark gestiegenen Energiekosten und der politische Auftrag, das Angebot bis 2030 deutlich auszuweiten. Die Summe ist erheblich. So veranschlagt das Umweltbundesamt die Gesamtaufwendungen für den ÖPNV-Betrieb im Zielszenario auf 45,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 93,2 Milliarden Euro im Jahr 2045.

Die kumulierte Finanzierungslücke zwischen Aufwand, Einnahmen und gesicherten Bundesmitteln summiert sich für die Jahre 2024 bis 2045 auf rund 91,6 Milliarden Euro.

Wer den Nahverkehr bezahlt

Der öffentliche Nahverkehr ist verfassungsrechtlich Sache der Länder. Sein Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen den Aufwendungen der Verkehrsunternehmen und ihren Fahrgeld- und sonstigen Erlösen. Die Fahrgeldeinnahmen decken nur noch rund ein Drittel dieser Aufwendungen; die übrigen zwei Drittel tragen Bund, Länder und Kommunen.[VDV – Leistungskostengutachten (2024)]

In Nordrhein-Westfalen etwa standen im Jahr 2024 laut einem Gutachten des VDV Aufwendungen von 7,09 Milliarden Euro Erlösen von 2,47 Milliarden Euro gegenüber. Den Fehlbetrag von 4,48 Milliarden Euro schlossen Land und Kommunen.[VDV – Leistungskostengutachten (2024)] Auf die staatlichen Ebenen verteilt sich der verbleibende Bedarf – rechnet man die Trassen- und Stationsentgelte dem Bund zu – zu rund 30 Prozent auf den Bund, zu 23 Prozent auf die Länder und zu 48 Prozent auf die Kommunen. Dies geht aus der ÖPNV-Finanzierungsarchitektur des VDV (ÖPNV 2040) hervor.[ÖPNV-Finanzierungsarchitektur – VDV (ÖPNV 2040)]

Den größten Bundesbeitrag bilden die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder seit 1996 für den Schienennahverkehr ausstattet. Im Jahr 2025 sind es rund 11,6 Milliarden Euro. Ab 2026 steigen diese jährlich um drei Prozent und erreichen im Jahr 2031 eine Größenordnung von knapp 14 Milliarden Euro. Hinzu kommen jährlich zwei Milliarden Euro aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Investitionen, die ab 2026 um 1,8 Prozent dynamisiert werden.[Bundesmittel für den ÖPNV] Das Deutschlandticket fügt dem einen weiteren Steuerzuschuss von jährlich rund drei Milliarden Euro hinzu, der je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen wird und bis 2030 gesichert ist.[Deutschlandticket – Finanzierung] Es gleicht die Mindereinnahmen aus dem niedrigen Preis allerdings nur unvollständig aus und verschärft damit die Lage der kommunalen Verkehrsunternehmen zusätzlich.

Die kommunale Last und der erodierende Querverbund

Fast die Hälfte des Finanzierungsbedarfs liegt damit bei den Kommunen, die über die engsten Haushalte verfügen. Über Jahrzehnte hinweg war der steuerliche Querverbund eine stille Stütze: Stadtwerke bündeln den dauerhaft defizitären Nahverkehr mit gewinnbringenden Sparten wie der Energieversorgung und verrechnen die Verluste mit den Gewinnen. Dadurch sinkt die Steuerlast und der Nahverkehr wird quersubventioniert.[Steuerlicher Querverbund] Dieses Modell erodiert jedoch von zwei Seiten. Zum einen werfen die Energiesparten im Zuge der Energiewende und veränderter Märkte weniger ab. Zum anderen ist der Querverbund auch rechtlich nicht risikofrei: Eine frühere Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof zur Frage, ob die Verrechnung eine unzulässige Beihilfe darstellt, wurde gegenstandslos, nachdem sich das Verfahren erledigt hatte. Die unmittelbare Gefahr ist damit zunächst gebannt, die beihilferechtliche Grundfrage bleibt aber als Unsicherheit bestehen.[Steuerlicher Querverbund] Ein Teil der Nahverkehrsfinanzierung ruht also auf einer wenig sichtbaren Konstruktion, deren langfristige Tragfähigkeit nicht gesichert ist.

Betrieb, Investition und die fehlende Mehrjährigkeit

Hinter der Finanzierung verbergen sich zwei verschiedene Geldtöpfe, die oft verwechselt werden. Der Betrieb, d. h. Personal, Energie und die Bestellung von Verkehrsleistungen, wird überwiegend aus Regionalisierungsmitteln und kommunalen Zuschüssen gedeckt. Investitionen in Fahrzeuge, Werkstätten und Schienenwege werden über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und eigene Mittel finanziert. Beide Töpfe sind unterfinanziert, doch die Investitionen leiden zusätzlich unter einer Schieflage: Die Förderung des Bestandserhalts ist gegenüber dem Neubau nachrangig und bis Ende 2030 befristet. Erschwerend wirkt zudem die fehlende Mehrjährigkeit: Die Regionalisierungsmittel sind nur bis 2031 gesetzlich fixiert und die Finanzierung des Deutschlandtickets nur bis 2030. Dies ist für die Planung von Fahrzeugbeschaffung und Personalaufbau, die über ein Jahrzehnt hinausreichen, zu kurz.

Warum der Tarif das nicht löst

Die Konsequenz für die folgenden Kapitel ist eindeutig: Selbst ein noch so gut gestalteter Tarif berührt lediglich ein Drittel der Fahrgeldeinnahmen. Die wiederkehrende Lücke entsteht auf der Kostenseite und lässt sich nur durch dauerhafte öffentliche Mittel oder neue Einnahmequellen schließen. Das Deutschlandticket verdeutlicht dieses Dilemma im Kleinen: Einerseits bietet es den Fahrgästen Planungssicherheit, andererseits verschärft es die Finanzlage der Unternehmen, da der niedrige Preis die Einnahmen senkt. Der Tarif verteilt die Last, er verringert sie jedoch nicht.

Zwischenfazit

Kein Tarifproblem, ein Kostenproblem

Der ÖPNV hat nicht nur ein Tarifproblem, sondern auch ein dauerhaftes Problem mit den Betriebskosten. Die Fahrgeldeinnahmen decken nur einen Teil der Aufwendungen, während die Kosten für Personal, Energie und Ausbauaufträge steigen. Besonders verwundbar sind die Kommunen, deren Querverbund und Haushalte bereits unter Druck stehen. Tarifpolitik kann diese Lücke nicht schließen, sondern verteilt nur, wer welchen Anteil zahlt. Benötigt werden verlässliche, mehrjährige Mittel und zusätzliche Einnahmequellen.

Tarifpolitik und Inzidenz: Wer profitiert vom niedrigen Preis?

Wenn der Tarif das Defizit nicht schließt, bleibt die Frage, was er leisten kann und soll. In diesem Kapitel wird die Tarifpolitik als Instrument geprüft. Die Leitfrage lautet dabei doppelt: Wer profitiert von einer Verbilligung des öffentlichen Verkehrs und wie sollte ein Tarif gestaltet sein? Die Antwort verbindet einen sozialpolitischen und einen gestalterischen Befund. Eine pauschale Verbilligung ist zwar sozial nicht wirkungslos, aber nur begrenzt treffsicher. Einerseits entlastet sie einkommensschwache Bestandsnutzer unmittelbar, andererseits erreicht sie jene schlecht, deren Hauptproblem nicht der Preis, sondern das fehlende Angebot ist. Der bleibende Wert des Deutschlandtickets liegt zudem nicht im niedrigen Preis, sondern in der Vereinfachung des Tarifsystems. Für die Gestaltung folgt daraus: Der Tarif sollte einfach, planbar und sozial gestaffelt sein – und das meiste Geld sollte in das Angebot fließen statt in den pauschalen Preisnachlass.

Wer profitiert? Die Inzidenz der Verbilligung

Die Wirkung einer Subvention hängt davon ab, wer sie in Anspruch nimmt. Beim öffentlichen Verkehr fällt diese Inzidenz – die Frage, bei wem die Entlastung ankommt – uneinheitlich aus. Die ärmsten Haushalte sind, wie im vierten Kapitel gezeigt, überdurchschnittlich häufig autolos. Ein Teil von ihnen nutzt den öffentlichen Verkehr jedoch kaum, da sie in schlecht angebundenen Gebieten leben und auf Fußwege oder einen eigenen Pkw angewiesen sind. Wo der Nahverkehr gut ausgebaut ist, also in den Städten, nutzen ihn alle Einkommensgruppen. Eine pauschale Verbilligung folgt daher der vorhandenen Nutzung: Sie entlastet einkommensschwache Vielfahrer in der Stadt unmittelbar, ländliche Verkehrsarmut wird jedoch nur begrenzt erreicht. Das macht sie jedoch nicht wirkungslos: Für einkommensschwache Vielfahrer in der Stadt ist ein billiges Ticket eine spürbare Entlastung. Die Maßnahme ist jedoch räumlich unausgewogen und sozial nur begrenzt treffsicher.

Das 9-Euro-Ticket: kurzfristige Entlastung, wenig Verlagerung

Diese Wirkung zeigt sich besonders deutlich beim 9-Euro-Ticket des Sommers 2022. Es war extrem günstig, bundesweit gültig und erreichte viele Menschen, die sonst stärker auf Preise achten müssen. So kauften 60 Prozent der Haushalte mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen das Ticket, bei den unter 30-Jährigen waren es 57 Prozent.[DIW – 9-Euro-Ticket (2023)]

Als Entlastungsinstrument war es sehr effektiv. Als Verlagerungsinstrument war die Wirkung hingegen begrenzt. Eine Untersuchung von Bewegungsdaten und Befragungen zeigte, dass sich die Alltagsmobilität kaum verschob: Der Anteil der Autofahrten blieb weitgehend konstant. Laut dieser Auswertung ersetzte das Ticket vor allem Wege, die zuvor zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, und es wurde häufig für Ausflüge genutzt.[Loder u. a. (2024)], [DIW – 9-Euro-Ticket (2023)] Die Landbevölkerung blieb unterrepräsentiert. Nur etwa ein Drittel der Menschen, die auf dem Land wohnen, kaufte das Ticket. Das bestätigt die Grenze des Preises: Wo das Angebot schwach ist, kann auch ein sehr günstiger Tarif wenig im Alltag verändern.[DIW – 9-Euro-Ticket (2023)]

Der Branchenverband der Verkehrsunternehmen kam zu einem günstigeren Befund und wies eine Verlagerung von rund zehn Prozent der Fahrten vom Auto aus.[VDV – 9-Euro-Ticket-Bilanz (2022)] Diese Zahl ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Sie beruht auf einer vom Branchenumfeld koordinierten Marktforschung und einer Hochrechnung, nicht auf einer unabhängigen Messung des gesamten Autoverkehrs. Zudem wurde kritisiert, dass zentrale Kennzahlen wie verlagerte Fahrten und CO₂-Wirkung für Außenstehende nicht vollständig nachvollziehbar sind.[Böttger/TN Deutschland (2022)] Eine spätere ifo-Auswertung auf Basis von Mobilfunk-, Verkehrszählstellen- und Zugverspätungsdaten kam zwar ebenfalls zu einem Rückgang des Autoverkehrs, bezifferte diesen aber nur auf höchstens vier bis fünf Prozent. Zugleich wurden deutlich mehr Zugverspätungen festgestellt.[ifo u. a. (2024)] Der Unterschied zeigt, wie stark das Ergebnis von Methode und Maßstab abhängt. Werden Ticketfahrten und Befragungsangaben berücksichtigt, erscheint der Umstieg größer. Betrachtet man hingegen den Anteil des Autos am gesamten Alltagsverkehr, fällt er kleiner aus.

Was man lernen kann: Der Preis kann die Nutzung erleichtern und entlasten. Eine dauerhafte Verlagerung braucht zusätzlich ein im Alltag konkurrenzfähiges Angebot.

Der Nulltarif: viel Fuß- und Radverkehr, wenig Umstieg

Die internationalen Versuche zeigen, wohin ein vollständig kostenloser Nahverkehr führt. In Tallinn etwa, wo der öffentliche Verkehr 2013 für Einwohner kostenlos wurde, stieg die Nutzung um rund acht Prozent. Doch nur etwa drei Prozent der neuen Fahrgäste kamen vom Auto, der größere Teil zuvor vom Zufußgehen.[Kostenloser Nahverkehr (Tallinn, Luxemburg)] Auch im seit 2020 landesweit kostenlosen Luxemburg, wo der Preis ohnehin sehr niedrig war, gewann die Abschaffung des Fahrscheins vor allem Fußgänger und Radfahrer, kaum Autofahrer.[Kostenloser Nahverkehr (Tallinn, Luxemburg)] Über die Fälle hinweg zieht der Nulltarif überwiegend Fuß- und Radverkehr an und erzeugt zusätzliche Fahrten, während nur ein kleiner Teil der Autofahrer umsteigt. Die Angebotsausweitung wirkte stärker als die Preissenkung.

