Bus, Bahn & Sharing

Öffentlichen Verkehr ausbauen und vernetzen
Zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026

Bus und Bahn gelten als das Rückgrat der Verkehrswende, geteilte Angebote als ihre Ergänzung. Bislang erfüllen sie diese Rolle jedoch nur zum Teil, da der motorisierte Individualverkehr weiterhin die Verkehrsleistung und die Zahl der Wege dominiert. Dieser Beitrag untersucht, wie der öffentliche Verkehr einen größeren Teil der Alltagsmobilität übernehmen kann. Maßstab ist dabei nicht die Zahl der zurückgelegten Kilometer, sondern die Erreichbarkeit von Arbeit, Bildung und Versorgung ohne eigenes Auto.

Betrachtet werden die Schiene als tragende Achse, der Bus in Stadt und Fläche, flexible Bedienformen, das Deutschlandticket, die Digitalisierung und das Sharing sowie die Bedingungen, unter denen sie wirken: eine dauerhafte Finanzierung, ausreichend Personal, schnellere Planung und eine klare Steuerung. Ein günstiges Ticket, eine gute App oder ein neues Sharing-Angebot verlagern nur dann nennenswert Verkehr, wenn dahinter ein verlässliches Angebot steht und die Rahmenbedingungen für den Autoverkehr den Umstieg nahelegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erreichbarkeit statt Verkehrsmenge: Der Zugang zu Zielen ohne eigenes Auto ist entscheidend. Daran sollte sich auch der Erfolg messen lassen, nicht allein an den Fahrgastzahlen.
  • Das Verkehrsmittel folgt der Aufgabe: Über mittlere und große Entfernungen ist die Schiene das Grundgerüst (Deutschlandtakt, S-Bahn der Ballungsräume). In der Stadt tragen der bevorrechtigte Bus und die Straßenbahn. In der Fläche bilden vertaktete Regional- und PlusBusse die Achsen, die durch flexible Zubringer ergänzt werden.
  • Qualität vor Technik: Ob Menschen umsteigen, hängt stärker von Zuverlässigkeit, Takt, Anschlusssicherheit und Barrierefreiheit ab als von der Wahl zwischen Bus, Tram, App oder Sharing-Angebot.
  • Angebot und Auto-Regulierung: Ein preiswertes Ticket allein verlagert wenig, solange ein gutes Angebot fehlt und das Autofahren bequem, schnell und günstig bleibt.
  • Tarif, App und Sharing: Das Deutschlandticket hat einen bundesweiten Tarif geschaffen, verlagert für sich genommen aber nur begrenzt Autoverkehr. Digitale Dienste senken die Zugangshürden, schaffen aber keine zusätzliche Kapazität. Sharing ergänzt den öffentlichen Verkehr vor allem dann, wenn es gesteuert und an Knotenpunkte gebunden wird.
  • Finanzierung: Ein dichtes und sozial zugängliches Angebot lässt sich nicht allein über Fahrpreise finanzieren. Nötig sind gesicherte öffentliche Mittel und eine Drittnutzerfinanzierung, also Beiträge von Gruppen, die vom Nahverkehr profitieren, ohne ein Ticket zu kaufen. Das Hindernis liegt dabei weniger in der ökonomischen Begründbarkeit als in der politischen Durchsetzbarkeit.
  • Engpässe und Steuerung: Personalmangel, langwierige Planung und hohe Baukosten verzögern den Ausbau. Erst mit klaren Verantwortlichkeiten, einem verbindlichen Mindestangebot als Teil der Daseinsvorsorge und eingeplanter Krisenfestigkeit wird das System verlässlich.
  • Wirkung im Zusammenspiel: Der öffentliche Verkehr entfaltet seine Wirkung erst als abgestimmtes Ganzes. Kurzfristige und langfristige Vorhaben müssen gleichzeitig begonnen werden.

Inhalt

Das Rückgrat der Verkehrswende: von Verkehrsleistung zur Erreichbarkeit

Maßstab für den Ausbau von Bus, Bahn und geteilten Angeboten sollte nicht die Verkehrsmenge, sondern die Erreichbarkeit ohne eigenes Auto sein. Wer den Verkehr verlagern möchte, muss deshalb fragen, welche Ziele Menschen im Alltag zuverlässig, schnell und bezahlbar erreichen können und mit welchen Verkehrsmitteln sich diese Aufgabe je nach Raumtyp am besten lösen lässt. Geteilte Angebote stehen dabei nicht gleichrangig neben Bus und Bahn, sondern ergänzen diese. Sie können Reiseketten schließen und private Autos ersetzen, wenn sie reguliert und an Knotenpunkte angebunden werden.

Das Auto dominiert den Personenverkehr nach wie vor, sowohl anteilig als auch in absoluten Größen: Im Jahr 2024 entfielen 78,6 Prozent der motorisierten Personenverkehrsleistung auf den motorisierten Individualverkehr.[Umweltbundesamt (2026)] Im öffentlichen Straßenpersonenverkehr mit Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist dagegen ein Rückgang zu verzeichnen, während die Schiene ihre Verkehrsleistung seit 1991 fast verdoppelt hat. Zusammen kamen Bus und Bahn im Jahr 2024 auf rund 179 Milliarden Personenkilometer, was einer Steigerung von etwa 40 Milliarden im Vergleich zu 1991 entspricht. Gemessen am Autoverkehr bleibt ihr Gewicht dennoch gering.

Motorisierte Verkehrsleistung im Personenverkehr 1991 und 2024 (Milliarden Personenkilometer)
Verkehrsträger 1991 2024
Motorisierter Individualverkehr rund 714 rund 882
Eisenbahn rund 57 knapp 110
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) rund 82 knapp 69

Hinweis: Beim motorisierten Individualverkehr ist der Vergleich nur eingeschränkt möglich, weil ab 1994 eine geänderte Methodik zu höheren Werten führt und die Berechnung ab 2017 neu aufgesetzt wurde.[Umweltbundesamt (2026)]

Da die Treibhausgasemissionen des Verkehrs seit 1990 kaum zurückgegangen sind, erfordert eine wirksame Verkehrswende die Verlagerung eines erheblichen Teils dieser Pkw-Fahrten.[Umweltbundesamt  (2025)]

Von Verkehrsleistung zur Erreichbarkeit

Die Debatte über den öffentlichen Verkehr wird häufig unter verkehrsleistungsorientierten Gesichtspunkten geführt und anhand von zurückgelegten Kilometern, Fahrgastzahlen oder der Zahl der Fahrten gemessen. In der planungswissenschaftlichen Diskussion rückt hingegen die Erreichbarkeit in den Mittelpunkt. Dabei geht es um die Frage, wie gut sich Ziele wie Arbeit, Bildung, Versorgung und soziale Kontakte mit vertretbarem Aufwand an Zeit und Geld erreichen lassen.[Geurs/van Wee (2004)] Dieser Ansatz ist nicht neu: Bereits 1959 beschrieb Hansen Erreichbarkeit als das Potenzial an Gelegenheiten, das von einem Ort aus zugänglich ist.[Hansen (1959)] Für die Bewertung von Verkehrsangeboten verschiebt diese Sichtweise den Maßstab: Es zählt der Zugang zu Gelegenheiten bei möglichst geringem Aufwand.

Aus dieser Perspektive ergeben sich zwei Konsequenzen, die für die weitere Betrachtung leitend sind. Zum einen ist Verkehr kein Selbstzweck: Ein zusätzlich gefahrener Kilometer ist kein Erfolg, sondern ein Aufwand, der sich nur rechtfertigt, wenn er Erreichbarkeit schafft. Zum anderen wirkt dasselbe Verkehrsangebot je nach räumlichem Kontext unterschiedlich: Eine zusätzliche Buslinie erschließt in einer dichten Stadt ein Vielfaches der Gelegenheiten, die sie in einer zersiedelten Region erreicht. Die Wechselwirkung von Siedlungsstruktur und Verkehrsangebot vertieft der Abschnitt Siedlungsstruktur und Erreichbarkeit.

Das Verkehrsmittel folgt der Aufgabe: ein technologieneutraler Maßstab

Diese Sichtweise hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wahl der Verkehrsmittel. Häufig richten sich Diskussionen über den Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf das System selbst – U-Bahn, Stadtbahn, Bus oder Magnetschwebebahn – und weniger auf die zu erfüllende Verkehrsaufgabe. Aus Sicht der Erreichbarkeit ist jedoch nicht die Technik das Ziel, sondern der Zugang zu Gelegenheiten zu vertretbaren Kosten. Daraus folgt ein technologieneutraler Maßstab: Das geeignete System ergibt sich aus der Nachfrage, der benötigten Kapazität, den Kosten und dem räumlichen Kontext. Prestige oder Symbolwert eines Verkehrsmittels sind dafür kein Kriterium.

Jedes System hat seinen berechtigten Anwendungsbereich: die hochkapazitive, aber teure U-Bahn auf stark frequentierten Strecken, die Stadtbahn auf dicht befahrenen städtischen Strecken, der bevorrechtigte Bus auf mittleren Strecken und die Schnellbuslösung, wenn rasch und mit überschaubarem Aufwand ein besseres Angebot geschaffen werden soll. Problematisch wird es erst, wenn ein hochkapazitives System zum Selbstzweck wird oder eine günstigere, passende Lösung aus Prestigegründen verworfen wird. Die Unterschiede in Kapazität, Kosten und Netzintegration erläutert der Abschnitt Grundlagen und Begriffe.

Angebot schafft Nachfrage – und die Grenzen dieser These

Ein zweiter Grundgedanke betrifft das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Beim Pkw hängt der individuelle Nutzen kaum davon ab, wie viele andere ebenfalls Auto fahren. Das eigene Fahrzeug steht jederzeit vor der Tür und zusätzliche Nutzer verbessern dieses Angebot nicht, sondern verschlechtern es eher, da sie Stau und Konkurrenz um Parkplätze erzeugen. Im öffentlichen Verkehr verläuft der Zusammenhang umgekehrt: Hier steigt die Attraktivität mit der Zahl der Nutzer, da eine größere Nachfrage ein dichteres Angebot ermöglicht. Bereits 1972 zeigte Mohring, dass ein dichterer Takt, der der Nachfrage entspricht, die Wartezeiten verkürzt: Mit wachsender Nutzung sinken die Kosten je Fahrgast.[Mohring (1972)] Daraus folgt ein sich selbst verstärkender Zusammenhang: Ein dichteres Angebot senkt die Reise- und Wartezeit und gewinnt Fahrgäste. Die höhere Nachfrage rechtfertigt wiederum ein dichteres Angebot. Umgekehrt gilt derselbe Mechanismus für ausgedünnte Netze, in denen sinkende Nachfrage und schrumpfendes Angebot einander verstärken.

Dieser Zusammenhang stützt die wiederkehrende These, dass das Angebot die Nachfrage schafft. Er ist jedoch von beiden Seiten begrenzt. Erstens kehrt sich der Effekt an der Kapazitätsgrenze um. Überfüllte Fahrzeuge und überlastete Knotenpunkte verlängern die Reisezeit, sodass sich der Vorteil bei sehr hoher Nachfrage ins Gegenteil verkehrt.[Mohring (1972)] Zweitens, und für die Verkehrswende entscheidender, genügt ein besseres Angebot allein nicht, um den Umstieg vom Pkw zu erreichen. Ein attraktiveres öffentliches Angebot – die Pull-Seite – verbessert die Alternative, beseitigt aber nicht die Vorteile des Autos. Solange das Auto schneller, jederzeit verfügbar und in der wahrgenommenen Kostenrechnung günstiger ist, gewinnt ein besseres Bus- und Bahnangebot zwar Fahrgäste hinzu, ersetzt aber nur einen Teil der Autofahrten; ein anderer Teil der neuen Fahrten wurde zuvor gar nicht oder zu Fuß und mit dem Rad zurückgelegt. Hinzu kommt ein Rückkopplungseffekt auf der Straße: Für US-amerikanische Städte fanden Duranton und Turner keinen Hinweis darauf, dass ein größeres ÖPNV-Angebot die Pkw-Fahrleistung senkt, weil frei werdende Straßenkapazität durch neuen Autoverkehr wieder aufgefüllt wird.[Duranton/Turner (2011)] Eine deutlichere Verlagerung ist erst von Maßnahmenpaketen zu erwarten, die das verbesserte Angebot mit restriktiven Instrumenten verbinden, also mit Maßnahmen, die das Autofahren weniger bequem, teurer oder weniger flächenprivilegiert machen. Beispiele sind Parkraumbewirtschaftung, Bepreisung, Flächenumverteilung und Geschwindigkeitsdämpfung (die Push-Seite). Push und Pull bedingen einander: Die Pull-Seite schafft die zumutbare Alternative, ohne die Restriktion politisch und sozial kaum vertretbar ist; restriktive Maßnahmen machen den Wechsel im Alltag naheliegender. Ohne begleitende Push-Maßnahmen bleibt der Verlagerungseffekt vieler Angebotsverbesserungen begrenzt. Die konkrete Ausgestaltung dieser restriktiven Instrumente wird gesondert behandelt; im Vordergrund steht hier die Angebots- und Vernetzungsseite.

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Warum kombinierte Strategien wirken – relative Erfolgsfälle der Verkehrsplanung in Europa

Der Artikel beschreibt die verkehrliche Entwicklung von Wien, Zürich, Utrecht und Houten sowie die jeweiligen verkehrsplanerischen und -politischen Entwicklungspfade, die zur Position dieser Städte als "relative Erfolgsfälle" geführt haben.

Der Reisezeit- und Preisnachteil als Umstiegshürde

Die zentrale Hürde beim Umstieg liegt im Alltag. Auf vielen Verbindungen ist das Auto schneller, jederzeit verfügbar und in der wahrgenommenen Kostenrechnung günstiger, da seine Fixkosten ohnehin gebunden sind und meist nur die Kraftstoffkosten berücksichtigt werden. Diese verzerrte Kostenwahrnehmung verstärkt den Nachteil des öffentlichen Verkehrs: Die Vollkosten des Autos – Anschaffung, Wertverlust, Versicherung und Steuer – werden als bereits getätigte Ausgaben ausgeblendet, während der Fahrpreis von Bus und Bahn bei jeder Fahrt unmittelbar sichtbar ist. Hinzu kommt eine unterschiedliche Akzeptanz: Hohe laufende Ausgaben für das eigene Auto werden hingenommen, während Tariferhöhungen im öffentlichen Verkehr auf größeren Widerstand stoßen. Der objektive Vergleich, bei dem die Vollkosten je Kilometer häufig zugunsten von Bus und Bahn ausfallen, dringt deshalb nur begrenzt durch. Zum Kostenbild tritt der Zeitnachteil hinzu: Dem Pkw steht im öffentlichen Verkehr eine Reisekette aus Fußweg, Wartezeit, Fahrt und Umstieg gegenüber. Reisezeitvergleiche zeigen, dass die Bahn vor allem auf gut ausgebauten Verbindungen mittlerer Länge konkurrenzfähig ist; in der Fläche fällt sie bei einer Tür-zu-Tür-Betrachtung jedoch häufig zurück. Reisezeit, Taktung und Zuverlässigkeit entscheiden damit ebenso über den Umstieg wie der Preis.

Stadt und Land: ein Erreichbarkeitsgefälle

Der öffentliche Verkehr sieht sich mit zwei sehr unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. In den Ballungsräumen geht es einerseits um die Ausweitung und Beschleunigung eines bereits tragfähigen Angebots und andererseits um die Verknüpfung der Verkehrsmittel. Hier ist der Umstieg vom Pkw realistisch und hängt vor allem von der Qualität, der Taktung und der Zuverlässigkeit ab. In den großen Metropolen entfielen im Jahr 2023 nur 33 Prozent der Wege auf den motorisierten Individualverkehr, während bereits 21 Prozent auf Bus und Bahn entfielen. Bundesweit waren es 53 bzw. 11 Prozent.[infas (2025)]

In ländlichen und suburbanen Räumen geht es dagegen zunächst um die Grunderschließung, also um ein Mindestmaß an Erreichbarkeit, das nicht vom eigenen Auto abhängig ist. Wie Siedlungsstruktur und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zusammenhängen, behandelt der Beitrag zu Stadtentwicklung und ländlichem Raum. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zur Qualität des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln in 685 europäischen Städten macht dieses Gefälle anhand von Erreichbarkeitskennzahlen vergleichbar.[Poelman u. a. (2020)] Die räumliche Differenzierung zieht sich somit durch den gesamten Beitrag – von den flexiblen Bedienformen über die Finanzierung bis hin zur Frage verbindlicher Bedienstandards.

Zwischenfazit

Bessere Erreichbarkeit als Maßstab

Eine Verkehrswende misst sich nicht an mehr Mobilität, sondern an besserer Erreichbarkeit bei geringerer Autoabhängigkeit. Das jeweils geeignete Verkehrsmittel ergibt sich aus der konkreten Verkehrsaufgabe und nicht aus dem Prestige eines Systems. Ein besseres Angebot allein verlagert wenig. Solange der Pkw schneller, jederzeit verfügbar und in der verzerrten Kostenwahrnehmung günstiger ist, erzielen erst kombinierte Pakete aus Angebotsverbesserung und restriktiven Instrumenten einen deutlichen Verlagerungseffekt. Wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind, zeigt der Modal Split: In den großen Metropolen entfallen 21 Prozent der Wege auf Bus und Bahn, bundesweit hingegen nur 11 Prozent. Die weitere Analyse folgt drei Leitachsen: ausbauen (Angebot und Qualität), vernetzen (Tarif, Digitalisierung, Sharing) und ermöglichen (Finanzierung, Personal, Steuerung).
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Schlüsselindikatoren der ÖPNV-Qualität in europäischen Städten

Die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission hat die ÖPNV-Qualität in 685 europäischen Stadträumen untersucht, darunter 106 deutsche, sieben österreichische und zwölf schweizerische Städte. Für 42 Räume wurden zudem Erreichbarkeitswerte und weitere Schlüsselindikatoren bestimmt. Im Beitrag sind die einzelnen Indikatoren mit ihren Vor- und Nachteilen bzw. Einschränkungen und die entsprechende Methodik dargelegt.

Vom ÖPNV zum vernetzten Mobilitätssystem: Grundlagen und Begriffe

In der politischen Debatte wird der öffentliche Verkehr oft als einheitliche Größe behandelt. Tatsächlich besteht er jedoch aus rechtlich, organisatorisch und technisch sehr unterschiedlichen Teilen. Die folgenden Abschnitte ordnen diese Teile anhand von fünf Fragen: Was gehört dazu, wer ist verantwortlich, welche Systeme leisten was, wie lassen sich Angebote verknüpfen und welche Begriffe werden häufig verwechselt?

Was gehört zum öffentlichen Verkehr?

Zum öffentlichen Verkehr zählen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der Personenfernverkehr (ÖPFV) sowie ergänzende Beförderungsangebote wie Taxen und flexible Bedarfsverkehre. Der ÖPNV umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Regionalbahn, Regional-Express und S-Bahn sowie den straßengebundenen und städtischen Nahverkehr mit Bus, Straßenbahn, Stadtbahn und U-Bahn. Zum Personenfernverkehr zählen insbesondere Fernzüge und Fernbusse.

Die Abgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr richtet sich nicht allein nach dem eingesetzten Verkehrsmittel. Maßgeblich sind vor allem die Funktion und die typische Reiseweite des Angebots. Als öffentlicher Personennahverkehr gelten allgemein zugängliche Verkehre, die überwiegend der Beförderung im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr dienen. Die häufig genannten Grenzen von 50 Kilometern bzw. einer Stunde sind dabei keine starren Obergrenzen für jede einzelne Fahrt. Sie dienen als rechtliches Abgrenzungskriterium: In der Mehrzahl der Beförderungsfälle darf die gesamte Reiseweite 50 Kilometer bzw. die Reisezeit eine Stunde nicht überschreiten.[§ 8 Abs. 1 PBefG][§ 1 Abs. 2 RegG]

Im öffentlichen Verkehr gibt es feste Linienangebote und flexible Bedienformen. Busse und Bahnen verkehren in der Regel nach einem veröffentlichten Fahrplan auf einer festgelegten Strecke. Bedarfsverkehre hingegen fahren nur, wenn zuvor eine Fahrt bestellt wurde. Der Begriff „On-Demand-Verkehr” ist dabei ein planerischer Oberbegriff und keine eigenständige rechtliche Verkehrsform. Zum öffentlich integrierten On-Demand-Verkehr gehört insbesondere der Linienbedarfsverkehr. Er fährt auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg innerhalb eines definierten Bediengebiets und verbindet festgelegte oder virtuelle Ein- und Ausstiegspunkte.[§ 44 PBefG]

Davon zu unterscheiden ist der gebündelte Bedarfsverkehr. Dabei werden mehrere zuvor bestellte Beförderungsaufträge, die ähnliche Wegstrecken umfassen, in einem Fahrzeug zusammengeführt. Er kann kommerziell betrieben werden und wird häufig als Ridepooling bezeichnet. Ridehailing beschreibt dagegen zunächst nur die meist appbasierte Vermittlung einer individuellen Fahrt, beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen. Ridehailing stellt keine eigenständige Verkehrsform des Personenbeförderungsgesetzes dar.[§ 50 PBefG]

Fahrzeugsharing gehört im engeren Sinne nicht zur öffentlichen Personenbeförderung. Beim Carsharing, Bikesharing und bei geteilten E-Tretrollern nutzen die Kundinnen und Kunden das Fahrzeug selbst. Diese Angebote können dennoch ein wichtiger Bestandteil eines vernetzten Mobilitätssystems sein. Sie ergänzen den Zugang zu Bus und Bahn, überbrücken die erste und letzte Meile und können in bestimmten Situationen einen privaten Pkw ersetzen. Ob diese Wirkung eintritt, hängt jedoch stark von der Angebotsform, dem Standort und dem jeweils ersetzten Verkehrsmittel ab.[Arbeláez Vélez (2024)]

Öffentlicher Verkehr und Sharing: Angebotsformen im Vergleich
Angebotsform Fahrplan und Route Organisation Typisches Einsatzfeld Abgrenzung
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Fester Fahrplan und feste Strecke Durch die Länder bzw. regionale Aufgabenträger bestellt; Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln, weiteren öffentlichen Mitteln und Fahrgeldeinnahmen S-Bahn, Regionalbahn und Regional-Express auf städtischen und regionalen Verbindungen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs; vom überwiegend eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehr zu unterscheiden
Bus, Straßenbahn, Stadtbahn und U-Bahn Überwiegend feste Linien und veröffentlichte Fahrpläne Meist durch kommunale oder regionale Aufgabenträger geplant und bestellt; teilweise eigenwirtschaftlich betrieben Städtischer, vorstädtischer und regionaler Nahverkehr Bildet zusammen mit dem SPNV das feste Grundnetz des öffentlichen Personennahverkehrs
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) Fester Fahrplan und feste Strecke Überwiegend eigenwirtschaftlicher Betrieb auf unternehmerisches Risiko Mittlere und große Entfernungen mit ICE, Intercity und anderen Fernzügen Wird anders als der SPNV grundsätzlich nicht durch öffentliche Aufgabenträger bestellt
Fernbus Fester Fahrplan und feste Linie Eigenwirtschaftlicher und liberalisierter Verkehrsmarkt Städteverbindungen über größere Entfernungen Kurze innerregionale Verbindungen sind zum Schutz des Nahverkehrs grundsätzlich ausgeschlossen; gesetzliche Ausnahmen sind möglich
Linienbedarfsverkehr – On-Demand-ÖPNV Fahrt nur auf vorherige Bestellung und ohne festen Linienweg; Bediengebiet, Bedienzeiten sowie Ein- und Ausstiegspunkte sind festgelegt Teil des öffentlichen Linienverkehrs und durch den zuständigen Aufgabenträger plan- und bestellbar Ländliche Räume, Randzeiten sowie Zu- und Abbringer zum vertakteten Bus- und Bahnnetz Öffentlich integrierte Form des On-Demand-Verkehrs; trotz der Bezeichnung nicht an einen festen Linienweg gebunden
Gebündelter Bedarfsverkehr – kommerzielles Ridepooling Keine feste Linie; mehrere vorher bestellte Beförderungsaufträge werden entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt Genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr, meist appbasiert und kommerziell betrieben Flexible Direktverbindungen innerhalb eines festgelegten Bediengebiets Rechtlich vom Linienbedarfsverkehr, vom Taxi und vom Mietwagenverkehr zu unterscheiden
Taxi, Mietwagen und Ridehailing Individuelle Fahrt ohne festen Fahrplan oder Linienweg Genehmigungspflichtige Personenbeförderung; Taxi- und Mietwagenverkehr unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Pflichten Direkte Tür-zu-Tür-Fahrten und ergänzende Erschließung außerhalb des festen Liniennetzes Ridehailing bezeichnet die meist appbasierte Vermittlung einer Fahrt und keine eigenständige rechtliche Verkehrsform
Fahrzeugsharing Keine Personenbeförderung; die Nutzer führen das Fahrzeug selbst Stationsbasiert, kombiniert oder als Free-Floating-Angebot organisiert Carsharing, Bikesharing und geteilte E-Tretroller für einzelne Wege sowie die erste und letzte Meile Kann den öffentlichen Verkehr ergänzen, ist aber selbst kein öffentlicher Linien- oder Bedarfsverkehr

Die Angebote unterscheiden sich also nicht nur in Bezug auf das Fahrzeug, sondern auch in Bezug auf Fahrplan- und Routenbindung, Buchungsform, Finanzierung und verkehrliche Funktion. Der öffentlich bestellte Nahverkehr soll eine verlässliche Grundversorgung gewährleisten und ist deshalb nicht allein von der kurzfristigen Wirtschaftlichkeit einzelner Verbindungen abhängig. Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Leistungen des ÖPNV ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich verankert.[§ 1 Abs. 1 RegG][§ 8 Abs. 3 PBefG] Der Fernverkehr wird dagegen überwiegend eigenwirtschaftlich betrieben und konzentriert sich stärker auf nachfragestarke Relationen.

Flexible Bedienformen können das feste Liniennetz insbesondere zu verkehrsschwachen Zeiten und in dünn besiedelten Räumen ergänzen. Ihr Erfolg hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Bediengebiet, den Buchungsmöglichkeiten, den Wartezeiten, der Tarifintegration und der Akzeptanz potenzieller Nutzer:innen ab. Untersuchungen zeigen, dass die Umstellung einer festen Linie auf Bedarfsverkehr nicht automatisch zu einer besseren Verkehrsbedienung führt. Trotz geringerer Betriebskosten kann sie mit einem deutlichen Rückgang der Fahrgastzahlen verbunden sein.[Schasché et al. (2022)][Coutinho et al. (2020)] Wo eine ausreichende und gebündelte Nachfrage besteht, sind vertaktete Bus- und Bahnangebote weiterhin das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs.

Auch Sharing-Angebote entfalten nicht automatisch eine positive verkehrliche oder ökologische Wirkung. Zwar kann Carsharing den privaten Fahrzeugbesitz und die Pkw-Nutzung verringern, je nach Form und Einsatzbedingungen kann es jedoch auch Wege des öffentlichen Verkehrs oder der aktiven Mobilität ersetzen. Bei geteilten E-Tretrollern zeigen internationale Untersuchungen, dass häufig vor allem Fußwege und Fahrten mit Bus und Bahn substituiert werden. Der Anteil ersetzter Pkw-Fahrten unterscheidet sich dabei stark zwischen den Städten.[Arbeláez Vélez (2024)][Wang et al. (2023)] Die Wirkung hängt somit von der Angebotsform, der räumlichen Verteilung, der Preisgestaltung, der Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr sowie der kommunalen Regulierung ab. Diese Zusammenhänge werden im Abschnitt „Sharing und intermodale Verknüpfung“ vertieft.

Die verschiedenen Angebotsformen folgen somit unterschiedlichen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Logiken. Um ihre Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, wer den öffentlichen Verkehr plant, finanziert und betreibt.

Wer plant und bezahlt ihn?

Der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und somit eine staatliche Aufgabe zur Sicherstellung der Grundversorgung. Verantwortlich dafür sind die Aufgabenträger. Verkehrsverbünde fassen mehrere Verkehrsunternehmen unter einem gemeinsamen Tarif und abgestimmten Fahrplänen zusammen, sodass Fahrgäste mit einem Ticket über Unternehmensgrenzen hinweg fahren können. Diese Aufgabenteilung aus politischer Bestellung, unternehmerischer Durchführung und verbundweiter Tarifierung prägt die Finanzierungs- und Wettbewerbsfragen, die in den Abschnitten Recht, Zuständigkeit und Finanzierung, sowie Schiene und Finanzierung des Ausbaus behandelt werden.

Definition

Aufgabenträger

Aufgabenträger sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, bestellen und mitfinanzieren. Im Schienenpersonennahverkehr sind das die Länder oder von ihnen beauftragte Zweckverbände und Landesgesellschaften. Im straßengebundenen ÖPNV sind es meist die Kreise, die kreisfreien Städte oder regionale Zusammenschlüsse. Ob der ÖPNV für sie eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe ist, regelt das jeweilige ÖPNV-Gesetz des Landes.[§ 1 Abs. 2 RegG]

Welche Systeme leisten was?

Welches Verkehrsmittel sich für eine bestimmte Aufgabe eignet, hängt davon ab, welche Verkehrsmenge es je Stunde und Richtung bewältigt und mit welchem Aufwand. Die folgenden Werte sind theoretische Größen, die die Verhältnisse verdeutlichen. Im Betrieb liegen sie niedriger.

