Bus und Bahn gelten als das Rückgrat der Verkehrswende, geteilte Angebote als eine wichtige Ergänzung. Bislang erfüllen sie diese Rolle jedoch nur zum Teil: Der motorisierte Individualverkehr dominiert nach wie vor die Verkehrsleistung und die Zahl der Wege. Die zentrale Frage dieser Analyse lautet deshalb, wie der öffentliche Verkehr einen größeren Teil der Alltagsmobilität übernehmen kann. Dazu werden die wichtigsten Bausteine nacheinander betrachtet und nach dem Maßstab der Erreichbarkeit bewertet: die Schiene als tragende Achse, der Bus in Stadt und Fläche, flexible Bedienformen, das Deutschlandticket, die Digitalisierung und das Sharing. Entscheidend ist nicht, wie viele Kilometer zurückgelegt werden, sondern wie gut sich Ziele wie Arbeit, Bildung und Versorgung auch ohne eigenes Auto erreichen lassen.
Die Antwort fällt nüchtern aus: Kein einzelnes Mittel führt die Verkehrswende herbei. Jedes Verkehrsmittel hat seine Aufgabe. Bus und Bahn bilden die tragende Struktur, die durch Sharingangebote ergänzt, aber nicht ersetzt wird. Ein günstiges Ticket, eine gute App oder ein neues Sharing-Angebot entfalten nur dann Wirkung, wenn dahinter ein verlässliches Angebot steht und die Rahmenbedingungen den Wechsel vom Auto zu Bus und Bahn nahelegen. Ebenso entscheidend sind die Bedingungen der Umsetzung: eine dauerhafte Finanzierung, genügend Personal, schnellere Planung und eine klare Steuerung. Erst als abgestimmtes Ganzes wird der öffentliche Verkehr konkurrenzfähig.
Maßstab für den Ausbau von Bus, Bahn und geteilten Angeboten ist nicht die Verkehrsmenge, sondern die Erreichbarkeit ohne eigenes Auto. Wer Verkehr verlagern möchte, muss deshalb fragen, welche Ziele Menschen im Alltag zuverlässig, schnell und bezahlbar erreichen können und mit welchen Verkehrsmitteln sich diese Aufgabe je nach Raumtyp am besten lösen lässt. Geteilte Angebote stehen dabei nicht gleichrangig neben Bus und Bahn, sondern ergänzen sie. Sie können Reiseketten schließen und private Autos ersetzen, wenn sie reguliert und an Knotenpunkte angebunden werden.
Das Auto dominiert nach wie vor – und zwar nicht nur anteilig, sondern auch in absoluten Größen. So wurden 1991 im motorisierten Individualverkehr rund 714 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt, 2024 waren es bereits rund 882 Milliarden.[DLR (2022)], [BMV (2026)] Damit kamen seit der Wiedervereinigung fast 170 Milliarden Personenkilometer hinzu. Bus und Bahn legten ebenfalls zu, allerdings starteten sie von einem deutlich niedrigeren Niveau: Der Schienenverkehr stieg von rund 57 Milliarden Personenkilometern im Jahr 1991 auf knapp 110 Milliarden im Jahr 2024. Im gleichen Zeitraum ging der öffentliche Straßenpersonenverkehr mit Bus, Straßenbahn und U-Bahn von rund 82 auf knapp 69 Milliarden Personenkilometer zurück. Zusammen erreichten Bus und Bahn im Jahr 2024 damit rund 179 Milliarden Personenkilometer – etwa 40 Milliarden mehr als im Jahr 1991. Sie stellen jedoch weiterhin nur einen Bruchteil der fast 900 Milliarden Personenkilometer des motorisierten Individualverkehrs dar. Da die Treibhausgasemissionen des Verkehrs seit 1990 kaum zurückgegangen sind, setzt eine wirksame Verkehrswende die Verlagerung eines erheblichen Teils dieser Pkw-Fahrten voraus.[Umweltbundesamt – Treibhausgase (2025)]
Die Debatte über den öffentlichen Verkehr wird häufig unter verkehrsleistungsorientierten Gesichtspunkten geführt und anhand von zurückgelegten Kilometern, Fahrgastzahlen oder der Zahl der Fahrten gemessen. In der planungswissenschaftlichen Diskussion rückt hingegen die Erreichbarkeit in den Mittelpunkt. Dabei geht es um die Frage, wie gut sich Ziele wie Arbeit, Bildung, Versorgung und soziale Kontakte mit vertretbarem Aufwand an Zeit und Geld erreichen lassen.[Geurs/van Wee (2004)] Dieser Ansatz ist nicht neu: Bereits 1959 beschrieb Hansen Erreichbarkeit als das Potenzial an Gelegenheiten, das von einem Ort aus zugänglich ist.[Hansen (1959)] Für die Bewertung von Verkehrsangeboten verschiebt diese Sichtweise den Maßstab: Es zählt der Zugang zu Gelegenheiten bei möglichst geringem Aufwand.
Aus dieser Perspektive ergeben sich zwei Konsequenzen, die für die weitere Betrachtung leitend sind. Zum einen ist Verkehr kein Selbstzweck: Ein zusätzlich gefahrener Kilometer ist kein Erfolg, sondern ein Aufwand, der sich nur rechtfertigt, wenn er Erreichbarkeit schafft. Zum anderen wirkt dasselbe Verkehrsangebot je nach räumlichem Kontext unterschiedlich: Eine zusätzliche Buslinie erschließt in einer dichten Stadt ein Vielfaches der Gelegenheiten, die sie in einer zersiedelten Region erreicht. Die konkrete Wechselwirkung von Siedlungsstruktur und Verkehrsangebot wird an anderer Stelle behandelt und hier nur als Bezugsrahmen vorausgesetzt.
Diese Sichtweise hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wahl der Verkehrsmittel. Häufig richten sich Diskussionen über den Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf das System selbst – U-Bahn, Stadtbahn, Bus oder Magnetschwebebahn – und weniger auf die zu erfüllende Verkehrsaufgabe. Aus Sicht der Erreichbarkeit ist jedoch nicht die Technik das Ziel, sondern der Zugang zu Gelegenheiten zu vertretbaren Kosten. Daraus folgt ein technologieneutraler Maßstab: Das geeignete System ergibt sich aus der Nachfrage, der benötigten Kapazität, den Kosten und dem räumlichen Kontext. Das Prestige oder der symbolische Wert eines Verkehrsmittels spielen keine Rolle.
Jedes System hat seinen berechtigten Anwendungsbereich: die hochkapazitive, aber teure U-Bahn auf stark frequentierten Strecken, die Stadtbahn auf dicht befahrenen städtischen Strecken, der bevorrechtigte Bus auf mittleren Strecken und die Schnellbuslösung, wenn rasch und mit überschaubarem Aufwand ein besseres Angebot geschaffen werden soll. Problematisch ist nicht die Wahl einer bestimmten Technik. Problematisch wird es jedoch, wenn ein hochkapazitives System zum Selbstzweck wird oder eine günstigere, passende Lösung aus Prestigegründen verworfen wird. Die konkreten Unterschiede in Kapazität, Kosten und Netzintegration werden im Folgenden erläutert,.
Ein zweiter Grundgedanke betrifft das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Beim Pkw hängt der individuelle Nutzen kaum davon ab, wie viele andere ebenfalls Auto fahren. Das eigene Fahrzeug steht jederzeit vor der Tür und zusätzliche Nutzer verbessern dieses Angebot nicht, sondern verschlechtern es eher, da sie Stau und Konkurrenz um Parkplätze erzeugen. Im öffentlichen Verkehr verläuft der Zusammenhang umgekehrt: Hier steigt die Attraktivität mit der Zahl der Nutzer, da eine größere Nachfrage ein dichteres Angebot ermöglicht. Bereits 1972 zeigte Mohring, dass ein dichterer Takt, der der Nachfrage entspricht, die Wartezeiten verkürzt: Mit wachsender Nutzung sinken die Kosten je Fahrgast.[Mohring (1972)] Daraus folgt ein sich selbst verstärkender Zusammenhang: Ein dichteres Angebot senkt die Reise- und Wartezeit und gewinnt Fahrgäste. Die höhere Nachfrage rechtfertigt wiederum ein dichteres Angebot. Umgekehrt gilt derselbe Mechanismus für ausgedünnte Netze, in denen sinkende Nachfrage und schrumpfendes Angebot einander verstärken.
Dieser Zusammenhang stützt die wiederkehrende These, dass das Angebot die Nachfrage schafft. Er ist jedoch von beiden Seiten begrenzt. Erstens kehrt sich der Effekt an der Kapazitätsgrenze um. Überfüllte Fahrzeuge und überlastete Knotenpunkte verlängern die Reisezeit, sodass sich der Vorteil bei sehr hoher Nachfrage ins Gegenteil verkehrt.[Mohring (1972)] Zweitens, und für die Verkehrswende entscheidender, genügt ein besseres Angebot allein nicht, um den Umstieg vom Pkw zu erreichen. Ein attraktiveres öffentliches Angebot – die Pull-Seite – verbessert die Alternative, beseitigt aber nicht die Vorteile des Autos. Solange das Auto schneller, jederzeit verfügbar und in der wahrgenommenen Kostenrechnung günstiger ist, gewinnt ein besseres Bus- und Bahnangebot zwar Fahrgäste hinzu, ersetzt jedoch nur einen Teil der Autofahrten und erzeugt teils sogar zusätzlichen Verkehr, der vorher nicht zurückgelegt wurde. Einen deutlichen Verlagerungseffekt erzielen erst kombinierte Maßnahmenpakete, die das verbesserte Angebot mit restriktiven Instrumenten verbinden, also mit Maßnahmen, die das Autofahren weniger bequem, teurer oder weniger flächenprivilegiert machen. Beispiele hierfür sind Parkraumbewirtschaftung, Bepreisung, Flächenumverteilung und Geschwindigkeitsdämpfung (die Push-Seite).[Duranton/Turner (2011)] Push und Pull bedingen einander: Die Pull-Seite schafft die zumutbare Alternative, ohne die Restriktion politisch und sozial kaum vertretbar ist; restriktive Maßnahmen machen den Wechsel im Alltag naheliegender. Ohne begleitende Push-Maßnahmen bleibt der Verlagerungseffekt vieler Angebotsverbesserungen begrenzt. Die konkrete Ausgestaltung dieser restriktiven Instrumente wird gesondert behandelt; im Vordergrund steht hier die Angebots- und Vernetzungsseite.
Die zentrale Hürde beim Umstieg liegt im Alltag. Auf vielen Verbindungen ist das Auto schneller, jederzeit verfügbar und in der wahrgenommenen Kostenrechnung günstiger, da seine Fixkosten ohnehin gebunden sind und meist nur die Kraftstoffkosten berücksichtigt werden. Diese verzerrte Kostenwahrnehmung verstärkt den Nachteil des öffentlichen Verkehrs: Die Vollkosten des Autos – Anschaffung, Wertverlust, Versicherung und Steuer – werden als bereits getätigte Ausgaben ausgeblendet, während der Fahrpreis von Bus und Bahn bei jeder Fahrt unmittelbar sichtbar ist. Hinzu kommt eine unterschiedliche Akzeptanz: Hohe laufende Ausgaben für das eigene Auto werden hingenommen, während Tariferhöhungen im öffentlichen Verkehr auf größeren Widerstand stoßen. Der objektive Vergleich, bei dem die Vollkosten je Kilometer häufig zugunsten von Bus und Bahn ausfallen, dringt deshalb nur begrenzt durch. Zum Kostenbild tritt der Zeitnachteil hinzu: Dem Pkw steht im öffentlichen Verkehr eine Reisekette aus Fußweg, Wartezeit, Fahrt und Umstieg gegenüber. Reisezeitvergleiche zeigen, dass die Bahn vor allem auf gut ausgebauten Verbindungen mittlerer Länge konkurrenzfähig ist; in der Fläche fällt sie bei einer Tür-zu-Tür-Betrachtung jedoch häufig zurück. Reisezeit, Taktung und Zuverlässigkeit entscheiden damit ebenso über den Umstieg wie der Preis.
Der öffentliche Verkehr sieht sich mit zwei sehr unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. In den Ballungsräumen geht es um die Ausweitung und Beschleunigung eines bereits tragfähigen Angebots sowie um die Verknüpfung der Verkehrsmittel. Hier ist der Umstieg vom Pkw realistisch und hängt vor allem von Qualität, Taktung und Zuverlässigkeit ab. In den großen Metropolen entfielen 2023 nur 33 Prozent der Wege auf den motorisierten Individualverkehr, während bereits 21 Prozent auf Bus und Bahn entfielen. Bundesweit waren es 53 bzw. 11 Prozent.[infas (2025)]
In den ländlichen und suburbanen Räumen geht es dagegen zunächst um die Grunderschließung, also um ein Mindestmaß an Erreichbarkeit jenseits des eigenen Autos. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zur Qualität des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln in 685 europäischen Städten macht dieses Gefälle über Erreichbarkeitskennzahlen vergleichbar.[Poelman u. a. (2020)] Die räumliche Differenzierung bleibt deshalb in den folgenden Kapiteln durchgängig präsent, von den flexiblen Bedienformen über die Finanzierung bis zur Frage verbindlicher Bedienstandards.
In der politischen Debatte wird der öffentliche Verkehr oft als einheitliche Größe behandelt. Tatsächlich ist er jedoch ein Geflecht aus rechtlich, organisatorisch und technisch sehr unterschiedlichen Teilen. In diesem Kapitel werden diese Teile entlang von fünf Fragen geordnet: Was gehört dazu, wer verantwortet es, welche Systeme leisten was, wie lassen sich Angebote verknüpfen und welche Begriffe werden häufig verwechselt?
Zum öffentlichen Verkehr zählen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Personenfernverkehr (ÖPFV) sowie ergänzende Beförderungsangebote wie Taxen und flexible Bedarfsverkehre. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Regionalbahn, Regional-Express und S-Bahn sowie den straßengebundenen und städtischen Nahverkehr mit Bus, Straßenbahn, Stadtbahn und U-Bahn. Zum Personenfernverkehr zählen insbesondere Fernzüge und Fernbusse.
Die Abgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr richtet sich nicht allein nach dem eingesetzten Verkehrsmittel. Maßgeblich sind vor allem die Funktion und die typische Reiseweite des Angebots. Als öffentlicher Personennahverkehr gelten allgemein zugängliche Verkehre, die überwiegend der Beförderung im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr dienen. Die häufig genannten Grenzen von 50 Kilometern bzw. einer Stunde sind dabei keine starren Obergrenzen für jede einzelne Fahrt. Sie dienen als rechtliches Abgrenzungskriterium: In der Mehrzahl der Beförderungsfälle darf die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die Reisezeit eine Stunde nicht überschreiten.[§ 8 Abs. 1 PBefG][§ 1 Abs. 2 RegG]
Im öffentlichen Verkehr gibt es feste Linienangebote und flexible Bedienformen. Busse und Bahnen verkehren in der Regel nach einem veröffentlichten Fahrplan auf einer festgelegten Strecke. Bedarfsverkehre hingegen fahren nur, wenn zuvor eine Fahrt bestellt wurde. Der Begriff „On-Demand-Verkehr” ist dabei ein planerischer Oberbegriff und keine eigenständige rechtliche Verkehrsform. Zum öffentlich integrierten On-Demand-Verkehr gehört insbesondere der Linienbedarfsverkehr. Er fährt auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg innerhalb eines definierten Bediengebiets und verbindet festgelegte oder virtuelle Ein- und Ausstiegspunkte.[§ 44 PBefG]
Davon zu unterscheiden ist der gebündelte Bedarfsverkehr. Dabei werden mehrere zuvor bestellte Beförderungsaufträge, die ähnliche Wegstrecken umfassen, in einem Fahrzeug zusammengeführt. Er kann kommerziell betrieben werden und wird häufig als Ridepooling bezeichnet. Ridehailing beschreibt dagegen zunächst nur die meist appbasierte Vermittlung einer individuellen Fahrt, beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen. Ridehailing stellt keine eigenständige Verkehrsform des Personenbeförderungsgesetzes dar.vgl. § 50 PBefG (2026)
Fahrzeugsharing gehört im engeren Sinne nicht zur öffentlichen Personenbeförderung. Beim Carsharing, Bikesharing und bei geteilten E-Tretrollern nutzen die Kunden das Fahrzeug selbst. Diese Angebote können dennoch ein wichtiger Bestandteil eines vernetzten Mobilitätssystems sein. Sie ergänzen den Zugang zu Bus und Bahn, überbrücken die erste und letzte Meile und können in bestimmten Situationen einen privaten Pkw ersetzen. Ob diese Wirkung eintritt, hängt jedoch stark von der Angebotsform, dem Standort und dem jeweils ersetzten Verkehrsmittel ab.[Arbeláez Vélez (2024)]
| Angebotsform | Fahrplan und Route | Organisation | Typisches Einsatzfeld | Abgrenzung |
|---|---|---|---|---|
| Schienenpersonennahverkehr (SPNV) | Fester Fahrplan und feste Strecke | Durch die Länder bzw. regionale Aufgabenträger bestellt; Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln, weiteren öffentlichen Mitteln und Fahrgeldeinnahmen | S-Bahn, Regionalbahn und Regional-Express auf städtischen und regionalen Verbindungen | Teil des öffentlichen Personennahverkehrs; vom überwiegend eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehr zu unterscheiden |
| Bus, Straßenbahn, Stadtbahn und U-Bahn | Überwiegend feste Linien und veröffentlichte Fahrpläne | Meist durch kommunale oder regionale Aufgabenträger geplant und bestellt; teilweise eigenwirtschaftlich betrieben | Städtischer, vorstädtischer und regionaler Nahverkehr | Bildet zusammen mit dem SPNV das feste Grundnetz des öffentlichen Personennahverkehrs |
| Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) | Fester Fahrplan und feste Strecke | Überwiegend eigenwirtschaftlicher Betrieb auf unternehmerisches Risiko | Mittlere und große Entfernungen mit ICE, Intercity und anderen Fernzügen | Wird anders als der SPNV grundsätzlich nicht durch öffentliche Aufgabenträger bestellt |
| Fernbus | Fester Fahrplan und feste Linie | Eigenwirtschaftlicher und liberalisierter Verkehrsmarkt | Städteverbindungen über größere Entfernungen | Kurze innerregionale Verbindungen sind zum Schutz des Nahverkehrs grundsätzlich ausgeschlossen; gesetzliche Ausnahmen sind möglich |
| Linienbedarfsverkehr – On-Demand-ÖPNV | Fahrt nur auf vorherige Bestellung und ohne festen Linienweg; Bediengebiet, Bedienzeiten sowie Ein- und Ausstiegspunkte sind festgelegt | Teil des öffentlichen Linienverkehrs und durch den zuständigen Aufgabenträger plan- und bestellbar | Ländliche Räume, Randzeiten sowie Zu- und Abbringer zum vertakteten Bus- und Bahnnetz | Öffentlich integrierte Form des On-Demand-Verkehrs; trotz der Bezeichnung nicht an einen festen Linienweg gebunden |
| Gebündelter Bedarfsverkehr – kommerzielles Ridepooling | Keine feste Linie; mehrere vorher bestellte Beförderungsaufträge werden entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt | Genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr, meist appbasiert und kommerziell betrieben | Flexible Direktverbindungen innerhalb eines festgelegten Bediengebiets | Rechtlich vom Linienbedarfsverkehr, vom Taxi und vom Mietwagenverkehr zu unterscheiden |
| Taxi, Mietwagen und Ridehailing | Individuelle Fahrt ohne festen Fahrplan oder Linienweg | Genehmigungspflichtige Personenbeförderung; Taxi- und Mietwagenverkehr unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Pflichten | Direkte Tür-zu-Tür-Fahrten und ergänzende Erschließung außerhalb des festen Liniennetzes | Ridehailing bezeichnet die meist appbasierte Vermittlung einer Fahrt und keine eigenständige rechtliche Verkehrsform |
| Fahrzeugsharing | Keine Personenbeförderung; die Nutzer führen das Fahrzeug selbst | Stationsbasiert, kombiniert oder als Free-Floating-Angebot organisiert | Carsharing, Bikesharing und geteilte E-Tretroller für einzelne Wege sowie die erste und letzte Meile | Kann den öffentlichen Verkehr ergänzen, ist aber selbst kein öffentlicher Linien- oder Bedarfsverkehr |
Die Übersicht zeigt, dass sich die Angebote nicht nur durch das eingesetzte Fahrzeug unterscheiden. Auch Fahrplan- und Routenbindung, Buchungsform, Finanzierung und verkehrliche Funktion sind entscheidende Faktoren. Der öffentlich bestellte Nahverkehr soll eine verlässliche Grundversorgung gewährleisten und ist deshalb nicht allein von der kurzfristigen Wirtschaftlichkeit einzelner Verbindungen abhängig. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich verankert (§ 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz). Der Fernverkehr wird dagegen überwiegend eigenwirtschaftlich betrieben und konzentriert sich stärker auf nachfragestarke Relationen.
Flexible Bedienformen können das feste Liniennetz insbesondere zu verkehrsschwachen Zeiten und in dünn besiedelten Räumen ergänzen. Ihr Erfolg hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Bediengebiet, den Buchungsmöglichkeiten, den Wartezeiten, der Tarifintegration und der Akzeptanz der potenziellen Nutzer ab. Untersuchungen zeigen, dass die Umstellung einer festen Linie auf Bedarfsverkehr nicht automatisch zu einer besseren Verkehrsbedienung führt und trotz geringerer Betriebskosten mit einem deutlichen Rückgang der Fahrgastzahlen verbunden sein kann.[Schasché et al. (2022)][Coutinho et al. (2020)] Wo eine ausreichende und gebündelte Nachfrage besteht, sind vertaktete Bus- und Bahnangebote weiterhin das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs.
Auch Sharing-Angebote entfalten nicht automatisch eine positive verkehrliche oder ökologische Wirkung. Carsharing kann zwar den privaten Fahrzeugbesitz und die Pkw-Nutzung verringern, unter ungünstigen Bedingungen jedoch auch Wege des öffentlichen Verkehrs oder der aktiven Mobilität ersetzen. Bei geteilten E-Tretrollern zeigen internationale Untersuchungen, dass häufig vor allem Fußwege und Fahrten mit Bus und Bahn substituiert werden; der Anteil ersetzter Pkw-Fahrten unterscheidet sich stark zwischen Städten.[Arbeláez Vélez (2024)][Wang et al. (2023)] Die Wirkung hängt somit von der Angebotsform, der räumlichen Verteilung, der Preisgestaltung, der Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr sowie der kommunalen Regulierung ab. Diese Zusammenhänge werden in einem späteren Kapitel zur geteilten Mobilität vertieft.
Die verschiedenen Angebotsformen folgen somit unterschiedlichen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Logiken. Um ihre Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, wer den öffentlichen Verkehr plant, finanziert und betreibt.
Der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und damit eine staatliche Aufgabe zur Sicherstellung einer Grundversorgung. Verantwortlich dafür sind die Aufgabenträger – je nach Land die Kreise, die kreisfreien Städte oder eigens gebildete Zweckverbände –, die das Angebot planen, bestellen und finanzieren. Verkehrsverbünde fassen mehrere Verkehrsunternehmen unter einem gemeinsamen Tarif und abgestimmten Fahrplänen zusammen, sodass Fahrgäste mit einem Ticket über Unternehmensgrenzen hinweg fahren können. Diese Aufgabenteilung aus politischer Bestellung, unternehmerischer Durchführung und verbundweiter Tarifierung prägt die Finanzierungs- und Wettbewerbsfragen der Kapitel 4, 5 und 12.
Welches Verkehrsmittel sich für eine Aufgabe eignet, hängt davon ab, welche Verkehrsmenge es je Stunde und Richtung bewältigt und mit welchem Aufwand. Die folgenden Werte sind theoretische Größen, die die Verhältnisse verdeutlichen. Im Betrieb liegen sie niedriger.
| Verkehrssystem | Kapazität je Stunde und Richtung | Infrastruktur und Betriebsform | Relativer Investitionsaufwand | Typischer Einsatzbereich |
|---|---|---|---|---|
| Pkw-Fahrstreifen Vergleichsgröße |
rund 2.800 Personen bei einer Besetzung von 1,5 Personen je Pkw | Fahrstreifen im allgemeinen Straßenverkehr; Leistungsfähigkeit abhängig von Knotenpunkten, Abbiegevorgängen und Störungen | keine direkte Vergleichbarkeit; erheblicher Flächenbedarf | Referenzwert für den Vergleich der Beförderungsleistung |
| Bus mit Bevorrechtigung | rund 4.500 bis 6.000 Personen | Dichte Zugfolge, größere Fahrzeuge, eigene Fahrstreifen oder konsequente Bevorrechtigung an Knotenpunkten | niedrig bis mittel | Schwach bis mittel belastete städtische und regionale Korridore |
| Bus Rapid Transit (BRT) | rund 10.000 bis über 40.000 Personen; stark von der Ausbaustufe abhängig | Eigene Trasse, leistungsfähige Haltestellen, schneller Fahrgastwechsel und gegebenenfalls Überholmöglichkeiten | mittel | Stark belastete Buskorridore, auf denen eine hohe Kapazität vergleichsweise schnell geschaffen werden soll |
| Straßenbahn | rund 8.000 bis 14.000 Personen | Eigener oder besonderer Bahnkörper; abschnittsweise Führung im Straßenraum und höhengleiche Kreuzungen | mittel bis hoch | Dichte städtische Korridore mit dauerhaft hoher Nachfrage |
| Stadtbahn | rund 10.000 bis 20.000 Personen | Überwiegend eigener Bahnkörper; teilweise Tunnel- oder Hochbahnabschnitte, aber nicht vollständig kreuzungsfrei | hoch | Stark belastete Stadtachsen und Verbindungen zwischen Zentrum und Umland |
| U-Bahn | rund 30.000 Personen, je nach Zuglänge und Takt auch mehr | Vollständig vom übrigen Verkehr getrennte und kreuzungsfreie Trasse im Tunnel, aufgeständert oder ebenerdig | sehr hoch | Hochbelastete Hauptachsen großer Städte und Ballungsräume |
| S-Bahn | rund 40.000 Personen, je nach System und Zugfolge auch mehr | Leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur mit langen Zügen; teilweise Abhängigkeiten vom Regional-, Fern- und Güterverkehr | hoch bis sehr hoch | Regionale Hauptachsen und Verbindungen zwischen Umland, Stadtteilen und Zentren |
Hinweis: Die Kapazitätswerte stellen theoretische Größenordnungen dar und sind keine festen Systemgrenzen. Die im Betrieb tatsächlich erreichbare Leistung hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, dem Takt, den Haltestellenaufenthalten, den Knotenpunkten, der Auslastung und der baulichen Unabhängigkeit ab.
