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Eine umfassende Parkraumreform bringt die Parkraumbewirtschaftung in Paris ins 21. Jahrhundert

Paris Eiffelturm Parken Parkraum
Foto: Earth @ Unsplash - Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch die Unsplash-Lizenz
Die französische Hauptstadt Paris setzte Anfang 2018 eine umfassende Reform der Parkraumbewirtschaftung und -überwachung um. Ziele dieser Push-Maßnahme sind die effizientere Ausnutzung des vorhandenen Parkraums, die Verbesserung der Luftqualität, aber auch die Herstellung von mehr Gerechtigkeit. Während 90 % der Pariser Bevölkerung ihre Parkgebühren über die Anwohnerparkausweise bezahlten, parkten 90 % der Besucher schwarz. Über 300 Millionen Euro gingen der Stadt und somit der Stadtbevölkerung verloren. Durch eine neue Tarifstruktur und den Einsatz neuer Technologien scheinen die gesteckten Ziele erreicht zu werden.

Als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität wurde in der französischen Hauptstadt Paris am 1. Januar 2018 eine umfassende Parkraumreform für die 141.000 öffentliche Parkplätze in Kraft gesetzt. Diese verfolgt primär zwei Ziele. Zum einen soll der vorhandene Parkraum möglichst effizient genutzt werden. Dies bedeutet, dass Anreize gesetzt werden, einen Parkplatz nur so lange zu besetzen, wie es nötig ist und diesen möglichst schnell wieder freizugeben. Dadurch wird die Anzahl freier Parkplätze erhöht und der Parksuchverkehr verringert.

Zum anderen soll es mehr Gerechtigkeit bei der Entrichtung von Parkgebühren geben. Vor der Parkraumreform haben 90 % der Pariserinnen und Pariser über die Anwohnerparkausweise ihre Parkgebühren entrichtet, während Besucherinnen und Besucher von außerhalb nur zu 10 % bezahlten. Die Kontrolldichte und Bußgelder waren viel zu gering, um Anreize für die ordnungsgemäß Entrichtung der fälligen Parkgebühren zu setzen. Pro Jahr gingen der Stadt Paris somit Einnahmen von 300 Millionen Euro verloren.

Die Änderungen

Basis für die Parkraumreform sind zwei französische Gesetze. Das Gesetz MAPTAM (Modernisation de l’action publique et d’affirmation des métropoles) aus 2014 erlaubt es den Kommunen, das gebührenpflichtige Parken in eigener kommunaler Hoheit zu regeln. Mit Änderung des § 63 gilt Falschparken nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Deren Verfolgung liegt nicht im Aufgabenbereich der Polizei, sondern in kommunaler Hoheit. Das Gesetz zur Reform des Status von Paris (loi réformant le statut de Paris) hat zudem die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Stadt neu geregelt. Vor der Reform lag die Aufgabe der Parkraumüberwachung bei der Polizeipräfektur, diese ging nun auf die Stadtverwaltung von Paris über. Die Stadt ist somit in der Lage, Falschparken und das Nichtentrichten von Parkgebühren selbst zu verfolgen.

Diese beiden rechtlichen Änderungen waren Voraussetzung für eine umfassende Parkraumreform.

Änderung der Parkgebühren für Besucher

Vor dem 1. Januar 2018 galt für Nicht-Pariserinnen und Pariser eine Höchstparkdauer von zwei Stunden. Diese wird auf sechs Stunden erhöht. Die Parkgebühren ab der dritten Stunde wurden progressiv ausgestaltet, um einen Anreiz zur Nutzung eines Parkhauses für eine über zwei Stunden hinausgehende Parkdauer zu setzen. Die Parkgebühren für die ersten beiden Parkstunden blieben in beiden Tarifzonen unverändert.

Parkgebühren Paris 2018 Tarifzonen Parkzonen
Parkgebühren in Paris für Nicht-Pariserinnen und -Pariser in den beiden Parkzonen ab 01. Januar 2018 – Grafik: Mairie de Paris

Neben Änderungen beim Besucherparken gab es ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken.

Änderung der Parkgebühren für Anwohner

Der neue virtuelle Anwohnerparkausweis erlaubt das Parken auf Parkplätzen um den Wohnsitz zu einem Vorzugspreis. Dieser beträgt für einen 24-Stunden-Zeitraum 1,50 Euro (sonntags kostenfrei). Für das Parken an sieben aufeinanderfolgenden Tagen sind 9,00 Euro zu entrichten. Der Anwohnerparkausweis ist mit einer Laufzeit von einem Jahr für eine Gebühr von 45,00 Euro oder für einen Zeitraum von drei Jahren für 90,00 Euro erhältlich. Menschen mit geringem Einkommen oder Halter eines elektrisch oder mit Gas betriebenen Fahrzeugs sind von der Entrichtung dieser Gebühr befreit (Gebührenübersicht gemäß 2017 DVD 14-2).

Die Forfait Post Stationnement (FPS) bei Nichtentrichtung der Parkgebühren

Die forfait de post-stationnement (FPS) ist eine Nachzahlungsgebühr für die Nichtentrichtung der Parkgebühr. Sie löst im Rahmen des MAPTAM-Gesetzes frankreichweit die durch die Polizei zu verhängenden Bußgelder ab. Während das Bußgeld zuvor landesweit pauschal 17 Euro betrug, entspricht die Höhe eines FPS dem Betrag für sechs aufeinanderfolgende Parkstunden.

Da die Parkgebühren in Paris je nach Arrondissement variieren, ist die Höhe der FPS nicht überall gleich. In Zone 1 (1. bis 11. Arrondissement) sind es 50 Euro, in Zone 2 (12. bis 20. Arrondissement) 35 Euro.

Wurde die Parkgebühr entrichtet, aber die Parkdauer überschritten, wird der ursprünglich gezahlte Betrag vom Betrag des FPS abgezogen. Wurden bspw. um 10 Uhr 2 Euro für 30 Minuten Parken im 1. Bezirk bezahlt und man wird um 11 Uhr kontrolliert, hat man keinen gültigen Parkschein erworben. Der FPS beträgt somit 50 € – 2 € = 48 €. Mit Ausstellung des FPS sind die Parkgebühren für sechs Stunden bezahlt, sodass man nun bis 16 Uhr stehen bleiben darf (10 Uhr + 6 Stunden Parkgebühr für die Parkhöchstdauer).

Der FPS entspricht der Zahlung einer Parkgebühr für sechs Stunden Parken an einem bestimmten Ort. Über diese sechs Stunden hinaus kann bei Nichtzahlung oder unzureichender Bezahlung auch ein weiterer FPS ausgestellt werden.

Wurde um 10 Uhr morgens einen FPS ausgestellt, gestattet er das Parken an diesem Ort für maximal sechs Stunden. Wurde der Parkplatz um 16 Uhr nicht geräumt, kann ab dann ein erneuter FPS ausgestellt werden. Da die Gebührenpflicht um 20 Uhr endet, wäre ein weiterer FPS in Höhe von 26 Euro zu bezahlen.

Änderung Parkraumüberwachung Parkraum FPS Parkgebühren Paris Besucher Anwohner
Autofahrer, die keine oder zu geringe Parkgebühren entrichtet haben, müssen einen Aufschlag auf die Parkgebühren, die sogenannte Forfait Post Stationnement (FPS), entrichten – Grafik: Mairie de Paris

Bezahlung des FPS

Der Kontrollbeamte, der die Parkkontrolle durchführt, bringt an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs einen Informationshinweis an, der die Zahlungsbedingungen festlegt. Vom angebrachten FPS wird ein Foto zu Dokumentationszwecken erstellt.

FPS Beleg Paris Nachzahlung Parkgebühren
Ein Forfait Post Stationnement (FPS)-Beleg aus Paris, der hinter den Scheibenwischern befestigt wird – Foto: Mairie de Paris

Wird die geforderte Nachgebühr innerhalb von 96 Stunden online bezahlt, wird diese um 30 % rabattiert. Nach Ablauf der 96-Stunden-Frist werden die Daten an die ANTAI (Agence nationale de traitement automatisé des infractions) weitergegeben, welche eine Zahlungsaufforderung per Post versendet. Diese ist innerhalb von drei Monaten zu bezahlen.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, erstellt die ANTAI einen vollstreckbarer Titel. Zusätzlich erhöht sich die Gebühr um 20 %, jedoch mindestens 50 Euro.

Ein FPS kann innerhalb eines Monats über eine RAPO (Recours Administratif Préalable Obligatoire, obligatorische administrative Vorabbeschwerde) angefochten werden. Die Stadt Paris hat einen Monat Zeit, um über die RAPO mit einer Stornierung, Reduzierung oder Ablehnung zu entscheiden. Eine Nichtbeantwortung innerhalb eines Monats ist gleichbedeutend mit einer Ablehnung. Wenn die RAPO abgelehnt wird, ist eine Beschwerde bei der Commission du contentieux du stationnement payant (CCSP) mit Sitz in Limoges möglich. Bei missbräuchlicher Nutzung des Einspruchsrechts kann die CCSP eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro verhängen.

Neue Wege bei der Parkraumüberwachung

Zum 01. Januar 2018 wurde der Parkschein in Paris “entmaterialisiert” und die hinter die Windschutzscheibe zu legende Papierversion durch ein virtuelles Parkticket ersetzt. Dieses wird an das Kennzeichen gebunden. An den Parkscheinautomaten ist daher das Kfz-Kennzeichen einzugeben. Alternativ kann die Parkgebühr auch über das Mobiltelefon entrichtet werden. Anwohnerparkausweise oder Befreiungen von der Parkgebühr werden ebenfalls mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft.

Die Stadt Paris hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs an private Dienstleister ausgeschrieben. Zwei Betreiber wurden nach einer offenen Ausschreibung für die Kontrolle der 141.000 Stellplätze in der Hauptstadt benannt:

  • Streeteo ist für die Kontrolle des 1. bis 7., 11. bis 16. und 20. Arrondissements verantwortlich.
  • Moovia kontrolliert das Parken im 8., 9., 10., 17., 18. und 19. Arrondissement.

Die Kontrolle erfolgt über vereidigte Bedienstete (ähnlich einer Beleihung), die die Gültigkeit des virtuellen Parkscheins auf einem tragbaren Terminal prüfen und bei Bedarf den FPS erstellen. Der Prüfvorgang erfolgt durch Eingabe des Kennzeichens oder Scan der Anwohnerparkplakette. In der Datenbank sind die virtuellen Parkausweise mit der jeweiligen Parkdauer hinterlegt. Die Kontrollanbieter selbst haben keinen Zugriff auf die Identität der Kfz-Halter. Nur die in Rennes ansässige ANTAI (Agence Nationale de Traitement Automatisé des Infractions) kann die Verbindung zwischen dem Kennzeichen und dem Eigentümer des Fahrzeugs herstellen, um an diesen bei Nichtzahlung der FPS die Zahlungsaufforderung zu senden.

Pro Tag werden vertraglich 75.000 der insgesamt 141.000 Parkplätze mindestens einmal kontrolliert. Hierfür setzen die Anbieter maximal 400 vereidigte Bedienstete ein. Die Vergütung der Unternehmen ist hierbei weitestgehend fix. Zu einem geringen Teil ist sie an die Höhe der eingenommenen Parkgebühren gekoppelt, dies umfasst jedoch nicht die ausgestellten FPS.

Agendum Scanman Parkraumüberwachung Scanner
Eingesetztes System zur Effizienzsteigerung des Kontrollprozesses durch den niederländischen Anbieter Agendum – Grafik: Agendum Management Informatie

Zum effizienten Einsatz des Kontrollpersonals setzen die Anbieter auf neue Technologien. So werden parkende Autos mittels auf Motorrollern und Pkw montierten Scanner in der Vorbeifahrt erfasst und mit der Parkschein-Datenbank abgeglichen. Streeteo und Moovia nutzen hierbei die Technik des niederländischen Anbieters Agendum.

Durch die Kontrollfahrzeuge werden Falschparker nur identifiziert, eine automatische Erstellung eines FPS erfolgt nicht. Die gesammelten Daten dienen vielmehr zum gezielten Einsatz des zu Fuß gehenden Kontrollpersonals, welche nochmals die fehlende Parkberechtigung bzw. die nicht entrichtete Parkgebühr erfassen und den FPS ausstellen.

Die Pariser Überwachungsagenten (ASP, ähnlich dem Ordnungsamt) sind nicht mehr für die Kontrolle der gebührenpflichtigen Parkplätze zuständig. Ihnen wurden neue Aufgaben wie das Verfolgen des unerlaubten Parkens auf Radwegen, die Beseitigung von Behinderungen auf Gehwegen und weitere Aufgaben zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit zugewiesen.

Probleme zu Beginn

Im März 2018 wurde bekannt, dass Streeteo vertragswidrig versucht hat, die Kontrollzahlen künstlich zu erhöhen. Hierfür wurden durch das Kontrollpersonal im Büro teilweise mehrere Tage alte Kennzeichenlisten in die Terminals eingegeben, die zuvor von Scanfahrzeugen erfasst wurden. Tausende von Kennzeichen wurden so eingegeben, ohne dass sie auf der Straße kontrolliert wurden.

Der Vertrag mit der Stadt sieht pro Tag 75.000 Kontrollvorgänge durch Streeteo vor. Um diese Zahl zu erreichen, wurden teilweise die Hälfte der geforderten Kontrollvorgänge im Büro “durchgeführt”. Da im Rahmen dieser Nicht-Kontrollen keine FPS an den Windschutzscheiben befestigt werden konnten, wurden Gründe angegeben, die das Verhängen der FPS verhindert haben. Hierfür gibt es drei Gründe: Im Fahrzeug befindet sich eine Person, der Autofahrer ist aggressiv oder das kontrollierte Fahrzeug hat eine PMR-Parkkarte (Person mit eingeschränkter Mobilität). Da die Zahl der erfassten PMR-Parkkarten in kürzester Zeit zu explodieren schien, wurde die Pariser Stadtverwaltung auf das Vorgehen aufmerksam. Nach einer intensiven Überprüfung wurde das Vorgehen aufgedeckt, 60.000 Euro rechtswidrig ausgesprochener FPS mussten rückerstattet werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in das System wurde dennoch nachhaltig zerstört.

Verkehrliche Wirkung

Im Juni 2018 meldete die Stadt Paris für die ersten vier Monate des Jahres 2018 eine Verringerung des Kfz-Verkehrsaufkommens im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,5 %. In den Hauptverkehrszeiten sank das Kfz-Verkehrsaufkommen noch stärker. In der morgendlichen Hauptverkehrszeit ist für den Zeitraum von Januar bis April ein Rückgang um 8,2 % und am Abend um 6,7 % zu verzeichnen.

Diese Entwicklung wird zum Teil der Parkraumreform zugeschrieben, die den Parksuchverkehr verringern sollte. Aufgrund des kurzen Zeitraums bleibt jedoch abzuwarten, ob sich diese Entwicklung verstetigt oder nur eine kurzfristige statistische Erscheinung ist. Ebenfalls ist die Ursache für diese Entwicklung genauer zu untersuchen, da im gleichen Zeitraum das Crit’Air-System mit Fahrverboten für verschmutzungsintensive Kraftfahrzeuge mehrfach aktiviert wurde. Sobald weitere Auswertungen vorliegen, wird dieser Artikel entsprechend ergänzt.

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Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

Kontaktaufnahme:

Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Anonym
Anonym
19. Januar 2023 23:19

Durch Digitalisierung und Kooperation sollte Parken eigentlich kein Problem mehr sein. Eine Parkraumbewirtschaftung, wird gar nicht mehr nötig sein, wenn Autos platzsparend, automatisch in Parkhäusern parken können.
https://www.youtube.com/watch?v=Lke5o8h_Xqo

Norbert
Norbert
31. Juli 2018 21:53

Interessant: Ein Monat Parken in City-Parkhäusern ist billiger als zwei Tage Parken in Paris Downtown.

https://www.dopark.de/parken-in-dortmund/parkpreise/

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Verfasst von:

Norbert

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Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
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