Leistungsfähigkeiten öffentlicher Verkehrsmittel
Verkehrssystem Kapazität je Stunde und Richtung Infrastruktur und Betriebsform Relativer Investitionsaufwand Typischer Einsatzbereich
Pkw-Fahrstreifen
Vergleichsgröße
rund 2.800 Personen bei einer Besetzung von 1,5 Personen je Pkw Fahrstreifen im allgemeinen Straßenverkehr; Leistungsfähigkeit abhängig von Knotenpunkten, Abbiegevorgängen und Störungen keine direkte Vergleichbarkeit; erheblicher Flächenbedarf Referenzwert für den Vergleich der Beförderungsleistung
Bus mit Bevorrechtigung rund 4.500 bis 6.000 Personen Dichte Zugfolge, größere Fahrzeuge, eigene Fahrstreifen oder konsequente Bevorrechtigung an Knotenpunkten niedrig bis mittel Schwach bis mittel belastete städtische und regionale Korridore
Bus Rapid Transit (BRT) rund 10.000 bis über 40.000 Personen; stark von der Ausbaustufe abhängig Eigene Trasse, leistungsfähige Haltestellen, schneller Fahrgastwechsel und gegebenenfalls Überholmöglichkeiten mittel Stark belastete Buskorridore, auf denen eine hohe Kapazität vergleichsweise schnell geschaffen werden soll
Straßenbahn rund 8.000 bis 14.000 Personen Eigener oder besonderer Bahnkörper; abschnittsweise Führung im Straßenraum und höhengleiche Kreuzungen mittel bis hoch Dichte städtische Korridore mit dauerhaft hoher Nachfrage
Stadtbahn rund 10.000 bis 20.000 Personen Überwiegend eigener Bahnkörper; teilweise Tunnel- oder Hochbahnabschnitte, aber nicht vollständig kreuzungsfrei hoch Stark belastete Stadtachsen und Verbindungen zwischen Zentrum und Umland
U-Bahn rund 30.000 Personen, je nach Zuglänge und Takt auch mehr Vollständig vom übrigen Verkehr getrennte und kreuzungsfreie Trasse im Tunnel, aufgeständert oder ebenerdig sehr hoch Hochbelastete Hauptachsen großer Städte und Ballungsräume
S-Bahn rund 40.000 Personen, je nach System und Zugfolge auch mehr Leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur mit langen Zügen; teilweise Abhängigkeiten vom Regional-, Fern- und Güterverkehr hoch bis sehr hoch Regionale Hauptachsen und Verbindungen zwischen Umland, Stadtteilen und Zentren

Hinweis: Die Kapazitätswerte sind theoretische Größenordnungen und keine festen Systemgrenzen. Die tatsächlich im Betrieb erreichbare Leistung hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, dem Takt, den Aufenthaltszeiten an den Haltestellen, den Knotenpunkten, der Auslastung und der baulichen Unabhängigkeit ab.

Ein Vergleich macht die Größenordnungen deutlich: Ein einzelner Pkw-Fahrstreifen befördert bei üblicher Besetzung mit etwa 1,5 Personen rund 2.800 Menschen pro Stunde. Eine Straßenbahn auf eigenem Gleiskörper transportiert das Drei- bis Fünffache, eine U-Bahn das Zehnfache und eine S-Bahn sogar noch mehr.[Bundestag WD (2024)]

Entgegen der landläufigen Meinung ist nicht der Tunnel, sondern der vollständig unabhängige, kreuzungsfreie Bahnkörper das entscheidende Merkmal der U-Bahn. Rechtlich ist die U-Bahn eine Bahn nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die ausschließlich auf eigener, vom übrigen Verkehr getrennter Trasse verkehrt und sich mit keinem anderen Verkehrsmittel höhengleich kreuzt.[§ 4 Abs. 2 PBefG][§ 16 BOStrab][VDV – Definition U-Bahn] Diese Trasse kann im Tunnel, ebenerdig oder als Hochbahn verlaufen. Erst die Kreuzungsfreiheit ermöglicht hohe Reisegeschwindigkeiten und dichte Zugfolgen und ist zugleich Voraussetzung für einen vollautomatischen Betrieb. Die Stadtbahn nutzt überwiegend besondere, aber nicht durchgängig kreuzungsfreie Bahnkörper und mischt sich abschnittsweise unter den Straßenverkehr. Die Straßenbahn fährt dagegen großenteils im Straßenraum. Gerade diese Unabhängigkeit erklärt die Kosten: Ein kreuzungsfreier Bahnkörper erfordert Tunnel oder Hochbahnen und damit den mit Abstand höchsten Investitionsaufwand je Kilometer. Deshalb rechnet sich die U-Bahn nur auf hochbelasteten Achsen.

Die Leistungsfähigkeit des Busverkehrs ist besonders breit gefächert. Ein einfacher Bus auf eigener Spur bewegt sich im oben genannten Bereich. Ein Bus-Rapid-Transit-System kann dagegen durch eigene Trassen, Überholmöglichkeiten, Haltestellen mit Fahrscheinkauf vor dem Einstieg und lange Gelenkbusse weit mehr leisten. Während Lehrbücher die Kapazität von BRT lange bei rund 20.000 Personen je Stunde und Richtung ansetzten, erreicht das System TransMilenio in Bogotá gemessene 43.000 und rechnerisch bis zu 48.000 Personen.[Hidalgo u. a. (2013)] BRT bezeichnet somit keinen festen Kapazitätswert, sondern reicht je nach baulichem Ausbau von einer einfachen Buslinie bis nahe an die Leistung einer U-Bahn – zu deutlich geringeren Baukosten, allerdings mit höherem Personal- und Flächenaufwand im oberen Leistungsbereich.

Die laufenden Betriebskosten von Bus und Schiene liegen jeweils deutlich unter 0,50 Euro je Personenkilometer.[Bundestag WD (2024)] Die Magnetschwebebahn fällt aus diesem Vergleich heraus. Sie ist mit dem vorhandenen Schienen- und Straßenbahnnetz nicht kompatibel, benötigt eine durchgehend eigene Infrastruktur und blieb weltweit bislang ein Nischensystem, etwa als Flughafenanbindung in Shanghai. Das deutsche Transrapid-Projekt zur Anbindung des Münchner Flughafens wurde 2008 aufgegeben, nachdem sich die Baukosten von erwarteten 1,85 Milliarden Euro auf bis zu 3,4 Milliarden Euro erhöht hatten.[Bayerischer Landtag (2008)] Auch das neuere Transport System Bögl (TSB) ändert an dieser Grundfrage nur teilweise etwas, da es nicht als Hochgeschwindigkeitsbahn, sondern als automatisiertes Nahverkehrssystem auf eigener Trasse konzipiert ist. Eine 2021 vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie sah in einigen Einsatzfeldern Vorteile gegenüber U-, S- und Straßenbahn.[BMVI/TTK (2021)] Erfahrungen aus einem Regelbetrieb in Deutschland, die die Kosten, den Betrieb und die langfristige Instandhaltung belegen, liegen jedoch bislang nicht vor. Die Untersuchung in Nürnberg zeigt zudem das Problem der Systemtrennung: Das TSB erwies sich dort zwar als technisch machbar und ähnlich teuer wie die geplante Straßenbahnverlängerung, schnitt aber wegen des zusätzlichen Umstiegs verkehrlich schwächer ab als eine durchgebundene Straßenbahn.[PTV/TTK (2024)]

Wie werden Angebote verknüpft?

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, legt selten nur eine einzelne Fahrt zurück, sondern eine ganze Reisekette: den Weg zur Haltestelle, die Wartezeit, die Fahrt selbst, gegebenenfalls einen oder mehrere Umstiege und den Weg vom Ausstieg zum Ziel. Für die Bewertung eines Angebots ist diese Tür-zu-Tür-Betrachtung maßgeblich, denn die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Ein dichter Takt nützt beispielsweise wenig, wenn der Weg zur Haltestelle lang ist oder ein unzuverlässiger Anschluss die Kette reißen lässt.

In der Verkehrswissenschaft werden die Belastungen entlang dieser Kette als Widerstände bezeichnet. Empirische Studien haben gezeigt, dass Geh- und Wartezeiten etwa doppelt so belastend empfunden werden wie die gleiche Zeit im Fahrzeug.[Wardman (2004)] Noch stärker wirkt der Umstieg: Über die zusätzliche Geh- und Wartezeit hinaus empfinden Fahrgäste die Unterbrechung der Reise als zusätzliche Belastung. Dieser reine Umsteigewiderstand entspricht Schätzungen zufolge einer Verlängerung der Fahrzeit um 15 bis 18 Minuten. Eine Verbindung mit Umstieg muss also erheblich schneller sein als eine direkte Verbindung, um als gleichwertig wahrgenommen zu werden.[García-Martínez u. a. (2018)]

Maßnahmen, die über die reine Fahrzeit hinausgehen, steigern den Nutzen eines Angebots. Dazu gehören kurze, sichere Zugangswege, verlässliche Anschlüsse, Echtzeitinformationen und komfortable Umsteigeanlagen.

Umstiege um jeden Preis zu vermeiden, wäre dennoch falsch. Ein Netz ohne Umsteigemöglichkeiten müsste jede Verbindung direkt bedienen und wäre entsprechend grobmaschig und selten. Leistungsfähige Netze setzen deshalb bewusst auf Umstiege, senken aber deren Widerstand, indem sie dichte Takte, abgestimmte Anschlüsse und kurze Wege am Knotenpunkt gewährleisten. Der integrale Taktfahrplan, wie er im Abschnitt Schiene und Deutschlandtakt beschrieben wird, zielt im Kern darauf ab, den Umsteigewiderstand im gesamten Netz gering zu halten.

Wichtige Begriffe

Multimodalität

Multimodalität bezeichnet die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel auf mehreren Wegen innerhalb einer Woche, wobei mal das Rad, mal die Bahn und mal das Auto genutzt werden.

Intermodalität

Intermodalität ist die Verkettung mehrerer Verkehrsmittel innerhalb eines einzigen Weges.

"Mobility as a Service“ (MaaS)

MaaS bündelt Angebote digital, indem Informationen, Buchung und Bezahlung über Anbietergrenzen hinweg in einem Zugang zusammengeführt werden. Die Integrationsstufen reichen dabei von der reinen Information über die gemeinsame Buchung und Bezahlung bis hin zu Pauschalangeboten.

Ridesharing

Beim Ridesharing wird eine ohnehin stattfindende Fahrt geteilt: Der Fahrer verfolgt ein eigenes Ziel und nimmt gegen Kostenbeteiligung weitere Personen mit.

Rideselling

Rideselling bezeichnet die kommerzielle Vermittlung einer Fahrt, die ausschließlich dem Gelderwerb dient. Rechtlich ist dies eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz und unterliegt somit den entsprechenden Pflichten, wie etwa der Konzession oder der Rückkehrpflicht für Mietwagen.

Barrierefreiheit als Grundbegriff

Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Verkehr. Seit 2013 verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz die Nahverkehrspläne, das Ziel zu verfolgen, bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. Ausnahmen sind zulässig, sofern sie im Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden.[§ 8 Abs. 3 S. 3 und 4 PBefG] Wie weit die Praxis von diesem Ziel entfernt ist, zeigt der Abschnitt Qualität und Barrierefreiheit.

Zwischenfazit

Verbund aus einzelnen Bausteinen

Der öffentliche Verkehr ist kein einzelnes System, sondern ein Verbund aus bestellten und eigenwirtschaftlichen, festen und flexiblen Angeboten. Die einzelnen Systeme unterscheiden sich vor allem in ihrer Kapazität: So befördert ein Pkw-Fahrstreifen theoretisch rund 2.800 Personen pro Stunde und Richtung, ein Bus auf eigener Spur 4.500 bis 6.000, eine Straßenbahn 8.000 bis 14.000 und eine S-Bahn etwa 40.000 Personen. Entscheidend ist jedoch nicht das Nebeneinander möglichst vieler Verkehrsmittel, sondern ihre Verknüpfung zu einer belastbaren Reisekette. Der reine Umsteigewiderstand beträgt Schätzungen zufolge 15 bis 18 Minuten zusätzliche Fahrzeit. Kurze Wege, verlässliche Anschlüsse und Barrierefreiheit bei Umstiegen wirken deshalb stärker als eine weitere Direktverbindung.

Siedlungsstruktur und Erreichbarkeit: der unterschätzte Hebel

Für die Erreichbarkeit ist neben dem Verkehrsangebot auch die Lage der Ziele entscheidend. Die Siedlungsstruktur ist somit ein wichtiger Faktor für die Verkehrswende, der in der Debatte über Fahrzeuge und Fahrpläne häufig übersehen wird. Jede Entscheidung über die Nutzung von Flächen ist faktisch auch eine Verkehrsentscheidung. Dieser Zusammenhang wirkt in beide Richtungen: Ein gutes Verkehrsangebot macht Standorte attraktiv und eine kompakte Siedlung ermöglicht wiederum ein gutes Verkehrsangebot.

Dichte entscheidet über die Tragfähigkeit

Ein attraktiver öffentlicher Verkehr lässt sich erst ab einer gewissen Bevölkerungsdichte wirtschaftlich betreiben. Je dichter und durchmischter ein Gebiet bebaut ist, desto mehr Fahrgäste erreicht eine Linie auf gegebener Länge und desto eher trägt sich ein attraktiver Takt. Eine Meta-Analyse von Ewing und Cervero zeigt jedoch, dass nicht allein die Dichte, sondern ihr Zusammenspiel mit Nutzungsmischung, Wegenetz und Haltestellennähe das Verkehrsverhalten prägt. Maßgeblich sind fünf Elemente: Dichte, Mischung, Gestaltung, Zielerreichbarkeit und Haltestellennähe.[Agora Verkehrswende (2021)] Derselbe Angebotsausbau wirkt deshalb je nach Siedlungsstruktur sehr unterschiedlich.

Wie stark sich dies auf die Nutzung auswirkt, zeigt der ÖV-Atlas des Thinktanks Agora Verkehrswende: In Städten mit weniger als 300 Abfahrten je Quadratkilometer und Tag werden oft weniger als zehn Prozent der Wege mit Bus und Bahn zurückgelegt, während ein als gut bewertetes Angebot bei etwa 1 000 Abfahrten liegt.[Agora Verkehrswende (2021)]

Unterhalb einer gewissen Dichte wird der öffentliche Verkehr häufig eher zur Grundversorgung für Menschen ohne Auto als zur konkurrenzfähigen Alternative für die Mehrheit der Wege.

Zersiedelung, Erschließung und die Entwicklung am Knoten

Eine verteilte Bebauung kehrt diesen Zusammenhang ins Negative um. Sie verlängert die Linienwege, senkt die Auslastung und verteuert sowohl den Bau der Erschließung als auch den laufenden Betrieb. Dadurch werden attraktive Takte unbezahlbar. Dabei hängen die Kosten der Erschließung stark von Bauweise und Lage ab. Eine flächensparende und gut angebundene Bebauung ist deutlich günstiger zu erschließen als ein freistehendes Einfamilienhaus am Siedlungsrand.

Zum Weiterlesen

Erschließungskosten nach Bautypologie und Lage

Die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum wird durch eine Reduktion der Infrastruktur- und Erschließungskosten erleichtert. Diese sind maßgeblich von der Lage und der geplanten Dichte abhängig. Durch eine kluge und vorausschauende Planung können die Baukosten gesenkt werden, wodurch Wohnen für breite Kreise der Bevölkerung erschwinglich bleibt.

Daraus ergibt sich der Ansatz der an Bahnhöfen und Haltestellen orientierten Siedlungsentwicklung (Transit-Oriented Development): Neue Wohn- und Arbeitsstandorte sollten dort entstehen, wo bereits ein leistungsfähiges Verkehrsangebot besteht oder mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden kann. Dies ist in der Nähe von Bahnhöfen, Haltestellen und Achsen des öffentlichen Verkehrs der Fall. Erst diese räumliche Voraussetzung sorgt dafür, dass der Ausbau und die Vernetzung des Angebots ihre volle Wirkung entfalten können. Da sich die Siedlungsstruktur nur über Jahrzehnte verändert, ist sie kurzfristig eine Randbedingung, der sich das Verkehrsangebot anpassen muss. Langfristig ist sie jedoch einer der wirksamsten Hebel überhaupt. Der Beitrag zur Siedlungs- und Flächenentwicklung vertieft die Zusammenhänge zwischen ÖPNV-orientierter Entwicklung, Nachverdichtung, Stellplatzregelungen und der Stadt der kurzen Wege.

Zwischenfazit

Siedlungsstruktur als langfristiger Hebel

Die Siedlungsstruktur entscheidet darüber, ob sich ein attraktives Angebot überhaupt tragen lässt. Der ÖV-Atlas von Agora Verkehrswende zeigt diesen Zusammenhang: Unterhalb von rund 300 Abfahrten je Quadratkilometer und Tag liegt der Anteil von Bus und Bahn an den Wegen häufig unter zehn Prozent. Ein als gut bewertetes Angebot liegt dagegen bei etwa 1.000 Abfahrten. Verstreute Bebauung verlängert die Linienwege, senkt die Auslastung und verteuert Erschließung sowie Betrieb. Eine an Bahnhöfen und ÖV-Achsen ausgerichtete Siedlungsentwicklung ist deshalb der wirksamste Hebel – allerdings einer, der erst über Jahrzehnte greift und den Ausbau des Angebots nicht ersetzt.

Recht, Zuständigkeit und Finanzierungsarchitektur

In Deutschland wird der öffentliche Verkehr nicht von einer einzigen Stelle aus geplant und finanziert. Bund, Länder, kommunale und regionale Aufgabenträger, Kommunen, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Hinzu kommen Vorgaben der Europäischen Union bezüglich der Vergabe, öffentlicher Ausgleichsleistungen, Fahrgastrechte und der Beschaffung von Fahrzeugen. Diese Arbeitsteilung ermöglicht zwar regional angepasste Angebote, erschwert jedoch eine einheitliche und langfristige Steuerung.

Wer ist für den öffentlichen Verkehr zuständig?

Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich verankert. Welche Stellen diese Aufgabe wahrnehmen, wird durch das jeweilige Landesrecht bestimmt.[§ 1 Abs. 1 und 2 RegG]

Im Schienenpersonennahverkehr sind die Aufgabenträger für die Entwicklung des Verkehrsangebots, die Vergabe der Verkehrsleistungen und den Abschluss mehrjähriger Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig. In diesen Verträgen werden unter anderem das Fahrplanangebot, die Fahrzeuganforderungen, die Kapazitäten, die Qualitätsstandards, die Vergütung sowie Bonus- und Malusregelungen festgelegt.

Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit öffentlichem Personennahverkehr auf der Straße sind die von den Ländern benannten Behörden zuständig. Sie definieren die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, dessen Umweltverträglichkeit und die verkehrsmittelübergreifende Integration in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Dieser muss auch die Belange mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Menschen berücksichtigen.[§ 8 Abs. 3 S. 1–8 PBefG]

Die Verkehrsunternehmen erbringen die bestellten oder genehmigten Leistungen und sind für den täglichen Betrieb, das Personal, die Fahrzeuge sowie die Instandhaltung verantwortlich. Im Schienenpersonennahverkehr beschaffen einige Länder die Fahrzeuge inzwischen selbst oder über landeseigene Gesellschaften. Diese sind häufig in einem einheitlichen Design gestaltet und es wurden zentral Wartungsverträge vergeben. Die Fahrzeuge werden den Verkehrsunternehmen für den Betrieb zur Verfügung gestellt. Verkehrsverbünde bündeln mehrere Aufgabenträger und Unternehmen zu einem für Fahrgäste möglichst einheitlichen System. Sie koordinieren insbesondere Tarife, Fahrpläne, Fahrgastinformationen, Vertrieb und die Einnahmenaufteilung. Ihre institutionelle Stellung unterscheidet sich jedoch zwischen den Regionen.

Wie werden Betrieb und Ausbau des öffentlichen Verkehrs finanziert?

Den Ländern stehen jährlich Regionalisierungsmittel aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu. Damit leistet der Bund einen Finanzierungsbeitrag zu einer Aufgabe der Länder. Zugleich sind die Länder gemäß § 5 Abs. 1 RegG verpflichtet, angemessene eigene Beiträge zur Finanzierung des ÖPNV zu leisten.[§ 5 Abs. 1 RegG]

Im Jahr 2025 stellte der Bund insgesamt rund 11,56 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln bereit.[BMV (2026)] Der gesetzliche Grundbetrag steigt von 2023 bis einschließlich 2031 jährlich um drei Prozent. Gleiches gilt für den zusätzlichen Betrag zugunsten von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.[§ 5 Abs. 2-4 sowie Abs. 5-7 RegG]

Die Länder verwenden die Regionalisierungsmittel vor allem für die Bestellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr. Daneben können sie damit, abhängig vom jeweiligen Landesrecht und Finanzierungssystem, weitere Aufgaben des schienen- und straßengebundenen ÖPNV unterstützen.[BMV (2026)]

Definition

Trassenpreis und Trassenpreisbremse

Der Trassenpreis ist das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes an den Infrastrukturbetreiber zahlen. Er wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die 2016 eingeführte Trassenpreisbremse begrenzt den jährlichen Anstieg dieser Entgelte im Nahverkehr auf die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel, damit die Entgelte die Bestellbudgets der Länder nicht übersteigen.[§ 37 ERegG]

Ein Teil der Regionalisierungsmittel fließt in Form von Trassen- und Stationsentgelten an die Infrastrukturbetreiber zurück. Da die Trassenpreisbremse die Kostensteigerungen im Nahverkehr deckelte, wurden Kostensteigerungen der DB InfraGO, die darüber hinausgingen, vor allem im Fern- und Güterverkehr verursacht.[Bundesnetzagentur (2026b)] Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung jedoch am 19. März 2026 für unionsrechtswidrig erklärt, da sie die Entgeltbildung zu stark vorgibt und die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers einschränkt.[EuGH, C-770/24] Die Bundesnetzagentur hat daraufhin die Trassenentgelte für 2026 im Juli 2026 neu genehmigt. Der Nahverkehr zahlt rund 400 Millionen Euro mehr, während der Fern- und Güterverkehr in ähnlicher Größenordnung entlastet werden. Über die Entgelte für das Jahr 2025 entscheidet die Bundesnetzagentur gesondert.[Bundesnetzagentur (2026b)] Die Länder fordern vom Bund, die Mehrkosten etwa über höhere Regionalisierungsmittel auszugleichen und das Trassenpreissystem grundlegend zu reformieren.[BR-Drs. 387/26] Ohne einen solchen Ausgleich müssen die Aufgabenträger die zusätzlichen Kosten aus ihren Bestellbudgets decken, was unmittelbar zu Lasten des Zugangebots gehen kann. Wer die Mehrkosten dauerhaft trägt, ist politisch noch offen.

Bus- und Straßenbahnverkehre werden vor allem aus Fahrgeldeinnahmen, kommunalen Zuschüssen, Landesmitteln und weiteren Ausgleichszahlungen finanziert. Kommunale Verkehrsunternehmen gleichen ihre Verluste teilweise über den steuerlichen Querverbund mit Gewinnen anderer kommunaler Tätigkeiten aus. Wo ein solcher Querverbund fehlt oder die Erträge anderer Sparten zurückgehen, steigt die unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte.

Die Finanzierung der Infrastruktur ist vom laufenden Betrieb zu unterscheiden. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ermöglicht Bundesfinanzhilfen für den Bau und Ausbau von Verkehrswegen, darunter Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie nicht bundeseigene Eisenbahnen. Darüber hinaus sind Reaktivierungen, Grunderneuerungen und weitere im Gesetz aufgeführte Vorhaben förderfähig.[§ 2 Abs. 1–3 GVFG]

Bei zentralen Fördertatbeständen kann der Bund bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen. Für andere Vorhabentypen gelten Förderquoten von bis zu 90, 60 oder 50 Prozent. Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 1 GVFG und bestimmten Eisenbahnvorhaben sind Planungskosten pauschal in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten förderfähig.[§ 4 Abs. 1 und 4 GVFG]

Im Jahr 2025 standen über das GVFG zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steigt seit 2026 jährlich um 1,8 Prozent.[§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 GVFG]

Mehr Bundesmittel führen jedoch nicht automatisch zu mehr gebauten Projekten. Länder, Kommunen und Vorhabenträger müssen Eigenanteile aufbringen, Planungen finanzieren und genehmigungsfähige Vorhaben vorbereiten. Fehlen Planungskapazitäten, politische Beschlüsse, Flächen oder kommunale Kofinanzierung, können selbst bereitstehende Investitionsmittel nicht unmittelbar in zusätzliche Verkehrsangebote umgesetzt werden.

Welche Steuerungsfunktion hat das Personenbeförderungsgesetz?

Das Personenbeförderungsgesetz bildet den zentralen Rechtsrahmen für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Es legt die zulässigen Verkehrsformen fest und regelt vor allem den Marktzugang: Wer Linien- oder Gelegenheitsverkehr anbieten möchte, benötigt grundsätzlich eine Genehmigung. Damit bestimmt das Gesetz, unter welchen Voraussetzungen Verkehrsunternehmen tätig werden dürfen und welche Behörden den Markt beaufsichtigen.[§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 PBefG]

Definition

Eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehr

Eigenwirtschaftlich ist ein Verkehr, dessen Kosten durch Fahrgeldeinnahmen, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften und sonstige Unternehmenserträge gedeckt werden. Gemeinwirtschaftlich ist ein Verkehr, den eine zuständige Behörde über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestellt und dessen Mehrkosten sie ausgleicht..[§ 8 Abs. 4 PBefG][VO (EG) Nr. 1370/2007]

Das PBefG verbindet für den öffentlichen Personennahverkehr eigenwirtschaftliche Verkehrsangebote mit der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht durch eigenwirtschaftliche Leistungen sichergestellt werden kann, darf die zuständige Behörde allgemeine Vorschriften erlassen oder einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben. Wer dafür zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht. Grundsätzlich soll die zuständige Behörde mit dem Aufgabenträger übereinstimmen.[§ 8 Abs. 4 und § 8a Abs. 1 PBefG]

Der Nahverkehrsplan dient dabei als planerischer Maßstab. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung des Angebots und kann Anforderungen an den Umfang, die Qualität, die Umweltstandards, die Barrierefreiheit und die Verknüpfung der Verkehrsmittel enthalten. Bewerben sich mehrere Unternehmen um dieselbe oder eine weitgehend vergleichbare Verkehrsleistung, ist die Genehmigung dem Unternehmen mit dem besten Angebot zu erteilen. Dabei sind die Festlegungen des Nahverkehrsplans besonders zu berücksichtigen.[§ 8 Abs. 3 und § 13 Abs. 2b PBefG]

Mit der Genehmigung entstehen zugleich auch Verpflichtungen. So muss das Unternehmen den genehmigten Betrieb aufnehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung entsprechend den öffentlichen Verkehrsinteressen aufrechterhalten. Grundsätzlich besteht zudem eine Beförderungspflicht, sofern die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Mitnahme mit den eingesetzten Verkehrsmitteln möglich ist und keine unabwendbaren Hindernisse entgegenstehen.[§ 21 Abs. 1 und § 22 PBefG]

Für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr sieht das Gesetz jeweils unterschiedliche Pflichten sowie kommunale Eingriffsmöglichkeiten vor. Diese Unterschiede wurden bereits im Grundlagenabschnitt erläutert. Für die Finanzierungs- und Zuständigkeitsarchitektur ist vor allem entscheidend, dass die gewählte Verkehrsform bestimmt, welche Genehmigungsvoraussetzungen, Betriebsregeln und Steuerungsmöglichkeiten gelten.

Das PBefG ist somit mehr als nur ein Katalog von Verkehrsformen. Es bildet die Schnittstelle zwischen unternehmerischem Wettbewerb und öffentlicher Gewährleistungsverantwortung: Während Verkehrsunternehmen die Leistungen erbringen, sollen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden sicherstellen, dass eine ausreichende, verlässliche und an den Nahverkehrsplänen ausgerichtete Verkehrsbedienung entsteht

Wie verändert das Deutschlandticket die Finanzierung?

Die Länder haben am 1. Mai 2023 das im gesamten öffentlichen Personennahverkehr Deutschlands gültige Deutschlandticket eingeführt. Es ist digital erhältlich und wird als monatlich kündbares Abonnement angeboten.[§ 9 Abs. 1 RegG]

Für die Kalenderjahre 2023 bis 2030 stellt der Bund den Ländern jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die finanziellen Nachteile auszugleichen, die durch das Deutschlandticket entstehen.[§ 9 Abs. 2 RegG] Die Länder beteiligen sich ebenfalls mit jährlich 1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung.[Bundesregierung (2026)]

Seit März 2026 gibt es für die jährliche Preisfortschreibung einen bundeseinheitlichen Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat.[VMK (2026), TOP 5.2] Auf dieser Grundlage wurde der Preis für das Jahr 2027 erstmals Ende September 2026 festgelegt: Ab dem 1. Januar 2027 kostet das Ticket 66,80 Euro im Monat.[Hessisches Wirtschafts- und Verkehrsministerium (2026)]

Der Index spiegelt die Entwicklung der wesentlichen Kosten des öffentlichen Verkehrs wider. Berücksichtigt werden insbesondere Personal-, Energie- und sonstige Betriebskosten. Die jährliche Preisfortschreibung soll damit einem nachvollziehbaren Verfahren folgen und nicht wiederkehrenden politischen Einzelentscheidungen unterliegen.

Das Deutschlandticket vereinfacht zwar die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, verschiebt aber zugleich das Verhältnis zwischen Fahrgeldeinnahmen und öffentlichen Zuschüssen. Da die Ausgleichsbeträge von Bund und Ländern bis 2030 nominal festgeschrieben sind, müssen steigende Kosten durch zusätzliche Fahrgäste, Effizienzsteigerungen, höhere Ticketpreise oder weitere öffentliche Mittel ausgeglichen werden.

Von der Finanzierung des Tickets ist der Ausbau des Angebots zu unterscheiden. Ein bundesweit gültiger Tarif bedeutet nicht automatisch mehr Fahrzeuge, Linien oder Personalkapazitäten. Die Finanzierung eines einfachen und bezahlbaren Tarifs und die Finanzierung eines besseren Angebots müssen daher parallel gesichert werden.

Welche Vorgaben setzt die Europäische Union?

Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und der Straße. Sie regelt, unter welchen Bedingungen zuständige Behörden gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen festlegen, ausschließliche Rechte vergeben und Verkehrsunternehmen finanziell ausgleichen dürfen.[Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 3 und 4 VO (EG) Nr. 1370/2007]

Beauftragt eine zuständige Behörde einen externen Betreiber, muss der öffentliche Dienstleistungsauftrag grundsätzlich in einem offenen, fairen, transparenten und diskriminierungsfreien wettbewerblichen Verfahren vergeben werden. Für den Eisenbahnverkehr endete die Übergangsfrist für diese Pflicht am 24. Dezember 2023.[Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007] Die Verordnung ermöglicht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Direktvergaben an interne Betreiber:innen, bei kleineren Auftragswerten, in Notlagen und in besonderen Fällen des Schienenverkehrs.[Art. 5 Abs. 2-6 VO (EG) Nr. 1370/2007]

Weitere europäische Vorgaben betreffen die Fahrgastrechte, die Barrierefreiheit, die staatlichen Beihilfen und die Fahrzeugbeschaffung. So verpflichtet beispielsweise die Richtlinie (EU) 2019/1161 die Mitgliedstaaten zu Mindestquoten bei der öffentlichen Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge. Deutschland hat diese Vorgaben durch das „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz” umgesetzt.[Art. 3-5 RL (EU) 2019/1161]

Für Busse der Fahrzeugklasse M3 beträgt die deutsche Mindestquote im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 65 Prozent. Mindestens die Hälfte dieses Mindestziels muss durch emissionsfreie Busse erfüllt werden. Somit müssen mindestens 32,5 Prozent aller im Anwendungsbereich des Gesetzes beschafften Busse emissionsfrei sein.[§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG]

Zuständigkeiten und Finanzierungsarchitektur des öffentlichen Verkehrs

Ebene / Akteur Zentrale Aufgaben Wichtige Instrumente und Finanzierungsquellen Typischer Verantwortungsbereich Zentrale Schnittstelle / Herausforderung
EU Setzt den Rechtsrahmen für Vergabe, öffentliche Ausgleichsleistungen, Wettbewerb, Fahrgastrechte und die Beschaffung sauberer Fahrzeuge Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, Richtlinie (EU) 2019/1161 und weitere europäische Rechtsakte Übergeordnete Regeln für öffentliche Verkehrsleistungen auf Schiene und Straße Europäische Vorgaben müssen in nationales Recht, Vergabeverfahren und öffentliche Dienstleistungsaufträge übertragen werden
Bund Stellt einen wesentlichen Teil der Finanzmittel bereit und setzt bundesrechtliche Rahmenbedingungen Regionalisierungsmittel nach RegG, Finanzhilfen nach GVFG, Bundesanteil am Deutschlandticket und PBefG Finanzierung des ÖPNV, Förderung von Infrastruktur und Regelung der gewerblichen Personenbeförderung Der Bund finanziert, kann aber die konkrete Planung und Umsetzung durch Länder und Kommunen nicht ersetzen
Länder Bestimmen die zuständigen Aufgabenträger, organisieren insbesondere den SPNV und verteilen Bundes- und Landesmittel Regionalisierungsmittel, eigene Landesmittel, Nahverkehrsgesetze und Förderprogramme Bestellung und Finanzierung des SPNV sowie rechtliche Organisation des übrigen ÖPNV Aufgaben und Standards unterscheiden sich zwischen den Ländern; eine bundesweit einheitliche Angebotssteuerung fehlt
Kommunale und regionale Aufgabenträger Planen das Verkehrsangebot, erstellen Nahverkehrspläne, definieren Qualitätsstandards und vergeben Verkehrsleistungen Öffentliche Dienstleistungsaufträge, Verkehrsverträge, kommunale und regionale Haushaltsmittel sowie Landeszuweisungen Bus-, Straßenbahn-, Stadtbahn- und teilweise SPNV-Angebote in Städten, Kreisen und Regionen Angebotsausbau setzt langfristig gesicherte Betriebsmittel, ausreichende Planungskapazitäten und verfügbare Fahrzeuge voraus
Kommunen Gestalten Straßenräume, Haltestellen, Beschleunigungsmaßnahmen und kommunale Verkehrsinfrastruktur; tragen häufig Defizite kommunaler Verkehrsunternehmen Kommunale Haushalte, steuerlicher Querverbund, Eigenanteile und Förderprogramme Örtliche Infrastruktur, Busbeschleunigung, Straßenbahnprojekte, Haltestellen und Verknüpfungspunkte Begrenzte Haushalts- und Planungskapazitäten können die Umsetzung trotz verfügbarer Fördermittel verzögern
Genehmigungsbehörden Prüfen und genehmigen Linien- und Gelegenheitsverkehre und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Genehmigungen und Auflagen nach PBefG sowie Berücksichtigung von Nahverkehrsplänen Marktzugang, Betriebspflichten und kommunale Steuerung genehmigungspflichtiger Verkehrsangebote Unternehmerische Interessen müssen mit Daseinsvorsorge, Verkehrsqualität und bestehenden öffentlichen Angeboten abgewogen werden
Verkehrsverbünde Koordinieren Tarife, Fahrpläne, Fahrgastinformationen, Vertrieb und Einnahmenaufteilung Verbundtarife, Kooperationsverträge, Einnahmenaufteilung und teilweise öffentliche Finanzierungsbeiträge Integration mehrerer Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Angebot Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und institutionelle Stellung unterscheiden sich regional erheblich
Verkehrsunternehmen Erbringen die bestellten oder genehmigten Verkehrsleistungen und verantworten Betrieb, Personal, Fahrzeuge und Instandhaltung Fahrgeldeinnahmen, Vergütungen aus Verkehrsverträgen, Ausgleichszahlungen und gegebenenfalls kommunaler Querverbund Täglicher Betrieb von Bahn-, Bus-, Straßenbahn-, Stadtbahn- und Bedarfsverkehrsangeboten Kostensteigerungen, Personalmangel, Fahrzeugverfügbarkeit und Infrastrukturzustand beeinflussen die Zuverlässigkeit des Angebots
Fahrgäste Finanzieren einen Teil des Systems über Fahrgeldeinnahmen und nutzen das bereitgestellte Verkehrsangebot Einzelfahrscheine, Zeitkarten, Deutschlandticket und weitere Tarifprodukte Nachfrage, Einnahmen und gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlichen Verkehrs Bezahlbare Tarife und ein besseres Angebot müssen gleichzeitig finanziert werden; ein günstiges Ticket schafft allein keine zusätzlichen Kapazitäten

Planung, Finanzierung, Regulierung und Betrieb liegen somit auf verschiedenen Ebenen. Finanzierung und Verantwortung fallen dabei häufig auseinander: Eine Ebene beschließt Standards, eine andere stellt Fördermittel bereit, eine dritte plant das Vorhaben und eine vierte trägt den laufenden Betrieb. Verzögerungen oder Finanzierungslücken auf einer Ebene wirken sich deshalb auf das gesamte System aus.

Zwischenfazit

Geteilte Zuständigkeit ohne Gesamtsteuerung

Bund, Länder, Aufgabenträger, Kommunen, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen tragen gemeinsam die Verantwortung für den öffentlichen Verkehr. Ein wesentlicher Teil des öffentlichen Personennahverkehrs wird durch Regionalisierungsmittel finanziert, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt den Ausbau der Infrastruktur und das Deutschlandticket ergänzt die Architektur um einen bundesweit einheitlichen Tarif.

Diese Aufteilung ermöglicht regional angepasste Lösungen, erzeugt jedoch auch zahlreiche Schnittstellen. Finanzierung, Planung, Genehmigung und Betrieb liegen dabei häufig bei unterschiedlichen Akteuren. Ohne langfristige Vereinbarungen und eine verbindliche Koordination bleiben deshalb selbst bei steigenden Fördermitteln Planungssicherheit, Angebotsausbau und eine dauerhafte Finanzierung unsicher.

~ Leitachse I: Ausbauen ~

Schiene: Fernverkehr, SPNV, Deutschlandtakt und Wettbewerb

Über mittlere und große Entfernungen hinweg ist die Schiene die tragende Säule des öffentlichen Verkehrs. Sie verbindet Städte und Regionen, übernimmt in den Ballungsräumen einen erheblichen Teil der Verkehrsleistung und ermöglicht lange Reisen mit vergleichsweise geringem Energie- und Flächenbedarf. „Die Bahn“ ist jedoch kein einheitlicher Markt. Zwar nutzen der Schienenpersonenfernverkehr und der Schienenpersonennahverkehr weitgehend dieselbe Infrastruktur, sie folgen jedoch unterschiedlichen Finanzierungs-, Wettbewerbs- und Steuerungslogiken.

Zunächst stellt sich die Frage, wie Angebot und Infrastruktur weiterentwickelt werden können. Anschließend werden der Wettbewerb in beiden Marktsegmenten, die verfügbaren Kapazitäten und die europäische Einbindung betrachtet.

Zwei Segmente, zwei Marktlogiken

Der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) dient in erster Linie der Verbindung von Zielen über mittlere und große Entfernungen. In Deutschland wird er grundsätzlich eigenwirtschaftlich betrieben. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickeln ihr Angebot auf eigenes wirtschaftliches Risiko, beantragen die benötigten Zugtrassen und finanzieren den Betrieb überwiegend aus Fahrgeldeinnahmen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sichert ihnen dafür einen diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.[§ 10 Abs. 2 ERegG]

Der Wettbewerb im Fernverkehr findet somit grundsätzlich auf dem Markt statt. Mehrere Unternehmen können auf derselben oder auf konkurrierenden Relationen eigene Verbindungen anbieten und um Fahrgäste werben. In der Praxis bleibt der Markt jedoch stark konzentriert. Nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen erreichten im Jahr 2025 einen Anteil von acht Prozent am Fernverkehr; der weit überwiegende Teil entfiel weiterhin auf die DB.[Bundesnetzagentur (2026)]

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) folgt einer anderen Logik. S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Express-Züge werden überwiegend von den Ländern bzw. ihren Aufgabenträgern geplant und bestellt. Diese legen unter anderem Linien, Fahrpläne, Kapazitäten, Fahrzeuganforderungen und Qualitätsstandards fest. Das Angebot wird aus Regionalisierungsmitteln, weiteren öffentlichen Mitteln und Fahrgeldeinnahmen finanziert.[§ 1 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 RegG]

Der Wettbewerb findet im SPNV deshalb vor allem um den Markt statt. Eisenbahnverkehrsunternehmen konkurrieren in Vergabeverfahren um einen zeitlich befristeten Verkehrsvertrag. Dieser umfasst in der Regel Laufzeiten von etwa acht bis fünfzehn Jahren. Die Laufzeit ist dabei abhängig von der Netzgröße, dem Investitionsbedarf und dem Fahrzeugkonzept. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, erbringt anschließend die bestellten Leistungen innerhalb des jeweiligen Netzes. Die wettbewerbliche Vergabe ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 grundsätzlich der Regelfall. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch auch Direktvergaben möglich.[Art. 5 Abs. 2–6 VO (EG) Nr. 1370/2007]

Schienenpersonenfernverkehr und Schienenpersonennahverkehr im Vergleich

Merkmal Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Typische Funktion Verbindungen über mittlere und große Entfernungen, insbesondere zwischen Städten und Ballungsräumen Verbindungen innerhalb von Städten, Regionen und Verkehrsverbünden mit S-Bahn, Regionalbahn und Regional-Express
Marktmodell Grundsätzlich eigenwirtschaftlicher Betrieb auf unternehmerisches Risiko Überwiegend öffentlich geplantes und bestelltes Verkehrsangebot
Planung des Angebots Die Verkehrsunternehmen entscheiden grundsätzlich selbst über Relationen, Fahrplan, Zugangebot und Fahrzeugkonzept Länder beziehungsweise Aufgabenträger legen Linien, Takte, Kapazitäten, Fahrzeuganforderungen und Qualitätsstandards fest
Finanzierung Überwiegend Fahrgeldeinnahmen; keine regelmäßige öffentliche Bestellung des Verkehrsangebots Regionalisierungsmittel, weitere öffentliche Mittel und Fahrgeldeinnahmen
Form des Wettbewerbs Wettbewerb auf dem Markt: Unternehmen bieten eigene Verbindungen an und konkurrieren unmittelbar um Fahrgäste Wettbewerb um den Markt: Unternehmen konkurrieren in Vergabeverfahren um einen zeitlich befristeten Verkehrsvertrag
Marktzugang Zugang zur Eisenbahninfrastruktur über die Beantragung verfügbarer Zugtrassen Zugang zum jeweiligen Verkehrsnetz in der Regel durch Zuschlag in einem Vergabeverfahren oder durch eine rechtlich zulässige Direktvergabe
Vertrags- und Planungshorizont Unternehmerische Angebotsplanung ohne öffentlichen Verkehrsvertrag; Verbindungen können bei veränderten Marktbedingungen angepasst werden Verkehrsverträge häufig mit Laufzeiten von etwa acht bis fünfzehn Jahren, abhängig von Netzgröße, Investitionsbedarf und Fahrzeugkonzept
Tarifgestaltung Grundsätzlich durch das Verkehrsunternehmen; häufig differenzierte und nachfrageabhängige Preise Tarife meist durch Verkehrsverbünde, Landestarife oder bundesweite Tarifangebote wie das Deutschlandticket geprägt
Versorgung schwächerer Relationen Angebot konzentriert sich stärker auf Relationen und Verkehrszeiten mit ausreichender Erlöserwartung Auch schwächer nachgefragte Verbindungen und Tagesrandangebote können öffentlich bestellt werden
Öffentliche Steuerungsmöglichkeit Vor allem über Infrastruktur, Regulierung, Trassenzugang und die Gewährleistungsverantwortung des Bundes Direkt über Leistungsbeschreibung, Verkehrsvertrag, Finanzierung sowie Qualitäts- und Angebotsvorgaben
Zentrales wirtschaftliches Risiko Das Verkehrsunternehmen trägt grundsätzlich das Erlös- und Nachfragerisiko Die Risikoverteilung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wird im Verkehrsvertrag festgelegt
Zentrale Herausforderung Marktkonzentration und Sicherung eines attraktiven Angebots auch außerhalb besonders nachfragestarker Verbindungen Langfristige Finanzierung, erfolgreiche Vergaben sowie Verfügbarkeit von Fahrzeugen, Personal und Infrastruktur

Die Begriffe „Fernverkehr“ und „Nahverkehr“ bezeichnen also nicht nur unterschiedliche Entfernungen, sondern zwei verschiedene Modelle, um öffentliche Verkehrsleistungen bereitzustellen. Im Fernverkehr können die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, auf welchen Verbindungen und zu welchen Tarifen sie fahren. Im Nahverkehr definieren öffentliche Aufgabenträger das gewünschte Angebot und vergüten dessen Erbringung über langfristige Verkehrsverträge.

Daraus ergeben sich unterschiedliche politische Handlungsmöglichkeiten. Im SPNV können Aufgabenträger auch schwach nachgefragte Verbindungen, Tagesrandangebote und verbindliche Qualitätsstandards bestellen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der eigenwirtschaftliche SPFV konzentriert sich dagegen stärker auf Relationen und Verkehrszeiten, auf denen ausreichende Erlöse zu erwarten sind. Dadurch entsteht für kleinere Städte und schwächer nachgefragte Verbindungen das Risiko, dass Angebote reduziert oder gar nicht erst eingerichtet werden.

Der Bund bleibt dennoch auch für den Fernverkehr in der Verantwortung. Gemäß Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes muss er gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen beim Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes sowie bei den darauf erbrachten Fernverkehrsangeboten Rechnung getragen wird.[Art. 87e Abs. 4 GG] Ob sich daraus eine Pflicht ableiten lässt, ein flächendeckendes Fernverkehrsangebot aktiv sicherzustellen, ist umstritten. Mit neuen Anbietern gewinnt diese Frage an Gewicht. Die Positionen dazu werden im Abschnitt „Aufgabenträgerschaft im Fernverkehr?“ weiter unten dargestellt.

Die beiden Segmente lassen sich dennoch nicht unabhängig voneinander entwickeln. Fern- und Nahverkehr nutzen dieselben Strecken, Bahnhöfe und Knotenpunkte und konkurrieren dort teilweise mit dem Güterverkehr um knappe Kapazitäten. Ein zusätzlicher Fernzug kann Anschlüsse im Regionalverkehr verbessern, aber auch Trassen belegen, die für einen dichteren Nahverkehr benötigt werden. Umgekehrt übernehmen schnelle Regionalzüge auf einzelnen Verbindungen Funktionen, die andernorts dem Fernverkehr zufallen.

Der Deutschlandtakt soll diese unterschiedlichen Angebote deshalb in einem gemeinsamen Fahrplan zusammenführen. Bevor die Wettbewerbs- und Marktordnung vertieft wird, muss zunächst jedoch geklärt werden, welches Angebot angestrebt wird und welche Infrastruktur dafür erforderlich ist.

Teil I: Angebot und Infrastruktur

Der Deutschlandtakt: das Netz vom Fahrplan her denken

Das wichtigste Ordnungskonzept für den Schienenverkehr ist der Deutschlandtakt, ein integraler Taktfahrplan nach Schweizer Vorbild. Sein Grundgedanke kehrt die übliche Reihenfolge um: Nicht die vorhandene Infrastruktur bestimmt den Fahrplan, sondern der Fahrplan bestimmt, welche Infrastruktur gebaut wird. Die Züge erreichen die Knotenbahnhöfe kurz vor der vollen oder halben Stunde und fahren kurz danach wieder ab. Dadurch treffen an festen Symmetriezeiten alle Linien aufeinander, sodass Umstiege in alle Richtungen mit kurzer Wartezeit möglich sind. Das Prinzip lautet „so schnell wie nötig statt so schnell wie möglich“: Nicht die Höchstgeschwindigkeit einzelner Strecken, wie beim französischen TGV-Modell, ist entscheidend, sondern die exakte Reisezeit zwischen den Knoten, die einen sauberen Anschluss ermöglicht. Die Schweiz, die ihr Netz seit Jahrzehnten nach diesem Prinzip entwickelt, verzeichnet eine etwa doppelt so hohe Bahnnutzung je Kopf wie Deutschland. Der Taktfahrplan ist dafür ein wichtiger, aber nicht der einzige Grund.[BMV – Deutschlandtakt], [Allianz pro Schiene], [BAV Schweiz] Der Deutschlandtakt ist somit im Kern die netzweite Anwendung eines minimierten Umsteigewiderstands.

Zum Weiterlesen

Der integrale Taktfahrplan – von der Schweiz nach Deutschland

Integrale Taktfahrpläne gehören für viele heute zur Idealvorstellung eines guten öffentlichen Verkehrsnetzes. Der Taktfahrplan bietet nicht nur ein leicht merkbares und zuverlässiges Angebot für die Kunden, sondern auch große Vorteile im Betrieb.

Hochleistungsnetz und Korridorsanierung

Die Verlässlichkeit eines Taktfahrplans hängt maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Infrastruktur ab. Diese ist jedoch in vielen Fällen veraltet und überlastet. Rund 3.500 Streckenkilometer – etwa zehn Prozent des Netzes – tragen rund ein Viertel aller Zugfahrten und sind im Mittel zu 125 Prozent ausgelastet.[DB InfraGO (2024/25)] Störungen auf diesen Abschnitten wirken sich auf das gesamte Netz aus. Dass die Auslastung 100 Prozent übersteigen kann, liegt an der Definition dieser Kennzahl: Als Kapazität gilt nicht die theoretisch maximale Zahl an Zügen, sondern diejenige, die sich noch mit ausreichenden Pufferzeiten für einen pünktlichen und stabilen Betrieb fahren lässt. Werden mehr Fahrten in den Fahrplan gepresst, schrumpfen die Puffer. Schon kleine Verspätungen pflanzen sich dann ungebremst fort. Die Strecke ist dann im Sinne der Betriebsqualität überlastet.

Die Antwort ist die Korridoranierung, die zunächst unter dem Namen Generalsanierung eingeführt wurde. Anstatt über Jahre hinweg kleinteilig im laufenden Betrieb zu arbeiten, werden hochbelastete Korridore für einige Monate vollständig gesperrt und in einem Zug erneuert – von den Gleisen und Weichen über die Oberleitung und das Stellwerk bis zu den Bahnsteigen. Ein erstes Pilotprojekt war 2024 die rund 70 Kilometer lange Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die innerhalb von fünf Monaten saniert wurde. Insgesamt sollen rund 40 Korridore mit über 4.000 Streckenkilometern erneuert werden. Der ursprünglich bis 2030/2031 gedachte Zeitplan wurde bereits bis 2036 gestreckt, da die Kapazitäten der Bauwirtschaft und die Belastbarkeit der Umleitungsstrecken begrenzt sind.[DB InfraGO (2024/25)] Mit der Strecke Lehrte-Berlin begann im Oktober 2026 die achte Korridosanierung.[Deutsche Bahn AG (2026)] Im September 2026 wurde zudem bekannt, dass die DB künftig nur noch zwei statt vier Korridore pro Jahr sanieren will. Das Programm könnte sich damit bis in die 2040er-Jahre ziehen.[Baublatt (2026)]

Der Ballungsraum als größter Hebel

Aus Sicht der Verkehrswende verdient ein Segment besondere Aufmerksamkeit: der schienengebundene Nahverkehr in Ballungsräumen. Wo viele Menschen und Ziele auf engem Raum liegen, ist das Verlagerungspotenzial je investiertem Euro am größten. Schon heute werden in den großen Metropolen 21 Prozent der Wege mit Bus und Bahn zurückgelegt, bundesweit sind es 11 Prozent.[infas (2025)] Eine Stärkung der S-Bahn-Systeme – mit dichteren Takten, zusätzlichen und durchgebundenen Linien, Express- und Querverbindungen sowie mehr Kapazität an den Engpässen – würde deshalb mehr Pkw-Fahrten verlagern als der gleiche Aufwand in der Fläche. Das spricht jedoch nicht gegen die Erschließung des ländlichen Raums (siehe Flexible Bedienformen und ländlicher Raum): Dort geht es weniger um Verlagerungseffizienz als um Daseinsvorsorge.

Teil II: Wettbewerb und Marktordnung

Wettbewerb im SPNV

Im Nahverkehr ist der Wettbewerb bereits seit Langem Alltag. Seit der Bahnreform schreiben die Aufgabenträger ihre Leistungen aus. Auf Grundlage europäischer Vorgaben ist die wettbewerbliche Vergabe heute der Regelfall. Die nicht bundeseigenen Bahnen, darunter Transdev, die Netinera-Tochter ODEG, Go-Ahead, National Express und Keolis, halten inzwischen rund 37 Prozent der Betriebsleistung. 2019 waren es 28 Prozent, zu Beginn der 2000er Jahre rund zehn Prozent. Knapp ein Dutzend Wettbewerber erreicht jeweils mehr als ein Prozent Marktanteil.[Bundesnetzagentur (2024)], [mofair/Güterbahnen – Wettbewerber-Report (2025/26)] DB Regio bleibt gleichwohl Marktführer. Der Wettbewerb hat die Kosten je Zugkilometer zunächst gesenkt und die Qualität vielerorts verbessert, stößt aber an Grenzen.

Die Insolvenz des Betreibers Abellio im Jahr 2021 hat eine strukturelle Eigenart dieses Marktes sichtbar gemacht. Viele Wettbewerber sind Tochterunternehmen ausländischer Staatsbahnen. So gehörte Abellio der niederländischen NS, Keolis der französischen SNCF und Netinera der italienischen FS. Sie alle waren mit Renditeerwartungen in den deutschen Markt eingetreten. Die auf zehn bis fünfzehn Jahre geschlossenen Verträge mit weitgehend festen Preisen gerieten unter Druck, als die Personalkosten stärker stiegen als es die vertraglichen Preisindizes abbildeten und das wachsende Baugeschehen zusätzliche Kosten verursachte. Die Aufgabenträger lehnten weitergehende Zahlungen als unzulässige Übernahme von Verlusten ab. Im Juni 2021 beantragte Abellio ein Schutzschirmverfahren, dem das reguläre Insolvenzverfahren folgte. Die Aufgabenträger mussten die Verkehre in mehreren Ländern per Notvergabe sichern. Allein in Nordrhein-Westfalen stellte das Land dafür 167 Millionen Euro bereit. Den Gesamtschaden bezifferte der VRR auf einen dreistelligen Millionenbetrag.[MUNV NRW (2023)] Solche langen Vergabezeiträume sichern einerseits Planbarkeit, verlagern andererseits das Risiko unerwarteter Kostensprünge auf die Betreiber – ein Konstruktionsmerkmal, unter dem der Wettbewerb selbst leiden kann.

Wettbewerb im Fernverkehr: das Monopol bekommt Risse

Im Fernverkehr ist der Wettbewerb hingegen noch jung. Über Jahrzehnte hinweg war der SPFV ein faktisches Monopol der DB. Erst durch den offenen Zugang (Open Access), bei dem mehrere Anbieter auf eigenes Risiko fahren, ist Konkurrenz entstanden.

Der wichtigste private Wettbewerber ist FlixTrain, das vor allem mit niedrigen Preisen um Fahrgäste wirbt. Im Mai 2025 bestellte das Unternehmen 65 Hochgeschwindigkeitszüge auf Basis der Talgo-230-Plattform mit Lokomotiven von Siemens. Der Auftrag hat einen Wert von bis zu 2,4 Milliarden Euro.[Flix SE (2025)] Frühere Versuche, wie der Hamburg-Köln-Express, Locomore oder InterConnex, waren hingegen gescheitert. Inzwischen wächst der Anteil der Wettbewerber: Er stieg von rund einem Prozent im Jahr 2019 auf fünf Prozent im Jahr 2023 und acht Prozent im Jahr 2025.[Bundesnetzagentur (2024)][Bundesnetzagentur (2026)] Der italienische Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo bestellte im Juli 2026 bei Siemens Mobility 26 Velaro-Züge für den deutschen Markt. Das Unternehmen plant den Betriebsstart für April 2028.[Siemens Mobility (2026)]

Für die DB Fernverkehr AG bedeutet dies erstmals seit Jahrzehnten echten Wettbewerbsdruck auf den Hauptstrecken. Das Unternehmen reagiert mit niedrigeren Preisen, dichteren Takten und neuen Fahrzeugen. Der Wettbewerb erhöht den Modernisierungsdruck, birgt aber auch eine Spannung: Ein marktbeherrschender Anbieter quersubventioniert schwächere Verbindungen und Tageszeiten aus den starken. Gewinnen jedoch Wettbewerber gezielt die lukrativen Strecken, kann diese Mischkalkulation unter Druck geraten. Hinzu kommt der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln. Der Fernbusmarkt wurde 2013 liberalisiert. FlixBus ist dort mit rund 90 Prozent der Fahrten vertreten. Außerdem gibt es den innerdeutschen Luftverkehr. Mit der Bahn konkurrieren beide und ergänzen sich zugleich. Der Fernbus gilt als vierte Säule des Fernverkehrs.

Der Wettbewerb trifft die DB Fernverkehr AG zudem in einer angespannten Lage. Die schlechte betriebliche Qualität ist vor allem Folge des überalterten und überlasteten Netzes: 2025 erreichten nur 60,1 Prozent der Fernzüge ihr Ziel pünktlich, 2024 waren es 62,5 Prozent. Hohe Energie- und Personalkosten schmälern zugleich die Erträge. Für das Geschäftsjahr 2025 nahm die DB bei der DB Fernverkehr AG eine Wertminderung von rund 1,4 Milliarden Euro vor, da sie aufgrund der langsamen Erholung von Infrastruktur und Pünktlichkeit dauerhaft geringere Umsätze erwartet.[Deutsche Bahn AG (2026)]

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Reisezeit- und Preisvergleiche zwischen Bahn, Pkw, Flugzeug und Fernbus

Der Preis- und Reisezeitvergleich beschreibt die relativen Preis- und Zeitunterschiede zwischen einer Reise mit der Bahn und anderen Verkehrsarten des Fernverkehrs. Er wird systematisch für mehrere Vorausbuchungszeiträume und Reisendenprofile (Alleinreisende, Familien, u.a.) angestellt und soll die preisbeeinflussenden Faktoren identifizieren.

Aufgabenträgerschaft im Fernverkehr?

Dass die DB Fernverkehr AG ihr Angebot nach kaufmännischen Kriterien plant, ist gesetzlich so festgelegt. Mit der Bahnreform von 1994 wurden die Eisenbahnen des Bundes zu Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form.[Art. 87e Abs. 3 GG] Die Verantwortung für den Nahverkehr ging auf die Länder über, die ihn seither als Aufgabenträger bestellen. Für den Fernverkehr gibt es hingegen keine bestellende Stelle. Über Linien, Takte und Halte entscheidet deshalb das Unternehmen. Das hat jedoch auch eine Kehrseite: Schwächer nachgefragte Verbindungen, Halte in kleineren Städten und Tagesrandlagen drohen wegzufallen, wenn sie sich nicht rechnen. So geschehen zwischen Nürnberg und Leipzig über Jena, wo seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 tagsüber nur noch zwei statt fünf IC-Zugpaare verkehren. Die DB begründet dies mit der schwachen Nachfrage.[Deutsche Bahn AG (2025)]

Ein hoher Marktanteil eines Anbieters garantiert also keine flächendeckende Versorgung. Daran knüpft eine Grundsatzdebatte an. Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes verpflichtet den Bund, dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen nicht nur beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes, sondern auch bei den Verkehrsangeboten der Eisenbahnen des Bundes außerhalb des Nahverkehrs Rechnung zu tragen. Ein Bundesgesetz, das die näheren Bestimmungen dazu regelt, wurde jedoch bis heute nicht erlassen.[Art. 87e Abs. 4 GG] Aus dieser Verantwortung leiten Befürworter, darunter der Bundesrat, der 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss, sowie Fahrgast- und Umweltverbände, die Forderung nach einem Bundesaufgabenträger für den Fernverkehr ab. Der Bund solle demnach in einem fortzuschreibenden Fernverkehrsplan ein Grundangebot festlegen und gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der europäischen Verordnung 1370/2007 bestellen. Dabei handelt es sich um Angebote im öffentlichen Interesse, die sich nicht von selbst rechnen, wie die Anbindung mittlerer Städte oder Nachtzüge. So ließe sich auch der Deutschlandtakt verbindlich absichern.[Bundesrat (2017)] Im August 2026 legte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vor, der dafür einen bundeseigenen Aufgabenträger und einen am Deutschlandtakt orientierten Fernverkehrsplan vorsieht.[BT-Drs. 21/7626]

Die Gegenposition verweist auf die Erfolge des offenen Marktes: Der eigenwirtschaftliche Wettbewerb hat neue Anbieter und Wachstum hervorgebracht, zudem ist der Marktanteil der Schiene im europäischen Vergleich gut. Eine flächendeckende Bestellung würde jedoch öffentliche Mittel binden, mit dem freien Marktzugang kollidieren und eine neue Steuerungsbürokratie schaffen. Der Deutschlandtakt lasse sich auch durch gezielten Infrastrukturausbau und die Regeln der Kapazitätsvergabe verwirklichen. Die Frage, ob der Bund seine grundgesetzliche Verantwortung allein durch die Bereitstellung der Infrastruktur erfüllt oder ob er ein Angebot bestellen muss, ist bis heute offen.

Neben einer flächendeckenden Bestellung und einem reinen Marktzugang wird ein dritter Weg diskutiert. Knappe, besonders attraktive Trassen sollen nicht wie gewöhnliche Kapazitäten vergeben werden, sondern an messbare Netzbeiträge geknüpft werden. Wer auf den lukrativsten Achsen fahren möchte, müsste dann nachweislich Leistungen für das Gesamtnetz erbringen. Beispielsweise müsste er zusätzliche Sitzplatzkapazität bereitstellen, eine bessere Anbindung schwächer erschlossener Städte gewährleisten, verlässliche Tagesrandverbindungen und gute Anschlüsse sicherstellen sowie für Zuverlässigkeit sorgen. Alternativ könnten entsprechende Rechte von Anbietern erworben werden, die diese Leistungen erbringen.