Ein Vergleich macht die Größenordnungen deutlich: Ein einzelner Pkw-Fahrstreifen befördert bei üblicher Besetzung mit etwa 1,5 Personen rund 2.800 Menschen pro Stunde. Eine Straßenbahn auf eigenem Gleiskörper transportiert das Drei- bis Fünffache, eine U-Bahn das Zehnfache und eine S-Bahn noch mehr.[Bundestag WD (2024)]
Entgegen einem verbreiteten Bild ist nicht der Tunnel das entscheidende Merkmal der U-Bahn, sondern der vollständig unabhängige, kreuzungsfreie Bahnkörper. Rechtlich ist die U-Bahn eine Bahn nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die ausschließlich auf eigener, vom übrigen Verkehr getrennter Trasse verkehrt und sich mit keinem anderen Verkehrsmittel höhengleich kreuzt.[PBefG / BOStrab], [VDV – Definition U-Bahn] Diese Trasse kann im Tunnel, ebenerdig oder als Hochbahn verlaufen. Entscheidend sind die Kreuzungsfreiheit sowie die hohe Geschwindigkeit, dichte Zugfolge und Automatisierung. Die Stadtbahn nutzt überwiegend besondere, aber nicht durchgängig kreuzungsfreie Bahnkörper und mischt sich abschnittsweise unter den Straßenverkehr. Die Straßenbahn fährt dagegen großenteils im Straßenraum. Gerade diese Unabhängigkeit erklärt die Kosten: Ein kreuzungsfreier Bahnkörper erfordert Tunnel oder Hochbahnen und damit den mit Abstand höchsten Investitionsaufwand je Kilometer. Deshalb rechnet sich die U-Bahn nur auf hochbelasteten Achsen.
Die Leistungsfähigkeit des Busverkehrs ist besonders breit gefächert. Ein einfacher Bus auf eigener Spur bewegt sich im oben genannten Bereich. Ein Bus-Rapid-Transit-System kann dagegen durch eigene Trassen, Überholmöglichkeiten, Haltestellen mit Fahrscheinkauf vor dem Einstieg und lange Gelenkbusse weit mehr leisten. Während Lehrbücher die Kapazität von BRT lange bei rund 20.000 Personen je Stunde und Richtung ansetzten, erreicht das System TransMilenio in Bogotá gemessene 43.000 und rechnerisch bis zu 48.000 Personen.[Hidalgo u. a. (2013)] BRT bezeichnet somit keinen festen Kapazitätswert, sondern reicht je nach baulichem Ausbau von einer einfachen Buslinie bis nahe an die Leistung einer U-Bahn – zu deutlich geringeren Baukosten, allerdings mit höherem Personal- und Flächenaufwand im oberen Leistungsbereich.
Die laufenden Betriebskosten von Bus und Schiene liegen jeweils deutlich unter 0,50 Euro je Personenkilometer.[Bundestag WD (2024)] Die Magnetschwebebahn fällt aus diesem Vergleich heraus. Sie ist mit dem vorhandenen Schienen- und Straßenbahnnetz nicht kompatibel, benötigt eine durchgehend eigene Infrastruktur und blieb weltweit bislang ein Nischensystem, etwa als Flughafenanbindung in Shanghai.[BMDV/TTK (2021)] Das frühere deutsche Transrapid-Projekt in München wurde 2008 nach einer deutlichen Kostensteigerung aufgegeben.[Tagesspiegel (2008)] Auch das neuere Transport System Bögl (TSB) ändert an dieser Grundfrage nur teilweise etwas: Es ist nicht als Hochgeschwindigkeitsbahn, sondern als automatisiertes Nahverkehrssystem auf eigener Trasse konzipiert und kann auf einzelnen Sonderkorridoren Vorteile haben.[BMDV/TTK (2021)] Belastbare Aussagen zu Kosten, Betrieb und langfristiger Instandhaltung beruhen jedoch bislang vor allem auf Herstellerangaben und Modellrechnungen.[BMDV/TTK (2021)] Die Untersuchung in Nürnberg zeigt zudem das zentrale Problem der Systemtrennung: Zwar erschien das TSB technisch machbar, jedoch schnitt es aufgrund des zusätzlichen Umstiegs gegenüber einer durchgebundenen Straßenbahn verkehrlich schwächer ab. Für den isolierten Abschnitt konnte keine Förderwürdigkeit nachgewiesen werden.[Stadt Nürnberg/PTV/TTK (2024)] Auch hier gilt daher: Nicht die technische Faszination, sondern die wirtschaftliche, netzverträgliche Lösung der Verkehrsaufgabe ist entscheidend.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, legt selten nur eine einzelne Fahrt zurück, sondern eine ganze Reisekette: den Weg zur Haltestelle, die Wartezeit, die Fahrt selbst, gegebenenfalls einen oder mehrere Umstiege und den Weg vom Ausstieg zum Ziel. Für die Bewertung eines Angebots ist diese Tür-zu-Tür-Betrachtung maßgeblich, denn die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied: Ein dichter Takt nützt beispielsweise wenig, wenn der Zugangsweg zur Haltestelle lang ist oder ein unzuverlässiger Anschluss die Kette reißen lässt.
In der Verkehrswissenschaft werden die Belastungen entlang dieser Kette als Widerstände bezeichnet. Empirische Studien haben gezeigt, dass Geh- und Wartezeiten etwa doppelt so belastend empfunden werden wie die gleiche Zeit im Fahrzeug.[Wardman (2004)] Noch stärker wirkt der Umstieg: Über die zusätzliche Geh- und Wartezeit hinaus empfinden Fahrgäste die Unterbrechung der Reise als zusätzliche Belastung. Dieser reine Umsteigewiderstand entspricht Schätzungen zufolge einer Verlängerung der Fahrzeit um 15 bis 18 Minuten. Eine Verbindung mit Umstieg muss also erheblich schneller sein als eine direkte Verbindung, um als gleichwertig wahrgenommen zu werden.[García-Martínez u. a. (2018)]
Daraus folgt zweierlei. Einerseits steigern Maßnahmen, die über die reine Fahrzeit hinausgehen – wie kurze, sichere Zugangswege, verlässliche Anschlüsse, Echtzeitinformationen und komfortable Umsteigeanlagen – den Nutzen eines Angebots überproportional.
Andererseits wäre es falsch, Umstiege um jeden Preis zu vermeiden. Ein Netz ohne Umstiege müsste jede Verbindung direkt bedienen und wäre entsprechend grobmaschig und selten. Leistungsfähige Netze setzen deshalb bewusst auf Umstiege, senken aber deren Widerstand durch dichte Takte, abgestimmte Anschlüsse und kurze Wege am Knoten. Der integrale Taktfahrplan, der in Kapitel 5 behandelt wird, verfolgt im Kern nur ein Ziel: den Umsteigewiderstand im gesamten Netz so gering wie möglich zu halten.
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Verkehr. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt seit 2013 das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vor, welches vielerorts verfehlt wird.[PBefG]
Für die Erreichbarkeit ist neben dem Verkehrsangebot auch die Lage der Ziele maßgeblich. Die Siedlungsstruktur ist somit ein wichtiger Faktor für die Verkehrswende, der in der Debatte über Fahrzeuge und Fahrpläne oft übersehen wird. Jede Entscheidung über die Nutzung von Flächen ist faktisch auch eine Verkehrsentscheidung. Dieser Zusammenhang wirkt in beide Richtungen: Ein gutes Verkehrsangebot macht Standorte attraktiv und eine kompakte Siedlung macht wiederum ein gutes Verkehrsangebot erst möglich.
Öffentlicher Verkehr ist nur ab einer gewissen Mindestzahl an Menschen je Fläche wirtschaftlich. Je dichter und durchmischter ein Gebiet bebaut ist, desto mehr Fahrgäste erreicht eine Linie auf gegebener Länge und desto eher trägt sich ein attraktiver Takt. Eine Meta-Analyse von Ewing und Cervero zeigt, dass nicht allein die Dichte, sondern ihr Zusammenspiel mit Nutzungsmischung, Wegenetz und Haltestellennähe das Verkehrsverhalten prägt. Maßgeblich sind fünf Elemente: Dichte, Mischung, Gestaltung, Zielerreichbarkeit und Haltestellennähe.[Ewing/Cervero (2010)] Derselbe Angebotsausbau wirkt je nach Siedlungsstruktur deshalb völlig unterschiedlich: Eine zusätzliche Buslinie erschließt im Verdichtungsraum ein Vielfaches der Wege, die sie in zersiedelter Lage erreicht.
Wie stark sich dies auf die Nutzung auswirkt, zeigt der ÖV-Atlas des Thinktanks Agora Verkehrswende, der sich auf die Verkehrswende ausrichtet: In Städten mit weniger als 300 Abfahrten je Quadratkilometer und Tag werden oft weniger als zehn Prozent der Wege mit Bus und Bahn zurückgelegt, während ein als gut bewertetes Angebot bei etwa 1.000 Abfahrten liegt.[Agora Verkehrswende (2021)] Unterhalb einer gewissen Dichte wird der öffentliche Verkehr häufig eher zur Grundversorgung für Menschen ohne Auto als zur konkurrenzfähigen Alternative für die Mehrheit der Wege.
Eine verteilte Bebauung kehrt diesen Zusammenhang ins Negative. Sie verlängert die Linienwege, senkt die Auslastung und verteuert sowohl den Bau der Erschließung als auch den laufenden Betrieb. Dadurch werden attraktive Takte unbezahlbar. Dabei hängen die Kosten der Erschließung stark von Bauweise und Lage ab: Flächensparende, gut angebundene Bebauung ist deutlich günstiger zu erschließen als das freistehende Einfamilienhaus am Siedlungsrand.
Daraus ergibt sich der Ansatz einer an den ÖV und Bahnhöfen orientierten Siedlungsentwicklung: Neue Wohn- und Arbeitsstandorte sollten dort entstehen, wo bereits ein leistungsfähiges Verkehrsangebot besteht oder mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden kann, also in der Nähe von Bahnhöfen, Haltestellen und Achsen des öffentlichen Verkehrs. Erst diese räumliche Voraussetzung sorgt dafür, dass der Ausbau und die Vernetzung, die in den folgenden Kapiteln behandelt werden, überhaupt greifen. Da sich die Siedlungsstruktur nur über Jahrzehnte verändert, ist sie kurzfristig eine Randbedingung, der sich das Verkehrsangebot anpassen muss. Langfristig ist sie jedoch einer der wirksamsten Hebel überhaupt. Die vertiefte Behandlung der Zusammenhänge zwischen ÖPNV-orientierter Entwicklung, Nachverdichtung, Stellplatzregelungen und der Stadt der kurzen Wege erfolgt in einer gesonderten Darstellung zur Siedlungs- und Flächenentwicklung.
In Deutschland wird der öffentliche Verkehr nicht von einer einzigen Stelle geplant und finanziert. Bund, Länder, kommunale und regionale Aufgabenträger, Kommunen, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Hinzu kommen Vorgaben der Europäischen Union für die Vergabe, öffentliche Ausgleichsleistungen, Fahrgastrechte und die Beschaffung von Fahrzeugen. Diese Arbeitsteilung ermöglicht zwar regional angepasste Angebote, erschwert aber eine einheitliche und langfristige Steuerung.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich verankert. Welche Stellen diese Aufgabe wahrnehmen, wird durch das jeweilige Landesrecht festgelegt.[§ 1 Abs. 1 und 2 RegG]
Die Länder bestimmen die zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Diese Aufgabe wird häufig an Zweckverbände, Verkehrsverbünde, landeseigene Gesellschaften oder andere regionale Organisationen übertragen. Die Aufgabenträger entwickeln das Verkehrsangebot, vergeben die Verkehrsleistungen und schließen mehrjährige Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In diesen Verträgen werden unter anderem das Fahrplanangebot, die Fahrzeuganforderungen, die Kapazitäten, die Qualitätsstandards, die Vergütung sowie Bonus- und Malusregelungen festgelegt.
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit öffentlichem Personennahverkehr auf der Straße sind die von den Ländern benannten Behörden zuständig. Sie definieren die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, dessen Umweltqualität und die verkehrsmittelübergreifende Integration in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Dieser muss auch die Belange mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Menschen berücksichtigen.[§ 8 Abs. 3 S. 1–8 PBefG]
Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach den jeweiligen Nahverkehrsgesetzen der Länder. In der Praxis liegt die Verantwortung für den Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr überwiegend bei Kreisen, kreisfreien Städten, Kommunen oder regionalen Zusammenschlüssen.
Die Verkehrsunternehmen erbringen die bestellten oder genehmigten Leistungen und sind für den täglichen Betrieb, das Personal, die Fahrzeuge und die Instandhaltung verantwortlich. Im Schienenpersonennahverkehr ist dabei zunehmend der Trend zu beobachten, dass die Fahrzeugflotten landeseigen sind, ein einheitliches Design aufweisen und im Rahmen von Beschaffungs- und Wartungsverträgen zentral organisiert werden. Anschließend werden sie den Verkehrsunternehmen für den Betrieb zur Verfügung gestellt. Verkehrsverbünde bündeln mehrere Aufgabenträger und Unternehmen zu einem für Fahrgäste möglichst einheitlichen System. Sie koordinieren insbesondere Tarife, Fahrpläne, Fahrgastinformationen, Vertrieb und die Einnahmenaufteilung. Ihre institutionelle Stellung unterscheidet sich jedoch zwischen den Regionen.
Den Ländern stehen jährlich Regionalisierungsmittel aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr zu. Damit leistet der Bund einen Finanzierungsbeitrag zu einer Aufgabe der Länder. Zugleich sind die Länder verpflichtet, angemessene eigene Beiträge zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu leisten.[§ 5 Abs. 1 RegG]
Im Jahr 2025 stellte der Bund insgesamt rund 11,56 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln bereit.[BMV (2026)] Der gesetzliche Grundbetrag steigt von 2023 bis einschließlich 2031 jährlich um drei Prozent. Gleiches gilt für den zusätzlichen Betrag zugunsten von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.[§ 5 Abs. 2-4 sowie Abs. 5-7 RegG]
Die Länder verwenden die Regionalisierungsmittel vor allem für die Bestellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr. Daneben können sie damit, abhängig vom jeweiligen Landesrecht und Finanzierungssystem, weitere Aufgaben des schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen.[BMV (2026)]
Bus- und Straßenbahnverkehre werden vor allem aus Fahrgeldeinnahmen, kommunalen Zuschüssen, Landesmitteln und weiteren Ausgleichszahlungen finanziert. Kommunale Verkehrsunternehmen gleichen ihre Verluste teilweise über den steuerlichen Querverbund mit Gewinnen anderer kommunaler Tätigkeiten aus. Wo ein solcher Querverbund fehlt oder die Erträge anderer Sparten zurückgehen, steigt die unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte.
Die Finanzierung der Infrastruktur ist vom laufenden Betrieb zu unterscheiden. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ermöglicht Bundesfinanzhilfen für den Bau und Ausbau von Verkehrswegen, darunter Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie nicht bundeseigene Eisenbahnen. Darüber hinaus sind Reaktivierungen, Grunderneuerungen und weitere im Gesetz aufgeführte Vorhaben förderfähig.[§ 2 Abs. 1–3 GVFG]
Bei zentralen Fördertatbeständen kann der Bund bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen. Für andere Vorhabentypen gelten Förderquoten von bis zu 90, 60 oder 50 Prozent. Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 1 GVFG und bestimmten Eisenbahnvorhaben sind Planungskosten pauschal in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten förderfähig.[§ 4 Abs. 1 und 4 GVFG]
Im Jahr 2025 standen über das GVFG zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steigt seit 2026 jährlich um 1,8 Prozent.[§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 GVFG]
Mehr Bundesmittel führen jedoch nicht automatisch zu mehr gebauten Projekten. Länder, Kommunen und Vorhabenträger müssen Eigenanteile aufbringen, Planungen finanzieren und genehmigungsfähige Vorhaben vorbereiten. Fehlen Planungskapazitäten, politische Beschlüsse, Flächen oder kommunale Kofinanzierung, können selbst bereitstehende Investitionsmittel nicht unmittelbar in zusätzliche Verkehrsangebote umgesetzt werden.
Das Personenbeförderungsgesetz bildet den zentralen Rechtsrahmen für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Es legt nicht nur die zulässigen Verkehrsformen fest, sondern regelt vor allem den Marktzugang: Wer Linien- oder Gelegenheitsverkehr anbieten möchte, benötigt grundsätzlich eine Genehmigung. Damit bestimmt das Gesetz, unter welchen Voraussetzungen Verkehrsunternehmen tätig werden dürfen und welche Behörden den Markt beaufsichtigen.[§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 PBefG]
Für den öffentlichen Personennahverkehr verbindet das PBefG eigenwirtschaftliche Verkehrsangebote mit der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht durch eigenwirtschaftliche Leistungen sichergestellt werden kann, darf die zuständige Behörde allgemeine Vorschriften erlassen oder einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben. Wer dafür zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht. Grundsätzlich soll die zuständige Behörde mit dem Aufgabenträger übereinstimmen.[§ 8 Abs. 4 und § 8a Abs. 1 PBefG]
Der Nahverkehrsplan dient dabei als planerischer Maßstab. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung des Angebots und kann Anforderungen an Umfang, Qualität, Umweltstandards, Barrierefreiheit und die Verknüpfung der Verkehrsmittel enthalten. Bewerben sich mehrere Unternehmen um dieselbe oder eine weitgehend vergleichbare Verkehrsleistung, ist die Genehmigung dem Unternehmen mit der besten Verkehrsbedienung zu erteilen. Dabei sind die Festlegungen des Nahverkehrsplans besonders zu berücksichtigen.[§ 8 Abs. 3 und § 13 Abs. 2b PBefG]
Mit der Genehmigung entstehen zugleich Verpflichtungen. Das Unternehmen muss den genehmigten Betrieb aufnehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung entsprechend den öffentlichen Verkehrsinteressen aufrechterhalten. Zudem besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht, sofern die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Mitnahme mit den eingesetzten Verkehrsmitteln möglich ist und keine unabwendbaren Hindernisse entgegenstehen.[§ 21 Abs. 1 und § 22 PBefG]
Für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr enthält das Gesetz jeweils unterschiedliche Pflichten und kommunale Eingriffsmöglichkeiten. Diese Unterschiede wurden bereits im Grundlagenabschnitt erläutert. Für die Finanzierungs- und Zuständigkeitsarchitektur ist vor allem entscheidend, dass die gewählte Verkehrsform bestimmt, welche Genehmigungsvoraussetzungen, Betriebsregeln und Steuerungsmöglichkeiten gelten.
Das PBefG ist somit mehr als nur ein Katalog von Verkehrsformen. Es bildet die Schnittstelle zwischen unternehmerischem Wettbewerb und öffentlicher Gewährleistungsverantwortung: Verkehrsunternehmen erbringen die Leistungen, während Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden sicherstellen sollen, dass eine ausreichende, verlässliche und an den Nahverkehrsplänen ausgerichtete Verkehrsbedienung entsteht.
Die Länder führten am 1. Mai 2023 ein im gesamten öffentlichen Personennahverkehr Deutschlands gültiges Deutschlandticket ein. Es ist digital erhältlich und wird als monatlich kündbares Abonnement angeboten.[§ 9 Abs. 1 RegG]
Der Preis betrug zunächst 49 Euro pro Monat, stieg 2025 auf 58 Euro und liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 63 Euro pro Monat.[Bundesregierung (2026)]
Für die Kalenderjahre 2023 bis 2030 stellt der Bund den Ländern jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die finanziellen Nachteile auszugleichen, die durch das Deutschlandticket entstehen.[§ 9 Abs. 2 RegG] Die Länder beteiligen sich ebenfalls mit jährlich 1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung.[Bundesregierung (2026)]
Ab dem 1. Januar 2027 soll der Preis des Deutschlandtickets anhand eines bundeseinheitlichen Preisindexes fortgeschrieben werden. Die Methodik dafür wurde im März 2026 von der Verkehrsministerkonferenz beschlossen.[VMK (2026), TOP 5.2]
Der Index bildet die Entwicklung wesentlicher Kosten des öffentlichen Verkehrs ab. Er berücksichtigt insbesondere Personal-, Energie- und sonstige Betriebskosten. Dadurch soll die jährliche Preisfortschreibung stärker nach einem nachvollziehbaren Verfahren und weniger durch wiederkehrende politische Einzelentscheidungen erfolgen.
Das Deutschlandticket vereinfacht die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, verschiebt aber zugleich das Verhältnis zwischen Fahrgeldeinnahmen und öffentlichen Zuschüssen. Da die Ausgleichsbeträge von Bund und Ländern bis 2030 nominal festgeschrieben sind, müssen steigende Kosten durch zusätzliche Fahrgäste, Effizienzsteigerungen, höhere Ticketpreise oder weitere öffentliche Mittel ausgeglichen werden.
Von der Finanzierung des Tickets ist der Ausbau des Angebots zu unterscheiden. Ein bundesweit gültiger Tarif bedeutet nicht automatisch mehr Fahrzeuge, Linien oder Personalkapazitäten. Die Finanzierung eines einfachen und bezahlbaren Tarifs und die Finanzierung eines besseren Angebots müssen daher parallel gesichert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und der Straße. Sie regelt, unter welchen Bedingungen zuständige Behörden gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen festlegen, ausschließliche Rechte vergeben und Verkehrsunternehmen finanziell ausgleichen dürfen.[Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 3 und 4 VO (EG) Nr. 1370/2007]
Beauftragt eine zuständige Behörde einen externen Betreiber, muss der öffentliche Dienstleistungsauftrag grundsätzlich in einem offenen, fairen, transparenten und diskriminierungsfreien wettbewerblichen Verfahren vergeben werden. Die Übergangsfrist für die Einführung wettbewerblicher Vergaben im Schienenpersonenverkehr (SPNV) endete am 24. Dezember 2023, sodass die schrittweise Öffnung des Marktes für öffentliche Dienstleistungsaufträge nun vollständig abgeschlossen ist. Damit müssen Verkehrsleistungen grundsätzlich nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wettbewerb vergeben werden.[Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007] Die Verordnung ermöglicht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Direktvergaben an interne Betreiber:innen bei kleineren Auftragswerten, in Notlagen und in besonderen Fällen des Schienenverkehrs.[Art. 5 Abs. 2-6 VO (EG) Nr. 1370/2007]
Weitere europäische Vorgaben betreffen die Fahrgastrechte, die Barrierefreiheit, die staatlichen Beihilfen und die Fahrzeugbeschaffung. So verpflichtet die Richtlinie (EU) 2019/1161 die Mitgliedstaaten zu Mindestquoten bei der öffentlichen Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge. Deutschland hat diese Vorgaben durch das „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz” umgesetzt.[Art. 3-5 RL (EU) 2019/1161]
Für Busse der Fahrzeugklasse M3 beträgt die deutsche Mindestquote im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 65 Prozent. Mindestens die Hälfte dieses Mindestziels muss durch emissionsfreie Busse erfüllt werden. Somit müssen mindestens 32,5 Prozent aller im Anwendungsbereich des Gesetzes beschafften Busse emissionsfrei sein.[§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG]
| Ebene / Akteur | Zentrale Aufgaben | Wichtige Instrumente und Finanzierungsquellen | Typischer Verantwortungsbereich | Zentrale Schnittstelle / Herausforderung |
|---|---|---|---|---|
| EU | Setzt den Rechtsrahmen für Vergabe, öffentliche Ausgleichsleistungen, Wettbewerb, Fahrgastrechte und die Beschaffung sauberer Fahrzeuge | Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, Richtlinie (EU) 2019/1161 und weitere europäische Rechtsakte | Übergeordnete Regeln für öffentliche Verkehrsleistungen auf Schiene und Straße | Europäische Vorgaben müssen in nationales Recht, Vergabeverfahren und öffentliche Dienstleistungsaufträge übertragen werden |
| Bund | Stellt einen wesentlichen Teil der Finanzmittel bereit und setzt bundesrechtliche Rahmenbedingungen | Regionalisierungsmittel nach RegG, Finanzhilfen nach GVFG, Bundesanteil am Deutschlandticket und PBefG | Finanzierung des ÖPNV, Förderung von Infrastruktur und Regelung der gewerblichen Personenbeförderung | Der Bund finanziert, kann aber die konkrete Planung und Umsetzung durch Länder und Kommunen nicht ersetzen |
| Länder | Bestimmen die zuständigen Aufgabenträger, organisieren insbesondere den SPNV und verteilen Bundes- und Landesmittel | Regionalisierungsmittel, eigene Landesmittel, Nahverkehrsgesetze und Förderprogramme | Bestellung und Finanzierung des SPNV sowie rechtliche Organisation des übrigen ÖPNV | Aufgaben und Standards unterscheiden sich zwischen den Ländern; eine bundesweit einheitliche Angebotssteuerung fehlt |
| Kommunale und regionale Aufgabenträger | Planen das Verkehrsangebot, erstellen Nahverkehrspläne, definieren Qualitätsstandards und vergeben Verkehrsleistungen | Öffentliche Dienstleistungsaufträge, Verkehrsverträge, kommunale und regionale Haushaltsmittel sowie Landeszuweisungen | Bus-, Straßenbahn-, Stadtbahn- und teilweise SPNV-Angebote in Städten, Kreisen und Regionen | Angebotsausbau setzt langfristig gesicherte Betriebsmittel, ausreichende Planungskapazitäten und verfügbare Fahrzeuge voraus |
| Kommunen | Gestalten Straßenräume, Haltestellen, Beschleunigungsmaßnahmen und kommunale Verkehrsinfrastruktur; tragen häufig Defizite kommunaler Verkehrsunternehmen | Kommunale Haushalte, steuerlicher Querverbund, Eigenanteile und Förderprogramme | Örtliche Infrastruktur, Busbeschleunigung, Straßenbahnprojekte, Haltestellen und Verknüpfungspunkte | Begrenzte Haushalts- und Planungskapazitäten können die Umsetzung trotz verfügbarer Fördermittel verzögern |
| Genehmigungsbehörden | Prüfen und genehmigen Linien- und Gelegenheitsverkehre und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben | Genehmigungen und Auflagen nach PBefG sowie Berücksichtigung von Nahverkehrsplänen | Marktzugang, Betriebspflichten und kommunale Steuerung genehmigungspflichtiger Verkehrsangebote | Unternehmerische Interessen müssen mit Daseinsvorsorge, Verkehrsqualität und bestehenden öffentlichen Angeboten abgewogen werden |
| Verkehrsverbünde | Koordinieren Tarife, Fahrpläne, Fahrgastinformationen, Vertrieb und Einnahmenaufteilung | Verbundtarife, Kooperationsverträge, Einnahmenaufteilung und teilweise öffentliche Finanzierungsbeiträge | Integration mehrerer Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Angebot | Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und institutionelle Stellung unterscheiden sich regional erheblich |
| Verkehrsunternehmen | Erbringen die bestellten oder genehmigten Verkehrsleistungen und verantworten Betrieb, Personal, Fahrzeuge und Instandhaltung | Fahrgeldeinnahmen, Vergütungen aus Verkehrsverträgen, Ausgleichszahlungen und gegebenenfalls kommunaler Querverbund | Täglicher Betrieb von Bahn-, Bus-, Straßenbahn-, Stadtbahn- und Bedarfsverkehrsangeboten | Kostensteigerungen, Personalmangel, Fahrzeugverfügbarkeit und Infrastrukturzustand beeinflussen die Zuverlässigkeit des Angebots |
| Fahrgäste | Finanzieren einen Teil des Systems über Fahrgeldeinnahmen und nutzen das bereitgestellte Verkehrsangebot | Einzelfahrscheine, Zeitkarten, Deutschlandticket und weitere Tarifprodukte | Nachfrage, Einnahmen und gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlichen Verkehrs | Bezahlbare Tarife und ein besseres Angebot müssen gleichzeitig finanziert werden; ein günstiges Ticket schafft allein keine zusätzlichen Kapazitäten |
Die Übersicht verdeutlicht, dass Planung, Finanzierung, Regulierung und Betrieb auf unterschiedliche Ebenen verteilt sind. Der Bund stellt einen erheblichen Teil der Finanzmittel bereit und setzt gemeinsam mit der Europäischen Union wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die Länder bestimmen die Aufgabenträger und organisieren insbesondere den Schienenpersonennahverkehr. Kommunale und regionale Aufgabenträger planen und bestellen das konkrete Angebot. Verkehrsverbünde integrieren Tarife und Informationen. Die Verkehrsunternehmen setzen die Leistungen im täglichen Betrieb um.