Zum Weiterlesen

Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Luxemburg – eine sozialpolitische Maßnahme mit ungewissem Ausgang

In Luxemburg ist die Nutzung der 2. Klasse öffentlicher Verkehrsmittel seit dem 01.03.2020 kostenfrei. Die vollkommene Steuerfinanzierung des öffentlichen Verkehrsangebots soll als sozialpolitische Maßnahme ärmere Haushalte entlasten. Gleichzeitig soll sie den ÖPNV attraktiver gestalten. Beide Ziele dürften durch die Maßnahme nicht erreicht werden: das öffentliche Verkehrsangebot ist bereits heute vor allem in den Hauptverkehrszeiten stark ausgelastet, im Bahnverkehr existieren starke Qualitäts- und Zuverlässigkeitsdefizite. Einkommensschwächere Haushalte leiden insbesondere unter den hohen Kosten für Wohnraum, und werden teilweise ins Ausland vertrieben. Die Fahrpreise sind im europäischen Vergleich sehr niedrig und vertiefen die soziale Kluft nicht weiter.

Vom Preis zum Angebot

Der Preis ist sichtbar, entscheidend ist das Angebot. Für von Verkehrsarmut Betroffene ist nicht der Fahrpreis die entscheidende Hürde, sondern die Erreichbarkeit. Eine einkommensschwache Familie ohne Bus vor der Tür profitiert nicht von einem billigeren Fahrschein. Ein billiges Ticket ersetzt keinen Bus. Ein „besseres Angebot” lässt sich konkret benennen: ein verlässlicher Mindesttakt, Bedienung auch am Abend und am Wochenende, gesicherte Anschlüsse, eine ausreichende Flächenerschließung, barrierefreie Haltestellen, Pünktlichkeit, beschleunigte Busse auf eigener Spur, die einfache digitale Buchung von On-Demand-Verkehren und eine ordentliche Aufenthaltsqualität an den Haltestellen. Auch die Forschung zur Mobilitätsarmut empfiehlt, die Abhängigkeit vom Auto zu verringern, einkommensschwache Haushalte gezielt zu entlasten und Wege kürzer oder überflüssig zu machen, statt allein den Fahrpreis zu senken.[Agora Verkehrswende – Mobilitätsarmut (2023)] Nicht jede Subvention des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist deshalb Sozialpolitik: Ein gezielter Sozialtarif erreicht einkommensschwache Haushalte effektiver als ein pauschaler Nachlass. Der pauschale Tarif ist einfacher und wirkt sich breiter auf den Umstieg aus.

Das Deutschlandticket als Tarifreform

Das Deutschlandticket zeigt, wie ein Tarif Einfachheit ermöglichen kann. Vor seiner Einführung war der deutsche Nahverkehr in rund 60 regionale Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Zonen und Tarifen unterteilt. Wer über eine Verbundgrenze hinausfuhr, musste mehrere Fahrscheine lösen. Das Deutschlandticket ersetzte dieses Geflecht durch ein einziges, bundesweit gültiges Abonnement. Darin liegt sein praktischer Hauptnutzen, nicht im Preis.[Fraunhofer IML – Deutschlandticket-Studie (2024)]

Bis Ende 2025 nutzten es rund 14,6 Millionen Menschen, das Branchenziel von 15 Millionen wurde knapp verfehlt..[VDV – Deutschlandticket-Nutzung (2025)] Der Preis wurde dagegen zum Dauerstreit. Binnen zweier Jahre stieg er von 49 über 58 auf 63 Euro, begleitet von Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern.[Deutschlandticket – Finanzierung] Diese politische Preisfindung ist selbst ein Konstruktionsfehler. Ab 2027 soll deshalb eine Indexformel aus Personal-, Energie- und allgemeinen Kosten den Preis bestimmen. Planbarkeit ist eine eigene Qualität des Tarifdesigns, auch wenn sie steigende Preise nicht ausschließt.

Den Sozialtarif gestalten

Die pauschale Grundstruktur bleibt sozial unscharf, was die eigentliche Gestaltungsaufgabe darstellt. Eine treffsichere Lösung kombiniert eine maßvolle Grundpauschale für alle mit gezielten Ermäßigungen für diejenigen, die diese benötigen. Nur der ermäßigte Teil wirkt progressiv. Die einzelnen Formen unterscheiden sich erheblich in Treffsicherheit und Zugangshürde.

Form des Sozialtarifs Funktionsweise Treffsicherheit und Hürde
Einkommensgeprüfter Sozialtarif Ermäßigung gegen Einkommensnachweis hohe Treffsicherheit, hohe Hürde
Bundesweit einheitlicher Sozialpreis fester reduzierter Deutschlandticket-Preis einfach, aber weniger zielgenau
Automatische Berechtigung über Transferbezug Anspruch gekoppelt an Bürgergeld, Grundsicherung oder ähnliche Leistungen treffsicher und niedrigschwellig
Kommunaler Zuschuss Stadt oder Kreis verbilligt zusätzlich lokal flexibel, aber regional ungleich
Jobticket / Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeber bezuschusst das Abonnement breit wirksam, aber nur für Beschäftigte
Semesterticket solidarisches Pflichtmodell der Hochschulen günstig, aber nur für Studierende
Familientarif Ermäßigung und Mitnahme für Familien entlastet Familien unabhängig vom Einkommen

Je stärker ein Sozialtarif an eine Einkommensprüfung gebunden ist, desto treffsicherer ist er grundsätzlich. Gleichzeitig steigen jedoch Hürde, Stigma und Verwaltungsaufwand. Das führt häufig dazu, dass Berechtigte den Tarif nicht nutzen. Deshalb ist eine automatische Berechtigung über bestehende Transferleistungen besonders sinnvoll. Diese verbindet Treffsicherheit mit niedrigem Aufwand.

Job- und Semestertickets zeigen, dass kollektive Modelle bereits eine wichtige Rolle spielen. Auf sie entfällt rund ein Viertel der Nutzung des Deutschlandtickets.[VDV – Deutschlandticket-Nutzung (2025)] Sie erreichen allerdings vor allem Beschäftigte und Studierende. Arbeitslose, Selbstständige, Pflegende, Ruheständler und Menschen in prekären Erwerbsformen benötigen andere Zugänge.

Ein guter Sozialtarif sollte drei Bedingungen erfüllen: Er muss einfach zu verstehen sein, niedrigschwellig zugänglich sein und bundesweit vergleichbare Mindeststandards bieten. Kommunale Zuschüsse können das Angebot ergänzen, sollten aber nicht darüber entscheiden, ob Bedürftige je nach Wohnort deutlich unterschiedliche Preise zahlen.

Das Wiener Modell: die Grenze des billigen Preises

Wie weit ein günstiger Einheitstarif trägt, zeigt das vielbeachtete Wiener Modell. Die Stadt Wien senkte den Preis ihrer Jahreskarte im Jahr 2012 auf 365 Euro, also einen Euro pro Tag, und hielt diesen Preis fast vierzehn Jahre lang stabil. Die Wirkung des Preises selbst fiel jedoch begrenzt aus. Eine Untersuchung des Beratungsunternehmens Civity zeigt, dass sich die Zahl der Jahreskarten zwar mehr als verdoppelte, was vor allem daran lag, dass bisherige Wochen- und Monatskartennutzer wechselten. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs blieb mit rund 38 Prozent nahezu unverändert.[365-Euro-Jahreskarte Wien (Wiener Modell)] Wiens hoher Anteil beruht auf anderen Faktoren: dichter Besiedlung, einem seit 2000 um 42 Prozent verbesserten Angebot, intensiver Parkraumbewirtschaftung und einer Arbeitgeberabgabe (siehe Kapitel 11). Der Preis konsolidierte die vorhandene Nachfrage. Für die Verlagerung waren Angebot und Parkraumpolitik verantwortlich. Im Jahr 2026 hob Wien die Jahreskarte unter Sparzwang auf 467 Euro an und band sie an einen Index.[365-Euro-Jahreskarte Wien (Wiener Modell)]

Bewertung und Gestaltungsgrundsätze

Aus den Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket, dem Nulltarif, dem Deutschlandticket und Wien ergeben sich vier Grundsätze für eine gute Tarifpolitik.

Erstens sollte der Tarif einfach sein. Hier liegt der sicherste Nutzen des Deutschlandtickets: Es beendet den Tarifdschungel und macht den Nahverkehr leichter verständlich.

Zweitens sollte der Tarif planbar sein. Preise müssen nicht dauerhaft politisch eingefroren werden, ihre Entwicklung sollte jedoch nachvollziehbar und verlässlich sein.

Drittens sollte der Tarif sozial gestaffelt sein. Eine pauschale Grundstruktur braucht einen gezielten Sozialtarif, idealerweise mit automatischer Berechtigung für Menschen mit geringem Einkommen.

Viertens muss der Tarif in ein besseres Angebot und eine wirksame Steuerung des Autoverkehrs eingebettet sein. Ohne verlässliche Takte, gute Anschlüsse, sichere Wege sowie eine Bepreisung von Parkraum und Straßenverkehr bleibt die Verlagerungswirkung begrenzt.

Gemessen an den Kriterien dieses Beitrags fällt die Bewertung gemischt aus. Tarifsenkungen bergen ein negatives Einnahmepotenzial, da sie Zuschüsse erforderlich machen. Ohne Angebotsausbau ist ihre Lenkungswirkung begrenzt. Sozial wirken sie nur mit Ermäßigung wirklich treffsicher. Räumlich profitieren vor allem gut erschlossene Räume. Dafür sind einfache Tarife politisch gut vermittelbar und für Nutzer unmittelbar verständlich.

Die Schätzungen zur Klimawirkung gehen auseinander, da sie auf unterschiedlichen Methoden beruhen. Auswertungen von Tracking-Daten und Befragungen zeigen eher begrenzte Alltagseffekte und betonen, dass ein niedriger Preis allein die Alltagsmobilität kaum verändert.[DIW – Tarifsenkung und Alltagsmobilität][Loder u. a. (2024)] Eine vom Potsdam-Institut geleitete Meta-Synthese aus Befragungs- und Beobachtungsdaten (Projekt Ariadne) kommt dagegen auf eine Pkw-Verlagerung von 12 bis 16 Prozent und eine Einsparung von 4,2 bis 6,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr.[Ariadne – Klimawirkung Deutschlandticket]

Kriterium Deutschlandticket
Einnahmepotenzial negativ; dauerhafter Zuschussbedarf
Lenkungswirkung begrenzt ohne Angebotsausbau und Begrenzung des Pkw-Verkehrs
Soziale Wirkung mittel; stark nur mit Sozialtarif
Räumliche Wirkung stärker in gut erschlossenen Räumen
Akzeptanz hoch
Umsetzbarkeit hoch, aber föderal konfliktanfällig

Damit ist die Ausgabenseite des öffentlichen Verkehrs bewertet. Die folgenden Kapitel widmen sich der Einnahmeseite und der Frage, wer über das Verursacherprinzip zur Finanzierung beiträgt. Den Anfang macht die CO₂-Bepreisung.

Zwischenfazit

Der billige Preis ist nicht treffsicher

Eine pauschale Verbilligung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entlastet, ist aber nur begrenzt treffsicher. Sie hilft vor allem in Regionen, in denen Bus und Bahn bereits genutzt werden können, und erreicht schlecht angebundene Räume nur schwach. Das 9-Euro-Ticket, der Nulltarif und das Wiener Modell zeigen dieselbe Grenze: Der Preis allein verlagert wenig vom Auto, wenn Angebot, Raumstruktur und Autokosten unverändert bleiben. Der größte Wert des Deutschlandtickets liegt in seiner Einfachheit. Ein guter Tarif ist einfach, planbar und sozial gestaffelt.

Die CO₂-Bepreisung: Lenkung, Verteilung und das Klimageld

Wer die Klimakosten im Verkehr ernst nimmt, kommt um eine CO₂-Bepreisung nicht herum. Sie kann Fahrten mit fossilen Kraftstoffen verteuern, klimafreundliche Optionen attraktiver machen und Einnahmen generieren. Sozial tragfähig wird sie jedoch nur, wenn diese Einnahmen gezielt zurückgegeben und investiert werden.

Der Preis selbst wirkt sozial und räumlich ungleich. Er belastet insbesondere jene Haushalte, die auf fossile Mobilität angewiesen sind und kurzfristig kaum ausweichen können. Über Gerechtigkeit, Akzeptanz und politische Dauerhaftigkeit entscheidet deshalb nicht allein die Höhe des Preises, sondern die Verwendung der Einnahmen. Genau diese Rückzahlungsmechanik fehlt in Deutschland.

