Liebe Leserinnen und Leser,
am 19.08.2014 habe ich in diesem Blog den Artikel “Vergleich unterschiedlicher Flächeninanspruchnahmen nach Verkehrsarten (pro Person)” mit zwei Grafiken veröffentlicht. Leider habe ich bei der Erstellung der Grafiken einen Fehler begangen, welcher das Ergebnis grob verfälscht hat (siehe Gegenüberstellung der falschen und richtigen Grafik am Ende dieses Artikels).
Die Werte der Flächenbedarfe für den Fuß- und Radverkehr habe ich “Knoflacher, H. und Kloss, H.P. (1980): Verkehrskonzeption Wien, Teil C: Konsulentengutachten – Radverkehr, Wien” entnommen. Die dort genannten Flächenbedarfe werden in der einschlägigen Literatur vergleichsweise oft verwendet und zitiert. Nach Veröffentlichung der Grafik wurde ich mehrfach gefragt, welche Breite für den Radverkehr angenommen wurde, da der Flächenbedarf eines Radfahrers bei 30 km/h von 6,7 m² als fragwürdig angesehen wurde. Beim Nachrechnen des Wertes (analog zum beschriebenen Vorgehen im Artikel) ist mir leider der Fehler unterlaufen, die Ausgangsgeschwindigkeit im Zähler nicht quadriert zu haben. Das Ergebnis und im Folgenden die Bewertung von Knoflachers Berechnung war somit falsch.
Dieser Fehler ist mir am folgenden Tag, den 20.08.2014, selbst aufgefallen. Daraufhin habe ich den Flächenbedarf neu berechnet. Es stellte sich heraus, dass Knoflacher je nach der von ihm verwendeten Bremsverzögerung eine Breite des Radverkehrs von etwa 0,7 – 0,9 Metern angenommen haben muss, da ansonsten eine Fläche von 6,7 m² bei 30 km/h nicht erzielt werden kann.
Meiner Meinung nach nimmt der Radverkehr jedoch eine weitaus größere Breite der Verkehrsfläche ein. Dies wird in neueren Richtlinien sowie der Rechtssprechung ebenfalls so gesehen. Nach RASt 06 ist ein Radfahrer einen Meter breit zuzüglich entsprechender variabler Sicherheitsabstände zwischen 0,25 – 0,75 Metern. Die verwendeten Flächenmaße von KNOFLACHER (1980) für den Radverkehr konnte ich daher für die Bemessung des Flächenbedarfs nicht verwenden. In einer Diskussion auf Facebook und Twitter einigte man sich nach einigen Kontroversen auf eine Breite des Radverkehrs im Mittel von 1,5 Metern. Diesen Wert habe ich daraufhin für eine Neuberechnung des Flächenbedarfs des Radverkehrs verwendet.
Da das Ergebnis einen eklatanten Unterschied zur veröffentlichten Grafik aufwies, habe ich diese sowie den dazugehörigen Artikel daraufhin zurückgezogen und überarbeitet. Neben der Korrektur des Flächenbedarfs des Radverkehrs habe ich zudem die Fahrspurbreite des Busverkehrs an die Vorgaben der RASt 06 angepasst und Sicherheitsabstände und Reaktionszeiten mit in die Grafik aufgenommen.
Diejenigen, welchen gegenüber ich den Wert von KNOFLACHER auf Basis meiner fehlerhaften Berechnungen verteidigt habe, habe ich um Entschuldigung und Verständnis gebeten.
Es ist mit Sicherheit nicht mein Anspruch, Werte zu kommunizieren, welche einen Verkehrsträger aufgrund fehlerhafter Berechnungen besser stellen. Ich hätte die entsprechenden Annahmen vorab einsehen und bewerten bzw. den Wert im Vorfeld nachrechnen müssen. Dies habe ich leider unterlassen. Für dieses Versäumnis möchte ich meine LeserInnen und Leser aufrichtig um Entschuldigung bitten. Es tut mir sehr leid, dass falsche Werte kommuniziert und veröffentlicht wurden. Ich möchte mich auch im Vorfeld all jene um Entschuldigung bitten, welche die Nachricht der fehlerhaften Grafik nicht erreicht und diese daraufhin verwenden. Es ist für mich leider unmöglich, alle Versionen und Kopien, welche mittlerweile im Internet kursieren, einzusammeln und zu löschen bzw. die Verwender vorab zu informieren.
Ich werde in Zukunft kritischere Maßstäbe an die Verwendung externer Daten legen und vorab die entsprechenden Primärquellen einsehen. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich die Unsicherheit der Werte explizit kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Randelhoff
Die korrekte Grafik:
Die fehlerhafte Grafik: