Analyse Verkehrspolitik

[Bundestagswahl 2013] Die verkehrspolitischen Ziele der Grünen

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Diese Zusammenstellung ist Teil einer Übersicht über die verkehrspolitischen Ziele aller Parteien zur Bundestagswahl.

Am 22. September 2013 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der verkehrspolitischen Zielsetzungen von Bündnis 90/Die Grünen, kurz: Grüne.

Die einzelnen Programmpunkte sind nach Themenbereichen geordnet. Dies erleichtert die Auffindbarkeit relevanter Informationen. Für die Verkehrspolitik ist nicht nur diese an sich wichtig, sondern auch politische Ziele in den Bereichen Siedlungs- und Raumstruktur, Flächennutzung sowie Daten- und Umweltschutz. Daher sind alle Punkte, die sich auf den Bereich Verkehr beziehen bzw. einen Einfluss ausüben könnten, aus dem jeweiligen Wahlprogramm herausgearbeitet worden (kein Anspruch auf Vollständigkeit). Eine Priorisierung innerhalb der Themenbereiche wurde nicht vorgenommen, d.h., die Anordnung ist wahllos. Inhalte, die einem einzelnen Themenbereich nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, finden sich in der Kategorie “Sonstiges” bzw. wurden in zwei oder mehrere Kategorien aufgenommen. Die jeweilige Seitenzahl ist in Klammern hinter den einzelnen Punkten angegeben.

Das gesamte Wahlprogramm der Grünen kann hier heruntergeladen werden.

Allgemeine Ziele

  • Die Energiewende soll in der Verkehrspolitik ankommen. (S. 21)
  • Priorität liegt auf Fahrrad, Elektroantrieb und Schienenverkehr (S. 21)
  • Forderung nach einer nachhaltigen Mobilität für alle unabhängig von fossilen Energieträgern und von Lärm (S. 21)
  • Neue Mobilitätskonzepte auf Basis sozialer und ökologischer Innovationen sollen gefördert werden (S. 51)
  • Förderung von ressourcenschonenden Geschäfts- und Dienstleistungsmodellen mit gemeinschaftlicher Nutzung, bei denen der Gebrauch statt des Besitzes im Vordergrund steht (Beispiel: Carsharing). (S. 69)
  • Die Verkehrspolitik soll einen Beitrag zur besseren Gesundheit leisten. (S. 128)
  • Ziel ist eine nachhaltige Mobilität, die umwelt- und klimaverträglich, sozial und wirtschaftlich effizient ist (S. 167)
  • Bis 2040 soll der Verkehr durch die Vermeidung überflüssiger Transporte, die Verlagerung von Verkehr auf Bahn und Fahrrad sowie die flächendeckende Einführung von nachhaltigen, regenerativen Antrieben bei gleichzeitigem Ausbau der Infrastruktur der Erneuerbare-Energien-Stromversorgung vollständig auf regenerative Energien umgestellt werden. (S. 172)
  • Städte sollen zu grüne Städte weiterentwickelt werden:  Integrierte Stadtentwicklung ist der Kern grüner Stadtpolitik und bildet die Voraussetzung für ein vielfältiges Miteinander. Bei städtebaulichen Planungen sollen AnwohnerInnen früher informiert und verbindlich beteiligt werden. Gerade junge Menschen brauchen hier spezifische Programme und Ansprachen, um an den Bauplanungsprozessen beteiligt zu werden. Dafür sollen das Bau- und Planungsrecht geändert und Programme an entsprechende Bedingungen geknüpft werden. Mittel für die Städtebauförderung sollen erhöht werden. Die Initiative „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ soll neu belebt und weiterentwickelt werden. (S. 270)

Infrastrukturpolitik / Finanzierung des Verkehrs

  • Der Aspekt künftig drastisch steigender Rohstoffpreise soll in allen Planungs- und Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand als wichtige Leit- und Entscheidungslinie Beachtung finden. (S. 35)
  • Verdopplung der Erbschaftssteuer, um u.a. zusätzliche finanzielle Mittel für den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung zu haben (S. 79).
  • Weiterentwicklung des Bundesverkehrswegeplans zu einem Bundesmobilitätsplan (S. 174)
  • Die Auswahl von Infrastrukturprojekten soll sich künftig stärker an Klima- und Naturschutzbelangen und der demografischen Entwicklung orientieren. (S. 174)
  • Die Projektkosten sollen einschließlich der Folgekosten z. B. für Brücken und Tunnel vollständig dargestellt werden. (S. 174)
  • Finanzrahmen für Schiene und Straße soll im nächsten Bundesmobilitätsplan gleich hoch sein (S. 176)