Vom nationalen Preis zum europäischen Emissionshandel

Seit 2021 werden Emissionen aus dem Verkehr und dem Wärmesektor in Deutschland über den nationalen Emissionshandel bepreist. In der Einführungsphase wurde der Preis politisch festgelegt. Er stieg von 25 Euro je Tonne CO₂ im Jahr 2021 auf 55 Euro im Jahr 2025, was an der Zapfsäule 2025 netto rund 13 Cent je Liter Benzin und knapp 15 Cent je Liter Diesel entsprach. Einschließlich Umsatzsteuer lagen die Aufschläge bei etwa 16 bzw. 17 Cent.[Nationaler CO₂-Preis (nEHS/BEHG)] Seit dem 1. Januar 2026 wird der nationale Preis nicht mehr festgesetzt, sondern versteigert – zunächst in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für das Jahr 2027 ist wegen der verschobenen europäischen Einführung eine nationale Anschlussregelung nötig. Der Übergang in das europäische Mengensystem erfolgt erst ab 2028 vollständig. Das ETS 2 erfasst Gebäude und den Straßenverkehr. Die Monitoring- und Berichtspflichten laufen bereits seit 2025..[EU-Emissionshandel ETS 2]

Der Unterschied zum nationalen Festpreis ist grundlegend. Im ETS 2 legt nicht der Staat den Preis fest, sondern die Menge der ausgegebenen Zertifikate wird gedeckelt. Kraftstoff- und Brennstoffhändler müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Emissionen Zertifikate ersteigern und die Kosten an die Verbraucher weiterreichen. Kostenlose Zertifikate gibt es im ETS 2 nicht..[EU-Emissionshandel ETS 2]

Damit wird die Klimawirkung planbarer, der Preis aber unsicherer. Ein Preisstabilitätsmechanismus soll starke Ausschläge dämpfen: Oberhalb von 45 Euro je Tonne können zusätzliche Zertifikate aus einer Reserve auf den Markt kommen.[EU-Emissionshandel ETS 2] Dieser Mechanismus ist jedoch kein harter Preisdeckel. Fachleute erwarten deutlich höhere Preise. Die Prognosen für das Jahr 2030 reichen von rund 80 bis über 200 Euro je Tonne, in einzelnen Studien sogar bis nahe 400 Euro.

Die politische Sprengkraft dieser Unsicherheit hatte sich bereits bei der Verschiebung des ETS-2-Starts um ein Jahr gezeigt. Polen und Tschechien hatten aus Sorge vor einem Energiepreisschock darauf gedrängt. Begleitend richtet die EU einen Klima-Sozialfonds ein, der besonders betroffene Haushalte und kleine Unternehmen entlasten soll. Dieser soll bis zu 65 Milliarden Euro aus EU-Mitteln umfassen, einschließlich nationaler Kofinanzierung bis zu 86,7 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2032. Wie viel davon tatsächlich verfügbar ist, hängt von den ETS-2-Erlösen, den nationalen Sozialklimaplänen und der Kofinanzierung ab.[EU-Emissionshandel ETS 2]

Lenkung: wirksam, aber nicht allein

Die CO₂-Bepreisung gilt aus ökonomischer Sicht als besonders effizientes Klimaschutzinstrument. Sie schreibt nicht vor, wer welche Technologie nutzen muss, sondern verteuert Emissionen dort, wo sie entstehen. Dadurch kann die Vermeidung dort stattfinden, wo sie am günstigsten ist.

Im Verkehr erfüllt der CO₂-Preis unmittelbar das Verursacherprinzip: Wer fossile Kraftstoffe nutzt, trägt einen Teil der Klimakosten. Gleichzeitig generiert das Instrument erhebliche Einnahmen. So nahm Deutschland im Jahr 2025 aus nationalem und europäischem Emissionshandel rund 21,4 Milliarden Euro ein. Diese Einnahmen fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds.[CO₂-Einnahmen und Klima- und Transformationsfonds]
Seine Lenkungswirkung hat im Verkehr jedoch eine Grenze. Kurzfristig reagieren viele Autofahrer nur schwach auf höhere Kraftstoffpreise. Wohnort, Arbeitsplatz, Fahrzeug und Betreuungsarrangements lassen sich nicht von heute auf morgen ändern. Wer auf dem Land wohnt, im Schichtdienst arbeitet oder sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern muss, kann nicht einfach umsteigen, nur weil Benzin teurer wird.

Der CO₂-Preis wirkt deshalb vor allem dort gut, wo Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind oder entstehen, beispielsweise ein verlässlicher Bus, eine gute Bahnverbindung, sichere Radwege, kürzere Wege, eine vorhandene Ladeinfrastruktur, Carsharing oder die Wahl eines anderen Fahrzeugs beim nächsten Kauf. Ohne diese Alternativen verteuert der Preis zunächst nur den Alltag. Das Preissignal braucht also ein Angebot, auf das Menschen reagieren können.[Haywood/Jakob (2023)] CO₂-Bepreisung und Angebotsausbau schließen sich somit nicht aus. Sie bedingen einander. Der Preis schafft den Anreiz, die Alternative macht die Reaktion möglich.

Verteilung: regressiv und räumlich unausgewogen

Die größte Schwäche dieses Instruments liegt in seiner Verteilungswirkung. Die CO₂-Bepreisung von Kraftstoffen wirkt relativ zum Einkommen regressiv, allerdings schwächer als die Bepreisung von Heizstoffen. Beim Benzin ist die regressive Wirkung deutlich geringer, beim Diesel nahezu proportional.[DIW – Verteilungswirkung CO₂-Bepreisung] Der Grund hierfür ist die ungleiche Autonutzung. Viele sehr einkommensschwache Haushalte besitzen kein Auto und kaufen deshalb keinen Kraftstoff. Höhere Einkommen fahren häufiger, besitzen mehr Fahrzeuge und verursachen absolut höhere Emissionen. Trotzdem können steigende Kraftstoffpreise Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen hart treffen, wenn sie auf ein Auto angewiesen sind.

Noch schärfer als die Einkommensfrage ist die räumliche Ungleichheit. Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt rund 60 Prozent stärker belastet als städtische Haushalte, da dort Wege länger, Alternativen schwächer und der Autobesitz häufiger erzwungen ist.[DIW – Verteilungswirkung CO₂-Bepreisung]

Damit verläuft die soziale Bruchlinie nicht allein zwischen Arm und Reich. Sie verläuft zwischen jenen, die auf höhere Preise reagieren können, und jenen, die es nicht können. Ein autofreier Haushalt in der Stadt wird vom CO₂-Preis auf Kraftstoffe kaum berührt. Ein Haushalt mit niedrigem oder mittlerem Einkommen in einer schlecht angebundenen Region trägt dagegen eine spürbare Mehrbelastung.

Ein steigender ETS-2-Preis ohne Ausgleich würde genau diese Gruppe besonders treffen. Das gefährdet nicht nur die soziale Fairness, sondern auch die politische Haltbarkeit des Instruments.

Die Rückverteilung: Klimageld und Härtefälle

Aus dieser Feststellung folgt jedoch nicht, den CO₂-Preis kleinzuhalten und zu begrenzen. Es bedeutet vielmehr, dass seine Einnahmen zurückgezahlt werden sollten.

Die Forschung zeigt, dass die Akzeptanz einer CO₂-Bepreisung weniger von der Höhe des Preises als von der Verwendung der Einnahmen abhängt.[Klenert u. a. (2018)] Eine pauschale Pro-Kopf-Rückzahlung, die in Deutschland meist als Klimageld bezeichnet wird, kann die regressive Wirkung sogar umkehren. Alle erhalten den gleichen Betrag, während die Belastung mit dem Verbrauch steigt. Wer wenig emittiert, gewinnt netto, wer viel emittiert, zahlt netto.

Laut dem Modell des DIW würde ein CO₂-Preis von 160 Euro je Tonne ausreichen, um ein Klimageld von rund 360 Euro pro Kopf und Jahr zu erwirtschaften und die Verteilungswirkung insgesamt progressiv zu gestalten.[DIW – Verteilungswirkung CO₂-Bepreisung]

Eine Pauschale allein löst jedoch nicht alle Probleme. Auch mit Klimageld würden Millionen Haushalte Mehrkosten tragen, mehrere Millionen davon stark. Besonders betroffen wären Haushalte mit mittlerem Einkommen und in ländlichen Räumen.[IMK – CO₂-Bepreisung und Klimageld] Deshalb braucht das Klimageld eine Ergänzung in Form einer Härtefallkomponente für Haushalte mit geringem Einkommen, schlechter Anbindung und ohne kurzfristige Alternativen.

Die gerechte Lösung besteht somit aus zwei Ebenen: einer pauschalen Rückzahlung für alle sowie einer gezielten Unterstützung für besondere Belastungen. So bleibt das Preissignal erhalten und die Teilhabe wird nicht beeinträchtigt.

An dieser Stelle gibt es in Deutschland eine Lücke. Ein Klimageld ist im Koalitionsvertrag der im Jahr 2025 gebildeten Bundesregierung nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll die Entlastung vor allem über niedrigere Strompreise erfolgen.[CO₂-Einnahmen und Klima- und Transformationsfonds] Die Einnahmen aus dem CO₂-Handel verbleiben somit im Klima- und Transformationsfonds und finanzieren dort andere Programme.

Eine direkte Auszahlung wäre technisch inzwischen möglich, da der Auszahlungsweg über die Steuer-Identifikationsnummer seit Ende 2024 bereitsteht. Die Hürde ist also nicht mehr die Verwaltung, sondern die politische Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen. Ein Klimageld von 100 Euro pro Kopf würde rund 8,5 Milliarden Euro kosten, was etwa der Hälfte der CO₂-Einnahmen entspricht. Dieses Geld stünde dann nicht mehr für Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.

So entsteht ein Akzeptanzproblem. Die Bürgerinnen und Bürger spüren den steigenden CO₂-Preis, erhalten aber keine klar erkennbare Rückzahlung. Dadurch wird das Instrument geschwächt, obwohl gerade die Rückverteilung seine soziale Grundlage wäre.

Internationale Erfahrung: eingeführt und wieder abgeschafft

Andere Länder zeigen, wie eine Rückverteilung aussehen kann, und machen damit deutlich, wie fragil eine solche politisch bleibt.

So führte Österreich 2022 zusammen mit seinem CO₂-Preis einen regional gestaffelten Klimabonus ein. Dieser bestand aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zuschlag, der umso höher ausfiel, je schlechter die Anbindung des Wohnorts an den öffentlichen Verkehr war. Zuletzt lag die Auszahlung je nach Wohnort zwischen 145 und 290 Euro pro Person.[Österreich – Klimabonus] Somit sollte die räumliche Schieflage gezielt adressiert werden: Wer schlechter angebunden ist, erhält mehr zurück. 2025 schaffte Österreich den Klimabonus im Zuge der Haushaltssanierung jedoch wieder ab. Die CO₂-Bepreisung selbst blieb bestehen.[Österreich – Klimabonus]

Kanada verfolgte seit 2019 ein ähnliches Prinzip. Die Verbraucherabgabe auf Kraftstoffe wurde mit einer vierteljährlichen Pro-Kopf-Rückerstattung verbunden, die um einen Zuschlag für ländliche Haushalte ergänzt wurde. Im April 2025 setzte die kanadische Regierung diese Verbraucherabgabe auf null und beendete die Rückerstattung. Dies wurde mit der politischen Sprengkraft der Abgabe in einer Phase hoher Lebenshaltungskosten begründet.[Kanada – CO₂-Preis und Climate Action Incentive]

Das Schweizer Modell ist beständiger. Dort wird seit Jahren ein großer Teil der CO₂-Abgabe pauschal pro Kopf über die Krankenkassenprämien zurückerstattet. Dies zeigt, dass eine Rückverteilung dauerhaft funktionieren kann, wenn sie institutionell fest verankert und für die Bevölkerung transparent ist.

Die Muster sind aufschlussreich. Die Rückverteilung ist politisch von entscheidender Bedeutung, wird aber oft als erstes unter Haushalts- und Wahldruck gestrichen. Genau deshalb darf sie nicht als verzichtbare Begleitmaßnahme behandelt werden. Sie ist die Bedingung dafür, dass ein steigender CO₂-Preis sozial gerecht und politisch haltbar bleibt.

Bewertung

Gemessen an den Kriterien dieses Beitrags ist die CO₂-Bepreisung eines der wirksamsten Instrumente. Sie hat ein hohes Einnahmepotenzial, setzt ein klares Klimasignal und ist mit dem ETS II europäisch verankert. Gleichzeitig ist sie sozial heikel. Ohne Rückverteilung wirkt sie regressiv und belastet ländliche Räume überproportional. Solange die entsprechende Rückverteilung ausbleibt, bleibt die Akzeptanz jedoch fragil.

Ein Klimageld und eine Härtefallkomponente können die Verteilungswirkung jedoch deutlich verbessern, ohne das Lenkungssignal zu schwächen. Der europäische Rahmen ist gesetzt. Die offene Frage ist die nationale Gestaltung: Werden die Einnahmen nachvollziehbar zurückgegeben und in bessere Angebote investiert – oder bleibt der CO₂-Preis als reine Verteuerung im Alltag spürbar?

Kriterium CO₂-Bepreisung (nationaler Preis / ETS 2)
Einnahmepotenzial hoch; 2025 rund 21 Mrd. Euro aus nationalem und europäischem Emissionshandel
Lenkungswirkung hoch, kurzfristig durch fehlende Alternativen begrenzt
Soziale Wirkung regressiv ohne Rückverteilung, mit Klimageld korrigierbar
Räumliche Wirkung ländliche Räume deutlich stärker belastet
Akzeptanz niedrig und fragil ohne nachvollziehbare Rückgabe
Umsetzbarkeit hoch; EU-Rahmen gesetzt, Rückverteilung politisch offen

Die CO₂-Bepreisung lastet Klimakosten an. Sie erfasst jedoch nicht alle Kosten des Straßenverkehrs: weder die Abnutzung der Infrastruktur noch den Stau oder den knappen öffentlichen Raum. Dafür ist ein zweites Instrument des Verursacher- und Nutzerprinzips notwendig: die fahrleistungs- und ortsabhängige Straßenbepreisung.

Zwischenfazit

Wirksam – aber nur mit Rückgabe

Die CO₂-Bepreisung ist eines der wirksamsten Instrumente, um die Klimakosten im Verkehr zu internalisieren. Ihre Lenkungswirkung entfaltet sie jedoch nur, wenn es Ausweichmöglichkeiten gibt. Ohne Rückverteilung wirkt sie sozial und räumlich unausgewogen – insbesondere für Haushalte, die stark auf das Auto angewiesen sind und in schlecht angebundenen Räumen leben. Entscheidend ist daher die Verwendung der Einnahmen. Ein Klimageld mit Härtefallkomponente kann die Verteilungswirkung korrigieren. Ohne eine nachvollziehbare Rückgabe bleibt das Instrument jedoch politisch fragil.
Tempo 30 innerorts

Nutzen von Tempo 30 in europäischen Städten (Yannis und Michelaraki 2024)

Yannis und Michelaraki haben in ihrer Studie die Wirksamkeit von stadtweitem Tempo 30 untersucht. Sie beleuchten die Veränderungen in den Bereichen Verkehrssicherheit, Umwelt, Energie, Verkehrgeschehen, Lebensqualität und Gesundheit, vor und nach der schrittweisen Einführung einer stadtweiten Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in europäischen Großstädten.

Straßenbepreisung: Maut, City-Maut und Parkraum

Der CO₂-Preis legt einen Preis für Emissionen fest. Er berücksichtigt jedoch nicht alle Kosten des Straßenverkehrs: weder die Abnutzung der Infrastruktur noch den Stau, die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums oder den Flächenverbrauch parkender Fahrzeuge. Genau hier setzt die Straßenbepreisung an.

Sie umfasst mehrere Instrumente: eine fahrleistungsabhängige Maut, die sich nach Strecke, Gewicht, Ort oder Tageszeit richtet, eine City-Maut für besonders belastete Stadtgebiete und Gebühren für die Nutzung öffentlichen Raums zum Parken. Gemeinsam erfassen diese Instrumente die Kosten, die heute nur unvollständig im Preis enthalten sind.

Die Straßenbepreisung ist somit nicht nur ein Lenkungsinstrument. Sie wird auch zu einer Finanzierungsfrage. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe erbrachte im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von rund 33,5 Milliarden Euro und stellt damit die wichtigste verkehrsbezogene Einnahmequelle des Staates dar.[Energiesteuer auf Kraftstoffe – Aufkommen] Mit dem wachsenden Anteil elektrischer Fahrzeuge verliert diese Einnahmequelle jedoch an Tragkraft. Eine strecken-, orts- und zeitabhängige Abgabe ist deshalb eine naheliegende Nachfolgeoption für die Mineralölsteuer.

Die fahrleistungsabhängige Maut: Vorbild Lkw, Fehlschlag Pkw

Die nutzungsabhängige Bepreisung ist beim Lkw am weitesten entwickelt. Seit 2005 wird für schwere Lastwagen in Deutschland eine streckenbezogene Maut erhoben, die sich nach Achszahl und Schadstoffklasse richtet. Seit Dezember 2023 kommt ein CO₂-Aufschlag von 200 Euro je Tonne hinzu, wodurch sich der Satz für schwere Lkw etwa verdoppelt. Seit Juli 2024 gilt die Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.[Lkw-Maut (Deutschland)]

Die Lkw-Maut zeigt, dass eine nutzungsabhängige Straßenabgabe technisch und administrativ umsetzbar ist. Sie bringt erhebliche Einnahmen: 2024 waren es über 15 Milliarden Euro. Nach Lockerung der Zweckbindung fließen die Mittel zunehmend auch in das Schienennetz. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft könnten die erhöhten Mauteinnahmen rechnerisch rund 80 Prozent der Verkehrswegeinvestitionen des Bundes abdecken.[Lkw-Maut (Deutschland)]

Auch die Schweiz zeigt mit ihrer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, wie das Prinzip ausgestaltet werden kann. Dort bemisst sich die Abgabe nach Gewicht, Strecke und Emissionsklasse. Ein großer Teil der Einnahmen fließt in die Bahninfrastruktur.[BAV – LSVA] Das macht die Abgabe doppelt wirksam: Sie lastet Kosten dem Straßengüterverkehr an und finanziert zugleich die Alternative.

Beim Pkw ist Deutschland hingegen aus politischen Gründen gescheitert. Die im Jahr 2015 beschlossene Infrastrukturabgabe sollte formal für alle gelten, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge wurde sie jedoch durch eine Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer ausgeglichen. Faktisch hätten somit vor allem ausländische Fahrzeughalter die Abgabe gezahlt. Der Europäische Gerichtshof erklärte das Modell im Jahr 2019 für diskriminierend. Da der Bund die Betreiberverträge bereits abgeschlossen hatte, endete die nie erhobene Maut mit einem Schadenersatz in Höhe von 243 Millionen Euro.[Pkw-Maut – EuGH-Urteil (2019)]

Die Lehre daraus ist eindeutig: Eine Pkw-Maut darf keine versteckte Ausländerabgabe sein. Sie muss diskriminierungsfrei, nutzungsbezogen und sachlich begründet sein. Eine pauschale Vignette erfüllt diese Anforderungen nur begrenzt, da sie nicht danach unterscheidet, wie viel, wo und wann gefahren wird.

Perspektivisch spricht deshalb mehr für eine fahrleistungsabhängige Abgabe. Diese könnte nach Strecke, Fahrzeuggewicht, Ort oder Tageszeit differenzieren, die erodierende Energiesteuer teilweise ersetzen und Kosten wie Abnutzung, Stau und knappen Straßenraum genauer abbilden. Die größten Hürden liegen weniger in der Technik als in der politischen Akzeptanz, im Datenschutz und in einer rechtssicheren Ausgestaltung.

Die City-Maut: Stau und knappen Stadtraum bepreisen

In Städten entsteht der zentrale Engpass nicht nur durch die gefahrene Gesamtdistanz, sondern auch durch die Überlastung knapper Straßenräume zu Zeiten, in denen die Nachfrage besonders hoch ist. Entscheidend sind also Ort, Zeit und Netzbelastung. Eine Fahrt in die Innenstadt während der Spitzenstunde verursacht höhere Grenzkosten als dieselbe Fahrt auf einer wenig ausgelasteten Straße. Sie erhöht die Stauzeiten, verschlechtert die Zuverlässigkeit des Bus- und Wirtschaftsverkehrs, beansprucht begrenzte Flächen und verdrängt andere Nutzungen des öffentlichen Raums. Genau an dieser räumlich und zeitlich konzentrierten Überlastung setzt die City-Maut an.

Internationale Beispiele zeigen, dass dieses Instrument wirken kann. So bepreist London die Einfahrt in die Innenstadt seit 2003 und Stockholm führte 2006 eine City-Maut ein, die nach einem zunächst umstrittenen Versuch per Referendum verstetigt wurde. Mailand nutzt seit 2012 das System „Area C“. Singapur betreibt mit dem Electronic Road Pricing ein dynamisches System, das nach Ort, Zeit und Auslastung differenziert.

Die Effekte unterscheiden sich je nach Stadt, Zonengröße und Erhebungsart, weisen aber in dieselbe Richtung: In der Einführungsphase gingen die Zufahrten oder das Verkehrsaufkommen in den bepreisten Zonen deutlich zurück, meist um etwa 10 bis 30 Prozent. Bus- und Radverkehr nahmen zu..[City-Maut – London, Stockholm, Singapur, Mailand]

Entscheidend ist dabei nicht nur die Gebühr selbst, sondern auch ihre Gestaltung. Erfolgreiche Systeme bepreisen den Verkehr dort, wo der Straßenraum besonders knapp ist. Sie unterscheiden nach Tageszeit, sehen Ausnahmen für Busse, Taxis oder bestimmte Gruppen vor und verwenden die Einnahmen sichtbar für den öffentlichen Verkehr oder den Umweltverbund.

Auch die Akzeptanz folgt einem wiederkehrenden Muster. Vor der Einführung ist der Widerstand häufig groß. Nach der Einführung steigt die Zustimmung, wenn die Entlastung spürbar wird: weniger Stau, verlässlichere Busse, bessere Luft und mehr Raum. In London kippte die anfängliche Ablehnung innerhalb weniger Monate in eine Mehrheit um. In Stockholm wurde die zunächst umstrittene Abgabe nach einer Versuchsphase in einer Volksabstimmung bestätigt.[City-Maut – London, Stockholm, Singapur, Mailand]

Für deutsche Städte wäre eine City-Maut rechtlich und politisch anspruchsvoll. Sie adressiert jedoch ein reales Problem, das weder der CO₂-Preis noch die Kraftstoffsteuer lösen: Die knappste Ressource der Stadt ist nicht Kraftstoff, sondern Raum.

Die Parkraumbepreisung: das unterschätzte Instrument

Noch unmittelbarer verfügbar ist die Parkraumbewirtschaftung. Sie erfordert weder ein bundesweites Mautsystem noch neue Fahrzeugtechnik. Sie setzt beim ruhenden Verkehr an, also dort, wo private Fahrzeuge den öffentlichen Raum besonders lange blockieren.

Parkraum ist nicht nur Fläche, sondern auch eine Zugangsressource. Ein Stellplatz mit hohem Umschlaggrad kann vielen Menschen über den Tag hinweg nützen, beispielsweise für kurze Erledigungen, Lieferungen, Arztbesuche oder Handwerksleistungen. Ein dauerhaft abgestelltes Fahrzeug blockiert dieselbe Ressource dagegen für eine einzige Nutzung. Besonders deutlich wird das bei Wohnmobilen oder Campingfahrzeugen: Sie beanspruchen viel Fläche, stehen häufig lange und ersetzen im öffentlichen Straßenraum faktisch einen privat anzumietenden Stellplatz. Eine differenzierte Parkraumbepreisung kann diese Unterschiede abbilden, indem sie das Dauerparken, große Fahrzeuge und besonders knappe Lagen stärker bepreist als kurze, wechselnde Nutzungen.

Die Stadt Freiburg nutzte diesen Spielraum und erhöhte die Gebühren für Bewohnerparkausweise auf rund 360 Euro pro Jahr, gestaffelt nach Fahrzeuglänge. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Satzung im Jahr 2023 zwar für unwirksam, beanstandete jedoch nicht die Höhe der Gebühren. Vor allem die gewählte rechtliche Ausgestaltung der Regelung, einzelne soziale Ermäßigungen und zu große Gebührensprünge waren unzulässig.[Parkraumbepreisung und Bewohnerparken]

Die Konsequenz ist wichtig: Hohe Bewohnerparkgebühren sind möglich, sofern sie rechtssicher ausgestaltet sind. Die Gebühren reichen von 65 Euro in Hamburg über 120 Euro in Berlin bis hin zu 180 Euro in Bonn. Nur etwa ein Dutzend der rund hundert befragten Städte hat die Gebühren überhaupt erhöht.[Parkraumbepreisung und Bewohnerparken]

Dabei ist der Parkraum eine der am deutlichsten sichtbaren, aber am wenigsten beachteten Subventionen für das Auto. Ein privates Fahrzeug kann über Tage oder Wochen hinweg öffentlichen Raum beanspruchen – häufig zu einem Preis, der den Flächenwert kaum widerspiegelt. Dieser Raum fehlt dann für Gehwege, Radwege, Bäume, Lieferzonen, Außengastronomie, Aufenthaltsflächen und Busspuren.

Die Parkraumbepreisung ist deshalb kein Nebenthema, sondern ein zentrales Instrument der Flächen- und Nachfragesteuerung. Sie kann die Autonutzung in verdichteten Räumen dämpfen, Flächen gerechter verteilen, den Umschlag knapper Stellplätze erhöhen und Einnahmen für Bus, Bahn, Fuß- und Radverkehr generieren. Das Wiener Beispiel zeigt: Der günstige ÖPNV-Tarif allein erklärt den hohen Anteil des öffentlichen Verkehrs nicht. Entscheidend war auch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung.

Verteilung und Akzeptanz

Die Straßenbepreisung ist zwar sozial heikel, aber nicht zwangsläufig unsozial. Entscheidend ist die Ausgestaltung.

Eine City-Maut oder eine streckenbezogene Pkw-Maut kann Pendler, die keine Alternative haben, stark treffen, wenn sie pauschal erhoben wird. Deshalb muss sie nach Ort, Zeit und Verfügbarkeit von Alternativen differenzieren. Wer in einen gut erschlossenen Innenstadtbereich fährt, kann anders behandelt werden als jemand, der aus einem schlecht angebundenen Raum notwendige Wege zurücklegt. Ausnahmen, Freibeträge, Härtefallregelungen und eine Rückverteilung können soziale Härten abfedern.