Dabei fallen Finanzierung und Verantwortung häufig auseinander. So beschließt eine Ebene Standards, eine andere stellt Fördermittel bereit, eine dritte plant das Vorhaben und eine vierte trägt den laufenden Betrieb. Verzögerungen oder Finanzierungslücken auf einer Ebene wirken sich somit auf das gesamte System aus.
Über mittlere und große Entfernungen hinweg ist die Schiene die tragende Säule des öffentlichen Verkehrs. Sie verbindet Städte und Regionen, übernimmt in den Ballungsräumen einen erheblichen Teil der Verkehrsleistung und ermöglicht lange Reisen mit vergleichsweise geringem Energie- und Flächenbedarf. „Die Bahn“ ist jedoch kein einheitlicher Markt. Zwar nutzen der Schienenpersonenfernverkehr und der Schienenpersonennahverkehr weitgehend dieselbe Infrastruktur, sie folgen jedoch unterschiedlichen Finanzierungs-, Wettbewerbs- und Steuerungslogiken.
Zunächst stellt sich die Frage, wie Angebot und Infrastruktur weiterentwickelt werden können. Anschließend werden der Wettbewerb in beiden Marktsegmenten, die verfügbaren Kapazitäten und die europäische Einbindung betrachtet.
Der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) dient vor allem der Verbindung von Zielen über mittlere und große Entfernungen. In Deutschland wird er grundsätzlich eigenwirtschaftlich betrieben. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickeln ihr Angebot auf eigenes wirtschaftliches Risiko, beantragen die benötigten Zugtrassen und finanzieren den Betrieb überwiegend aus Fahrgeldeinnahmen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sichert ihnen dafür einen diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.[§ 10 Abs. 2 ERegG]
Der Wettbewerb im Fernverkehr findet somit grundsätzlich auf dem Markt statt. Mehrere Unternehmen können auf derselben oder auf konkurrierenden Relationen eigene Verbindungen anbieten und um Fahrgäste werben. In der Praxis bleibt der Markt jedoch stark konzentriert. Nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen erreichten im Jahr 2025 acht Prozent der Verkehrsleistung im Fernverkehr, der weit überwiegende Anteil entfiel weiterhin auf bundeseigene Unternehmen.[Bundesnetzagentur (2026)]
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) folgt einer anderen Logik. S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Express-Züge werden überwiegend von den Ländern bzw. ihren Aufgabenträgern geplant und bestellt. Diese legen unter anderem Linien, Fahrpläne, Kapazitäten, Fahrzeuganforderungen und Qualitätsstandards fest. Das Angebot wird aus Regionalisierungsmitteln, weiteren öffentlichen Mitteln und Fahrgeldeinnahmen finanziert.[§ 1 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 RegG]
Der Wettbewerb findet im SPNV deshalb vor allem um den Markt statt. Eisenbahnverkehrsunternehmen konkurrieren in Vergabeverfahren um einen zeitlich befristeten Verkehrsvertrag. Dieser umfasst in der Regel Laufzeiten von etwa acht bis fünfzehn Jahren. Die Laufzeit ist dabei abhängig von Netzgröße, Investitionsbedarf und Fahrzeugkonzept. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, erbringt anschließend die bestellten Leistungen innerhalb des jeweiligen Netzes. Die wettbewerbliche Vergabe ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 grundsätzlich der Regelfall, unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch auch Direktvergaben möglich.[Art. 5 Abs. 2–6 VO (EG) Nr. 1370/2007]
| Merkmal | Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) | Schienenpersonennahverkehr (SPNV) |
|---|---|---|
| Typische Funktion | Verbindungen über mittlere und große Entfernungen, insbesondere zwischen Städten und Ballungsräumen | Verbindungen innerhalb von Städten, Regionen und Verkehrsverbünden mit S-Bahn, Regionalbahn und Regional-Express |
| Marktmodell | Grundsätzlich eigenwirtschaftlicher Betrieb auf unternehmerisches Risiko | Überwiegend öffentlich geplantes und bestelltes Verkehrsangebot |
| Planung des Angebots | Die Verkehrsunternehmen entscheiden grundsätzlich selbst über Relationen, Fahrplan, Zugangebot und Fahrzeugkonzept | Länder beziehungsweise Aufgabenträger legen Linien, Takte, Kapazitäten, Fahrzeuganforderungen und Qualitätsstandards fest |
| Finanzierung | Überwiegend Fahrgeldeinnahmen; keine regelmäßige öffentliche Bestellung des Verkehrsangebots | Regionalisierungsmittel, weitere öffentliche Mittel und Fahrgeldeinnahmen |
| Form des Wettbewerbs | Wettbewerb auf dem Markt: Unternehmen bieten eigene Verbindungen an und konkurrieren unmittelbar um Fahrgäste | Wettbewerb um den Markt: Unternehmen konkurrieren in Vergabeverfahren um einen zeitlich befristeten Verkehrsvertrag |
| Marktzugang | Zugang zur Eisenbahninfrastruktur über die Beantragung verfügbarer Zugtrassen | Zugang zum jeweiligen Verkehrsnetz in der Regel durch Zuschlag in einem Vergabeverfahren oder durch eine rechtlich zulässige Direktvergabe |
| Vertrags- und Planungshorizont | Unternehmerische Angebotsplanung ohne öffentlichen Verkehrsvertrag; Verbindungen können bei veränderten Marktbedingungen angepasst werden | Verkehrsverträge häufig mit Laufzeiten von etwa acht bis fünfzehn Jahren, abhängig von Netzgröße, Investitionsbedarf und Fahrzeugkonzept |
| Tarifgestaltung | Grundsätzlich durch das Verkehrsunternehmen; häufig differenzierte und nachfrageabhängige Preise | Tarife meist durch Verkehrsverbünde, Landestarife oder bundesweite Tarifangebote wie das Deutschlandticket geprägt |
| Versorgung schwächerer Relationen | Angebot konzentriert sich stärker auf Relationen und Verkehrszeiten mit ausreichender Erlöserwartung | Auch schwächer nachgefragte Verbindungen und Tagesrandangebote können öffentlich bestellt werden |
| Öffentliche Steuerungsmöglichkeit | Vor allem über Infrastruktur, Regulierung, Trassenzugang und die Gewährleistungsverantwortung des Bundes | Direkt über Leistungsbeschreibung, Verkehrsvertrag, Finanzierung sowie Qualitäts- und Angebotsvorgaben |
| Zentrales wirtschaftliches Risiko | Das Verkehrsunternehmen trägt grundsätzlich das Erlös- und Nachfragerisiko | Die Risikoverteilung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wird im Verkehrsvertrag festgelegt |
| Zentrale Herausforderung | Marktkonzentration und Sicherung eines attraktiven Angebots auch außerhalb besonders nachfragestarker Verbindungen | Langfristige Finanzierung, erfolgreiche Vergaben sowie Verfügbarkeit von Fahrzeugen, Personal und Infrastruktur |
Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Begriffe „Fernverkehr” und „Nahverkehr” nicht nur unterschiedliche Entfernungen bezeichnen. Sie stehen auch für zwei verschiedene Modelle der Bereitstellung öffentlicher Verkehrsleistungen. Im Fernverkehr können die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, auf welchen Verbindungen und zu welchen Tarifen sie fahren. Im Nahverkehr definieren öffentliche Aufgabenträger das gewünschte Angebot und vergüten dessen Erbringung über langfristige Verkehrsverträge.
Daraus ergeben sich unterschiedliche politische Handlungsmöglichkeiten. Im SPNV können Aufgabenträger auch schwach nachgefragte Verbindungen, Tagesrandangebote und verbindliche Qualitätsstandards bestellen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der eigenwirtschaftliche SPFV konzentriert sich dagegen stärker auf Relationen und Verkehrszeiten, auf denen ausreichende Erlöse zu erwarten sind. Dadurch entsteht für kleinere Städte und schwächer nachgefragte Verbindungen das Risiko, dass Angebote reduziert oder gar nicht erst eingerichtet werden.
Der Bund bleibt dennoch auch für den Fernverkehr in der Verantwortung. Gemäß Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes muss er gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen beim Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes sowie bei den darauf erbrachten Fernverkehrsangeboten Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich die Gewährleistungsverantwortung angesichts der zunehmenden Marktdynamik entwickelt. Die Marktausweitung durch Anbieter wie FlixTrain, die ihr Angebot schrittweise auf zusätzliche Relationen und Zugfahrten ausdehnen, sowie der angekündigte Markteintritt des italienischen Hochgeschwindigkeitsanbieters Italo verdeutlichen, dass der Fernverkehrsmarkt stärker europäisch geprägt und wettbewerblich diversifiziert wird. Damit stellt sich verstärkt die Frage, ob und in welchem Umfang der Bund über die Infrastrukturverantwortung hinaus auch eine aktive Sicherstellung eines flächendeckenden Fernverkehrsangebots wahrnehmen muss.
Die beiden Segmente lassen sich dennoch nicht unabhängig voneinander entwickeln. Fern- und Nahverkehr nutzen dieselben Strecken, Bahnhöfe und Knotenpunkte und konkurrieren dort teilweise mit dem Güterverkehr um knappe Kapazitäten. Ein zusätzlicher Fernzug kann Anschlüsse im Regionalverkehr verbessern, aber auch Trassen belegen, die für einen dichteren Nahverkehr benötigt werden. Umgekehrt übernehmen schnelle Regionalzüge auf einzelnen Verbindungen Funktionen, die andernorts dem Fernverkehr zufallen.
Der Deutschlandtakt soll diese unterschiedlichen Angebote deshalb in einem gemeinsamen Fahrplan zusammenführen. Bevor die Wettbewerbs- und Marktordnung vertieft wird, muss zunächst geklärt werden, welches Angebot angestrebt wird und welche Infrastruktur dafür erforderlich ist.
Das wichtigste Ordnungskonzept für den Schienenverkehr ist der Deutschlandtakt – ein integraler Taktfahrplan nach Schweizer Vorbild. Sein Grundgedanke kehrt die übliche Reihenfolge um: Nicht die vorhandene Infrastruktur bestimmt den Fahrplan, sondern der gewünschte Fahrplan bestimmt, welche Infrastruktur gebaut wird. Die Züge erreichen die Knotenbahnhöfe kurz vor der vollen oder halben Stunde und fahren kurz danach wieder ab. Dadurch treffen an festen Symmetriezeiten alle Linien aufeinander und es sind Umstiege in alle Richtungen mit kurzer Wartezeit möglich. Das Prinzip lautet „so schnell wie nötig statt so schnell wie möglich“: Nicht die Höchstgeschwindigkeit einzelner Strecken, wie im französischen TGV-Modell, ist entscheidend, sondern die exakte Reisezeit zwischen den Knoten, die einen sauberen Anschluss ermöglicht. Die Schweiz zeigt die Wirkung dieses Prinzips: Ihre Bevölkerung fährt rund doppelt so häufig mit der Bahn wie die deutsche.[BMV – Deutschlandtakt], [Allianz pro Schiene – Schweizvergleich], [BAV Schweiz] Der Deutschlandtakt ist somit im Kern die netzweite Anwendung eines minimierten Umsteigewiderstands.
Die Verlässlichkeit eines Taktfahrplans hängt maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Infrastruktur ab, die jedoch in vielen Fällen veraltet und überlastet ist. Rund 3.500 Streckenkilometer – etwa zehn Prozent des Netzes – tragen rund ein Viertel aller Zugfahrten und sind im Mittel zu 125 Prozent ausgelastet.[DB InfraGO (2024/25)] Störungen auf diesen Abschnitten wirken sich auf das gesamte Netz aus. Dass die Auslastung 100 Prozent übersteigen kann, liegt an der Definition dieser Kennzahl: Als Kapazität gilt nicht die theoretisch maximale Zahl an Zügen, sondern diejenige, die sich noch mit ausreichenden Pufferzeiten für einen pünktlichen und stabilen Betrieb fahren lässt. Wenn mehr Fahrten in den Fahrplan gepresst werden, schrumpfen die Puffer. Schon kleine Verspätungen pflanzen sich ungebremst fort. Die Strecke ist dann im Sinne der Betriebsqualität überlastet.
Die Antwort ist die Generalsanierung: Anstatt über Jahre hinweg kleinteilig im laufenden Betrieb zu arbeiten, werden hochbelastete Korridore für einige Monate vollständig gesperrt und in einem Zug erneuert – von den Gleisen und Weichen über die Oberleitung und das Stellwerk bis zu den Bahnsteigen. Ein erstes Pilotprojekt war 2024 die rund 70 Kilometer lange Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die innerhalb von fünf Monaten saniert wurde. Insgesamt sollen rund 40 Korridore mit über 4.000 Streckenkilometern erneuert werden. Der ursprünglich bis 2030/2031 gedachte Zeitplan wurde jedoch bis 2036 gestreckt, da die Kapazitäten der Bauwirtschaft und die Belastbarkeit der Umleitungsstrecken begrenzt sind.[DB InfraGO (2024/25)]
Aus Sicht der Verkehrswende verdient ein Segment besondere Aufmerksamkeit: der schienengebundene Nahverkehr in Ballungsräumen. Dort, wo viele Menschen und Ziele auf engem Raum liegen, ist das Verlagerungspotenzial je investiertem Euro am größten. Schon heute werden in den großen Metropolen 21 Prozent der Wege mit Bus und Bahn zurückgelegt, während es bundesweit nur 11 Prozent sind. Eine Stärkung der S-Bahn-Systeme – dichtere Takte, zusätzliche und durchgebundene Linien, Express- und Querverbindungen sowie mehr Kapazität an den Engpässen – verlagert deshalb mehr Pkw-Fahrten als der gleiche Aufwand in der Fläche. Dies spricht jedoch nicht gegen die Erschließung des ländlichen Raums, die in Kapitel 7 behandelt wird. Aus Klimaschutz- und Verlagerungsperspektive ist der Ballungsraum oft der wirksamste Hebel je investiertem Euro. Aus Sicht der Daseinsvorsorge bleibt die Fläche dennoch unverzichtbar.
Im Nahverkehr ist der Wettbewerb längst Alltag. Seit der Bahnreform schreiben die Aufgabenträger ihre Leistungen aus. Auf Grundlage der europäischen Vorgaben ist die wettbewerbliche Vergabe heute der Regelfall. Die nicht bundeseigenen Bahnen – darunter Transdev, die Netinera-Tochter ODEG, Go-Ahead, National Express und Keolis – halten inzwischen rund 37 Prozent der Betriebsleistung. 2019 waren es 28 Prozent und zu Beginn der 2000er Jahre rund zehn Prozent. Knapp ein Dutzend Wettbewerber erreicht jeweils mehr als ein Prozent Marktanteil.[Bundesnetzagentur (2024)], [mofair/Güterbahnen – Wettbewerber-Report (2025/26)] Die DB Regio bleibt gleichwohl Marktführer. Der Wettbewerb hat die Kosten je Zugkilometer zunächst gesenkt und die Qualität vielerorts verbessert, stößt aber an Grenzen.
Die Insolvenz des Betreibers Abellio im Jahr 2021 machte eine strukturelle Eigenart dieses Marktes sichtbar. Viele Wettbewerber sind Tochterunternehmen ausländischer Staatsbahnen: Abellio gehörte der niederländischen NS, Keolis der französischen SNCF und Netinera der italienischen FS. Sie alle waren mit Renditeerwartungen in den deutschen Markt eingetreten. In der ersten Ausschreibungsrunde lockten auskömmliche Margen, doch die auf zehn bis fünfzehn Jahre festgeschriebenen Festpreisverträge gerieten unter Druck, als die Personal- und Energiekosten unvorhergesehen stiegen. Als die NS nicht mehr bereit war, die Verluste ihres Deutschlandgeschäfts zu tragen, ging Abellio in die Insolvenz. Die betroffenen Aufgabenträger mussten mit dreistelligen Millionenbeträgen über Not- und Neuvergaben einspringen, um den Betrieb in mehreren Ländern zu sichern.[Abellio-Insolvenz (2021)] Solche langen Vergabezeiträume sichern einerseits Planbarkeit, verlagern andererseits das Risiko unerwarteter Kostensprünge auf die Betreiber – ein Konstruktionsmerkmal, an dem der Wettbewerb selbst leiden kann.
Im Fernverkehr ist der Wettbewerb hingegen noch jung. Über Jahrzehnte hinweg war der SPFV faktisch ein Monopol der DB. Erst durch den offenen Zugang (Open Access), bei dem mehrere Anbieter auf eigenes Risiko fahren, entstand Konkurrenz.
Der wichtigste private Wettbewerber ist FlixTrain mit einem Marktanteil von rund fünf bis sechs Prozent und bislang etwa 13 Zügen. Das Unternehmen hat 65 neue Züge des Typs Talgo („ICE L”) bestellt, unterbietet die DB mit Kampfpreisen und ist beispielsweise auf der Strecke Berlin–Hamburg aktiv.[Flix SE / FlixTrain] Frühere Versuche wie der Hamburg-Köln-Express, Locomore oder InterConnex waren hingegen gescheitert. Inzwischen wächst der Markt: Der Anteil der Wettbewerber stieg von einem Prozent im Jahr 2019 über vier Prozent im Jahr 2022 und fünf Prozent im Jahr 2023 auf rund sieben Prozent im Jahr 2024. Am stärksten legten FlixTrain, die österreichische Westbahn und die französische SNCF zu. Der private italienische Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo hat angekündigt, ab 2028 mit neuen Velaro-Zügen auf den nachfragestärksten Achsen einzusteigen, darunter München–Köln–Dortmund und München–Berlin–Hamburg. Die österreichische Westbahn will ihren Verkehr bis Frankfurt ausdehnen.[Bundesnetzagentur (2024)], [Italo (2028)]
Für die DB Fernverkehr AG bedeutet dies erstmals seit Jahrzehnten echten Wettbewerbsdruck auf den Hauptstrecken. Das Unternehmen reagiert mit niedrigeren Preisen, dichteren Takten und neuen Fahrzeugen. Der Wettbewerb wirkt als Modernisierungstreiber, birgt aber auch eine Spannung: Ein marktbeherrschender Anbieter quersubventioniert schwächere Verbindungen und Tageszeiten aus den starken. Gewinnen jedoch Wettbewerber gezielt die lukrativen Strecken, kann diese Mischkalkulation unter Druck geraten. Hinzu kommt der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln. Der seit 2013 liberalisierte Fernbusmarkt, auf dem FlixBus rund 90 Prozent der Fahrten ausmacht, sowie der innerdeutsche Luftverkehr konkurrieren mit der Bahn und ergänzen sie zugleich – der Fernbus gilt als vierte Säule des Fernverkehrs.
Der Wettbewerb trifft die DB Fernverkehr zudem in einer angespannten Lage. Die schlechte betriebliche Qualität – die Pünktlichkeit im Fernverkehr lag 2024 bei nur 62,5 Prozent – ist vor allem Folge des überalterten Netzes und dämpft die Nachfrage. Gleichzeitig schmälern hohe Energie- und Personalkosten die Erträge. Wie tief die Probleme reichen, zeigt die Konzernbilanz: Im Geschäftsbericht für 2025 nahm die DB für die Sparte DB Fernverkehr Wertminderungen, sogenannte Sonderabschreibungen, von rund 1,4 Milliarden Euro vor. Grund dafür ist die nur langsame Erholung von Netz und Pünktlichkeit, wodurch dauerhaft niedrigere Umsätze erwartet werden.[DB AG – Geschäftsbericht (2024/25)]
Die Entscheidung der DB Fernverkehr nach kaufmännischen Kriterien hat eine Kehrseite: Schwächer nachgefragte Verbindungen, Halte in kleineren Städten und Tagesrandlagen drohen wegzufallen, wenn sie sich nicht rechnen. Das ist keine bloße Möglichkeit: Selbst ohne neue Wettbewerber kürzt die DB eigenwirtschaftliche Intercity-Angebote abseits der Magistralen. So wird etwa die IC-Linie 61 (Karlsruhe–Nürnberg–Leipzig) ab 2026 mangels Auslastung von fünf auf zwei Zugpaare nach Leipzig reduziert.[IC-Linie 61 (2026)]
Ein hoher Marktanteil eines faktischen Monopolanbieters garantiert also nicht automatisch eine flächendeckende Versorgung. Daran knüpft eine Grundsatzdebatte an. Anders als im Nahverkehr, für den die Länder als Aufgabenträger ein Angebot bestellen, gibt es im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr keine bestellende Stelle. Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes verpflichtet den Bund jedoch, dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen beim Schienenverkehr Rechnung zu tragen. Aus dieser Verantwortung leiten Befürworter – darunter der Bundesrat, der bereits 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss, sowie Fahrgast- und Umweltverbände – die Forderung nach einem Bundesaufgabenträger für den Fernverkehr ab. Der Bund solle demnach in einem fortzuschreibenden Fernverkehrsplan ein Grundangebot festlegen und gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der europäischen Verordnung 1370/2007 bestellen. Dabei handelt es sich um Angebote im öffentlichen Interesse, die sich nicht von selbst rechnen, wie die Anbindung mittlerer Städte oder Nachtzüge. So ließe sich auch der Deutschlandtakt verbindlich absichern.[Gewährleistung Schienenfernverkehr]
Die Gegenposition verweist auf die Erfolge des offenen Marktes: Der eigenwirtschaftliche Wettbewerb hat neue Anbieter und Wachstum hervorgebracht und der Marktanteil der Schiene ist im europäischen Vergleich gut. Eine flächendeckende Bestellung würde jedoch öffentliche Mittel binden, mit dem freien Marktzugang kollidieren und eine neue Steuerungsbürokratie schaffen. Der Deutschlandtakt lasse sich auch über gezielten Infrastrukturausbau und die Regeln der Kapazitätsvergabe verwirklichen. Ob der Bund seine grundgesetzliche Verantwortung allein durch die Bereitstellung der Infrastruktur erfüllt oder ob er ein Angebot bestellen muss, ist bis heute offen.
Neben einer flächendeckenden Bestellung und einem reinen Marktzugang wird ein dritter Weg diskutiert: Knappe, besonders attraktive Trassen sollen nicht wie gewöhnliche Kapazitäten vergeben werden, sondern an messbare Netzbeiträge geknüpft werden. Wer auf den lukrativsten Achsen fahren will, müsste dann nachweisbare Leistungen für das Gesamtnetz erbringen, beispielsweise zusätzliche Sitzplatzkapazität bereitstellen, eine bessere Anbindung schwächer erschlossener Städte gewährleisten, verlässliche Tagesrandverbindungen und gute Anschlüsse sicherstellen sowie für Zuverlässigkeit sorgen. Alternativ könnten entsprechende Rechte von Anbietern erworben werden, die solche Leistungen erbringen.
