Analyse Fuß- und Radverkehr Verkehrssicherheit

[Interview] “Wie sinnvoll ist eine Fahrradhelm-Pflicht?” im rbb Inforadio

Alles Wissenswerte zum Thema Radhelmpflicht und deren Wirkung auf den Radverkehr finden Sie in unserem Dossier.

Am 17.06.2014 hat der Bundesgerichtshof in einem Berufungsurteil eine Mitschuld von Fahrradfahrern, welche bei einem Unfall keinen Helm tragen und sich bei diesem verletzten, negiert (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13). Ziel der Verhandlung war die Klärung der Frage, ob Fahrradfahrern, welche ohne Helm in einen Unfall verwickelt sind, haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sei. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Radhelmpflicht war vom Bundesgerichtshof natürlich nicht zu entscheiden.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil:

Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.

Ich habe im Vorfeld der Urteilsverkündung versucht im rbb Inforadio eine Antwort auf die Frage zu geben, wie sinnvoll eine Fahrradhelm-Pflicht sei [Länge: 05:30 Minuten].

Randelhoff selbst ist klar gegen eine Helmpflicht, eben aus oben beschriebenem Grund: “Der Staat will einerseits das ökologisch sinnvolle Fahrrad fördern, gleichzeitig belegt er es aber mit immer neuen Regeln. Dabei könnte der Verzicht auf eine Helmpflicht sogar ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit sein, denken wir an den sogenannten Safety-in-Numbers-Effekt: Der besagt, dass mehr Fahrradfahrer auf der Straße für eine sensiblere Fahrweise von Autofahrern sorgen. Deswegen passieren weniger Unfälle. Wenn ich nun dafür sorge, dass weniger Radler unterwegs sind, erzeuge ich den gegenteiligen Effekt.”

Sehr empfehlenswert ist ebenfalls dieses Interview des Deutschlandfunks mit dem Münchner Unfallchirurg Uli Schmucker und Joachim Schalke, Vorsitzender des Kreisverbands Köln des ADFC und Verkehrspolizist.

Weitere Informationen und Analysen zum Thema Radhelmpflicht:

Brauchen wir eine Radhelmpflicht?

Bundesratsinitiative: SPD und CDU wollen Radhelmpflicht für Kinder (Wirkung einer Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche)

Kosten und Nutzen einer gesetzlichen Radhelmpflicht – Teil 1: Kanada

Kosten und Nutzen einer gesetzlichen Radhelmpflicht – Teil 2: Neuseeland

Wirkung einer Radhelmpflicht: Die Abgrenzungsschwierigkeit am Beispiel der kanadischen Radhelmpflicht

Das unheimliche Fahrradhelm-Orakel, ein Gastbeitrag von Rasmus Richter

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Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

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Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Rainer
19. Juni 2014 16:01

Von einer Helmpflicht für Fahrradfahrer halte ich auch nicht viel. Radfahren ist nun mal wie Herr Schalke auch schreibt keine Risikosportart(Downhill und andere Extremarten ausgenommen). Viel mehr wäre es interessant wie es beim Skifahren gelang den Anteil der Helmträger zu steigern. Hier ist ganz ohne Helmpflicht auch vor dem Unfall von Michael Schuhmacher ja kaum noch jemand ohne Helm auf der Piste. Bei vielen ist sicher die Überzeugung für das tragen eines Helmes vorhanden, was fehlt ist die letzte Motivation hier aktiv zu werden.

M_Net
M_Net
Reply to  Rainer
19. Juni 2014 21:42

Ski und Fahrrad lassen sich aber nicht vergleichen: Skifahren ist reiner Sport, Radfahren primär Fotbewegungsart, also Verkehrsmittel. Auch beim Auto wird im (Motor)sport selbstverständlich ein Helm getragen, trotzdem kommt keiner auf die Idee, ihn auch beim “normalen” Autofahren zu benutzen. Wenn jemand wegen einer (realen oder gefühlten) Helmpflicht kein Ski mehr fährt, ist der volkswirtschaftliche Schaden gering, zumal sich Menschen bei reinen Freizeitbeschäftigungen nicht so schnell von solchen Vorschriften verschrecken lassen. Beim Fahrrad schaut es dagegen ganz anders aus, das dient primär dazu, von A nach B zu kommen, und da gibt es i.d.R. Alternativen dazu. Zudem ist der volkswirtschaftliche Schaden bei jemandem, der vom Fahrrad bspw. auf das Auto umsteigt, immens (Gesundheit, Stau, Abgase, Lärm, Verkehrssicherheit, usw.).

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Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
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