Das Chemnitzer Eisenbahnviadukt an der Annaberger Strasse ist ein herausragendes Zeugnis der Technik und Industriegeschichte. Das zwischen 1901 und 1904 errichtete Brückenbauwerk ist eine der wenigen deutschen Eisenfachwerk-Brücken, welche heute noch existieren. Das größtenteils aus genieteten Flussstahlprofilen gefertigte und aus zwei Bogenbrückensegmenten und mehreren Blechträger-Balkenbrückensegmenten bestehende Bauwerk ist stadtbildprägend für die Industriestadt Chemnitz, welche auch als “Sächsisches Manchester” bezeichnet wird. Während der Bauarbeiten wurden mehr als 2,5 Millionen Nieten einzeln von Hand eingeschlagen.
Im Rahmen von Modernisierungsarbeiten plant die DB Netz AG den Abbruch sämtlicher Eisenbahnüberführungen entlang des sogenannten Chemnitzer Bahnbogens – dazu gehört auch das denkmalgeschützte Viadukt an der Annaberger Straße. An seine Stelle soll ein Neubau einer Torbogenbrücke nach Plänen des Darmstädter Ingenieurbüros Krebs + Kiefer treten. Laut DB Netz AG ist es technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, das Viadukt zu ertüchtigen und zu erhalten. Der Erhalt der Brücke würde rund 20 Millionen Euro kosten, ein Neubau dagegen nur 12,8 Millionen Euro. Baurecht soll 2018 vorliegen, das Planfeststellungsverfahren läuft derzeit. Der Baustart ist für 2019 geplant.
Seit Bekanntwerden der Pläne im Jahr 2012 gibt es Widerstand seitens der Bevölkerung, der Politik und aus Fachkreisen. ICOMOS1, BHU und TICCIH2 setzen sich aktiv für den Erhalt des Viadukts ein.
Im Rahmen der Diskussion um das Chemnitzer Viadukt ist von ARISDA folgendes Video produziert worden. Prof. Dr.-Ing. Werner Lorenz vom Fachgebiet Bautechnikgeschichte und Tragwerkserhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg berichtet über die Bedeutung des Stahlbaus, die Baugeschichte des Chemnitzer Eisenbahnviadukts und dessen historische Bedeutung für die Stadt und unsere Technikgesellschaft. Selten wurde mit so viel Emotion und Verve über Stahlbau und ein technisches Bauwerk gesprochen.
Entscheidung des Eisenbahnbundesamts im Jahr 2018
Am 01. Juni 2018 wurde der Planfestellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) veröffentlicht. Die DB Netz AG muss das im Jahr 1909 fertiggestellte Eisenbahnviadukt an der Annaberger Straße in Chemnitz sanieren. Der geplante Abriss des Chemnitztalviaduktes wurde aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Genehmigung für den Abriss der Eisenbahnüberführungen über die Augustusburger Straße, die Reichenhainer Straße, die Stollberger Straße und die Reichsstraße sowie die Genehmigung für die geplanten Änderungen an den Haltepunkten Chemnitz-Süd und Chemnitz-Mitte wurden jedoch erteilt.
Aus dem Planfeststellungsbeschluss, S. 265ff.:
“Anders als die übrigen Eisenbahnüberführungen im Chemnitzer Bahnbogen kann das Chemnitztalviadukt sinnvoll ertüchtigt werden, da es als einziges der untersuchten Bauwerke unstrittig die technischen Voraussetzungen für den regelwerkskonformen Streckenbetrieb im Ausbauzustand erfüllt und (wie auch von der Vorhabensträgerin selbst eingeräumt) keine statisch-konstruktiven Bedenken gegen seine Ertüchtigung bestehen. Das Chemnitztalviadukt ist im Übrigen das kulturhistorisch bedeutsamste Bauwerk des Bahnbogens, sodass seine Ertüchtigung die Kriterien einer ausgewogenen technischen und wirtschaftlichen Planung erfüllen würde.
[…]
Das von der Vorhabenträgerin angeführte Argument der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts wurde sowohl von der unteren Denkmalschutzbehörde als auch vom Landesamt für Denkmalpflege angezweifelt und kann auch das EisenbahnBundesamt nicht überzeugen. Vielmehr ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei Vergleich der Neubaukosten mit den Kosten von Erhalt und Ertüchtigung sowie auch im Verhältnis zu den Kosten des gesamten Vorhabens eingehalten.
[…]
Das Eisenbahn-Bundesamt kommt daher zu dem Schluss, dass dem Komplettrückbau des Chemnitztalviadukts insbesondere aus den von der Vorhabenträgerin angeführten technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht stattzugeben ist und dieses unter Berücksichtigung des besonderen Rangs des Kulturdenkmals zu erhalten ist. Die Planung im Übrigen wird nicht berührt und kann entsprechend des Planungsziels durchgeführt werden. Art und Umfang der Maßnahmen im Abschnitt Chemnitztalviadukt bleiben der planerischen Abstimmung sowie dem nachgelagerten planungsrechtlichen Zulassungsverfahren vorbehalten.
Anmerkungen
- ICOMOS Deutschland ist das deutsche Nationalkommittee des Internationalen Rates für Denkmalpflege (International Council On MOnuments and Sites). ICOMOS ist die internationale nichtstaatliche Organisation, die sich weltweit für Schutz und Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt. ICOMOS beteiligt sich als Berater und Gutachter an der Arbeit des Welterbe-Komitees und an der Erfüllung der UNESCO-Konvention zum Weltkulturerbe. ↩
- TICCIH (The International Committee for the Conservation of the Industrial Heritage) ist die Weltorganisation für den Erhalt und die Vermittlung industriellen Erbes und berät die UNESCO bei der Bewertung industriekultureller Welterbe-Anträge. ↩