Maßgeblich wäre dabei, die Bewertung an den beobachtbaren Verkehrsleistungen auszurichten und nicht am Defizit des bisherigen Betreibers. Andernfalls würde dessen Kostenstruktur zum Maßstab und Ineffizienz würde fortgeschrieben. Ein solches Modell – im Gespräch etwa als „Trassencredit-System“ – existiert allerdings nirgends in der Praxis. Es müsste markteintrittsoffen gestaltet sein, um nicht selbst zur Zugangshürde zu werden, und wäre europarechtlich an strenge Diskriminierungsfreiheit gebunden. Es bleibt damit ein Reformvorschlag, aber kein erprobtes Verfahren.[Trassenvergabe – Reformdebatte]
Damit Wettbewerb wirken kann, müssen alle Anbieter den gleichen Zugang zur Infrastruktur haben. Die zentralen Hemmnisse sind hier die hohen Trassen- und Stationsentgelte, also die Gebühren für die Nutzung von Schienenwegen und Bahnhöfen, die knappe Zahl freier Fahrmöglichkeiten auf überlasteten Strecken sowie der Zugang zu Fahrzeugen, Werkstätten und Vertriebssystemen.
Eine Schlüsselrolle spielt die Trennung von Netz und Betrieb: Die DB InfraGO AG soll als Infrastrukturmanager, wenn auch konzerngebunden, allen Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichberechtigten Zugang gewähren, während die Bundesnetzagentur die Entgelte und den Zugang reguliert. Gerade die Trassenentgelte sind umstritten, da sie in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und kleinere Anbieter überproportional belasten. Ein Beispiel hierfür ist der Streit um den Markteintritt von Italo: Das Unternehmen verlangt langfristige Rahmenverträge und für neue Anbieter reservierte Kapazität und hat gegen die Trassenvergabe der DB InfraGO Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Damit steht die Frage im Raum, wie sich knappe Kapazität auf überlasteten Knoten diskriminierungsfrei verteilen lässt.
Auf der Schiene ist Kapazität ein knappes Gut, das sich auf drei Wegen vergrößern lässt.
Erstens durch die Reaktivierung stillgelegter Strecken. Die Wiederinbetriebnahme früher aufgegebener Bahnlinien ist ein vergleichsweise kostengünstiger Ansatz, um den ländlichen und suburbanen Raum zu erschließen. Ob sich eine Reaktivierung lohnt, wird über standardisierte Nutzen-Kosten-Untersuchungen bewertet. Verbände wie die Allianz pro Schiene, die als Bündnis der Bahnbranche ein klares Interesse am Ausbau verfolgt, führen umfangreiche Reaktivierungslisten.[Allianz pro Schiene – Reaktivierungen]
Zweitens durch den gezielten Aus- und Neubau zur Beseitigung von Engpässen.
Drittens durch den Einsatz digitaler Leit- und Sicherungstechnik: Das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS und digitale Stellwerke erlauben dichtere Zugfolgen auf vorhandenen Gleisen und stellen somit selbst einen Kapazitätshebel dar. Allerdings kommt ihr Ausbau in Deutschland nur langsam voran.
Die Schiene endet nicht an der Landesgrenze. Grenzüberschreitende Verbindungen, der europäische Hochgeschwindigkeitsverkehr und die Wiederbelebung der Nachtzüge, die heute vor allem von den ÖBB mit ihren Nightjets betrieben werden, nachdem die DB diesen Verkehr aufgegeben hatte, gehören ebenso zum Bild wie die Engpässe und Systemwechsel an den Grenzen sowie die noch lückenhafte internationale Ticketintegration. Ein Blick ins Ausland zeigt zugleich, dass offener Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann. In Italien konkurriert der private Anbieter Italo seit Jahren mit der staatlichen Trenitalia und in Spanien sind mit Ouigo und Iryo gleich mehrere Wettbewerber in den Hochgeschwindigkeitsmarkt eingetreten, was zu sinkenden Preisen und einer steigenden Nachfrage geführt hat. Andere Länder verfolgen andere Modelle: Die Schweiz setzt auf perfektionierten Takt, Österreich und Tschechien auf eigene Mischungen.
Die Schiene sieht sich somit mehreren Zielkonflikten gegenüber. Einerseits ist der Infrastrukturausbau kapitalintensiv und langwierig, andererseits lassen sich im Bestand durch Taktverdichtung und Digitalisierung schneller Wirkungen erzielen – beides ist nötig, konkurriert aber um Mittel und Planungskapazität. Der Wettbewerb steigert zwar die Effizienz und den Innovationsdruck, kann aber die Tarif- und Netzintegration, die Mischkalkulation und die Arbeitsbedingungen unter Druck setzen, wenn er sich nur auf den Preis konzentriert. Zudem verlangen die beiden Segmente Unterschiedliches: Der eigenwirtschaftliche Fernverkehr braucht faire Zugangsbedingungen, der bestellte Nahverkehr eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung. Eine Politik, die die Schiene stärken will, muss diese Abwägungen offen austragen, statt auf eine einzige Stellschraube zu setzen.
Außerhalb der wenigen Städte mit dichtem Schienennetz ist der Bus das Hauptverkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr. Er ist der Mengenträger des Systems, denn er ist am flexibelsten im Netz, am schnellsten einzurichten und mit dem geringsten Infrastrukturaufwand verbunden. Seine Qualität hängt von Takt, Netzdichte und Reisezeit ab. Dabei ist die Reisezeit weniger von der Technik des Fahrzeugs als von seiner Stellung im Straßenraum abhängig.
Ein Bus ist nicht grundsätzlich langsam, er steht im Stau. Der wirksamste Hebel zur Beschleunigung ist deshalb die Bevorrechtigung: eigene Busspuren, Vorrangschaltungen an Ampeln, für mehrere Verkehrsarten freigegebene Umweltspuren, vorgezogene Haltestellen und der Vorrang an Knotenpunkten. Solche Maßnahmen verkürzen die Fahrzeiten um rund 20 Prozent oder mehr. Da ein 12,5 Meter langer Bus schon ab fünf Fahrgästen weniger Fläche beansprucht als die gleiche Zahl von Personen in durchschnittlich besetzten Pkw, ist die Bevorrechtigung zudem ein Gewinn an Flächeneffizienz.[VCÖ (2025)]
Kürzere Fahrzeiten erlauben es, mit denselben Fahrzeugen und demselben Personal den Takt zu verdichten und die Pünktlichkeit zu erhöhen. Die Beschleunigung finanziert sich somit teilweise selbst. In Ludwigsburg kosteten die ersten Busspuren durch bloße Umwidmung von Fahrstreifen nur rund 20.000 Euro und in Stuttgart sparte die Beschleunigung einer Innenstadtlinie ein Fahrzeug im Umlauf sowie 250.000 Euro im Jahr.[VCÖ (2025)]
Der Knackpunkt liegt nicht in der Technik, sondern in der Politik: Eine eigene Busspur entsteht fast immer durch die Umverteilung von Flächen, die bisher dem fließenden oder ruhenden Autoverkehr dienten. Damit ist die Bevorrechtigung der eigentliche Konfliktpunkt der städtischen Verkehrspolitik. Die restriktive Gegenseite, also Parkraumbewirtschaftung sowie die Verteuerung oder Verknappung des Autoverkehrs, wird gesondert behandelt. Hier zählt, dass die Beschleunigung der Busse der kostengünstigste und schnellste Weg zu einem attraktiveren Angebot ist. Der verbreitete Einwand, flächendeckendes Tempo 30 bremse den Bus aus, hält einer Prüfung kaum stand: Der gleichmäßigere Verkehrsfluss gleicht die geringere Höchstgeschwindigkeit weitgehend aus, sodass sich die Fahrzeiten der Busse in der Regel nur wenig verlängern.
Wenn die Nachfrage eine gewöhnliche Buslinie übersteigt, schließt der Bus-Rapid-Transit (BRT) die Lücke zur Schiene. Mit eigener Trasse, Überholmöglichkeiten, der Möglichkeit, Fahrscheine vor dem Einstieg zu kaufen, und langen Gelenkbussen erreicht der BRT hohe Kapazitäten – vom Lehrbuchwert von 20.000 bis zu den gemessenen 43.000 Personen je Stunde und Richtung im Spitzensystem von Bogotá – bei deutlich geringeren Baukosten als eine U-Bahn.
In einem Hochlohnland wie Deutschland verliert ein Hochleistungs-BRT bei sehr hoher Nachfrage allerdings einen Teil seines Kostenvorteils. Die hohe Kapazität eines BRT entsteht durch die dichte Fahrzeugfolge, also viele Fahrzeuge und entsprechend viel Fahrpersonal. Bei reinen Busunternehmen entfallen rund zwei Drittel der Betriebskosten auf das Personal. Daran ändern auch alternative Antriebe nichts. Um die Beförderungsleistung einer Stadtbahn oder S-Bahn zu erreichen, müsste eine entsprechend große Zahl von Bussen mit entsprechend vielen Beschäftigten verkehren. Ein Schienenfahrzeug befördert mit einer Fahrerin oder einem Fahrer dagegen ein Vielfaches an Fahrgästen: Ein gekuppelter Stadtbahn- oder S-Bahn-Zug befördert mehrere hundert Personen, ein Gelenkbus gut 150.
Bei hoher und dauerhafter Nachfrage ist die Schiene deshalb über ihre Lebensdauer wirtschaftlicher, obwohl sie in der Anschaffung teurer ist. Der Grund: Die Personalkosten je beförderter Person fallen entscheidend niedriger aus. Echtes Hochleistungs-BRT hat sich in Deutschland daher nicht etabliert. Der beschleunigte Bus bleibt das Mittel der mittleren Korridore, während sich bei hoher Nachfrage der Ausbau zur kapazitätsstärkeren Schiene lohnt. Schnellbuslinien und der multimodale Ausbau überlasteter Korridore zeigen den Busansatz im Kleinen, etwa wenn ein Autobahnkorridor nicht nur um Fahrstreifen, sondern auch um leistungsfähige Bus- und Schienenangebote erweitert wird.
Wo die Nachfrage dauerhaft hoch ist, lohnt sich der Schritt zur Schiene im Stadtverkehr. Dabei sind zwei Stufen zu unterscheiden, die beide rechtlich unter die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung fallen.
Die im engeren Sinne verstandene Straßenbahn verkehrt überwiegend im Straßenraum, auf straßenbündigem oder besonderem Bahnkörper und teilt sich den Platz abschnittsweise mit dem übrigen Verkehr.
Die Stadtbahn ist die ausgebaute Form: Sie fährt weitgehend auf einem vom Straßenverkehr getrennten Bahnkörper, oft im Innenstadttunnel oder auf aufgeständerten Streckenabschnitten. Damit nähert sie sich in Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der U-Bahn an. Historisch gesehen war sie vielerorts als Vorstufe einer späteren U-Bahn gedacht. Sowohl die Straßenbahn als auch die Stadtbahn bewältigen mit 8.000 bis 14.000 Personen je Stunde und Richtung ein Mehrfaches des Busses, fahren elektrisch, sind langlebig und werden wegen ihres Komforts häufig bevorzugt.
Nach Jahrzehnten, in denen viele Städte ihre Straßenbahnen stilllegten, erleben Tram- und Stadtbahnsysteme eine Renaissance: Bestehende Netze werden verdichtet, stillgelegte Strecken reaktiviert und einzelne Städte planen den Wiedereinstieg. Gerade dieser Wiedereinstieg ist jedoch teuer, und das nicht in erster Linie wegen der Gleise. Ein neues Netz verlangt von Beginn an die gesamte Systeminfrastruktur: einen Betriebshof mit Werkstatt zum Abstellen und Warten der Fahrzeuge, die Stromversorgung mit Unterwerken und Fahrleitung sowie den Fahrzeugpark selbst. Diese großen, weitgehend fixen Kostenblöcke fallen unabhängig von der Streckenlänge an und lassen sich auf einer einzelnen ersten Linie kaum wirtschaftlich darstellen. Erst ein größeres Netz verteilt sie auf genügend Fahrgäste. Das erklärt die hohe Einstiegshürde des Wiedereinstiegs und warum er sich nur dort lohnt, wo dauerhaft mit hoher Nachfrage und einem Ausbau über die erste Strecke hinaus zu rechnen ist.
Parallel zur Angebotsausweitung findet die Umstellung der Flotten auf emissionsfreie Antriebe statt. Ende 2025 waren in Deutschland rund 4.750 emissionsfreie Busse im Einsatz, was etwa 14 Prozent der rund 35.000 Stadtbusse entspricht. Gut 85 Prozent davon fuhren batterieelektrisch, der Rest mit Brennstoffzelle oder Oberleitung.[PwC – E-Bus-Radar (2026)] Treiber ist die Clean-Vehicles-Richtlinie mit ihren Beschaffungsquoten.
Der Batterieantrieb dominiert vor allem aus Kostengründen, ist in der Anschaffung aber weiterhin teuer: Ein zwölf Meter langer Batteriebus kostete 2025 rund 580.000 Euro, ein Dieselbus etwa 310.000 Euro.[PwC – E-Bus-Radar (2026)] Die eigentliche Hürde ist weniger das Fahrzeug als die Lade- und Depotinfrastruktur, deren Umbau Zeit, Fläche und Anschlussleistung im Stromnetz bindet. Bislang konzentriert sich der Hochlauf auf die Städte und erreicht die Fläche erst allmählich. Ob die Busse batterieelektrisch oder, in Sonderfällen, mit Wasserstoff betrieben werden, hängt von den lokalen Bedingungen ab.
Barrierefreiheit im Alltag zeigt sich besonders konkret bei Bus und Tram. Entscheidend ist dabei vor allem die Haltestelle: Erst ein an die Einstiegshöhe des Fahrzeugs angepasster, deutlich erhöhter Bordstein ermöglicht einen niveaugleichen, möglichst spaltfreien Einstieg, den Niederflurfahrzeuge allein nicht gewährleisten können. Der barrierefreie Umbau Tausender Haltestellen ist deshalb teuer und baulich aufwendig. Im engen Bestandsstraßenraum steht er zudem in Konkurrenz zu Parkständen sowie Rad- und Gehwegen. In der Praxis zwingt dies zur Priorisierung: Zunächst werden stark frequentierte und von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen besonders genutzte Haltepunkte umgebaut. Kapitel 8 ordnet Barrierefreiheit in die Systemqualität insgesamt ein.
Damit zeigt sich die Technologieneutralität im Stadtverkehr besonders deutlich. Der Bus ist schnell und kostengünstig skalierbar, flexibel im Netz und damit das Mittel der Wahl für rasche Verbesserungen und mittlere Korridore – vorausgesetzt, er wird konsequent bevorrechtigt. Die Schiene bietet eine höhere Kapazität, eine stärkere Anziehungskraft und bei hoher Nachfrage niedrigere Personalkosten je Fahrgast. Dafür sind jedoch hohe Investitionen und lange Vorlaufzeiten erforderlich. Kein System ist dem anderen grundsätzlich überlegen, das Verkehrsmittel folgt der Aufgabe. Oft führt der sinnvolle Weg stufenweise vom beschleunigten Bus über BRT-artige Korridore zur Tram, wenn die Nachfrage wächst – und in jeder Stufe ist die Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr die Voraussetzung dafür, dass das Angebot sein Potenzial entfalten kann.
In ländlichen Regionen stößt der klassische Linienverkehr an seine wirtschaftlichen Grenzen. Wo wenige Menschen auf großer Fläche wohnen, findet ein dichter Takt nicht genug Fahrgäste, um sich zu tragen, während ein dünner Takt für den Alltag unbrauchbar ist. Die Aufgabe lautet hier nicht Verdichtung, sondern Grunderschließung, also die Sicherstellung eines Mindestmaßes an Erreichbarkeit jenseits des eigenen Autos. Diese Lücke sollen flexible, nachfragegesteuerte Bedienformen füllen. Das können sie, aber nur in einer bestimmten Rolle und unter speziellen Bedingungen.
Das Grundproblem ist doppelt. Räumlich fehlt Erreichbarkeit dort, wo die Siedlungsdichte für einen Linienbus zu gering ist. Zeitlich fehlt sie in den nachfrageschwachen Randzeiten – abends, nachts und am Wochenende –, und das auch am Stadtrand. Zugleich bringt ein leerer oder schwach besetzter Linienbus gegenüber dem Pkw weder ökologisch noch ökonomisch einen Vorteil. Flexible Bedienformen lassen sich allerdings, das ist seit Jahrzehnten bekannt, nicht allein aus Fahrgeldeinnahmen kostendeckend betreiben. Sie sind ein Zuschussgeschäft für klar umrissene Einsatzbereiche und kein Selbstläufer.[VDV – Ländlicher Raum (2024)], [Küpper/Steinrück (2010)] Wie groß die Lücke ist, zeigt eine Analyse für das Ruhrgebiet: In den Schwachlastzeiten ist für rund 21 Prozent der Einwohner, etwa 1,2 Millionen Menschen, der Zugang zum Nahverkehr deutlich eingeschränkt und eine Fahrt mit Bus und Bahn dauert im Schnitt mehr als doppelt so lange wie mit dem eigenen Auto..[Kompetenzcenter NRW – On-Demand]
Wo überhaupt ein regulärer Linienverkehr besteht, wird er vielerorts durch den Schülerverkehr aufrechterhalten. Die Schülerbeförderung sichert die Grundauslastung der Linien und einen festen Finanzierungsanteil. Dadurch wird ein Netz aufrechterhalten, das sich aus dem allgemeinen Verkehr allein nicht rechnen würde. Gleichzeitig prägt die Schülerbeförderung aber auch dessen Schwächen. Die Fahrpläne folgen den Schulzeiten, sodass das Angebot morgens und mittags dicht ist, abends, am Wochenende und in den Ferien dagegen dünn oder gar nicht vorhanden. Für alle, die nicht zur Schule fahren, ist der so zugeschnittene Linienverkehr deshalb nur eingeschränkt brauchbar. Diese Konzentration auf den Schülerverkehr ist ein Grund mehr, die Fläche aus einem vertakteten Grundnetz und flexiblen Ergänzungen aufzubauen, statt sich auf den vorhandenen Bestand zu verlassen.[VDV – Ländlicher Raum (2024)], [Küpper/Steinrück (2010)]
Ein oft unterschätzter Baustein zwischen dem klassischen Ortsbus und dem flexiblen Bedarfsverkehr ist der vertaktete Regional- oder PlusBus. Er verbindet kleinere Orte mit Mittelzentren, den größeren Versorgungsorten, sowie mit Bahnhöfen und fährt auf festen Achsen nach einem zuverlässigen Takt. Hier hat sich das Qualitätsformat „PlusBus” etabliert, das werktags einen Stundentakt und am Wochenende ein festes Mindestangebot sowie auf Züge abgestimmte Anschlüsse vorsieht. So bildet er die Achse, an die flexible Zubringer anschließen. Denn eine tragfähige Struktur entsteht nicht durch einen flächendeckenden Tür-zu-Tür-Dienst, sondern durch die Arbeitsteilung aus verlässlicher Linie auf der Achse und flexibler Erschließung in dünn besiedelten Räumen und Zeiten. Erst diese Kombination ergibt ein Netz, auf das auch ohne Auto Verlass ist und das zugleich finanzierbar bleibt.
Dort, wo sich die Nachfrage räumlich oder zeitlich nur schwer bündeln lässt, ergänzen flexible Bedienformen den klassischen Linienverkehr. Sie passen den Fahrplan und/oder den Linienweg an die zuvor angemeldeten Fahrtwünsche an und bilden damit ein Spektrum zwischen dem fahrplangebundenen Bus und einer individuell bestellten Taxifahrt. In der internationalen Fachliteratur werden sie entsprechend als Zwischenform zwischen konventionellem öffentlichem Verkehr und individuell disponierter Beförderung eingeordnet.[Brake et al. (2004)][Mulley und Nelson (2016)]
Zum Einsatz kommen flexible Bedienformen insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, zu nachfrageschwachen Tageszeiten sowie als Zu- und Abbringer zu Bahnhöfen oder vertakteten Buslinien. Sie können größere Räume erschließen und einen Mindeststandard der Erreichbarkeit sichern, wenn ein dichtes, festes Linienangebot nicht tragfähig ist. Liegen Siedlungen und Ziele dagegen entlang klarer Korridore und besteht eine ausreichend gebündelte Nachfrage, können konventionelle Regionalbus- und Bahnangebote leistungsfähiger, verständlicher und kosteneffizienter sein.[Hansson et al. (2019)][White (2016)]
Der Werkzeugkasten reicht vom Rufbus und Anruf-Linien-Taxi über das Anruf-Sammel-Taxi und den Richtungsbandbetrieb bis zu digital disponierten Linienbedarfsverkehren. Bei manchen Angeboten bleiben Fahrplan, Haltestellen und Linienweg weitgehend erhalten, während lediglich einzelne Fahrten oder Streckenabschnitte nur nach Anmeldung bedient werden. Andere Systeme bündeln Fahrtwünsche innerhalb eines Bediengebiets und berechnen die Route erst nach Eingang der Bestellungen.
Nicht jedes flexible Angebot ist damit ein appbasierter Tür-zu-Tür-Verkehr. Auch eine fahrplangebundene Busfahrt, die nur nach telefonischer Voranmeldung stattfindet, gehört zu den bedarfsgesteuerten Angeboten. Umgekehrt ist nicht jedes digital vermittelte Pooling-Angebot Bestandteil des öffentlich bestellten Nahverkehrs. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Linienbedarfsverkehr und gebündeltem Bedarfsverkehr ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und wurde bereits im Grundlagenabschnitt erläutert.[§§ 44 und 50 PBefG]
| Bedienform | Fahrplan und Route | Buchung | Organisation und Trägerschaft | Geeignet für | Wesentliche Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| Rufbus | Verkehrt nach einem festen Fahrplan auf einer festgelegten Linie, jedoch nur bei angemeldetem Bedarf | In der Regel telefonische Voranmeldung; teilweise zusätzlich per App oder online | Meist in den öffentlichen Personennahverkehr integriert und durch den Aufgabenträger bestellt | Schwach nachgefragte Linien, Tagesrandzeiten und einzelne Fahrten im ländlichen Raum | Die räumliche Flexibilität bleibt gering; ohne Anmeldung entfällt die Fahrt |
| Anruf-Linien-Taxi | Fester Fahrplan und feste Linie; Bedienung meist mit Taxi oder Mietwagen statt mit einem Linienbus | Vorherige Anmeldung per Telefon, App oder online | Vom Aufgabenträger bestellt und häufig durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen erbracht | Schwach ausgelastete Linienfahrten, Randzeiten und Ersatz großer Busse durch kleinere Fahrzeuge | Bleibt an Linie und Fahrplan gebunden; geringe Flexibilität bei verstreuten Fahrtwünschen |
| Anruf-Sammel-Taxi | Fährt zu festgelegten Zeiten oder innerhalb bestimmter Zeitfenster; Einstiegsorte sind meist festgelegt, Ausstiege teilweise näher am Ziel möglich | Vorherige Anmeldung; mehrere Fahrtwünsche werden nach Möglichkeit gebündelt | Kommunal oder regional organisiert und häufig durch örtliche Taxiunternehmen betrieben | Abend- und Wochenendverkehr, disperse Ziele sowie Ergänzung des Linienverkehrs | Fahrzeiten und Umwege können schwanken; bei geringer Bündelung steigen die Kosten je Fahrt |
| Richtungsbandbetrieb | Folgt einem festgelegten Korridor, kann diesen aber für angemeldete Ein- oder Ausstiege verlassen | Regelfahrten teilweise ohne Anmeldung; Abweichungen vom Linienweg nur nach Vorbestellung | In den öffentlichen Linienverkehr integriert und durch den Aufgabenträger geplant | Langgestreckte Siedlungsräume mit einer Hauptachse und seitlich gelegenen Ortschaften oder Zielen | Abweichungen verlängern die Fahrzeit und erschweren einen stabilen Fahrplan |
| Bürgerbus | Meist feste Linie und begrenzter Fahrplan; teilweise bedarfsabhängige Elemente | Je nach Konzept ohne Anmeldung oder mit telefonischer Vorbestellung | Überwiegend durch einen Bürgerbusverein und ehrenamtliches Fahrpersonal getragen; Zusammenarbeit mit Kommune und Verkehrsunternehmen | Lokale Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitwege sowie kleinere Orte mit geringem regulärem Verkehrsangebot | Abhängigkeit von dauerhaft verfügbarem Ehrenamt; kein Ersatz für eine öffentlich finanzierte Grundversorgung |
| Linienbedarfsverkehr | Fahrt nur auf Bestellung und ohne festen Linienweg innerhalb eines festgelegten Bediengebiets und festgelegter Bedienzeiten | Per App, Telefon oder über andere barrierearme Zugangswege | Rechtlich Teil des öffentlichen Linienverkehrs nach § 44 PBefG; durch den Aufgabenträger plan- und bestellbar | Flächenerschließung im ländlichen Raum, Randzeiten sowie Zu- und Abbringer zu Bahnhöfen und Hauptlinien | Hohe Anforderungen an Disposition, Anschlusssicherung und verständliche Buchungsregeln |
| Digitales On-Demand-Pooling | Route und Abfahrtszeit werden innerhalb eines Bediengebiets dynamisch aus den eingehenden Fahrtwünschen gebildet | Meist per App, ergänzend per Telefon oder Buchungszentrale | Kann als öffentlich bestellter Linienbedarfsverkehr oder als kommerzieller gebündelter Bedarfsverkehr organisiert sein | Räumlich verteilte Fahrtwünsche, nachfrageschwache Zeiten und flexible Zubringerverkehre | Der Zielkonflikt zwischen kurzen Wartezeiten, direkten Fahrten und ausreichender Bündelung bleibt bestehen |
Die Übersicht verdeutlicht den grundlegenden Zielkonflikt zwischen Planbarkeit und Flexibilität. Fahrplangebundene Rufsysteme sind vergleichsweise leicht verständlich, ermöglichen verlässliche Anschlüsse, können aber nur begrenzt auf räumlich verteilte Fahrtwünsche reagieren. Flächenverkehre erschließen zwar unterschiedliche Ausgangs- und Zielorte, führen aber zu schwankenden Abfahrtszeiten, Fahrtdauern und Umwegen.