Bürgerbeteiligung

  • Schaffung eines umfassenden Informationsrechts in allen Planungsschritten von Infrastruktur (nicht nur „wie“, sondern auch „ob“) unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Schaffung gesetzlicher Vorgaben für die Anwendung informeller Beteiligungsmethoden und alternativer Konfliktlösungen für die Verwaltung. (S. 174 / 175)
  • Transparente und BürgerInnenfreundliche Flugroutenplanung (S. 175)
  • Mehr Demokratie und Transparenz, mehr Dialog und Beteiligung  (S. 205)
  • Bereits in frühen Planungsstadien sollen Klagemöglichkeiten geschaffen werden. (S. 205)
  • Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln soll Standard werden. (S. 206)
  • Die Informationsfreiheit soll verfassungsrechtlich gestärkt und ausgeweitet werden. (S. 206)
  • Mehr direkte Demokratie: Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volks begehren und Volksentscheid (S. 206)
  • Einführung neuer, niedrigschwelliger Verfahren der Bürgerbeteiligung, bei denen von Anfang an alle gesellschaftlichen Gruppen auf Augenhöhe eingebunden werden und die Chance bekommen, dass auch ihre Interessen im Entscheidungsprozess Berücksichtigung finden. (S. 207)
  • Ausbau des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem umfassenden Transparenzgesetz mit weniger Ausnahmebeständen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht sollen nicht länger das Instrument zur Verhinderung von mehr Transparenz sein. (S. 210)
  • Staatliche Stellen sollen – proaktiv – ihre Informationen, z. B. Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen oder Statistiken inklusive vollständige, zeitnahe, diskriminierungs- und barrierefreie Veröffentlichung von Rohdaten von sich aus als offene Daten frei verfügbar machen (Open Data). Hierzu soll ein entsprechendes Onlineportal geschaffen werden. (S. 210 f.)

Öffentlicher Personennahverkehr

  • verlässliches und barrierefreies Angebot des öffentlichen Verkehrs auch in ländlichen Regionen, insbesondere mehr geförderte alternative Bedienformen wie Ruf- und Bürgerbusse (S. 170)
  • Gesicherte Finanzierungsgrundlage für den ÖPNV (S. 171)
  • Durchführung von Modellprojekten für einen ticketfreien Nahverkehr (S. 171)
  • bedarfsgerechte Anschlussfinanzierung für das entfallende Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über 2019 hinaus (S. 171)
  • Weiterentwicklung der Regionalisierungsmittel, Ausschließen zweckfremder Verwendung (S. 171)
  • Der ÖPNV soll bis 2020 durchgehend barrierefrei gestaltet sein (S. 171 / 172)
  • Öffentliche Aufsichtsratssitzungen und Informationspflichten kommunaler öffentlicher Unternehmen. (S. 276)

Straßenverkehrspolitik (Antriebstechnologien, Elektromobilität, Tempolimit)

  • Für die Automobilindustrie sollen ambitionierte Verbrauchsobergrenzen für die von ihr produzierten Fahrzeuge festgelegt werden (S. 51).
  • Abschaffung von Subventionen wie das Dienstwagenprivileg (S. 74)
  • Reform der Kfz-Steuer und der Besteuerung von Diesel und Heizstoffen ebenso wie eine ökologische Besteuerung von Dienstwagen und das Streichen von Ausnahmen bei der Ökosteuer (S. 77)
  • Durchführung einer bundesweiten Kampagne für Fahrgemeinschaften (S. 171)
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit Kommunen Carsharing-Parkflächen im öffentlichen Straßenraum, autofreie Innenstadtbereiche und SharedSpace-Zonen ausweisen dürfen sowie Citymaut-Modelle einführen können. (S. 171)
  • Ehrgeizige Verbrauchsvorgaben für die Automobilindustrie: Innerhalb der Europäischen Union bis 2020 das 3-Liter-Auto (80 g CO2/km) und bis 2025 das 2-Liter-Auto (60 g CO2/km) als Anforderung für Neuwagen (S. 172 / 173)
  • Aufbau eines Anreizsystems für die Nutzung sparsamer Fahrzeuge, Wegfall der Privilegien für große Dienstlimousinen (S. 173)
  • CO2-Reform der Kfz-Steuer (S. 173)
  • Prüfung einer  Verlängerung der Steuerbegünstigung für Erdgas über 2018 als Kraftstoff, wenn mindestens 40 % des Kraftstoffs aus Biomethan oder Power-to-Gas stammen. (S. 173)
  • Mautpflicht für Fernbusse (S. 173)
  • Beim Straßenetat sollen mehr Mittel für den Erhalt aufgewendet werden (S. 174)
  • Konzentration der verbleibenden Mittel für den Straßenbau auf ein Autobahn-Kernnetz mit Lärmschutz (S. 174)
  • Förderung eines Grünbrücken-Programms (S. 174)
  • „Vision Zero“ (keine Verkehrstoten) in der Verkehrssicherheit (S. 175)
  • generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf zweispurigen Landstraßen (S. 175)
  • Kommunen soll aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes ermöglicht werden, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen, wo sie es als sinnvoll erachten. (S. 175)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für die Straße (S. 175)

Eisenbahnpolitik

  • Erhebliche Steigerung des Bahnanteils am Gesamtverkehrsaufkommen (S. 172)
  • Zusätzliche Investitonen  in Höhe von 1 Mrd. Euro in den Ausbau des Schienennetzes mit Lärmschutz (S. 172)
  • Überführung der Eisenbahninfrastruktur in das unmittelbare Eigentum des Bundes (S. 172)
  • Unterstützung des 4. Eisenbahnpakets der EU-Kommission (S. 172)
  • Bewirtschaftung regionaler Schienennetze soll den Ländern zur Pacht angeboten werden. (S. 172)
  • Private Investoren sollen dauerhaft keine Anteile am Schienennetz erwerben dürfen. (S. 172)
  • Komplette Umstellung von Eisenbahnen auf Erneuerbare Energien bis spätestens 2030 (S. 173)
  • Ausbau des Schienenverkehrs anwohnerfreundlich mit Lärmschutzmaßnahmen (S. 173)
  • Ausweitung der Fernverkehrsanbindung, um abgehängte Regionen wieder anzuschließen (S. 174)
  • Entwicklung eines Zielnetz 2050 im Schienennetz, das auf einen deutschlandweiten Taktfahrplan mit einem verbesserten Personenverkehr ausgelegt ist und mehr Kapazität für den Güter verkehr schafft. (S. 174)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für die Schiene (S. 175)
  • Gewinne aus dem Schienennetz sollen vollständig reinvestiert werden. (S. 176)
  • Fahrgäste sollten schon bei Verspätungen ab 30 Minuten Anspruch auf Entschädigung haben. (S. 183)
  • Schaffung einer unabhängigen und kostenlosen Schlichtungsstelle, die privat finanziert ist und die mit ihren dezentralen Anlaufstellen alle Reisenden über ihre Rechte aufklärt und gegebenenfalls hilft, Streit einvernehmlich beizulegen. (S. 183)

Güterverkehrspolitik

  • Förderung des kombinierten Verkehrs (S. 173)
  • Weiterentwicklung der Lkw-Maut zu einer Logistikabgabe mit Berücksichtigung der externen Umweltkosten (S. 173)
  • Ausweitung der Logistikabgabe / Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen (S. 173)
  • Ende des Gigaliner-Feldversuchs (S. 173)
  • Lieferverkehr in den Städten: Förderung von Lieferkooperationen, Lastenfahrrädern und Elektrotransportern (S. 173)

Schifffahrt

  • Das maritime Bündnis und die Schiffsfinanzierung sollen auf neue Beine gestellt werden (S. 52)
  • Elbe wie Donau sollen ebenso wie naturbelassene Abschnitte anderer Flüsse nicht ausgebaut werden. Die Bundeswasserstraßenverwaltung soll im Sinne einer Verwaltung für ökologisch intakte Flüsse umgebaut werden. (S. 157)
  • Seeschifffahrt soll sauberer werden. (S. 173)
  • Koordinierung der Seehäfen inkl. Hinterlandanbindung über ein Hafenkonzept (S. 173)
  • Förderung der Binnenschifffahrt, wenn es ökologische und ökonomische Vorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern gibt und sich die Schiffe den Flüssen anpassen. (S. 173)
  • Erhalt sinnvoller Infrastruktur im Wasserstraßennetz, ohne „Elbe und Donau zu ruinieren“ (keinen Ausbau von Elbe und Donau). (S. 174)

Radverkehrspolitik

  • Steigerung des bundesweiten Radverkehrsanteil bis 2020 auf über 20 % (S. 171)
  • Bundesweiter Modellversuch zum Bau von Radschnellwegen (S. 171)
  • Stärkung des Fahrradverkehrs in der Straßenverkehrsordnung (S. 171)
  • Finanzierung des Nationalen Radverkehrswegeplans (S. 171)
  • Durchsetzung der Fahrradmitnahme im ICE (S. 171)

Luftverkehrspolitik

  • Reform der Luftverkehrsteuer (S. 77)
  • Keine kommunalen Beihilfen für Regionalflughäfen (S. 173)
  • Abschaffung von Steuerprivilegien bei der Energiebesteuerung von Flugbenzin und der Mehrwertsteuer bei Auslandsflügen (S. 74/173)
  • Luftverkehrssteuer und Emissionshandel sollen ökologischer ausgestaltet werden. (S. 173)
  • Kurzstreckenluftverkehr soll auf die Schiene verlagert werden. (S. 173)
  • Entwicklung eines nationalen Flughafenkonzepts, u.a. für mehr Lärmschutz. Es soll zudem die Möglichkeit von Ausbaustopps enthalten. (S. 174)
  • Transparente und BürgerInnenfreundliche Flugroutenplanung (S. 175)
  • Nachtflugverbot an Verkehrsflughäfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (S. 175)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für den Luftverkehr (S. 175)
  • Novellierung des Fluglärmgesetzes mit strengeren Grenzwerten für Lärm (S. 176)

Lärmschutz

  • Entwicklung eines nationalen Flughafenkonzepts, u.a. für mehr Lärmschutz.
  • Nachtflugverbot an Verkehrsflughäfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (S. 175)
  • Verbesserter Lärmschutz an Straßen- und Schienenwegen und geräuschärmere Fahrzeugtechnik (S. 175)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für die Schiene (S. 175)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für die Straße (S. 175)
  • Abschaffung des Lärmprivilegs für den Luftverkehr (S. 175)
  • Umfassender Anspruch auf Lärmschutz für Betroffene (S. 175)
  • Investitionen zur aktiven Beseitigung von Lärmquellen und für passiven Lärmschutz sollen innerhalb des Verkehrsetats auf 400 Mio. Euro pro Jahr verdoppelt werden. (S. 175)
  • Ziel: Ein auf zehn Jahre angelegtes umfangreiches Lärmsanierungsprogramm. (S. 175)
  • Novellierung des Fluglärmgesetzes mit strengeren Grenzwerten für Lärm (S. 176)
  • Lärmschutz der Bevölkerung soll bei der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert als der Wirtschaftlichkeit beigemessen werden. (S. 176)

Umweltpolitik (Klimaschutzziele, Emissionen, Flächenverbrauch, usw.)

  • In einem Klimaschutzgesetz sollen verbindliche CO2-Grenzwerte auch für den Verkehr festgelegt werden. (S. 34 / 44)
  • Die Ökosteuer soll „ein europaweit einheitliches Fundament“ erhalten, um Tanktourismus einzudämmen. (S. 81)
  • Die Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Quecksilber, Stickoxide und Feinstaub sollen weiter gesenkt werden. (S. 155)
  • Der Nettoflächenverbrauch soll bis 2020 höchstens auf 30 Hektar / Tag verringert und langfristig ganz gestoppt werden. (S. 157)
  • Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs sollen bis 2020 um 20 % gesenkt werden. (S. 172)
  • Biomasse soll nur für den Verkehr verwendet werden dürfen, wenn es keine Alternative gibt. (S. 172)
  • Das Ziel, den EU-weiten CO -Ausstoß bis 2020 um 20% zu senken soll auf 30% erhöht werden. (S. 290)
  • Deutschlands Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 um mindestens 80 bis 95 % gegenüber 1990 gesenkt werden. (S. 299)

Demografische Entwicklung / ländlicher Raum

  • verlässliches und barrierefreies Angebot des öffentlichen Verkehrs auch in ländlichen Regionen, insbesondere mehr geförderte alternative Bedienformen wie Ruf- und Bürgerbusse (S. 170)
  • Die Innenstädte sollen gestärkt und der Flächenverbrauch im Umland minimiert werden. (S. 271)
  • Grundsteuer soll nach den aktuellen, pauschalierten Verkehrswerten berechnet werden. (S. 276)

Sonstiges

  • Die Befreiung der chemischen Industrie von der Mineralölsteuer soll abgeschafft werden. (S. 51 f.)
  • Reform der Luftverkehrsteuer, der Kfz-Steuer und der Besteuerung von Diesel und Heizstoffen ebenso wie eine ökologische Besteuerung von Dienstwagen und das Streichen von Ausnahmen bei der Ökosteuer (S. 77). Dadurch sollen in der kommenden Legislaturperiode etwa 7,5 Milliarden Euro eingespart werden (S. 84)
  • Die UN-Behindertenkonvention soll in Deutschland konsequent umgesetzt werden und eine entsprechende Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen stattfinden. (S. 127)
  • Verpflichtung von Unternehmen und öffentlichen Projekten zu offenen Daten und offenen Standards bei konsequenter Wahrung des Datenschutzes (S. 171)
  • Monopole und Marktmanipulationen von Mineralölkonzerne sollen mittels aggressivem Vorgehen der Kartellbehörden unterbunden werden. (S. 182/183)
  • Höchste Datenschutzstandards beim digitalen Wandel hin zu einer vernetzten Mobilität (S. 189)
  • Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums soll eingeschränkt werden. Standorte von Videokameras sollen in einem öffentlichen Register einsehbar sein. Die Datenschutzaufsicht soll auf die Kontrolle staatlicher wie privater Videoüberwachung ausgeweitet werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll eine Bußgeldvorschrift einführt werden. (S. 220)
  • Durch Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen, der Finanzierungen und Fördermöglichkeiten sowie durch Bewusstseinsbildung soll mehr Barrierefreiheit erreicht werden. (S. 230)
  • Die Kommunen sollen in ihrer Entscheidungskompetenz gestärkt und finanziell entlastet werden. (S. 266 / 267)
Anonymous

Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

Kontaktaufnahme:

Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net

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Auszeichnungen

Grimme Online Award Preisträger 2012

Zukunft Mobilität hat den Grimme Online Award 2012 in der Kategorie Information erhalten. Ich möchte mich bei all meinen Lesern für die Unterstützung bedanken!

PUNKT Preisträger 2012

Zukunft Mobilität hat den PUNKT 2012 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) in der Kategorie "Multimedia" gewonnen.

Logo VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat mich im Rahmen der VDV-Jahrestagung 2013 in Mainz als “Talent im ÖPNV” des Jahres 2013 ausgezeichnet. Der VDV vertritt rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs, des Schienengüterverkehrs, der Personenfernverkehrs sowie Verbund- und Aufgabenträger-Organisationen.

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Weitere Informationen

Verfasst von:

Anonymous

Randelhoff Martin

Herausgeber und Gründer von Zukunft Mobilität, arbeitet im Hauptjob im ARGUS studio/ in Hamburg. Zuvor war er Verkehrswissenschaftler an der Technischen Universität Dortmund.
Ist interessiert an innovativen Konzepten zum Lösen der Herausforderungen von morgen insbesondere in den Bereichen urbane Mobilität, Verkehr im ländlichen Raum und nachhaltige Verkehrskonzepte.

Kontaktaufnahme:

Telefon +49 (0)351 / 41880449 (voicebox)

E-Mail: randelhoff [ät] zukunft-mobilitaet.net