Dabei wäre maßgeblich, die Bewertung an den beobachtbaren Verkehrsleistungen auszurichten und nicht am Defizit des bisherigen Betreibers. Andernfalls würde dessen Kostenstruktur zum Maßstab und Ineffizienz würde fortgeschrieben. Ein solches Modell, das etwa als „Trassencredit-System“ bezeichnet wird, existiert allerdings nirgends in der Praxis. Es müsste markteintrittsoffen gestaltet sein, um nicht selbst zur Zugangshürde zu werden, und wäre europarechtlich an strenge Diskriminierungsfreiheit gebunden. Es bleibt somit ein Reformvorschlag, aber kein erprobtes Verfahren.[Schmal (2026)]

Wettbewerbshemmnisse

Damit Wettbewerb wirken kann, müssen alle Anbieter den gleichen Zugang zur Infrastruktur haben. Die zentralen Hemmnisse sind die hohen Trassen- und Stationsentgelte, also die Gebühren für die Nutzung von Schienenwegen und Bahnhöfen, die geringe Zahl freier Fahrmöglichkeiten auf überlasteten Strecken und der erschwerte Zugang zu Fahrzeugen, Werkstätten und Vertriebssystemen.

Eine Schlüsselrolle spielt die Trennung von Netz und Betrieb: Die DB InfraGO AG soll als Infrastrukturmanager – wenn auch konzerngebunden – allen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen gleichberechtigten Zugang gewähren, während die Bundesnetzagentur die Entgelte und den Zugang reguliert. Gerade die Trassenentgelte sind umstritten, da sie in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und kleinere Anbieter überproportional belasten. Im Fernverkehr fiel der Anstieg auch deshalb hoch aus, weil die Trassenpreisbremse des Nahverkehrs Kosten auf den Fern- und Güterverkehr verlagerte. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden die Entgelte für das Jahr 2026 gesenkt (siehe Recht, Zuständigkeit und Finanzierung). Im sogenannten Italo-Verfahren verpflichtete die Bundesnetzagentur DB InfraGO am 17. Juli 2026, ihre Regeln für bestimmte Konflikte um Fernverkehrstrassen auf kapazitätsbegrenzten Streckenabschnitten zu ändern. Dabei soll DB InfraGO für einen einzelnen Anbieter grundsätzlich eine Obergrenze zwischen 60 und 75 Prozent der vorgesehenen Fernverkehrskapazität festlegen. DB InfraGO hat gegen den Beschluss Klage erhoben. Welche Folgen die Entscheidung für das Verkehrsangebot hat, ist offen.

Teil III: Kapazität und europäische Einbindung

Reaktivierung, Engpässe und digitale Technik

Die Schienenkapazität lässt sich auf drei Wegen erweitern, die sich in den Kosten und der Wirkungszeit deutlich unterscheiden. Die Reaktivierung stillgelegter Strecken kann ländliche und suburbane Räume vergleichsweise kostengünstig erschließen. Ob sich dies lohnt, wird über standardisierte Nutzen-Kosten-Untersuchungen bewertet. Verbände wie die Allianz pro Schiene, die als Bündnis der Bahnbranche ein klares Interesse am Ausbau verfolgt, führen umfangreiche Reaktivierungslisten.[Allianz pro Schiene – Reaktivierungen]

Gezielter Aus- und Neubau beseitigt Engpässe dort, wo das Netz an seine Grenzen stößt. Diese Methode ist jedoch teurer und benötigt längere Vorlaufzeiten. Digitale Leit- und Sicherungstechnik, wie das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS und digitale Stellwerke, erlaubt dichtere Zugfolgen auf vorhandenen Gleisen. Ihr Ausbau kommt in Deutschland bislang nur langsam voran.

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Der ETCS-Ausbau in Deutschland

Eine kurzweilige und gleichzeitig fundierte Übersicht über den Fortschritt von ETCS-Streckenausrüstungen in Deutschland. Stand 2022, aber viel Geschwindigkeit wurde seitdem nicht aufgenommen.

Die europäische Dimension und internationale Erfahrungen

Die Schiene endet nicht an der Landesgrenze. Grenzüberschreitende Verbindungen, der europäische Hochgeschwindigkeitsverkehr und die Wiederbelebung der Nachtzüge, die heute vor allem von den ÖBB mit ihren Nightjets betrieben werden, nachdem die DB diesen Verkehr aufgegeben hatte, gehören ebenso zum Bild wie die Engpässe und Systemwechsel an den Grenzen sowie die noch lückenhafte internationale Ticketintegration. Ein Blick ins Ausland zeigt zugleich, dass offener Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann. In Italien konkurriert der private Anbieter Italo seit Jahren mit der staatlichen Trenitalia. In Spanien sind mit Ouigo und Iryo gleich mehrere Wettbewerber in den Hochgeschwindigkeitsmarkt eingetreten. Der Markteintritt ging dort mit sinkenden Preisen und steigender Nachfrage einher. Andere Länder verfolgen andere Modelle: Die Schweiz setzt auf perfektionierten Takt, Österreich und Tschechien auf eigene Mischungen.

Ausbau und Wettbewerb: die Abwägungen

Die Schiene sieht sich somit mehreren Zielkonflikten gegenüber. Einerseits ist der Infrastrukturausbau kapitalintensiv und langwierig, andererseits lassen sich im Bestand durch Taktverdichtung und Digitalisierung schneller Wirkungen erzielen. Beides ist nötig, konkurriert aber um Mittel und Planungskapazität. Zwar steigert der Wettbewerb die Effizienz und den Innovationsdruck, er kann aber auch die Tarif- und Netzintegration, die Mischkalkulation und die Arbeitsbedingungen unter Druck setzen, wenn er sich nur auf den Preis konzentriert. Zudem verlangen die beiden Segmente Unterschiedliches: Der eigenwirtschaftliche Fernverkehr braucht faire Zugangsbedingungen, der bestellte Nahverkehr eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung. Diese Abwägungen lassen sich nicht auflösen, sondern nur politisch entscheiden.

Zwischenfazit

Deutschlandtakt und Sanierung als Hebel

Der Schienenverkehr zerfällt in zwei Segmente: den eigenwirtschaftlichen Fernverkehr, in dem die DB Fernverkehr rund 93 Prozent der Verkehrsleistung erbringt, und den bestellten Nahverkehr, der überwiegend wettbewerblich vergeben wird und in dem die nicht bundeseigenen Bahnen inzwischen rund 37 Prozent der Betriebsleistung erbringen. Der wirksamste Ordnungsrahmen ist der Deutschlandtakt, der größte Verlagerungshebel liegt im Ballungsraum. Beides setzt jedoch eine sanierte Infrastruktur voraus: Rund 3.500 hochbelastete Streckenkilometer sind im Mittel zu 125 Prozent ausgelastet und die Generalsanierung von rund 40 Korridoren wurde bis 2036 gestreckt. Offen bleibt, ob der Bund seine Gewährleistungsverantwortung im Fernverkehr allein über die Infrastruktur erfüllt oder ein Grundangebot bestellen muss.

Bus und Stadt: Priorisierung, BRT, Tram und der Hochlauf der E-Busse

Außerhalb der wenigen Städte mit dichtem Schienennetz ist der Bus das Hauptverkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr. Er ist der Mengenträger des Systems, denn er ist am flexibelsten, am schnellsten einzurichten und erfordert den geringsten Infrastrukturaufwand. Seine Qualität hängt von Taktung, Netzdichte und Reisezeit ab. Dabei ist die Reisezeit weniger von der Technik des Fahrzeugs als von seiner Stellung im Straßenraum abhängig.

Bevorrechtigung: der eigentliche Hebel

Busse sind im Stadtverkehr vor allem deshalb langsam, weil sie im allgemeinen Verkehr mitfahren und an Knotenpunkten warten müssen. Der wirksamste Ansatz zur Beschleunigung ist deshalb die Bevorrechtigung: eigene Busspuren, Vorrangschaltungen an Ampeln, für mehrere Verkehrsarten freigegebene Umweltspuren, vorgezogene Haltestellen und der Vorrang an Knotenpunkten. Solche Maßnahmen können die Fahrzeiten um rund 20 Prozent oder mehr verkürzen. Da ein 12,5 Meter langer Bus schon ab fünf Fahrgästen weniger Fläche beansprucht als die gleiche Zahl von Personen in durchschnittlich besetzten Pkw, ist die Bevorrechtigung zudem ein Gewinn an Flächeneffizienz.[VCÖ (2025)]

Kürzere Fahrzeiten erlauben es, mit denselben Fahrzeugen und demselben Personal den Takt zu verdichten und die Pünktlichkeit zu erhöhen. Die Beschleunigung finanziert sich somit teilweise selbst. In Ludwigsburg kosteten die ersten Busspuren durch bloße Umwidmung von Fahrstreifen nur rund 20.000 Euro und in Stuttgart sparte die Beschleunigung einer Innenstadtlinie ein Fahrzeug im Umlauf sowie 250.000 Euro im Jahr.[VCÖ (2025)]

Der Knackpunkt liegt nicht in der Technik, sondern in der Politik: Eine eigene Busspur entsteht in der Regel durch die Umverteilung von Flächen, die bisher dem fließenden oder ruhenden Autoverkehr dienten. Somit stellt die Bevorrechtigung den eigentlichen Konfliktpunkt der städtischen Verkehrspolitik dar. Wie sich Straßenräume zwischen Bus, Rad- und Fußverkehr, Aufenthalt und Parken aufteilen lassen, behandelt der Beitrag zu Straßengestaltung und aktiver Mobilität.

Die restriktive Gegenseite, also Parkraumbewirtschaftung sowie Verteuerung oder Verknappung des Autoverkehrs, wird gesondert behandelt. Hier zählt, dass die Beschleunigung der Busse der kostengünstigste und schnellste Weg zu einem attraktiveren Angebot ist. Der verbreitete Einwand, flächendeckendes Tempo 30 bremse den Bus aus, hält einer Prüfung kaum stand: Der gleichmäßigere Verkehrsfluss gleicht die geringere Höchstgeschwindigkeit weitgehend aus, sodass sich die Fahrzeiten der Busse in der Regel nur wenig verlängern. Welche Sicherheitswirkung niedrigere Geschwindigkeiten haben, behandelt der Beitrag zu Verkehrssicherheit und Vision Zero.

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Die Wirkung von Tempo 30 auf den Busverkehr

Vom beschleunigten Bus zur Schiene

Wenn die Nachfrage eine gewöhnliche Buslinie übersteigt, schließt der Bus Rapid Transit (BRT) die Lücke zur Schiene. Mit eigener Trasse, Überholmöglichkeiten, der Möglichkeit, Fahrscheine vor dem Einstieg zu kaufen, und langen Gelenkbussen erreicht der BRT Kapazitäten, die an Schienensysteme heranreichen können, bei deutlich geringeren Baukosten als eine U-Bahn.

In einem Hochlohnland wie Deutschland verliert ein Hochleistungs-BRT bei sehr hoher Nachfrage allerdings einen Teil seines Kostenvorteils. Die hohe Kapazität eines BRT entsteht durch die dichte Fahrzeugfolge, d. h. es werden viele Fahrzeuge und entsprechend viel Fahrpersonal benötigt. Bei reinen Busunternehmen entfallen rund zwei Drittel der Betriebskosten auf das Personal. Daran ändern auch alternative Antriebe nichts. Um die Beförderungsleistung einer Stadtbahn oder S-Bahn zu erreichen, müsste eine entsprechend große Zahl von Bussen mit entsprechend vielen Beschäftigten verkehren. Ein Schienenfahrzeug befördert mit einer Fahrerin oder einem Fahrer dagegen ein Vielfaches an Fahrgästen: Ein gekuppelter Stadtbahn- oder S-Bahn-Zug befördert mehrere hundert Personen, ein Gelenkbus gut 150.

Bei hoher und dauerhafter Nachfrage ist die Schiene deshalb über ihre Lebensdauer wirtschaftlicher, obwohl sie in der Anschaffung teurer ist. Der Grund dafür sind die deutlich niedrigeren Personalkosten je beförderter Person. Echtes Hochleistungs-BRT hat sich in Deutschland daher nicht etabliert. Der beschleunigte Bus bleibt das Mittel der mittleren Korridore, während sich bei hoher Nachfrage der Ausbau zur kapazitätsstärkeren Schiene lohnt. Elemente dieses Ansatzes finden sich in Deutschland vor allem in Schnellbuslinien.

 

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Der multimodale Korridor der A4 in Luxemburg

Stadtbahn und Tram: Ausbau, Reaktivierung und die Last der ersten Linie

Wo die Nachfrage dauerhaft hoch ist, lohnt sich der Schritt zur Schiene im Stadtverkehr. Dabei sind zwei Stufen zu unterscheiden, die beide rechtlich unter die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung fallen.

Die im engeren Sinne verstandene Straßenbahn verkehrt überwiegend im Straßenraum, auf straßenbündigem oder besonderem Bahnkörper und teilt sich den Platz abschnittsweise mit dem übrigen Verkehr.

Die Stadtbahn ist die ausgebaute Form: Sie fährt weitgehend auf einem vom Straßenverkehr getrennten Bahnkörper, oft im Innenstadttunnel oder auf aufgeständerten Streckenabschnitten. Dadurch nähert sie sich in puncto Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der U-Bahn an. Historisch gesehen war sie vielerorts als Vorstufe einer späteren U-Bahn gedacht. Straßenbahn und Stadtbahn bewältigen je nach Ausbau etwa 8.000 bis 20.000 Personen pro Stunde und Richtung (siehe Tabelle im Abschnitt Grundlagen und Begriffe), fahren elektrisch, sind langlebig und gelten vielen Fahrgästen als komfortabler als der Bus.

Nach Jahrzehnten, in denen viele Städte ihre Straßenbahnen stilllegten, erleben Tram- und Stadtbahnsysteme eine Renaissance: Bestehende Netze werden verdichtet, stillgelegte Strecken reaktiviert und einige Städte planen den Wiedereinstieg. Gerade dieser Wiedereinstieg ist jedoch teuer, und das nicht in erster Linie wegen der Gleise. Ein neues Netz verlangt von Beginn an die gesamte Systeminfrastruktur: einen Betriebshof mit Werkstatt zum Abstellen und Warten der Fahrzeuge, die Stromversorgung mit Unterwerken und Fahrleitung sowie den Fahrzeugpark selbst. Diese großen, weitgehend fixen Kostenblöcke fallen unabhängig von der Streckenlänge an und lassen sich auf einer einzelnen ersten Linie kaum wirtschaftlich darstellen. Erst ein größeres Netz verteilt sie auf genügend Fahrgäste. Das erklärt die hohe Einstiegshürde des Wiedereinstiegs und warum er sich nur dort lohnt, wo dauerhaft mit hoher Nachfrage und einem Ausbau über die erste Strecke hinaus zu rechnen ist.

Der Hochlauf der Elektrobusse

Parallel zur Angebotsausweitung findet die Umstellung der Flotten auf emissionsfreie Antriebe statt. Ende 2025 waren in Deutschland rund 4.750 emissionsfreie Busse im Einsatz, was etwa 14 Prozent der rund 35.000 Stadtbusse entspricht. Gut 85 Prozent davon fuhren batterieelektrisch, der Rest mit Brennstoffzelle oder Oberleitung.[PwC – E-Bus-Radar (2026)] Den Rahmen setzen zwei europäische Vorgaben: die Beschaffungsquoten der Clean-Vehicles-Richtlinie für öffentliche Auftraggeber (siehe Recht, Zuständigkeit und Finanzierung) und seit 2024 die CO₂-Flottenvorgaben für Fahrzeughersteller. Letztere schreiben vor, dass ab 2030 mindestens 90 Prozent und ab 2035 alle neuen Stadtbusse eines Herstellers emissionsfrei sein müssen.[VO (EU) 2024/1610]

Der Batterieantrieb dominiert vor allem aus Kostengründen, ist in der Anschaffung aber weiterhin teuer: Ein zwölf Meter langer Batteriebus kostete im Jahr 2025 rund 580.000 Euro, ein Dieselbus etwa 310.000 Euro.[PwC – E-Bus-Radar (2026)] Die eigentliche Hürde ist weniger das Fahrzeug als die Lade- und Depotinfrastruktur, deren Umbau Zeit, Fläche und Anschlussleistung im Stromnetz bindet. Wie groß der Infrastrukturaufwand im Einzelfall ist, zeigt Aachen: Die ASEAG erhöhte die Anschlussleistung ihres Busbetriebshofs von 2,1 auf 7 Megawatt und nahm im September 2026 92 Ladepunkte in Betrieb. Bislang konzentriert sich der Hochlauf auf die Städte und erreicht die Fläche erst allmählich. Ob die Busse batterieelektrisch oder, in Sonderfällen, mit Wasserstoff betrieben werden, hängt von den lokalen Bedingungen ab. Wie sich beide Antriebe in Energiebedarf, Infrastruktur und Kosten unterscheiden, ordnet der Beitrag zur Antriebswende und Fahrzeugtechnologie ein.

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Die Antriebswende über alle Verkehrsträger hinweg (Technologievergleich, Kosten, Infrastruktur und Energiebedarf) behandelt dieser Übersichtsartikel

Barrierefreiheit im Straßenraum

Barrierefreiheit im Alltag zeigt sich besonders deutlich bei Bussen und Trams. Dabei ist die Haltestelle entscheidend: Erst ein an die Einstiegshöhe des Fahrzeugs angepasster, deutlich erhöhter Bordstein ermöglicht einen niveaugleichen, möglichst spaltfreien Einstieg. Dies können Niederflurfahrzeuge allein nicht gewährleisten. Der barrierefreie Umbau Tausender Haltestellen ist deshalb teuer und baulich aufwendig. Im engen Bestandsstraßenraum steht er zudem in Konkurrenz zu Parkständen sowie Rad- und Gehwegen. In der Praxis muss priorisiert werden: Zunächst werden stark frequentierte und von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen besonders genutzte Haltepunkte umgebaut. Der Abschnitt Qualität und Barrierefreiheit ordnet das Thema in die Systemqualität insgesamt ein.

Bus oder Schiene? Eine Frage der Aufgabe

Damit zeigt sich die Technologieneutralität im Stadtverkehr besonders deutlich. Der Bus ist schnell und kostengünstig skalierbar, flexibel im Netz und damit das Mittel der Wahl für rasche Verbesserungen und mittlere Korridore, vorausgesetzt, er wird konsequent bevorrechtigt. Die Schiene bietet eine höhere Kapazität, eine stärkere Anziehungskraft und bei hoher Nachfrage niedrigere Personalkosten je Fahrgast. Dafür sind jedoch hohe Investitionen und lange Vorlaufzeiten erforderlich. Kein System ist dem anderen grundsätzlich überlegen; das Verkehrsmittel folgt der Aufgabe. Wenn die Nachfrage nach einem Verkehrsmittel steigt, führt der sinnvollste Weg oft stufenweise vom beschleunigten Bus über BRT-artige Korridore zur Straßenbahn. In jeder dieser Stufen ist die Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr die Voraussetzung dafür, dass das Angebot sein Potenzial entfalten kann.

Zwischenfazit

Bevorrechtigung als erster Hebel

Im Stadtverkehr ist die Bevorrechtigung der schnellste und günstigste Ansatz: Busspuren, Vorrangschaltungen und vorgezogene Haltestellen verkürzen die Fahrzeiten um rund 20 Prozent und kürzere Fahrzeugumläufe finanzieren einen Teil des Aufwands selbst. Wo die Nachfrage dauerhaft hoch ist, lohnt sich der Schritt zur Schiene, da je Fahrgast erheblich weniger Fahrpersonal gebunden wird. Der Wiedereinstieg in ein Straßenbahnnetz bleibt allerdings teuer, da Betriebshof, Stromversorgung und Fahrzeugpark unabhängig von der Streckenlänge anfallen. Der Hochlauf emissionsfreier Busse erreichte Ende 2025 rund 4.750 Fahrzeuge und damit etwa 14 Prozent der Stadtbusflotte. Die Hürde ist dabei weniger das Fahrzeug selbst, sondern vielmehr die Lade- und Depotinfrastruktur. Die eigentlichen Widerstände sind somit politischer und baulicher Natur: die Umverteilung des Straßenraums sowie die Investitionen in Schiene, Ladeinfrastruktur und barrierefreie Haltestellen.

Flexible Bedienformen und der ländliche Raum

In ländlichen Regionen stößt der klassische Linienverkehr an seine wirtschaftlichen Grenzen. Wo wenige Menschen auf großer Fläche wohnen, findet ein dichter Takt nicht genug Fahrgäste, um sich zu tragen, während ein dünner Takt für den Alltag unbrauchbar ist. Hier lautet die Aufgabe nicht Verdichtung, sondern Grunderschließung, also die Sicherstellung eines Mindestmaßes an Erreichbarkeit jenseits des eigenen Autos. Diese Lücke sollen flexible, nachfragegesteuerte Bedienformen füllen. Das können sie, aber nur in einer bestimmten Rolle und unter speziellen Bedingungen.

Im Kern gibt es zwei miteinander verknüpfte Probleme. Einerseits fehlt Erreichbarkeit dort, wo die Siedlungsdichte für einen Linienbus zu gering ist. Zeitlich fehlt sie in den nachfrageschwachen Randzeiten – abends, nachts und am Wochenende –, und das auch am Stadtrand. Zugleich bringt ein leerer oder schwach besetzter Linienbus gegenüber dem Pkw weder ökologisch noch ökonomisch einen Vorteil. Flexible Bedienformen lassen sich allerdings, das ist seit Jahrzehnten bekannt, nicht allein aus Fahrgeldeinnahmen kostendeckend betreiben. Sie sind ein Zuschussgeschäft für klar umrissene Einsatzbereiche und kein Selbstläufer.[VDV – Ländlicher Raum (2024)], [Küpper/Steinrück (2010)] Eine Analyse für das Ruhrgebiet zeigt, wie groß die Lücke ist: In den Schwachlastzeiten ist für rund 21 Prozent der Einwohner, also etwa 1,2 Millionen Menschen, der Zugang zum Nahverkehr deutlich eingeschränkt. Eine Fahrt mit Bus und Bahn dauert im Schnitt mehr als doppelt so lange wie mit dem eigenen Auto.[Kompetenzcenter NRW – On-Demand]

Wo überhaupt ein regulärer Linienverkehr besteht, wird dieser vielerorts durch den Schülerverkehr aufrechterhalten. Die Schülerbeförderung sorgt für eine Grundauslastung der Linien und stellt einen festen Finanzierungsanteil sicher. Dadurch wird ein Netz aufrechterhalten, das sich aus dem allgemeinen Verkehr allein nicht rechnen würde. Gleichzeitig prägt die Schülerbeförderung aber auch dessen Schwächen. Die Fahrpläne folgen den Schulzeiten, sodass das Angebot morgens und mittags dicht ist, abends, am Wochenende und in den Ferien dagegen dünn oder gar nicht vorhanden ist. Für alle, die nicht zur Schule fahren, ist der so zugeschnittene Linienverkehr deshalb nur eingeschränkt brauchbar. Diese Konzentration auf den Schülerverkehr ist ein Grund mehr, das Netz aus einem vertakteten Grundangebot und flexiblen Ergänzungen aufzubauen, statt sich auf den vorhandenen Bestand zu verlassen.[VDV – Ländlicher Raum (2024)], [Küpper/Steinrück (2010)]

Das vertaktete Grundnetz: Regional- und PlusBus

Der vertaktete Regional- oder PlusBus ist ein oft unterschätzter Baustein zwischen dem klassischen Ortsbus und dem flexiblen Bedarfsverkehr. Er verbindet kleinere Orte mit Mittelzentren und größeren Versorgungsorten sowie mit Bahnhöfen. Er fährt auf festen Achsen nach einem zuverlässigen Takt. Hier hat sich das Qualitätsformat „PlusBus” etabliert, das unter der Woche einen Stundentakt und am Wochenende ein festes Mindestangebot sowie auf Züge abgestimmte Anschlüsse vorsieht. So bildet er die Achse, an die flexible Zubringer anschließen. Denn eine tragfähige Struktur entsteht nicht durch einen flächendeckenden Tür-zu-Tür-Dienst, sondern durch die Arbeitsteilung aus verlässlicher Linie auf der Achse und flexibler Erschließung in dünn besiedelten Räumen und Zeiten. Erst diese Kombination ergibt ein Netz, auf das auch ohne Auto Verlass ist und das zugleich finanzierbar bleibt.

Flexible Bedienformen: Vom Rufbus zum On-Demand-Pooling

Dort, wo sich die Nachfrage nur schwer räumlich oder zeitlich bündeln lässt, ergänzen flexible Bedienformen den klassischen Linienverkehr. Sie passen den Fahrplan und/oder den Linienweg an die zuvor angemeldeten Fahrtwünsche an und bilden damit ein Spektrum zwischen dem fahrplangebundenen Bus und einer individuell bestellten Taxifahrt. In der internationalen Fachliteratur werden sie entsprechend als Zwischenform zwischen konventionellem öffentlichem Verkehr und individuell disponierter Beförderung eingeordnet.[Brake et al. (2004)][Mulley und Nelson (2016)]

Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, zu nachfrageschwachen Tageszeiten sowie als Zu- und Abbringer zu Bahnhöfen oder vertakteten Buslinien kommen flexible Bedienformen zum Einsatz. Sie können größere Räume erschließen und einen Mindeststandard der Erreichbarkeit sichern, wenn sich ein dichtes, festes Linienangebot nicht trägt. Liegen Siedlungen und Ziele dagegen entlang klarer Korridore und besteht eine ausreichend gebündelte Nachfrage, können konventionelle Regionalbus- und Bahnangebote leistungsfähiger, verständlicher und kosteneffizienter sein.[Hansson et al. (2019)][White (2016)]

Der Werkzeugkasten reicht vom Rufbus und Anruf-Linien-Taxi über das Anruf-Sammel-Taxi und den Richtungsbandbetrieb bis hin zu digital disponierten Linienbedarfsverkehren. Bei manchen Angeboten bleiben Fahrplan, Haltestellen und Linienweg weitgehend erhalten, während einzelne Fahrten oder Streckenabschnitte nur nach Anmeldung bedient werden. Andere Systeme wiederum bündeln Fahrtwünsche innerhalb eines Bediengebiets und berechnen die Route erst nach Eingang der Bestellungen.

Nicht jedes flexible Angebot ist ein appbasierter Tür-zu-Tür-Verkehr. Auch eine fahrplangebundene Busfahrt, die nur nach telefonischer Voranmeldung stattfindet, zählt zu den bedarfsgesteuerten Angeboten. Umgekehrt ist nicht jedes digital vermittelte Pooling-Angebot Bestandteil des öffentlich bestellten Nahverkehrs. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Linienbedarfsverkehr und gebündeltem Bedarfsverkehr ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegt und wurde bereits im Grundlagenabschnitt erläutert.[§§ 44 und 50 PBefG]

Flexible Bedienformen im Vergleich

Bedienform Fahrplan und Route Buchung Organisation und Trägerschaft Geeignet für Wesentliche Grenze
Rufbus Verkehrt nach einem festen Fahrplan auf einer festgelegten Linie, jedoch nur bei angemeldetem Bedarf In der Regel telefonische Voranmeldung; teilweise zusätzlich per App oder online Meist in den öffentlichen Personennahverkehr integriert und durch den Aufgabenträger bestellt Schwach nachgefragte Linien, Tagesrandzeiten und einzelne Fahrten im ländlichen Raum Die räumliche Flexibilität bleibt gering; ohne Anmeldung entfällt die Fahrt
Anruf-Linien-Taxi Fester Fahrplan und feste Linie; Bedienung meist mit Taxi oder Mietwagen statt mit einem Linienbus Vorherige Anmeldung per Telefon, App oder online Vom Aufgabenträger bestellt und häufig durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen erbracht Schwach ausgelastete Linienfahrten, Randzeiten und Ersatz großer Busse durch kleinere Fahrzeuge Bleibt an Linie und Fahrplan gebunden; geringe Flexibilität bei verstreuten Fahrtwünschen
Anruf-Sammel-Taxi Fährt zu festgelegten Zeiten oder innerhalb bestimmter Zeitfenster; Einstiegsorte sind meist festgelegt, Ausstiege teilweise näher am Ziel möglich Vorherige Anmeldung; mehrere Fahrtwünsche werden nach Möglichkeit gebündelt Kommunal oder regional organisiert und häufig durch örtliche Taxiunternehmen betrieben Abend- und Wochenendverkehr, disperse Ziele sowie Ergänzung des Linienverkehrs Fahrzeiten und Umwege können schwanken; bei geringer Bündelung steigen die Kosten je Fahrt
Richtungsbandbetrieb Folgt einem festgelegten Korridor, kann diesen aber für angemeldete Ein- oder Ausstiege verlassen Regelfahrten teilweise ohne Anmeldung; Abweichungen vom Linienweg nur nach Vorbestellung In den öffentlichen Linienverkehr integriert und durch den Aufgabenträger geplant Langgestreckte Siedlungsräume mit einer Hauptachse und seitlich gelegenen Ortschaften oder Zielen Abweichungen verlängern die Fahrzeit und erschweren einen stabilen Fahrplan
Bürgerbus Meist feste Linie und begrenzter Fahrplan; teilweise bedarfsabhängige Elemente Je nach Konzept ohne Anmeldung oder mit telefonischer Vorbestellung Überwiegend durch einen Bürgerbusverein und ehrenamtliches Fahrpersonal getragen; Zusammenarbeit mit Kommune und Verkehrsunternehmen Lokale Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitwege sowie kleinere Orte mit geringem regulärem Verkehrsangebot Abhängigkeit von dauerhaft verfügbarem Ehrenamt; kein Ersatz für eine öffentlich finanzierte Grundversorgung
Linienbedarfsverkehr Fahrt nur auf Bestellung und ohne festen Linienweg innerhalb eines festgelegten Bediengebiets und festgelegter Bedienzeiten Per App, Telefon oder über andere barrierearme Zugangswege Rechtlich Teil des öffentlichen Linienverkehrs nach § 44 PBefG; durch den Aufgabenträger plan- und bestellbar Flächenerschließung im ländlichen Raum, Randzeiten sowie Zu- und Abbringer zu Bahnhöfen und Hauptlinien Hohe Anforderungen an Disposition, Anschlusssicherung und verständliche Buchungsregeln
Digitales On-Demand-Pooling Route und Abfahrtszeit werden innerhalb eines Bediengebiets dynamisch aus den eingehenden Fahrtwünschen gebildet Meist per App, ergänzend per Telefon oder Buchungszentrale Kann als öffentlich bestellter Linienbedarfsverkehr oder als kommerzieller gebündelter Bedarfsverkehr organisiert sein Räumlich verteilte Fahrtwünsche, nachfrageschwache Zeiten und flexible Zubringerverkehre Der Zielkonflikt zwischen kurzen Wartezeiten, direkten Fahrten und ausreichender Bündelung bleibt bestehen

Alle Bedienformen bewegen sich im Zielkonflikt zwischen Planbarkeit und Flexibilität. Fahrplangebundene Rufsysteme sind vergleichsweise leicht verständlich und ermöglichen verlässliche Anschlüsse. Sie können jedoch nur begrenzt auf räumlich verteilte Fahrtwünsche reagieren. Flächenverkehre erschließen zwar unterschiedliche Ausgangs- und Zielorte, führen jedoch zu schwankenden Abfahrtszeiten, Fahrtdauern und Umwegen.