Welche Bedienform geeignet ist, hängt deshalb nicht nur von der Einwohnerdichte ab. Ebenso entscheidend sind die räumliche Verteilung der Ziele, die zeitliche Konzentration der Nachfrage, die Anschlussbeziehungen, die gewünschte Vorbestellzeit und die Anforderungen der potenziellen Fahrgäste. Die Forschung zu regionalen Verkehrsangeboten zeigt, dass insbesondere Zuverlässigkeit, Reisezeit, Takt beziehungsweise Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und verständliche Informationen die Nutzung beeinflussen.[Hansson et al. (2019)]
Für die Akzeptanz bedarfsgesteuerter Angebote reicht eine technisch einwandfrei funktionierende App nicht aus. Untersuchungen in zwei ländlichen Regionen Deutschlands zeigen, dass vor allem der erwartete praktische Nutzen und die tatsächlichen Nutzungsvoraussetzungen die Bereitschaft beeinflussen, ein solches Angebot zu nutzen. Einfache Buchungswege, nachvollziehbare Bedienregeln und verlässliche Informationen sind daher ebenso wichtig wie die algorithmische Disposition.[König und Grippenkoven (2020)]
Ein Angebot, das der Allgemeinheit zugänglich ist, sollte zudem nicht ausschließlich über ein Smartphone buchbar sein. Es müssen auch andere barrierearme Buchungswege angeboten werden, damit ältere Menschen, Personen ohne Smartphone und digital weniger erfahrene Nutzer nicht ausgeschlossen werden. In der Forschung zu ländlichen Bedarfsverkehren wird immer wieder auf den Konflikt zwischen den Erwartungen der Betreiber an digitale und effiziente Buchungsprozesse und den tatsächlichen Anforderungen potenzieller Fahrgäste hingewiesen.[Schasché et al. (2022)]
Der Bürgerbus nimmt innerhalb dieses Spektrums eine Sonderstellung ein. Er verkehrt zwar häufig auf einer festen Linie und nach einem begrenzten Fahrplan, wird aber wesentlich durch ehrenamtliches Engagement getragen. In der deutschen Standardliteratur werden Bürgerbusse als ergänzende Angebote eingestuft, die vor allem lokale Einkaufs-, Freizeit- und Versorgungswege ermöglichen. Sie hängen stark von der Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen, Kommunen und professionellen Verkehrsunternehmen ab.[Schiefelbusch (2016)]
Das örtliche Wissen und die soziale Verankerung der Ehrenamtlichen können von großem Vorteil sein. Bürgerbusse sind jedoch kein Ersatz für eine dauerhaft öffentlich finanzierte Grundversorgung. Ihr Bestand hängt von der Gewinnung und Bindung freiwilliger Fahrer:innen, einer professionellen organisatorischen Unterstützung und einem klar abgegrenzten Einsatzbereich ab. Die Verantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung darf daher nicht dauerhaft auf ehrenamtliche Strukturen verlagert werden.
Digital disponierte On-Demand-Verkehre erweitern die räumliche Flexibilität. Die Fahrgäste bestellen eine Fahrt per App oder Telefon, anschließend bündelt die Disposition zeitlich und räumlich kompatible Fahrtwünsche und berechnet die Route dynamisch. Damit verändert die Technik vor allem die Geschwindigkeit und Komplexität der Disposition. Den grundlegenden Zielkonflikt zwischen individueller Bedienqualität und kollektiver Bündelung löst sie jedoch nicht auf.[Brake et al. (2004)][Mulley und Nelson (2016)]
Die verschiedenen Bedienformen sind daher nicht beliebig austauschbar. So kann ein Rufbus ausreichen, wenn nur einzelne, schwach nachgefragte Linienfahrten flexibilisiert werden sollen. Eine disperse Flächenerschließung benötigt jedoch ein anderes System als ein Zubringer zu einem Bahnhof. Entscheidend ist nicht, ob ein Angebot als digital oder innovativ vermarktet wird, sondern ob es eine klar definierte Lücke im Gesamtnetz schließt und zuverlässig mit dessen Hauptachsen verknüpft ist.
Flexible Bedienformen vermeiden Fahrten eines festen Linienangebots ohne angemeldete Nachfrage. Sie sind jedoch nicht automatisch günstiger oder verkehrlich erfolgreicher. Mit zunehmender räumlicher Flexibilität steigen die Anforderungen an die Disposition, die Fahrzeugvorhaltung, die Fahrgastinformation und die Anschlusssicherung. Gleichzeitig bleiben wesentliche Kosten – insbesondere für Fahrpersonal und Fahrzeuge – auch dann bestehen, wenn nur wenige Personen befördert werden.[White (2016)]
Eine Vorher-nachher-Untersuchung in einem dünn besiedelten Gebiet Amsterdams zeigt die möglichen Zielkonflikte. Nach der Ersetzung einer festen Buslinie durch einen Bedarfsverkehr sank die durchschnittliche Nachfrage von 78,1 auf 15,9 Fahrgäste pro Tag. Zugleich gingen die gefahrenen Personenkilometer, die Betriebskosten und die Treibhausgasemissionen zurück. Das Beispiel zeigt, dass ein Bedarfsverkehr betriebliche Aufwände reduzieren kann, ohne deshalb automatisch eine gleichwertige oder stärker genutzte Verkehrsbedienung zu schaffen.[Coutinho et al. (2020)]
Der zentrale Zielkonflikt liegt zwischen direkter Bedienung und Bündelungsfähigkeit. Je geringer die zulässige Wartezeit und je direkter die Fahrt, desto schwieriger ist es, mehrere Fahrtwünsche in einem Fahrzeug zusammenzuführen. Größere Zeitfenster und Umwege verbessern zwar die betriebliche Bündelung, verringern aber die Attraktivität gegenüber einer direkten Autofahrt oder Taxifahrt.
Empirische Untersuchungen zu gepoolten On-Demand-Angeboten zeigen, dass die Bereitschaft zum Teilen vor allem vom Fahrpreis, der zusätzlichen Reisezeit und der Zahl der mitfahrenden Personen abhängt. Ein niedrigerer Preis kann Umwege und zusätzliche Fahrzeit teilweise kompensieren, jedoch nicht unbegrenzt.[Alonso-González et al. (2021)]
In Räumen mit sehr geringer oder stark verteilter Nachfrage entstehen nur wenige gleichzeitig kompatible Fahrtwünsche. Die Fahrzeuge verkehren dann häufig mit niedriger Besetzung oder legen Leerwege zwischen zwei Aufträgen zurück. Ein regelmäßiges Linienangebot auf ausreichend nachgefragten Korridoren kann dagegen viele Fahrgäste mit einem Fahrzeug und einem Fahrer bzw. einer Fahrerin befördern. Die wissenschaftliche Literatur empfiehlt deshalb keine pauschale Ersetzung fester Linien, sondern eine auf Nachfrage, Raumstruktur und Netzintegration abgestimmte Kombination beider Angebotsformen.[Schasché et al. (2022)][Hansson et al. (2019)]
Das ist jedoch kein Argument gegen flexible Bedienformen. Ihre Stärke liegt in klar begrenzten Räumen und Zeiten, in denen ein regelmäßiger Linienverkehr entweder unverhältnismäßig hohe Aufwendungen verursachen oder keine ausreichende Erreichbarkeit bieten würde. Sie sollten deshalb als Ergänzung eines vertakteten Grundnetzes und nicht als allgemeiner Ersatz für Bus und Bahn geplant werden.
Ob ein Bedarfsverkehr zur Verkehrswende beiträgt, entscheidet sich nicht allein anhand seiner Auslastung oder seiner Betriebskosten. Maßgeblich ist auch, welche Wege er ersetzt. Werden Fahrten vom privaten Pkw auf ein gebündeltes Angebot verlagert, können der Verkehrsaufwand und die Autoabhängigkeit sinken. Ersetzt der Dienst dagegen vor allem Wege, die mit dem Bus, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wurden, oder erzeugt er zusätzliche Fahrten, fällt seine verkehrliche und ökologische Wirkung deutlich geringer aus.
Eine zweijährige wissenschaftliche Begleitforschung zum Hamburger Ridepooling-Angebot MOIA untersuchte diese Zusammenhänge mithilfe von Befragungen und einer agentenbasierten Verkehrssimulation. Die Modellierung zeigt, dass Ridepooling den Pkw-Verkehr unter bestimmten Bedingungen verringern kann. Die stärksten Wirkungen entstanden jedoch nicht allein durch das neue Angebot, sondern in Szenarien mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehr, einer großen Fahrzeugflotte und zugleich restriktiveren Bedingungen für den privaten Pkw.[Kagerbauer et al. (2021)]
In den untersuchten Szenarien ergänzten sich Ridepooling und öffentlicher Verkehr teilweise. Fahrgäste nutzten etwa auf Hin- und Rückweg unterschiedliche Verkehrsmittel. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Bedarfsverkehr dem Linienverkehr grundsätzlich Fahrgäste zuführt. Die Ergebnisse beziehen sich auf ein großstädtisches Modell und hängen von Angebot, Preisen, Wartezeiten, Pkw-Rahmenbedingungen und der Einbindung in das bestehende Verkehrsnetz ab.
Für die Planung folgt daraus eine klare Rollenverteilung: Bedarfsverkehre entfalten ihren größten Nutzen, wenn sie schlecht erschlossene Ausgangs- und Zielorte mit Bahnhöfen, Regionalbuslinien oder anderen leistungsfähigen Achsen verbinden. Werden sie dagegen parallel zu einem tragfähigen Linienangebot als flächiger Tür-zu-Tür-Dienst eingesetzt, besteht die Gefahr, dass sie Fahrgäste lediglich zwischen öffentlichen Verkehrsangeboten verschieben und zusätzlichen Fahrzeugverkehr erzeugen.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Angebot flexibel oder digital disponiert wird, sondern ob es nachweislich die Autoabhängigkeit verringert und eine Lücke im öffentlichen Verkehrsnetz schließt.
Da die Erschließung der Fläche ein Zuschussgeschäft bleibt, ist sie letztlich eine Frage der Daseinsvorsorge und der politischen Festlegung, welches Mindestmaß an Erreichbarkeit überall gelten soll.
Baden-Württemberg hat dies in einer Mobilitätsgarantie verankert: Alle Ortschaften sollen zu den gängigen Verkehrszeiten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein, im ländlichen Raum mindestens im Stundentakt und in der Hauptverkehrszeit alle 30 Minuten, in den Ballungsräumen dichter. Die Garantie gilt ausdrücklich auch für örtliche Busse und On-Demand-Verkehre. Wie das Land selbst feststellt, ist der Ausbau in der Fläche nur mit flexiblen, nachfragegesteuerten Angeboten wirtschaftlich tragfähig.[Verkehrsministerium BW – Mobilitätsgarantie]
Damit fügen sich die Bausteine zusammen: Ein verbindlicher Grundtakt auf den Achsen, ergänzt um flexible Zubringer in den dünn besiedelten Räumen und Zeiten, ergibt ein Netz, auf das auch ohne Auto Verlass ist. In Kapitel 12 wird behandelt, wie sich ein solcher Anspruch finanzieren lässt – etwa über einen Mobilitätspass. Die verbindliche Ausgestaltung der Standards ist Thema von Kapitel 14.
Ein Blick ins Ausland bestätigt diese Richtung. Ein im Auftrag des Landes Baden-Württemberg erstellter Vergleich kam zu dem Ergebnis, dass in der Schweiz und in der österreichischen Region Vorarlberg auch im ländlichen Raum mit einem dichteren, vertakteten Fahrplan deutlich mehr Wege mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden als in vergleichbaren deutschen Regionen.[Verkehrsministerium BW – Mobilitätsgarantie]
Die Schweiz erschließt ihre Fläche mit einem flächendeckenden Taktverkehr, dessen Anschlüsse über den integralen Taktfahrplan aufeinander abgestimmt sind. Das Postauto übernimmt dort die Rolle des verlässlichen Zubringers in den Tälern. Es ist nicht das vereinzelte Pilotprojekt, sondern der garantierte, vertaktete Grundtakt aus Linie und flexibler Ergänzung, der die hohen Fahrgastzahlen erzeugt.
Die Abwägung ist damit klar umrissen. Flexible Bedienformen sind unverzichtbar, um die Fläche und die Schwachlastzeiten überhaupt zu erschließen, und sie verbessern die Erreichbarkeit dort spürbar. Zugleich sind sie personalintensiv, auf Dauer zuschussabhängig und nur dann verkehrlich sinnvoll, wenn sie das Liniennetz ergänzen statt ihm Konkurrenz zu machen. Die naheliegende Hoffnung, sie könnten den teuren Linienverkehr kostengünstig ablösen, trügt – ihre Stärke liegt in der Zubringerfunktion und in der verlässlichen Grunderschließung, nicht im Ersatz des Liniennetzes.
Das Netz entscheidet darüber, was möglich ist, und die Qualität darüber, was genutzt wird. Welche Linien und Systeme bestehen, wurde in den vorangegangenen Kapiteln behandelt.
Ob Menschen das Auto stehen lassen, hängt darüber hinaus von den Eigenschaften des Alltagsbetriebs ab: Takt, Zuverlässigkeit, Information, Barrierefreiheit und Komfort. Diese Merkmale bilden die Glieder der Reisekette – und schon ein schwaches Glied entwertet die übrigen. Ein dichtes Netz nützt beispielsweise wenig, wenn die Fahrt unzuverlässig ist, die Informationen lückenhaft sind oder die Haltestelle nicht zugänglich ist.
Für die Alltagstauglichkeit ist Zuverlässigkeit oft der entscheidende Faktor. Eine unzuverlässige Verbindung zwingt zu Pufferzeiten, lässt Anschlüsse platzen und untergräbt das Vertrauen in das gesamte System. Ein unzuverlässiger Takt ist im Alltag kaum brauchbar, auch wenn er auf dem Papier dicht ist.
Die Bewertungssysteme der Länder gewichten Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fahrgastzufriedenheit deshalb am höchsten.[DB AG – Pünktlichkeit (2026)] Die Werte sind ernüchternd: So erreichten im Mai 2026 bei der Deutschen Bahn nur rund 61 Prozent der Fernverkehrszüge und 88,7 Prozent der Nahverkehrszüge ihr Ziel mit weniger als sechs Minuten Verspätung. Auch andernorts sinkt die Qualität: So fiel das baden-württembergische Qualitätsranking bis Ende 2024 auf 45,4 von 100 möglichen Punkten und die Zuverlässigkeit – der Anteil tatsächlich gefahrener Leistungen – ging von über 98 Prozent im Jahr 2014 auf unter 96 Prozent im Jahr 2024 zurück.[DB AG – Pünktlichkeit (2026)]
Die Ursachen liegen größtenteils außerhalb des Betriebs. Rund die Hälfte der Verspätungen geht auf die störanfällige Infrastruktur und das hohe Baugeschehen zurück. So fuhr die S-Bahn Stuttgart 2024 beispielsweise baustellenbedingt nur zu 84,8 Prozent pünktlich.[BEG / S-Bahn Stuttgart] Damit zeigt sich erneut ein Paradoxon: Baumaßnahmen und Generalsanierungen, die die Zuverlässigkeit langfristig verbessern sollen, verschlechtern sie kurzfristig. Hinzu kommt der Personalmangel. Zuverlässigkeit ist deshalb weniger eine Frage des guten Willens der Verkehrsunternehmen als vielmehr eine Folge des Zustands der Infrastruktur.
Wie hoch der Maßstab liegen kann, zeigt die Schweiz. Die SBB erreichte im Jahr 2024 mit 93,2 Prozent pünktlichen Zügen einen Rekordwert und eine Anschlusspünktlichkeit von 98,7 Prozent – und das bei einem strengeren Maßstab. Denn dort gilt ein Zug bereits ab drei Minuten Verspätung als unpünktlich, in Deutschland erst ab sechs Minuten.[SBB (2024)] Der Abstand zum deutschen Nahverkehr ist also größer, als die Zahlen auf den ersten Blick nahelegen. In der Schweiz tragen die hohe Zuverlässigkeit von Infrastruktur und Fahrzeugen dazu bei, dass die ganze Reisekette zusammenhält, da Anschlussverkehre nicht auf Verspätete warten müssen.
Der zweite Faktor ist die Bedienungshäufigkeit. Je mehr Fahrten es gibt, desto attraktiver wird das Angebot: Ein dichter Takt verkürzt die Wartezeit und macht den Fahrplan im Idealfall überflüssig. Ab einem Zehn-Minuten-Takt kann man sich auf den Weg zur Haltestelle machen, ohne vorher nachsehen zu müssen. Wo der Takt weniger dicht ist, ist die Abstimmung entscheidend: Der integrale Taktfahrplan verknüpft die Linien so, dass die Anschlüsse an den Knotenpunkten kurz und verlässlich sind. Dabei greifen Takt und Zuverlässigkeit ineinander, denn ein abgestimmter Anschluss ist nur so gut wie die Pünktlichkeit, auf der er beruht.
Drittens ist die Fahrgastinformation für die Wahrnehmung der Qualität entscheidend. Echtzeitanzeigen an der Haltestelle, verlässliche Ansagen im Fahrzeug und Auskünfte in der App verringern die Unsicherheit während der Wartezeit – besonders im Störungsfall. In solchen Situationen ist eine ehrliche und rechtzeitige Information über Alternativen wertvoller als eine beschönigende. Damit Informationen alle erreichen, gilt das Zwei-Sinne-Prinzip: Auskünfte sollten über mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören und Fühlen zugänglich sein. Die tiefere Integration von Information, Buchung und Bezahlung über Anbietergrenzen hinweg wird in Kapitel 10 behandelt.
Barrierefreiheit ist keine Frage des Komforts, sondern eine Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe – und zugleich der Bereich, in dem der Anspruch am weitesten von der Wirklichkeit entfernt ist. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Dieses Ziel wurde jedoch flächendeckend verfehlt.[PBefG – Barrierefreiheit (2022)], [Aktion Mensch / Bundesfachstelle], [DB AG – Barrierefreiheit (2025)]
Die Größenordnung der Aufgabe erklärt sich wie folgt: Zum Nahverkehr zählen bundesweit mehr als 215.000 Bushaltestellen und rund 6.000 U-Bahnhöfe, von denen der Großteil Altbestand ist. Hinzu kommen rund 5.700 Bahnhöfe, von denen etwa 80 Prozent als stufenfrei erreichbar gelten.[PBefG – Barrierefreiheit (2022)], [Aktion Mensch / Bundesfachstelle], [DB AG – Barrierefreiheit (2025)] Der Anteil täuscht allerdings, denn ein stufenfreier Bahnsteig nützt nichts, wenn der Aufzug ausfällt oder die Informationen unzugänglich bleiben. Auch die Barrierefreiheit ist eine Kette, die an ihrem schwächsten Glied reißt.
Barrierefreiheit bedeutet mehr, als nur Stufenfreiheit für Rollstuhlfahrer zu schaffen. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen taktile Leitsysteme und akustische Ansagen, gehörlose Menschen visuelle Anzeigen und Menschen mit Lernschwierigkeiten eine klare, verständliche Wegeführung. Hier ist das Zwei-Sinne-Prinzip der Maßstab. Barrierefreiheit muss zudem über die gesamte Reisekette reichen: vom Zuweg über die Haltestelle und das Fahrzeug bis hin zu Information und Fahrkartenkauf.
Dass der Umbau nur langsam vorankommt, hat handfeste Gründe. Zuständig sind unterschiedliche Träger: die Kommunen, die für Bau und Unterhalt der Straßen sowie für die Bus- und meist die Straßenbahnhaltestellen zuständig sind, sowie die Verkehrsunternehmen, die für die U-Bahnen verantwortlich sind. Umgebaut wird in der Regel im laufenden Betrieb, was Planung und Bau verteuert. Im engen Bestandsstraßenraum konkurriert der barrierefreie Umbau zudem mit Parkständen sowie Rad- und Gehwegen. Die Aufgabenträger müssen daher priorisieren und zuerst stark genutzte sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen besonders wichtige Halte barrierefrei umbauen. Bund und Länder fördern den Umbau, in Baden-Württemberg etwa über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 75 Prozent der Investitionskosten.[Barrierefreiheit – Zwei-Sinne-Prinzip] Neben dem Recht treibt auch der demografische Wandel die Barrierefreiheit voran – und davon profitieren am Ende alle: Familien mit Kinderwagen, Reisende mit Gepäck und ältere Fahrgäste.
Schließlich wirken die weichen Faktoren. Sauberkeit, Sitzplatzangebot und das subjektive Sicherheitsgefühl sind entscheidende Faktoren dafür, wer das Angebot nutzt. Besonders in den Abend- und Nachtstunden ist das Sicherheitsempfinden wichtig, ebenso wie die Frage, ob sich auch Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen willkommen fühlen. Diese Merkmale lassen sich zwar schwerer messen als die Pünktlichkeit, beeinflussen die Verkehrsmittelwahl aber unmittelbar.
Um die Qualität nicht dem Zufall zu überlassen, wird sie in den Verkehrsverträgen von den Aufgabenträgern vereinbart. Pünktlichkeit, Ausfallquoten, Sauberkeit und Fahrzeugzustand werden mit objektiv gemessenen Kennzahlen hinterlegt und über Bonus- und Malusregelungen, also finanzielle Zuschläge und Abzüge, mit der Vergütung verknüpft. Qualitätsmonitore in mehreren Ländern machen die Werte öffentlich.[SPNV-Qualitätsmonitor NRW], [bwegt-Ranking BW], [BEG – Pünktlichkeitsstatistik]
Die Grenze dieses Instruments liegt jedoch darin, dass viele Mängel, allen voran die infrastrukturbedingten Verspätungen, nicht vom Verkehrsunternehmen zu verantworten sind. Neuere Verträge entlasten die Unternehmen deshalb bei fremdverschuldeten Störungen..[SPNV-Qualitätsmonitor NRW], [bwegt-Ranking BW], [BEG – Pünktlichkeitsstatistik]
Qualität lässt sich vertraglich einfordern, aber nur erzeugen, wenn Infrastruktur, Personal und Finanzierung sie tragen.
Daraus ergibt sich eine grundsätzliche Abwägung. Mittel, die in die Zuverlässigkeit, die Barrierefreiheit und den Komfort des Bestands fließen, fehlen für den Ausbau neuer Linien – und umgekehrt. Beides ist nötig, doch ein kleineres, verlässliches und für alle zugängliches Netz gewinnt mehr Fahrgäste als ein größeres, auf das kein Verlass ist. Qualität ist deshalb keine Nebensache des Ausbaus, sondern seine Voraussetzung.
Das Deutschlandticket ist die größte Tarifreform im öffentlichen Personennahverkehr seit Jahrzehnten: Es handelt sich um eine bundesweit gültige Monatskarte zu einem einheitlichen Preis, die das Nebeneinander regionaler Verbundtarife überflüssig macht. Es entlastet regelmäßige Nutzer spürbar und verlagert einen Teil der Autofahrten. Zugleich ist es eine teure Nachfragesubvention, da es den Fahrpreis senkt, das Angebot aber nicht vergrößert. Damit konkurrieren seine Mittel mit dem Angebotsausbau und sowohl die Finanzierung als auch der Preis bleiben umstritten. Als Pull-Maßnahme wirkt es nur, wenn es ein entsprechendes Angebot gibt.
Der Ursprung liegt im Sommer 2022: Als Teil eines Entlastungspakets senkte das 9-Euro-Ticket für drei Monate den Preis für den gesamten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland auf neun Euro pro Monat. Rund 52 Millionen Tickets wurden verkauft, hinzu kamen die automatisch versorgten Zeitkartenabonnenten. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz entstand der Wunsch nach einem Nachfolgemodell, den die Bundesregierung und die Länder aufgriffen. Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket: ein monatlich kündbares, rein digitales Abonnement, das im gesamten Nah- und Regionalverkehr, jedoch nicht im Fernverkehr gilt. Sein Preis stieg von anfangs 49 Euro auf 58 Euro zu Beginn des Jahres 2025 und auf 63 Euro seit Januar 2026. Ab 2027 soll ein Preisindex die weitere Entwicklung regeln. Rund 14,5 Millionen Menschen nutzen es (Stand: Mai 2026), was etwa einem Fünftel der erwachsenen Bevölkerung entspricht. Auf das Ticket entfallen etwa 60 Prozent aller Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.[9-Euro-/Deutschlandticket (2022/23)]
Der größte Gewinn liegt weniger im Preis als in der Einfachheit. Vor dem Deutschlandticket war Deutschland in Dutzende Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Waben- und Zonentarifen unterteilt. Wer eine Verbundgrenze überquerte oder eine fremde Stadt besuchte, stand vor der Frage, ob er das richtige Ticket gelöst hatte. Diese Unsicherheit war eine Hürde der Reisekette, die nun verschwunden ist. Es gibt einen Preis, der bundesweit gilt, ohne dass dabei Zonendenken eine Rolle spielt. Die niedrige Nutzungsschwelle dürfte einen großen Teil der Popularität erklären. Das Ticket nimmt der Fahrt mit Bus und Bahn einen Teil ihrer Kompliziertheit.
Über die verkehrliche Wirkung wird intensiv gestritten und die Befundlage ist unklar. Eine Auswertung der vorliegenden Studien kommt zu dem Ergebnis, dass 12 bis 16 Prozent aller mit dem Deutschlandticket unternommenen Fahrten zuvor mit dem Auto zurückgelegt worden wären – oft längere Strecken von im Mittel rund 30 Kilometern, die viel CO₂ verursachen.[Ariadne (2025)] Die Schätzungen der jährlichen CO₂-Einsparung reichen je nach Methode von rund 2,5 bis über 6 Millionen Tonnen.[Ariadne (2025)] Mehrere Auswertungen finden nur geringe Hinweise auf zusätzlichen, neu erzeugten Verkehr. Die Befundlage hängt jedoch stark von der Methode und dem Vergleichsmaßstab ab. Die in der Debatte prominente Studie des Branchenverbands VDV, die einen erheblichen Neuverkehr ausmacht, dürfte diesen durch ihr Befragungsdesign überschätzen.[Ariadne (2025)]
Zugleich mahnen mehrere Untersuchungen zur Vorsicht.[Loder u. a. (2024)]Bereits beim 9-Euro-Ticket zeigte sich, dass in der Alltagsmobilität primär nicht Fahrten mit dem Auto, sondern Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Bus und Bahn verlagert wurden. Zudem entlastet ein günstiges Ticket vor allem jene, die ohnehin schon fahren.[DIW Berlin (2023)], [ifo Institut], [BMV – Deutschlandticket-Evaluation], [VDV – Marktforschung] Die echte Neukundenquote, also Menschen, die zuvor gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind, liegt unter zehn Prozent. Den Verlagerungseffekt tragen weniger diese wenigen Neueinsteiger als die größere Gruppe derer, die zwar Bus und Bahn nutzten, aber kein Abonnement hatten und nun mit dem Ticket häufiger und auch auf längeren Strecken fahren.[DIW Berlin (2023)], [ifo Institut], [BMV – Deutschlandticket-Evaluation], [VDV – Marktforschung]
Gerade diese Gruppen sind preisempfindlich, und hier liegt die soziale Schwäche des Tickets.[Waldorf u. a. (2025)], [Liao u. a. (2025)] Jede Erhöhung trifft vor allem jene, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, weil sie sich kein Auto leisten können. Das sind dieselben Nutzer, die den Verlagerungseffekt tragen. So ließ die Anhebung von 49 auf 58 Euro zu Beginn des Jahres 2025 die Zahl der Nutzer von 14,5 auf 13,4 Millionen sinken – rund eine Million Menschen gab das Ticket auf, vielfach nicht freiwillig.[DIW Berlin (2023)], [ifo Institut], [BMV – Deutschlandticket-Evaluation], [VDV – Marktforschung] Mit jeder Preisrunde schwindet somit sowohl die soziale Entlastung als auch der ohnehin begrenzte Klimaeffekt. Ermäßigte Varianten als Jobticket, Semester- oder Sozialticket mildern dies für einzelne Gruppen, ändern aber nichts am Grundmuster.
Der tiefere Grund für die begrenzte Verlagerung liegt in der Logik der Maßnahme. Das Deutschlandticket senkt den Preis, nicht aber den Zeit- und Angebotsnachteil. Wo es kein attraktives Angebot gibt – und das ist in weiten Teilen der Fläche der Fall –, ist auch ein günstiges Ticket wertlos, weil sich damit kein Bus benutzen lässt, der fährt. Ohne eine Push-Seite, die das Auto unattraktiver macht, bleibt der Umstieg gering. In Österreich zeigt sich dasselbe Muster: Das dortige Klimaticket, das seit 2021 angeboten wird und zuletzt 1.400 Euro pro Jahr kostete, verkaufte sich im Jahr 2023 mit rund 244.000 Stück doppelt so gut wie prognostiziert. Doch der Rechnungshof bilanzierte eine eher geringe Umweltwirkung und hielt fest, dass die Nachfrage am wirksamsten steigt, wenn der öffentliche Verkehr attraktiver und das Auto unattraktiver wird.[Klimaticket Österreich], [Wallimann (2024)]
Die größte offene Flanke ist die Finanzierung. Bund und Länder gleichen die Einnahmeausfälle mit je rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr aus. Die Mittel sind inzwischen bis 2030 abgesichert. Doch die jährliche Hängepartie um die Verteilung der Lasten und die Frage des Nachschusses hat Vertrauen gekostet. Die komplizierte Aufteilung der Einnahmen zwischen den Verbünden ist bis heute strittig.[Finanzierung Deutschlandticket]
Daran entzündet sich eine grundsätzliche Kritik: Jeder Euro, der in die Verbilligung des Tickets fließt, fehlt für den Ausbau des Angebots – „billiger statt besser“, Ticket statt Takt. Dem steht jedoch entgegen, dass die Vereinfachung und die Stabilisierung der Nachfrage einen eigenen Wert haben und ein einfacher Tarif sowie ein besseres Angebot sich bei ausreichender Finanzierung nicht gegenseitig ausschließen müssen. Die Abwägung bleibt, weil die Mittel real begrenzt sind. Das Finanzierungsmodell des Deutschlandtickets und seine Verteilungswirkung im Gesamtsystem sind im Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit“ vertieft.
So fällt die Bilanz zwiespältig aus. Das Deutschlandticket ist eine echte und populäre Vereinfachung, eine spürbare Entlastung für regelmäßige Nutzer:innen und ein moderater Klimagewinn. Es ist aber auch eine teure Nachfragesubvention, deren Wirkung durch fehlende Restriktionen und ein fehlendes Angebot gedeckelt ist und deren Finanzierung mit dem Ausbau konkurriert. Es entfaltet seinen Nutzen nur als ein Baustein zusammen mit dem Ausbau des Angebots und einer Push-Seite, nicht als deren Ersatz.
Aus Sicht der Fahrgäste sind die Fragen einfach: Finde ich die beste Verbindung? Ist der Aufzug am Bahnhof in Betrieb? Kann ich direkt buchen und bezahlen oder brauche ich dafür drei Apps? Wird mir am Monatsende der günstigste Preis berechnet?
Die Digitalisierung soll diese letzten Hürden der Reisekette beseitigen, indem sie das Finden, Buchen und Bezahlen über Verkehrsmittel und Anbieter hinweg ermöglicht. Das Deutschlandticket hat bereits die tarifliche Zugangsschwelle gesenkt. Wenn sie gut gemacht ist, lässt sie ein zersplittertes Angebot wie ein einziges System wirken. Sie ist jedoch nur ein Hilfsmittel und kein Ersatz: Die beste App stellt keinen zusätzlichen Bus bereit und ihre Verlagerungswirkung bleibt begrenzt. Hinter der sichtbaren Oberfläche entscheiden zudem zwei unscheinbare Dinge: die Datenstandards im Hintergrund und die politische Frage, wem die Schnittstelle zum Kunden gehört.
Mobility as a Service (MaaS) verspricht, alle Angebote in einer einzigen Anwendung zu bündeln – von der reinen Information über die gemeinsame Buchung und Bezahlung bis hin zu Pauschalpaketen. In Deutschland ist Berlin am weitesten: Die App Jelbi der Berliner Verkehrsbetriebe verbindet den öffentlichen Verkehr mit fast allen Sharing-Angeboten der Stadt – Leihräder, E-Tretroller, Carsharing, Taxi – und erlaubt es, eine Reise mit Echtzeit-Routing zu planen, zu buchen und über ein einziges Konto zu bezahlen. Nach fünf Jahren verzeichnete Jelbi rund 885.000 Downloads.[MaaS-Beispiele (Jelbi/hvv switch)] Vergleichbare Plattformen sind „hvv switch“ aus Hamburg und „MVGO“ in München. Das Ziel ist überall dasselbe: Dem privaten Auto soll eine ebenso bequeme Alternative entgegengesetzt werden.
Dem Versprechen steht eine ernüchternde Bilanz gegenüber. Die vor rund zehn Jahren an „vernetzte, autonome, geteilte und elektrische” Mobilität geknüpften Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Bis heute überwiegen Insellösungen und die größte Hürde ist die Beschaffung der über viele Unternehmen verstreuten Daten.[DVF/Accenture (2024)]
Auch das Geschäftsmodell ist schwierig. Der Pionier Whim aus Helsinki, lange als Vorbild gehandelt, meldete 2024 Insolvenz an, da sich sein auf monatliche Pauschalabonnements gestütztes Modell als nicht tragfähig erwies. Die Nutzer wollen keine großen Abos, sondern die Freiheit, je Fahrt flexibel zu wählen und zu zahlen.[DVF/Accenture (2024)]
Die Idee einer einzigen Plan-, Buch- und Bezahl-App überlebt – jedoch nicht als All-inclusive-Paket, sondern als Integrator für individuelle Bestandteile.
Auf der Bezahlebene ist Deutschland weiter als es scheint. Aus den untereinander unverträglichen Chipkarten der 1990er Jahre ist mit dem System eTicket Deutschland ein bundesweiter offener Standard entstanden: die VDV-Kernapplikation. Diese wird inzwischen von rund 470 Verkehrsverbünden und -unternehmen genutzt und geht derzeit unter dem neuen Namen (((etiCORE in die dritte, internationale Version über.[eTicket Deutschland / VDV-KA] Im Hintergrund verteilt eine zentrale Verrechnung die Zahlungen automatisch auf die Unternehmen, deren Fahrzeuge auf einer Reise genutzt wurden. Eine nationale Sicherheitsüberwachung stellt sicher, dass die digitalen Deutschlandtickets echt sind. Die jüngste Stufe sind Check-in/Check-out-Verfahren mit automatischer Bestpreisabrechnung. Dabei meldet sich der Fahrgast nur an und ab und erhält am Monatsende den günstigsten Preis – das digitale Gegenstück zur tariflichen Vereinfachung des Deutschlandtickets, da es das Verständnis des Tarifs überflüssig macht.
Die eigentliche Voraussetzung jeder App ist unsichtbar: Eine Auskunft ist nur so gut wie die Daten, aus denen sie schöpft. Ob die angezeigte Verbindung stimmt oder ob ein Aufzugausfall gemeldet wird, entscheidet sich nicht in der Anwendung selbst, sondern an der Datenquelle.
In Deutschland führen die Länder im Verein DELFI ihre Fahrplandaten zu einem bundesweiten Datensatz zusammen. Dieser stellt statische Fahrpläne und Echtzeitprognosen in einem standardisierten Format bereit und speist die meisten Auskunftssysteme.[Verordnung (EU) 2017/1926], [DELFI e. V. (2024)]
Den rechtlichen Rahmen setzt die Europäische Union: Die delegierte Verordnung zu multimodalen Reiseinformationsdiensten verpflichtet jeden Mitgliedstaat, einen nationalen Zugangspunkt einzurichten. Über diesen müssen die Daten allen gleichermaßen zur Verfügung stehen. In Deutschland ist dies seit 2022 die Mobilithek. Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Anbieter, Routen, Fahrpläne, Echtzeitlagen, Preise, Verfügbarkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit bereitzustellen.[Verordnung (EU) 2017/1926], [DELFI e. V. (2024)]
Diese Standardisierung ist mühsam und wenig sichtbar, aber der Kern der Sache: Gute Fahrgastinformation beginnt an der Datenquelle. Mit dem Deutschlandticket sind die Ansprüche gestiegen, denn die Fahrgäste erwarten bundesweit verlässliche Auskünfte, unabhängig davon, welche App sie nutzen. Auch die Informationen über barrierefreie Reiseketten hängen von einem einheitlichen Datenbestand ab.
Offene Daten sind die Grundlage dafür, dass aus vielen einzelnen Angeboten ein nutzbares Gesamtsystem entstehen kann. Sie ermöglichen bessere Auskünfte, multimodale Routenplanung, barrierefreie Reiseketten, neue Dienste von Start-ups sowie eine einfachere Nutzung über Verbund- und Stadtgrenzen hinweg. Für Fahrgäste kann es von Vorteil sein, wenn nicht jede Verbindung in der App des jeweiligen Verkehrsunternehmens gesucht und gebucht werden muss, sondern auch unabhängige oder überregionale Plattformen Zugang zu verlässlichen Daten erhalten.
Zugleich entsteht damit eine neue Steuerungsfrage. Wer die digitale Schnittstelle zum Kunden kontrolliert, kann auch steuern, welche Verbindungen sichtbar werden, welche Verkehrsmittel bevorzugt angezeigt werden, welche Daten anfallen und nach welchen Kriterien die Nachfrage gelenkt wird. Globale Kartendienste und Mobilitätsplattformen können den Zugang zum öffentlichen Verkehr vereinfachen, sich aber auch zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen positionieren. Das Problem ist daher nicht der Zugriff privater Plattformen an sich, sondern die Frage, unter welchen Regeln er erfolgt.
Die öffentliche Aufgabe besteht deshalb nicht darin, Daten abzuschotten, sondern faire Bedingungen zu schaffen: offene und verlässliche Daten als neutrale Grundlage, diskriminierungsfreier Zugang, klare Datenschutzregeln, Transparenz über Ranking und Routenvorschläge sowie die Möglichkeit, verkehrspolitische Ziele wie Barrierefreiheit, Klimaschutz und Netzintegration abzubilden. Eigene öffentliche oder verbundweite Apps bleiben wichtig, sollten aber nicht der einzige Zugang sein. Entscheidend ist, dass die Schnittstelle offen genug für Innovationen bleibt und zugleich so reguliert wird, dass kein einzelner Anbieter die Nachfrage, die Daten und die Kundenbeziehung monopolisiert.[DELFI e. V. – Stellungnahme]
So sehr die Digitalisierung die Reisekette auch vereinfacht, sie darf keine neuen Hürden schaffen. Menschen, die kein Smartphone besitzen, kein Konto bei einem App-Anbieter anlegen wollen, über keine Kreditkarte oder kein Bankkonto verfügen oder beim Ticketkauf Unterstützung benötigen, dürfen nicht vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen werden – gerade weil das Deutschlandticket rein digital angelegt ist und die Plattformen über Apps laufen. Daher sind analoge Rückfalloptionen wie personalbediente Verkaufsstellen und Automaten, barrierefrei gestaltete Apps, datensparsame Verfahren und transparente Regeln für den Umgang mit den anfallenden Bewegungsdaten unerlässlich. Andernfalls ersetzt die digitale Hürde lediglich die frühere Tarifhürde.
So nützlich die Digitalisierung auch ist, ihre Grenzen sind dieselben wie beim Tarif. Sie senkt die Hürden von Information, Buchung und Bezahlung und kann ein zersplittertes Angebot zusammenführen. Sie schafft jedoch keine zusätzliche Kapazität und ihre Verlagerungswirkung bleibt gering. Die Arbeit an Datenstandards ist wichtiger als die Entwicklung von Apps, und die Frage der Schnittstelle ist eine Frage der Steuerung. Die Technik dient dem Netz, sie ersetzt es nicht.
Geteilte Mobilität umfasst sehr unterschiedliche Angebote. Während stationsbasiertes und frei verfügbares Carsharing Pkw zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen, bedienen Bikesharing und geteilte E-Tretroller vor allem kürzere Wege. Ihnen ist lediglich gemein, dass ein Fahrzeug nacheinander von mehreren Personen genutzt wird. Welche verkehrliche und ökologische Wirkung daraus entsteht, hängt dagegen vom Geschäftsmodell, vom Standort, von der Regulierung und vor allem davon ab, welches Verkehrsmittel oder Fahrzeug ersetzt wird.[Arbeláez Vélez (2024)]
Sharing kann Bus und Bahn ergänzen, indem es die erste und letzte Meile überbrückt oder für seltene Wege ein Fahrzeug bereitstellt. Es kann aber auch mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrrad und dem Zu-Fuß-Gehen konkurrieren. Sharing ist deshalb weder automatisch Teil der Verkehrswende noch grundsätzlich problematisch. Entscheidend ist seine konkrete Funktion im Mobilitätssystem.
Beim stationsbasierten Carsharing werden die Fahrzeuge an festgelegten Stellplätzen bereitgestellt und nach der Fahrt grundsätzlich dorthin zurückgebracht. Dadurch eignet sich das System besonders für im Voraus planbare Fahrten und kann für Haushalte die Funktion eines nur gelegentlich benötigten eigenen Autos übernehmen.
Beim Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets an unterschiedlichen, dafür zugelassenen Orten übernommen und wieder abgestellt werden. Dadurch sind spontane Einwegfahrten möglich. Dieses Angebot erfordert jedoch eine hohe Nachfragedichte und ist daher überwiegend in größeren Städten verfügbar.
Kombinierte Carsharing-Systeme verbinden beide Modelle innerhalb eines Angebots. Ein stationsbasiertes Grundnetz wird dabei durch frei verfügbare Fahrzeuge für spontane Einwegfahrten ergänzt.
Auch Bikesharing kann stationsgebunden oder als Free-Floating-System organisiert sein. Bei stationsgebundenen Angeboten werden die Räder an festen Stationen ausgeliehen und zurückgegeben. Bei frei verfügbaren Systemen erfolgt die Rückgabe innerhalb eines bestimmten Geschäftsgebiets. Mischformen erlauben die Rückgabe sowohl an Stationen als auch in festgelegten Zonen.[Fishman (2016)][ITDP (2018)]
Geteilte E-Tretroller werden dagegen überwiegend ohne klassische Station angeboten. Ihre Ausleihe und Rückgabe erfolgen innerhalb eines Geschäftsgebiets. Dabei begrenzen Kommunen die zulässigen Abstellorte zunehmend durch feste oder digital kontrollierte Abstellzonen.[Badia und Jenelius (2023)][GeoSence (2024)] Eine solche Abstellzone verändert die räumliche Ordnung des Angebots, macht daraus aber nicht automatisch ein stationsgebundenes Verleihsystem.
| Angebotsform | Typisches Einsatzgebiet | Häufig ersetzte Verkehrsmittel oder Fahrzeuge | Mögliche positive Wirkung | Mögliches Problem | Sinnvolle Steuerung |
|---|---|---|---|---|---|
| Stationsbasiertes Carsharing | Wohnquartiere, kleinere und mittlere Städte sowie planbare längere Fahrten | Vor allem private Pkw; teilweise Mietwagen, Taxi sowie Fahrten mit Bus und Bahn | Kann den Besitz eines eigenen Autos überflüssig machen und dadurch Fahrzeugbestand, Parkraumbedarf und Pkw-Nutzung verringern | Geringe spontane Verfügbarkeit und zusätzlicher Aufwand durch Rückgabe am Ausgangsstandort | Wohnortnahe reservierte Stellplätze, verlässliche Buchbarkeit und Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr |
| Kombiniertes Carsharing | Städte und Regionen mit stationsbasiertem Grundangebot und ergänzender flexibler Flotte | Private Pkw sowie einzelne Taxi-, Mietwagen- und ÖPNV-Fahrten | Verbindet die Verlässlichkeit des stationsbasierten Systems mit der Flexibilität spontaner Einwegfahrten | Die flexible Flotte kann zusätzliche Autofahrten erzeugen oder mit Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr konkurrieren | Stationsbasiertes Grundnetz sichern, Free-Floating-Anteil begrenzen und Fahrzeuge an Mobilitätsknoten konzentrieren |
| Free-Floating-Carsharing | Dicht bebaute Großstädte und Gebiete mit hoher Nutzungs- und Nachfragedichte | Private Pkw-Fahrten, aber auch Taxi-, ÖPNV-, Fahrrad- und Fußwege | Ermöglicht spontane Einwegfahrten und kann die gelegentliche Nutzung eines eigenen Pkw ersetzen | Begrenzte Wirkung auf den privaten Fahrzeugbesitz, räumliche Konzentration auf profitable Gebiete und mögliche Konkurrenz zum Umweltverbund | Geschäftsgebiete, Flottengrößen und Abstellflächen regulieren sowie Versorgung an Bahnhöfen und in unterversorgten Quartieren sichern |
| Stationsgebundenes Bikesharing | Bahnhöfe, Haltestellen, Hochschulen, Arbeitsstandorte, Wohnquartiere und touristische Ziele | Kurze Pkw- und ÖPNV-Fahrten, private Fahrradfahrten sowie Fußwege | Erweitert den Einzugsbereich des öffentlichen Verkehrs und schließt Lücken auf der ersten und letzten Meile | Unzureichende Stationsdichte, leere oder überfüllte Stationen und geringe Nutzbarkeit außerhalb des Kerngebiets | Dichtes Stationsnetz, verlässliche Verfügbarkeit, Tarifintegration und gezielte Verteilung an wichtigen Quellen und Zielen |
| Free-Floating-Bikesharing | Dicht bebaute Stadtgebiete mit vielen kurzen und wechselnden Fahrtzielen | Fußwege, ÖPNV-Fahrten, private Fahrradfahrten und teilweise Pkw-Fahrten | Hohe räumliche Flexibilität und spontane Verfügbarkeit ohne Bindung an feste Stationen | Ungeordnete Abstellung, ungleiche räumliche Verteilung und hoher Aufwand für Umverteilung und Wartung | Feste Abstellzonen, Mindestversorgungsgebiete, Flottenvorgaben und digitale Kontrolle der Rückgabeorte |
| Geteilte E-Tretroller | Innenstädte, Freizeit- und Ausgehviertel sowie kurze Zu- und Abbringerwege | Vor allem Fußwege, Fahrrad- und ÖPNV-Fahrten; Pkw-Fahrten nur zu einem kleineren Anteil | Können längere Fußwege verkürzen, nachts Versorgungslücken überbrücken und den Zugang zu Haltestellen erleichtern | Häufige Verlagerung von bereits emissionsarmen Wegen, kurze Lebensdauer, Umverteilungsverkehre und Behinderung des Fußverkehrs | Verbindliche Abstellzonen, Flottenobergrenzen, Mindestlebensdauer, klare Parkverbotsbereiche und Konzentration auf ÖPNV-Knoten |
Die Tabelle zeigt, dass sich Sharing-Angebote nicht nur in der Bereitstellung und Rückgabe der Fahrzeuge unterscheiden. Ebenso relevant ist die Funktion, die sie im Verkehrssystem übernehmen, sowie die Wege oder Fahrzeuge, die sie ersetzen. Das Betriebsmodell allein bestimmt die Wirkung jedoch nicht: Ein Leihrad an einem Bahnhof kann eine Fahrt mit Bus und Bahn sinnvoll ergänzen, während dasselbe Angebot in einer gut erschlossenen Innenstadt vor allem Fußwege oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzen kann.
Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass stationsbasierte Carsharing-Systeme tendenziell stärker mit einer Verringerung des privaten Fahrzeugbesitzes verbunden sind als reine Free-Floating-Angebote. Die feste Station, die frühzeitige Reservierbarkeit und die Eignung für längere Fahrten ermöglichen es eher, die gelegentlich benötigten Funktionen eines eigenen Autos abzudecken.[Haustein (2021)]
Wie viele private Pkw ein Carsharing-Fahrzeug tatsächlich ersetzt, lässt sich jedoch nicht allgemein bestimmen. Während Befragungen von Nutzern teilweise zu deutlichen Entlastungswirkungen kommen, ergeben Auswertungen gesamtstädtischer Zulassungs- und Motorisierungsdaten wesentlich geringere oder nicht eindeutig nachweisbare Effekte. Die Ergebnisse hängen unter anderem von der Untersuchungsmethode, der Stadtstruktur, der Verfügbarkeit anderer Verkehrsmittel und der Ausgestaltung des Angebots ab.
Carsharing kann zudem eine Fahrzeuganschaffung verhindern oder verzögern, ohne dass unmittelbar ein bereits vorhandenes Auto abgemeldet wird. Eine allein auf Fahrzeugabmeldungen beschränkte Betrachtung bildet die mögliche Wirkung deshalb nur unvollständig ab. Umgekehrt dürfen Angaben aus Befragungen zu hypothetisch vermiedenen Anschaffungen nicht ohne Weiteres mit tatsächlich aus dem Bestand entfernten Fahrzeugen gleichgesetzt werden.[Bucsky und Juhász (2022)]
Bei kombiniertem Carsharing kann das stationsbasierte Grundangebot eine ähnliche Funktion übernehmen. Der Free-Floating-Anteil erhöht die Flexibilität, kann aber zugleich zusätzliche Autofahrten ermöglichen oder Wege, die sonst mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt würden, übernehmen.
Beim reinen Free-Floating-Carsharing ist die Befundlage entsprechend uneinheitlicher. Eine Befragung von mehr als 10.000 Nutzern in elf europäischen Städten stellte zwar in allen untersuchten Städten eine Verringerung des privaten Fahrzeugbestands fest. Die errechnete Wirkung unterschied sich jedoch stark zwischen den Städten und beruhte auf Angaben der Nutzer:innen.[Jochem et al. (2020)]
Eine Längsschnittuntersuchung in Basel mit einer Kontrollgruppe kam zu einem deutlich zurückhaltenderen Ergebnis. Nur ein kleiner Teil der untersuchten Mitglieder verringerte seinen privaten Fahrzeugbestand nachweislich infolge der Carsharing-Mitgliedschaft.[Becker et al. (2018)]
Free-Floating-Carsharing kann somit zur Verringerung des privaten Fahrzeugbesitzes beitragen. Seine Wirkung hängt jedoch stärker vom jeweiligen lokalen Kontext und von den ergänzenden verkehrspolitischen Rahmenbedingungen ab, als es die bloße Verfügbarkeit der Fahrzeuge vermuten lässt.
Bikesharing kann den öffentlichen Verkehr sinnvoll ergänzen, sofern Leihräder an Bahnhöfen, Haltestellen, Hochschulen, Arbeitsstandorten und anderen wichtigen Orten zuverlässig verfügbar sind. Das Fahrrad erweitert den Einzugsbereich einer Station erheblich und kann insbesondere auf der ersten und letzten Meile Autofahrten ersetzen. Voraussetzungen hierfür sind ein ausreichend dichtes Netz, verlässliche Rückgabemöglichkeiten und eine bedarfsgerechte Verteilung der Räder.
Die Wirkung hängt auch hier vom ersetzten Verkehrsmittel ab. Neben Pkw-Fahrten ersetzt Bikesharing häufig auch Wege mit Bus und Bahn, dem privaten Fahrrad oder zu Fuß. Der verkehrliche Nutzen liegt daher nicht allein in einer unmittelbaren Emissionsminderung, sondern auch in der Erweiterung des öffentlich erreichbaren Raums und der Möglichkeit, Reiseketten ohne eigenes Auto zu schließen.[Arbeláez Vélez (2024)]
Bei geteilten E-Tretrollern fällt die Bilanz kritischer aus. Eine Untersuchung in Zürich rekonstruierte anhand von Positions-, Buchungs- und Befragungsdaten rund 65.000 Wege von 540 Personen. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der geteilten E-Tretroller-Fahrten ersetzte eine Autofahrt, überwiegend wurden Wege substituiert, die andernfalls zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt worden wären.[Reck et al. (2022)]
Unter den untersuchten Bedingungen verursachten geteilte E-Tretroller und E-Bikes über Herstellung, Betrieb, Aufladen und Umverteilung deshalb mehr Treibhausgasemissionen als der Verkehrsmittelmix, den sie ersetzten. Privat besessene E-Tretroller und E-Bikes schnitten besser ab, da sie länger genutzt wurden und häufiger motorisierte Fahrten ersetzten.[Reck et al. (2022)]
Daraus folgt jedoch nicht, dass geteilte Mikromobilität grundsätzlich keinen Nutzen besitzt. E-Tretroller können beispielsweise längere Fußwege verkürzen, nachts Versorgungslücken überbrücken oder den Zugang zu Haltestellen verbessern. Ihr Beitrag zur Verkehrswende bleibt jedoch begrenzt, wenn sie sich vor allem in gut erschlossenen Innenstädten konzentrieren und dort aktive Mobilität oder Bus und Bahn ersetzen.
Die öffentliche Hand sollte Sharing-Angebote dahingehend steuern, welche Aufgabe sie im Gesamtnetz erfüllen. Stationsbasiertes Carsharing benötigt wohnortnahe, reservierte Stellplätze, um als verlässliche Alternative zum privaten Pkw wahrgenommen zu werden. Bikesharing sollte vorrangig an Bahnhöfen, Haltestellen, Hochschulen, in Wohnquartieren und an wichtigen Zielen verfügbar sein.
Bei Free-Floating-Angeboten sind räumliche Geschäftsgebiete (Konzessionen mit einer Mischung aus nachfragestarken und -schwachen Arealen), Flottenobergrenzen und feste Abstellzonen geeignete Instrumente. So kann verhindert werden, dass sich die Fahrzeuge ausschließlich in besonders profitablen Innenstadtbereichen konzentrieren oder Gehwege und sensible öffentliche Räume blockieren. Die Steuerung sollte die Fahrzeuge insbesondere an Knoten des öffentlichen Verkehrs und in bislang schlecht angebundene Quartiere lenken.
Sharing trägt somit vor allem dann zur Verkehrswende bei, wenn es private Fahrzeuge ersetzt, Reiseketten mit Bus und Bahn schließt und räumlich geordnet wird. Der zentrale Ort dieser Verknüpfung ist die Mobilitätsstation.
Damit Sharing das öffentliche Verkehrsangebot ergänzt statt ihm Konkurrenz zu machen, braucht es einen Ort der Verknüpfung. Die Mobilitätsstation bündelt an einem wiedererkennbaren Punkt, idealerweise an einem Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs, die verschiedenen Mobilitätsangebote wie Carsharing, Leihfahrräder, Tretroller und sichere Abstellplätze für Fahrräder sowie Ladeinfrastruktur. Sie verbindet diese Angebote mit den in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen tariflichen und digitalen Integrationsmöglichkeiten. Bremen hat dieses Modell mit seinen mobil.punkten und kleineren mobil.pünktchen seit 2003 als europäischer Vorreiter entwickelt. Die Stadt überlässt Carsharing-Anbietern Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auf Basis einer befristeten Sondererlaubnis, die an Umweltkriterien geknüpft ist. Dieses Konzept wird heute von zahlreichen Städten bis nach Norwegen übernommen.[Bremen – mobil.punkt] Nordrhein-Westfalen baut seine „Mobilstationen” in einem landesweit einheitlichen Erscheinungsbild zur Marke aus – von der Großstadt bis zur ländlichen Mobilitätssicherung. Berlin verknüpft seine Jelbi-Stationen wiederum mit den Knoten der U- und S-Bahn. Die Station ermöglicht einen nahtlosen und sichtbaren Umstieg und lenkt das Sharing an die Verkehrsknoten, wo es das bestehende Angebot ergänzt, statt die Gehwege in den Innenstädten zu blockieren.
Zur Verknüpfung gehören neben den geteilten Fahrzeugen auch die unspektakulären Zugänge: sichere Fußwege, barrierefreie Querungen, wettergeschützte und diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkplätze am Bahnhof. Gerade das Fahrrad als Bike-and-Ride-Angebot erweitert den Einzugsbereich von Bahnhöfen und stark frequentierten Busachsen weit über den Fußweg hinaus und ist häufig die bevorzugte Alternative zu Leihrollern oder Carsharing.
Ein Auto als Zubringer (Park-and-Ride) kann an den äußeren Knoten sinnvoll sein, da es Fahrten frühzeitig auf die Schiene verlagert. Es sollte jedoch keine wertvollen Flächen an innerstädtischen Bahnhöfen binden oder zusätzlichen Autoverkehr in Richtung Zentrum erzeugen, was dem Ziel zuwiderläuft.
Welche Rolle das Carsharing spielt, ist eine Frage der Steuerung. Der knappe öffentliche Raum ist der Hebel. Das Carsharinggesetz des Bundes erlaubt es seit 2017, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Carsharing zu reservieren. Dadurch wird die wirkungsstarke stationsbasierte Form zu einer sichtbaren und bevorrechtigten Alternative zum eigenen Auto. Umgekehrt lassen sich die problematischen Nebenwirkungen des Free-floating begrenzen: Feste Abstellzonen und Obergrenzen ordnen die Tretroller, beenden das Zuparken der Gehwege und lenken die Fahrzeuge dorthin, wo sie nützlich sind – an die Verkehrsknoten und an die Ränder, nicht in die Fußgängerzone. Qualitätskriterien wie elektrische Flotten und die digitale Einbindung vervollständigen die Steuerung. Sich selbst überlassen, folgt das Sharing der kommerziellen Nachfrage, die in der Innenstadt am größten ist. Gesteuert lässt es sich jedoch auf die Verkehrswende ausrichten.
Sharing ist somit weder Heilsbringer noch Störfaktor, sondern seine Wirkung wird geschaffen, nicht vorgefunden.
Stationsbasiertes Carsharing und Bikesharing, das in Mobilitätsstationen verankert ist, tariflich und digital eingebunden ist und durch die Vergabe des knappen Raums gesteuert wird, verringert die Autoabhängigkeit und erweitert die Reichweite des Netzes spürbar. Geteilte Mobilität ergänzt Bus und Bahn, statt sie zu ersetzen – erst die Steuerung entscheidet, welche Rolle sie übernimmt.
Der beschriebene Ausbau ist mit den aktuellen Finanzierungsstrukturen nicht realisierbar. Er umfasst die Schiene, den städtischen Bus sowie die flexiblen Bedienformen und Mobilitätsstationen. Die Fahrgeldeinnahmen decken nur einen Teil der Betriebskosten und so gut wie keine der Investitionskosten. Aus guten ökonomischen Gründen soll sich das auch nicht ändern. Eine dauerhafte Lösung braucht deshalb zweierlei, wovor Deutschland sich lange gedrückt hat: verlässlich gesicherte öffentliche Mittel und neue Finanzquellen bei jenen, die vom guten Nahverkehr profitieren, ohne ein Ticket zu lösen. Die Instrumente dafür sind im Ausland erprobt. Das zentrale Hindernis in Deutschland liegt weniger in der ökonomischen Begründbarkeit als in der politischen Durchsetzbarkeit und der dauerhaften Verteilung der Kosten.
Der Finanzierungsbedarf des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ergibt sich aus der Differenz zwischen seinen Aufwendungen und den Einnahmen aus Fahrgeldern und sonstigen Quellen. Er wird durch Mittel des Bundes (Regionalisierungs- und GVFG-Mittel), der Länder und der Kommunen gedeckt, etwa über den kommunalen Querverbund oder den öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Fahrgeldeinnahmen decken nur einen Teil der Betriebskosten und praktisch keine der Infrastrukturinvestitionen. Das heißt nicht, dass sie unwichtig wären – sie tragen einen wesentlichen Teil des Betriebs –, wohl aber, dass sich ein gesellschaftlich gewünschtes, dichtes und sozial zugängliches Angebot nicht allein über die Nutzerpreise finanzieren lässt.
Dies ist jedoch kein Versagen, sondern eine Folge der Kostenstruktur. Einerseits sorgen Dichtevorteile dafür, dass mit wachsender Nutzung die Kosten je Fahrgast sinken. Andererseits stiftet ein gut genutztes Netz einen gesellschaftlichen Nutzen, der sich in besserer Erreichbarkeit, weniger Stau und geringeren Emissionen niederschlägt. Deshalb übersteigt der volkswirtschaftliche Wert das, was sich über den Fahrpreis hereinholen lässt. Eine öffentliche Mitfinanzierung ist daher ökonomisch gerechtfertigt. Entscheidend ist, welche dauerhaften öffentlichen Mittel und Drittquellen das System tragen.
Die Größenordnung ist erheblich: Eine Schätzung von Interessensverbänden aus dem Jahr 2025 beziffert den öffentlichen Finanzbedarf für Schienenwege, Fernstraßen, Nahverkehr und Flottentransformation bis 2030 auf mindestens 390 Milliarden Euro. Für den laufenden ÖPNV-Betrieb rechnen sie mit einer jährlichen Lücke von bis zu 15 Milliarden Euro. Im europäischen Vergleich investierte Deutschland im Jahr 2023 mit rund 115 Euro je Einwohner deutlich weniger in die Schiene als die Schweiz, Österreich oder Luxemburg.[Finanzbedarf-Studie (2025)]
Das im Jahr 2025 geschaffene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro mildert den Investitionsstau, finanziert jedoch keine laufenden Betriebsausgaben. .[Sondervermögen Infrastruktur (2025)]
Die beste neue Strecke nützt nichts, wenn auf ihr aus Mangel an gesicherten Betriebsmitteln kein Regionalzug fährt. Abbestellungen von Verkehrsleistungen sind bei den Aufgabenträgern bereits Realität. Investition und Betrieb sind zwei Seiten einer Medaille und bislang nicht dauerhaft gesichert. Der Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit” behandelt den fiskalischen Rahmen dahinter, Schuldenbremse, Sondervermögen und die durch die Antriebswende wegbrechende Steuerbasis, vertiefend.
Der öffentliche Verkehr wird grundsätzlich aus mehreren Quellen finanziert. Fahrgäste tragen über die Ticketpreise dazu bei, Bund, Länder und Kommunen setzen allgemeine Steuermittel ein und weitere Einnahmen können von jenen erhoben werden, die von einem guten Verkehrsangebot mittelbar profitieren. Eine langfristig tragfähige Finanzierung beruht deshalb nicht auf einer einzigen Einnahmequelle, sondern auf einer abgestimmten Mischung aus Nutzerfinanzierung, öffentlichen Mitteln und Beiträgen indirekter Nutznießer.[ITF/OECD (2024)]
In Deutschland besteht bereits eine solche Mischfinanzierung. Die Regionalisierungsmittel dienen insbesondere der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), während das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vor allem Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur fördert. Hinzu kommen Mittel der Länder und Kommunen, Fahrgeldeinnahmen, Ausgleichszahlungen und teilweise der kommunale Querverbund.[§ 5 Abs. 1 RegG][§ 2 und § 4 GVFG]
Das Problem liegt weniger im vollständigen Fehlen von Finanzierungsquellen als in ihrer Zersplitterung. Investitionen und Betrieb werden über unterschiedliche Instrumente, staatliche Ebenen und Entscheidungszyklen finanziert. Eine Kommune kann deshalb Fördermittel für eine neue Strecke erhalten, ohne dass zugleich dauerhaft gesichert ist, wer das zusätzliche Verkehrsangebot, das Personal und die Instandhaltung finanziert.
Eine mögliche Ergänzung ist die Drittnutzerfinanzierung. Sie folgt dem Nutznießerprinzip: Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren nicht nur die unmittelbar mitfahrenden Personen. Auch Arbeitgeber profitieren von der Erreichbarkeit ihrer Standorte, Eigentümer können von steigenden Lagequalitäten profitieren und der Straßenverkehr wird durch weniger Stau und Parkdruck entlastet. Solche mittelbaren Vorteile können eine Beteiligung zusätzlicher Gruppen an der Finanzierung begründen.[Bracher et al. (2014)]
Baden-Württemberg hat hierfür mit dem kommunalen Mobilitätspass einen ersten landesrechtlichen Rahmen für das Jahr 2025 geschaffen. Stadt- und Landkreise sowie große Kreisstädte können einen Beitrag von Einwohnern oder Kfz-Haltern erheben. Die Beitragspflichtigen erhalten dafür grundsätzlich ein gleichwertiges Guthaben für den Erwerb von Zeitkarten. Darüber hinaus verbleibende Einnahmen können zusätzliche Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs finanzieren.[§§ 14–21 LMG Baden-Württemberg]
Internationale Beispiele setzen an unterschiedlichen Stellen an. So finanziert die Schweiz den Betrieb, den Substanzerhalt und den Ausbau ihrer Eisenbahninfrastruktur über den unbefristeten Bahninfrastrukturfonds. Wien erhebt von Arbeitgebern eine zweckgebundene Dienstgeberabgabe für den U-Bahn-Bau. In Frankreich können die zuständigen Mobilitätsbehörden mit dem versement mobilité Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten an der Finanzierung des örtlichen Mobilitätsangebots beteiligen.[Bundesamt für Verkehr (2025)][Stadt Wien (2026)][Urssaf (2026)]
| Finanzierungsmodell | Wer finanziert? | Verwendung der Mittel | Zentrale Stärke | Zentrale Grenze | Bedeutung für Deutschland |
|---|---|---|---|---|---|
| Öffentliche Grund- und Nutzerfinanzierung in Deutschland | Bund, Länder, Kommunen und Fahrgäste; ergänzend kommunale Unternehmen und weitere Ausgleichssysteme | Betrieb des öffentlichen Verkehrs, Infrastruktur, Fahrzeuge, Tarifausgleiche und weitere Verkehrsleistungen | Breite Verteilung der Finanzierung auf mehrere staatliche Ebenen und Nutzergruppen | Starke Zersplitterung zwischen Betrieb und Investitionen sowie zwischen unterschiedlichen Förderprogrammen, Haushalten und Zuständigkeiten | Bleibt die unverzichtbare Grundlage; erforderlich sind eine verlässlichere Mehrjahresfinanzierung und eine bessere Abstimmung der Finanzierungsinstrumente |
| Kommunaler Mobilitätspass in Baden-Württemberg | Je nach kommunaler Ausgestaltung Einwohner oder Kfz-Halter | Mobilitätsguthaben für die Beitragspflichtigen sowie zusätzliche Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs | Verbindet eine neue kommunale Finanzierungsquelle mit einem unmittelbar nutzbaren Gegenwert | Politische Akzeptanz, soziale Verteilungswirkungen und praktische Umsetzung sind noch nicht abschließend geklärt | Erster landesrechtlicher Rahmen für eine kommunale Drittnutzerfinanzierung; seine praktische Bewährung steht noch aus |
| Bahninfrastrukturfonds in der Schweiz | Bund und weitere gesetzlich festgelegte Einnahmequellen des Fonds | Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur | Unbefristete und zweckgebundene Finanzierung über einzelne Haushaltsjahre hinaus | Finanziert nicht den gesamten öffentlichen Verkehr und insbesondere nicht automatisch den laufenden Verkehrsbetrieb | Vorbild für eine langfristig verstetigte Infrastrukturfinanzierung, aber kein Ersatz für Regionalisierungs-, Landes- und Kommunalmittel |
| Dienstgeberabgabe in Wien | Arbeitgeber für ihre in Wien beschäftigten Arbeitnehmer | Zweckgebundene Finanzierung des Wiener U-Bahn-Baus | Langjährig etabliertes und administrativ vergleichsweise einfaches Arbeitgeberinstrument | Eng begrenzter Verwendungszweck und im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung nur ergänzende Bedeutung | Zeigt, dass Arbeitgeber dauerhaft an der Finanzierung leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden können |
| Versement mobilité in Frankreich | Öffentliche und private Arbeitgeber ab einer festgelegten Beschäftigtenzahl in den jeweiligen Erhebungsgebieten | Betrieb und Ausbau lokaler öffentlicher Verkehrs- und Mobilitätsangebote | Ergiebige, dauerhaft verfügbare und örtlich gebundene Einnahmequelle für die zuständigen Mobilitätsbehörden | Belastung der Arbeitgeber unabhängig von der tatsächlichen ÖPNV-Nutzung ihrer Beschäftigten und der Qualität der Standorterschließung | Weitreichendes Beispiel einer Arbeitgeberfinanzierung; eine Übertragung würde eine eigenständige gesetzliche Grundlage und eine räumlich ausgewogene Ausgestaltung erfordern |
Die Modelle sind nicht unmittelbar gegeneinander austauschbar. Der Schweizerische Bahninfrastrukturfonds hat vor allem die Aufgabe, die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur über einzelne Haushaltsjahre hinaus zu verstetigen. Er finanziert jedoch nicht den gesamten Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein vergleichbarer Fonds wäre für Deutschland daher kein Ersatz für dauerhaft ausreichende Regionalisierungs-, Landes- und Kommunalmittel.
Auch die Wiener Dienstgeberabgabe ist ein ergänzendes und eng begrenztes Instrument. Sie wird für den Ausbau der U-Bahn verwendet und deckt nur einen kleinen Teil der gesamten Finanzierung des Wiener Verkehrsangebots. Dennoch zeigt sie, dass eine zweckgebundene Beteiligung der Arbeitgeber über Jahrzehnte hinweg politisch und administrativ Bestand haben kann.
Das französische versement mobilité ist breiter angelegt. Die Einnahmen können für den Betrieb und den Ausbau lokaler Mobilitätsangebote eingesetzt werden und stellen in vielen französischen Regionen eine bedeutende Finanzierungsquelle dar. Gleichzeitig wirft das Modell Verteilungsfragen auf. Arbeitgeber zahlen unabhängig davon, wie viele Beschäftigte den öffentlichen Verkehr tatsächlich nutzen und wie gut einzelne Standorte angebunden sind.[ITF/OECD (2024)]
Der baden-württembergische Mobilitätspass unterscheidet sich wiederum von einer klassischen Arbeitgeberabgabe. Er verbindet eine kommunale Abgabe mit einem individuellen Mobilitätsguthaben und soll zusätzliche Angebotsverbesserungen finanzieren. Seine praktische Tragfähigkeit ist noch offen. In seiner Bilanz vom 27. März 2026 berichtete das Land Baden-Württemberg von einer Stadt, die eine Einführung vorbereitete, ohne sich bereits verbindlich dafür entschieden zu haben.[Verkehrsministerium Baden-Württemberg (2026)]
Aus dem Vergleich folgt kein einzelnes Vorbild, das Deutschland lediglich übernehmen müsste. Vielmehr sind vier Anforderungen an eine tragfähige Finanzierung erkennbar:
Erstens müssen die Mittel für Betrieb, Erhalt und Ausbau gemeinsam und über mehrere Jahre hinweg geplant werden. Zweitens benötigen die Aufgabenträger eine verlässliche Grundfinanzierung durch Bund und Länder. Drittens können zweckgebundene Beiträge von Nutznießern zusätzliche Angebote ermöglichen, die staatliche Grundfinanzierung aber nicht ersetzen. Viertens müssen Abgabengebiet, Beitragspflicht und Verwendung so zusammenpassen, dass zwischen Nutzen und finanzieller Belastung ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht.
Neue Finanzierungsinstrumente stoßen in Deutschland auf politische, rechtliche und administrative Hürden. Einwohnerbeiträge werden von Nichtnutzern als Belastung kritisiert, Arbeitgeberabgaben von Unternehmen als zusätzlicher Kostenfaktor und fahrzeugbezogene Beiträge von Menschen, die mangels Alternativen auf das Auto angewiesen sind, als Benachteiligung. Hinzu kommt die Frage, welche staatliche Ebene eine Abgabe einführen darf und wer über ihre Einnahmen entscheidet.
Diese Einwände sind nicht bedeutungslos. Sie sprechen jedoch eher für eine sozial und räumlich differenzierte Ausgestaltung als für einen vollständigen Verzicht auf neue Finanzierungsquellen. Sozialausnahmen, Mobilitätsguthaben, ein belastbares Mindestangebot und eine transparente Zweckbindung können die Akzeptanz erhöhen.
Der entscheidende Schritt besteht deshalb nicht in der Suche nach einer einzigen neuen Abgabe. Erforderlich ist ein dauerhaftes Finanzierungssystem, das eine verlässliche Grundfinanzierung mit ergänzenden lokalen Instrumenten verbindet. Die genaue Ausgestaltung, Verteilungswirkung und soziale Abfederung dieser Instrumente werden im Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit“ vertieft.
Selbst wenn die Finanzierungsfrage gelöst wäre, stieße der Ausbau auf drei Engpässe, die sich mit Geld allein nicht rasch beseitigen lassen: einen ausgeprägten Personalmangel, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe und steigende Baukosten bei knappen Baukapazitäten. Diese Bremsen sind zum Teil hausgemacht: unattraktiver Schichtdienst, zersplitterte und langwierige Verfahren, teure und kostenanfällige Einzelprojekte. Sie sind zwar veränderbar, aber nur mit langem Atem. Der begrenzende Faktor wandert dabei: Mal ist es das Geld, mal das Personal, mal eine Genehmigung und mal eine Baukolonne. Die drei Bremsen wirken zudem auf unterschiedlichen Zeitskalen. Der Personalmangel beeinträchtigt die Arbeit sofort, Planungsverfahren verzögern neue Infrastruktur über Jahre und Baukosten sowie Baukapazitäten begrenzen vor allem den Umfang der parallel möglichen Projekte.
Der Mangel an Personal wirkt sich am unmittelbarsten aus. So fehlen in Deutschland bereits heute rund 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer sowie mindestens 3.000 Triebfahrzeugführerinnen und -führer. Bis 2030 scheiden allein im Fahrdienst mehrere Zehntausend Beschäftigte altersbedingt aus, das sind jährlich rund 6.000. Um die angestrebten Wachstumsziele zu erreichen, müssen die Unternehmen ihr Personal um rund 21 Prozent aufstocken. Insgesamt sind bis dahin etwa 110.000 Neueinstellungen nötig.[VDV – Fahrpersonal (2025)], [BDO – Fahrpersonal]
Die Folgen sind bereits spürbar: Rund jedes zweite Verkehrsunternehmen musste seinen Betrieb zeitweise einschränken. Vielerorts wurden Linien ausgedünnt und Takte gestreckt. Der Bundesverband der Omnibusunternehmen hält einen Anstieg des Mangels auf bis zu 65.000 fehlende Fahrerinnen und Fahrer bis 2030 für möglich..[VDV – Fahrpersonal (2025)], [BDO – Fahrpersonal]
Die Ursache ist die geringe Attraktivität des Berufs: unregelmäßige Schichten, vergleichsweise niedrige Löhne und Ausbildungskosten von 10.000 bis 12.000 Euro für den Busführerschein schrecken viele ab. Die Belegschaft ist alt und in den kommenden zehn bis zwölf Jahren scheidet fast die Hälfte der Mitarbeitenden altersbedingt aus. Auf das autonome Fahren als Ausweg zu setzen, hilft kurzfristig nicht, denn es wird noch einige Zeit dauern, bis es den Fahrdienst im Linienbetrieb ersetzen kann. Diese Bremse lässt sich auch mit unbegrenztem Geld nicht über Nacht lösen: Fahrpersonal, das es nicht gibt, kann niemand einstellen, und die Ausbildung braucht Zeit. Was hilft, ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung, gezielte Anwerbung und niedrigere Hürden bei der Ausbildung.
Die zweite Bremse ist das Tempo der Planung. Von der Idee bis zum Betrieb vergehen bei größeren Schienen- und Straßenbahnvorhaben oft mehr als zehn Jahre. Vor dem ersten Spatenstich müssen Machbarkeitsstudien, Variantenvergleiche, Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt und Finanzierungs- sowie Förderentscheidungen getroffen werden. Zudem sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die Planfeststellung mit Umweltprüfung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Einwendungen und möglichen Klagen zu bewältigen. Hinzu kommen praktische Hürden wie Grunderwerb, Leitungsverlegungen, Vergaben und der Bau im laufenden Betrieb.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für vordringliche Schienen- und Straßenprojekte darauf reagiert und diesen ein „überragendes öffentliches Interesse” zugeschrieben, das die Abwägung gegenüber dem Naturschutz erleichtert. Ersatzneubauten von Brücken etwa werden von der Planfeststellung freigestellt, die Verfahren werden digitalisiert und die in einer EU-Richtlinie vorgesehene Vierjahresfrist für Genehmigungen wird umgesetzt.[Beschleunigungsgesetz Verkehr (2023)]
Es gibt jedoch drei Einschränkungen. Erstens schafft eine schnellere Genehmigung noch keine neuen Gleise, wenn die Finanzierung, die Planungskapazität und die baureifen Projekte fehlen. Beschleunigung wirkt nur, wenn anschließend auch gebaut werden kann. Ohne ausreichende Mittel für Aus- und Neubau läuft sie ins Leere. Zweitens steht sie in einem Zielkonflikt mit Beteiligung und Umweltprüfung. Schnellere Verfahren sind zwar nötig, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Abwägung, Transparenz und Rechtsschutz nur noch als Hindernisse behandelt werden. Drittens bleibt unklar, wie stark die neuen Beschleunigungsinstrumente in der Praxis wirken. Fachleute kritisieren fehlende verbindliche Fristen und eine nicht hinreichend gerichtsfeste Definition des „überragenden öffentlichen Interesses“. Beschleunigung ist deshalb notwendig, aber kein Ersatz für eine ausreichende Finanzierung, Planungskapazität und eine sorgfältige Abwägung.