Die Parkraumbepreisung wirkt tendenziell anders. Da der Autobesitz mit dem Einkommen steigt, belastet sie im Durchschnitt eher Haushalte, die ein Auto besitzen und den öffentlichen Raum dauerhaft nutzen. Sie kann deshalb progressiver wirken als viele andere Abgaben – vor allem, wenn die Einnahmen in Fuß- und Radwege sowie den öffentlichen Verkehr fließen.[Pkw-Verfügbarkeit nach Einkommen]

Wie bei der CO₂-Bepreisung hängt die Akzeptanz stark von der nachvollziehbaren Verwendung der Einnahmen ab. Werden Abgaben als reine Verteuerung wahrgenommen, ist Widerstand wahrscheinlich. Fließen die Einnahmen jedoch in bessere Busse, sichere Radwege, barrierefreie Haltestellen, günstigere Sozialtickets oder lebenswertere Straßenräume, steigt die Legitimität.

Der Grundsatz lautet daher: Eine Straßenbepreisung braucht eine Rückbindung. Wer die Nutzung von Straße, Stau oder Parkraum bepreist, muss zeigen, wofür die Einnahmen verwendet werden.

Bewertung

Gemessen an den Kriterien dieses Beitrags hat die Straßenbepreisung ein hohes Potenzial. Sie kann die erodierende Energiesteuer teilweise ersetzen, Stau und Flächenverbrauch gezielt adressieren sowie die Finanzierung der Infrastruktur verursachergerechter gestalten. Ihre Lenkungswirkung ist besonders stark, wenn Preise nach Ort und Zeit differenziert werden.

Sie ist sozial gestaltbar, aber nicht automatisch gerecht. Ohne Rückverteilung und Ausweichmöglichkeiten kann sie autoabhängige Haushalte hart treffen. Mit Ausnahmen, Härtefallregelungen und einer erkennbaren Reinvestition in Bus, Bahn, Fuß- und Radverkehr wird sie deutlich tragfähiger. Sie wirkt vor allem in Städten und Ballungsräumen, während eine fahrleistungsabhängige Maut auch überregional relevant wäre.

Ihre größte Schwäche liegt in Akzeptanz und Umsetzung. Das Scheitern der Pkw-Maut zeigt, wie schnell eine sachlich sinnvolle Idee politisch und rechtlich beschädigt werden kann, wenn sie diskriminierend konstruiert wird. Die Parkgebühren zeigen, dass selbst einfache Instrumente an formalen Fehlern und kommunalem Zögern scheitern können.

Kriterium Straßenbepreisung (Maut, City-Maut, Parkraum)
Einnahmepotenzial hoch; mögliche Nachfolge der erodierenden Energiesteuer
Lenkungswirkung hoch bei Stau, Abnutzung und Flächenverbrauch; nach Ort und Zeit steuerbar
Soziale Wirkung gestaltbar über Ausnahmen, Rückverteilung und Härtefallregeln; Parken eher progressiv
Räumliche Wirkung besonders stark in Städten und Ballungsräumen; Maut auch überregional relevant
Akzeptanz niedrig vor Einführung, steigend bei sichtbarem Nutzen
Umsetzbarkeit rechtlich und politisch anspruchsvoll; Datenschutz, Diskriminierungsverbot und kommunale Rechtsgrundlagen zentral

Neben den Nutzern und Verursachern gibt es eine dritte Gruppe von Zahlern: diejenigen, die von einer guten Erreichbarkeit profitieren, ohne selbst Fahrgäste oder Straßennutzer im engeren Sinne zu sein. Hierzu zählen Arbeitgeber, Grundeigentümer und andere mittelbar Begünstigte.

Zwischenfazit

Was der CO₂-Preis auslässt

Die Straßenbepreisung erfasst, was der CO₂-Preis nicht abbildet: Abnutzung, Stau und den knappen öffentlichen Raum. Gleichzeitig kann sie die Finanzierung von Infrastruktur auf ein neues Fundament stellen, da die Energiesteuer mit der Elektrifizierung an Bedeutung verliert. Die Lkw-Maut zeigt, dass nutzungsabhängige Abgaben funktionieren, während die gescheiterte Pkw-Maut zeigt, dass sie diskriminierungsfrei konstruiert sein müssen. Maut, City-Maut und Parkraumbepreisung werden nur dann sozial tragfähig, wenn sie differenziert ausgestaltet sind und ihre Einnahmen nachvollziehbar reinvestiert werden.

Drittnutzerfinanzierung: Arbeitgeberabgabe und Value Capture

Eine gute Erreichbarkeit ist nicht nur für Menschen, die Bus und Bahn nutzen, von Vorteil. Sie nützt auch denjenigen, die auf verlässliche Verbindungen angewiesen sind, ohne selbst Fahrgäste zu sein.

Unternehmen profitieren davon, wenn ihre Beschäftigten pünktlich zur Arbeit kommen und Kundinnen den Standort erreichen. Der Handel lebt von Laufkundschaft. Grundstücke und Immobilien gewinnen an Wert, wenn in der Nähe eine neue Station entsteht. Auch Kommunen profitieren, wenn weniger Stellplätze benötigt werden und Flächen für andere Nutzungen frei werden.

Bislang zahlen vor allem zwei Gruppen: Fahrgäste über Tickets und die Allgemeinheit über Steuern. Die vielen wirtschaftlichen Vorteile einer guten Erreichbarkeit bleiben dagegen unbepreist. Das Umweltbundesamt weist deshalb darauf hin, dass nicht nur Fahrgäste, sondern auch Arbeitgeber, Standorte und der Handel von einem verlässlichen Verkehrsangebot profitieren.[UBA – ÖPNV-Finanzierungslücke]

Die Drittnutzerfinanzierung setzt genau hier an. Sie beteiligt Akteure, die von öffentlicher Infrastruktur profitieren, diese aber nicht in entsprechendem Maße mitfinanzieren.

Die Arbeitgeberabgabe: Frankreich und Wien

Das wichtigste Beispiel ist Frankreich. Dort zahlen Arbeitgeber ab elf Beschäftigten eine zweckgebundene Mobilitätsabgabe auf die Lohnsumme, das sogenannte „Versement Mobilité“. Der Satz variiert je nach Stadtgröße und Region zwischen 0,55 und 2,95 Prozent. Am höchsten ist er in der Region Paris.

Das Aufkommen ist erheblich. Die Abgabe bringt rund neun Milliarden Euro im Jahr ein und finanziert etwa 45 Prozent des französischen Nahverkehrs. Damit gehört sie zu den wichtigsten Finanzierungsquellen des öffentlichen Verkehrs in Frankreich.[Versement Mobilité (Frankreich)]

Der entscheidende Unterschied zu vielen deutschen Förderinstrumenten liegt in der Verwendung. Das „Versement Mobilité“ darf nicht nur Investitionen, sondern auch den laufenden Betrieb finanzieren. Es kann also nicht nur neue Infrastruktur, sondern auch Busse, Bahnen und Angebote mittragen.

Arbeitgeber zahlen nicht, weil sie selbst den Bus nutzen, sondern weil sie auf die Erreichbarkeit angewiesen sind. Ein verlässliches Angebot erweitert den Arbeitsmarkt, erleichtert Beschäftigten den Weg zur Arbeit und macht Standorte für Kundinnen und Kunden besser erreichbar. Der Nutzen guter Erreichbarkeit liegt daher nicht allein bei den Fahrgästen, sondern auch bei den Unternehmen.

Frankreich hat mithilfe dieser Finanzierungsquelle den Straßenbahnausbau vieler Großstädte ermöglicht. In Dunkerque trug sie dazu bei, das gesamte Busnetz kostenfrei zu machen.[Versement Mobilité (Frankreich)]

Wien nutzt ein kleineres, aber verwandtes Instrument. Die Wiener Dienstgeberabgabe, umgangssprachlich auch „U-Bahn-Steuer“ genannt, verlangt seit 2012 zwei Euro pro Beschäftigtem und Woche. Das Aufkommen ist zweckgebunden für den U-Bahn-Bau.[Wien – Dienstgeberabgabe] Auch hier steht derselbe Gedanke dahinter. Die Stadt finanziert ein Angebot, von dem Arbeitgeber durch bessere Erreichbarkeit und geringeren Stellplatzdruck profitieren.

Value Capture: Wertzuwachs abschöpfen

Ein zweiter, mittelbarer Vorteil entsteht an den Bodenmärkten. Neue Bahnhöfe, Straßenbahnlinien oder Schnellbahnanschlüsse erhöhen in der Regel den Wert von Grundstücken und Immobilien in ihrer Umgebung. Dieser Wertzuwachs entsteht durch die verbesserte Erreichbarkeit, die durch öffentliche Investitionen ermöglicht wird.

Mit der Methode Value Capture (Wertzuwachsbeteiligung) soll ein Teil dieses Vorteils abgeschöpft und zur Finanzierung der entsprechenden Infrastruktur verwendet werden. Die Instrumente reichen von Wertzuwachsabgaben über Beiträge von Bauträgern bis zur Vorfinanzierung aus erwarteten Steuermehreinnahmen.[Value Capture – Hongkong und London]

Das bekannteste Beispiel ist Hongkong. Dort verbindet die MTR Corporation Bahn- und Immobilienentwicklung. Das Unternehmen erhält Entwicklungsrechte an staatlichem Land rund um neue Stationen zu Werten vor dem Ausbau, entwickelt diese Flächen und verkauft oder bewirtschaftet sie zu höheren Marktwerten. Ein großer Teil ihrer Erträge stammt aus Immobilien, sodass der Bahnbetrieb ohne klassische Zuschüsse auskommt.[Value Capture – Hongkong und London]

Dieses Modell ist zwar wirkungsvoll, aber nur begrenzt übertragbar. Es basiert auf hoher Dichte, starkem staatlichem Bodeneigentum, einem integrierten Bahn- und Immobilienkonzern sowie einer besonderen Governance. In deutschen Städten mit kleinteiligem Privateigentum, einer anderen Ausrichtung des Planungsrechts und föderaler Zuständigkeit lässt sich das Modell aus Hongkong nicht einfach kopieren.

London zeigt die Schwierigkeiten im privaten Bodenregime. Beim Crossrail-Projekt wurden Wertzuwächse über einen Zuschlag auf die Gewerbesteuer, Bauträgerbeiträge und Grundstücksverkäufe teilweise abgeschöpft. Dennoch gelang es nur, rund zehn Prozent des geschätzten Wertzuwachses von 5,5 Milliarden Pfund öffentlich zu erfassen. Der größte Teil verblieb als Zufallsgewinn bei privaten Eigentümern.[Value Capture – Hongkong und London]

Value Capture ist somit sachlich gut begründet, institutionell jedoch anspruchsvoll. Je mehr Boden sich in öffentlicher Hand befindet und je enger Verkehrs- und Stadtentwicklung zusammengedacht werden, desto besser funktioniert es. Wo Wertsteigerungen vor allem bei privaten Eigentümern landen, sind klare rechtliche Instrumente nötig, um einen Teil davon zurückzuholen.

Der Mobilitätspass: der deutsche Sonderweg

Solche Finanzierungsmodelle wurden in Deutschland lange kaum genutzt. Einen neuen Weg geht nun Baden-Württemberg mit dem Mobilitätspass. Das Landesmobilitätsgesetz schafft dafür erstmals eine landesrechtliche Grundlage, die von den Kommunen auf freiwilliger Basis genutzt werden kann.

Der Mobilitätspass bietet zwei Varianten. Die Kommunen können entweder eine verpflichtende monatliche Abgabe aller Einwohner, das sogenannte Bürgerticket, oder eine Abgabe der Kfz-Halter, die Nahverkehrsabgabe, einführen. Frühere Varianten, darunter eine Straßennutzungsgebühr und eine Arbeitgeberabgabe, wurden im Gesetzgebungsprozess gestrichen.[Mobilitätspass / Bürgerticket (Baden-Württemberg)]

Der Mobilitätspass ist daher kein klassisches Drittnutzerinstrument. Die Einwohnerabgabe folgt einer solidarischen Logik: Alle zahlen, da alle von besserer Erreichbarkeit und weniger Autoverkehr profitieren können. Die Kfz-Halter-Abgabe ist dagegen nutzungsnäher, da sie jene belastet, die ein Auto besitzen. Beide Varianten erweitern jedoch den Kreis der Mitfinanzierer des ÖPNV über die Fahrgäste hinaus. Das Modell sieht zudem einen Ausgleichsmechanismus vor. Wer zahlt, erhält ein gleich hohes Guthaben für den Kauf von Nahverkehrstickets, wie beispielsweise dem Deutschlandticket. Was darüber hinaus eingenommen wird, fließt in den örtlichen Nahverkehr. Beispielrechnungen nennen für Stuttgart 20 Euro pro Monat bei der Einwohnerabgabe bzw. 30 Euro bei der Kfz-Halter-Abgabe und für Tübingen 17 bzw. 57 Euro.[Mobilitätspass / Bürgerticket (Baden-Württemberg)]

Der Mobilitätspass verbindet somit Finanzierung und Anreiz. Er stellt zusätzliche Mittel für den Nahverkehr bereit und macht dessen Nutzung zugleich günstiger, da die Abgabe als Guthaben zurückfließt. Ob dieses Modell politisch akzeptiert wird und sich rechtlich stabil anwenden lässt, muss die kommunale Praxis nun zeigen.