Welche Bedienform geeignet ist, hängt nicht nur von der Einwohnerdichte ab. Ebenso entscheidend sind die räumliche Verteilung der Ziele, die zeitliche Konzentration der Nachfrage, die Anschlussbeziehungen, die gewünschte Vorbestellzeit und die Anforderungen der potenziellen Fahrgäste. Die Forschung zu regionalen Verkehrsangeboten zeigt, dass insbesondere die Zuverlässigkeit, die Reisezeit, der Takt beziehungsweise die Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und verständliche Informationen die Nutzung beeinflussen.[Hansson et al. (2019)]

Für die Akzeptanz bedarfsgesteuerter Angebote reicht eine technisch einwandfrei funktionierende App allein nicht aus. Untersuchungen in zwei ländlichen Regionen Deutschlands zeigen, dass vor allem der erwartete praktische Nutzen sowie die tatsächlichen Nutzungsvoraussetzungen die Bereitschaft beeinflussen, ein solches Angebot zu nutzen. Einfache Buchungswege, nachvollziehbare Bedienregeln und verlässliche Informationen sind daher ebenso wichtig wie die algorithmische Disposition.[König und Grippenkoven (2020)]

Ein Angebot, das der Allgemeinheit zugänglich ist, sollte nicht ausschließlich über ein Smartphone buchbar sein. Es müssen auch andere barrierearme Buchungswege angeboten werden, um sicherzustellen, dass ältere Menschen, Personen ohne Smartphone und digital weniger erfahrene Nutzer nicht ausgeschlossen werden. In der Forschung zu ländlichen Bedarfsverkehren wird immer wieder auf den Konflikt zwischen den Erwartungen der Betreiber an digitale, effiziente Buchungsprozesse und den tatsächlichen Anforderungen potenzieller Fahrgäste hingewiesen.[Schasché et al. (2022)]

Der Bürgerbus nimmt innerhalb dieses Spektrums eine Sonderstellung ein. Zwar verkehrt er häufig auf einer festen Linie und nach einem begrenzten Fahrplan, er wird aber wesentlich durch ehrenamtliches Engagement getragen. In der deutschen Standardliteratur werden Bürgerbusse als ergänzende Angebote eingestuft, die vor allem lokale Einkaufs-, Freizeit- und Versorgungswege ermöglichen. Sie hängen stark von der Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen, Kommunen und professionellen Verkehrsunternehmen ab.[Schiefelbusch (2016)]

Das örtliche Wissen und die soziale Verankerung der Ehrenamtlichen können von großem Vorteil sein. Bürgerbusse sind jedoch kein Ersatz für eine dauerhaft öffentlich finanzierte Grundversorgung. Ihr Bestand hängt von der Gewinnung und Bindung freiwilliger Fahrer:innen, einer professionellen organisatorischen Unterstützung sowie einem klar abgegrenzten Einsatzbereich ab. Die Verantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung darf daher nicht dauerhaft auf ehrenamtliche Strukturen verlagert werden.

Digital disponierte On-Demand-Verkehre erweitern die räumliche Flexibilität. Die Fahrgäste bestellen eine Fahrt per App oder Telefon. Anschließend bündelt die Disposition zeitlich und räumlich kompatible Fahrtwünsche und berechnet die Route dynamisch. Damit verändert die Technik vor allem die Geschwindigkeit und Komplexität der Disposition. Den grundlegenden Zielkonflikt zwischen individueller Bedienqualität und kollektiver Bündelung kann sie jedoch nicht auflösen.[Brake et al. (2004)][Mulley und Nelson (2016)]

Die verschiedenen Bedienformen sind daher nicht beliebig austauschbar. So kann beispielsweise ein Rufbus ausreichen, wenn nur einzelne, schwach nachgefragte Linienfahrten flexibilisiert werden sollen. Eine disperse Flächenerschließung benötigt jedoch ein anderes System als ein Zubringer zu einem Bahnhof. Entscheidend ist nicht, ob ein Angebot als digital oder innovativ vermarktet wird, sondern ob es eine klar definierte Lücke im Gesamtnetz schließt und zuverlässig mit dessen Hauptachsen verknüpft ist.

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Mitnahmeverkehre und Ridesharing im ländlichen Raum

Die Zukunft des ÖPNV ist in vielen ländlichen Räumen mit schrumpfender Bevölkerung aufgrund der finanziellen Herausforderungen ungewiss. Die Mitnahme von Menschen durch Privatpersonen wird als ein Lösungsansatz gesehen. Vermittlungsplattformen sollen Angebot und Nachfrage zusammenbringen und eine günstige Alternative zum klassischen ÖPNV darstellen. Die Problemlage aus einem geometrisch-räumlichen zweiseitigen kritische Masse-Problem und den individuellen Präferenzen der potenziell Nutzenden lässt jedoch die Frage aufkommen, ob Mitfahrplattformen die benötigte Beförderungskapazität vermitteln können.

Die Akzeptanz- und Wirtschaftlichkeitsgrenze

Flexible Bedienformen vermeiden Fahrten eines festen Linienangebots ohne angemeldete Nachfrage. Sie sind jedoch nicht automatisch günstiger oder verkehrlich erfolgreicher. Mit zunehmender räumlicher Flexibilität steigen die Anforderungen an die Disposition, die Fahrzeugvorhaltung, die Fahrgastinformation und die Anschlusssicherung. Gleichzeitig bleiben wesentliche Kosten, insbesondere für Fahrpersonal und Fahrzeuge, auch dann bestehen, wenn nur wenige Personen befördert werden.[White (2016)]

Eine Vorher-nachher-Untersuchung in einem dünn besiedelten Gebiet Amsterdams zeigt die möglichen Zielkonflikte. Nachdem eine feste Buslinie durch einen Bedarfsverkehr ersetzt wurde, sank die durchschnittliche Nachfrage von 78,1 auf 15,9 Fahrgäste pro Tag. Gleichzeitig gingen die gefahrenen Personenkilometer, die Betriebskosten und die Treibhausgasemissionen zurück. Das Beispiel zeigt, dass ein Bedarfsverkehr die betrieblichen Aufwendungen reduzieren kann, ohne automatisch eine gleichwertige oder stärker genutzte Verkehrsbedienung zu gewährleisten.[Coutinho et al. (2020)]

Der zentrale Zielkonflikt besteht zwischen direkter Bedienung und Bündelungsfähigkeit. Je geringer die zulässige Wartezeit ist und je direkter die Fahrt verläuft, desto schwieriger ist es, mehrere Fahrtwünsche in einem Fahrzeug zusammenzuführen. Größere Zeitfenster und Umwege verbessern zwar die betriebliche Bündelung, machen die Angebote aber weniger attraktiv im Vergleich zu einer direkten Autofahrt oder Taxifahrt.

Empirische Untersuchungen zu gepoolten On-Demand-Angeboten zeigen, dass die Bereitschaft zum Teilen vor allem vom Fahrpreis, der zusätzlichen Reisezeit und der Zahl der Mitfahrenden abhängt. Ein niedrigerer Preis kann Umwege und zusätzliche Fahrzeit zwar teilweise kompensieren, jedoch nicht unbegrenzt.[Alonso-González et al. (2021)]

In Räumen mit sehr geringer oder stark verteilter Nachfrage gibt es nur wenige gleichzeitig vorhandene Fahrtwünsche. Die Fahrzeuge verkehren dann häufig mit niedriger Besetzung oder legen Leerwege zwischen zwei Aufträgen zurück. Ein regelmäßiges Linienangebot auf ausreichend nachgefragten Korridoren kann hingegen viele Fahrgäste mit einem Fahrzeug und einem Fahrer bzw. einer Fahrerin befördern. Die wissenschaftliche Literatur empfiehlt deshalb keine pauschale Ersetzung fester Linien, sondern eine auf Nachfrage, Raumstruktur und Netzintegration abgestimmte Kombination beider Angebotsformen.[Schasché et al. (2022)][Hansson et al. (2019)]

Das ist jedoch kein Argument gegen flexible Bedienformen. Ihre Stärke liegt in klar begrenzten Räumen und Zeiten, in denen ein regelmäßiger Linienverkehr entweder unverhältnismäßig hohe Aufwendungen verursachen oder keine ausreichende Erreichbarkeit bieten würde. Sie sollten deshalb als Ergänzung eines vertakteten Grundnetzes und nicht als allgemeiner Ersatz für Bus und Bahn geplant werden.

Was ersetzt der Bedarfsverkehr?

Ob ein Bedarfsverkehr zur Verkehrswende beiträgt, entscheidet sich nicht allein anhand seiner Auslastung oder seiner Betriebskosten. Maßgeblich ist auch, welche Wege er ersetzt. Werden Fahrten vom privaten Pkw auf ein gebündeltes Angebot verlagert, können der Verkehrsaufwand und die Autoabhängigkeit sinken. Ersetzt der Dienst dagegen vor allem Wege, die mit dem Bus, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wurden, oder erzeugt er zusätzliche Fahrten, fällt seine verkehrliche und ökologische Wirkung deutlich geringer aus.

Im Rahmen einer zweijährigen wissenschaftlichen Begleitforschung zum Hamburger Ridepooling-Angebot MOIA wurden diese Zusammenhänge mithilfe von Befragungen und einer agentenbasierten Verkehrssimulation untersucht. Die Modellierung zeigt, dass Ridepooling den Pkw-Verkehr unter bestimmten Bedingungen verringern kann. Die stärksten Effekte traten jedoch nicht allein durch das neue Angebot auf, sondern in Szenarien mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehr, großer Fahrzeugflotte und zugleich restriktiveren Bedingungen für den privaten Pkw.[Kagerbauer et al. (2021)]

In den untersuchten Szenarien ergänzten sich Ridepooling und öffentlicher Verkehr teilweise. So nutzten Fahrgäste etwa auf dem Hin- und Rückweg unterschiedliche Verkehrsmittel. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Bedarfsverkehr dem Linienverkehr grundsätzlich Fahrgäste zuführt. Die Ergebnisse beziehen sich auf ein großstädtisches Modell und hängen von verschiedenen Faktoren wie Angebot, Preisen, Wartezeiten, Pkw-Rahmenbedingungen und der Einbindung in das bestehende Verkehrsnetz ab.

Bedarfsverkehre entfalten ihren größten Nutzen, wenn sie schlecht erschlossene Ausgangs- und Zielorte mit Bahnhöfen, Regionalbuslinien oder anderen leistungsfähigen Achsen verbinden. Werden sie dagegen parallel zu einem tragfähigen Linienangebot als flächendeckender Tür-zu-Tür-Dienst eingesetzt, besteht die Gefahr, dass sie Fahrgäste lediglich zwischen den öffentlichen Verkehrsangeboten verschieben und zusätzlichen Fahrzeugverkehr erzeugen.

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Zum Themenfeld Mobilität auf dem Land

Mindeststandards und die Mobilitätsgarantie

Da die Erschließung der Fläche ein Zuschussgeschäft bleibt, ist sie letztlich eine Frage der Daseinsvorsorge und der politischen Festlegung, welches Mindestmaß an Erreichbarkeit überall gelten soll.

Die bis Mai 2026 amtierende Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, eine Mobilitätsgarantie zu erreichen. Demnach sollen alle Ortschaften zu den gängigen Verkehrszeiten mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein, im ländlichen Raum mindestens im Stundentakt und in der Hauptverkehrszeit alle 30 Minuten, in den Ballungsräumen dichter. In der Garantie sind örtliche Busse und On-Demand-Verkehre ausdrücklich eingeschlossen. Nach Einschätzung des Landes ist der Ausbau in der Fläche nur mit flexiblen, nachfragegesteuerten Angeboten wirtschaftlich tragfähig.[Verkehrsministerium BW] Die erste Stufe sollte ursprünglich bis 2026 erreicht sein. Anfang 2024 verschob das Verkehrsministerium das Ziel jedoch wegen Personalmangels auf 2030.[ZfK (2024)]

Damit fügen sich die Bausteine zusammen: Ein verbindlicher Grundtakt auf den Achsen, ergänzt um flexible Zubringer in den dünn besiedelten Räumen und Zeiten, ergibt ein Netz, auf das auch ohne Auto Verlass ist. Wie sich ein solcher Anspruch finanzieren lässt, etwa über einen Mobilitätspass, ist im Abschnitt Finanzierung des Ausbaus erläutert. Um die verbindliche Ausgestaltung der Standards geht es im Abschnitt Steuerung, Mobilitätsgarantie und Resilienz.

Ein Blick ins Ausland bestätigt diese Richtung. So kam ein im Auftrag des Landes Baden-Württemberg erstellter Vergleich zu dem Ergebnis, dass in der Schweiz und in der österreichischen Region Vorarlberg auch im ländlichen Raum mit einem dichteren, vertakteten Fahrplan deutlich mehr Wege mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden als in vergleichbaren deutschen Regionen.[Verkehrsministerium BW]

Die Schweiz erschließt ihre Fläche mit einem flächendeckenden Taktverkehr, dessen Anschlüsse über den integralen Taktfahrplan aufeinander abgestimmt sind. Das Postauto übernimmt die Rolle des verlässlichen Zubringers in den Tälern. Die höheren Fahrgastzahlen dürften weniger auf einzelne Pilotprojekte als auf einen verlässlichen, vertakteten Grundtakt aus Linie und flexibler Ergänzung zurückgehen.

Die Abwägung ist damit klar umrissen. Flexible Bedienformen sind unverzichtbar, um die Fläche und die Schwachlastzeiten überhaupt zu erschließen, und sie verbessern die Erreichbarkeit spürbar. Zugleich sind sie personalintensiv, auf Dauer zuschussabhängig und nur dann verkehrlich sinnvoll, wenn sie das Liniennetz ergänzen, statt ihm Konkurrenz zu machen. Die naheliegende Hoffnung, sie könnten den teuren Linienverkehr kostengünstig ablösen, trügt. Ihre Stärke liegt nämlich in der Zubringerfunktion und in der verlässlichen Grunderschließung. Sie sind nicht in der Lage, das Liniennetz zu ersetzen.

Zwischenfazit

Flexible Bedienformen als Ergänzung

Der Linienverkehr allein kann die Fläche nicht mehr abdecken. Vielerorts wird er durch den Schülerverkehr aufrechterhalten, wodurch die Fahrpläne auf die Schulzeiten zugeschnitten werden und das Angebot abends, am Wochenende und in den Ferien ausgedünnt wird. Diese Lücke schließen flexible, app-gesteuerte Bedienformen – der VDV zählt rund 120 Projekte mit mehr als 1.000 Fahrzeugen – und der ehrenamtliche Bürgerbus. Sie sind jedoch kein kostengünstiger Ersatz, sondern ein personalintensives Zuschussinstrument. Die Bündelung gelingt nur unter Einberechnung von Wartezeiten und Umwegen. Mit sinkender Nachfrage nähern sich die Kosten je Fahrt denen eines Taxis. Sie entfalten ihre größte Wirkung als Zubringer zu einem vertakteten Grundnetz, nicht als flächiger Tür-zu-Tür-Dienst. Ob die Fläche verlässlich erschlossen wird, hängt deshalb weniger von der Technik als von verbindlichen Mindeststandards und ihrer dauerhaften Finanzierung ab.

Qualität: Takt, Zuverlässigkeit, Information und Barrierefreiheit

Das Netz legt fest, welche Verbindungen möglich sind. Ob diese genutzt werden, hängt von ihrer Qualität ab. Ob Menschen das Auto stehen lassen, hängt darüber hinaus von den Eigenschaften des Alltagsbetriebs ab: Takt, Zuverlässigkeit, Information, Barrierefreiheit und Komfort. Diese Merkmale bilden die Glieder der Reisekette. Ein schwaches Glied entwertet bereits die übrigen. Ein dichtes Netz nützt beispielsweise wenig, wenn die Fahrt unzuverlässig ist, die Informationen lückenhaft sind oder die Haltestelle nicht zugänglich ist.

Zuverlässigkeit ist für den Alltag entscheidend

Für die Alltagstauglichkeit ist Zuverlässigkeit oft der entscheidende Faktor. Eine unzuverlässige Verbindung führt zu Pufferzeiten, lässt Anschlüsse platzen und untergräbt das Vertrauen in das gesamte System. Auch wenn er auf dem Papier dicht ist, ist ein unzuverlässiger Takt im Alltag kaum brauchbar.

Definition

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Die Deutsche Bahn wertet eine Ankunft als pünktlich, wenn die Verspätung unter sechs Minuten liegt. Einige Betreiber, wie etwa die S-Bahn Stuttgart, weisen zusätzlich ein strengeres Drei-Minuten-Kriterium aus. Die Zuverlässigkeit bildet ab, wie viele Fahrten ganz ausfallen: der Anteil der tatsächlich gefahrenen an den bestellten Leistungen, wie ihn etwa das Qualitätsranking Baden-Württembergs ausweist.[Deutsche Bahn AG (2026)][S-Bahn Stuttgart (2026)][bwegt-Ranking BW]

Die aktuellen Werte sind ernüchternd. So erreichten im Jahr 2025 nur 60,1 Prozent der Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn ihr Ziel mit weniger als sechs Minuten Verspätung.[Deutsche Bahn AG (2026)] Im Nahverkehr der Deutschen Bahn lag die monatliche Pünktlichkeit zwischen Mai 2025 und Juni 2026 zwischen 85 und 90 Prozent.[Deutsche Bahn AG – Pünktlichkeitswerte (2026)] In Baden-Württemberg fiel das Qualitätsranking des Landes bis Ende 2024 auf 45,4 von 100 möglichen Punkten, während die Zuverlässigkeit im selben Zeitraum von über 98 auf unter 96 Prozent zurückging.[bwegt-Ranking BW]

Die Ursachen hierfür liegen zu einem großen Teil außerhalb des Betriebs: in einer störanfälligen Infrastruktur und einem hohen Baugeschehen. Im Netz der S-Bahn Stuttgart, in dem 2025 nur rund drei Wochen ohne Baustelle blieben, sank die Pünktlichkeit im Jahresdurchschnitt nach dem Sechs-Minuten-Kriterium von 89,5 Prozent im Jahr 2024 auf 84,8 Prozent. Nach dem strengeren Drei-Minuten-Kriterium fiel sie sogar von 73,4 auf 66,8 Prozent.[S-Bahn Stuttgart (2026)] Darin liegt ein Zielkonflikt: Baumaßnahmen und Korridorsanierungen, die die Zuverlässigkeit langfristig verbessern sollen, verschlechtern sie kurzfristig. Hinzu kommt der Personalmangel. Zuverlässigkeit ist deshalb weniger eine Frage des guten Willens der Verkehrsunternehmen als vielmehr eine Folge des Zustands der Infrastruktur.

Die Schweiz zeigt, wie hoch der Maßstab liegen kann. Die SBB erreichte im Jahr 2024 mit 93,2 Prozent pünktlichen Zügen einen Rekordwert und eine Anschlusspünktlichkeit von 98,7 Prozent – und das, obwohl der Maßstab strenger war. Denn dort gilt ein Zug bereits ab drei Minuten Verspätung als unpünktlich, in Deutschland erst ab sechs Minuten.[SBB (2024)] Der Abstand zum deutschen Nahverkehr ist also größer, als die Zahlen auf den ersten Blick nahelegen. In der Schweiz trägt die hohe Zuverlässigkeit von Infrastruktur und Fahrzeugen dazu bei, dass die gesamte Reisekette zusammenhält, da Anschlussverkehre nicht auf Verspätete warten müssen.

Takt und Vertaktung

Der zweite Faktor ist die Bedienungshäufigkeit. Je mehr Fahrten es gibt, desto attraktiver wird das Angebot. Ein dichter Takt verkürzt die Wartezeit und macht den Fahrplan im Idealfall überflüssig. Ab einem Zehn-Minuten-Takt kann man sich auf den Weg zur Haltestelle machen, ohne vorher nachsehen zu müssen. Wo der Takt weniger dicht ist, ist die Abstimmung entscheidend: Der integrale Taktfahrplan verknüpft die Linien so, dass die Anschlüsse an den Knotenpunkten kurz und verlässlich sind. Dabei greifen Takt und Zuverlässigkeit ineinander, denn ein abgestimmter Anschluss ist nur so gut wie die Pünktlichkeit, auf der er beruht.

Fahrgastinformation

Drittens ist die Fahrgastinformation für die Wahrnehmung der Qualität von entscheidender Bedeutung. Echtzeitanzeigen an der Haltestelle, verlässliche Ansagen im Fahrzeug sowie Auskünfte in der App verringern die Unsicherheit während der Wartezeit, insbesondere im Störungsfall. In solchen Situationen ist eine ehrliche und rechtzeitige Information über Alternativen wertvoller als eine beschönigende. Damit Informationen alle erreichen, gilt das Zwei-Sinne-Prinzip: Auskünfte sollten über mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören und Fühlen zugänglich sein. Die Integration von Information, Buchung und Bezahlung über Anbietergrenzen hinweg wird im Abschnitt Digitale Vernetzung und MaaS behandelt.

Barrierefreiheit: Voraussetzung der Teilhabe

Barrierefreiheit ist keine Frage des Komforts, sondern eine Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Zugleich ist dies der Bereich, in dem der Anspruch am weitesten von der Wirklichkeit entfernt ist. Laut Personenbeförderungsgesetz sollten die Nahverkehrspläne bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreichen, sofern keine begründeten Ausnahmen festgelegt werden. Dieses Ziel wurde vielerorts deutlich verfehlt.[§ 8 Abs. 3 PBefG] In Hessen etwa waren zum 1. Januar 2022 erst 41,4 Prozent der Bushaltestellen vollständig oder weitgehend barrierefrei; knapp ein Viertel hatten die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen aus begründeten Gründen ausgenommen.[Hessischer Landtag (2022)]

Die Aufgabe ist groß: Bundesweit sind Zehntausende Bus-, Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahn-Haltestellen betroffen, überwiegend Altbestand. Hinzu kommen rund 5.700 Bahnhöfe, von denen etwa 80 Prozent als stufenfrei erreichbar gelten.[DB AG – Barrierefreiheit (2025)] Der Anteil täuscht allerdings, denn ein stufenfreier Bahnsteig nützt nichts, wenn der Aufzug ausfällt oder Informationen nicht zugänglich sind. Auch die Barrierefreiheit ist eine Kette, die an ihrem schwächsten Glied reißt.

Barrierefreiheit bedeutet mehr, als nur Stufenfreiheit für Rollstuhlfahrer zu schaffen. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen taktile Leitsysteme und akustische Ansagen, gehörlose Menschen visuelle Anzeigen und Menschen mit Lernschwierigkeiten eine klare, verständliche Wegeführung. Hier ist das Zwei-Sinne-Prinzip der Maßstab. Barrierefreiheit muss zudem über die gesamte Reisekette reichen: vom Zuweg über die Haltestelle und das Fahrzeug bis hin zu Information und Fahrkartenkauf.

Dass der Umbau nur langsam vorankommt, hat handfeste Gründe. Die Zuständigkeit ist verteilt: Die Kommunen tragen als Straßenbaulastträger meist die Bus- und Straßenbahnhaltestellen, während die Verkehrsunternehmen die U-Bahn-Anlagen betreuen. In der Regel wird im laufenden Betrieb umgebaut, was die Planung und den Bau verteuert. Im engen Straßenraum konkurriert der Umbau zudem mit anderen Nutzungen (siehe Bus, Tram und Priorisierung). Bund und Länder fördern den Umbau. In Baden-Württemberg etwa lässt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für bestimmte Vorhaben einen erhöhten Fördersatz von bis zu 75 statt regulär bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu.[LGVFG] Neben dem Recht treibt auch der demografische Wandel die Barrierefreiheit voran. Davon profitieren am Ende alle: Familien mit Kinderwagen, Reisende mit Gepäck und ältere Fahrgäste.

Komfort und subjektive Sicherheit

Schließlich wirken die weichen Faktoren. Entscheidend dafür, wer das Angebot nutzt, sind Sauberkeit, Sitzplatzangebot und das subjektive Sicherheitsgefühl. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sind das Sicherheitsempfinden und die Frage, ob sich auch Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen willkommen fühlen, wichtig. Diese Merkmale lassen sich zwar schwerer messen als die Pünktlichkeit, beeinflussen die Wahl des Verkehrsmittels aber unmittelbar.

Qualität messen und vertraglich sichern

Um die Qualität nicht dem Zufall zu überlassen, wird sie in den Verkehrsverträgen von den Aufgabenträgern vereinbart. Pünktlichkeit, Ausfallquoten, Sauberkeit und Fahrzeugzustand werden mit objektiv gemessenen Kennzahlen hinterlegt und über Bonus- und Malusregelungen, also finanzielle Zuschläge und Abzüge, mit der Vergütung verknüpft. Qualitätsmonitore in mehreren Ländern machen die Werte öffentlich.[SPNV-Qualitätsmonitor NRW], [bwegt-Ranking BW], [BEG – Pünktlichkeitsstatistik]

Die Grenze dieses Instruments liegt jedoch darin, dass viele Mängel, allen voran die infrastrukturbedingten Verspätungen, nicht vom Verkehrsunternehmen zu verantworten sind. Neuere Verträge entlasten die Unternehmen deshalb bei fremdverschuldeten Störungen.[SPNV-Qualitätsmonitor NRW], [bwegt-Ranking BW], [BEG – Pünktlichkeitsstatistik] Vertraglich einfordern lässt sich Qualität also nur in dem Rahmen, den Infrastruktur, Personal und Finanzierung zulassen.

Daraus ergibt sich eine grundsätzliche Abwägung. Mittel, die in die Zuverlässigkeit, die Barrierefreiheit und den Komfort des Bestands fließen, fehlen für den Ausbau neuer Linien – und umgekehrt. Beides ist nötig, doch ein kleineres, verlässliches und für alle zugängliches Netz dürfte mehr Fahrgäste gewinnen als ein größeres, auf das kein Verlass ist.

Zwischenfazit

Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Alltagstauglichkeit

Über die Nutzung entscheidet nicht nur, welche Linien es gibt, sondern auch, wie verlässlich, zugänglich und dicht getaktet sie sind. Dabei ist die Zuverlässigkeit der kritische Faktor, der überwiegend außerhalb der Verkehrsunternehmen liegt. Rund die Hälfte der Verspätungen geht auf den Zustand der Infrastruktur und das Baugeschehen zurück. Der Abstand zum erreichbaren Maßstab ist größer als es die Zahlen nahelegen: Die SBB erreichte im Jahr 2024 eine Pünktlichkeit von 93,2 Prozent, obwohl in der Schweiz bereits drei statt sechs Minuten Verspätung zählen. Die Barrierefreiheit ist eine rechtlich gebotene, aber teure Daueraufgabe, deren gesetzliche Frist zum 1. Januar 2022 flächendeckend verfehlt wurde. Daraus folgt eine Abwägung: Mittel für die Zuverlässigkeit und Zugänglichkeit des Bestands fehlen beim Ausbau neuer Linien – ein kleineres, verlässliches Netz gewinnt jedoch tendenziell mehr Fahrgäste als ein größeres, auf das kein Verlass ist.

~ Leitachse II: Vernetzen ~

Das Deutschlandticket: Tarifrevolution mit offener Finanzierung

Das Deutschlandticket ist die größte Tarifreform im öffentlichen Personennahverkehr seit Jahrzehnten: Es handelt sich um eine bundesweit gültige Monatskarte zu einem einheitlichen Preis, die das Nebeneinander regionaler Verbundtarife überflüssig macht. Es entlastet regelmäßige Nutzer:innen spürbar und verlagert einen Teil der Autofahrten. Zugleich ist es eine teure Nachfragesubvention, da es den Fahrpreis senkt, das Angebot aber nicht vergrößert. Damit konkurrieren seine Mittel mit dem Angebotsausbau und sowohl die Finanzierung als auch der Preis bleiben umstritten. Als Pull-Maßnahme wirkt es nur, wenn es ein entsprechendes Angebot gibt.

Deutschlandticket auf einen Blick (Stand: Oktober 2026)
Einführung 1. Mai 2023, monatlich kündbares digitales Abonnement[§ 9 Abs. 1 RegG]
Geltung Bundesweit im Nah- und Regionalverkehr, grundsätzlich nicht im Fernverkehr
Preis je Monat 49 Euro ab Mai 2023, 58 Euro ab Januar 2025, 63 Euro ab Januar 2026[Bundesregierung (2026)]; 66,80 Euro ab Januar 2027, erstmals über den Preisindex ermittelt[Hessisches Wirtschafts- und Verkehrsministerium (2026)]
Nutzer:innen Rund 14,6 Millionen Ende 2025 (Angabe des Branchenverbands VDV)[VDV (2026)]
Reichweite Etwa ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung im Monat (1. Quartal 2025)[BMV (2025)]
Anteil an allen ÖPNV-Fahrten Rund 60 Prozent (erste Monate 2025)[BMV (2025)]
Neukund:innen Unter 10 Prozent der Nutzer:innen[BMV (2025)]
Finanzierung Ausgleich durch Bund und Länder mit je 1,5 Milliarden Euro im Jahr, gesetzlich bis 2030[§ 9 Abs. 2 RegG]

Vom 9-Euro-Ticket zur bundesweiten Monatskarte

Der Ursprung liegt im Sommer 2022: Als Teil eines Entlastungspakets senkte das 9-Euro-Ticket für drei Monate den Preis für den gesamten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland auf neun Euro pro Monat. Es wurden rund 52 Millionen Tickets verkauft, hinzu kamen die automatisch versorgten Zeitkartenabonnenten. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz entstand der Wunsch nach einem Nachfolgemodell, den die Bundesregierung und die Länder aufgriffen. Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket.