Die dritte Bremse sind Baukosten und Baukapazitäten. Schieneninfrastruktur ist teuer, komplex und anfällig für Kostensteigerungen. Besonders kostspielig sind unterirdische Anlagen: Ein Kilometer U-Bahn kann ein Mehrfaches einer oberirdischen Straßenbahnstrecke kosten, weil Tunnel, Stationen, Sicherungstechnik, Brandschutz und Baugruben den Aufwand stark erhöhen. Auch die Straßenbahn ist günstiger, aber keineswegs billig. Ein erheblicher Teil der Kosten entsteht nicht durch das Gleis selbst, sondern durch Arbeiten im Untergrund: Leitungen müssen verlegt, Kanäle angepasst, Straßenräume umgebaut und Haltestellen barrierefrei hergestellt werden. Steigende Baupreise, knappe Fachkräfte und ausgelastete Planungs- und Baukapazitäten verschärfen das Problem. Die Generalsanierung der hochbelasteten Schienenkorridore bindet zudem dieselben Firmen, Maschinen und Fachkräfte, die auch für Neu- und Ausbau gebraucht würden. Ein Teil der Kosten ist damit strukturell bedingt, ein anderer Teil hausgemacht: Sonderlösungen statt Standardisierung, kleinteilige Vergaben, späte Planänderungen und fehlende serielle Bauweisen treiben Aufwand, Dauer und Risiken zusätzlich.
Somit zeigt sich, dass selbst eine gelöste Finanzierungsfrage keine schnellen Ergebnisse garantiert. Die drei Bremsen – ein unattraktiver Beruf, lange und zersplitterte Verfahren sowie teure und kostenanfällige Projekte – sind zumindest teilweise beeinflussbar: bessere Bezahlung und leichtere Ausbildung des Personals, schnellere, klarere, aber faire Verfahren bei der Planung sowie Standardisierung, realistische Kostenrechnung und ausreichende Kapazität beim Bau. Welcher Faktor gerade begrenzt – Geld, Personal, Genehmigung oder Baukolonne – ist unterschiedlich. Eine glaubwürdige Umsetzungsbeschleunigung muss daher an allen zugleich arbeiten.
Die vorangegangenen Kapitel haben beschrieben, was aufgebaut werden soll (Kapitel 5 bis 11), welche Kosten entstehen und wer diese trägt (Kapitel 12) sowie welche Hindernisse es gibt (Kapitel 13). All das wird durch Steuerung zusammengeführt. Damit ist die Art und Weise gemeint, wie Zuständigkeiten, Finanzierung, Standards und Krisenvorsorge organisiert sind.
Ein öffentlicher Verkehr, der heute von jährlicher Improvisation, kommunaler Kassenlage und knappen Margen abhängt, muss in einen verwandelt werden, der ein garantiertes Mindestmaß verlässlich erbringt und Krisen standhält. Drei Dinge entscheiden darüber: klare, dauerhafte Verantwortlichkeiten, ein verbindlicher Mindeststandard in Form einer Mobilitätsgarantie und eine bewusst eingebaute Krisenfestigkeit. Keines davon ist umsonst. Eine Garantie ohne gesicherte Finanzierung bleibt ein Versprechen. Und eine Garantie ohne Personal auch.
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Verkehr ist auf Bund, Länder, Kommunen, Aufgabenträger, Verbünde und Unternehmen verteilt. Diese Vielzahl verwischt die Verantwortung. Das wird am wiederkehrenden Ringen zwischen Bund und Ländern um die Regionalisierungsmittel und den Ausgleich für das Deutschlandticket sichtbar: Jahr für Jahr muss neu verhandelt werden, obwohl das eigentlich verlässlich geregelt sein müsste. Anfang 2026 stellte das Deutsche Institut für Urbanistik fest, dass die Debatte über eine langfristige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bisher zu keiner tragfähigen Lösung geführt hat und ein stärkeres, klareres Engagement von Bund und Ländern nötig ist.[Steuerung ÖPNV]
Was es braucht, ist daher weniger eine neue Behörde als eine dauerhafte Ordnung mit klaren Verantwortlichkeiten und einer über mehrere Jahre gesicherten Finanzierung, damit Unternehmen und Aufgabenträger planen können. So würde, wie der Deutsche Städtetag es formuliert, guter Nahverkehr nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen.[Steuerung ÖPNV]
Um aus guten Absichten einen belastbaren Anspruch zu machen, ist ein verbindlicher Mindeststandard, eine Mobilitätsgarantie, das wirksamste Instrument. Sie legt fest, dass alle Räume – abgestuft nach Siedlungsstruktur – ein Grundangebot erhalten: einen planbaren Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten, barrierefrei und wohnortnah. Damit wird das Grundproblem fehlender Verbindungen von einer Frage des lokalen Wohlwollens zu einer Frage der Daseinsvorsorge. Baden-Württemberg hat sich eine solche Garantie zum Ziel gesetzt: In einer ersten Stufe soll ein verlässliches Angebot in der beruflichen Hauptverkehrszeit sichergestellt werden. In nachfrageschwachen Räumen lässt sich dieses Ziel jedoch nur über flexible, nachfragegesteuerte Bedienformen erreichen. Der ÖPNV-Report des Landes zeigt am Beispiel der Schweiz und Vorarlbergs, dass ein dichteres Taktangebot auch im ländlichen Raum deutlich mehr Menschen zum Umstieg bewegt..[Verkehrsministerium BW – Mobilitätsgarantie]
Dabei ist zweierlei zu unterscheiden und zu beachten. Einerseits ist diese Bedienstandard-Garantie nicht mit der gleichnamigen Erstattungsgarantie mancher Verbünde zu verwechseln, die etwa in Nordrhein-Westfalen bei mindestens zwanzig Minuten Verspätung die Kosten für Taxi, Sharing oder Fernzug erstatten. Das ist ein Kundenservice, aber kein Versorgungsstandard. Andererseits ist entscheidend, dass eine Garantie nur so viel wert ist, wie sie finanziert und mit Personal hinterlegt ist. Die Landkreise in Baden-Württemberg bestehen daher zu Recht darauf, dass eine landesweit verbindliche Garantie die Finanzierungsverantwortung des Landes begründet und der kommunale Mobilitätspass nur zusätzliche Angebote tragen darf, nicht den garantierten Mindeststandard.[Verkehrsministerium BW – Mobilitätsgarantie] Ohne gesicherte Mittel und ohne Fahrpersonal bleibt die Mobilitätsgarantie ein politisches Versprechen.
Schließlich muss ein verlässliches System auch Krisen standhalten können. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, wie verwundbar es ist. Der pandemiebedingte Einbruch der Fahrgastzahlen in den Jahren 2020 und 2021 konnte nur durch einen Rettungsschirm von Bund und Ländern aufgefangen werden. Die Hochwasser von 2021 zerstörten ganze Bahnstrecken und Hitzewellen verwerfen Gleise und stören Oberleitungen. Hinzu kommen Energiepreisschocks und die wachsende Bedrohung der digitalen Systeme durch Cyberangriffe. Auf diese Bedrohungen reagiert die Europäische Union ab 2027 mit verschärften Anforderungen.[Resilienz ÖPNV] Krisenfestigkeit verlangt deshalb mehr als Effizienz: Ausweichkapazitäten und Umleitungsmöglichkeiten, Reserven und Pufferzeiten, eine an den Klimawandel angepasste Infrastruktur, abgesicherte digitale Systeme mit manueller Rückfallebene und eine Finanzierung, die einen Einbruch übersteht.
Damit tritt ein grundsätzlicher Zielkonflikt zutage. Effizienz erfordert eine hohe Auslastung, schlanke Budgets und knappe Reserven, während Resilienz das Gegenteil verlangt: Redundanz, Puffer und Spielraum. Ein Netz, dessen wichtigste Korridore zu 125 Prozent ausgelastet sind, ist zwar hocheffizient, zugleich aber auch zerbrechlich, da bereits eine Störung das gesamte System beeinträchtigt.[Resilienz ÖPNV] Krisenfestigkeit kostet zwar Geld und Kapazität, zahlt sich im Krisenfall jedoch aus. Zudem ist ein verlässliches, krisenfestes Angebot die Voraussetzung dafür, dass Menschen es überhaupt nutzen.
Wer steuern will, muss messen – und zwar die richtigen Dinge. Da der Maßstab dieser Analyse die Erreichbarkeit und nicht die bloße Bewegung ist, sollte auch der Erfolg daran gemessen werden und nicht allein an den Fahrgastzahlen. Eine Auswahl von Kennzahlen macht den Fortschritt überprüfbar.
| Zieldimension | Leitfrage | Geeignete Indikatoren |
|---|---|---|
| Erreichbarkeit | Welche wichtigen Ziele lassen sich ohne eigenes Auto in vertretbarer Zeit erreichen? | Anteil der Bevölkerung, der Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Grundversorgung innerhalb von 30, 45 oder 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß erreichen kann; Reisezeitverhältnis zum Pkw |
| Grundangebot | Steht ein alltagstaugliches Angebot räumlich und zeitlich zur Verfügung? | Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu einer Haltestelle und einem definierten Mindesttakt; Zahl der Abfahrten; täglicher Bedienzeitraum; Abend- und Wochenendangebot |
| Zuverlässigkeit | Findet die angekündigte Reisekette tatsächlich statt? | Ausfallquote, Ankunftspünktlichkeit, reisendengewichtete Verspätung, erreichte Anschlüsse und Dauer bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs |
| Reisequalität und Vernetzung | Wie einfach und belastbar ist die gesamte Tür-zu-Tür-Reise? | Gesamtreisezeit, Warte- und Umsteigezeit, Zahl der Umstiege, Auslastung, Anschlusssicherheit sowie Verfügbarkeit verständlicher Echtzeitinformationen |
| Barrierefreiheit und Teilhabe | Können unterschiedliche Bevölkerungsgruppen das Angebot selbstständig nutzen? | Anteil durchgängig barrierefreier Reiseketten; barrierefreie Haltestellen und Fahrzeuge; zugängliche Informationen und Buchungswege; Bedienung teilhaberelevanter Ziele |
| Bezahlbarkeit | Ist Mobilität auch für Haushalte mit geringem Einkommen finanzierbar? | Mobilitätsausgaben im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen; Preis typischer Zeitkarten; Reichweite von Sozialtarifen und Ermäßigungen |
| Verkehrsverlagerung und Autoabhängigkeit | Werden tatsächlich Pkw-Fahrten und private Fahrzeuge ersetzt? | Anteil der Pkw-Wege, Pkw-Fahrleistung, Modal Split, Motorisierungsgrad, private Pkw je Haushalt und Anteil neuer Fahrgäste, die zuvor mit dem Auto gefahren sind |
| Klima- und Ressourcenwirkung | Sinken Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen des Verkehrs? | Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch je Personenkilometer, Fahrzeugauslastung sowie vermiedene Pkw-Kilometer |
| Flächenwirkung | Wird öffentlicher Raum effizienter genutzt? | Umgewidmete Fahrbahn- und Parkflächen, Flächenbedarf je beförderter Person, Zahl entfallener privater Pkw und Entwicklung an Mobilitätsknoten |
| Resilienz | Bleibt das System auch bei Störungen und Krisen handlungsfähig? | Reservekapazitäten, alternative Fahrmöglichkeiten, verfügbare Umleitungsstrecken, Wiederherstellungsdauer und Anteil kritischer Systeme mit technischer oder organisatorischer Rückfallebene |
Hinweis: Fahrgastzahlen sind und bleiben eine wichtige Betriebskennzahl, genügen aber allein nicht als Erfolgsmaßstab. Sie sollten daher gemeinsam mit den Faktoren Erreichbarkeit, Angebotsumfang, Verlagerungswirkung und gesellschaftlicher Teilhabe bewertet werden.
Die Auswahl folgt der in den vorangegangenen Kapiteln verfolgten Leitlinie: Es wird nicht gemessen, wie viel gefahren wird, sondern wie gut Menschen ihre Ziele auch ohne eigenes Auto erreichen.
Bus, Bahn und Sharing-Angebote sollen die Verkehrswende vorantreiben, doch bislang übernehmen sie diese Rolle nur teilweise. Der motorisierte Individualverkehr dominiert nach wie vor sowohl die Verkehrsleistung als auch die Zahl der Wege. Wie sich das ändern lässt, war die Leitfrage der vorangegangenen Kapitel.
Die Antwort fällt nüchtern aus: Es gibt kein einzelnes Mittel, das die Verkehrswende herbeiführt. Entscheidend ist das Zusammenspiel vieler Maßnahmen. Die Analyse zeigt deshalb durchgängig: Der öffentliche Verkehr wird nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch das Zusammenspiel von Angebot, Finanzierung, Steuerung und veränderten Rahmenbedingungen für den Autoverkehr erfolgreich.
Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass „öffentlicher Verkehr“ kein einheitliches Gebilde ist: Jedes Verkehrsmittel hat seine Aufgabe. Über mittlere und große Entfernungen ist die Schiene die zentrale Achse. Der Deutschlandtakt denkt das Netz vom Fahrplan her, die Generalsanierung erneuert die überlasteten Korridore und das größte Verlagerungspotenzial je investiertem Euro liegt im schienengebundenen Nahverkehr der Ballungsräume. In der Stadt brauchen Bus und Straßenbahn Vorrang vor dem Auto, vor allem aber Verlässlichkeit und Barrierefreiheit. Was zum Umstieg bewegt, ist nicht das Neue, sondern die Qualität. In ländlichen Regionen stößt der Linienbus an seine wirtschaftliche Grenze. Flexible, nachfragegesteuerte Bedienformen können dort ein Grundangebot sichern, den Linienverkehr aber nicht ersetzen, wo die Nachfrage hoch ist.
Die verbindende Ebene setzt dort an, wo die Reisekette noch hakt. Das Deutschlandticket hat das lange für unmöglich Gehaltene erreicht: einen einzigen, bundesweit gültigen Tarif. Es entlastet die regelmäßigen Nutzer spürbar. Als Pull-Maßnahme bleibt seine Verlagerungswirkung jedoch begrenzt, wo kein gutes Angebot existiert und das Auto nicht unattraktiver gemacht wird. Die Digitalisierung kann die letzten Hürden beim Finden, Buchen und Bezahlen senken, doch die beste App stellt keinen zusätzlichen Bus bereit. Und Sharing ist weder Heilsbringer noch Störfaktor: Stationsbasiertes Carsharing macht private Autos überflüssig und frei abgestellte Leih-Tretroller ersetzen häufig Fußwege. Es funktioniert jedoch nur, wenn es gesteuert und an die Knotenpunkte angebunden wird. Diese Bausteine zeigen gemeinsam: Tarif, App und Sharing wirken nur, wenn sie auf ein verlässliches Angebot treffen und durch passende Rahmenbedingungen für den Autoverkehr ergänzt werden.
Nichts davon ist umsonst oder schnell zu haben. Ein dichtes und sozial zugängliches Angebot lässt sich nicht allein über die Fahrpreise finanzieren. Das ist keine Frage des Versagens, sondern eine Folge der Kostenstruktur. Eine dauerhafte Finanzierung verlangt gesicherte öffentliche Mittel und eine Drittnutzerfinanzierung. Beides ist im Ausland erprobt: in der Schweiz, in Wien und in Frankreich. Das zentrale Hindernis liegt weniger in der ökonomischen Begründbarkeit als in der politischen Durchsetzbarkeit und der dauerhaften Verteilung der Kosten. Selbst mit Geld verzögern Engpässe das Ergebnis: der akute Mangel an Fahrpersonal, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe Baukosten bei knapper Kapazität. Zusammengehalten wird das Ganze durch eine Steuerung mit klaren, dauerhaften Verantwortlichkeiten, einer verbindlichen Mobilitätsgarantie als Anspruch der Daseinsvorsorge sowie einer Krisenfestigkeit, die das System durch Nachfrageeinbrüche, Hochwasser, Energiekrisen und Cyberangriffe trägt.
So ergibt sich ein nüchternes Bild. Kein einzelnes Mittel – weder das Deutschlandticket noch der autonome Kleinbus, eine App oder eine neue Straßenbahnlinie – kann den Trend allein umkehren, da jedes eine begrenzte Reichweite hat. Erst in der Summe seiner Teile wird der öffentliche Verkehr wirksam. Angebot und Rahmenbedingungen für den Autoverkehr, Tarif und Digitalisierung, gesteuertes Sharing, gesicherte Finanzierung, Personal, schnellere Planung und klare Steuerung greifen dabei ineinander. Dabei sind zwei Dinge entscheidend: die Substanz – ein verlässliches, dichtes Angebot, das die Menschen im Alltag trägt – und die Rahmenbedingungen für den Autoverkehr, die den Umstieg nahelegen. Wo beides zusammenkommt, wie in den hier mehrfach genannten Vorbildern, trägt der öffentliche Verkehr einen weit größeren Teil der Last.
Die ökonomische Begründung und die Instrumente liegen vor, sie sind im In- wie im Ausland erprobt. Was fehlt, ist der dauerhafte politische Wille, den öffentlichen Verkehr angemessen zu finanzieren, verbindliche Standards zu setzen und die Engpässe über viele Jahre gemeinsam abzuarbeiten. Bus, Bahn und Sharing können eine autoärmere Mobilität tragen – aber nur als abgestimmtes Ganzes und nur, wenn ein verlässliches Angebot und wirksame Rahmenbedingungen für den Autoverkehr so ernst genommen werden wie die sichtbaren Einzelmaßnahmen.
Nur weil es „keinen Königsweg“ gibt, heißt das nicht, dass alles gleichzeitig fertig werden muss. Einige Maßnahmen wirken schnell, andere brauchen viele Jahre. Es ist deshalb sinnvoll, eine Reihenfolge zu wählen, die schnelle Verbesserungen zuerst umsetzt, ohne die langfristigen Vorhaben aufzuschieben.
| Wirkungshorizont | Leitaufgabe | Vorrangige Maßnahmen | Was bereits jetzt beginnen muss |
|---|---|---|---|
| Sofort beginnen und dauerhaft fortführen | Voraussetzungen für Ausbau und verlässlichen Betrieb schaffen | Finanzierung verstetigen, Zuständigkeiten klären, Personal gewinnen und qualifizieren, Planungs- und Genehmigungskapazitäten ausbauen, Datenstandards und Erfolgskontrolle etablieren | Diese Grundlagen müssen von Anfang an geschaffen werden, weil alle weiteren Maßnahmen auf ihnen aufbauen. |
| Kurzfristig bis etwa 2 Jahre |
Bestehendes Angebot stabilisieren und beschleunigen | Fahrpläne robuster gestalten, Ausfälle verringern, Fahrpersonal sichern, Busspuren und Ampelvorrang einrichten, Fahrgastinformation und Störungsmanagement verbessern, kurzfristige Barrieren beseitigen und Sharing-Angebote räumlich ordnen | Planung, Flächensicherung und Finanzierung größerer Infrastrukturvorhaben parallel aufnehmen |
| Mittelfristig etwa 2 bis 5 Jahre |
Grundnetz verdichten und Verkehrsmittel verknüpfen | Vertaktete Regional- und PlusBus-Netze ausbauen, Bedienzeiten verlängern, Haltestellen barrierefrei umbauen, Mobilitätsstationen schaffen, On-Demand-Angebote als Zubringer integrieren sowie Fahrzeuge, Betriebshöfe und Ladeinfrastruktur erweitern | Genehmigungs- und Vergabeverfahren für neue Schienenstrecken und größere Knotenmaßnahmen weiterführen |
| Langfristig etwa 5 bis 15 Jahre und darüber hinaus |
Zusätzliche Kapazität und dauerhafte Netzstrukturen schaffen | Schienenkorridore aus- und neu bauen, Straßenbahn- und Stadtbahnnetze erweitern, S-Bahn- und Eisenbahnknoten leistungsfähiger machen, Deutschlandtakt-Infrastruktur umsetzen und Netze klimaresilient umbauen | Betrieb, Personal, Fahrzeuge und Folgekosten von Beginn an mitplanen, damit neue Infrastruktur nach der Fertigstellung vollständig genutzt werden kann |
Hinweis: Die Zeithorizonte bezeichnen den Zeitpunkt, zu dem die Wirkung voraussichtlich eintritt, nicht den Beginn der Arbeiten. Langfristige Vorhaben müssen frühzeitig geplant, finanziert und genehmigt werden, während kurzfristige Verbesserungen bereits im bestehenden Netz umgesetzt werden können.
Kurzfristige Maßnahmen schaffen schnell sichtbare Verbesserungen und stärken das Vertrauen. Mittelfristige Maßnahmen erweitern das Netz und machen es alltagstauglicher. Langfristige Maßnahmen sichern seine Leistungsfähigkeit. Entscheidend ist, nicht nacheinander, sondern parallel mit allen Ebenen zu beginnen. Was schnell wirkt, muss sofort umgesetzt werden, und was lange dauert, muss ebenso frühzeitig angestoßen werden.
Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 Euro. Bei der Einführung im Jahr 2023 lag der Preis noch bei 49 Euro, 2025 bei 58 Euro. Es gilt bundesweit in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in Regionalzügen, grundsätzlich aber nicht in ICE-, IC- und EC-Zügen. Ab 2027 soll der Preis anhand eines Index weiterentwickelt werden, der unter anderem Personal- und Energiekosten berücksichtigt.
Besonders im Fernverkehr schwanken die Fahrpreise stark je nach Nachfrage, Verbindung und Buchungszeitpunkt, sodass kurzfristig gekaufte Tickets teuer sein können. Die Unternehmen müssen unter anderem Trassen- und Stationsentgelte, Energie, Personal, Fahrzeuge und Instandhaltung finanzieren. Der Fernverkehr wird grundsätzlich eigenwirtschaftlich betrieben. Ein Vergleich mit dem Auto ist oft verzerrt, da beim Pkw meist nur die Kraftstoffkosten wahrgenommen werden, während Wertverlust, Versicherung, Wartung und Reparaturen ausgeblendet bleiben.
Carsharing lohnt sich besonders für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto benötigen und viele Wege mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen können. Laut einem Kostenvergleich des Bundesverbands Carsharing ist ein durchschnittlicher Tarif bis zu einer Jahresfahrleistung von etwa 12.500 Kilometern günstiger als die Neuanschaffung eines Kleinwagens. Der günstigste untersuchte Tarif bleibt bis zu einer Jahresfahrleistung von 17.500 Kilometern im Vorteil. Der Vergleich wird stark vom Wertverlust des Neuwagens geprägt. Wird dieser vollständig herausgerechnet, liegt die Schwelle nur noch bei etwa 3.500 Kilometern im Jahr.
Beim On-Demand-Verkehr bestellen Fahrgäste ein Fahrzeug per App oder Telefon. Dieses folgt keinem festen Fahrplan und Linienweg. Ein Algorithmus bündelt ähnliche Fahrtwünsche und legt eine gemeinsame Route fest. Dieses Angebot wird auch als Ridepooling bezeichnet. On-Demand-Verkehr eignet sich besonders für dünn besiedelte Räume und schwache Verkehrszeiten. Wegen der hohen Personalkosten je Fahrgast ist er aber kein grundsätzlich günstiger Ersatz für einen gut ausgelasteten Linienbus.
Im Jahr 2025 erreichten nur 60,1 Prozent der Züge des DB-Fernverkehrs ihr Ziel pünktlich. Hauptursachen sind ein überlastetes und teilweise veraltetes Schienennetz, störanfällige Anlagen, zahlreiche Baustellen und fehlende Ausweichmöglichkeiten an Engpässen. Weil das Netz dicht belegt ist, übertragen sich kleinere Störungen schnell auf nachfolgende Züge und Anschlüsse.
In dünn besiedelten Regionen verteilen sich wenige Fahrgäste auf lange Strecken und viele unterschiedliche Ziele. Dadurch wird ein dichter Linienverkehr je Fahrgast vergleichsweise teuer. Hinzu kommen begrenzte öffentliche Mittel, Personalmangel und eine Siedlungsstruktur, die sich nur schwer mit festen Linien erschließen lässt. Ein verlässlicher Grundtakt auf den Hauptachsen kann durch Rufbusse und On-Demand-Angebote für die erste und letzte Meile ergänzt werden.
Eine U-Bahn fährt auf einer eigenen, kreuzungsfreien Trasse, die nicht zwingend unterirdisch verlaufen muss. Eine Stadtbahn nutzt überwiegend getrennte Gleise vom Straßenverkehr, kann aber einzelne Kreuzungen oder Straßenabschnitte mit anderen Verkehrsarten teilen. Die klassische Straßenbahn fährt dagegen häufiger im öffentlichen Straßenraum, ist dadurch meist günstiger zu bauen, aber auch stärker von Kreuzungen und dem übrigen Verkehr abhängig.
Der Deutschlandtakt ist ein bundesweit abgestimmter Taktfahrplan, bei dem Züge an wichtigen Knotenpunkten kurz nacheinander ankommen und wieder abfahren. Anders als bisher soll der gewünschte Fahrplan bestimmen, welche Strecken, Bahnhöfe und Knoten ausgebaut werden müssen – nach dem Prinzip „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“. Der Deutschlandtakt wird schrittweise umgesetzt. Der Zielfahrplan ist ein langfristiges Planungsinstrument und kein Fahrplan, der zu einem einzelnen Zieljahr vollständig in Betrieb geht.