In eigener Sache

[In eigener Sache] Zukunft Mobilität und das Leistungsschutzrecht

Seit dem 01. August gilt in Deutschland das sogenannte Leistungsschutzrecht. Die deutschen Verleger (vornehmlich Springer und Burda) haben bei der Regierung ein Gesetz bestellt, das ihre Stellung gegenüber Suchmaschinen wie Google und andere Aggregatoren verbessern sollte. Internetportale erzielten erhebliche Werbeeinnahmen und setzen Aggregatoren ein, wobei sie aber die Arbeitsergebnisse von Journalisten benutzen, die wiederum von Verlagen bezahlt werden. Daher stehe den Verlagen ein Anteil an diesen Werbeeinnahmen zu, so die Argumentation der Befürworter eines solchen Leistungsschutzrechts.

Mit einer ähnlichen Argumentation könnten die Verleger auch ein Gesetz verlangen, dass Kioskbesitzer verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen aus dem Verkauf von Süßigkeiten, Getränken und Lottoscheinen an die Verleger abführen zu müssen, da vor allem der Verkauf von Zeitschriften und Zeitungen Kunden anziehe. Da das Gesetz jedoch mit dem heutigen Tage in Kraft getreten ist, helfen solche Analogien, welche den Irrsinn des Leistungsschutzrechts nochmals verdeutlichen, nicht mehr.

Aufgrund der rechtlichen Situation, dem Selbstverständnis der Verleger, für das ich reines Unverständnis habe, und vor allem der mit dem LSR einhergehenden rechtlichen Unsicherheit (ein handwerklich äußerst schlecht gemachtes Gesetz) habe ich daher beschlossen, die Verlage in Zukunft vor der Inanspruchnahme ihrer Leistung durch potenzielle Leser zu schützen. Aus diesem Grund werde ich einige Webseiten in Zukunft nicht mehr verlinken. Darüber hinaus möchte ich die Verlage auch vor der Nutzung älterer Inhalte durch meine Leser schützen und habe daher in den vergangenen Tagen mehrere tausend Links zu den jeweiligen Angeboten händisch entfernt. Die rechtliche Pflicht ist zwar nicht vorhanden, aber meine innere Überzeugung war ausreichend Motivation!

Den Rest dieses Artikels kann, muss man aber nicht lesen! Alles Wichtige ist eigentlich gesagt!

Langfassung und Begründung: Wieso ist jetzt Zukunft Mobilität betroffen?

Zukunft Mobilität ist keine Suchmaschine und auch kein Aggregator im engeren Sine. Es ist ein Blog. Daher scheint das Leistungsschutzrecht dieses Blog zunächst einmal nicht zu betreffen. 

Jedoch wird auf Zukunft Mobilität die Linkliste “Verkehr in 140 Zeichen” veröffentlicht, die aus den Tweets des vorherigen Tages zusammengestellt wird. Zukunft Mobilität mag keine Suchmaschine sein, jedoch ist das Gesetz handwerklich so schlecht gemacht, dass dieses Blog durchaus betroffen sein kann.

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

§ 87 f, Abs. 1 UrhG

DZulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.

§ 87 g, Abs. 4 UrhG

Problematisch ist vor allem die Definition eines “kleinsten Textausschnittes” und des “gewerblichen Anbieters”. Ein kleinster Textausschnitt mag frei genutzt werden können, jedoch ist unklar, welcher Umfang genau gemeint sein soll. Äußerst problematisch ist auch der Begriff des gewerblichen Anbieters. Zwar werden auf Zukunft Mobilität weder ein einziger Werbebanner noch ein Spendenbutton eingebunden, aber einige deutsche Gerichte fassen den Begriff des gewerblichen Anbieters sehr weit.

Ich sehe zwar keine direkte Gefahr für dieses Blog, allerdings kann man am Horizont durchaus ein neues Spielfeld für Abmahnanwälte erkennen. Zudem oftmals auch Artikel kleiner Fachverlage verlinkt werden, die ich keineswegs einschätzen kann. Da ich persönlich weder die Zeit, das Geld oder gar die Lust habe, vor Gericht die Stellung dieses Blogs (kuratiertes Angebot, aggregierte Presse- und Web-Schau, privates Blog) oder den maximal zulässigen Umfang einer LSR-freien Textstelle klären zu lassen, habe ich mich zu dem Schritt entschlossen, die entsprechenden Angebote nicht mehr zu verlinken und unterbeschäftigten Anwälten kein Mandat zu verschaffen.