Die eigentliche Leistung: Tarifvereinfachung

Der größte Gewinn liegt weniger im Preis als in der Einfachheit. Vor dem Deutschlandticket war Deutschland in Dutzende Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Waben- und Zonentarifen unterteilt. Wer eine Verbundgrenze überquerte oder eine fremde Stadt besuchte, musste sich fragen, ob er das richtige Ticket gelöst hatte. Diese Unsicherheit war eine Hürde im Reiseverlauf, die nun verschwunden ist. Es gibt einen Preis, der bundesweit gilt, ohne dass dabei das Zonendenken eine Rolle spielt. Die niedrige Nutzungsschwelle dürfte einen großen Teil der Popularität erklären. Das Ticket macht die Fahrt mit Bus und Bahn weniger kompliziert.

Wirkung: Verlagerung, Klima und die Frage der Neukunden

Über die verkehrliche Wirkung wird intensiv gestritten und die Befundlage ist unklar. Eine Auswertung der vorliegenden Studien kommt zu dem Ergebnis, dass 12 bis 16 Prozent aller mit dem Deutschlandticket unternommenen Fahrten zuvor mit dem Auto zurückgelegt worden wären. Dabei handelt es sich oft um längere Strecken von im Mittel rund 30 Kilometern, die viel CO₂ verursachen.[Ariadne (2025)] Die Schätzungen der jährlichen CO₂-Einsparung reichen je nach Methode von rund 2,5 bis über 6 Millionen Tonnen.[Ariadne (2025)] Mehrere Auswertungen finden nur geringe Hinweise auf zusätzlichen, neu erzeugten Verkehr. Die Befundlage hängt jedoch stark von der Methode und dem Vergleichsmaßstab ab. Die in der Debatte prominente Studie des Branchenverbands VDV, die einen erheblichen Neuverkehr ausmacht, dürfte diesen durch ihr Befragungsdesign überschätzen.[Ariadne (2025)]

Zugleich mahnen mehrere Untersuchungen zur Vorsicht.[Loder u. a. (2024)] Bereits beim 9-Euro-Ticket zeigte sich, dass in der Alltagsmobilität nicht primär Fahrten mit dem Auto, sondern Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Bus und Bahn verlagert wurden. Zudem entlastet ein günstiges Ticket vor allem diejenigen, die ohnehin schon fahren.[DIW Berlin (2023)], [ifo Institut], [BMV – Deutschlandticket-Evaluation], [VDV – Marktforschung] Die echte Neukundenquote, also Menschen, die zuvor gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind, liegt unter zehn Prozent. Den Verlagerungseffekt tragen weniger diese wenigen Neueinsteiger als die größere Gruppe derer, die zwar Bus und Bahn nutzten, aber kein Abonnement hatten und nun mit dem Ticket häufiger und auch auf längeren Strecken fahren.[DIW Berlin (2023)], [ifo Institut], [BMV – Deutschlandticket-Evaluation], [VDV – Marktforschung]

Die soziale Dimension und die Preisspirale

Gerade diese gelegentlichen Nutzer:innen reagieren empfindlich auf den Preis.[Waldorf u. a. (2025)][Liao u. a. (2025)] Hinzu kommt die Frage der Verteilung: Preiserhöhungen belasten Haushalte, die mangels Auto auf Bus und Bahn angewiesen sind, im Verhältnis zu ihrem Einkommen besonders stark. Kurzfristig reagiert die Nachfrage deutlich: Nach der Anhebung von 49 auf 58 Euro sank die Zahl der Nutzer:innen im Januar 2025 laut VDV-Daten von rund 14,5 auf rund 13,5 Millionen. Bis Ende 2025 stieg sie wieder auf rund 14,6 Millionen. Die Erhöhung auf 63 Euro löste laut VDV keine Kündigungswelle aus.[VDV (2026)] Wer jeweils aussteigt und ob einkommensschwache Haushalte überproportional betroffen sind, zeigen diese Zahlen jedoch nicht. Steigende Preise schmälern aber tendenziell sowohl die soziale Entlastung als auch den ohnehin begrenzten Klimaeffekt. Ermäßigte Varianten als Jobticket, Semester- oder Sozialticket mildern dies für einzelne Gruppen, ändern aber nichts am Grundmuster.

Pull ohne Push und ohne Angebot

Der eigentliche Grund für die begrenzte Verlagerung liegt in der Logik der Maßnahme selbst. Das Deutschlandticket senkt den Preis, nicht aber den Zeit- und Angebotsnachteil. Wo es kein attraktives Angebot gibt, und das ist in weiten Teilen der Fläche der Fall, ist auch ein günstiges Ticket wertlos, da sich damit kein fahrender Bus benutzen lässt. Ohne eine Push-Seite, die das Auto unattraktiver macht, bleibt der Umstieg gering. In Österreich zeigt sich dasselbe Muster: Das dortige Klimaticket, das seit 2021 angeboten wird und zuletzt 1.400 Euro pro Jahr kostete, verkaufte sich im Jahr 2023 mit rund 244.000 Stück doppelt so gut wie prognostiziert. Doch der Rechnungshof bilanzierte eine eher geringe Umweltwirkung und stellte fest, dass die Nachfrage am wirksamsten steigt, wenn der öffentliche Verkehr attraktiver und das Auto unattraktiver wird.[Rechnungshof Österreich (2025)][Wallimann (2024)]

Die Finanzierungsfrage: Ticket statt Takt?

Die größte offene Flanke ist die Finanzierung. Bund und Länder gleichen die Einnahmeausfälle mit jeweils 1,5 Milliarden Euro im Jahr aus. Das ist inzwischen bis 2030 gesetzlich gesichert.[§ 9 Abs. 2 RegG] Die jährlichen Verhandlungen bis zu dieser Einigung über die Lastenverteilung und Nachschüsse dürften jedoch Vertrauen gekostet haben. Wie die Einnahmen und Ausgleichsmittel zwischen Ländern, Verbünden und Unternehmen verteilt werden, ist nach wie vor kompliziert. Die Branche fordert ein bundesweit einheitliches, transparentes und schnelleres Verfahren.[VDV (2026)]

Daran entzündet sich eine grundsätzliche Kritik: Jeder Euro, der in die Verbilligung des Tickets fließt, fehlt für den Ausbau des Angebots – „billiger statt besser“, Ticket statt Takt. Dem steht jedoch entgegen, dass die Vereinfachung und Stabilisierung der Nachfrage einen eigenen Wert haben und ein einfacher Tarif sowie ein besseres Angebot sich bei ausreichender Finanzierung nicht gegenseitig ausschließen müssen. Die Abwägung bleibt, weil die Mittel real begrenzt sind. Das Finanzierungsmodell des Deutschlandtickets und seine Verteilungswirkung im Gesamtsystem werden im Beitrag Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit“ vertieft.

Die Bilanz fällt zwiespältig aus. Das Deutschlandticket ist eine echte und populäre Vereinfachung, eine spürbare Entlastung für regelmäßige Nutzer:innen und ein moderater Klimagewinn. Es ist aber auch eine teure Nachfragesubvention, deren Wirkung durch fehlende Restriktionen und ein fehlendes Angebot begrenzt ist und deren Finanzierung mit dem Ausbau konkurriert. Es entfaltet seinen Nutzen nur als Baustein zusammen mit dem Ausbau des Angebots und einer Push-Seite, nicht als deren Ersatz.

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Vereinfachung als eigentliche Leistung

Das Deutschlandticket hat den Flickenteppich der Verbundtarife durch einen bundesweit gültigen Preis ersetzt. Darin, und nicht im Preisniveau, liegt seine eigentliche Leistung. Die Verlagerungswirkung ist real, aber begrenzt. Auswertungen zufolge wurden 12 bis 16 Prozent der mit dem Ticket unternommenen Fahrten zuvor mit dem Auto zurückgelegt, während der Anteil echter Neukundinnen und Neukunden unter zehn Prozent liegt. Die Schätzungen zur CO₂-Wirkung gehen je nach Methode weit auseinander. Das Ticket ist zugleich verwundbar: Die Anhebung des Preises von 49 auf 58 Euro ließ die Nutzerzahl um rund eine Million sinken. Vor allem jene, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, sind davon betroffen. Als Pull-Maßnahme wirkt es nur, wenn ein gutes Angebot hinzukommt. Ohne Angebotsausbau und ohne Push-Seite bleibt seine Wirkung begrenzt.

Digitale Vernetzung: MaaS, Ticketing und der Kampf um die Schnittstelle

Aus Sicht der Fahrgäste sind die Fragen einfach: Finde ich die beste Verbindung? Ist der Aufzug am Bahnhof in Betrieb? Kann ich direkt buchen und bezahlen oder brauche ich dafür drei Apps? Wird mir am Monatsende der günstigste Preis berechnet?

Nachdem das Deutschlandticket die tarifliche Zugangsschwelle gesenkt hat, soll die Digitalisierung die verbleibenden Hürden der Reisekette abbauen, indem sie das Finden, Buchen und Bezahlen über Verkehrsmittel und Anbieter hinweg ermöglicht. Gut umgesetzt lässt sie ein zersplittertes Angebot wie ein einziges System wirken. Sie ist jedoch nur ein Hilfsmittel und kein Ersatz: Die beste App stellt keinen zusätzlichen Bus bereit und ihre Verlagerungswirkung bleibt begrenzt. Hinter der sichtbaren Oberfläche entscheiden zudem zwei unscheinbare Dinge: die Datenstandards im Hintergrund und die politische Frage, wem die Schnittstelle zum Kunden gehört.

Das Versprechen von Mobility as a Service

MaaS, also „Mobility as a Service“, soll alle Angebote in einer einzigen Anwendung bündeln. Diese bietet reinen Informationsdienst, die gemeinsame Buchung und Bezahlung von Leistungen sowie Pauschalpakete. In Deutschland ist Berlin mit der App Jelbi der Berliner Verkehrsbetriebe am weitesten: Sie verbindet den öffentlichen Verkehr mit fast allen Sharing-Angeboten der Stadt – Leihräder, E-Tretroller, Carsharing, Taxi – und erlaubt es, eine Reise mit Echtzeit-Routing zu planen, zu buchen und über ein einziges Konto zu bezahlen. Bis Mitte 2025 verzeichnete Jelbi nach Angaben der BVG rund 1,1 Millionen Downloads.[BVG (2025)] Vergleichbare Plattformen sind „hvv switch” aus Hamburg und „MVGO” in München. Das Ziel ist überall dasselbe: Dem privaten Auto soll eine ebenso bequeme Alternative entgegengesetzt werden.

Warum der Durchbruch ausbleibt

Dem Versprechen steht eine ernüchternde Bilanz gegenüber. Die vor rund zehn Jahren an „vernetzte, autonome, geteilte und elektrische” Mobilität geknüpften Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Bis heute überwiegen Insellösungen, und die größte Hürde ist nach wie vor die Beschaffung der über viele Unternehmen verstreuten Daten.[DVF (2024)]

Auch das Geschäftsmodell ist schwierig. Der Pionier Whim aus Helsinki, der lange als Vorbild galt, meldete 2024 Insolvenz an. In der Branche gilt das auf monatliche Pauschalabonnements gestützte Modell als zentrale Ursache. Viele Nutzer:innen möchten demnach lieber je Fahrt flexibel wählen und zahlen, statt sich an ein großes Abonnement zu binden.[Zag Daily (2024)]

Die Idee einer einzigen App für Planung, Buchung und Bezahlung hat überlebt – jedoch nicht als All-inclusive-Paket, sondern als Integrator für individuelle Bestandteile.

Digitales Ticketing

Auf der Bezahlebene ist Deutschland weiter, als es scheint. Aus den untereinander unverträglichen Chipkarten der 1990er Jahre ist mit dem System „eTicket Deutschland” ein bundesweiter offener Standard entstanden: die VDV-Kernapplikation. Diese wird inzwischen von rund 470 Verkehrsverbünden und -unternehmen genutzt und geht derzeit unter dem neuen Namen (((etiCORE in die dritte, internationale Version über.[eTicket Deutschland / VDV-KA] Im Hintergrund verteilt eine zentrale Verrechnung die Zahlungen automatisch auf die Unternehmen, deren Fahrzeuge auf einer Reise genutzt wurden. Eine nationale Sicherheitsüberwachung stellt sicher, dass die digitalen Deutschlandtickets echt sind. Die jüngste Stufe sind Check-in/Check-out-Verfahren mit automatischer Bestpreisabrechnung. Dabei meldet sich der Fahrgast nur an und ab und erhält am Monatsende den günstigsten Preis. Dies ist das digitale Gegenstück zur tariflichen Vereinfachung des Deutschlandtickets, da es das Verständnis des Tarifs überflüssig macht.

Das unsichtbare Fundament: offene Daten und Standards

Die eigentliche Voraussetzung jeder App ist unsichtbar: Eine Auskunft ist nur so gut wie die Daten, aus denen sie gewonnen wird. Ob die angezeigte Verbindung stimmt oder ein Aufzugausfall gemeldet wird, hängt nicht von der Anwendung selbst ab, sondern von der Datenquelle.

In Deutschland führen die Länder im Verein DELFI ihre Fahrplandaten zu einem bundesweiten Datensatz zusammen. Dieser stellt statische Fahrpläne und Echtzeitprognosen in einem standardisierten Format bereit und versorgt die meisten Auskunftssysteme mit Daten.[Verordnung (EU) 2017/1926], [DELFI e. V. (2024)]

Den rechtlichen Rahmen setzt die Europäische Union: Die delegierte Verordnung zu multimodalen Reiseinformationsdiensten verpflichtet jeden Mitgliedstaat dazu, einen nationalen Zugangspunkt einzurichten. Über diesen müssen die Daten allen gleichermaßen zur Verfügung stehen. In Deutschland ist dies seit 2022 die Mobilithek. Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz sind die Anbieter dazu verpflichtet, Routen, Fahrpläne, Echtzeitinformationen, Preise, Verfügbarkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit bereitzustellen.[Verordnung (EU) 2017/1926][§ 3a PBefG]

Diese Standardisierung ist zwar mühsam und wenig sichtbar, aber sie ist der Kern der Sache: Eine gute Fahrgastinformation beginnt an der Datenquelle. Die Ansprüche der Fahrgäste sind gestiegen, denn sie erwarten verlässliche Auskünfte, und zwar unabhängig davon, welche App sie nutzen. Auch Informationen über barrierefreie Reiseketten hängen von einem einheitlichen Datenbestand ab.

Der Kampf um die Schnittstelle

Offene Daten sind die Grundlage dafür, dass aus vielen einzelnen Angeboten ein nutzbares Gesamtsystem entstehen kann. Sie ermöglichen bessere Auskünfte, multimodale Routenplanung, barrierefreie Reiseketten, neue Dienste von Start-ups und eine einfachere Nutzung über Verbund- und Stadtgrenzen hinweg. Für Fahrgäste kann es von Vorteil sein, wenn nicht jede Verbindung in der App des jeweiligen Verkehrsunternehmens gesucht und gebucht werden muss, sondern auch unabhängige oder überregionale Plattformen Zugang zu verlässlichen Daten erhalten.

Zugleich entsteht damit eine neue Steuerungsfrage. Wer die digitale Schnittstelle zum Kunden kontrolliert, kann auch steuern, welche Verbindungen sichtbar werden, welche Verkehrsmittel bevorzugt angezeigt werden, welche Daten anfallen und nach welchen Kriterien die Nachfrage gelenkt wird. Globale Kartendienste und Mobilitätsplattformen können den Zugang zum öffentlichen Verkehr vereinfachen, sich aber auch zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen positionieren. Das Problem ist daher nicht der Zugriff privater Plattformen an sich, sondern die Frage, unter welchen Regeln er erfolgt.

Die öffentliche Aufgabe besteht deshalb nicht darin, Daten abzuschotten, sondern faire Bedingungen zu schaffen: offene und verlässliche Daten als neutrale Grundlage, diskriminierungsfreier Zugang, klare Datenschutzregeln, Transparenz über Ranking und Routenvorschläge sowie die Möglichkeit, verkehrspolitische Ziele wie Barrierefreiheit, Klimaschutz und Netzintegration abzubilden. Eigene öffentliche oder verbundweite Apps bleiben wichtig, sollten aber nicht der einzige Zugang sein. Entscheidend ist, dass die Schnittstelle offen genug für Innovationen bleibt und zugleich so reguliert wird, dass kein einzelner Anbieter die Nachfrage, die Daten und die Kundenbeziehung monopolisiert.[DELFI e. V. – Stellungnahme]

Digitale Teilhabe: keine neue Hürde

So sehr die Digitalisierung die Reisekette auch vereinfacht, sie darf keine neuen Hürden schaffen. Menschen, die kein Smartphone besitzen, kein Konto bei einem App-Anbieter anlegen wollen, über keine Kreditkarte oder kein Bankkonto verfügen oder beim Ticketkauf Unterstützung benötigen, dürfen nicht vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen werden – gerade weil das Deutschlandticket rein digital angelegt ist und die Plattformen über Apps laufen. Daher sind analoge Rückfalloptionen wie personalbediente Verkaufsstellen und Automaten, barrierefrei gestaltete Apps, datensparsame Verfahren und transparente Regeln für den Umgang mit den anfallenden Bewegungsdaten unerlässlich. Andernfalls ersetzt die digitale Hürde lediglich die frühere Tarifhürde.

So nützlich die Digitalisierung auch ist, ihre Grenzen sind dieselben wie beim Tarif. Sie senkt die Hürden von Information, Buchung und Bezahlung und kann ein zersplittertes Angebot zusammenführen. Sie schafft jedoch keine zusätzliche Kapazität und ihre Verlagerungswirkung bleibt gering. Für die Qualität der Auskunft ist die Arbeit an Datenstandards wichtiger als die Entwicklung weiterer Apps. Wer die Schnittstelle zum Kunden kontrolliert, ist eine Frage der Steuerung.

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Datenstandards vor Anwendungen

Digitale Plattformen können das Planen, Buchen und Bezahlen über Anbietergrenzen hinweg vereinfachen und somit die letzte Hürde in der Reisekette senken. Während Jelbi in Berlin zeigt, dass die technische Integration gelingt, macht die Insolvenz des finnischen MaaS-Pioniers Whim deutlich, dass sich das Pauschalabonnement nicht trägt. Entscheidend sind weniger die Anwendungen selbst als die offenen Datenstandards im Hintergrund sowie die Frage, unter welchen Regeln private Plattformen Zugang zur Kundenschnittstelle erhalten. Hinzu kommt die Pflicht, analoge Zugangswege zu erhalten, damit die digitale Hürde nicht die frühere Tarifhürde ersetzt. Zusätzliche Kapazität schafft keine Anwendung. Die Technik dient dem bestehenden Angebot und erweitert es nicht.

Sharing und intermodale Verknüpfung: Ergänzung, nicht Ersatz

Geteilte Mobilität umfasst sehr unterschiedliche Angebote. Während beim stationsbasierten und sogenannten free floating-Carsharing Pkw zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt werden, bedienen Bikesharing und geteilte E-Tretroller vor allem kürzere Wege. Ihnen ist lediglich gemein, dass ein Fahrzeug nacheinander von mehreren Personen genutzt wird. Welche verkehrliche und ökologische Wirkung daraus entsteht, hängt dagegen vom Geschäftsmodell, vom Standort, von der Regulierung und vor allem davon ab, welches Verkehrsmittel oder Fahrzeug ersetzt wird.[Arbeláez Vélez (2024)]

Sharing kann Bus und Bahn ergänzen, indem es die erste und letzte Meile überbrückt oder für seltene Wege ein Fahrzeug bereitstellt. Es kann aber auch mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrrad und dem Zu-Fuß-Gehen konkurrieren. Ob Sharing zur Verkehrswende beiträgt oder ihr entgegenwirkt, hängt deshalb von seiner konkreten Funktion im Mobilitätssystem ab.

Welche Sharing-Angebote gibt es?

Beim stationsbasierten Carsharing werden die Fahrzeuge an festgelegten Stellplätzen bereitgestellt und nach der Fahrt dorthin zurückgebracht. Dadurch eignet sich dieses System besonders für im Voraus planbare Fahrten und kann für Haushalte die Funktion eines nur gelegentlich benötigten eigenen Autos übernehmen.

Beim Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets an unterschiedlichen, dafür zugelassenen Orten übernommen und wieder abgestellt werden. Dadurch sind spontane Einwegfahrten möglich. Dieses Angebot erfordert jedoch eine hohe Nachfragedichte und ist daher überwiegend in größeren Städten verfügbar.

Kombinierte Carsharing-Systeme verbinden beide Modelle innerhalb eines Angebots. Ein stationsbasiertes Grundnetz wird dabei durch frei verfügbare Fahrzeuge für spontane Einwegfahrten ergänzt.

Bikesharing kann sowohl stationsgebunden als auch als Free-Floating-System organisiert sein. Bei stationsgebundenen Angeboten werden die Räder an festen Stationen ausgeliehen und zurückgegeben. Bei frei verfügbaren Systemen erfolgt die Rückgabe innerhalb eines bestimmten Geschäftsgebiets. Mischformen erlauben die Rückgabe sowohl an Stationen als auch in festgelegten Zonen.[Fishman (2016)][ITDP (2018)]

Geteilte E-Tretroller werden dagegen überwiegend ohne klassische Station angeboten. Ihre Ausleihe und Rückgabe erfolgen innerhalb eines Geschäftsgebiets. Dabei begrenzen Kommunen die zulässigen Abstellorte zunehmend durch feste oder digital kontrollierte Abstellzonen.[Badia und Jenelius (2023)][GeoSence (2024)] Eine solche Abstellzone verändert die räumliche Ordnung des Angebots, macht daraus aber nicht automatisch ein stationsgebundenes Verleihsystem.

Sharing-Angebote und ihre verkehrliche Wirkung
Angebotsform Typisches Einsatzgebiet Häufig ersetzte Verkehrsmittel oder Fahrzeuge Mögliche positive Wirkung Mögliches Problem Sinnvolle Steuerung
Stationsbasiertes Carsharing Wohnquartiere, kleinere und mittlere Städte sowie planbare längere Fahrten Vor allem private Pkw; teilweise Mietwagen, Taxi sowie Fahrten mit Bus und Bahn Kann den Besitz eines eigenen Autos überflüssig machen und dadurch Fahrzeugbestand, Parkraumbedarf und Pkw-Nutzung verringern Geringe spontane Verfügbarkeit und zusätzlicher Aufwand durch Rückgabe am Ausgangsstandort Wohnortnahe reservierte Stellplätze, verlässliche Buchbarkeit und Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr
Kombiniertes Carsharing Städte und Regionen mit stationsbasiertem Grundangebot und ergänzender flexibler Flotte Private Pkw sowie einzelne Taxi-, Mietwagen- und ÖPNV-Fahrten Verbindet die Verlässlichkeit des stationsbasierten Systems mit der Flexibilität spontaner Einwegfahrten Die flexible Flotte kann zusätzliche Autofahrten erzeugen oder mit Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr konkurrieren Stationsbasiertes Grundnetz sichern, Free-Floating-Anteil begrenzen und Fahrzeuge an Mobilitätsknoten konzentrieren
Free-Floating-Carsharing Dicht bebaute Großstädte und Gebiete mit hoher Nutzungs- und Nachfragedichte Private Pkw-Fahrten, aber auch Taxi-, ÖPNV-, Fahrrad- und Fußwege Ermöglicht spontane Einwegfahrten und kann die gelegentliche Nutzung eines eigenen Pkw ersetzen Begrenzte Wirkung auf den privaten Fahrzeugbesitz, räumliche Konzentration auf profitable Gebiete und mögliche Konkurrenz zum Umweltverbund Geschäftsgebiete, Flottengrößen und Abstellflächen regulieren sowie Versorgung an Bahnhöfen und in unterversorgten Quartieren sichern
Stationsgebundenes Bikesharing Bahnhöfe, Haltestellen, Hochschulen, Arbeitsstandorte, Wohnquartiere und touristische Ziele Kurze Pkw- und ÖPNV-Fahrten, private Fahrradfahrten sowie Fußwege Erweitert den Einzugsbereich des öffentlichen Verkehrs und schließt Lücken auf der ersten und letzten Meile Unzureichende Stationsdichte, leere oder überfüllte Stationen und geringe Nutzbarkeit außerhalb des Kerngebiets Dichtes Stationsnetz, verlässliche Verfügbarkeit, Tarifintegration und gezielte Verteilung an wichtigen Quellen und Zielen
Free-Floating-Bikesharing Dicht bebaute Stadtgebiete mit vielen kurzen und wechselnden Fahrtzielen Fußwege, ÖPNV-Fahrten, private Fahrradfahrten und teilweise Pkw-Fahrten Hohe räumliche Flexibilität und spontane Verfügbarkeit ohne Bindung an feste Stationen Ungeordnete Abstellung, ungleiche räumliche Verteilung und hoher Aufwand für Umverteilung und Wartung Feste Abstellzonen, Mindestversorgungsgebiete, Flottenvorgaben und digitale Kontrolle der Rückgabeorte
Geteilte E-Tretroller Innenstädte, Freizeit- und Ausgehviertel sowie kurze Zu- und Abbringerwege Vor allem Fußwege, Fahrrad- und ÖPNV-Fahrten; Pkw-Fahrten nur zu einem kleineren Anteil Können längere Fußwege verkürzen, nachts Versorgungslücken überbrücken und den Zugang zu Haltestellen erleichtern Häufige Verlagerung von bereits emissionsarmen Wegen, kurze Lebensdauer, Umverteilungsverkehre und Behinderung des Fußverkehrs Verbindliche Abstellzonen, Flottenobergrenzen, Mindestlebensdauer, klare Parkverbotsbereiche und Konzentration auf ÖPNV-Knoten

Sharing-Angebote unterscheiden sich nicht nur darin, wie die Fahrzeuge bereitgestellt und zurückgegeben werden, sondern vor allem in ihrer Funktion im Verkehrssystem und den Wegen oder Fahrzeugen, die sie ersetzen. Das Betriebsmodell allein bestimmt die Wirkung jedoch nicht: Ein Leihrad am Bahnhof kann eine Fahrt mit Bus und Bahn sinnvoll ergänzen, dasselbe Angebot in einer gut erschlossenen Innenstadt kann dagegen vor allem Fußwege oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzen.

Welches Sharing-Angebot ersetzt private Autos?

Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass stationsbasierte Carsharing-Systeme tendenziell stärker mit einer Verringerung des privaten Fahrzeugbesitzes verbunden sind als reine Free-Floating-Angebote. Die feste Station, die frühzeitige Reservierbarkeit und die Eignung für längere Fahrten ermöglichen es eher, die gelegentlich benötigten Funktionen eines eigenen Autos abzudecken.[Haustein (2021)]

Wie viele private Pkw ein Carsharing-Fahrzeug jedoch tatsächlich ersetzt, lässt sich nicht allgemein bestimmen. Während Befragungen von Nutzern teilweise zu deutlichen Entlastungswirkungen kommen, ergeben Auswertungen gesamtstädtischer Zulassungs- und Motorisierungsdaten wesentlich geringere oder nicht eindeutig nachweisbare Effekte. Die Ergebnisse hängen unter anderem von der Untersuchungsmethode, der Stadtstruktur, der Verfügbarkeit anderer Verkehrsmittel und der Ausgestaltung des Angebots ab.

Carsharing kann zudem eine Fahrzeuganschaffung verhindern oder verzögern, ohne dass unmittelbar ein bereits vorhandenes Auto abgemeldet wird. Eine allein auf Fahrzeugabmeldungen beschränkte Betrachtung bildet die mögliche Wirkung deshalb nur unvollständig ab. Umgekehrt dürfen Angaben aus Befragungen zu hypothetisch vermiedenen Anschaffungen nicht ohne Weiteres mit tatsächlich aus dem Bestand entfernten Fahrzeugen gleichgesetzt werden.[Bucsky und Juhász (2022)]

Bei kombiniertem Carsharing kann das stationsbasierte Grundangebot eine ähnliche Funktion übernehmen. Der Free-Floating-Anteil erhöht die Flexibilität, kann aber zugleich zusätzliche Autofahrten ermöglichen und Wege übernehmen, die sonst mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt würden.

Beim reinen Free-Floating-Carsharing ist die Befundlage entsprechend uneinheitlicher. Eine Befragung von mehr als 10.000 Nutzern in elf europäischen Städten stellte zwar in allen untersuchten Städten eine Verringerung des privaten Fahrzeugbestands fest. Die errechnete Wirkung unterschied sich jedoch stark zwischen den Städten und beruhte auf Angaben der Nutzer:innen.[Jochem et al. (2020)]

Eine Längsschnittuntersuchung in Basel mit einer Kontrollgruppe kam zu einem deutlich zurückhaltenderen Ergebnis. Nur ein kleiner Teil der untersuchten Mitglieder verringerte seinen privaten Fahrzeugbestand nachweislich infolge der Carsharing-Mitgliedschaft.[Becker et al. (2018)]

Free-Floating-Carsharing kann somit zur Verringerung des privaten Fahrzeugbesitzes beitragen. Seine Wirkung hängt jedoch stärker vom jeweiligen lokalen Kontext und von den ergänzenden verkehrspolitischen Rahmenbedingungen ab, als es die bloße Verfügbarkeit der Fahrzeuge vermuten lässt.

Zum Weiterlesen

Mobilitätsstationen – Nutzen und Verknüpfung der Verkehrsmittel

Mobilitätsstationen dienen einerseits der Verknüpfung von Räumen, bieten jedoch auch eine Vielzahl weiterer Vorteile, die bislang selten diskutiert wurden: Welche Wirkung haben sie auf ihr Umfeld? Welche Chancen ergeben sich für die Erprobung neuer Angebote? Und wie wirken sie auf öffentliche Verkehrsnetze sowie Carsharing- und Bikesharing-Stationsnetze ein?

Ersetzen Bikesharing und E-Scooter-Sharing Autofahrten?

Bikesharing kann den öffentlichen Verkehr sinnvoll ergänzen, sofern Leihräder an Bahnhöfen, Haltestellen, Hochschulen, Arbeitsstandorten und anderen wichtigen Orten zuverlässig verfügbar sind. Das Fahrrad erweitert den Einzugsbereich einer Station erheblich und kann insbesondere auf der ersten und letzten Meile Autofahrten ersetzen. Voraussetzungen hierfür sind ein ausreichend dichtes Netz, verlässliche Rückgabemöglichkeiten und eine bedarfsgerechte Verteilung der Räder.