Deutsche Hürden und Verteilungsfragen

Dass die Finanzierung durch Drittnutzer in Deutschland bislang kaum verbreitet ist, hat nicht nur politische, sondern auch rechtliche Gründe. Eine Sonderabgabe ist nur unter engen verfassungsrechtlichen Bedingungen zulässig. So muss die belastete Gruppe hinreichend klar bestimmbar sein, eine besondere Verantwortung oder Nähe zur Aufgabe haben und vom Einsatz der Mittel gruppennützig profitieren.

Diese Anforderungen machen Arbeitgeberabgaben, Wertzuwachsbeteiligungen oder Mobilitätspässe schwierig umzusetzen. Sie müssen nachvollziehbar begründen, wer warum zahlt und wie der Ertrag der belasteten Gruppe zugutekommt. Baden-Württemberg versucht mit dem Mobilitätspass erstmals, eine solche Grundlage auf Landesebene zu schaffen. Ob diese rechtssicher und praktikabel ist, wird sich erst in der Anwendung zeigen.

Zudem stellt sich die Frage, wer eine Abgabe wirtschaftlich tatsächlich trägt. Eine Arbeitgeberabgabe wird zwar formal vom Unternehmen gezahlt, kann aber teilweise auf Löhne, Preise oder Standortentscheidungen überwälzt werden. Eine Kfz-Halter-Abgabe trifft hingegen nur Autobesitzer, darunter auch solche, die in schlecht angebundenen Räumen auf das Auto angewiesen sind.

Diese Risiken sprechen nicht gegen das Instrument an sich, sondern für eine sorgfältige Gestaltung. Pauschale Abgaben benötigen eine soziale Staffelung, Ermäßigungen oder Guthabenmodelle. Arbeitgeberabgaben sollten zweckgebunden, transparent und unter Beteiligung der Wirtschaft ausgestaltet werden.

Ein Vorteil der Drittnutzerfinanzierung bleibt dennoch bestehen. Sie erschließt eine Quelle, die mit wirtschaftlicher Aktivität und Standortnutzen wächst. Ein gut ausgebauter Nahverkehr nutzt schließlich nicht nur den Fahrgästen, sondern lässt ganze Räume profitieren.

Bewertung

Die Drittnutzerfinanzierung hat ein hohes Potenzial. Das französische „Versement Mobilité” zeigt, dass Arbeitgeberabgaben einen erheblichen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) finanzieren können. Value Capture kann dort wirksam sein, wo öffentliche Infrastruktur private Bodenwerte stark erhöht. Der Mobilitätspass erweitert die Finanzierung des ÖPNV über Fahrgeldeinnahmen und öffentliche Zuschüsse hinaus. Er ist ein in Deutschland gangbarer Weg. Seine Lenkungswirkung ist jedoch eher mittelbar. Arbeitgeber können Stellplätze reduzieren, Jobtickets fördern oder ihre Standortentscheidungen stärker an der Erreichbarkeit ausrichten. Ein Guthabenmodell wie der Mobilitätspass kann den Umstieg erleichtern. Das Instrument ist sozial gestaltbar, aber nicht automatisch gerecht. Pauschale Abgaben benötigen einen Ausgleich, da sie niedrige Einkommen relativ stärker belasten.

Die Drittnutzerfinanzierung eignet sich räumlich besonders für Ballungsräume und wirtschaftlich starke Standorte, in denen der Nutzen einer guten Erreichbarkeit klar belegbar ist. In dünn besiedelten Räumen ist das Einnahmepotenzial geringer, der Bedarf an Daseinsvorsorge ist aber oft höher. Dort bleibt die Allgemeinheit stärker gefordert.

Die größte Hürde liegt in der Umsetzung. Deutschland verfügt bislang über wenig Erfahrung und sieht sich engen abgabenrechtlichen Anforderungen sowie einer politisch sensiblen Debatte über neue Belastungen gegenüber. Deshalb sind eine sichtbare Zweckbindung, eine faire Staffelung und ein klarer Nutzenbezug entscheidend.

Kriterium Drittnutzerfinanzierung und verwandte Modelle
Einnahmepotenzial hoch in Ballungsräumen; konjunktur- und standortabhängig
Lenkungswirkung mittelbar; weniger Stellplätze, mehr ÖPNV-Nutzung durch Guthaben oder Zuschüsse
Soziale Wirkung gestaltbar, aber pauschale Abgaben können regressiv wirken
Räumliche Wirkung besonders stark in wirtschaftlich dichten Räumen
Akzeptanz gemischt; steigt bei Zweckbindung, Guthaben und sichtbarem Nutzen
Umsetzbarkeit rechtlich anspruchsvoll; Baden-Württemberg schafft mit dem Mobilitätspass eine erste Grundlage

Die Finanzierungsbasis bilden Nutzer, Verursacher und mittelbar Begünstigte. Wie viel sie jeweils aufbringen müssen, hängt von der Größe der Aufgabe, also dem Investitionsbedarf für Erhalt, Sanierung und Ausbau, ab.

Zwischenfazit

Der dritte Zahler

Eine gute Erreichbarkeit nützt nicht nur den Fahrgästen. Auch Arbeitgeber, Grundeigentümer, der Handel und andere Institutionen am Standort profitieren davon. Die Drittnutzerfinanzierung beteiligt diese mittelbar Begünstigten an den Kosten. Frankreich zeigt mit dem Versement Mobilité die mögliche Größenordnung, während Wien, Value Capture und der Mobilitätspass weitere Varianten darstellen. Das Instrument ist sachlich gut begründet, aber rechtlich und politisch anspruchsvoll. Es funktioniert nur mit klarem Nutzenbezug, Zweckbindung und sozialer Abfederung.

Hoher Investitionsbedarf: auf Verschleiß gefahren

In der Nacht zum 11. September 2024 stürzte ein Teil der Dresdner Carolabrücke in die Elbe. Dieser Einsturz war ein Extremfall. Doch er war kein isoliertes Warnsignal. Auch anderswo zeigen Sperrungen und Ersatzneubauten, wie verletzlich zentrale Verkehrsachsen geworden sind: die jahrelange Unterbrechung der A 45 an der Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid, die vorsorgliche Vollsperrung der Bonner Nordbrücke wegen struktureller Schäden oder ähnliche Fälle in anderen Städten. Sie alle machen sichtbar, was Fachleute seit Jahren beschreiben. Deutschland hat zu viel Infrastruktur zu lange auf Verschleiß gefahren.

Der aufgeschobene Erhalt betrifft Schiene, die Bundesfernstraßen und die kommunalen Netze gleichermaßen. Schätzungen gehen von rund 90 Milliarden Euro allein für die Schiene bis 2030 aus, für die Bundesfernstraßen werden zusätzliche Bedarfe von etwa 50 bis 70 Milliarden Euro genannt. Hinzu kommen erhebliche Investitionslücken in den kommunalen Netzen. Insgesamt ergibt sich damit ein Rückstand im dreistelligen Milliardenbereich. Meist geht es dabei nicht um spektakuläre Neubauten, sondern um die Substanz des bestehenden Systems: Brücken, Gleise, Weichen, Bundesfernstraßen, Bahnhöfe, Betriebshöfe, Haltestellen und kommunale Straßen.

Der Investitionsbedarf hat deshalb zwei Ebenen. Erstens ist eine große Nachholsumme nötig, um den aufgelaufenen Rückstand abzubauen. Zweitens sind dauerhaft höhere und verlässliche jährliche Mittel notwendig, damit derselbe Rückstand nicht erneut entsteht.

Die Ursache ist nicht allein zu wenig Geld. Sie liegt auch in einer Finanzierungslogik, die Neubau oft sichtbarer machte als Erhalt, kurzfristige Haushalte über langfristige Substanz stellte und planbares Bauen erschwerte. Bevor zusätzliche Ausbauwünsche glaubwürdig finanziert werden können, muss die vorhandene Infrastruktur wieder tragfähig werden.

Die Schiene: Sanierung im Krisenmodus

Das deutsche Schienennetz ist hoch belastet und in Teilen überaltert. Rund 3.500 Kilometer, etwa zehn Prozent des Netzes, tragen ein Viertel aller Zugfahrten, sind im Mittel zu 125 Prozent ausgelastet und müssen generalsaniert werden.[Generalsanierung Hochleistungsnetz]

Verspätungen entstehen nicht nur durch einzelne Störungen. Sie sind auch ein Symptom dafür, dass das Netz über Jahre hinweg Kapazitätsreserven, Redundanz und Substanz verloren hat. Werden stark belastete Korridore mit alten Anlagen, knappen Gleiskapazitäten und wenigen Ausweichmöglichkeiten betrieben, reicht eine einzelne Störung aus, um sich weit ins Netz fortzupflanzen.

Bund und DB InfraGO reagieren darauf mit der Generalsanierung der Hochleistungskorridore. Anstatt viele kleinere Eingriffe über Jahre unter laufendem Betrieb zu verteilen, werden besonders belastete Strecken für mehrere Monate vollständig gesperrt und gebündelt erneuert: Gleise, Weichen, Leit- und Sicherungstechnik, Bahnhöfe, Oberbau und weitere Anlagen. Die Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim war 2024 das Pilotprojekt. Bis 2030 sollen mehr als 4.000 Streckenkilometer in 40 Korridoren folgen.[Generalsanierung Hochleistungsnetz]

Dieser Ansatz ist verkehrlich plausibel. Er bündelt Bauarbeiten, reduziert wiederkehrende Langsamfahrstellen und soll die Leistungsfähigkeit zentraler Korridore dauerhaft stabilisieren. Zugleich zeigt er den Preis des späten Handelns. Für die rund 70 Kilometer lange Riedbahn wurden zunächst etwa 500 Millionen Euro veranschlagt, später waren es rund 1,3 Milliarden Euro. Damit stiegen die kalkulierten Kosten schon vor Baubeginn von 7,1 auf 18,6 Millionen Euro je Kilometer.

Die Generalsanierung ist deshalb sowohl ein notwendiger Strategiewechsel als auch Ausdruck eines aufgelaufenen Rückstands. Im Jahr 2025 streckte die DB den Zeitplan, während viele Strecken außerhalb der Hochleistungskorridore weiterhin sanierungsbedürftig blieben.[Generalsanierung Hochleistungsnetz] Der Bund sagte der Schiene bis 2027 zusätzlich rund 45 Milliarden Euro zu.[Generalsanierung Hochleistungsnetz] Diese Summe ist zwar erheblich, zeigt aber auch, wie teuer der Erhalt wird, wenn er nicht kontinuierlich erfolgt, sondern im Krisenmodus nachgeholt werden muss.

Straßen und Brücken: das Erbe der Aufbaujahre

Auch bei den Straßen liegt der kritischste Punkt nicht im Neubau, sondern im Bestand. Das wird besonders an den Brücken sichtbar. Viele Autobahnbrücken stammen aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Sie wurden für Verkehrsmengen und Fahrzeuggewichte gebaut, die mit der heutigen Belastung kaum noch vergleichbar sind.

Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb 2022 ein Brückenmodernisierungsprogramm aufgelegt. Bis 2032 sollen 4.000 Autobahnbrücken im kritischen Zustand verstärkt oder ersetzt werden, ab 2026 jährlich 400.[Brückenmodernisierungsprogramm]

Der Bundesrechnungshof hält dieses Ziel jedoch für unrealistisch. Aufgrund fehlender Personal- und Planungskapazitäten hat die Autobahn GmbH das Programm auf ein um 40 Prozent kleineres, prioritäres Netz konzentriert und das Zieljahr auf 2035 verschoben.[Brückenmodernisierungsprogramm]

Damit ist die Dringlichkeit nicht kleiner geworden, sondern nur enger priorisiert. Brücken, die bereits heute Lastbeschränkungen, Tempolimits oder Umleitungen erzwingen, können regionale Verkehrsnetze empfindlich schwächen. Die Sperrung der Rahmedetalbrücke an der A45 hat gezeigt, welche großen wirtschaftlichen und verkehrlichen Folgen von einem einzelnen Bauwerk ausgehen können.

Andere Schätzungen reichen noch deutlich weiter. So geht die Nichtregierungsorganisation Transport & Environment von rund 16.000 sanierungsbedürftigen Brücken in Deutschland aus und beziffert den Bedarf auf eine Größenordnung von 100 Milliarden Euro.[Transport & Environment – Brücken] Diese NGO-Schätzung ist weiter gefasst als das amtliche Brückenprogramm und nicht mit der Bewertung des Bundesrechnungshofs gleichzusetzen. Sie zeigt aber dieselbe Richtung: Der Rückstand ist groß und wächst besonders schnell dort, wo Bauwerke schon heute an ihrer Belastungsgrenze stehen.

Für die Straße folgt daraus eine klare Priorität. Solange Brücken gesperrt, lastbeschränkt oder nur über Umleitungen erreichbar sind, lässt sich zusätzlicher Neubau schwer begründen. Erhalt ist keine defensive Politik. Er ist die Voraussetzung dafür, dass das vorhandene Netz leistungsfähig und verlässlich bleibt.

Die kommunale Ebene: der größte Rückstand

Der Investitionsrückstand ist in den kommunalen Netzen am unmittelbarsten spürbar. Ob Wege zur Schule, zur Arbeit, zum Arzt oder zum Bahnhof zuverlässig funktionieren, hängt maßgeblich von kommunalen Straßen, Brücken, Gehwegen, Radwegen, Haltestellen und Nahverkehrsanlagen ab. Gerade dort treffen ein hoher Sanierungsbedarf und ein enger finanzieller Spielraum besonders stark aufeinander.

Laut dem KfW-Kommunalpanel 2026 beträgt der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen 231,2 Milliarden Euro und erreicht damit einen neuen Höchstwert. Auf Straßen und Verkehrsinfrastruktur entfallen davon 53,7 Milliarden Euro. Nach den Schulen sind sie damit der zweitgrößte Rückstandsposten.[KfW-Kommunalpanel 2026]

Besonders problematisch ist der laufende Unterhalt. 30 Prozent der Kommunen geben an, den Unterhalt im Bereich Straßen und Verkehr gar nicht oder nur in geringem Umfang gewährleisten zu können.[KfW-Kommunalpanel 2026] Das bedeutet: Der Rückstand ist also nicht nur geerbte Vergangenheit. Er wächst teilweise weiter, weil selbst der Bestand nicht überall zuverlässig erhalten werden kann.

Hinzu kommt die Umsetzungslücke. Für das Jahr 2026 planen die Kommunen Sachinvestitionen von rund 50 Milliarden Euro.[KfW-Kommunalpanel 2026] Ob daraus tatsächlich gebaute Infrastruktur entsteht, entscheidet sich jedoch nicht allein im Haushalt. Es braucht Personal in den Verwaltungen, Planungskapazität, genehmigungsfähige Projekte, Bauunternehmen und verlässliche Förderprogramme. Ohne diese Voraussetzungen wird zusätzliches Geld nicht automatisch zu sanierten Brücken, barrierefreien Haltestellen oder sicheren Radwegen führen.

Erhalt vor Neubau – und trotzdem Ausbau

Im Bereich Infrastruktur besteht ein großer Zielkonflikt. Der Großteil des Investitionsbedarfs betrifft den Bestand: Schienen, Brücken, Straßen und kommunale Netze müssen saniert, modernisiert oder ersetzt werden. Rechnungshöfe und Umweltverbände drängen deshalb zu Recht auf den Vorrang des Erhalts.

Allein der Erhalt reicht jedoch nicht aus. Aufgrund der Klima- und Verlagerungsziele sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich: dichtere Takte, mehr Fahrzeuge, Werkstätten und Betriebshöfe, zusätzliche Schieneninfrastruktur, bessere Umsteigepunkte, sichere Radwege, Busspuren und leistungsfähige Knoten. Wer mehr Fahrgäste gewinnen und Güter auf die Schiene verlagern will, kann sich nicht damit begnügen, das heutige Netz zu konservieren. Es muss gezielt leistungsfähiger gemacht werden.

Sanierung und Ausbau sind keine Gegensätze, konkurrieren in der Praxis jedoch um Geld, Personal, Planungszeit und Baukapazität. Ohne klare Priorisierung kann der Ausbau den Erhalt verdrängen – oder umgekehrt kann ein pauschaler Erhaltungsvorrang notwendige Kapazitätserweiterungen blockieren.

Die richtige Reihenfolge lautet daher: Den Erhalt konsequent priorisieren, aber den Ausbau dort ermöglichen, wo er die größte Wirkung für Zuverlässigkeit, Verlagerung und Erreichbarkeit entfaltet. Es geht nicht um „erst alles erhalten, dann irgendwann ausbauen“, sondern um eine gestaffelte Investitionsstrategie.

Eine Frage der Größenordnung

Die einzelnen Ergebnisse lassen sich nicht seriös zu einer einzigen Zahl zusammenfassen. Sie beruhen auf unterschiedlichen Abgrenzungen, Ebenen und Methoden. Trotzdem zeigen sie alle in dieselbe Richtung: Der aufgelaufene Rückstand liegt im dreistelligen Milliardenbereich.

Bereich Befund und Investitionsbedarf
Schiene Mehr als 4.000 km Hochleistungsnetz in 40 Korridoren bis 2030; rund 45 Mrd. Euro zusätzliche Bundesmittel bis 2027 zugesagt
Autobahnbrücken Amtliches Programm: 4.000 Brücken bis 2032; Bundesrechnungshof hält Ziel für unrealistisch; weiter gefasste Schätzungen sehen rund 16.000 sanierungsbedürftige Brücken
Kommunale Straßen und Verkehr 53,7 Mrd. Euro Investitionsrückstand; kommunaler Gesamtrückstand 231,2 Mrd. Euro

Im Frühjahr 2025 reagierte die Politik mit einem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität. Ob dieses Sondervermögen seinen Zweck erfüllt, hängt davon ab, ob die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen, bestehende Mittel nur ersetzen oder an Planungs- und Verwaltungskapazitäten hängen bleiben.

Zwischenfazit

Ein Bedarf doppelter Natur

Deutschland hat seine Verkehrsinfrastruktur über Jahrzehnte hinweg auf Verschleiß gefahren. Schiene, Brücken und kommunale Netze benötigen vor allem Erhalt und Ersatz, zugleich verlangen Klima- und Verlagerungsziele einen gezielten Ausbau. Der Investitionsbedarf ist deshalb doppelt: Eine Nachholsumme ist nötig, um den Rückstand aufzuholen, und es werden dauerhaft höhere Mittel für Erhalt und Kapazität benötigt. Mehr Geld allein genügt jedoch nicht. Entscheidend ist, ob es zusätzlich, planbar und mit ausreichender Planungs- und Baukapazität eingesetzt wird.

Der fiskalische Rahmen: Schuldenbremse, Sondervermögen und die Frage der Zusätzlichkeit

Der Investitionsrückstand ist nicht nur ein finanzielles Problem. Er ist auch ein Regelungsproblem. Infrastrukturprojekte benötigen zusätzliche, planbare und über mehrere Jahre hinweg verlässlich verfügbare Mittel. Genau daran scheiterte die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur lange: Brücken, Schienenkorridore, Bahnhöfe und Betriebshöfe werden über Jahrzehnte genutzt, ihre Finanzierung wurde jedoch oft jährlich neu verhandelt.

Die Schuldenbremse hat dieses Dilemma verschärft. Seit 2009 begrenzt sie die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ausnahmen gelten für Notlagen und Konjunkturschwankungen.[Schuldenbremse (GG)] Ihr Ziel ist fiskalische Disziplin. Das Problem dabei ist die fehlende Unterscheidung zwischen laufendem Verbrauch und langlebigen Investitionen. Eine Brücke, die fünfzig Jahre genutzt wird, erscheint im Haushalt ähnlich wie eine konsumtive Ausgabe. Bei knappen Kassen werden Sanierung, Ersatz und Ausbau deshalb leichter verschoben – und später teurer nachgeholt.

Wie eng diese Regeln binden, zeigte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023: Die Umwidmung von 60 Milliarden Euro nicht genutzter Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds war verfassungswidrig.[BVerfG-Urteil 2023] Das Gericht stellte klar, dass auch Sondervermögen den Haushaltsgrundsätzen der Jährlichkeit und Jährigkeit unterliegen. Damit war der Umweg über alte Kreditermächtigungen versperrt. Für dauerhafte Investitionen war eine offene verfassungsrechtliche Lösung nötig.

Diese Lösung wurde 2025 in Form des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ umgesetzt. Sie umfasst Kreditermächtigungen von bis zu 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren und ist von der Schuldenbremse ausgenommen.[Sondervermögen Infrastruktur 2025]

Säule Volumen Zweck
Bund 300 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen in Verkehr, Energie, Krankenhäuser, Bildung, Digitalisierung und Zivilschutz
Klima- und Transformationsfonds 100 Mrd. Euro jährlich 10 Mrd. Euro bis 2034
Länder und Kommunen 100 Mrd. Euro Investitionen der Länder und Kommunen, verteilt nach Königsteiner Schlüssel

Das Sondervermögen ist für die Verkehrsinfrastruktur ein möglicher Befreiungsschlag, aber kein Selbstläufer. Von Oktober bis Jahresende 2025 setzte der Bund nach Regierungsangaben rund 24 Milliarden Euro daraus für Investitionen ein, darunter 10 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds und rund 7,6 Milliarden Euro für den Erhalt von Schienenwegen.[Sondervermögen Infrastruktur 2025] Das zeigt: Eine Kreditermächtigung bedeutet nicht automatisch, dass die entsprechende Infrastruktur auch gebaut wird. Auch Planung, Projekte, Verwaltung und Baukapazität spielen eine Rolle.

Zudem ist die Zusätzlichkeit entscheidend. Wenn der Bund im Kernhaushalt Investitionen kürzt und dieselben Vorhaben anschließend aus dem Sondervermögen finanziert, steigt die Verschuldung, die tatsächliche Investition nimmt jedoch kaum zu. Genau daran bestehen Zweifel. Im ifo-Ökonomenpanel schätzten die Befragten im Oktober 2025, dass nur rund 47 Prozent der Mittel tatsächlich zusätzlich sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft sah allein im Verkehrsbereich für 2026 Verschiebungen aus dem Kernhaushalt von rund 10 Milliarden Euro.[Zusätzlichkeit – ifo/IW]

Das Sondervermögen löst jedoch nicht das grundlegende Problem der jährlichen Unstetigkeit. Infrastrukturprogramme benötigen verlässliche Mittel über viele Jahre hinweg. Wenn Planungen unterbrochen, Ausschreibungen verschoben und Baukapazitäten immer wieder neu aktiviert werden müssen, entstehen Kosten und es kommt zu Verzögerungen. Die Schweiz zeigt mit ihrem Bahninfrastrukturfonds ein anderes Modell: Der Betrieb, der Substanzerhalt und der Ausbau der Bahninfrastruktur werden dauerhaft aus einem verfassungsrechtlich verankerten Fonds finanziert, der unter anderem aus Bundesmitteln und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe gespeist wird.[Bahninfrastrukturfonds Schweiz], [BAV – LSVA]

Das deutsche Sondervermögen ist davon weit entfernt. Es ist befristet, kreditfinanziert und als einmaliger Kraftakt angelegt. Es kann dabei helfen, den Rückstand abzubauen, ersetzt jedoch keine dauerhafte Finanzierungsarchitektur. Um ein dauerhaft höheres Investitionsniveau zu erreichen, sind laufende Einnahmen aus Nutzer-, Verursacher- und Drittnutzerfinanzierung sowie eine Fondslogik, die diese Mittel mehrjährig bündelt, erforderlich.

Damit Geld seine Wirkung entfalten kann,

Selbst der beste Finanzierungsrahmen wirkt nicht automatisch. Neue Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, verlässlich verfügbar sein und so eingesetzt werden, dass sie im Alltag spürbar werden. Dies gilt für das Sondervermögen ebenso wie für Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, der Straßenbepreisung, der Parkraumbewirtschaftung oder der Drittnutzerfinanzierung.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viel Geld bereitsteht, sondern auch, ob es den Investitionsrückstand tatsächlich verringert, Angebote verbessert und soziale Härten abfedert. Dafür braucht es eine klare Zweckbindung, eine überprüfbare Zusätzlichkeit und eine transparente Wirkungskontrolle. Der Maßstab darf nicht allein darin bestehen, wie viel Geld abgeflossen ist. Entscheidend ist, ob Brücken, Schienen, Haltestellen, Radwege, Takte, Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit tatsächlich verbessert werden.

Damit schließt sich der Kreis zur Akzeptanz. Menschen akzeptieren höhere Preise, Benutzungsgebühren oder Abgaben eher, wenn sie die Gegenleistung erkennen, beispielsweise in Form einer besseren Infrastruktur, verlässlicheren Angebote oder einer nachvollziehbaren Rückverteilung. Ohne diese Verbindung wirken neue Einnahmen wie eine zusätzliche Belastung, mit ihr können sie jedoch Teil einer gerechteren Finanzierung werden.

Zwischenfazit

Nicht nur Geld, vor allem Regeln

Der Investitionsrückstand ist nicht nur ein Finanzierungs-, sondern auch ein Regelungsproblem. Zwar sichert die Schuldenbremse fiskalische Disziplin, sie behandelt Investitionen jedoch ähnlich wie laufende Ausgaben. Das Sondervermögen von 2025 schafft ein erhebliches Volumen, das jedoch nur wirkt, wenn die Mittel zusätzlich und verlässlich eingesetzt werden. Als Brückenfinanzierung kann es Rückstände abbauen. Um das dauerhaft höhere Niveau zu halten, sind jedoch laufende Einnahmen und eine stabile Fondslogik nötig.

Fazit: Kostenwahrheit und Bezahlbarkeit zusammendenken

Mobilität ist zugleich zu billig und zu teuer. Einerseits ist sie zu billig, weil Klima-, Gesundheits-, Unfall- und Flächenkosten nicht vollständig im Preis enthalten sind, sondern bei der Allgemeinheit und bei künftigen Generationen landen. Gleichzeitig sind Mobilitätskosten für jene Haushalte besonders belastend, die wenig finanziellen Spielraum haben und zugleich auf ein eigenes Auto angewiesen sind.

Diese Spannung lässt sich nicht dadurch auflösen, dass Mobilität pauschal billiger oder teurer gemacht wird. Entscheidend ist, Kosten richtig zuzuordnen. Wer Kosten verursacht, soll sie stärker tragen. Wer auf bezahlbare Mobilität angewiesen ist, muss gezielt entlastet werden. Und wer von guter Erreichbarkeit profitiert, soll sich an ihrer Finanzierung beteiligen. Kostenwahrheit und Bezahlbarkeit schließen sich somit nicht aus.

Das Paradox auflösen

Die Diagnose ist eindeutig. Der Straßenverkehr verursacht externe Kosten in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro. Zugleich begünstigt der Staat über Steuerregeln und Vergünstigungen emissionsintensives Fahren, anstatt diese Kosten konsequent anzulasten. Das Dienstwagenprivileg, die Entfernungspauschale, die Dieselbegünstigung und die Kerosinbefreiung verzerren die Preise, schwächen die Lenkungswirkung und wirken häufig sozial unausgewogen.

Auf der anderen Seite stehen Haushalte, die nicht einfach ausweichen können. Wer wenig verdient, schlecht angebunden wohnt und ein Auto halten muss, trägt eine besonders schwere Last. Billiger Kraftstoff hilft hier nur kurzfristig und löst das Grundproblem nicht. Er senkt die Kosten der Abhängigkeit, ohne die Abhängigkeit selbst zu verringern.

Die Lösung liegt deshalb in einer doppelten Bewegung: Kosten müssen dort anfallen, wo sie entstehen, und die Einnahmen müssen dorthin zurückfließen, wo sie Teilhabe sichern und Ausweichmöglichkeiten schaffen. Ein CO₂-Preis braucht Klimageld und eine Härtefallkomponente. Eine Straßenbepreisung braucht erkennbare Investitionen in Bus, Bahn, Fuß- und Radverkehr. Ein günstiger Tarif braucht ein Angebot, das im Alltag tatsächlich nutzbar ist.

Wer zahlen soll – und wofür

Aus dieser Logik folgt keine einzelne Finanzierungsquelle, sondern eine Aufgabenteilung.

Verursacher zahlen für externe Kosten, beispielsweise über eine CO₂-Bepreisung, Maut oder Parkgebühren. Nutzer zahlen für die Abnutzung und Nutzung von Infrastruktur, beispielsweise über streckenbezogene Abgaben oder Trassenentgelte. Die Allgemeinheit finanziert die Daseinsvorsorge, soziale Härten und jene Angebote, die Teilhabe sichern. Mittelbar Begünstigte, wie Arbeitgeber, Grundeigentümer, Handel und Standorte, beteiligen sich dort, wo sie von besserer Erreichbarkeit profitieren.

Keines dieser Instrumente reicht allein aus. Der CO₂-Preis erfasst Klimakosten, aber keine Staukosten. Die Maut erfasst die Straßennutzung, aber keine sozialen Härten. Eine Arbeitgeberabgabe kann den Nahverkehr mitfinanzieren, ersetzt aber nicht die Kostenwahrheit beim Auto.

Erst im Zusammenspiel werden die Finanzierungen tragfähig. Entscheidend ist, dass jedes Instrument seine Aufgabe erfüllt und an denselben Maßstäben geprüft wird. Dabei sind die folgenden Kriterien zu berücksichtigen: Einnahmen, Lenkungswirkung, soziale Wirkung, räumliche Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit.

Den Rückstand abbauen, das Niveau halten

Hinzu kommt ein zweites Problem: der aufgelaufene Investitionsrückstand.

Deutschland hat seine Schienen, Brücken, Straßen und kommunalen Netze über Jahrzehnte hinweg zu stark verschlissen. Der größte Teil des Bedarfs betrifft nicht den Neubau, sondern den Erhalt und Ersatz.

Das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro kann dabei helfen, diesen Rückstand abzubauen. Es ist jedoch kein Selbstläufer. Entscheidend ist, ob die Mittel tatsächlich zusätzlich sind, ob sie planbar über mehrere Jahre fließen und ob Verwaltungen und Bauwirtschaft sie in Projekte umsetzen können.

Ein einmaliger Fonds kann Rückstände mindern. Er ersetzt jedoch keine dauerhafte Finanzierung. Für Erhalt, Ausbau und Betrieb sind laufende Einnahmen, verlässliche Programme und Institutionen, die planen, entscheiden und bauen können, notwendig. Mehr Geld allein genügt nicht. Ohne klare Zuständigkeiten, ausreichende Kapazitäten, programmatische Planung und transparente Wirkungskontrolle verpufft es.

Geld, Institutionen und Ziele müssen zusammenpassen. Fehlt eines davon, bleibt der Rückstand bestehen.

Handlungslinien

Aus der Analyse ergeben sich fünf Handlungslinien:

Linie Kern
Verursacher zahlen lassen CO₂-Preis, Straßenbepreisung und Parkraum nutzen, aber mit nachvollziehbarer Rückverteilung verbinden
Angebot einem Preisrabatt bevorzugen sozial gestaffelte Tarife sichern, aber den Schwerpunkt auf verlässliche Angebote legen
Mittelbar Begünstigte beteiligen Arbeitgeberabgaben, Value Capture und Mobilitätspass dort nutzen, wo Erreichbarkeit wirtschaftlichen Vorteil schafft
Erhalt dauerhaft finanzieren Sondervermögen als Brücke nutzen, aber durch mehrjährige Fonds- und Einnahmelogik ergänzen
Steuerung verbessern Zuständigkeiten klären, Planungskapazität aufbauen und Wirkung transparent messen

Die Bedingung für alle fünf Linien ist: Einnahmen müssen zurückgegeben oder reinvestiert werden. Ohne eine erkennbare Verwendung erscheinen Preise und Abgaben den Fahrgästen als Belastung. Mit ihr können Vertrauen geschaffen werden.

Erreichbarkeit als Ziel

Es geht nicht um möglichst billige Mobilität. Es geht um bezahlbare, verlässliche und klimagerechte Erreichbarkeit.

Menschen müssen unabhängig davon, ob sie ein eigenes Auto besitzen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Versorgung und soziale Kontakte erreichen können. Verkehrsarmut entsteht nicht nur, wenn das Fahren zu teuer ist. Sie entsteht auch, wenn bezahlbare Angebote fehlen, Wege zu lang sind, Angebote unzuverlässig bleiben oder Alltagsziele falsch liegen.

Deshalb reicht es nicht aus, lediglich die Preise zu korrigieren. Es muss auch die räumliche Struktur mitgedacht werden: kürzere Wege, eine bessere Nahversorgung, sichere Fuß- und Radwege, verlässliche Busse und Bahnen, barrierefreie Zugänge und Angebote, die auch abends, am Wochenende und für Sorgearbeit geeignet sind.

Eine korrekte Kostenanlastung ist dafür keine Gegenspielerin, sondern eine Voraussetzung. Sie legt offen, was bisher verdeckt gezahlt wird. Bezahlbarkeit sorgt dafür, dass daraus keine neue Ausgrenzung entsteht. Eine Finanzierung verbindet beides, wenn die Einnahmen dorthin fließen, wo sie den größten gesellschaftlichen Nutzen stiften.

Kernbotschaft
Mobilität ist zugleich zu billig und zu teuer. Dieses Paradoxon lässt sich nur auflösen, wenn Kosten dort anfallen, wo sie entstehen, und Einnahmen dorthin zurückfließen, wo sie Teilhabe sichern und Ausweichmöglichkeiten schaffen. Über den Erfolg entscheidet nicht allein die Höhe von Preisen, Abgaben oder Fonds, sondern ihre Verwendung – sie muss sichtbar, verlässlich und gerecht sein.

Grundlagen und Analysen

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FAQ

Zu den tatsächlichen Autokosten gehören neben Kraftstoff oder Strom auch Wertverlust, Versicherung, Steuer, Wartung, Reparaturen und Parken. Selbst bei geringer Fahrleistung kann ein eigener Pkw rund 475 Euro pro Monat kosten. Je nach Fahrzeugklasse, Alter und Fahrleistung liegt der Betrag jedoch meist deutlich höher. Besonders der Wertverlust wird von vielen Haushalten unterschätzt. Mehr über die tatsächlichen Kosten eines Autos erfahren Sie hier: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#vollkostenfalle.

Kfz-Steuer, Energiesteuer und die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe bringen dem Staat zusammen etwa 45 bis 50 Milliarden Euro im Jahr ein. Dem stehen allein die externen Kosten des Straßenverkehrs von geschätzt rund 141 Milliarden Euro gegenüber, zusätzlich zu den öffentlichen Ausgaben für Straßen und andere Infrastruktur. Der Straßenverkehr trägt seine gesamtgesellschaftlichen Kosten daher nicht vollständig, auch wenn einzelne autoabhängige Haushalte finanziell stark belastet sein können. Mehr zur Kostenbilanz des Autoverkehrs: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#zahlen-autofahrer-genug

Der CO₂-Preis verteuert Benzin und Diesel entsprechend den Emissionen, die bei ihrer Verbrennung entstehen. Derzeit gilt in Deutschland ein nationaler Brennstoffemissionshandel. Ab 2028 soll der europäische EU-ETS 2 den Straßenverkehr und den Gebäudesektor erfassen. Wie stark Kraftstoffe dadurch teurer werden, hängt vom künftigen Zertifikatspreis ab. Besonders belastet werden Haushalte, die auf ein Auto angewiesen sind und keine bezahlbare Alternative haben. [Mehr über CO₂-Bepreisung und soziale Verteilungswirkungen] (https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#co2-bepreisung)

Seit 2026 können Beschäftigte für ihren Arbeitsweg 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend machen – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Da die Pauschale das zu versteuernde Einkommen mindert, profitieren Menschen mit einem hohen Grenzsteuersatz stärker. Die Mobilitätsprämie soll diese Schieflage für Geringverdienende teilweise ausgleichen. Eine zielgenauere Förderung wäre eine stärker einkommensabhängige Förderung, die unvermeidbare lange Arbeitswege berücksichtigt, ohne pauschal lange Distanzen zu begünstigen. Mehr über die Pendlerpauschale und ihre Verteilungswirkung erfahren Sie hier: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#entfernungspauschale.

Externe Kosten sind Schäden, die nicht von den Verursachern, sondern von der Allgemeinheit oder künftigen Generationen getragen werden. Dazu zählen Klima- und Gesundheitsschäden, Luftverschmutzung, Lärm, Unfälle und Flächenverbrauch. Eine häufig verwendete Schätzung beziffert die externen Verkehrskosten in Deutschland auf rund 149 Milliarden Euro pro Jahr, wovon etwa 95 Prozent auf den Straßenverkehr entfallen. Mehr über externe Kosten und Kostenwahrheit: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#externe-kosten

Verkehrsarmut liegt vor, wenn Menschen Arbeit, Bildung, medizinische Versorgung oder soziale Kontakte nicht zuverlässig, sicher und bezahlbar erreichen können. Ursachen können hohe Mobilitätskosten, fehlende Bus- und Bahnangebote, mangelnde Barrierefreiheit oder die Notwendigkeit eines Autos mangels Alternativen sein. In Deutschland haben rund 27 Millionen Menschen eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Deshalb betrifft Verkehrsarmut nicht nur Haushalte mit sehr niedrigen Einkommen. Mehr über Verkehrsarmut und erzwungenen Autobesitz: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#verkehrsarmut

Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 Euro und gilt bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Es wird durch die Ticketeinnahmen sowie durch Bund und Länder finanziert, die bis 2030 jeweils 1,5 Milliarden Euro im Jahr bereitstellen. Neben dem Preis ist sein größter Vorteil die Einfachheit eines bundesweit einheitlichen Tarifs. Ein fehlendes oder unzuverlässiges Verkehrsangebot kann das Ticket jedoch nicht ersetzen. Mehr über das Deutschlandticket und soziale Tarife: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#deutschlandticket

Als Dienstwagenprivileg wird die steuerliche Begünstigung privat genutzter Firmenwagen bezeichnet. Bei der verbreiteten Ein-Prozent-Regel wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, für Elektroautos gelten niedrigere Sätze. Da Dienstwagen besonders häufig in höheren Einkommensgruppen vorkommen und die Regelung teure Fahrzeuge begünstigen kann, wird sie aus sozial- und klimapolitischer Sicht kritisiert. Mehr über Dienstwagen und umweltschädliche Subventionen: https://www.zukunft-mobilitaet.net/?page_id=179280#dienstwagen-und-entfernungspauschale

Verweise und Links
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Änderungshistorie & Updates

19.07.2026: Initialversion veröffentlicht

Verfasst von: Martin Randelhoff
Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund. Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte. Kontaktaufnahme: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net
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