Die Entscheidung fiel mir auch nicht sonderlich schwer. Wenn an einem Tag die Überschrift “SPD will Elefanten-Rennen verbieten” und der dazugehörige Agenturtext 250 Mal durch den Feedreader rauscht, sehe ich keine Notwendigkeit, diese “Leistung” eines Onlinemediums durch eine Empfehlung zu goutieren. Dafür ist mir das Einstellen einer Agenturmeldung zu geringwertig. Diese Verlinkungen wird es daher nicht mehr geben.

Im Schnitt werden die in Verkehr in 140 Zeichen” verlinkten Inhalte etwa 60 Mal geklickt. Bei 20 Links am Tag leite ich also täglich 1.200 Besucher auf andere Angebote weiter. Dies werde ich natürlich auch weiterhin machen. Nur werde ich in Zukunft auf Links auf die folgenden deutschen Onlineangebote verzichten (Hab ich in den vergangenen Wochen bereits gemacht, es hat sich keiner beschwert oder etwas vermisst -> kein großer Verlust! Liste von D64):

focus.de, bild.de, stern.de, welt.de, bz-berlin.de, mopo.de, autobild.de, bams.de, computerbild.de, abendblatt.de, morgenpost.de, gofeminin.de, jolie.de, maedchen.de, bildderfrau.de, onmeda.de, bunte.de, burdastyle.de, chip.de, cinema.de, computeruniverse.net, dld.com, freundin.de, guterrat.de, instyle.de, lesmads.de, nachrichten.de, handelsblatt.com, derwesten.de, geo.de, ftd.de, nationalgeographic.de, brigitte.de, gala.de, pm-magazin.de, eltern.de, www.capital.de, impulse.de, boerse-online.de, art-magazin.de, neon.de, yuno-magazin.de, view.stern.de, schoener-wohnen.de, an-online.de, aachener-zeitung.de, schwaebische-post.de, westline.de, zollernalbkurier.de, oz.ehrenklau.de, alsfelder-allgemeine.de, flz.de, main-echo.de, augsburger-allgemeine.de, on-online.de, bkz-online.de, gandersheimer-kreisblatt.de, hersfelder-zeitung.de, infranken.de, tauber-zeitung.de, wetterauer-zeitung.de, segeberger-zeitung.de, badisches-tagblatt.de, zak.de, barmstedter-zeitung.de, nordbayerischer-kurier.de, berchtesgadener-anzeiger.de, juedische-Allgemeine.de, nw-news.de, westfalen-blatt.de, bietigheimerzeitung.de, bb-live.de, bbv-net.de, bbv-net.de, general-anzeiger-bonn.de, borkenerzeitung.de, braunschweiger-zeitung.de, weser-kurier.de, nordsee-zeitung.de, brv-zeitung.de, landes-zeitung.de, cellesche-zeitung.de, mt-news.de, np-coburg.de, azonline.de, lr-online.de, hdv-direkt.de, cn-online.de, echo-online.de, dk-online.de, lz-online.de, dill.de, ruhrnachrichten.de, westfaelische-rundschau.de, dnn-online.de, express.de, rp-online.de, wz-newsline.de, eppsteiner-zeitung.de, werra-rundschau.de, nrz.de, waz.de, ez-online.de, der-bote.de, flensborg-avis.de, shz.de, verlag-dreisbach.de, vwd.com, faz.net, fnp.de, fr-aktuell.de, moz.de, badische-zeitung.de, fuldaerzeitung.de, suedwest-aktiv.de, geislinger-zeitung.de, gelnhaeuser-tageblatt.de, giessener-allgemeine.de, giessener-anzeiger.de, aller-zeitung.de, goslarsche-zeitung.de, goettinger-tageblatt.de, westfalenpost.de, haller-kreisblatt.de, bergedorfer-zeitung.de, han-online.de, dewezet.de, wa-online.de, hanauer-anzeiger.de, haz.de, neuepresse.de, boyens-zeitungen.de, eberbacher-zeitung.de, rnz.de, hnp-online.de, hz-online.de, stimme.de, gaeubote.de, hersbrucker-zeitung.de, hildesheimer-allgemeine.de, frankenpost.de, hofer-anzeiger.de, hofheimer-zeitung.de, tah.de, ivz-online.de, allgaeuer-anzeigeblatt.de, ikz-online.de, hna.de, all-in.de, kn-online.de, teckbote.de, ksta.de, rundschau-online.de, suedkurier.de, wlz-fz.de, kwz.de, pegnitz-zeitung.de, oz-online.de, lvz-online.de, leonberger-kreiszeitung.de, schwaebische.de, derpatriot.de, dieoberbadische.de, ln-online.de, ludwigsburger-kreiszeitung.de, landeszeitung.de, volksstimme.de, maintaltagesanzeiger.de, allgemeine-zeitung.de, morgenweb.de, marbacher-zeitung.de, op-marburg.de, memmingen-online.de, mt-online.de, muehlacker-tagblatt.de, abendzeitung.de, bayerische-staatszeitung.de, merkur-online.de, tz-online.de, muenstersche-zeitung.de, murrhardter-zeitung.de, aerztezeitung.de, nordkurier.de, harke-online.de, gn-online.de, nn-online.de, nz-online.de, ntz.de, schwarzwaelder-bote.de, die-glocke.de, nwz-online.de, neue-oz.de, osterholzer-kreisblatt.de, nez.de, paz-online.de, pz-news.de, a-beig.de, maerkischeallgemeine.de, donau.de, rga-online.de, gea.de, ga-online.de, mv-online.de, schaumburger-zeitung.de, ovb-online.de, nnn.de, ostsee-zeitung.de, main-spitze.de, saarbruecker-zeitung.de, schifferstadter-tagblatt.de, schwabacher-tagblatt.de, gmuender-tagespost.de, rems-zeitung.de, hallertagblatt.de, svz.de, seesener-beobachter.de, selber-tagblatt.de, siegener-zeitung.de, szbz.de, solinger-tageblatt.de, böhme-zeitung.de, ndz.de, tageblatt.de, idowa.de, stuttgarter-nachrichten.de, stuttgarter-zeitung.de, fnweb.de, torgauerzeitung.com, volksfreund.de, trostberger-tagblatt.de, tagblatt.de, uena.de, swp.de, hellwegeranzeiger.de, usinger.anzeiger.net, vkz.de, ov-online.de, nq-online.de, waiblinger-kreiszeitung.de, wz-net.de, rheiderland.de, derwestallgaeuer.de, wnoz.de, mittelhessen.de, wiesbadener-kurier.de, wiesbadener-tagblatt.de, wzonline.de, waz-online.de, mainpost.de, zevener-zeitung.de, pfaelzischer-merkur.de, sdz-medien.de, alfelder-zeitung.de, main-netz.de, bad-sodener-zeitung.de, nordbayern.de, bleckederzeitung.de, buerstaedter-zeitung.de, butzbacher-zeitung.de, dzonline.de, rheinische-post.de, einbecker-morgenpost.de, zeitung-eschborn.de, fs-medien.de, fr-online.de, wams.de, harzkurier.de, rehauer-tagblatt.de, ejz.de, dunya.com, freitags-anzeiger.de, vogtland-anzeiger.de, suederlaender-tageblatt.de, mittelbayerische.de, oth-hilpoltsteiner-volkszeitung.de, sol.de, boehme-zeitung.de, sn-online.de, kreiszeitung.de, traunsteiner-tagblatt.de, usinger-anzeiger.de, oberpfalznetz.de, winsener-anzeiger.de, schwarzwaelder-post.de, sz-online.de, come-on.de

Ausländische Medien und deutschsprachige Medien, die eine kostenfreie Nutzung von Überschriften und Anrisstexten erlaubt haben (Liste bei Lousy Pennies), werden wie bislang auch uneingeschränkt verlinkt. Eigentlich dürfte man kein einzige Onlineangebot eines LSR unterstützenden Verlages mehr verlinken. Dies würde aber de facto Links zu deutschen Inhalten fast komplett unmöglich machen.

Kleinere Verlage und Onlinemedien wie beispielsweise airliners.net habe ich bereits vor einigen Wochen um eine Klärung des Sachverhalts gebeten und die Erlaubnis einer weiteren Nutzung der Inhalte im bislang erlaubten Umfang eingeholt.

Für mich persönlich steht die rechtliche Problematik auch gar nicht im Vordergrund. Mir geht es vielmehr um ein Selbstverständnis der Verlage, das meiner Meinung nach irregeleitet ist. Guter Journalismus kostet Geld und sollte auch entsprechend bezahlt werden. Ich bin wirklich der Letzte, der guten Journalisten das Recht auf eine gute Bezahlung abspricht. Dafür ist die Kontrollaufgabe viel zu wichtig. Ich habe aber kein Verständnis für das massenhafte Verbreiten identischer Agenturmeldungen, die Degradierung des Lesers zu Klickvieh von Bildstrecken bei einem gleichzeitigen Ausverkauf des journalistischen Unterbaus. Die Onlineableger großer deutscher Zeitungen sind durchaus profitabel, erreichen aber keine Renditen mehr von über 30 Prozent. Wieso jedoch zuerst bei der journalistischen Kompetenz und Qualität, also dem Hauptasset eines Mediums, gespart wird, will mir nicht in den Kopf gehen.

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn die entsprechenden Verlagsmedien von Google zunächst von Google News und später auch von dem allgemeinen Suchindex ausgeschlossen worden wären. Dies hätte andere innovative Medienangebote an die Spitze befördert, die heutzutage von den großen Fischen verdrängt werden. Zu meinem Bedauern ist den Verlagen doch noch ihre ausweglose Situation in Form eines Gesetzes, das eigentlich keiner mehr so richtig haben möchte, klar geworden und sie haben einen Rückzieher gemacht. Vielleicht wird es aber mit dem nächsten Geschenk der Politik endlich etwas…

Was gilt für meine Inhalte?

Ich werde keinerlei Leistungsschutzrecht für meine Inhalte in Anspruch nehmen. Vielmehr besteht sogar die Möglichkeit, alle Texte, die ich veröffentliche, vollständig unter Angabe meines Namens zu kopieren, an anderer Stelle zu veröffentlichen, kommerziell zu nutzen und das Ganze ohne eine Zahlung leisten zu müssen. Inhalte können ihre Wirkung erst entfalten, wenn sie möglichst viele Menschen erreichen. Aus diesem Grund mache ich einen solchen Quatsch wie das Leistungsschutzrecht und andere, eventuell noch kommende, Ausprägungen des Urheberrechts nicht mit!

Anonymous

Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

Kontaktaufnahme:

Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Max
Max
1. August 2013 22:44

Hallo Martin.
Ich kann dich voll verstehen. Da würde ich an deiner Stelle auch nichts anbrennen lassen.
Ich habe ja das Gefühl, dass die Protagonisten dieses Gesetzes das Internet einfach noch nicht verstanden haben.
Grüße

Stefan Plöchinger
1. August 2013 18:16

Lieber Martin,

wie schon auf anderen Seiten erwähnt und auch in dem von Dir erwähnten lousypennies-Link: Auf uns kannst Du nach unseren Copyright-Regeln und erst recht nach dieser Zusage hier gerne weiter verlinken.

Allerbeste Grüße,

Stefan

Stefan Plöchinger, Chefredakteur Süddeutsche.de

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Auszeichnungen

Grimme Online Award Preisträger 2012

Zukunft Mobilität hat den Grimme Online Award 2012 in der Kategorie Information erhalten. Ich möchte mich bei all meinen Lesern für die Unterstützung bedanken!

PUNKT Preisträger 2012

Zukunft Mobilität hat den PUNKT 2012 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) in der Kategorie "Multimedia" gewonnen.

Logo VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat mich im Rahmen der VDV-Jahrestagung 2013 in Mainz als “Talent im ÖPNV” des Jahres 2013 ausgezeichnet. Der VDV vertritt rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs, des Schienengüterverkehrs, der Personenfernverkehrs sowie Verbund- und Aufgabenträger-Organisationen.

Lizenz

Zukunft Mobilität Creative Commons

Die Inhalte dieses Artikels sind - soweit nicht anders angegeben - unter CC BY-SA 3.0 de lizensiert. Grafiken sind von dieser Lizenz aus Vereinfachungs- und Schutzgründen ausgenommen (Anwendung aufgrund der Verwendung von Grafiken / Bildern mit unterschiedlichen Lizenzen zu kompliziert) außer die CC-Lizenz ist ausdrücklich genannt.

Weitere Informationen

Verfasst von:

Randelhoff Martin

Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

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E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net