Die Wirkung hängt auch vom ersetzten Verkehrsmittel ab. Neben Pkw-Fahrten ersetzt Bikesharing häufig auch Wege, die sonst mit Bus und Bahn, dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt würden. Der verkehrliche Nutzen liegt daher nicht allein in einer unmittelbaren Emissionsminderung, sondern auch in der Erweiterung des öffentlich erreichbaren Raums und der Möglichkeit, Reiseketten ohne eigenes Auto zu schließen.[Arbeláez Vélez (2024)]

Bei geteilten E-Tretrollern fällt die Bilanz kritischer aus. Eine Untersuchung in Zürich rekonstruierte anhand von Positions-, Buchungs- und Befragungsdaten rund 65.000 Wege von 540 Personen. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der geteilten E-Tretroller-Fahrten ersetzte eine Autofahrt, überwiegend wurden Wege substituiert, die andernfalls zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt worden wären.[Reck et al. (2022)]

Unter den untersuchten Bedingungen verursachten geteilte E-Tretroller und E-Bikes über Herstellung, Betrieb, Aufladen und Umverteilung deshalb mehr Treibhausgasemissionen als der Verkehrsmittelmix, den sie ersetzten. Privat besessene E-Tretroller und E-Bikes schnitten besser ab, da sie länger genutzt wurden und häufiger motorisierte Fahrten ersetzten.[Reck et al. (2022)]

Daraus folgt jedoch nicht, dass geteilte Mikromobilität grundsätzlich keinen Nutzen besitzt. E-Tretroller können beispielsweise längere Fußwege verkürzen, nachts Versorgungslücken überbrücken oder den Zugang zu Haltestellen verbessern. Ihr Beitrag zur Verkehrswende bleibt jedoch begrenzt, wenn sie sich vor allem in gut erschlossenen Innenstädten konzentrieren und dort aktive Mobilität oder Bus und Bahn ersetzen.

Was folgt daraus für die Steuerung?

Die öffentliche Hand sollte Sharing-Angebote dahingehend steuern, welche Aufgabe sie im Gesamtnetz erfüllen. Um als verlässliche Alternative zum privaten Pkw wahrgenommen zu werden, benötigt stationsbasiertes Carsharing wohnortnahe, reservierte Stellplätze. Bikesharing sollte dagegen vorrangig an Bahnhöfen, Haltestellen, Hochschulen, in Wohnquartieren und an wichtigen Zielen verfügbar sein.

Bei Free-Floating-Angeboten sind räumliche Geschäftsgebiete (Konzessionen, die eine Mischung aus nachfragestarken und -schwachen Arealen umfassen), Flottenobergrenzen und feste Abstellzonen geeignete Instrumente. So kann verhindert werden, dass sich die Fahrzeuge ausschließlich in besonders profitablen Innenstadtbereichen konzentrieren oder Gehwege und sensible öffentliche Räume blockieren. Die Steuerung sollte die Fahrzeuge insbesondere an Knoten des öffentlichen Verkehrs und in bislang schlecht angebundene Quartiere lenken.

Sharing trägt somit vor allem dann zur Verkehrswende bei, wenn es private Fahrzeuge ersetzt, Reiseketten mit Bus und Bahn schließt und räumlich geordnet wird. Der zentrale Ort dieser Verknüpfung ist die Mobilitätsstation.

Mobilitätsstationen: der Ort der Verknüpfung

Damit Sharing das öffentliche Verkehrsangebot ergänzt, statt ihm Konkurrenz zu machen, braucht es einen Ort der Verknüpfung. An einem wiedererkennbaren Punkt, idealerweise an einem Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs, bündelt die Mobilitätsstation die verschiedenen Mobilitätsangebote wie Carsharing, Leihfahrräder, Tretroller und sichere Abstellplätze für Fahrräder sowie Ladeinfrastruktur. Sie verbindet diese Angebote mit den zuvor beschriebenen tariflichen und digitalen Integrationsmöglichkeiten. Bremen hat dieses Modell mit seinen mobil.punkten und kleineren mobil.pünktchen seit 2003 als europäischer Vorreiter entwickelt. Die Stadt überlässt Carsharing-Anbietern Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auf Basis einer befristeten Sondererlaubnis, die an Umweltkriterien geknüpft ist. Dieses Konzept wird heute von zahlreichen Städten bis nach Norwegen übernommen.[Bremen – mobil.punkt] Nordrhein-Westfalen baut seine „Mobilstationen” in einem landesweit einheitlichen Erscheinungsbild zur Marke aus – von der Großstadt bis zur ländlichen Mobilitätssicherung. Berlin verknüpft seine Jelbi-Stationen wiederum mit den Knoten der U- und S-Bahn. Die Station ermöglicht einen nahtlosen Umstieg und lenkt das Sharing an die Verkehrsknoten, wo es das bestehende Angebot ergänzt, statt die Gehwege in den Innenstädten zu blockieren.

Die erste und letzte Meile ohne Sharing

Zur Verknüpfung gehören neben den geteilten Fahrzeugen auch unspektakuläre Zugänge wie sichere Fußwege, barrierefreie Querungen, wettergeschützte und diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkplätze am Bahnhof. Gerade das Fahrrad als Bike-and-Ride-Angebot erweitert den Einzugsbereich von Bahnhöfen und stark frequentierten Busachsen weit über den Fußweg hinaus. Es ist häufig die bevorzugte Alternative zu Leihrollern oder Carsharing.

Ein Auto als Zubringer (Park-and-Ride) kann an den äußeren Knotenpunkten sinnvoll sein, da es Fahrten frühzeitig auf die Schiene verlagert. Es sollte jedoch keine wertvollen Flächen an innerstädtischen Bahnhöfen binden oder zusätzlichen Autoverkehr in Richtung Zentrum erzeugen, da dies dem Ziel zuwiderläuft.

Regulierung: steuern statt laufen lassen

Welche Rolle das Carsharing spielt, ist eine Frage der Steuerung. Der knappe öffentliche Raum ist der entscheidende Faktor. So erlaubt das Carsharinggesetz des Bundes von 2017, Stellflächen für stationsbasiertes Carsharing an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen im Wege der Sondernutzung zu vergeben. Für Landes- und Gemeindestraßen haben mehrere Länder eigene Regelungen geschaffen.[CsgG] Dadurch wird die stationsbasierte Form zu einer sichtbaren und bevorrechtigten Alternative zum eigenen Auto. Umgekehrt lassen sich die problematischen Nebenwirkungen des Free-floating begrenzen. Durch feste Abstellzonen und Obergrenzen werden Tretroller geordnet, das Zuparken von Gehwegen verringert und die Fahrzeuge dorthin gelenkt, wo sie nützlich sind – an die Verkehrsknoten und an die Ränder, nicht in die Fußgängerzone. Qualitätskriterien wie elektrische Flotten und die digitale Einbindung vervollständigen die Steuerung. Wenn man es sich selbst überlässt, folgt das Sharing der kommerziellen Nachfrage, die in der Innenstadt am größten ist. Gesteuert lässt es sich jedoch auf die Verkehrswende ausrichten.

Stationsbasiertes Carsharing und Bikesharing, das in Mobilitätsstationen verankert ist, tariflich und digital eingebunden ist und durch die Vergabe des knappen Raums gesteuert wird, verringert die Autoabhängigkeit und erweitert die Reichweite des Netzes spürbar. Geteilte Mobilität ergänzt Bus und Bahn, sie ersetzt sie aber nicht. Die Steuerung entscheidet, welche Rolle sie übernimmt.

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Die Ausgestaltung entscheidet über die Wirkung

Unter der Bezeichnung „Sharing“ versammeln sich Angebote mit gegensätzlicher Wirkung. Beim stationsbasierten Carsharing soll das eigene Auto ersetzt werden. Die Quoten von acht bis zwanzig ersetzten Pkw je Fahrzeug beruhen allerdings überwiegend auf Nutzerbefragungen, während Auswertungen von Zulassungsdaten den Effekt vorsichtiger einschätzen. Beim Free-Floating-Carsharing, das mit rund 24 800 der etwa 43 000 Fahrzeuge den größeren Teil des Bestands stellt, ist die Befundlage uneinheitlich. Eine Erhebung der ETH Zürich zeigt, dass geteilte E-Tretroller mit 65.000 dokumentierten Wegen nur bei rund zwölf Prozent der Fahrten eine Autofahrt ersetzen. Überwiegend treten sie an die Stelle von Fuß- und Nahverkehrswegen. Erst wenn Mobilitätsstationen Sharing an die Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs binden, Tarif und Anwendung den Übergang tragen und die Kommune den knappen öffentlichen Raum bewusst vergibt, wird Sharing zur Ergänzung des öffentlichen Verkehrs.

~ Leitachse III: Ermöglichen ~

Die Finanzierungsfrage: Wer zahlt für den Ausbau?

Der beschriebene Ausbau ist mit den aktuellen Finanzierungsstrukturen kaum realisierbar. Er umfasst die Schiene, den städtischen Busverkehr sowie die flexiblen Bedienformen und Mobilitätsstationen. Die Fahrgeldeinnahmen decken nur einen Teil der Betriebskosten und so gut wie keine der Investitionskosten. Aus guten ökonomischen Gründen soll sich das auch nicht ändern. Eine dauerhafte Lösung erfordert deshalb zweierlei, was in Deutschland lange politisch gemieden wurde: verlässlich gesicherte öffentliche Mittel und neue Finanzquellen bei jenen, die vom guten Nahverkehr profitieren, ohne ein Ticket zu lösen. Die Instrumente dafür sind im Ausland erprobt. Das zentrale Hindernis in Deutschland liegt weniger in der ökonomischen Begründbarkeit als in der politischen Durchsetzbarkeit und der dauerhaften Verteilung der Kosten.

Warum Fahrgeldeinnahmen nicht reichen – und nicht reichen sollen

Der Finanzierungsbedarf des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ergibt sich aus der Differenz zwischen seinen Aufwendungen und den Einnahmen aus Fahrgeldern sowie sonstigen Quellen. Dieser Bedarf wird durch Mittel des Bundes (Regionalisierungs- und GVFG-Mittel), der Länder und der Kommunen gedeckt, beispielsweise über den kommunalen Querverbund oder den öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Fahrgeldeinnahmen decken jedoch nur einen Teil der Betriebskosten und praktisch keine der Infrastrukturinvestitionen. Das heißt nicht, dass sie unwichtig wären, denn sie tragen einen wesentlichen Teil des Betriebs, wohl aber, dass sich ein gesellschaftlich gewünschtes, dichtes und sozial zugängliches Angebot nicht allein über die Nutzerpreise finanzieren lässt.

Dies ist jedoch kein Versagen, sondern eine Folge der Kostenstruktur. Einerseits sorgen Dichtevorteile dafür, dass mit wachsender Nutzung die Kosten je Fahrgast sinken. Andererseits stiftet ein gut genutztes Netz einen gesellschaftlichen Nutzen in Form von besserer Erreichbarkeit, weniger Stau und geringeren Emissionen. Deshalb übersteigt der volkswirtschaftliche Wert das, was sich über den Fahrpreis hereinholen lässt. Eine öffentliche Mitfinanzierung ist daher ökonomisch gerechtfertigt. Entscheidend ist, welche dauerhaften öffentlichen Mittel und Drittquellen das System tragen.

Der Investitions- und Finanzierungsbedarf

Die Größenordnung ist erheblich: Eine Schätzung von Interessensverbänden aus dem Jahr 2025 beziffert den öffentlichen Finanzbedarf für Schienenwege, Fernstraßen, Nahverkehr und Flottentransformation bis 2030 auf mindestens 390 Milliarden Euro. Für den laufenden ÖPNV-Betrieb rechnen sie mit einer jährlichen Lücke von bis zu 15 Milliarden Euro. Im europäischen Vergleich investierte Deutschland im Jahr 2023 mit rund 115 Euro je Einwohner deutlich weniger in die Schiene als die Schweiz, Österreich oder Luxemburg.[Finanzbedarf-Studie (2025)]

Das im Jahr 2025 geschaffene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro mildert den Investitionsstau, finanziert jedoch keine laufenden Betriebsausgaben.[Sondervermögen Infrastruktur (2025)]

Die beste neue Strecke nützt nichts, wenn auf ihr aus Mangel an gesicherten Betriebsmitteln kein Regionalzug fährt. Abbestellungen von Verkehrsleistungen sind bei den Aufgabenträgern bereits Realität, und der Wegfall der Trassenpreisbremse verschärft diesen Druck (siehe Recht, Zuständigkeit und Finanzierung). Wer den Ausbau der Infrastruktur vorantreibt, muss deshalb auch die langfristige Finanzierung ihres Betriebs sicherstellen. Der Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit” behandelt den fiskalischen Rahmen, die Schuldenbremse, das Sondervermögen und die durch die Antriebswende wegbrechende Steuerbasis vertiefend.

Welche Finanzierungsmodelle können den öffentlichen Verkehr dauerhaft tragen?

Der öffentliche Verkehr wird grundsätzlich aus mehreren Quellen finanziert. Fahrgäste tragen über die Ticketpreise dazu bei, Bund, Länder und Kommunen setzen allgemeine Steuermittel ein und weitere Einnahmen können von jenen erhoben werden, die von einem guten Verkehrsangebot mittelbar profitieren. Eine langfristig tragfähige Finanzierung beruht deshalb nicht auf einer einzigen Einnahmequelle, sondern auf einer abgestimmten Mischung aus Nutzerfinanzierung, öffentlichen Mitteln und Beiträgen indirekter Nutznießer.[ITF/OECD (2024)]

In Deutschland besteht bereits eine solche Mischfinanzierung. Die Regionalisierungsmittel dienen insbesondere der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), während das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vor allem Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur fördert. Hinzu kommen Mittel der Länder und Kommunen, Fahrgeldeinnahmen, Ausgleichszahlungen und teilweise der kommunale Querverbund.[§ 5 Abs. 1 RegG][§ 2 und § 4 GVFG]

Das Problem liegt weniger im vollständigen Fehlen von Finanzierungsquellen als in ihrer Zersplitterung. Investitionen und Betrieb werden über unterschiedliche Instrumente, staatliche Ebenen und Entscheidungszyklen finanziert. So kann eine Kommune zwar Fördermittel für eine neue Strecke erhalten, es ist jedoch nicht automatisch gesichert, wer das zusätzliche Verkehrsangebot, das Personal und die Instandhaltung dauerhaft finanziert.

Eine mögliche Ergänzung ist die Drittnutzerfinanzierung. Sie folgt dem Nutznießerprinzip: Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren nicht nur die unmittelbar mitfahrenden Personen. Auch Arbeitgeber profitieren von der Erreichbarkeit ihrer Standorte und Grundeigentümer:innen können von steigenden Lagequalitäten profitieren. Darüber hinaus wird der Straßenverkehr durch weniger Stau und Parkdruck entlastet. Solche mittelbaren Vorteile können eine Beteiligung zusätzlicher Gruppen an der Finanzierung begründen.[Bracher et al. (2014)]

Baden-Württemberg hat hierfür im März 2025 mit dem kommunalen Mobilitätspass einen ersten landesrechtlichen Rahmen geschaffen. Stadt- und Landkreise sowie große Kreisstädte können einen Beitrag von Einwohner:innen oder Kfz-Halter:innen erheben. Die Beitragspflichtigen erhalten dafür grundsätzlich ein gleichwertiges Guthaben für den Erwerb von Zeitkarten. Darüber hinaus verbleibende Einnahmen können zur Finanzierung zusätzlicher Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs verwendet werden.[§§ 14–21 LMG Baden-Württemberg]

Internationale Beispiele setzen an unterschiedlichen Stellen an. So finanziert die Schweiz den Betrieb, den Substanzerhalt und den Ausbau ihrer Eisenbahninfrastruktur über den unbefristeten Bahninfrastrukturfonds. In Wien wird von Arbeitgebern eine zweckgebundene Dienstgeberabgabe für den U-Bahn-Bau erhoben. In Frankreich können die zuständigen Mobilitätsbehörden Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten über die versement mobilité an der Finanzierung des örtlichen Mobilitätsangebots beteiligen.[Bundesamt für Verkehr (2025)][Stadt Wien (2026)][Urssaf (2026)]

Finanzierungsmodelle des öffentlichen Verkehrs im Vergleich
Finanzierungsmodell Wer finanziert? Verwendung der Mittel Zentrale Stärke Zentrale Grenze Bedeutung für Deutschland
Öffentliche Grund- und Nutzerfinanzierung in Deutschland Bund, Länder, Kommunen und Fahrgäste; ergänzend kommunale Unternehmen und weitere Ausgleichssysteme Betrieb des öffentlichen Verkehrs, Infrastruktur, Fahrzeuge, Tarifausgleiche und weitere Verkehrsleistungen Breite Verteilung der Finanzierung auf mehrere staatliche Ebenen und Nutzergruppen Starke Zersplitterung zwischen Betrieb und Investitionen sowie zwischen unterschiedlichen Förderprogrammen, Haushalten und Zuständigkeiten Bleibt die unverzichtbare Grundlage; erforderlich sind eine verlässlichere Mehrjahresfinanzierung und eine bessere Abstimmung der Finanzierungsinstrumente
Kommunaler Mobilitätspass in Baden-Württemberg Je nach kommunaler Ausgestaltung Einwohner:innen oder Kfz-Halter:innen Mobilitätsguthaben für die Beitragspflichtigen sowie zusätzliche Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs Verbindet eine neue kommunale Finanzierungsquelle mit einem unmittelbar nutzbaren Gegenwert Politische Akzeptanz, soziale Verteilungswirkungen und praktische Umsetzung sind noch nicht abschließend geklärt Erster landesrechtlicher Rahmen für eine kommunale Drittnutzerfinanzierung; seine praktische Bewährung steht noch aus – laut Landesbilanz vom März 2026 bereitete erst eine Stadt eine Einführung vor, ohne sie verbindlich beschlossen zu haben[Verkehrsministerium Baden-Württemberg (2026)]
Bahninfrastrukturfonds in der Schweiz Bund und weitere gesetzlich festgelegte Einnahmequellen des Fonds Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur Unbefristete und zweckgebundene Finanzierung über einzelne Haushaltsjahre hinaus Finanziert nicht den gesamten öffentlichen Verkehr und insbesondere nicht automatisch den laufenden Verkehrsbetrieb Vorbild für eine langfristig verstetigte Infrastrukturfinanzierung, aber kein Ersatz für Regionalisierungs-, Landes- und Kommunalmittel
Dienstgeberabgabe in Wien Arbeitgeber für ihre in Wien beschäftigten Arbeitnehmer:innen Zweckgebundene Finanzierung des Wiener U-Bahn-Baus Langjährig etabliertes und administrativ vergleichsweise einfaches Arbeitgeberinstrument Eng begrenzter Verwendungszweck und im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung nur ergänzende Bedeutung Zeigt, dass Arbeitgeber dauerhaft an der Finanzierung leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden können
Versement mobilité in Frankreich Öffentliche und private Arbeitgeber ab einer festgelegten Beschäftigtenzahl in den jeweiligen Erhebungsgebieten Betrieb und Ausbau lokaler öffentlicher Verkehrs- und Mobilitätsangebote Ergiebige, dauerhaft verfügbare und örtlich gebundene Einnahmequelle für die zuständigen Mobilitätsbehörden Belastung der Arbeitgeber unabhängig von der tatsächlichen ÖPNV-Nutzung ihrer Beschäftigten und der Qualität der Standorterschließung[ITF/OECD (2024)] Weitreichendes Beispiel einer Arbeitgeberfinanzierung; eine Übertragung würde eine eigenständige gesetzliche Grundlage und eine räumlich ausgewogene Ausgestaltung erfordern

Die Modelle sind nicht gegeneinander austauschbar. Die ausländischen Instrumente ergänzen eine öffentliche Grundfinanzierung, ohne diese zu ersetzen.

Aus dem Vergleich ergibt sich kein einzelnes Vorbild, das Deutschland lediglich übernehmen müsste. Es werden jedoch Anforderungen an eine tragfähige Finanzierung erkennbar: Mittel für Betrieb, Erhalt und Ausbau müssen gemeinsam und über mehrere Jahre hinweg geplant werden und die Aufgabenträger benötigen eine verlässliche Grundfinanzierung durch Bund und Länder. Zweckgebundene Beiträge von Nutznießern können zusätzliche Angebote ermöglichen, diese Grundfinanzierung aber nicht ersetzen. Abgabengebiet, Beitragspflicht und Verwendung müssen zudem so aufeinander abgestimmt sein, dass zwischen Nutzen und Belastung ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht.

Warum Deutschland bei neuen Finanzierungsquellen zögert

In Deutschland stoßen neue Finanzierungsinstrumente auf politische, rechtliche und administrative Hürden. Einwohnerbeiträge werden von Nichtnutzer:innen als Belastung kritisiert, Arbeitgeberabgaben von Unternehmen als zusätzlicher Kostenfaktor und fahrzeugbezogene Beiträge von Menschen, die mangels Alternativen auf das Auto angewiesen sind, als Benachteiligung. Zudem stellt sich die Frage, welche staatliche Ebene eine Abgabe einführen darf und wer über ihre Einnahmen entscheidet.

Diese Einwände sind nicht bedeutungslos. Sie sprechen jedoch eher für eine sozial und räumlich differenzierte Ausgestaltung als für einen vollständigen Verzicht auf neue Finanzierungsquellen. Sozialausnahmen, Mobilitätsguthaben, ein belastbares Mindestangebot und eine transparente Zweckbindung können die Akzeptanz erhöhen.

Der entscheidende Schritt besteht deshalb nicht in der Suche nach einer einzigen neuen Abgabe. Erforderlich ist ein dauerhaftes Finanzierungssystem, das eine verlässliche Grundfinanzierung mit ergänzenden lokalen Instrumenten verbindet. Die genaue Ausgestaltung, Verteilungswirkung und soziale Abfederung dieser Instrumente werden im Beitrag „Kosten, Finanzierung & Soziale Gerechtigkeit“ vertieft.

Zwischenfazit

Finanzierung als Voraussetzung aller Ziele

Der beschriebene Ausbau lässt sich mit den heutigen Strukturen nicht finanzieren. Zwar decken die Fahrgeldeinnahmen einen wesentlichen Teil des Betriebs, praktisch jedoch keine Investitionen. Aus ökonomischen Gründen sollen sie das System auch nicht allein tragen, da ein gut genutztes Netz einen gesellschaftlichen Nutzen stiftet, der sich über den Fahrpreis nicht hereinholen lässt. Interessenverbände beziffern den öffentlichen Finanzbedarf bis 2030 auf mindestens 390 Milliarden Euro. Die jährliche Lücke im laufenden Betrieb wird auf bis zu 15 Milliarden Euro geschätzt. Das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro mildert den Investitionsstau, trägt jedoch keine Betriebskosten. Erprobt sind zwei Wege: dauerhaft gesicherte, zweckgebundene öffentliche Mittel und eine Drittnutzerfinanzierung nach dem Nutznießerprinzip, wie sie in der Schweiz, in Wien und in Frankreich praktiziert wird. In Deutschland hat mit dem Mobilitätspass Baden-Württembergs ein erster, vorsichtiger Anfang begonnen – bislang ohne eine einzige Kommune, die ihn eingeführt hat. Das Hindernis liegt somit weniger in der ökonomischen Begründbarkeit als in der politischen Durchsetzbarkeit und der dauerhaften Lastenverteilung.

Realisierungsbremsen: Personal, Planung und Baukosten

Selbst eine gesicherte Finanzierung würde die Ausbauprobleme jedoch nicht automatisch lösen. Dem Ausbau des Schienenverkehrs stehen drei Engpässe im Weg: fehlendes Personal, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe Baukosten bei knappen Baukapazitäten. Diese Herausforderungen sind nicht naturgegeben. Sie resultieren unter anderem aus unattraktiven Arbeitsbedingungen, über Jahrzehnte gewachsenen Verfahrensstrukturen und einer Projektpraxis, die häufig hohe Kosten verursacht. Entsprechend lassen sie sich zwar verändern, aber nicht von heute auf morgen. Zudem verschiebt sich der jeweils knappste Faktor ständig. Was an einer Stelle am Geld scheitert, wird anderswo durch fehlende Fachkräfte, langwierige Genehmigungen oder mangelnde Baukapazitäten gebremst. Während sich Personalmangel unmittelbar auf Planung und Betrieb auswirkt, entfalten Genehmigungsverfahren ihre bremsende Wirkung über Jahre hinweg. Baukosten und Baukapazitäten begrenzen dagegen vor allem die Zahl der Projekte, die gleichzeitig realisiert werden können.

Der Personalmangel: die akuteste Bremse

Am unmittelbarsten wirkt sich der Mangel an Personal aus. So fehlen in Deutschland bereits heute rund 20.000 Busfahrer:innen sowie mindestens 3.000 Triebfahrzeugführer:innen. Bis 2030 scheiden allein im Fahrdienst mehrere Zehntausend Beschäftigte altersbedingt aus, das sind jährlich rund 6.000. Um die angestrebten Wachstumsziele zu erreichen, müssen die Unternehmen ihr Personal um rund 21 Prozent aufstocken. Insgesamt sind bis dahin etwa 110.000 Neueinstellungen nötig.[VDV – Fahrpersonal (2025)], [BDO – Fahrpersonal]

Die Folgen sind bereits spürbar: Rund jedes zweite Verkehrsunternehmen musste seinen Betrieb zeitweise einschränken. Vielerorts wurden Linien ausgedünnt und Takte gestreckt. Der Bundesverband der Omnibusunternehmen hält einen Anstieg des Mangels auf bis zu 65.000 fehlende Fahrerinnen und Fahrer bis 2030 für möglich.[VDV – Fahrpersonal (2025)], [BDO – Fahrpersonal]

Als Hauptursache gilt die geringe Attraktivität des Berufs: Unregelmäßige Schichten, vergleichsweise niedrige Löhne und Ausbildungskosten von 10.000 bis 12.000 Euro für den Busführerschein schrecken viele ab. Die Belegschaft ist alt und in den kommenden zehn bis zwölf Jahren scheidet fast die Hälfte der Mitarbeitenden altersbedingt aus. Auf das autonome Fahren als Ausweg zu setzen, hilft kurzfristig nicht, denn es wird noch einige Zeit dauern, bis es den Fahrdienst im Linienbetrieb ersetzen kann. Diese Bremse lässt sich auch mit unbegrenztem Geld nicht über Nacht lösen. Es gibt kein Fahrpersonal, das eingestellt werden könnte, und die Ausbildung braucht Zeit. Hilfreich wären eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung, eine gezielte Anwerbung und niedrigere Hürden bei der Ausbildung.

Planung und Genehmigung: der lange Weg

Die zweite Bremse ist das Tempo der Planung. Von der Idee bis zum Betrieb vergehen bei größeren Schienen- und Straßenbahnvorhaben oft mehr als zehn Jahre. Vor dem ersten Spatenstich müssen Machbarkeitsstudien, Variantenvergleiche und Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt sowie Finanzierungs- und Förderentscheidungen getroffen werden. Zudem sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die Planfeststellung mit Umweltprüfung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Einwendungen und möglichen Klagen zu bewältigen. Hinzu kommen praktische Hürden wie Grunderwerb, Leitungsverlegungen, Vergaben und Bauarbeiten im laufenden Betrieb.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für vordringliche Schienen- und Straßenprojekte hat der Gesetzgeber darauf reagiert und diesen ein „überragendes öffentliches Interesse” zugeschrieben, das die Abwägung gegenüber dem Naturschutz erleichtert. So werden Ersatzneubauten von Brücken etwa von der Planfeststellung freigestellt, die Verfahren werden digitalisiert und die in einer EU-Richtlinie vorgesehene Vierjahresfrist für Genehmigungen wird umgesetzt.[RL (EU) 2021/1187][Beschleunigungsgesetz Verkehr (2023)] Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bund diesen Ansatz ausgeweitet. Das überragende öffentliche Interesse gilt nun für weitere Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben, darunter solche, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Zudem sollen die Verfahren weitgehend digital geführt werden.[Bundesregierung (2026)]

Wie stark beide Gesetze die Verfahren in der Praxis verkürzen, lässt sich noch nicht beurteilen. Fachleute kritisieren fehlende verbindliche Fristen und eine nicht hinreichend gerichtsfeste Definition des „überragenden öffentlichen Interesses“. Zudem schafft eine schnellere Genehmigung keine neuen Gleise, wenn Finanzierung, Planungskapazität und baureife Projekte fehlen. Und Beschleunigung steht in einem Zielkonflikt mit Beteiligung und Umweltprüfung: Schnellere Verfahren sind nötig, dürfen aber Abwägung, Transparenz und Rechtsschutz nicht nur als Hindernisse behandeln.

Baukosten und Baukapazitäten

Die dritte Bremse sind die Baukosten und die Baukapazitäten. Die Schieneninfrastruktur ist teuer, komplex und anfällig für Kostensteigerungen. Besonders kostspielig sind unterirdische Anlagen: Ein Kilometer U-Bahn kann das Mehrfache einer oberirdischen Straßenbahnstrecke kosten, da Tunnel, Stationen, Sicherungstechnik, Brandschutz und Baugruben den Aufwand stark erhöhen.[Bundestag WD (2018)]

Auch die Straßenbahn ist günstiger, aber keineswegs billig. Ein erheblicher Teil der Kosten entsteht nicht durch das Gleis selbst, sondern durch Arbeiten im Untergrund: Leitungen müssen verlegt, Kanäle angepasst, Straßenräume umgebaut und Haltestellen barrierefrei gestaltet werden. Steigende Baupreise, knappe Fachkräfte und ausgelastete Planungs- und Baukapazitäten verschärfen dieses Problem zusätzlich. Die Korridoranierung der hochbelasteten Schienenstrecken bindet zudem dieselben Firmen, Maschinen und Fachkräfte, die auch für den Neu- und Ausbau benötigt würden. Ein Teil der Kosten ist damit strukturell bedingt, ein anderer hausgemacht: Sonderlösungen statt Standardisierung, kleinteilige Vergaben, späte Planänderungen und fehlende serielle Bauweisen treiben Aufwand, Dauer und Risiken zusätzlich in die Höhe.

Eine Rolle spielt dabei auch, wie Bauaufträge vergeben werden. In Deutschland gilt der Losungsgrundsatz: Öffentliche Auftraggeber sind dazu angehalten, große Aufträge in kleinere Pakete zu unterteilen, und zwar nach der Menge, beispielsweise in einzelne Streckenabschnitte, sowie nach Gewerken wie Tiefbau, Gleisbau oder Oberleitung. So können sich auch kleine und mittlere Unternehmen bewerben, die ein Gesamtprojekt nicht stemmen könnten, und es konkurrieren mehr Firmen um den Auftrag. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass der Bauherr die vielen Auftragnehmer selbst koordinieren muss und dass an jeder Schnittstelle zwischen den Gewerken Verzögerungen und Nachforderungen entstehen können. Werden alle Leistungen an ein Unternehmen, meist einen Generalunternehmer, vergeben, übernimmt dieses die Koordination. Dafür bieten weniger Firmen mit und das übernommene Risiko fließt in den Preis ein. Seit Juli 2026 erlaubt das Vergaberecht bei Verkehrsinfrastrukturprojekten aus zeitlichen Gründen auch eine solche Gesamtvergabe, wenn die Aufteilung eine schnelle Realisierung nachweislich verhindern würde. Der Vorrang der Losvergabe bleibt aber bestehen.[Vergabebeschleunigungsgesetz (2026)]

Ob eine Bündelung oder eine Aufteilung günstiger ist, hängt vor allem von der Steuerungsfähigkeit der Bauherren ab. Laut den Fallstudien des „Transit Costs Project” der New York University bauen Länder günstig, deren öffentliche Bauherren Planung und Risiken selbst beherrschen. Günstige Beispiele sind etwa Spanien, Italien, die Türkei und Schweden.[Transit Costs Project (2023)] Deutschland liegt bei unterirdischen Stadtbahnen darüber und befindet sich im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld.[Levy (2022)] Auch das allgemeine Preisniveau ist hoch: So lag das Preisniveau für Bauinvestitionen in Deutschland im Jahr 2024 rund 45 Prozent über dem EU-Durchschnitt, was unter anderem das hohe Lohnniveau widerspiegelt.[Eurostat (2025)]

Somit zeigt sich, dass selbst eine gelöste Finanzierungsfrage keine schnellen Ergebnisse garantiert. Die drei Bremsen – ein unattraktiver Beruf, lange und zersplitterte Verfahren sowie teure und kostenanfällige Projekte – sind zumindest teilweise beeinflussbar: bessere Bezahlung und leichtere Ausbildung des Personals, schnellere, klarere, aber faire Verfahren bei der Planung sowie Standardisierung, realistische Kostenrechnung und ausreichende Kapazität beim Bau. Weil der jeweils begrenzende Faktor wechselt, muss eine glaubwürdige Umsetzungsbeschleunigung an allen zugleich ansetzen.

Zwischenfazit

Geld allein reicht nicht

Selbst eine gesicherte Finanzierung führt nicht zu einem schnellen Ausbau. Es fehlen rund 20.000 Busfahrer:innen sowie mindestens 3.000 Triebfahrzeugführer:innen. Bis 2030 sind etwa 110.000 Neueinstellungen nötig. Fahrpersonal, das nicht ausgebildet ist, lässt sich mit Geld nicht kurzfristig beschaffen. Größere Schienen- und Straßenbahnvorhaben benötigen von der Idee bis zum Betrieb häufig mehr als zehn Jahre. Das Beschleunigungsgesetz wirkt nur, wenn im Anschluss ausreichend Mittel, Planungskapazität und Baukapazitäten bereitstehen. Zudem steht es in einem Zielkonflikt zu Beteiligung und Umweltprüfung. Baukosten und knappe Baukapazitäten begrenzen zusätzlich, wie viele Vorhaben parallel laufen können, zumal die Generalsanierung dieselben Firmen und Fachkräfte bindet. Ein Teil dieser Hürden ist strukturell bedingt, ein anderer hausgemacht und damit veränderbar: durch einen attraktiveren Beruf, schnellere und zugleich faire Verfahren sowie standardisiertes, realistisch kalkuliertes Bauen.

Steuerung, Mobilitätsgarantie und Resilienz: verlässlich und krisenfest

In den vorangegangenen Abschnitten wurde beschrieben, was aufgebaut werden soll, wer die Kosten trägt und welche Engpässe die Umsetzung bremsen. All dies wird durch Steuerung zusammengeführt. Damit ist die Art und Weise gemeint, wie Zuständigkeiten, Finanzierung, Standards und Krisenvorsorge organisiert sind.

Ein öffentlicher Verkehr, der heute von jährlicher Improvisation, kommunaler Kassenlage und knappen Margen abhängt, muss in einen verwandelt werden, der ein garantiertes Mindestmaß verlässlich erbringt und Krisen standhält. Drei Dinge sind dafür entscheidend: klare, dauerhafte Verantwortlichkeiten, ein verbindlicher Mindeststandard in Form einer Mobilitätsgarantie und eine bewusst eingebaute Krisenfestigkeit. Keines davon ist umsonst.

Steuerung: weg von der jährlichen Improvisation

Die Zuständigkeit für den öffentlichen Verkehr ist auf Bund, Länder, Kommunen, Aufgabenträger, Verbünde und Unternehmen verteilt. Diese Vielzahl verwischt die Verantwortung. Das zeigte sich am wiederkehrenden Ringen zwischen Bund und Ländern um die Regionalisierungsmittel und den Ausgleich für das Deutschlandticket. Inzwischen sind beide bis 2030 bzw. 2031 fortgeschrieben, allerdings erst nach langen Verhandlungen und ohne Antwort auf die Frage, wie ein ausgeweitetes Angebot dauerhaft betrieben werden soll.[§§ 5 und 9 RegG] Ein Anfang 2026 vorgelegtes Policy Paper des Deutschen Instituts für Urbanistik hält kurzfristig Stabilisierungshilfen gegen weitere Angebotskürzungen und langfristig eine verbindliche Verständigung von Bund, Ländern und Kommunen für nötig.[Walk (2026)]

Was es braucht, ist daher weniger eine neue Behörde als eine dauerhafte Ordnung mit klaren Verantwortlichkeiten und einer über mehrere Jahre gesicherten Finanzierung, damit Unternehmen und Aufgabenträger planen können. Ob der ÖPNV für Kreise und kreisfreie Städte eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe ist, legt das jeweilige ÖPNV-Gesetz des Landes fest. Wo er freiwillig ist, sparen defizitäre Haushalte nach Einschätzung des Difu oft zuerst beim Nahverkehr. Eine verlässliche Ordnung würde die Qualität des Nahverkehrs unabhängiger von der Kassenlage einzelner Kommunen machen.[Walk (2026)]

Die Mobilitätsgarantie: ein Mindeststandard als Daseinsvorsorge

Um aus guten Absichten einen belastbaren Anspruch zu machen, bietet sich ein verbindlicher Mindeststandard in Form einer Mobilitätsgarantie an. Diese legt fest, dass alle Räume – abgestuft nach Siedlungsstruktur – ein Grundangebot erhalten: einen planbaren Takt, zumindest in den Hauptverkehrszeiten, der barrierefrei und wohnortnah ist. Damit wird das Grundproblem fehlender Verbindungen von einer Frage des lokalen Wohlwollens zu einer Frage der Daseinsvorsorge. Das baden-württembergische Beispiel (siehe Flexible Bedienformen und ländlicher Raum) zeigt Chancen und Grenzen. In nachfrageschwachen Räumen ist ein solches Ziel nur mit flexiblen Bedienformen erreichbar. Schon die erste Stufe für die Hauptverkehrszeit musste wegen Personalmangels von 2026 auf 2030 verschoben werden.[ZfK (2024)]

Dabei ist jedoch zu unterscheiden, dass diese Bedienstandard-Garantie nicht mit der gleichnamigen Erstattungsgarantie mancher Verbünde zu verwechseln ist. Letztere erstatten etwa in Nordrhein-Westfalen ab einer Verspätung von zwanzig Minuten die Kosten für Taxi, Sharing oder Fernzug. Die kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg bestehen daher darauf, dass eine landesweit verbindliche Garantie die Finanzierungsverantwortung des Landes begründet und der kommunale Mobilitätspass nur zusätzliche Angebote umfassen darf, nicht den garantierten Mindeststandard.[Verkehrsministerium BW – Mobilitätsgarantie] Ohne gesicherte Mittel und ohne Fahrpersonal bleibt die Mobilitätsgarantie ein politisches Versprechen.

Resilienz: Krisenfestigkeit kostet, aber zahlt sich aus

Ein verlässliches System muss schließlich auch Krisen standhalten können. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, wie verwundbar es ist. So konnte der pandemiebedingte Einbruch der Fahrgastzahlen in den Jahren 2020 und 2021 nur durch einen Rettungsschirm von Bund und Ländern aufgefangen werden. Die Hochwasser von 2021 zerstörten ganze Bahnstrecken, während Hitzewellen Gleise verwerfen und Oberleitungen stören. Hinzu kommen Energiepreisschocks und die wachsende Bedrohung der digitalen Systeme durch Cyberangriffe. Die EU hat mit der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen darauf reagiert, welche Deutschland mit dem seit März 2026 geltenden KRITIS-Dachgesetz umsetzt. Betreiber kritischer Anlagen, auch im Verkehrssektor, müssen sich registrieren und spätestens zehn Monate danach Resilienzmaßnahmen umsetzen. Diese Pflichten greifen damit ab 2027.[RL (EU) 2022/2557][KRITIS-DachG] Krisenfestigkeit verlangt deshalb mehr als Effizienz: Ausweichkapazitäten und Umleitungsmöglichkeiten, Reserven und Pufferzeiten, eine an den Klimawandel angepasste Infrastruktur, abgesicherte digitale Systeme mit manueller Rückfallebene und eine Finanzierung, die einen Einbruch übersteht.

Damit tritt ein grundsätzlicher Zielkonflikt zutage. Effizienz erfordert eine hohe Auslastung, schlanke Budgets und knappe Reserven, während Resilienz das Gegenteil verlangt: Redundanz, Puffer und Spielraum. Ein Netz, dessen wichtigste Korridore zu 125 Prozent ausgelastet sind, ist zwar hocheffizient, zugleich aber auch zerbrechlich, da bereits eine Störung das gesamte System beeinträchtigt.[DB InfraGO (2024/25)] Krisenfestigkeit kostet zwar Geld und Kapazität, zahlt sich im Krisenfall jedoch aus. Zudem ist ein verlässliches, krisenfestes Angebot die Voraussetzung dafür, dass Menschen es überhaupt nutzen.

Woran sich Fortschritt messen lässt

Wer steuern will, muss messen. Und zwar die richtigen Dinge. Da der Maßstab dieser Analyse die Erreichbarkeit und nicht die bloße Beförderungsleistung ist, sollte auch der Erfolg daran gemessen werden und nicht allein an den Fahrgastzahlen. Eine Auswahl von Kennzahlen macht den Fortschritt überprüfbar.

Woran sich Fortschritt messen lässt
Zieldimension Leitfrage Geeignete Indikatoren
Erreichbarkeit Welche wichtigen Ziele lassen sich ohne eigenes Auto in vertretbarer Zeit erreichen? Anteil der Bevölkerung, der Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Grundversorgung innerhalb von 30, 45 oder 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß erreichen kann; Reisezeitverhältnis zum Pkw
Grundangebot Steht ein alltagstaugliches Angebot räumlich und zeitlich zur Verfügung? Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu einer Haltestelle und einem definierten Mindesttakt; Zahl der Abfahrten; täglicher Bedienzeitraum; Abend- und Wochenendangebot
Zuverlässigkeit Findet die angekündigte Reisekette tatsächlich statt? Ausfallquote, Ankunftspünktlichkeit, reisendengewichtete Verspätung, erreichte Anschlüsse und Dauer bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs
Reisequalität und Vernetzung Wie einfach und belastbar ist die gesamte Tür-zu-Tür-Reise? Gesamtreisezeit, Warte- und Umsteigezeit, Zahl der Umstiege, Auslastung, Anschlusssicherheit sowie Verfügbarkeit verständlicher Echtzeitinformationen
Barrierefreiheit und Teilhabe Können unterschiedliche Bevölkerungsgruppen das Angebot selbstständig nutzen? Anteil durchgängig barrierefreier Reiseketten; barrierefreie Haltestellen und Fahrzeuge; zugängliche Informationen und Buchungswege; Bedienung teilhaberelevanter Ziele
Bezahlbarkeit Ist Mobilität auch für Haushalte mit geringem Einkommen finanzierbar? Mobilitätsausgaben im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen; Preis typischer Zeitkarten; Reichweite von Sozialtarifen und Ermäßigungen
Verkehrsverlagerung und Autoabhängigkeit Werden tatsächlich Pkw-Fahrten und private Fahrzeuge ersetzt? Anteil der Pkw-Wege, Pkw-Fahrleistung, Modal Split, Motorisierungsgrad, private Pkw je Haushalt und Anteil neuer Fahrgäste, die zuvor mit dem Auto gefahren sind
Klima- und Ressourcenwirkung Sinken Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen des Verkehrs? Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch je Personenkilometer, Fahrzeugauslastung sowie vermiedene Pkw-Kilometer
Flächenwirkung Wird öffentlicher Raum effizienter genutzt? Umgewidmete Fahrbahn- und Parkflächen, Flächenbedarf je beförderter Person, Zahl entfallener privater Pkw und Entwicklung an Mobilitätsknoten
Resilienz Bleibt das System auch bei Störungen und Krisen handlungsfähig? Reservekapazitäten, alternative Fahrmöglichkeiten, verfügbare Umleitungsstrecken, Wiederherstellungsdauer und Anteil kritischer Systeme mit technischer oder organisatorischer Rückfallebene

Hinweis: Die Fahrgastzahlen sind und bleiben eine wichtige Betriebskennzahl, genügen aber allein nicht als Erfolgsmaßstab. Sie sollten daher gemeinsam mit den Faktoren Erreichbarkeit, Angebotsumfang, Verlagerungswirkung und gesellschaftlicher Teilhabe bewertet werden.

Die Auswahl folgt der Leitlinie dieses Beitrags: Es geht nicht darum, wie viel gefahren wird, sondern wie gut Menschen ihre Ziele auch ohne eigenes Auto erreichen.

Zwischenfazit

Verlässlichkeit als Steuerungsaufgabe

An die Stelle jährlicher Hauruck-Aktionen müssen klare, dauerhafte Verantwortlichkeiten und eine über mehrere Jahre gesicherte Finanzierung treten, damit Aufgabenträger und Unternehmen planen können. Eine verbindliche Mobilitätsgarantie macht aus lokalem Wohlwollen einen Anspruch der Daseinsvorsorge – allerdings nur, wenn die zuständige Ebene zugleich die Finanzierung und das Fahrpersonal sicherstellt. Ohne diese beiden Faktoren bleibt die Mobilitätsgarantie ein politisches Versprechen. Krisenfestigkeit steht dabei in einem Zielkonflikt zur Effizienz: Ein Netz, dessen wichtigste Korridore zu 125 Prozent ausgelastet sind, arbeitet zwar wirtschaftlich, verliert aber schon bei einer einzelnen Störung seine Verlässlichkeit. Schließlich sollte das gemessen werden, worum es geht: der Anteil der Bevölkerung, der Arbeit, Bildung und Versorgung in vertretbarer Zeit ohne eigenes Auto erreicht, und nicht allein die Zahl der Fahrgäste.

Fazit: Wirkung entsteht im Zusammenspiel

Bus, Bahn und Sharing-Angebote sollen die Verkehrswende vorantreiben, doch bislang übernehmen sie diese Rolle nur teilweise. Der motorisierte Individualverkehr dominiert nach wie vor sowohl die Verkehrsleistung als auch die Zahl der Wege. Wie sich das ändern lässt, war die Leitfrage dieses Beitrags.

Es gibt kein einzelnes Mittel, das die Verkehrswende herbeiführt. Erfolgreich wird der öffentliche Verkehr erst im Zusammenspiel von Angebot, Finanzierung, Steuerung und veränderten Rahmenbedingungen für den Autoverkehr.

Die Bausteine und ihre Grenzen

Ausgangspunkt ist die Einsicht, dass es den „öffentlichen Verkehr“ als einheitliches Gebilde nicht gibt: Jedes Verkehrsmittel hat seine Aufgabe. Über mittlere und große Entfernungen hinweg ist die Schiene die zentrale Achse. Beim Deutschlandtakt wird das Netz vom Fahrplan her gedacht, bei der Korridoranierung werden die überlasteten Strecken erneuert und das größte Verlagerungspotenzial je investiertem Euro liegt im schienengebundenen Nahverkehr der Ballungsräume. In der Stadt brauchen Bus und Straßenbahn Vorrang vor dem Auto, vor allem aber Verlässlichkeit und Barrierefreiheit. Was zum Umstieg bewegt, ist nicht das Neue, sondern die Qualität. In ländlichen Regionen stößt der Linienbus an seine wirtschaftliche Grenze. Flexible, nachfragegesteuerte Bedienformen können dort ein Grundangebot sichern, den Linienverkehr aber nicht ersetzen, wenn die Nachfrage hoch ist.

Die verbindende Ebene setzt dort an, wo die Reisekette noch hakt. Das Deutschlandticket hat das lange für unmöglich Gehaltene erreicht: einen einzigen, bundesweit gültigen Tarif. Es entlastet regelmäßige Nutzer spürbar. Als Pull-Maßnahme bleibt seine Verlagerungswirkung jedoch begrenzt, wenn es kein gutes Angebot gibt und das Auto nicht unattraktiver gemacht wird. Die Digitalisierung kann die letzten Hürden beim Finden, Buchen und Bezahlen senken, doch die beste App stellt keinen zusätzlichen Bus bereit. Die Wirkung des Sharings hängt von seiner Ausgestaltung ab: Stationsbasiertes Carsharing kann private Autos ersetzen, frei abgestellte Leih-Tretroller hingegen häufig nur Fußwege. Sharing leistet vor allem dann einen Beitrag, wenn es gesteuert und an Knotenpunkte angebunden wird. Für alle drei Bausteine gilt: Tarif, App und Sharing wirken nur, wenn sie auf ein verlässliches Angebot treffen und durch passende Rahmenbedingungen für den Autoverkehr ergänzt werden.

Geld, Personal und Steuerung

Nichts davon ist umsonst oder schnell zu haben. Ein dichtes und sozial zugängliches Angebot lässt sich nicht allein über die Fahrpreise finanzieren. Die Finanzierungslücke ist kein Betriebsfehler, sondern systemimmanent: Ein dichtes, leistungsfähiges und sozial zugängliches Verkehrsangebot verursacht Kosten, die sich nicht allein über Fahrgeldeinnahmen decken lassen.Eine dauerhafte Finanzierung verlangt gesicherte öffentliche Mittel und eine Finanzierung durch Drittnutzer. Beides ist im Ausland erprobt, beispielsweise in der Schweiz, in Wien und in Frankreich. Die Hürde ist vor allem politisch: Es geht um Durchsetzbarkeit und die dauerhafte Verteilung der Kosten. Selbst mit Geld sind Engpässe nicht zu vermeiden: der akute Mangel an Fahrpersonal, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe Baukosten bei knapper Kapazität verzögern das Ergebnis. Zusammengehalten wird das Ganze durch eine Steuerung mit klaren, dauerhaften Verantwortlichkeiten, einer verbindlichen Mobilitätsgarantie als Teil der Daseinsvorsorge und einer Krisenfestigkeit, die das System durch Nachfrageeinbrüche, Hochwasser, Energiekrisen und Cyberangriffe trägt.

Warum kein Einzelmittel genügt

Kein einzelnes Mittel – sei es das Deutschlandticket, der autonome Kleinbus, eine App oder eine neue Straßenbahnlinie – kann allein einen nennenswerten Teil der Autofahrten auf Bus und Bahn verlagern, da jedes eine begrenzte Reichweite hat. Vielmehr müssen Angebot und Rahmenbedingungen für den Autoverkehr, Tarif und Digitalisierung, gesteuertes Sharing, gesicherte Finanzierung, Personal, schnellere Planung und klare Steuerung ineinandergreifen. Besonders wichtig sind dabei zwei Voraussetzungen: die Substanz – ein verlässliches, dichtes Angebot, das die Menschen im Alltag trägt – und die Rahmenbedingungen für den Autoverkehr, die den Umstieg nahelegen. Wo beides zusammenkommt, wie in den hier mehrfach genannten Vorbildern, trägt der öffentliche Verkehr einen weit größeren Teil der Last.

Die ökonomische Begründung und die Instrumente liegen vor, sie sind im In- und Ausland erprobt. Offen ist vor allem, ob Bund, Länder und Kommunen den öffentlichen Verkehr dauerhaft angemessen finanzieren, verbindliche Standards setzen und die Engpässe über viele Jahre gemeinsam abarbeiten. Bus, Bahn und Sharing können eine autoärmere Mobilität ermöglichen – aber nur als abgestimmtes Gesamtkonzept und nur, wenn ein verlässliches Angebot und wirksame Rahmenbedingungen für den Autoverkehr ebenso ernst genommen werden wie die sichtbaren Einzelmaßnahmen.

Was zuerst, was später

Nur weil kein Einzelmittel genügt, heißt das nicht, dass alles gleichzeitig fertig werden muss. Einige Maßnahmen zeigen schnell Wirkung, andere brauchen viele Jahre. Es ist deshalb sinnvoll, eine Reihenfolge zu wählen, die zunächst schnelle Verbesserungen umsetzt, ohne die langfristigen Vorhaben aufzuschieben.

Was zuerst, was später?
Wirkungshorizont Leitaufgabe Vorrangige Maßnahmen Was bereits jetzt beginnen muss
Sofort beginnen und dauerhaft fortführen Voraussetzungen für Ausbau und verlässlichen Betrieb schaffen Finanzierung verstetigen, Zuständigkeiten klären, Personal gewinnen und qualifizieren, Planungs- und Genehmigungskapazitäten ausbauen, Datenstandards und Erfolgskontrolle etablieren Diese Grundlagen müssen von Anfang an geschaffen werden, weil alle weiteren Maßnahmen auf ihnen aufbauen.
Kurzfristig
bis etwa 2 Jahre
Bestehendes Angebot stabilisieren und beschleunigen Fahrpläne robuster gestalten, Ausfälle verringern, Fahrpersonal sichern, Busspuren und Ampelvorrang einrichten, Fahrgastinformation und Störungsmanagement verbessern, kurzfristige Barrieren beseitigen und Sharing-Angebote räumlich ordnen Planung, Flächensicherung und Finanzierung größerer Infrastrukturvorhaben parallel aufnehmen
Mittelfristig
etwa 2 bis 5 Jahre
Grundnetz verdichten und Verkehrsmittel verknüpfen Vertaktete Regional- und PlusBus-Netze ausbauen, Bedienzeiten verlängern, Haltestellen barrierefrei umbauen, Mobilitätsstationen schaffen, On-Demand-Angebote als Zubringer integrieren sowie Fahrzeuge, Betriebshöfe und Ladeinfrastruktur erweitern Genehmigungs- und Vergabeverfahren für neue Schienenstrecken und größere Knotenmaßnahmen weiterführen
Langfristig
etwa 5 bis 15 Jahre und darüber hinaus
Zusätzliche Kapazität und dauerhafte Netzstrukturen schaffen Schienenkorridore aus- und neu bauen, Straßenbahn- und Stadtbahnnetze erweitern, S-Bahn- und Eisenbahnknoten leistungsfähiger machen, Deutschlandtakt-Infrastruktur umsetzen und Netze klimaresilient umbauen Betrieb, Personal, Fahrzeuge und Folgekosten von Beginn an mitplanen, damit neue Infrastruktur nach der Fertigstellung vollständig genutzt werden kann

Hinweis: Die Zeithorizonte bezeichnen den Zeitpunkt, zu dem die Wirkung voraussichtlich eintritt, nicht den Beginn der Arbeiten. Langfristige Vorhaben müssen frühzeitig geplant, finanziert und genehmigt werden. Kurzfristige Verbesserungen können dagegen bereits im bestehenden Netz umgesetzt werden.

Kurzfristige Maßnahmen schaffen sichtbare Verbesserungen und Vertrauen, mittelfristige Maßnahmen machen das Netz alltagstauglicher und langfristige Maßnahmen sichern seine Leistungsfähigkeit. Da die großen Vorhaben viele Jahre Vorlauf benötigen, müssen sie parallel zu den schnellen Verbesserungen angestoßen werden.

 

Kernbotschaft

Es gibt keinen Königsweg

Erst wenn ein verlässliches Angebot, wirksame Rahmenbedingungen für den Autoverkehr, eine gesicherte Finanzierung und eine klare Steuerung zusammenkommen, entsteht ein tragfähiger öffentlicher Verkehr. Kein einzelnes Mittel – weder das Deutschlandticket noch eine App, ein autonomer Kleinbus oder eine neue Straßenbahnlinie – kann den Trend allein umkehren. Sharing ergänzt dieses System, ersetzt es aber nicht. Daraus folgt keine Reihenfolge des Abwartens, sondern eine des parallelen Beginns: Maßnahmen wie die Busbevorrechtigung, die Fahrgastinformation und die Personalgewinnung wirken binnen zwei Jahren, vertaktete Achsen und Mobilitätsstationen binnen fünf Jahren und der Schienenausbau sowie der Deutschlandtakt erst über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren. All diese Maßnahmen müssen gleichzeitig angestoßen und parallel bearbeitet werden.

Grundlagen und Analysen

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FAQ

Das Deutschlandticket kostet im Jahr 2026 monatlich 63 Euro und ab dem 1. Januar 2027 dann 66,80 Euro. Den Preis für das Jahr 2027 haben Bund und Länder erstmals über einen Preisindex ermittelt, der unter anderem Personal- und Energiekosten berücksichtigt. Bei der Einführung im Mai 2023 kostete das Ticket 49 Euro, 2025 dann 58 Euro. Es gilt bundesweit in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in Regionalzügen, aber nicht in ICE-, IC- und EC-Zügen.

Besonders im Fernverkehr schwanken die Fahrpreise stark je nach Nachfrage, Verbindung und Buchungszeitpunkt, sodass kurzfristig gekaufte Tickets teuer sein können. Die Unternehmen müssen unter anderem Trassen- und Stationsentgelte, Energie, Personal, Fahrzeuge und Instandhaltung finanzieren. Der Fernverkehr wird grundsätzlich eigenwirtschaftlich betrieben. Ein Vergleich mit dem Auto ist oft verzerrt, da beim Pkw meist nur die Kraftstoffkosten wahrgenommen werden, während Wertverlust, Versicherung, Wartung und Reparaturen ausgeblendet bleiben.

Carsharing lohnt sich besonders für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto benötigen und viele Wege mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen können. Laut einem Kostenvergleich des Bundesverbands Carsharing ist ein durchschnittlicher Tarif bis zu einer Jahresfahrleistung von etwa 12.500 Kilometern günstiger als die Neuanschaffung eines Kleinwagens. Der günstigste untersuchte Tarif bleibt bis zu einer Jahresfahrleistung von 17.500 Kilometern im Vorteil. Der Vergleich wird stark vom Wertverlust des Neuwagens geprägt. Wird dieser vollständig herausgerechnet, liegt die Schwelle nur noch bei etwa 3.500 Kilometern im Jahr.

Beim On-Demand-Verkehr bestellen Fahrgäste eine Fahrt per App oder Telefon. Das Fahrzeug folgt keinem festen Fahrplan oder Linienweg. Stattdessen bündelt ein Algorithmus ähnliche Fahrtwünsche zu einer gemeinsamen Route. Im öffentlichen Nahverkehr wird diese Art des Verkehrs meist als Linienbedarfsverkehr zum ÖPNV-Tarif angeboten. Kommerzielle Angebote dieser Art werden häufig als Ridepooling bezeichnet. Der On-Demand-Verkehr eignet sich besonders für dünn besiedelte Räume und schwache Verkehrszeiten. Aufgrund der hohen Personalkosten je Fahrgast stellt er jedoch keinen grundsätzlich günstigeren Ersatz für einen gut ausgelasteten Linienbus dar.

Im Jahr 2025 erreichten nur 60,1 Prozent der Züge des DB-Fernverkehrs ihr Ziel pünktlich. Hauptursachen sind ein überlastetes und teilweise veraltetes Schienennetz, störanfällige Anlagen, zahlreiche Baustellen und fehlende Ausweichmöglichkeiten an Engpässen. Weil das Netz dicht belegt ist, übertragen sich kleinere Störungen schnell auf nachfolgende Züge und Anschlüsse.

In dünn besiedelten Regionen verteilen sich wenige Fahrgäste auf lange Strecken und viele unterschiedliche Ziele. Dadurch wird ein dichter Linienverkehr je Fahrgast vergleichsweise teuer. Hinzu kommen begrenzte öffentliche Mittel, Personalmangel und eine Siedlungsstruktur, die sich nur schwer mit festen Linien erschließen lässt. Ein verlässlicher Grundtakt auf den Hauptachsen kann durch Rufbusse und On-Demand-Angebote für die erste und letzte Meile ergänzt werden.

Eine U-Bahn fährt auf einer eigenen, kreuzungsfreien Trasse, die nicht zwingend unterirdisch verlaufen muss. Eine Stadtbahn nutzt überwiegend getrennte Gleise vom Straßenverkehr, kann aber einzelne Kreuzungen oder Straßenabschnitte mit anderen Verkehrsarten teilen. Die klassische Straßenbahn fährt dagegen häufiger im öffentlichen Straßenraum, ist dadurch meist günstiger zu bauen, aber auch stärker von Kreuzungen und dem übrigen Verkehr abhängig.

Der Deutschlandtakt ist ein bundesweit abgestimmter Taktfahrplan, bei dem Züge an wichtigen Knotenpunkten kurz nacheinander ankommen und wieder abfahren. Anders als bisher soll der gewünschte Fahrplan bestimmen, welche Strecken, Bahnhöfe und Knoten ausgebaut werden müssen – nach dem Prinzip „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“. Der Deutschlandtakt wird schrittweise umgesetzt. Der Zielfahrplan ist ein langfristiges Planungsinstrument und kein Fahrplan, der zu einem einzelnen Zieljahr vollständig in Betrieb geht.

Verweise und Links
Änderungshistorie & Updates
  • 19.07.2026: Initialversion veröffentlicht
  • 01.10.2026: Deutschlandticket-Preis 2027, Pünktlichkeit 2025, Wettbewerbsanteile im Fernverkehr, Italo-Bestellung, Infrastruktur-Zukunftsgesetz, CO₂-Vorgaben für Stadtbusse, Folgen des EuGH-Urteils zur Trassenpreisbremse, Stand der Korridorsanierungen (vormals Generalsanierung) und Stand der Mobilitätsgarantie Baden-Württemberg aktualisiert
Verfasst von: Martin Randelhoff
Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund. Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte. Kontaktaufnahme: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net
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